Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll. Wie auch in den vergangenen Jahren, sind im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte in der ESt-Erklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen oder zwingend vorgegeben ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2025 m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Bemessung des K... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller A., geb. am 0.0.2011, und B., geb. am 0.0.2013, nehmen den Antragsgegner, ihren Vater, auf Kindesunterhalt in Anspruch. Der Antragsgegner war mit der Mutter der Antragsteller verheiratet. Die Ehe ist seit dem 0.0.2024 rechtskräftig geschieden. Die Trennung erfolgte im April 2021, seinerzeit zog der Antragsgegner aus dem im hälftigen Mieteigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandwände / Zusammenfassung

Begriff Nach DIN 4102 werden Wände zur Trennung oder Abgrenzung von Brandabschnitten als Brandwände definiert, wenn sie dazu bestimmt sind, die Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte zu verhindern. In den behördlichen Verordnungen sind Brandwände zudem raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden oder Unterteilung von Gebäuden (Gebäude-/Bran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom BewG und GrStG

1 Allgemeines Rz. 1 In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Nachdem sich im Laufe des Jahres 2024 anhand der festgestellten Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der darauf aufbauend festgesetzten Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 unter der Prämisse einer aufkommensneutralen Reform der Grundst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 NWGrStHsG landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. Allgemeine Ausführungen z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 13 In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz – NWGrStHsG) vom 5.7.2024[1] hat Nordrhein-W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 § 1 NWGrStHsG wurde vom Land Nordrhein-Westfalen unter Inanspruchnahme der Abweichungskompetenz gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG im Wege des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz – NWGrStHsG) v. 5.7. 2024[1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.3 Option zur Zusammenfassung des Hebesatzes für Grundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 3)

Rz. 26 Durch § 1 Abs. 1 S. 3 NWGrStHsG wird explizit klargestellt, dass die Gemeinden von der Option zur Hebesatzdifferenzierung zwischen der Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) und den Wohngrundstücken (Rz. 20) Gebrauch machen können, sie müssen diese Option aber nicht ausüben. Sie können somit für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke und die Wohngrundstücke auch ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Nachdem sich im Laufe des Jahres 2024 anhand der festgestellten Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der darauf aufbauend festgesetzten Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 unter der Prämisse einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer (S. Allg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 5 Inkrafttreten des NWGrStHsG (§ 4)

Rz. 37 Nach § 4 NWGrStHsG tritt das NWGrStHsG am Tag nach der Verkündung in Kraft. Da das NWGrStHsG am 5.7.2024 vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen[1], am 5.7.2024 ausgefertigt und am 9.8.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet wurde[2], ist es am 10.8.2024 in Kraft getreten. Entsprechend der Anwendungsregelung in § 3 N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 BewG im E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 4 Erstmalige Anwendung des NWGrStHsG (§ 3)

Rz. 35 Das NWGrStHsG ist gem. § 3 NWGrStHsG für die in Nordrhein-Westfalen belegenen wirtschaftlichen Einheiten erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden. Insoweit bestimmt diese Anwendungsregelung den sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereich des NWGrStHsG. Nach § 3 NWGrStHsG können die Gemeinden von der in § 1 NWGrStHsG eingeräumten Möglichkeit zur Hebesatzdifferenzierung für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 § 1 NWGrStHsG gilt für in Nordrhein-Westfalen belegene wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes, also sowohl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als auch für Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. Die Vorschriften des NWGrStHsG sind gem. § 3 NWGrStHsG erstmals au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 3 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 2)

Rz. 33 In Reaktion auf die Beschlüsse des BFH v. 27.5.2024[1], in denen er in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) in verfassungskonformer Auslegung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes entschieden hat, dass die Steuerpflichtigen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot die Möglichkeit haben müssen, für ihr Grundstück ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 85 Nachdem sich im Laufe des Jahres 2024 anhand der festgestellten Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der darauf aufbauenden festgesetzten Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 unter der Prämisse einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer (Rz. 71) teilweise abzeichnete, dass sich infolge der verfassungsrechtlich gebotenen relations- und realitätsgerechten Bewe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Begrenzung des Hebesatzes für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 NWGrStHsG darf der einheitliche Hebesatz für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NWGrStHsG nicht niedriger sein als der einheitliche Hebesatz für die unter § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 NWGrStHsG fallenden Wohngrundstücke (Rz. 20).[1] Mit der Ausübung der Option zur Hebesatzdifferenzierung kann die Gemeinde somit inn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.5 Modifizierung der Regelung zur sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 2)

Rz. 30 Bereits mit dem in § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG enthaltenen Vorbehalt des § 25 Abs. 5 GrStG wird verdeutlicht, dass auch die nordrhein-westfälischen Gemeinden von der bundesgesetzlich geregelten Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten erhöhten Hebesatz festzusetzen (sog. Grundsteuer C), Gebrauch machen können (Rz. 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7 Systematische Kommentierung

2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1) Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2 Festsetzung des Hebesatzes (§ 1 NWGrStHsG)

2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit

Rz. 93 Die landesgesetzlichen Regelungen über die von § 25 Abs. 4 GrStG abweichende Erweiterung der kommunalen Hebesatzmöglichkeiten begegnen auch in materiell-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. In den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformiert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 15 Der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz kann nicht unmittelbar mit Rechtsmitteln angefochten werden. Der Steuerschuldner hat jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid den angewendeten Hebesatz überprüfen zu lassen (§ 12 GrStG Rz. 12). Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens gegen den Grundsteuerbescheid wird das Verwaltungsgerich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.4 Hebesatzdifferenzierungen bei Änderungen des Gemeindegebiets (§ 1 Abs. 1 S. 4)

Rz. 28 In § 1 Abs. 1 S. 4 NWGrStHsG wird entsprechend zu § 25 Abs. 4 S. 2 GrStG bestimmt, dass bei Änderungen des Gemeindegebiets, die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile für eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen kann.[1] Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 25 Abs. 4 GrStG verwiesen. Rz. 29 ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.3 Kritische Gesichtspunkte

Rz. 98 Die Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens stellt ein Novum im grundsteuerlichen Besteuerungsverfahren dar. Wenngleich dieser Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (Rz. 90 ff.), ist kritisch anzumerken, dass hie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.1 Formelle Verfasungsmäßigkeit – Gesetzgebungskompetenz

Rz. 90 Den Gemeinden landesgesetzlich die Möglichkeit einzuräumen, die Hebesätze für die Grundsteuer innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet hinsichtlich der formellen Verfassungsmäßigkeit keinen Bedenken. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG haben ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 3 Überblick über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel

Rz. 12 Von der Abweichungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG haben bislang 14 Länder Gebrauch gemacht. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) übernehmen – abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen – alle Länder die bundesgesetzl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 4. Vollautomation, Risikomanagement und KI-Praxis

Zum anderen ist die neue Relevanz vor allem darauf zurückzuführen, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens explizit ein zweites Verfahren zur Bearbeitung von Steuererklärungen geschaffen wurde: Neben der traditionellen Bearbeitung durch einen Amtsträger, welche schon zuvor automationstechnisch unterstützt wurde, ist nunmehr gem. § 155 Abs. 4 S. 1 AO...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fördermittel-Radar für Unte... / 6 NRW.BANK.Invest Zukunft

Seit dem 19.5.2025 unterstützt das neue Förderprogramm Unternehmen, Stiftungen und freie Berufe bei Investitionen in Nordrhein-Westfalen – unabhängig vom Unternehmenssitz. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Mobilität und Innovation. Konditionen im Überblick: zinsgünstige Darlehen bis zu 10 Mio. EUR, Tilgungsnachlass bis zu 20 % (für KMU)...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.12 Unions- und Vergaberecht

Rz. 34 Bei Anwendung des EU-Rechts auf die Leistungserbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, wäre aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts eine Öffnung des Marktes für alle Anbieter unumgänglich mit erheblichen Folgen für das gesamte System der Kinder- und Jugendhilfe (so auch Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 77 Rz. 25). Überwiegend wird bisher daher davon ausgegange...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.3 Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 66 Funktionell zuständig für Entscheidungen über eine Förderung sind gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 3 und § 71 Abs. 4 Satz 3 der Jugendhilfeausschuss bzw. Landesjugendhilfeausschuss (vgl. auch § 10 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW). Die Förderungsentscheidungen sind grundsätzlich zu bedeutend, um als Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 70 Abs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.3 Ermessenskriterien

Rz. 51 Maßgebend für die Ermessensausübung ist der Jugendhilfezweck. Maßstäbe und Wertungen ergeben sich zunächst aus den Grundsätzen von § 1 und §§ 3 bis 5. Welche Kriterien heranzuziehen zulässig ist und zweckmäßig erscheint, ist eine Frage des Einzelfalls. Rz. 52 Als zulässige Ermessenskriterien hat die Rechtsprechung beispielsweise anerkannt: Bindung vorhandener Mittel an ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.3 Überörtliche Träger

Rz. 4 Die überörtlichen Träger bestimmte schon vor der Änderung durch das KiföG das Landesrecht. Auch diese Bestimmungen sind in den jeweiligen Ausführungsgesetzen zum KJHG (AGKJHG) enthalten. In einem Teil der Bundesländer nimmt das jeweilige Land selbst die Stellung des überörtlichen Trägers wahr, andere wiederum haben selbständige Landesoberbehörden mit den Aufgaben des L...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.2 Landesjugendhilfeausschuss

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 gehören dem Landesjugendhilfeausschuss (ebenso wie beim Jugendhilfeausschuss) mit zwei Fünfteln des Stimmanteils Personen an, welche die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe repräsentieren. Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses werden von der obersten Landesjugendbehörde (zuständiges Ministerium) berufen. Bis auf Baden-Württemberg und Nordr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.4 Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger

Rz. 5 Nachdem Abs. 2 aufgehoben wurde, eröffnen die Ausführungsgesetze der Länder die Möglichkeit, Aufgaben des örtlichen Trägers auf kreisangehörige Gemeinden zu übertragen. Diese Möglichkeit der Übertragung ist in einer Reihe von Bundesländern in den jeweiligen Ausführungsgesetzen vorgesehen: § 5 LKJHG Baden-Württemberg, § 1 Abs. 2 AGKJHG Brandenburg, § 5 Abs. 2 KJHG Hesse...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.2 Abgrenzung zur Förderverpflichtung

Rz. 42 Das danach bestehende Förderermessen hinsichtlich Art, Höhe und Auswahl darf die Förderverpflichtung dem Grunde nach allerdings nicht in Frage stellen (vgl. oben zu Abs. 1 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.1.1997, 16 A 2389/96; Schindler/v. Boetticher, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 74 Rz. 19). Hiergegen dürfte jedenfalls dann verstoßen werden, wenn schlecht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.2 Ermessensprüfung und Rechtsfolge

Rz. 46 Obgleich freie Träger keinen Rechtsanspruch auf Förderung gegen den öffentlichen Träger in bestimmter Art und Höhe haben, haben sie jedenfalls einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Träger ihr Ermessen fehlerfrei ausüben (vgl. BVerfG, Urteil v. 17.12.1969, 2 BvR 23/65; BVerwG, Urteil v. 19.6.1974, VIII C 89.73; OVG Hamburg, Urteil v. 12.9.1980, Bf I 1/79). Der T...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.4 Ermessensverdichtung auf Null

Rz. 54 Ungeachtet der grundsätzlichen Eröffnung von Ermessen kann dieses sich im Einzelfall auf Null reduzieren (Ermessensreduktion), so dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtmäßig nur noch in der beantragten Art und Höhe über die Förderung entscheiden kann. Rz. 55 Das Ermessen der öffentlichen Träger kann zunächst durch bindende Entscheidungen des Haushaltsgesetz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.1 Stimmberechtigte Mitglieder

Rz. 2 Absatz 1 differenziert nach den Mitgliedern, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt werden (Nr. 1), und den von den freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern (Nr. 2). Die Vorschrift bestimmt nicht die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sondern lediglich das Stimmenverhältnis der beiden Grupp...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.4 Fördern

Rz. 15 Von zentraler Bedeutung ist die in Abs. 1 Satz 1 HS 2 niedergelegte Verpflichtung, die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu fördern. Mit der Förderung ist jede Form der Unterstützung freier Träger gemeint. Eine Beschränkung auf finanzielle Zuwendungen ist nicht vorgesehen, auch wenn der Förderungsanspruch grundsätzlich auf die Gewährung von Mitteln ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Steuerpflichtige[1] können einen Entlastungsbetrag gemäß § 24b Abs. 2 Satz EStG in Höhe von 4.260 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht.[2] Für jedes weitere Kind i. S. d. § 24b Abs. 1 EStG erhöht sich der Betrag nach...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zwölftelregelung des Kirche... / Zusammenfassung

Wer im Laufe eines Jahres aus der Kirche austritt, muss dennoch für einen Teil des Jahres Kirchensteuer zahlen. Wie diese berechnet wird, regelt in Nordrhein-Westfalen (NRW) die sogenannte "Zwölftelregelung". Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zwölftelregelung des Kirche... / Hintergrund

Die Kirchensteuer wird grundsätzlich auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet. Tritt eine Person jedoch während des Jahres aus der Kirche aus, stellt sich die Frage, wie die Kirchensteuer für dieses Jahr aufzuteilen ist. In Nordrhein-Westfalen erfolgt dies nach der sogenannten Zwölftelregelung: Maßgeblich ist, in wie vielen Monaten des Jahres eine Kirchenmitgliedschaft be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.4 Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 77 Der Begriff der Überwachung der Geschäftsführung umfasst jede Tätigkeit, die innerhalb des möglichen Rahmens der Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds liegt.[1] Dieser Rahmen ist von der Rechtsprechung sehr weit gefasst worden.[2] Dazu werden z. B. gerechnet: die Erteilung allgemeiner Ratschläge durch einen Rechtsanwalt, der Aufsichtsratsmitglied ist[3], die Beratung un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.1.1 Gerichtskosten und Gebühren

In der Kanzlei ist es üblich, dass Anwälte für ihre Mandanten Gebühren und Kosten verauslagen. Bei der Weiterberechnung der Gebühren an deren Mandanten kommt es vor, dass die Umsatzsteuer versehentlich nicht berechnet wird. Umsatzsteuerprüfungen beim Anwalt führen zu Nachforderungen des Finanzamts, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz vorliegt. Durchlaufende Poste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Die Regelung verfolgt das Ziel, Kindern bei Ausfall eines oder sogar beider Elternte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.4 Das Fernmeldegeheimnis

Gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung betrieblicher Mobilgeräte, besteht die Frage, ob er dadurch zum Anbieter im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wird. Dies hätte zur Folge, dass der Arbeitgeber neben den Regeln des Datenschutzrechts zusätzlich auch das Fernmeldegeheimnis zu beachten hat. Das Fernmeldegeheimnis schützt den In...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Brähler/Omeirat, Steuerplanung durch Änderung des Geschlechtseintrags nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, DStR 2024, 2878; Loose, Schenkungsteuer beim Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH – Zugleich Besprechung zu BFH II R 22/21, GmbHR 2024, 1187; Lehmann, Welche Auswirkungen hat der Lohnsummenverstoß nach § 13a Abs. 3 ErbStG auf den Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG?...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr