Fachbeiträge & Kommentare zu Musterfeststellungsklage

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 852 BGB – Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung.

Gesetzestext 1Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. 2Dieser Anspruch verjährt in z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern gegen Unternehmer wird auch gehemmt durch:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gg § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insb §§ 134, 138, welche den rechtswidrigen Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterlassungsverfügungen und -klagen (I 1 Nr 1 u. 2).

Rn 2 I 1 regelt differenzierend nach den einzelnen Rechtsbehelfen, wann Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen und Unterlassungsklagen zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nach dem UKlaG und dem UWG sowie Musterfeststellungsklagen und Abhilfeklagen nach dem VDuG für Verbraucheransprüche verjährungshemmende Wirkung haben. S 1 Nr 1 betrifft die Zustellung des Ant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 41 VDuG – Musterfeststellungsklage.

Gesetzestext (1) Mit der Musterfeststellungsklage begehrt die klageberechtigte Stelle die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer. (2) Der Zulässigkeit einer Musterfeststellungsk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mit der Musterfeststellungsklage begehrt die klageberechtigte Stelle die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer. (2) Der Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage steht n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO §§ 615–687 ZPO – (weggefallen)

Gesetzestext (weggefallen) Rn 1 Die Regelungen zur Musterfeststellungsklage hat der Gesetzgeber mWv 13.10.23 in das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) verlagert, s Kommentierung dort. Gem § 46 EGZPO gelten für vor dem 13.10.23 anhängig gemachte Musterfeststellungsklagen noch die Regeln der §§ 606–614 aF, Kommentierung s Voraufl.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hemmung der Verjährung.

Rn 4 Die Verjährungshemmung ist in § 204a BGB geregelt. Ebenso wie bereits bei der Musterfeststellungsklage wirkt die Anmeldung auf den Zeitpunkt der Erhebung der Verbandsklage zurück, dh auch ein eigentlich schon verjährter Anspruch wird durch Anmeldung wieder durchsetzbar, wenn die Verbandsklage noch in unverjährter Zeit erhoben wurde (BGH NJW 21, 3250, 3251 [BGH 29.07.202...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 46 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz].

Gesetzestext Auf eine vor dem 13. Oktober 2023 anhängig gemachte Musterfeststellungsklage sind die §§ 32c und 606 bis 614 der Zivilprozessordnung einschließlich der auf Grund des § 609 Absatz 7 der Zivilprozessordnung erlassenen Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung sowie § 119 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der bis einschließlich 12. Oktober 2023 gelten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 30 VSBG – Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) 1Die Universalschlichtungsstelle des Bundes führt auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung folgender Streitigkeiten durch:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Systematik.

Rn 1 Die Musterfeststellungsklage, die bisher in §§ 606 ff ZPO geregelt war, wurde mit dem VDuG nicht abgeschafft, sondern bleibt neben der Abhilfeklage als zweite Variante der VDuG-Verbandsklage erhalten. Neben den §§ 41, 42 gelten für die Musterfestellungsklage auch die allgemeinen Regeln des VDuG in §§ 1–13 sowie §§ 43 ff zur Anmeldung und dem Verbandsklagenregister.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Historische Entwicklung, Ausstrahlung und Fortentwicklung.

Rn 5 Der deutsche Zivilprozess hat seine Wurzeln va im römisch-kanonischen und im germanischen Recht. Später hat sich etwa im langobardischen Reich auch ein germanisch-romanischer Mischprozess entwickelt. Besonders bedeutsam war die Weiterentwicklung des kanonischen Prozesses, wobei die kirchliche Gerichtsbarkeit mehr und mehr auch auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Genehmigung des Vergleichs.

Rn 4 Maßstab der inhaltlichen Prüfung des Vergleichs ist die Angemessenheit gem Abs 2. Damit ist gemeint, dass die Interessenkonflikte, die in Kollektivverfahren auftreten können, in dem Vergleich berücksichtigt und einer vernünftigen Lösung zugeführt werden (vgl zum Musterfeststellungsverfahren Kähler ZIP 20, 293). Rn 5 Eine Anhörung der Betroffenen zum Vergleichsinhalt ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die positive Feststellungsklage stellt das Bestehen eines Rechtsverhältnisses fest, die negative die seines Nichtbestehens und die Zwischenfeststellungsklage entscheidet über ein den Klageanspruch stützendes vorgreifliches Rechtsverhältnis. Sondervorschriften: Feststellung einer bestr Insolvenzforderung (§ 179 InsO), (Gläubigeranfechtung außerhalb InsO (§ 7 AnfG), Absta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Urteils.

Rn 7 Die größte Bedeutung haben Leistungsurteile. Mit ihnen wird der Beklagte zu einem Tun oder Unterlassen verurteilt. Das kann zB die Zahlung eines Geldbetrags oder die Duldung der Zwangsvollstreckung sein. Die Leistungsurteile sind der Vollstreckung zugänglich (§ 704 Rn. 3). Rn 8 Feststellungsurteile sind im Hauptausspruch der Vollstreckung im eigentlichen Sinne nicht zugä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Klageänderung.

Rn 2 Aufgrund des Verweises in Abs 1 gilt für eine Klageänderung § 263 ZPO. Ungeklärt ist aber, wie sich eine dadurch mögliche Änderung des Streitgegenstands auf die Anmelder auswirkt. Die Einzelheiten waren hier bereits zum früheren Recht der Musterfeststellungsklage umstritten (dazu etwa Windau jM 19, 404, 407; Röß NJOZ 21, 1569). Die Problematik ist nun durch die Möglichk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Verbandsklage ist nur zulässig, wenn die klageberechtigte Stelle nachvollziehbar darlegt, dass Im Fall des § 7 Absatz 1 ist die Gesamt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindungswirkung und rechtliches Gehör.

Rn 2 Abs 3 regelt die Bindungswirkung für und gg die angemeldeten Verbraucher. Diese erfolgt im Widerspruch zu Art 103 I GG jedoch ohne rechtliches Gehör der angemeldeten Verbraucher. Das Gesetz sieht nicht vor, dass sie ihre Sicht der Dinge in irgendeiner Weise in das Verfahren einbringen könnten. Es gibt nicht einmal eine Regelung zur Einsichtnahme in die Verfahrensakten; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fortentwicklung.

Rn 4 Der Gesetzgeber wollte mit dem VSBG den Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung in drei Stufen fördern. In der ersten Stufe werden dem Verbraucher spezielle Schlichtungsstellen für einzelne Branchen angeboten. In der zweiten Stufe gibt es allgemeine Schlichtungsstellen. Schließlich sieht das VSBG in der dritten Stufe eine Universalschlichtungsstelle (§ 29) vor, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gesetz lässt für die angemeldeten Verbraucher den Austritt aus dem Vergleich zu, wenn sie mit dessen Inhalt nicht zufrieden sind. Für nicht angemeldete Personen bedarf es keines Austritts, da diese ohnehin nicht an den Vergleich gebunden sind. Rn 2 Anders als im früheren Recht der Musterfeststellungsklage (§ 611 Abs 5 ZPO aF) hängt die Wirksamkeit des Vergleichs nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verhältnis zur Abhilfeklage.

Rn 6 Abs 2 stellt klar, dass kein Vorrang der Abhilfeklage besteht. Anders als bei § 256 ZPO hat der Kläger also die freie Wahl zwischen Abhilfe- und Musterfeststellungsklage. Auch die Erhebung beider Klagearten gleichzeitig aufgrund eines einheitlichen Sachverhalts ist zulässig und mag in bestimmten Konstellationen aus Sicht des Klägers taktisch sinnvoll sein (Röthemeyer § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 5 VDuG – Klageschrift.

Gesetzestext (1) Die Klageschrift, mit der eine Verbandsklage erhoben wird, muss Folgendes enthalten:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Wirtschaftliche.

Rn 20 Da durch § 41 Nr 1 eine unmittelbare Interessenkollision ausgeschlossen ist, kommen lediglich mittelbare wirtschaftliche Interessen am Prozessausgang in Betracht. Diese sind dann denkbar, wenn der Richter als Mitglied einer am Prozess beteiligten Organisation wirtschaftlich an deren Erfolg partizipiert. Das kann aber nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat ein Verbraucher vor der Bekanntgabe der Verbandsklage im Verbandsklageregister eine Klage gegen den Unternehmer erhoben, die die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse oder Feststellungsziele und den Lebenssachverhalt der Verbandsklage betrifft, und meldet er seinen Anspruch oder sein Rechtsverhältnis zum Verbandsklageregister an, so setzt das Gericht das Verfahren bis z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ablehnungsentscheidung aus prozessualen Gründen.

Rn 5 Durch die zum 1.1.20 neu eingefügte Nr 3 in Abs 1 wird das Verfahren von der Musterfeststellungsklage abgegrenzt. Ergibt die Prüfung des Streitmittlers einen prozessualen Ablehnungsgrund, so teilt die Verbraucherschlichtungsstelle dies dem Antragsteller in Textform (vgl § 126b BGB) unter Angabe der Gründe innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung mit (Abs 3).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 44 VDuG – Bekanntmachung von Angaben zu Verbandsklagen.

Gesetzestext Die folgenden Angaben zu einer rechtshängigen Verbandsklage sind im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu machen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Im Verbandsklageverfahren besteht die Besonderheit, dass der Verband nicht über seine eigenen Rechtspositionen disponiert, sondern über diejenigen der betroffenen Verbraucher. Daher besteht ein potenzieller Interessenkonflikt zwischen dem Verband und den betroffenen Verbrauchern: Der Verband mag seine eigenen Ziele mit dem Verfahren verfolgen, und er hat auch bei einem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 12 § 308 gilt in allen Verfahrensarten, auch im PKH-Verfahren und trotz § 938 I auch im einstweiligen Rechtsschutz (näher dort § 938 Rn 1), auch im Verfahren bei Abschluss eines Gesamtvertrags nach dem VGG (§ 129 II VGG; BGH GRUR 21, 1181 [BGH 01.04.2021 - I ZR 45/20] Rz 32); nicht aber bei einstweiliger Anordnung nach § 620 aF, § 246 FamFG aber § 620 aF gewährt dem Geric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkung auf Passivprozesse des angemeldeten Verbrauchers.

Rn 7 Wird der angemeldete Verbraucher vom Unternehmer verklagt, so gilt die Bindungswirkung des § 11 III erst nach Rechtskraft des Verbandsklageverfahrens. Nicht geregelt ist der Fall, dass ein Verbraucher auf Zahlung verklagt wird und zugleich eine Musterfeststellungsklage (noch) anhängig ist mit dem Ziel der Feststellung, dass derartige Zahlungen nicht geschuldet werden. I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Entstehung.

Rn 1 Das VDuG trat im Oktober 2023 an die Stelle der §§ 606–614 ZPO, in denen zuvor die 2018 eingeführte Musterfeststellungsklage geregelt war. Diese ist nun in § 41 VDuG als Spezialfall geregelt. Im Vordergrund des VDuG steht jedoch die neu eingeführte Abhilfeklage. Sie dient der Umsetzung der RL (EU) 2020/1848 v 25.11.20 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteress...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 43 VDuG – Verbandsklageregister.

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz führt ein Register für Verbandsklagen (Verbandsklageregister). Das Verbandsklageregister kann elektronisch betrieben werden. (2) Öffentliche Bekanntmachungen und Eintragungen sind unverzüglich vorzunehmen. Die öffentliche Bekanntmachung von Terminen muss spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Terminstag erfolgen. (3) Die im Verband...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff Vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (Vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktische Bedeutu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Streitmittler lehnt die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ab, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse einer Vielzahl von Verbrauchern gegen einen Unternehmer betreffen, können klageberechtigte Stellen folgende Verbandsklagen gegen Unternehmer erheben: (2) Kleine Unternehmen gelten als Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes. Kleine Unternehmen sind solch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / B. Gegenstandswerte im Mietrecht

Rz. 37 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im Mietrecht folgt in der Regel dem § 23 Abs. 1 RVG, der auf die entsprechenden Regeln des GKG bei nicht streitigen Angelegenheiten auch des GNotKG verweist. Erst wenn sich auf diesem Wege keine Kosten ermitteln lassen, wird der Auffangstreitwert nach § 23 Ab. 3 S. 2 RVG in Höhe von 5.000,00 EUR angewandt und der Streitwert an d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitwertunabhängige Zuständigkeit.

Rn 3 Die Streitwertregel wird durch eine Reihe von Ausnahmen durchbrochen. Nicht zuständig ist das LG in den Fällen von § 23 Nr 2 lit a–g, §§ 23a, 27, die eine ausschließliche Zuständigkeit des AG begründen. Das OLG (oder ObLG) ist zuständig für Verbandsklagen gem § 1 I VDuG (§ 3 VDuG; vgl auch § 119 III aF für frühere Musterfeststellungsklagen) und unter den Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich und Zweckrichtung.

Rn 1 Vgl Vor § 239 Rn 1 ff. Eine Prozessvollmacht erlischt gem § 86 nicht in den Fällen der §§ 239, 241, 242, so dass eine Unterbrechung (zum Begriff Vor §§ 239 ff Rn 6) zum Schutz der Partei in den in der Vorschrift genannten Fällen nicht erforderlich ist und deshalb nach Abs 1 Hs 1 nicht eintritt; es besteht aber nach Abs 1 Hs 2 die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / cc) Inkassodienstleistung durch verbundene Unternehmen

Rz. 240 Die dargelegten Grundsätze sind nicht anders zu beurteilen, wenn das Inkasso durch ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG betrieben wird, sogenanntes Konzerninkasso. Die Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes hat in § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG eine Regelung mit sich gebracht, wonach der Einzug von Forderungen für ein verbundenes Unternehmen keine Rechtsdienstlei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / a) Einleitung

Rz. 213 Besondere Probleme wirft in der Praxis immer wieder die Frage auf, inwieweit Inkassokosten vom Schuldner zu erstatten sind. Aus einer hergebrachten Skepsis der rechtsberatenden Berufe und der Justiz gegenüber den aus dem kaufmännischen Berufsstand kommenden Inkassounternehmen resultiert, dass über die Erstattung der Inkassokosten regelmäßig gestritten werden muss. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 194 BGB ff.)

Rz. 18 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2023, zfs Aktuell / 1.1 Novelle des Verbandsklagerechts

Am 12.10.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 272 v. 12.10.2023). ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherschutz und Verbr... / 1 Musterfeststellungsklage

Der VW-Diesel-Skandal war der Auslöser für die Einführung dieses neuen Verfahrens, das Parallelen mit der amerikanischen Sammelklage aufweist, aber dem deutschen Recht bisher unbekannt war. Diese Klageart wurde vom Gesetzgeber durch das "Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage" v. 12.7.2018 eingeführt und hat v.a. zu Ergänzungen der Zivilprozes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherschutz und Verbr... / 1.2.3 Hinderungs- und Bindungswirkung der Musterfeststellungsklage

Ist der Tag der Rechtshängigkeit gekommen, also hat der Beklagte die Musterfeststellungsklage zugestellt bekommen, kann kein anderer mehr wegen des gleichen zugrunde liegenden Sachverhalts gegen ihn klagen (§ 610 Abs. 1 ZPO). Sie entfaltet insoweit Sperrwirkung. Ebenso ausgeschlossen ist die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens über denselben streitigen Anspruch (§ ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherschutz und Verbr... / 1.2 Verfahren

Das Verfahren der Musterfeststellungsklage ist in §§ 606 ff. ZPO geregelt. 1.2.1 Anforderungen an Klage In der Klageschrift muss nachgewiesen werden, dass die Klage von einem Verband eingereicht wird, der die o. g. Voraussetzungen erfüllt und dass der Klagegegenstand mindestens zehn Verbraucher betrifft. Zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung müssen sich mindestens 50 Verbr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherschutz und Verbr... / 1.2.2 Klageregister

Das Klageregister für Musterfeststellungsklagen wird beim Bundesamt für Justiz elektronisch geführt (§ 609 ZPO). Hier können sich alle Verbraucher eintragen, die von der Musterfeststellungsklage betroffen sind und die von den Ergebnissen des Prozesses profitieren wollen. Sie können ihre Anmeldung bis zum ersten Tag des Beginns der mündlichen Verhandlung in der I. Instanz vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherschutz und Verbr... / 1.1.2 Klagebefugnis

Nicht jeder kann eine Musterfeststellungsklage erheben. Aktivlegitimiert sind nur sog. qualifizierte Einrichtungen i. S. v. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, also anerkannte und gelistete Verbraucherverbände mit der zusätzlichen Anforderung, dass sie entweder mehr als zehn Verbände oder mehr als 350 natürliche Personen als Mitglieder haben, seit mindestens vier Jahren in der Liste ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherschutz und Verbr... / 1.1.1 Gerichtliche Zuständigkeit

Für die Musterfeststellungsklage ist in erster Instanz sachlich immer das OLG zuständig (§ 119 Abs. 3 GVG), und zwar in örtlicher Hinsicht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten, jedenfalls wenn er sich im Inland befindet (§ 32c ZPO).mehr