Fachbeiträge & Kommentare zu Mindestlohn

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / b) Art und Höhe der Vergütung von Überstunden

Rz. 45 Gesetzliche Regelungen dahingehend, in welcher Art bzw. Höhe Überstunden zu vergüten sind, existieren nicht. In Ermangelung einer kollektiven oder individualvertraglichen Regelung gilt – wenn eine berechtigte Vergütungserwartung i.S.v. § 612 Abs. 1 BGB zu bejahen ist – grundsätzlich eine Grundvergütung für die Überstunden in Höhe des entsprechenden Bruchteils der Über...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Gemäß § 3 MiLoG sind Vereinbarungen unwirksam, soweit sie den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen. Die Vorschrift steht damit nicht zur Disposition der Arbeitsvertrags- und Kollektivvertragsparteien. Arbeitnehmer können auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Abs. 1 MiLoG nur durch gerichtlichen Vergleich verzi...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / a) Inhaltskontrolle

Rz. 61 Der Kernbereich des Anstellungsverhältnisses bleibt von einem Widerrufsvorbehalt nach der bislang ergangenen Rechtsprechung grundsätzlich unangetastet, wenn der widerrufliche Vergütungsanteil einen Bereich von 25 % – 30 % der Gesamtvergütung nicht überschreitet.[115] Dabei darf die Grundvergütung selbst nicht Gegenstand des Widerrufsvorbehalts sein. Widerruflich ausge...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 gehört zu den öffentlich-rechtlichen Normen des MiLoG und zu den zentralen Vorschriften des Abschnitts 3 – Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden. Festgestellte Verstöße gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn nach § 20 MiLoG zu zahlen, aber auch Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 MiLoG, zur Arbeitszeitaufzei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Grenze für Abrufarbeit

Rz. 12 Ist bei einer Arbeit auf Abruf eine wöchentliche Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber gem. § 12 Abs. 2 TzBfG nur bis zu 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Mit der Einführung des MiLoG stellte sich zwischenzeitlich die Frage, ob diese Grenze infolge der neuen Regelung bis zu 50 % ausgeweitet werden kann, wie dies § 2 Abs. 2 Satz 3 hin...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeglichene Stunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis wird mit Wirkung zum 1.8.2024 beendet. Die noch nicht ausgeglichenen Stunden sind damit im September 2024, also spätestens zum 30.9.2024...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.4 Arbeitsvertragliche Regelung

Rz. 9 Das Gesetz sieht vor, dass für die Erfassung der Überstunden in einem Zeitkonto eine "schriftliche Vereinbarung" erforderlich ist. Eine derartige Vereinbarung liegt sowohl bei einer arbeitsvertraglichen Regelung als auch bei einer Regelung in einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung oder in einem normativ oder in Folge schriftlicher Inbezugnahme geltenden Tarifvertrag vor.[1...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV

Rz. 13 § 2 Abs. 3 SGB IV sieht vor, dass die Fälligkeitsregelungen der Abs. 1 und 2 nicht gelten, wenn Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV vorliegen. Damit nimmt das Gesetz Bezug auf die Regelungen der §§ 7b, 7c SGB IV. Durch Wertguthabenvereinbarungen kann mit dem Arbeitnehmer eine Freistellung vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat in der Folge einen Anspruch auf A...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 verpflichtet Arbeitgeber und Entleiher zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (Abs. 1) und Bereithaltung der Unterlagen, aus denen sich die mit dem Arbeitnehmer vereinbarten sowie die tatsächlich gewährten Arbeitsbedingungen ergeben (Abs. 2). Zweck der Vorschrift ist, dem Zoll eine effektive Kontrolle zu ermöglichen. Rz. 2 Ohne Aufzeichnung der Arbeitszeit ist die Kontro...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Achtung Übergangsregelung seit 1.1.2018 außer Kraft § 24 MiLoG ist mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft getreten. Die Folge ist, dass der jeweils aktuelle gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden muss. Eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns durch Tarifvertrag oder bei Zeitungszustellern ist seit dem 1.1.2018 damit nicht mehr möglich. § 24 enthielt 2 voneinande...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben ausnahmslos alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1). Daneben haben Anspruch auf Mindestlohn bestimmte Praktikanten. Hierbei ist danach zu unterscheiden, welcher Art das Praktikum ist und wie lange es dauert. Nicht erfasst sind hingegen: Selbstständig Tätige Arbeitnehmerähnliche Personen Auszubildende nach dem Berufsbildun...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 14 Nicht unter das MiLoG fallen arbeitnehmerähnliche Personen. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte sind solche, die zwar nicht persönlich abhängig jedoch aufgrund einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind.[1] Arbeitnehmerähnliche Personen sind Selbstständige. An die Stelle der für ein Arbeitsverhältnis m...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17.1 Einschränkung der Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 67 Die Pflichten des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 1 und 2 MiLoG sowie nach § 17 Abs. 1 und 2 entfallen, wenn die Voraussetzungen des § 1 MiLoDokV erfüllt sind. Danach sind 3 Fallgestaltungen zu unterscheiden. Die Einschränkungen gelten, wenn: der Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt von mehr als 4.461 EUR brutto erhält.[1] Der Grenzwert von 4.461 EUR ist...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Bußgeldandrohung

Rz. 43 Abs. 3 bestimmt die Höhe der Geldbußen, mit denen die einzelnen Ordnungswidrigkeiten bedroht sind. Der Verstoß gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn zu zahlen, ist als Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 ebenso wie die Ordnungswidrigkeit des Auftraggebers nach § 21 Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR bedroht. Die übrigen Ordnungswidrigkeiten wegen Ve...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG § 4 Aufgabe und Zusammensetzung

Einrichtung und Aufgabe, Abs. 1 Rz. 1 Regelungsinhalt des § 4 ist die Einrichtung einer Mindestlohnkommission durch die Bundesregierung, die über die Höhe des Mindestlohns zu entscheiden und ggf. erforderliche Anpassungen vorzunehmen hat. Abs. 1 enthält damit eine abstrakte Aufgabenstellung der Kommission, deren Zusammensetzung und Arbeitsweise in diesem Gesetzesabschnitt wei...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / 1. Das Strukturproblem

Die Düsseldorfer Tabelle steht vor einem strukturellen Problem, das freilich nicht aus der Tabelle als solcher resultiert, sondern "von außen" an sie herangetragen wird, ohne dass die "Macher" der Unterhaltstabelle hierauf Einfluss nehmen könnten: Die Schwierigkeiten zeigen sich in erster Linie beim starken Anstieg des Mindestunterhalts: Der Tabellenunterhalt in Gruppe 1, Alt...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 § 21 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 16 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland oder als Entleiher, der Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland tätig werden lässt, unter Verletzung seiner Verpflichtung aus § 16 Abs. 1 bzw. Abs. 3 MiLoG Arbeitnehmer bzw. Leiharbeitnehmer nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise o...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.3 Befragungsrecht

Rz. 93 Von den bei der Prüfung angetroffenen Personen, die in den Geschäftsräumen und auf den Grundstücken tätig sind, dürfen Auskünfte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen oder ihre tatsächlichen oder scheinbaren Tätigkeiten eingeholt werden. Diese betreffen Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, zur ausgeübten eigenen Tätigkeit, zu den Arbeitsbedingungen wie die Höhe ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Ausnahmen vom MiLoG

Rz. 18 Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG [1] Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung[2] Langzeitarbeitslose[3] Ehrenamtliche, auch Freiwilligendienste[4] Sonderregelung Praktikant[5] 4.1 Auszubildende nach dem BBiG (§ 22 Abs. 3) Rz. 19 Auszubildende nach dem BBiG erhalten eine Ausbildungs-Ve...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 10 Keine Abweichung vom MiLoG in nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen möglich

Rz. 15 Erfolgt eine Abweichung vom MiLoG aufgrund tarifvertraglicher Regelungen und sind diese Tarifverträge nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden, kann sich der Arbeitgeber nicht auf diesen Tarifvertrag berufen, der insoweit unwirksam ist, sondern muss die Beachtung des MiLoG sicherstellen. Abweichungen vom Mindestlohn zugunsten der Arbeitnehmer sind nur in allgemei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7.3 Ausschlussklauseln in Betriebsvereinbarungen

Rz. 12 Für Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen gilt dasselbe. Sie sind wirksam. Gem. § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB findet auch bei Betriebsvereinbarungen keine AGB-Kontrolle statt. Auch sie sind gem. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB mit Rechtsvorschriften gleichgestellt. Daher lassen sich die Grundsätze aus dem oben genannten Urteil des BAG [1] auf Betriebsvereinbarungen übertragen.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Behörden der Zollverwaltung sind nach § 14 zuständig, die Einhaltung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG zu prüfen. Damit hat der Gesetzgeber die Prüfung der Zahlung auch dieses Mindestlohns dem Zoll übertragen. Dieser prüft nach § 16 AEntG bereits, ob ein Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus § 8 AEntG zur Zahlung des B...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Überblick

Rz. 8 Die Bußgeldvorschriften des § 21 MiLoG lassen sich im Wesentlichen in 4 Gruppen einteilen: Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten bei Prüfungen des Zolls nach § 14 MiLoG: Abs. 1 Nr. 1–3 Verstöße gegen die Verpflichtungen nach § 16 MiLoG zur Anmeldung und Versicherung sowie nach § 17 MiLoG zur Arbeitszeitaufzeichnung und Bereithaltung von Unterlagen: Abs. 1 Nr. 4–8 Verstö...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 § 21 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 11 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 handelt ordnungswidrig, wer eine Prüfung durch den Zoll entgegen § 15 Satz 1 MiLoG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 3 SchwarzArbG nicht duldet oder nicht an ihr mitwirkt. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG muss der von einer Prüfung Betroffene die Prüfung dulden und dabei mitwirken, insbesondere die für die Prüfung erforderlichen Auskünfte ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 13 Bereithaltung der Unterlagen im Inland

Rz. 59 Damit der Zoll die Zahlung des Mindestlohns prüfen kann, müssen die Unterlagen im Inland bereitgehalten werden. Dies gilt für Unterlagen, die auf Papier erstellt werden, ebenso wie für elektronische Daten. Werden Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert, muss sich der Rechner oder Server im Inland befinden, da der Zoll ansonsten keinen unmittelbaren Zugriff dara...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Muster: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft)

Rz. 194 Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ ü...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Umfang der Aufzeichnungspflicht

Rz. 23 3 Daten müssen – möglichst minutengenau – aufgezeichnet werden: der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Arbeitszeit ist die von Beginn und Ende her abgrenzbare Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, um die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, an einem vom Arbeitgeber bestimmten...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.8 Ermittlungsbefugnisse; § 14 SchwarzArbG

Rz. 135 Der Zoll führt als Verwaltungsbehörde nicht nur Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG durch. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG. ist er zudem alleinige Verwaltungsbehörde i. S. v. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, also Bußgeldbehörde, bei Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG neben den nach Landesrecht für ihren Geschäftsbereich zuständigen Be...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 193 Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Vertrag über _________________________ (Art der Arbeite...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.1 Betretensrecht

Rz. 82 § 3 Abs. 1 SchwarzArbG gestattet Geschäftsräume, mit Ausnahme von Wohnungen, und Grundstücke des Arbeitgebers des Auftraggebers von Dienst- und Werkleistungen des Entleihers sowie von Selbstständigen während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen oder während der Geschäftszeiten zu betreten. Rz. 83 Auftraggeber ist jede Person, die das entgeltliche Tätigwerden einer selb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

Rz. 51 Abs. 5 regelt die Vollstreckung von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden zugunsten der Behörden des Bundes. Die Festsetzung einer Geldbuße oder einer Nebenfolge durch die Verwaltungsbehörde erfolgt nach § 65 OWiG durch Bußgeldbescheid. Sobald ein Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann er vollstreckt werden, wenn der Betroffene nicht freiwillig zahlt. Gegen den Bußgeldbe...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 1 AEntG

Rz. 9 Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen dem MiLoG vor. Dieser Vorrang gilt nicht nur für die Hauptpflicht der Zahlung des Mindestentgelts. Auch die Kontrolle der Einhaltung des Branchenmindestentgelts erfolgt ausschließlich nach den Vorschriften des AEntG.[1] Entsendet ein ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.3 Zu Nr. 3: ein Praktikum von bis zu 3 Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung

Rz. 56 Bei einem eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitenden Praktikum darf neben der Begrenzung auf einen Zeitraum von 3 Monaten zuvor nicht bereits mit demselben Arbeitgeber ein "solches" Praktikumsverhältnis bestanden haben. Der Wortlaut stellt darauf ab, dass es sich dabei ebenfalls um ein eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitendes Praktikum gehandelt habe...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 3 AEntG und § 17b Abs. 1 AÜG

Rz. 31 Der Vorrang des AEntG und des AÜG sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber dem MiLoG besteht aufgrund des § 1 Abs. 3 auch hinsichtlich der Meldepflicht des Entleihers. Zu den vorrangigen Regelungen gehört neben den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Rechtsverordnungen nach dem AEntG (Rz. 9) auch die Verordnung über d...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Grundlagen

Rz. 80 Bei Jahresarbeitszeitkonten wird das vertragliche Arbeitsvolumen auf das Jahr bezogen. Typischerweise sind Jahresarbeitszeitkonten auf kollektivrechtlicher Ebene geregelt; in nichttarifgebundenen Betrieben ohne Betriebsrat finden sich aber auch individualrechtliche, arbeitsvertragliche Regelungen. Diese umfassen regelmäßig die Jahresarbeitszeitverpflichtung, den Zeitr...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Reichweite von Ausschlussfristen

Rz. 321 Was die zulässige Reichweite von Ausschlussfristen angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass wegen § 202 BGB die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäfte erleichtert werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dieses Verbot nicht nur Verkürzungen von Verjährungsfristen im eigentlichen Sinne, sondern auch die Vereinbaru...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Die Kommission hat nach dem Wortlaut der Vorschrift lediglich über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. Für weitergehende Änderungen, beispielsweise Differenzierungen nach Branchen oder Tätigkeit, verfügt die Kommission nicht über die entsprechende Kompetenz.[1] Nicht zwingend ist es, dass die Kommission eine Erhöhung vornimmt. Neben der Möglichkeit...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Gesamtabwägung

Rz. 4 Diese erläuterten Gesichtspunkte sind von der Kommission in eine Gesamtabwägung einzustellen, um über die geeignete Höhe des Mindestlohns zu befinden und ggf. eine Anpassung zu beschließen. Dabei hat sie sich nach Abs. 2 Satz 2 an den Tarifentwicklungen zu orientieren. Dies soll "nachlaufend" geschehen, was bedeutet, dass die Kommission die 2 Jahre vor Beschlussfassung...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 Inhalt der Meldung

Rz. 12 Die Meldung muss die für die Prüfung wesentlichen Angaben enthalten. Wesentlich sind die folgenden Angaben: Familienname, den Vorname und das Geburtsdatum der vom Arbeitgeber mit Sitz im Ausland im Inland beschäftigten Arbeitnehmer, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, der Ort der Beschäftigung, der Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforde...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Evaluation, Abs. 4

Rz. 6 Gemäß Abs. 4 hat die Kommission laufend die Auswirkungen des Mindestlohns bezüglich des Schutzes der Arbeitnehmer der Wettbewerbsbedingungen und Beschäftigung in bestimmten Branchen und Regionen der Produktivität zu evaluieren. Die gewonnenen Erkenntnisse hat die Kommission in einem Bericht zusammen zu fassen und der Bundesregierung gemeinsam mit dem Anpassungsbeschluss zu...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 12.3 Arbeitszeitnachweise

Rz. 55 Zu den nach Abs. 2 im Inland bereitzuhaltenden Unterlagen gehören insbesondere die Arbeitszeitnachweise i. S. v. Abs. 1. Diese sind in besonderem Maße erforderlich, um die Zahlung des Mindestlohns kontrollieren zu können.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Unterrichtung des Gewerbezentralregisters

Rz. 8 Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister (§ 149 Abs. 1 GewO). In das Register sind nach § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GewO rechtskräftige Bußgeldentscheidungen einzutragen, die aufgrund von Taten ergangen sind, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Delegation der Aufzeichnungspflicht

Rz. 19 Die Aufzeichnungspflicht obliegt nach Abs. 1 Satz 1 dem Arbeitgeber und nach Abs. 1 Satz 2 dem Entleiher. Sie ist jedoch keine höchstpersönliche Pflicht.[1] Daher darf der Arbeitgeber sie auf eine andere Person delegieren,[2] z. B. bei Tätigkeiten außerhalb des Betriebs auf den Vorarbeiter, Altgesellen, Kolonnenführer, Bauleiter oder Objektleiter. Er kann auch jeden e...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontrolle ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Versicherung des Arbeitgebers

Rz. 25 Nach Abs. 2 ist der Arbeitgeber verpflichtet zu versichern, dass er seinen in der Anmeldung genannten Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des jeweils geltenden Mindestlohns spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlt, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Durch die Abgabe dieser Erklärung wird der Arbeitgeber an ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 9 Form der Arbeitszeitaufzeichnung

Rz. 38 Abs. 1 schreibt lediglich vor, welche Daten der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen. Daher sind Arbeitgeber und Entleiher frei, wie sie die Arbeitszeit aufzeichnen. Das Gesetz schreibt für Arbeitszeitaufzeichnungen keine Form vor. Daher kann die Aufzeichnung schriftlich auf Papier, mit Stempelkarten oder elektronisch durch Zeiterfassungssysteme erfolgen. Die Z...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Inhalt der Meldung

Rz. 33 § 16 Abs. 3 Satz 1 nennt die in der Meldung zu machenden wesentlichen Angaben: Familienname, Vornamen und Geburtsdatum der überlassenen Arbeitnehmer, Beginn und Dauer der Überlassung, Ort der Beschäftigung, Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, Familienname, den Vorname und die Anschrift in Deutschland eines Zustellungsb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Nach dem SchwarzArbG entsprechend anwendbare Vorschriften

Rz. 8 Nach Satz 1 sind die §§ 2- 6, 14, 15, 20, 22 und 23 SchwarzArbG, die die Befugnisse und Mitwirkungspflichten, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden, den Datenschutz, das Verwaltungsverfahren und den Rechtsweg regeln, entsprechend anzuwenden. Rz. 9 Satz 2 bestimmt die entsprechende Anwendung von § 6 Abs. 3 sowie 16- 19 SchwarzArbG, deren Anwendung sich bereits unmittelb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3

Rz. 65 § 17 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Verpflichtungen des Arbeitgebers oder eines Entleihers hinsichtlich bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern oder Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen einzuschränken oder zu erweitern. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das BMAS zweimal Gebrauch gemacht und die vorgenan...mehr