Fachbeiträge & Kommentare zu Mithaftung

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zfs 12/2017, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Das LG ist zu Unrecht von einer Haftungsverteilung im Verhältnis 90 zu 10 zu Lasten der Berufungskläger ausgegangen. Der Höhe nach steht dem Berufungsbeklagten lediglich ein Schmerzensgeld i.H.v. 25.000 EUR ohne Schmerzensgeldrente zu." [9] 1. Die Haftung ist im Verhältnis 50 zu 50 zu verteilen. [10] a) Die allgemeine Betriebsgefahr gem. § 7 StVG beträgt mindestens 20 %...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / d) Gesamtschuld

Rz. 40 Bei gesamtschuldnerischer Haftung, z.B. von Ehegatten, ist für den Umfang ihrer Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeiten das jeweilige Innenverhältnis maßgebend.[134] Haftet der überlebende Gesamtschuldner im Innenverhältnis allein (und ist er auch leistungsfähig), ist der Nachlass durch die gesamtschuldnerische Mithaftung meist nicht belastet und die Verbindlic...mehr

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Klose, SGB I § 71 Überleitu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 W. Schmidt, Rückforderung überzahlter Sozialleistungen bei Abtretung und Pfändung, RVaktuell 2005 S. 461. ders., Die Zwangsvollstreckung in Leistungen der Alterssicherung, RVaktuell 2010 S. 179. Diepenbrock, Das Bestimmtheitsgebot bei der Pfändung künftiger Rentenansprüche, NZS 2004 S. 585. Rz. 7 Der Sozialleistungsträger kann einen Abtretungsgläubiger nur dann gestützt a...mehr

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zfs 11/2017, Kollision eine... / 3 Anmerkung:

1. Bei der Haftungsabwägung im Rahmen des § 17 Abs. 2 StVG führte die Überbreite des Anhängergespanns zur Annahme einer erhöhten Betriebsgefahr. Erhöht ist die Betriebsgefahr, weil sie gegenüber der üblicherweise anzusetzenden einfachen Betriebsgefahr durch Besonderheiten des Unfallorts (Ölspur: OLG Koblenz r+s 2013, 516; nasse Fahrbahn: OLG Düsseldorf AR 1990, 462; hohe Ges...mehr

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zfs 11/2017, Kollision eine... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Bekl. haften dem Kl. aus (erhöhter) Betriebsgefahr des Anhängergespanns zu 25 % für dessen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 2.4.2015 gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, Abs. 2, 18 Abs. 1 StVG, §§ 249, 421, 823 Abs. 1 BGB, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 4 VVG, § 1 PflVG." 1. Unabwendbarkeit des Verkehrsunfalls i.S.v. § 17 Abs. 3 StVG liegt für keine der Parteien vor. a) Der...mehr

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zfs 10/2017, Haftung bei ei... / Sachverhalt

Der Bekl. zu 1 bog aus der untergeordneten Straße in eine Lücke der von dem Kl. mit seinem Kfz zum Überholen genutzten bevorrechtigten Straße ein, wobei beide Fahrzeuge kollidierten. Das LG legte eine Mithaftung des Kl. von 25 % zugrunde und verurteilte die Bekl. und die Bekl. zu 2 als Haftpflichtversicherer zum Ersatz von 75 % des Sachschadens. Die Berufung des Kl. auf Verur...mehr

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zfs 10/2017, Haftungsvertei... / Leitsatz

Überquert eine Fußgängerin unachtsam ohne Orientierung über nahenden Verkehr die Fahrbahn und wird sie dabei von einem Fahrzeug erfasst, das mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und dessen Fahrerin verspätet reagiert, ist eine Mithaftung des Motorradfahrers von 1/3 anzunehmen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Hamm, Urt. v. 6.4.2017 – 6 U 2/16mehr

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zfs 10/2017, Haftung bei ei... / 3 Anmerkung:

Bei einem Rückstau auf einer mehrspurigen bevorrechtigten Straße mit Kolonnenbildung lassen häufig Verkehrsteilnehmer in der Kolonne Lücken frei, um Verkehrsteilnehmern aus der untergeordneten Straße die Einordnung in die Fahrspur neben der Kolonne zu ermöglichen. Überquert der an sich wartepflichtige Verkehrsteilnehmer die Lücke, und ordnet er sich auf der Fahrspur neben de...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Formvorschriften bei Schuldbeitritt

Rz. 95 Fraglich ist, ob die Form- und Inhaltsvorschriften des § 3a RVG auch dann zur Anwendung kommen, wenn ein Dritter sich verpflichtet, das zwischen dem Auftraggeber und Anwalt vereinbarte Honorar zu übernehmen. Diese Frage hat der BGH zwischen entschieden. Rz. 96 Im nachstehenden Fall hatte ein Anwalt einen georgischen Staatsangehörigen in einem Asylfolgeverfahren vertret...mehr

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zfs 09/2017, Fehlerhafte an... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. ist der Auffassung, die Bekl. hätte im laufenden Verfahren zu einem Anerkenntnis raten müssen." Die Klage ist … überwiegend begründet. Der Kl. steht gegen die Bekl. ein Schadensersatzanspruch aus übergegangenem Recht – § 86 VVG sowie gem. § 17 Abs. 8 ARB 2000 – zu. Die Kl. ist zunächst aktivlegitimiert. Einer Klage aus abgetretenem Recht steht nicht entgegen, dass ...mehr

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zfs 09/2017, Vorfahrtverhäl... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Berufung der Bekl. hat einen Teilerfolg, weil der Senat die maßgebliche Frage der Haftung der unfallbeteiligten Parteien anders beurteilt als das LG." 1. Die Haftung der Bekl. für das Unfallereignis ergibt sich aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, während sich die Mithaftung der Kl. nach § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB richtet. Dass sich die vom Beklagtenfah...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / k) Haftung des Abschlussvertreters (§ 309 Nr. 11 BGB)

Rz. 220 Nach § 309 Nr. 11 BGB sind grundsätzlich solche Vertragsbedingungen unwirksam, durch die entweder eine Eigenhaftung oder Einstandspflicht eines Vertreters des Vertragspartners begründet wird (§ 309 Nr. 11 lit. a BGB) oder durch die die Haftung eines vollmachtlosen Vertreters des Vertragspartners über seine Haftung nach § 179 BGB hinaus erweitert wird (§ 309 Nr. 11 li...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / F. Die Klarstellung nach § 305 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 57 Stadler [312] qualifiziert die Klarstellung des § 305 Abs. 1 S. 2 BGB, wonach es gleichgültig ist,mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 85 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadenersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus unbedingt damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle potenziell Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 11. Haftung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 103 Durch das am 1.7.1995 in Kraft getretene PartGG ist den Rechtsberatern eine weitere Gesellschaftsform, die Partnerschaftsgesellschaft, an die Hand gegeben worden. Die Haftung entsprechend den Vorschriften für die oHG ist hier – im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft – weitgehend im Gesetz festgelegt. Die Partnerschaft als zugelassene Berufsausübungsgesellschaft benötigt ei...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / aa) Gemeinschaftliche Berufsausübung

Rz. 47 In einer echten Gemeinschaftspraxis treten Ärzte auf einem bestimmtem Fachgebiet nach außen hin fachlich als Einheit auf. Nicht notwendig ist dafür, dass die Ärzte als Institut auftreten. Aus der Interessenlage und der Verkehrsauffassung muss entnommen werden, dass der Patient zu allen Praxisinhabern in vertragliche Beziehungen treten will. Zumindest bei der Behandlun...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 209 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Haupt- und Nebenpflichten des Versicherers

Rz. 29 Vertragliche Hauptpflicht des Feuerversicherers ist es, dem Versicherungsnehmer bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles Versicherungsleistungen in dem vertraglich geschuldeten Umfang zu erbringen. Rz. 30 Fraglich ist, ob dazu auch die Verpflichtung des Versicherers gehört, ein nach dem Eintritt eines Schadensfalls eingeholtes Sachverständigengutach...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mehrfachversicherung

Rz. 171 Im Rahmen der Mehrfachversicherung sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden. Mitversicherung (1.) ist die Versicherung ein und desselben Risikos gegen dieselbe Gefahr durch mehrere Versicherer, die im Einverständnis miteinander handeln, wobei jeder Versicherer das Risiko nur zum Teil übernimmt. Im Bereich der Schadenversicherung wird die Mitversicherung vor...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 20 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[67] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 302 Nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf ein Forderungsübergang nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden, weil der mit der Prämie erkaufte Schutz der Kasko sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken soll. Die Gefahr einer nachteiligen Auswirkung besteht aber immer dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall mitverursacht ha...mehr

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§ 18 Transportversicherung / I. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) – Volle Deckung – Stand August 2011

Rz. 265 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 14 Anhang / d) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 23 Muster 23: Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kindern, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung _________________________ % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / b) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 21 Muster 21: Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung _________________________ % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / f) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 25 Muster 25: Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung _________________________ % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / c) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 22 Muster 22: Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / a) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 20 Muster 20: Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / e) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 24 Muster 24: Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / h) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 27 Muster 27: Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung _______...mehr

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§ 14 Anhang / j) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 29 Muster 29: Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftun...mehr

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§ 14 Anhang / l) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 31 Muster 31: Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung...mehr

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§ 14 Anhang / g) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 26 Muster 26: Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 %, ...mehr

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§ 14 Anhang / i) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 28 Muster 28: Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaft...mehr

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§ 14 Anhang / k) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 30 Muster 30: Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaft...mehr

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§ 14 Anhang / n) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 16 Muster 16: Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden ...mehr

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§ 14 Anhang / p) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 18 Muster 18: Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden ...mehr

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§ 14 Anhang / b) Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 4 Muster 4: Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / d) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 6 Muster 6: Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / f) Mithaftung

Rz. 111 Im Falle der quotalen Haftung verhält es sich beim Naturalunterhaltsschaden ebenso wie bei allen anderen materiellen Schadensersatzpositionen: Die Quotierung erfolgt am Ende. Es gilt jedoch auch hier, wie beim Unterhaltsschaden, das Quotenvorrecht (BGH VersR 1987, 70). Das bedeutet, der hinterbliebene Ehemann kann den ersparten Unterhalt zunächst mit dem von ihm zu t...mehr

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§ 14 Anhang / f) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 8 Muster 8: Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / h) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 10 Muster 10: Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 14 Muster 14: Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________...mehr

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§ 14 Anhang / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 12 Muster 12: Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _______...mehr

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§ 14 Anhang / o) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 17 Muster 17: Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulde...mehr

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§ 14 Anhang / q) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung)

Rz. 19 Muster 19: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________...mehr

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§ 14 Anhang / c) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 5 Muster 5: Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / a) Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 3 Muster 3: Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung) Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 14 Anhang / e) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 7 Muster 7: Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr