Fachbeiträge & Kommentare zu Öffentlicher Dienst

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschränkt Geschäftsfähige (Nr 2).

Rn 4 Verfahrensfähig sind nach dieser Bestimmung auch die beschränkt Geschäftsfähigen, bspw, wenn sie zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 112 BGB) oder zur Dienst- oder Arbeitsaufnahme (§ 113 BGB) ermächtigt sind. Eine beschränkte Geschäftsfähigkeit kann sich auch aus dem Öffentlichen Recht ergeben (Begr zu § 9 RegE in BTDrs 16/6308, 180). Mängel können rüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 18–21) gelten für individualvertragliche Arbeitsrechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Merkmale sind europäisch-autonom auszulegen. In Betracht kommt eine Anlehnung an das EU-Primärrecht. Danach besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt des Tatsachenzeugnisses.

Rn 4 Gegenstand eines Tatsachenzeugnisses ist die Wahrnehmung des bezeugten Vorgangs, wobei es keine Rolle spielt, ob über eine eigene Handlung der Behörde oder der Urkundsperson berichtet wird oder über fremde Handlungen (MüKoZPO/Schreiber § 418 Rz 4). Schlussfolgerungen sind keine Bezeugung selbst wahrgenommener Tatsachen (vgl St/J/Berger § 418 Rz 6 gegen LAG Köln MDR 03, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Sicherheitsunterweisungen: ... / 4.1 Grundregeln

Grundregeln[1] der Einfachen Sprache sind: Übersichtlich: Der Text ist klar gegliedert und leicht nachvollziehbar. Klar und strukturiert: Sätze sind kürzer als in der Alltagssprache (bis zu 15 Wörter). Direkte Formulierungen: Fachbegriffe werden genutzt, aber zusätzlich erklärt. Einfache Worte: Wörter und Ausdrücke sind so einfach wie möglich gewählt. Aktive Sprache: Passive Stru...mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.4 Dienstvereinbarung (§ 15 LeistungsTV-Bund)

Die Leistungsbezahlung kommt erst durch Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Anwendung. Aufgrund dessen werden die Dienststellen aufgefordert, das jeweils bei der Dienststelle anzuwendende System der leistungsorientierten Vergütung einzuführen und hierfür das System der Leistungsfeststellung sowie Bezahlung des Leistungsentgelts in einer Dienstvereinbarung festzulegen. Da n...mehr

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Schweigepflicht / 6.1 Verletzung gesetzlicher Schweigepflichten

Die Verletzung der gesetzlichen Schweigepflicht ist im Strafgesetzbuch sanktioniert. Aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz können sich neben Haftung und der Anordnung von Ordnungsmitteln auch Strafen ergeben (§ 23 Geschäftsgeheimnisgesetz). Im Bereich der Verletzung von Datenschutz ergibt sich der Rahmen der Sanktionen aus den §§ 41 ff. BDSG, der sowohl Strafen als auch Bußgelder ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.1 Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amts

Eine Haftung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass ein Beamter handelt, während Art. 34 Satz 1 GG lediglich fordert, dass jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts tätig wird (haftungsrechtlicher Beamtenbegriff).[1] Bei der Amtshaftung gilt dieser weite haftungsrechtliche Beamtenbegriff.[2] Jede Person, die von der zuständigen Stelle mit der Ausüb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe / 1.2 Öffentliche Träger

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch Landesrecht bestimmt.[1] Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB VIII errichtet jeder örtliche Träger ein Jugendamt, jeder überörtliche Träger ein Landesjugendamt. Die Leistungsverpflichtungen des SGB VIII richten sich ausschließlich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Mehrere örtliche Träger und mehrere ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in...mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffentlicher Dienst) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Im internationalen Steuerrecht bestehen besondere Regelungen für Arbeitnehmer, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden. Diese Regeln gelten sowohl für die laufenden Bezüge als auch für Ruhegehälter. Für diese Fälle ist das Arbeitsortsprinzip weitgehend eingeschränkt. Es gilt stattdessen das Kassenstaatsprinzip.[1] Eine weitere Besonderheit gilt da...mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / Literaturtipps

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Kassenstaatsprinzip (öffent... / 1 Systematische Einordnung

Im internationalen Steuerrecht bestehen besondere Regelungen für Arbeitnehmer, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden. Diese Regeln gelten sowohl für die laufenden Bezüge als auch für Ruhegehälter. Für diese Fälle ist das Arbeitsortsprinzip weitgehend eingeschränkt. Es gilt stattdessen das Kassenstaatsprinzip.[1] Eine weitere Besonderheit gilt dadurch, dass die unbeschrän...mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / 2 Inhalt

Das Kassenstaatsprinzip gilt, wenn Arbeitnehmer Einkünfte aus öffentlichen Kassen erhalten. Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine inländische oder eine ausl. öffentliche Kasse handelt. Die Kasse ist nur dann eine öffentliche Kasse. wenn sie zum Bereich der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung gehört und staatlicher Aufsicht unterliegt. Nach § 34d Nr. 5 S. 1 Halb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kassenstaatsprinzip (öffent... / 3 Praxisfragen

Das Kassenstaatsprinzip ist mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 45 AEUV) vereinbar, auch wenn es im Einzelfall zu einer höheren steuerlichen Belastung des Arbeitnehmers führt.[1] Voraussetzung für die Anwendung des Kassenstaatsprinzips ist, dass die Vergütung mit Rücksicht auf ein Dienstverhältnis gezahlt wird. Es muss also eine konkrete Beziehung zwischen dem Arbeit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC des internationalen Steuerrechts

Abfindungen (Arbeitnehmer) Abgeltungswirkung Aktivitätsklausel (DBA) Andere Einkünfte Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Arbeitgeber (inländischer, ausländischer) Arbeitnehmer-Entsendung Arbeitnehmer (LSt) Arbeitnehmer-Überlassung Aufsichtsratsmitglieder (DBA/Steuerabzug) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Auslandstätigk...mehr

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Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschriften nach § 90 über die Neufestsetzung nach Altersstufen bei einem Versicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres bleiben unberührt (vgl. BT-Drs. 19/17586 S. 107). Daraus folgt dessen Anwendung bei Auszubildenden und Studierenden, die nach Vollendung des 25., aber vor dem 30. Geburtstag einen Unfall erleiden, sowie bei allen Schülern, die vor Vollend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2 Erbringung persönlicher Dienstleistungen (Nr. 2)

Rz. 7 Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PStTG stellt auch die Erbringung "persönlicher Dienstleistungen" eine relevante Tätigkeit dar. Kennzeichnend für persönliche Dienstleistungen ist nach der Gesetzesdefinition in § 5 Abs. 3 PStTG, dass auf vorherige Anforderung eines Kunden eine zeitlich begrenzte oder eine auf eine bestimmte Aufgabe bezogene Tätigkeit von einer oder mehrere...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 130 Öffentlicher Dienst

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift stellt klar, dass der Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes auf die private Wirtschaft beschränkt ist. Für den öffentlichen Dienst gelten gemäß § 1 BPersVG das Personalvertretungsgesetz des Bundes bzw. die entsprechenden Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen der Länder. 2 Öffentlicher Dienst Rz. 2 Für die Abgrenzung zwischen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Öffentlicher Dienst

Rz. 2 Für die Abgrenzung zwischen privater Wirtschaft (Betriebsverfassungsgesetz) und öffentlichem Dienst (Personalvertretungsgesetze) kommt es allein auf die formelle Rechtsform des Betriebs oder der Verwaltung an.[1] Alle Betriebe in privater Rechtsform (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) unterliegen dem BetrVG. Das gilt auch, wenn sie der öf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt klar, dass der Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes auf die private Wirtschaft beschränkt ist. Für den öffentlichen Dienst gelten gemäß § 1 BPersVG das Personalvertretungsgesetz des Bundes bzw. die entsprechenden Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen der Länder.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Übergangsmandat bei Privatisierung

3.1 Allgemeines Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung. Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung. Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft zu betreiben u...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Gesetzliches Übergangsmandat bei einzelnen Privatisierungen

Rz. 4 Bei den Privatisierungen von Bahn und Post hatte der Gesetzgeber für die örtlichen Personalräte in § 15 Abs. 1 DBGrG und in § 25 PostPersRG ein gesetzliches Übergangsmandat geschaffen. Im Falle der Bahn galt dieses Übergangsmandat für die Dauer von bis zu 3 Monaten, im Falle der Post war die Höchstdauer des Übergangsmandats wegen des langwierigen Umstrukturierungsproze...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Generelles Übergangsmandat bei Privatisierungen

Rz. 5 Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass es der Anerkennung eines Übergangsmandats für alle Privatisierungen bedarf.[1] Nach Ansicht des BAG ist es durch die Anerkennung eines gesetzlichen Übergangsmandats bei einigen Privatisierungen zu einer Schutzlücke für die betroffenen Arbeitnehmer bei anderen Privatisierungen gekommen. Für diese Schutzlücke gibt es keine ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.1 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rz. 20 Nicht zu den Arbeitnehmern gehören damit die Beamten, Richter und Soldaten, deren Grundlage ein öffentlich-rechtliches Sonderstatusverhältnis ist.[1] Zivildienstleistende [2] werden auch aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnisses tätig und sind daher keine Arbeitnehmer, auch wenn sie nicht-staatlichen Beschäftigungsstellen überlassen sind. Auch Freiwilli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tierärzte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tierärzte, die im > Öffentlicher Dienst als Fleischbeschauer tätig werden, sind insoweit nichtselbständig tätig. Freiberuflich praktizierende Tierärzte erzielen > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG (Katalogberuf nach dortigem Satz 2); ergänzend > Ärzte. Zu den beruflichen Gefährdungen der Tierärzte gehören > Berufskrankheiten. Rz. 2 Stand: EL ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Christian Science

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Christian Science ist eine im 19. Jahrhundert entwickelte Religion, die an das Christentum angelehnt ist und die Heilung von Krankheiten durch Gebet propagiert. Aufwendungen für einen Vorbereitungslehrgang der "Christlichen Wissenschaft", um Ausüber dieser Religionsgemeinschaft zu werden, sind keine zum Abzug als > Sonderausgaben berechtigend...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tschechien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Tschechische Republik (Hauptstadt: Prag; Amtssprache: Tschechisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit Grenzen zu Deutschland im Westen und Nordwesten, zu > Polen im Nordosten, zur > Slowakei im Südosten und zu > Österreich im Süden. Der heutige Staat entstand am 01.01.1993 durch einvernehmliche Teilung der Tschechoslowakei in die Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trennungsentschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Man versteht darunter Zahlungen einer Behörde an ihre > Arbeitnehmer zur Abgeltung der Mehraufwendungen, die bei einer länger andauernden auswärtigen Beschäftigung entstehen. Zu vergleichbaren Sachverhalten im privaten Dienst vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern. Zum eingeschränkten Abzug der Aufwendungen durch den ArbN...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Aufwandsentschädigungen

Rz. 8 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Kassen der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind jeweils > Öffentliche Kasse iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Die von den als Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person Rz 1) anerkannten Kirchen gezahlten, als Aufwandsentschädigung bezeichneten und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beträge sind deshalb im ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Extremwet... / 5.1 Vorkommen

Arbeiten im Freien bringt bei winterlichen Bedingungen besondere Herausforderungen mit sich. Schnee, Eis, Nebel und Glätte erhöhen das Unfallrisiko und können die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Deshalb sind präventive Schutzmaßnahmen bei Kälteexposition essenziell. Winterliche Witterungsbedingungen betreffen zahlreiche Outdoor-Arbeitsplätze, insbesondere in folgenden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.3.3 Öffentlicher Dienst

Rz. 50 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der besonderen Schutzpflicht des Staates unterliegen. Damit sei sichergestellt, dass bei Personalanpassungsmaßnahmen sinnvolle Transfermaßnahmen auch ohne finanzielle Anreize der Arbeitslosenversicherung durchgeführt werden (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 61). Von der Förderung ausgeschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.3 Reformbestrebungen

Inzwischen sind zahlreiche Kreis- oder sonstige DRK-Verbände aus ihren Landestarifgemeinschaften ausgetreten; auch ein Großteil der Landestarifgemeinschaften hat sich aufgelöst und damit die Tarifbindung aufgegeben, da sich die Mitglieder die sich aus dem an den BAT angelehnten Tarifvertrag ergebenden Personalkosten nicht mehr leisten konnten. Um einzelnen DRK-Verbänden trot...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.2 DRK-Arbeitsbedingungen

Seit dem Abschluss des DRK-Tarifvertrags 1984 sind die DRK-Arbeitsbedingungen jeweils an den Inhalt des Tarifvertrags angepasst worden. Bis zum Jahr 2002 war die Übernahme des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst gem. § 19 Abs. 3 der DRK-Satzung durch den DRK-Präsidialrat mit Verbindlichkeit für alle Mitgliedsverbände beschlossen worden. Erstmals im März 2003 erfolgte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.3 Geltung von § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (Abs. 2a)

Rz. 23c Abs. 2a mit dem Verweis auf den (neuen) § 11 BGG ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts v. 19.7.2016 (BGBl. I S. 1757) mit Wirkung zum 27.7.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Danach ist § 11 BGG bei der Ausführung von Sozialleistungen entsprechend anzuwenden. Zur Begründung ist dazu ausgeführt (BT-Drs. 18/7824 S. 48), da...mehr

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Sauer, SGB IX § 133 Schieds... / 2.2 Zusammensetzung der Schiedsstelle

Rz. 10 Abs. 2 schreibt die paritätische Besetzung mit Vertretern der Leistungsträger und der Leistungserbringer vor. Beiden Parteien soll auch im Rahmen des Schiedsstellenverfahrens eine gleiche Einflussmöglichkeit auf die inhaltliche Ausgestaltung der Vereinbarung gegeben werden (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 306 f.). Die Landesregierung bestimmt ...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.5 Tabellenentgelt (§ 15 Abs. 2 TVöD-S)

In der Zeit zwischen dem 1.9.2020 und dem 30.11.2022 galten aufgrund des im Rahmen der Tarifeinigung vom 25.10.2020 vereinbarten Maßnahmenpakets zur Senkung der Personalkosten besondere Regelungen für die Tabellenentgelte der Sparkassenbeschäftigten. Diese sahen eine von den anderen Sparten des TVöD abweichende Erhöhung der Tabellenentgelte vor. Diese Sonderregelungen wurden...mehr