Fachbeiträge & Kommentare zu Mindestlohn

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Welcher Personenkreis ist außerdem vom Mindestlohn ausgeschlossen?

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Mindestlohn gilt neben Ehrenamtlichen (wie in Rz. 6 erläutert) nicht für den nachfolgenden Personenkreis (s. § 22 MiloG): Auszubildende; Langzeitarbeitslose (§ 18 Abs. 1 SGB III) in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung; in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen; Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung; Prakti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mindestlohn

I. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zum 01.01.2015 wurde erstmalig für Arbeitnehmer deutschlandweit ein flächendeckender gesetzlich geregelter Mindestlohn i. H. v. ursprünglich 8,50 EUR eingeführt (s. Mindestlohngesetz – MiloG – vom 11.08.2014, BGBl I 2014, 1348, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023, BGBl I 2023, N...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Mindestlohn für Vertragsamateure und ehrenamtlich tätige Personen

1. Vertragsamateure Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In Vereinen bestand nach Einführung des Mindestlohngesetzes eine erhebliche Unsicherheit, ob der Mindestlohn auch für Vertragsamateure Gültigkeit hat. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. In der Regel ist eine Anmeldung zum Minijob mit der Arbeitnehmereigenschaft verbunden, sodass der Mindestlohn zu zahl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zum 01.01.2015 wurde erstmalig für Arbeitnehmer deutschlandweit ein flächendeckender gesetzlich geregelter Mindestlohn i. H. v. ursprünglich 8,50 EUR eingeführt (s. Mindestlohngesetz – MiloG – vom 11.08.2014, BGBl I 2014, 1348, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023, BGBl I 2023, Nr. 172). Die laufende Anpassung des M...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vertragsamateure

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In Vereinen bestand nach Einführung des Mindestlohngesetzes eine erhebliche Unsicherheit, ob der Mindestlohn auch für Vertragsamateure Gültigkeit hat. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. In der Regel ist eine Anmeldung zum Minijob mit der Arbeitnehmereigenschaft verbunden, sodass der Mindestlohn zu zahlen ist. Die Koaliti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Beispielsfall

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beispiel: Der Verein "Lahme Lunge" hat ab Januar 2024 einen Minijobber (geringfügig Beschäftigten) auf Basis der Höchstgrenze (vor dem 01.01.2024: 450 EUR, vor dem 01.10.2022: 520 EUR) beschäftigt. Wie viele Stunden darf er arbeiten, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt? Ergebnis: Der Mindestlohn beträgt ab Januar 2024 12,41 EUR pro Stund...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Muster Dokumentationspflicht

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ehrenamtlich Tätige

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes sind neben ihrer Berufsausbildung Beschäftigte "ehrenamtlich tätige Personen" in Verbänden und Vereinen (s. § 22 Abs. 3 MiloG). Bei der Beurteilung, ob eine entgeltliche Tätigkeit für steuerbegünstigte Körperschaften als ehrenamtliche Tätigkeit somit nicht erfasst ist, können die Grenze...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Dokumentationspflicht/Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit

Tz. 3 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitgeber müssen generell die tägliche Arbeitszeit von Minijobbern (Ausnahme: Privathaushalte), kurzfristig Beschäftigten (s. § 8 Abs. 1 SGB IV) sowie Arbeitnehmern in den nach § 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in § 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweigen aufzeichnen. Aufzuzeichnen sind: Beginn der t...mehr

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FoVo 02/2024, Nichtberücksi... / 3 Der Praxistipp

Knappe Begründung mit richtigem Ergebnis Die Frage, ab welchem eigenen Einkommen die gegenüber dem Schuldner gesetzlich unterhaltsberechtigte Person nicht mehr zu berücksichtigen ist, ist gesetzlich nicht geregelt und in Rechtsprechung und Literatur von Erwägungen des Einzelfalles geprägt und völlig uneinheitlich. Die Berechnungsformel des AG angewandt (130 % des Regelsatzes) ...mehr

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FoVo 02/2024, Nichtberücksi... / 2 II. Die Entscheidung

AG meint, nach billigem Ermessen zu entscheiden Als Richtschnur für die Nichtberücksichtigung eines Angehörigen bei der Bestimmung des pfändbaren Betrags bietet es sich an, auf den Grundfreibetrag des § 850c Abs. 1 ZPO von derzeit 1.402,28 EUR abzustellen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Unterhaltsberechtigte als Auszubildende Einkünfte in dieser Höhe erzielt. N...mehr

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FoVo 02/2024, Nichtberücksi... / Leitsatz

1. Für den Antrag auf Nichtberücksichtigung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person muss der Gläubiger deren konkretes Einkommen nicht beziffern. 2. Bei Auszubildenden kann als Mindesteinkommen auf den Mindestlohn nach § 17 BBiG abgestellt werden. AG Bremen, Beschl. v. 15.8.2023 – 247 M 470940/22mehr

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.4 Mindestlohnrecht: Privilegierung von Wertguthabenmodellen

Gemäß § 2 Abs. 1 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Davon darf grundsätzlich nur abgewichen werden, wenn Plusstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto spätestens innerhalb v...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.17 Sonderregelung für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte (§ 28a Abs. 9)

Rz. 143 Die Vorschrift gibt mit ihrem Satz 1 vor, dass für versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite geringfügig Beschäftigte die Abs. 1 bis 6 entsprechend gelten, wenn nichts anderes geregelt ist. Diese Vorgabe bezieht sich auf Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB IV. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsent...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.3 Vermittlungsgrundsätze, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Förderung der Nachholung des Hauptschulabschlusses durch Erwachsene sowie Erwerb von Grundkompetenzen

Rz. 88 Die Verweisung auf § 36 SGB III entspricht der früheren Regelung in Abs. 1 Satz 4. Damit wird uneingeschränkt zum Ausdruck gebracht, dass die Grundsätze der Vermittlung nach § 36 SGB III auch für die Vermittlungsaktivitäten nach dem SGB II gelten. Zu den Einzelheiten vgl. Abschnitt 1. Hat das Jobcenter nicht selbst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zumindest ange...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem Recht der Arbeitsförderung, die nach (bis 30.6.2023: § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 auch in die Eingliederungsvereinbarung) § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 auch in den Kooperationsplan (ab 1.7.2023) zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigungsverbote bieten nur dann einen effektiven Schutz für die schwangere bzw. stillende Arbeitnehmerin und ihr Kind, wenn sie für diese nicht mit einem wirtschaftlichen Nachteil verbunden sind. § 18 regelt den Mutterschutzlohn, der während der Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen des § 3 MuSchG zu zahlen ist. Rz. 2 Art. 11 der Mutterschutz-Richt...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 7 Urlaubsanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer, Mindesturlaubsvergütung Krankheit

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 1.1.2016 bei einer Firma beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört und einen Betriebsrat hat. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Stundenlohn beträgt 25,08 EUR.[1] Seine Sollarbeitszeit beträgt im Februar 2025 insgesamt 152 Stunden sowie im März 2025 160 Stund...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 1 Urlaubsanspruch Bauhauptgewerbe, gewerblicher Arbeitnehmer über 18 Jahre (West)

Sachverhalt Ein 30 Jahre alter Arbeitnehmer tritt am 1.5.2025 in das Unternehmen ein. Vom 1.1.-30.4.2025 war er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Aus dem Vorjahr stehen ihm noch 2,5 Urlaubstage und 355,21 EUR Urlaubsgeld zu. Im Juli 2025 nimmt der Arbeitnehmer 4 Tage Urlaub. Wie wird das Urlaubsgeld für diesen Mitarbeiter berechnet? Ergebnis Die Urlaubsvergütung beträg...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.2 Geringfügige Beschäftigungen

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 regelt Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Komplexität der Bestimmungen durch Rechtsänderungen und Übergangsrecht ist weitgehend entfallen. Allerdings war auch die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450,00 EUR monatlich seit dem 1.1.2013 mit Übergangsrecht verbunden. Seit dem 1.10.2022 gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR mon...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.2 Berufsausbildung

Rz. 15 Versicherungspflicht besteht auch bei einer Beschäftigung zur Berufsausbildung. Im Grundsatz treffen auf Berufsausbildungsverhältnisse dieselben Merkmale und Kriterien zur Beurteilung der Versicherungspflicht der Regelbeschäftigungsverhältnisse zu. Beschäftigungen zur Ausbildung sind insbesondere von persönlicher Abhängigkeit gekennzeichnet. Anders als bei Regelbeschä...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Mindestlohn in Deutschland – bisherige Situation

Rz. 4 Einen durch Gesetz festgelegten, für jeden in Deutschland tätigen Arbeitnehmer geltenden, allgemeinen Mindestlohn kannte das deutsche Recht vor Einführung dessen nicht. Zwingend für das Arbeitsverhältnis zu beachtende Löhne ergaben sich nach bisheriger Rechtslage nur dann, wenn auf das Arbeitsverhältnis nach § 3 TVG ein Tarifvertrag Anwendung fand. Das setzt aber grund...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.3 Geltung nur für Mindestlohn-Arbeitszeitkonten

Rz. 8 Die gesetzlichen Einschränkungen gelten aber nicht für sämtliche Arbeitszeitkonten, sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn verdient. Außerhalb und oberhalb des Mindestlohnbereichs gibt es insoweit keine Einschränkungen.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2 Das System des Mindestlohns nach dem Tarifautonomiestärkungsgesetz

Rz. 7 Durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11.8.2014 hat der Gesetzgeber das System des Mindestlohns in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Zunächst bleibt es vom Grundsatz her dabei, dass branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen – und nicht nur Mindestlöhne – weiterhin durch Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erreicht werden können und da...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG § 1 Mindestlohn

1 Allgemeines Rz. 1 § 1 Abs. 1 MiLoG beinhaltet einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn, der neben einen eventuell bestehenden Anspruch auf Tariflohn tritt.[1] Das bedeutet, dass der Mindestlohnanspruch für jedes Arbeitsverhältnis gilt und damit auch unabhängig davon, ob (tarif-)vertraglich ein über dem Mindestlohn liegendes Arbeitsentgelt vereinbart ist. § 1 Abs. 1 r...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Ausschlussfristen für den Mindestlohn unwirksam

Rz. 8 Gemäß § 3 Satz 1 sind alle Vereinbarungen, die die Geltendmachung des Mindestlohnanspruchs beschränken oder ausschließen insoweit unwirksam. Hiervon sind sowohl arbeits-, als auch tarifvertragliche Ausschlussfristen betroffen, soweit es um den Mindestlohnanspruch geht. Denn Ausschlussfristen gehören zu den Vereinbarungen, die die Geltendmachung des Anspruchs in zeitlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Ausschluss eines Verzichts auf den gesetzlichen Mindestlohn

Rz. 4 Der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Mindestlohnanspruch nur durch einen gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen.[1] Der Begriff des Verzichts ist umfassend zu verstehen und erfasst nicht nur einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers, sondern auch rechtsgeschäftliche Handlungen oder 2-seitige Rechtsgeschäfte, die auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 4 Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1.1.2025 bei brutto 12,82 EUR je Zeitstunde (zuvor: 12,41 EUR). Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen tarifvertragliche Regelungen vor. In manchen Branchen ist deswegen ein teilweise höherer Branchen-Mindestlohn zu zahlen. Der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG ist ein gesetzlicher Anspruch, der eigenständig nebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Franchiserecht / VII. Franchise-Verträge und Mindestlohn

Rz. 214 Zum 1.1.2015 trat das MiLoG [443] in Kraft. Vertragliche Vereinbarungen, wonach der Mindestlohn abbedungen werden soll, sind gem. § 3 MiLoG unwirksam. Auch kann ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht durch eine privatschriftliche Vereinbarung (§ 3 2 2. HS MiLoG) vereinbart werden. Gleichzeitig legt § 3, 3 MiLoG fest, dass der Anspruch auf Leistung des ges...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Anwendungsbereich des Mindestlohns

2.1 Örtlicher Anwendungsbereich Rz. 11 Der Mindestlohn gilt für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Rz. 12 Der Mindestlohn gilt damit unabhängig davon, o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Höhe des Mindestlohns

4.1 Berechnung 4.1.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn Rz. 29 Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur folgender Satz enthalten: "Die Höhe des Mindestlohns beträgt...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1 Abs. 1 MiLoG beinhaltet einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn, der neben einen eventuell bestehenden Anspruch auf Tariflohn tritt.[1] Das bedeutet, dass der Mindestlohnanspruch für jedes Arbeitsverhältnis gilt und damit auch unabhängig davon, ob (tarif-)vertraglich ein über dem Mindestlohn liegendes Arbeitsentgelt vereinbart ist. § 1 Abs. 1 regelt dies ei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.3 Festsetzung eines Mindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Rz. 9 Nach dem AEntG ist es möglich, die Regelungen eines bundesweit geltenden Tarifvertrags, der Mindestarbeitsbedingungen (§ 5 AEntG), insbesondere einen Mindestlohn regelt, auf alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer und auch solche, die nur vorübergehend von ausländischen Arbeitgebern nach Deutschland entsandt worden sind, zu erstrecken (§ 3 AEntG). Sinn dieser Regelung...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Fälligkeit des Mindestlohns

Rz. 3 Nach § 2 Abs. 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn entweder zur vereinbarten Fälligkeit, oder spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Die Parteien des Arbeitsvertrages können somit zunächst die Fälligkeit des Mindestlohns durch eine Vereinbarung festlegen...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 8 Besonderheiten im Verhältnis zu allgemein gültigen Branchen-Mindestlöhnen

Rz. 13 Gemäß § 1 Abs. 3 MiLoG haben tarifliche Branchen-Mindestlöhne Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn. Deshalb gehen für den Anwendungsbereich von Ausschlussfristen auf den tariflichen Mindestlohn die Regelungen des einschlägigen Tarifvertrags den Regelungen des MiLoG vor. § 3 wird insoweit verdrängt und findet keine Anwendung.[1] Allerdings darf der gesetzliche Minde...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn

Rz. 29 Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur folgender Satz enthalten: "Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1.1.2015 brutto 8,50 EUR je Zeitstunde." Durch die Verordn...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Problem: Leistungsbezogene Vergütung

Rz. 43 Ein weiteres Problem für die Berechnung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns stellt sich, wenn eine leistungsbezogene Vergütung vereinbart worden ist. Das kann durch Provisionsvereinbarungen bzw. umsatzabhängige Vergütung oder sonstige erfolgsabhängige Vergütung geschehen, aber auch durch die Vereinbarung von Stücklohn, wie es z. B. bei Akkordlohn-Vereinbarung...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.9 Übertragung der Rechtsprechung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Rz. 52 Zwischenzeitlich ist geklärt, dass die bisherige Rechtsprechung zum AEntG auf die Frage der Anrechnungsmöglichkeit von Zulagen übertragen werden kann. Die Bundesregierung ging in einer Stellungnahme zu der (berechtigten) Kritik des Bundesrates, das MiLoG regele nicht klar, welche Zulagen angerechnet werden könnten, von Folgendem aus: "[Die] zur Entsende-Richtlinie auf...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.1 Verhältnis des MiLoG zu tarifvertraglichen Lohnvereinbarungen

Rz. 25 Auch für Tarifverträge gilt der gesetzliche Mindestlohn. Aber auch die übrigen Regeln des Gesetzes, wie z. B. über Zeitkonten, sind bei Tarifverträgen zu beachten. Für sie gibt es keine Ausnahme. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Haustarifverträge und Sanierungstarifverträge, sodass insoweit unter Umständen die Sanierung von Unternehmen durch Tarifverträge, di...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.10 Einzelfälle

Mindestlohn: Anrechnung besonderer Vergütungsbestandteile 4.10.1 Keine Anrechenbarkeit Rz. 55 Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind nicht anrechenbar Vermögenswirksame Leistungen[1] Nachtschichtzuschläge[2] Nachtzuschläge sind deshalb nicht anrechenbar, weil der Gesetzgeber für die Zahlung von Nachtzuschlägen in § 6 Abs. 5 ArbZG eine gesonderte Rechtsgrundlage geschaffen hat. Aus...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Verhältnis des MiLoG zu bestehenden Tarifverträgen

Rz. 23 Gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG, des AÜG und die auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Rz. 24 § 1 Abs. 3 MiLoG beinhaltet damit eine klare Kollisions- und Vorrangregelung, ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Berechnung

4.1.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn Rz. 29 Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur folgender Satz enthalten: "Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1.1.20...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Auswirkungen auf Vergütungsvereinbarungen unterhalb des Mindestlohns

Rz. 3 Die Rechtsfolge einer den Mindestlohn unterschreitenden Abrede ist § 3 Satz 1 direkt zu entnehmen, der die Vereinbarung insoweit für Unwirksamkeit erklärt. Nach mittlerweile überwiegender Auffassung der Literatur und des BAG[1] tritt an die Stelle der dann unwirksamen Regelung der Anspruch nach § 1 Abs. 1 MiLoG: Der Arbeitnehmer hat demnach einen Anspruch auf den geset...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2 Besondere Formen der Arbeitszeit (Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft/Arbeitsbereitschaft)

Rz. 36 Arbeitsbereitschaft wird definiert als Zustand der "wachen" Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung, in der der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein muss, um sofort und ohne gesonderte Anweisung in Vollarbeit zu wechseln.[1] Ein Beispiel hierfür sind Standzeiten bei Taxifahrern. Die Arbeitsbereitschaft ist vergütungspflichtige Arbeitszeit und führt damit zu ein...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1.1 Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer

Rz. 14 Auch im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer können die Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohns gem. § 1 Abs. 1 beanspruchen, wenn auf das Arbeitsverhältnis weiterhin deutsches Arbeitsrecht Anwendung findet. Rz. 15 Zu unterscheiden ist zwischen vorübergehenden Entsendungen und Entsendungen, bei denen die Beschäftigung des Arbeitnehmers gewöhnlich im Ausland erfolgt. Gem. A...mehr