Fachbeiträge & Kommentare zu Musterfeststellungsklage

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Verbraucherschutz und Verbr... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19.2.2016 wurde die Grundlage für die leicht zugängliche, transparente Verbraucherstreitschlichtung außerhalb von Gerichten zusätzlich zu bereits vorhandenen außergerichtlichen Einigungsverfahren geschaffen. Mit einem Netz von Schlichtungsstellen haben Verbraucher seitdem eine zusätzliche Möglichkeit, Streitigkeit...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.1 Zulässigkeit

1.1.1 Gerichtliche Zuständigkeit Für die Musterfeststellungsklage ist in erster Instanz sachlich immer das OLG zuständig (§ 119 Abs. 3 GVG), und zwar in örtlicher Hinsicht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten, jedenfalls wenn er sich im Inland befindet (§ 32c ZPO). 1.1.2 Klagebefugnis Nicht jeder kann eine Musterfeststellungsklage erheben. Aktivlegitimiert sind nur sog. q...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.2.1 Anforderungen an Klage

In der Klageschrift muss nachgewiesen werden, dass die Klage von einem Verband eingereicht wird, der die o. g. Voraussetzungen erfüllt und dass der Klagegegenstand mindestens zehn Verbraucher betrifft. Zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Klageregister eingetragen haben, sonst wird die Klage als unzulässig abgewiesen (§ 606 A...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.4 Ablehnungsgründe

Zuerst prüft der Streitmittler, ob etwas gegen die Durchführung des Verfahrens spricht. Zwingende Gründe für die Ablehnung sind: die Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht zuständig; der Antragsteller hat versäumt, den Anspruch direkt beim Gegner geltend zu machen oder er hat es getan, aber bei ausbleibender Antwort sind zwei Monate noch nicht verstrichen; Der Anspruch des Verb...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4.4 Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrsschlichtungsverordnung und Justizverwaltungskostengesetz

Im Luftverkehrsgesetz und in der Luftverkehrsschlichtungsordnung wurden Anpassungen an das VSBG vorgenommen, wobei der Verbraucherschutz bei Streitigkeiten zwischen Fluggast und Luftfahrtunternehmen strengeren Regeln folgt; das VSBG gilt nachrangig. Das Schlichtungsverfahren bleibt weiterhin in der Luftverkehrsschlichtungsverordnung geregelt (§ 57, 57a LuftVG). Eine anerkannt...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.2.4 Bundesweite Universalschlichtungsstelle

Einrichtung Die Universalschlichtungsstelle, die mit Wirkung zum 1.1.2020 vom Bund eingerichtet wurde, dient als Auffangschlichtungsstelle.[1] Der Bund, namentlich das Bundesamt für Justiz, hat sich dafür entschieden, die ehemalige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl in die bundesweit tätige Universalschlichtungsstelle umzuwandel...mehr

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AGS 08/2022, Schneider/Kurpat, Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider und Richter am Oberlandesgericht Ralf Kurpat 15. Aufl., 2022. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. 1.787 S., 149 EUR Ohne Berücksichtigung des richtigen Streitwertes und Gegenstandwertes lassen sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nicht richtig ermitteln. Ohne Kenntnis des Zuständigkeitsstreitwertes lässt sich häufig ein zulässiges Rechtsmittel nich...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Freiheit der Unternehmensorganisation

Rz. 149 Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist auch nicht deshalb anzunehmen, weil der Gläubiger sein Unternehmen in der Organisation nicht auf eine fortgesetzte Forderungsbeitreibung ausgerichtet hat. Eigentlich genügt dazu schon ein Hinweis auf die ältere BGH-Rechtsprechung:[358] Zitat "In der Regel (ist) niemand gehalten – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Die berufsrechtliche Problematik

Rz. 423 Es liegt auch acht Jahre nach dem Inkrafttreten des RDG keine vertiefende Literatur zum Konzerninkasso unter den Bedingungen des neuen Rechtes vor, so dass die nachfolgende Darstellung an der unter dem RBerG geführten Diskussion anknüpfen muss, um dabei die sich durch das RDG ergebenden neuen Aspekte mit einzubinden. Die neueren Ansätze hierzu betreffen das Kostenrec...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / IV. Schadensersatz in Abtretungsfällen

Rz. 105 Tritt der Gläubiger die Forderung ab, tritt nach § 398 S. 2 BGB der neue Gläubiger (Zessionar) mit dem Vertragsabschluss an die Stelle des alten Gläubigers (Zedenten), so dass für den weiteren Verzugseintritt ebenso wie für die Bestimmung des Verzugsschadens allein auf den neuen Gläubiger abzustellen ist.[261] Dem neuen Gläubiger stehen (auch) die Folgeansprüche aus ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Problembeschreibung

Rz. 138 In der Rechtsprechung der Amtsgerichte wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Großgläubigern die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsdienstleisters zu versagen ist, weil sie aufgrund ihrer personellen und sachlichen Ausstattung auch in der Lage seien, jedenfalls die vorgerichtliche Forderungsbeitreibung selbst zu gestalten. Diesen Ansatz verfolgt auch die V...mehr

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zfs 09/2021, zfs Aktuell / Verjährung des Anspruchs (Urt. v. 29.7.2021 – VI ZR 1118/20)

Mit Urt. v. 29.7.2021 (Az.: VI ZR 1118/20) hat der BGH zudem weitere Verjährungsfragen im Zusammenhang mit dem sog. "VW-Abgasskandal" geklärt. Der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist im Jahr 2015 wegen der grob fahrlässigen Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB setze voraus, dass der Kläger allgemein von sog. Dieselsk...mehr

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zfs 08/2021, Abgasskandal, ... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. 1. Dem Kläger steht gegen die Beklagte grundsätzlich ein Anspruch aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB analog auf Erstattung des für den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs bezahlten Kaufpreises abzüglich eines Vorteilsausgleichs für die Nutzung und des erzielten Verkaufserlöses zu (vgl. BGH, Urteile vom 3...mehr

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zfs 08/2021, Abgasskandal, ... / Sachverhalt

Der Kläger machte gegen die Beklagte Ansprüche im Zusammenhang mit dem sog. Dieselabgasskandal geltend. Der Kläger erwarb gemäß Auftragsbestätigung vom 19.5.2014 von der Beklagten einen VW Touran Highline 2.0 TDI als Neufahrzeug zum Kaufpreis von 32.002,77 EUR. Der Kläger finanzierte den Kaufpreis durch ein Darlehen der (…), für das Finanzierungskosten von 2.511,75 EUR anfiel...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 3 Der Praxistipp

In der Sache ist ohne jeden Zweifel richtig entschieden Dass Kontoführungsgebühren nicht erstattungsfähig sind, ist in der seriösen Inkassobranche spätestens seit 2013 keine Frage mehr und wird auch soweit zu ersehen nicht mehr praktiziert. Schon zuvor waren die Kontoführungsgebühren mehr als umstritten. Weder § 670 BGB noch die Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG gaben zuvor einen ...mehr

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AGS 03/2021, Wieczorek/Schütze, ZPO, Band 1: Einleitung, §§ 1-49

Begründet von Dr. Bernhard Wieczorek, herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf A. Schütze und Prof. Dr. Martin Gebauer. 5. Aufl., 2020. De Gruyter. 819 S., 299,00 EUR Der erste Band der Großkommentierung zur ZPO behandelt die §§ 1–49 ZPO und damit die allgemeinen Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit sowie zur Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen. Besonder...mehr

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AGS 03/2021, MüKo ZPO, Band: 2 §§ 355-945b ZPO

Herausgegeben von Dr. Wolfgang Krüger, Dr. Dr. h.c. Thomas Rauscher. 6. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck. XLVI, 2838 S., 359,00 EUR (339,00 EUR bei Bezug aller drei Bände) Seit der Vorauflage wurden einige Gesetze der ZPO geändert und ergänzt. Dabei sind insbesondere die Vorschriften gem. §§ 606 ff. ZPO zu erwähnen, die dem Gesetz zur Einführung der zivilprozessuale Musterfestst...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 78 § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesondere 1. die Vorbereitung der...mehr

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zfs 12/2020, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Richtig ist zwar, dass bei dem im streitgegenständlichen Fahrzeug eingebauten Motor EA 189 ursprünglich eine Software verwendet wurde, die eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und die im Hinblick auf das Verhalten der Bekl. im Übrigen auch zu Ansprüchen aus Herstellerhaftung, insbesondere solchen nach § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB (analog), führen kann (vgl. BGH,...mehr

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zfs 12/2020, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Der Kl. macht die Verurteilung der Bekl. zum Ersatz des Schadens aus dem Erwerb eines abgasmanipulierten Kfz geltend. Der Kl. hatte das Kfz von einem Händler im Jahre 2013 von einem Händler mit einer Laufleistung von ca. 120.000 km zu einem Kaufpreis von 12.900 EUR erworben. Die beklagte Herstellerin hatte das Fahrzeug abgasmanipuliert zulassen lassen. Der Kl. meldete seine A...mehr

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zfs 12/2020, Voraussetzunge... / Leitsatz

Die Verjährungshemmung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB setzt neben der Erhebung der Musterfeststellungsklage auch die Anmeldung der Ansprüche zum Klageregister in unverjährter Zeit voraus. LG Saarbrücken, Urt. v. 4.9.2020 – 12 O 496/19mehr

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zfs 12/2020, Voraussetzunge... / 3 Anmerkung:

1) Wurde die Anmeldung zum Register der Musterfeststellungsklage ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung vorgenommen (§ 204 Abs. 1a BGB), bestand früher Streit, ob darin ein Rechtsmissbrauch liege, der Anmeldende sich folglich nicht auf die Verjährungshemmung berufen könne: Da der BGH in vergleichbaren Konstellationen einen Rechtsmissbrauch verneint hat, dürfte die ...mehr

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zfs 11/2020, Die zweite Welle ist da

Die Corona-Pandemie hat Deutschland zwischenzeitlich wieder im Griff, die Fallzahlen steigen. Welche Weiterungen noch kommen werden, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden. Die im Sommer prognostizierte zweite Welle hat uns erreicht. Neben der Corona-Pandemie gibt es allerdings ein weiteres Thema, das Deutschland schon weitaus länger beschäftigt als COVID-19. Und auch dor...mehr

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AGS 10/2020, Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Andes/Gehle, ZPO - Kommentar zur Zivilprozessordnung

78. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXII, 3009 S., 169,00 EUR Normalerweise muss man über dieses Werk kein Wort mehr verlieren. Nach 77 Auflagen hat sich der Standardkommentar zur ZPO in der Praxis derart etabliert wie kaum ein anderes Werk. Mit der neuen 78. Auflage hat sich allerdings ein Generationenwechsel vollzogen. Der langjährige Herausgeber und Kommentator Dr....mehr

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zfs 08/2020, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

1) Die lang erwartete Grundsatzentscheidung des BGH zur Herstellerhaftung in den Dieselmanipulationsfällen hat nach der Publikation des Beschl. des BGH v. 8.1.2019 (zfs 2019, 321) keine Überraschungen gebracht, für die Instanzgerichte bietet sie eine übersichtliche Richtschnur zur Bearbeitung der noch offenen Rechtsstreite der Dieselabgasfälle. Der Umfang der nach dem Abschl...mehr

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AGS 05/2020, Thomas/Putzo, ZPO

Bearbeitet von Dr. Klaus Reichold, Dr. Rainer Hüßtege und Dr. Christian Seiler, 41. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXXIX, 2669 S., 65,00 EUR Der beliebte ZPO-Kommentar erscheint nunmehr in der 41. Auflage mit Rechtsstand 10.2.2020. Der Kommentar wird fortgesetzt in der gewohnt handlichen und kompakten Form und bleibt nach wie vor die erste Wahl zur Vorklärung zivilpr...mehr

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zfs 04/2020, Kein Rechtsmissbrauch bei Anmeldung zum Register für Musterfeststellungsklagen in Abgasskandalsachen bei damit verfolgtem ausschließlichem Zweck der Verjährungshemmung

BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1a; ZPO § 608 Leitsatz Die Anmeldung zum Register für Musterfeststellungsklagen (§ 608 ZPO) stellt auch dann keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn sie ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB erfolgt. LG Saarbrücken, Urt. v. 13.12.2019 – 12 O 100/19 (nicht rechtskräftig) Sachverhalt In einer Abgasskandalsache bejahte die Kamme...mehr

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zfs 04/2020, Kein Rechtsmis... / 2 Aus den Gründen:

e) Der Geltendmachung des Anspruchs aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB analog steht auch nicht die Einrede der Verjährung entgegen. Denn die Klageerhebung ist in unverjährter Zeit erfolgt (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). [24] aa) Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Dies gilt auch für Ansprüche aus § 826 BGB wie hier (vgl. nur BGH, Urt. v. 15.11.2011 – XI ZR 5...mehr

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zfs 04/2020, Kein Rechtsmis... / Sachverhalt

In einer Abgasskandalsache bejahte die Kammer das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers gegen den Hersteller des mit einem abgasmanipulierten Motor versehenen Kfz aus § 826 BGB. Der Kl. meldete am 28.12.2018 (Schreibfehler in den Entscheidungsgründen: 2019) seinen Anschluss an die gegen die Bekl. beim OLG Braunschweig geführte Musterfeststellungsklage an und nah...mehr

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zfs 04/2020, Kein Rechtsmis... / Leitsatz

Die Anmeldung zum Register für Musterfeststellungsklagen (§ 608 ZPO) stellt auch dann keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn sie ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB erfolgt. LG Saarbrücken, Urt. v. 13.12.2019 – 12 O 100/19 (nicht rechtskräftig)mehr

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zfs 12/2019, VW-Dieselskandal / Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig

Am 18.11.2019 fand in dem Musterfeststellungsverfahren (Az. 4 MK 1/18) des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V. gegen die Volkswagen AG die zweite mündliche Verhandlung vor dem OLG Braunschweig statt. In dem Verfahren sollen die Grundlagen für Schadensersatzansprüche der Verbraucher wegen der in Fahrzeugen der Marken VW, VW Nutzfahrzeuge, Aud...mehr

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zfs 11/2019, Herstellerhaft... / 3 Anmerkung:

1) Die Bewältigung des Diesel-Abgasskandals durch die Gerichte hat zu einem "Albtraum der Richter" (Budras in FAZ vom 4.8.2019, S. 17) geführt. Schon die Größenordnung der verschiedenen Prozesstypen hat zur Folge gehabt, dass die Bewältigung des Skandals den Rechtsstaat an seine Grenzen geführt hat. Neben 64.000 Individualklagen sind 50.000 Sammelklagen anhängig, die schon f...mehr

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zfs 11/2019, Herstellerhaft... / 2 Aus den Gründen:

"[29] … Nach Art. 5 Abs. 1 VO 715/2007/EG hat der Hersteller von ihm gefertigte Neufahrzeuge dergestalt auszurüsten, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen den Vorgaben der Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht. Damit soll si...mehr

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zfs 10/2019, zfs Aktuell / Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig

Am 30.9.2019 fand in dem Musterfeststellungsverfahren (Az. 4 MK 1/18) des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V. gegen die Volkswagen AG die erste mündliche Verhandlung vor dem OLG Braunschweig statt. In dem Verfahren sollen die Grundlagen für Schadensersatzansprüche der Verbraucher wegen der in Fahrzeugen der Marken VW, VW Nutzfahrzeuge, Audi,...mehr

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AGS 06/2019, Musielak/Voit, ZPO – Kommentar zur Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Musielak und Dr. Wolfgang Voit. 16. neu bearb. Aufl., 2019. Verlag Franz Vahlen, München. XXXVI, 2993 S., 169,00 EUR Der Musielak hat sich zwischenzeitlich zu einem der beliebtesten einbändigen ZPO-Kommentaren entwickelt. Seine Kommentierung umfasst neben der ZPO und dem EGZPO zahlreiche weitere Nebengesetze (ZPO, VermVV, SchuFV, SchuVAbdrV,...mehr

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AGS 01/2019, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO

Begründet von Dr. Adolf Baumbach, fortgeführt von Dr. Wolfgang Lauterbach. Bearbeitet von Dr. Dr. Peter Hartmann. 77. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXII, 3.381 S., 189,00 EUR Pünktlich zum neuen Jahr ist der Baumbach/Lauterbach erschienen, der nach wie vor von Dr. Dr. Peter Hartmann bearbeitet wird. Das Werk ist auf neuestem Stand der Gesetzgebung. Auch wenn die zum...mehr

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zfs 12/2018, zfs 12/2018 / Musterfeststellungsklage gegen VW

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat eine Musterfeststellungsklage gegen die VW AG erhoben. Das Bundesamt für Justiz hat das unter dem Az. 4 M 1/18 beim OLG Braunschweig anhängige Verfahren am 26.11.2018 gem. § 607 Abs. 1 ZPO öffentlich bekannt gemacht. Im Rahmen der Musterfeststellungsklage soll geklärt werden, ob Verbrauchern, die Fahrzeug...mehr

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zfs 11/2018, zfs 11/2018 / Musterfeststellungsklage

Am 1.11.2018 ist das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.7.2018 in Kraft getreten (BGBl I, S. 1151). Mit der Musterfeststellungsklage sollen anerkannte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren ...mehr

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zfs 7/2018, zfs 7/2018 / Gesetz zur Musterfeststellungsklage

Der Bundestag hat am 14.6.2018 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage, das am 1.11.2018 in Kraft treten soll, beschlossen. Mit der Musterfeststellungsklage sollen anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verb...mehr

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zfs 3/2017, Deutscher Verke... / Arbeitskreis VI

Abgaskrise – Konsequenzen für Verbraucherschutz und Hersteller 1. Der Arbeitskreis empfiehlt, durch eine Musterfeststellungsklage den Rechtsschutz der Verbraucher zu verbessern. Sie kann sowohl Tatsachen als auch Rechtsfragen umfassen. Dem einzelnen Geschädigten ist eine weitgehend kostenlose und verjährungshemmende Anmeldung zu einer Musterfeststellungsklage zu ermöglichen. 2...mehr

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zfs 3/2017, Die juristische Aufarbeitung der Abgaskrise – oder: kein Ende in Sicht

"Was tun?", spricht Zeus. Diese aus Friedrich Schillers Gedicht "Die Teilung der Erde" entlehnte Redewendung verdeutlicht nur zu gut die Problematik der Abgaskrise, wobei ich bewusst nicht die Bezeichnung VW-Abgaskrise wähle, da bis heute nicht feststeht, ob nicht doch auch andere Hersteller betroffen sind. Größtenteils herrscht Ratlosigkeit ob des Vorgehens gegen den Verkäu...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Empfehlungen des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstags

Die Experten des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstags haben zu Beginn dieses Jahres wieder zu einer Reihe aktueller verkehrsrechtlicher Probleme Stellung bezogen und Empfehlungen an den Gesetzgeber formuliert. Auf ihrer Tagung am 26. und 27. Januar in Goslar sprachen sie sich u.a. für die Schaffung eines umfassenden Radnetzes in Deutschland aus und rieten von der Einführung de...mehr

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ZAP 24/2016, Anwaltsmagazin / Herbstkonferenz der Justizminister

Unter dem Vorsitz Brandenburgs fand Mitte November die diesjährige Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister der Bundesländer in Berlin statt (zur diesjährigen Frühjahrs-Justizministerkonferenz vgl. auch ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 667). Die Zusammenkunft der Länderjustizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben ...mehr

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ZAP 17/2020, Anwaltsmagazin / 10 Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage

Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Kenntnisse darüber vor, wie viele der von der Abgasmanipulation betroffenen Käufer von Dieselfahrzeugen bisher ihre Ansprüche aus Kaufvertrag und Schadenersatz aus unerlaubter Handlung geltend gemacht haben und wie viele der betroffenen Käufer ihre Ansprüche gerichtlich verfolgt haben. Zu der Musterfeststellungsklage des ...mehr

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ZAP 22/2019, Musterfeststellungsklage: Mehrere Feststellungsziele

(BGH, Beschl. v. 30.7.2019 – VI ZB 59/18) • Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen. Hinweis: Hier geht es um das Erfordernis der Glaubhaftmachung in der Klageschrift, dass von den Feststellungszielen die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mind...mehr

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ZAP 18/2023, Musterfeststellungsklage gegen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung

(BGH, Urt. v. 27.7.2023 – IX ZR 267/20) • Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unternehmen nicht fortführt. Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jedenfalls dann nicht...mehr

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ZAP 14/2018, Anwaltsmagazin / Bundestag beschließt Musterfeststellungsklage

Mitte Juni hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Diese soll als "Eine-für-alle-Klage" die Durchsetzung von Verbraucherrechten stärken, indem sie betroffenen Verbrauchern die Möglichkeit gibt, ihre Rechte mit geringeren Prozesskosten und -risiken künftig schneller und einfacher d...mehr

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ZAP 8/2025, Musterfeststellungsklage: Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

(BGH, Urt. v. 19.2.2025 – VIII ZR 138/23) • Für das Vorliegen eines nach § 249 Abs. 1 BGB ersatzfähigen Schadens in Gestalt der Belastung mit einer Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten kommt es grds. nicht auf die zwischen dem Geschädigten und dem Dritten getroffenen Vereinbarungen über die Leistungszeit und die Art und Weise der Erfüllung der Verbindlichkeit an. Dies gil...mehr