Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / III. Fazit

Bei der Häufigkeit der Anpassungen des UStAE durch das BMF ist es schwierig, nicht den Überblick zu verlieren. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die Anpassungen der Finanzverwaltungsauffassung zu verfolgen, um ggf. zeitnah reagieren zu können und eventuellen Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung aus dem Weg zu gehen.mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Ausstellung von Rechnungen, Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU: Für bestimmte Rechnungsangaben können nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Art. 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden. Das BMF gibt hierzu eine...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Meurer Das BMF hat den UStAE mit Schreiben vom 1.10.2010 bekannt gegeben und die UStR 2008 mit Wirkung vom 1.11.2010 aufgehoben (BMF v. 1.10.2010 – IV D 3 - S 7015/10/10002, BStBl. I 2010, 846). Der UStAE wird durch BMF-Schreiben ergänzt bzw. geändert. Neben dem UStAE gibt es weiterhin allgemeine Verwaltungsanweisungen, die nicht in den UStAE aufgenommen we...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Steuersatz – § 12 UStG

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke zum 1.1.2025: Durch das JStG 2024 hat der Gesetzgeber den ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung, den innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (wieder) eingeführt. Die Regelung entspricht hinsichtlich des anzuwenden Steuersatzes im Bereich...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung: Mit den Urteilen vom 29.11.2022 (BFH v. 29.11.2022 – XI R 18/21) und vom 11.5.2023 (BFH v. 11.5.2023 – V R 22/21) hat der BFH entschieden, dass die Zahlung eines sog. KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gem.§ 4 Abs. 3a KWKG 2009 nic...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen; Konkretisierung der Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH: Die mit BMF-Schr. v. 25.6.2020 hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 8.11.2018 – C-495/17 – Cartrans Spedit...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Vorabentscheidungsersuchen:... / 4. Beraterhinweis und Anmerkung

Es war nur eine Frage der Zeit bis eine Vorlage wie diese den nun zuständigen EuG[7] erreicht. Denn für alle betroffenen Unternehmer, insbesondere Zwischenhändler, welche von der Regelung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts Gebrauch machen, dürfte das EuGH-Urteil in der Rechtssache "Luxury Trust Automobil" beträchtliche Zweifel am Vereinfachungscharakter der Rechts...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 5.3 Exkurs: Behandlung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 200 Für folgende steuerliche Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen besteht bei der steuerlichen Gewinnermittlung ein Abzugsverbot: Abzugsverbot der Zinsen auf hinterzogene Steuern nach § 235 AO und Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8a EStG); Abzugsverbot für Geldbußen, Or...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.3 Übrige Steuern

Rz. 153 Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften behandeln explizit nur Bilanzierung, Bewertung und Ausweis der Ertragsteuern in IAS 12; für die nicht ertragsabhängigen Steuern bestehen demnach in der IFRS-Rechnungslegung keine speziellen Regelungen. In einem solchen Fall greifen dann die in IAS 8.10 – 8.12 aufgestellten Regelungen;[1] insbesondere betont IAS 8.10 als Leitgedan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabentscheidungsersuchen:... / 2. Die Ausgangssituation

Korrektur missglückter Dreiecksgeschäfte: Die Vorlage befasst sich damit, ob missglückte Dreiecksgeschäfte mit ex nunc-Wirkung korrigiert werden können, wie eine solche Korrektur zu erfolgen hat, ob es hierfür zeitliche Limitierungen gibt und wie der Nachweis der Korrektur ausgestaltet sein muss. Die Klägerin ist ein österreichisches Unternehmen, welches als Zwischenhändler in ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabentscheidungsersuchen:... / 3. Ausführungen des vorlegenden Gerichts

Dem vorlegenden Verwaltungsgerichtshof scheint nicht zweifelsfrei klar zu sein, ob eine Rechnungsberichtigung bei missglückten Dreiecksgeschäften eine ex nunc-Wirkung entfalten kann und welche weiteren Konsequenzen hieraus resultieren. Rechtsfolgen für den Zwischenhändler: Die Anwendung der Regelung zu innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften löst beachtliche Rechtsfolgen f...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 7 Aktueller Umsatzsteuerhinweis

Für die Umsatzsteuer gibt es auch eine wichtige Steuergrenze, die man als steuerorientierter Verein stets kennen sollte: Liegt man mit seinen Bruttoeinnahmen im Vorjahr noch unter 25.000 Euro und bleibt man im laufenden Kalenderjahr unter 100.000 Euro, kann man als sog. Kleinunternehmer auch im laufenden Jahr ohne Umsatzsteuer-Zahllasten aus den erzielten Vereinseinnahmen be...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 3 Zur Bedeutung der neuen Freigrenzen-Regelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzen-Regelung, die insgesamt vor allem für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 50.000 Euro ab 2026 (45.000 Euro bis einschließlich 2025) gilt nur, wenn ein gemeinnütziger Verein bzw....mehr

Beitrag aus der verein wissen
E-Rechnung für Vereine / 1.3 Rechnungsinhalt

Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Die Pflichtangaben müssen in jeder Rechnung enthalten sein, auch wenn eine Rechnung ausgestellt wird, ohne dass eine Verpflichtung hierzu besteht. Im Normalfall muss eine Rechnung folgende Pflichtangaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Vereins den vollständigen Namen und die vollständige...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / Zusammenfassung

Auch dieses neue Vereinsjahr bringt eine Menge an relevanten, auch vereinsbezogenen Änderungen und Neuregelungen. Die nachfolgende Gesamtübersicht erläutert auch die für Vereine und Verbände als Arbeitgeber geltenden Neuvorgaben, also die häufigen und vereinsüblichen Sachverhalte in Sachen Beschäftigung von Mitarbeitern, Helfern und Aushilfen gegen meist moderate Bezahlung/V...mehr

Beitrag aus der verein wissen
E-Rechnung für Vereine / 1 Grundlagen zu Rechnungen

Zunächst sollen die grundsätzlichen Regelungen zu Rechnungen und zur Rechnungspflicht beschrieben werden. Diese Grundsätze gelten auch bisher schon. Sie gelten für alle Rechnungen und damit auch für E-Rechnungen. Hinweis Rechtsgrundlagen zu Rechnungen und E-Rechnungen: Die Regelungen zu Rechnungen, auch zu E-Rechnungen, sind in §§ 14 bis 14b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.7 Zuschlag

Rz. 58 Nach der Versteigerung erlässt das Gericht den Zuschlagsbeschluss[1], der im Verkündigungstermin[2] verkündet wird.[3] Durch den Zuschlag – also durch gerichtlichen Akt – erwirbt der Meistbietende das Eigentum am Versteigerungsgegenstand.[4] Rechte, die nicht "im geringsten Gebot" berücksichtigt sind, erlöschen.[5] An die Stelle des Rechts tritt ein Anspruch auf Werte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Treuhänder

Rz. 17 Der in den Fällen der Pfändung von Ansprüchen auf unbewegliche Sachen nach § 318 Abs. 3 und 4 AO erforderliche Treuhänder wird auf Antrag der Vollstreckungsbehörde von dem Amtsgericht bestellt, in dem die Sache belegen ist.[1] Dabei ist für jede Sache ein gesonderter Treuhänder zu bestellen.[2] Das Amtsgericht hat dabei hinsichtlich der Bestellung des Treuhänders kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländisches Einkommen / 2.1 Referenz der Europäischen Zentralbank

Ausländisches Einkommen, das in fremder Währung erzielt wird, wird grundsätzlich nach § 17a SGB IV umgerechnet. Hierfür wird der von der Europäischen Zentralbank öffentlich bekannt gegebene Referenzkurs berücksichtigt. Dieser entspricht den von der Finanzverwaltung im Bundessteuerblatt veröffentlichten monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskursen.[1]mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 2 Diese Grundvorgaben gelten bei der Vereinsbesteuerung

Wie bisher kann jeder Verein oder auch jede gemeinnützige Körperschaft bzw. juristische Person nach wie vor mit den seit Jahrzehnten gelendeten Besteuerungsgrundsätzen weiterarbeiten, soweit es um die erforderliche (nachvollziehbare) Gliederung und Zuordnung in die 4 Tätigkeitsbereiche geht. Somit muss buchhalterisch weiterhin trotz verschiedener Erleichterungen die getrennt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
E-Rechnung für Vereine / 4.1 Ausstellen von E-Rechnungen

Eine Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen besteht, wenn der Verein eine Leistung an einen anderen Unternehmer in Deutschland für dessen Unternehmen ausführt (z. B. Rechnung für eine Werbeleistung für einen örtlichen Einzelhändler). Hierzu gibt es jedoch einige Ausnahmen. So besteht keine Pflicht zur E-Rechnung bei bestimmten steuerfreien Leistungen. Solche steuerfreien Lei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.5 Sonderregelungen (Abs. 1b bis 1d)

Rz. 26 Der auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit durch das AMVSG v. 4.5.2017 eingeführte Abs. 1b (nach der Änderung durch das GKV-FKG – vgl. Rz. 4h – nun Abs. 1b Satz 3) schafft eine weitere Sonderregelung, die den pharmazeutischen Unternehmer von der Pflicht zur Vorlage von Nachweisen nach Abs. 1 Satz 3 entbindet. Nach Abs. 1b Nr. 1 hand...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.11 Praxishinweise

Rz. 146 Leistungen im Bereich der Pflegeberatung und der Pflegeschulung, die von einer Unternehmerin erbracht werden, die – mangels Abschlusses einer Pflegeberatungsvereinbarung nach § 7a SGB XI mit einem dafür zuständigen Träger – nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, sind weder nach § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG noch nach Unionsrecht von der Umsatzsteuer ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.4 Nachweis des Zusatznutzens und Nutzenbewertung

Rz. 19 Der medizinische Zusatznutzen ist im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie festzulegen. Vergleichstherapie ist diejenige Behandlung, die nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in einer Indikation zweckmäßig und wirtschaftlich ist (BT-Drs. 17/2413 S. 21). Insofern stellt Abs. 1 Satz 10 klar, dass es sich bei der Vergleichstherapie um eine...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 147 Büscher/Klie, "Pflegefachliche Begleitung" – ein Beitrag zur Stärkung der Pflegekompetenz und Baustein einer Strukturreform der Langzeitpflege, PflR 2025, 629. Creytz, Anspruch auf Entlastungsbetrag nach dem SGB XI – Kurze Anmerkung zu BSG vom 30.8.2023 – B 3 P 4/22 R, NZS 2024, 274. Grieseler/Caspari, Intelligente Chatbots in der Pflegeberatung, WIRKSAM 2022, Nr. 1, 4...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.2 VATCoin und automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer

Die automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer bzw. die vollständige Substitution der Mehrwertsteuer mittels Token, sind die ältesten Blockchain-Konzepte im Bereich des Steuerrechts. Kerngedanke ist zunächst die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerhinterziehung durch die Digitalisierung von Rechnungsinformationen aus dem Jahr 2016.[1] Neben der bloßen Verwendu...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.1 Allgemein: Digitalisierung von steuerlichen Transaktionsdaten

Der Treiber der Blockchain-Technologie im Bereich der indirekten Besteuerung und speziell der Mehrwertsteuer ist zum einen die hohe Komplexität in grenzüberschreitenden Transaktionen und zum anderen die Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung. In der EU existiert das sog. Allphasen-Netto-Mehrwertsteuerprinzip, d. h., dass sich Unternehmer im mehrwertsteuerlichen Sinne die ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.3 Digitalisierung der Rechnungen und Transaktionsketten

Die Digitalisierung von Transaktionsinformationen auf der Blockchain ist Kernelement einer jeden Digitalisierungsinitiative mithilfe der Blockchain-Technologie im Steuerrecht. Dies gilt auch für die Mehrwertsteuer. Der Eingriff in das bestehende Mehrwertsteuersystem durch die bloße Digitalisierung von Rechnungsinformationen und der dadurch automatisierten Überprüfung z. B. v...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.2 Umsatzsteuer bei der 1 %- Regelung

Wird vom Unternehmer für ertragsteuerliche Zwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Regelung ermittelt, kann dieser Wertansatz aus Vereinfachungsgründen auch für umsatzsteuerliche Zwecke übernommen werden. Hierfür muss das Fahrzeug jedoch zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.[1] Für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten (z. B. KFZ-Versicherung) kann ein p...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.4 Umsatzsteuer bei der Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen

In der Umsatzsteuer gelten im Unterschied zur Ertragsteuer keinerlei Sonderregelungen für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge. Es erfolgt also weder eine Kürzung des inländischen Listenpreises im Rahmen der 1 %-Regelung noch eine Kürzung der Abschreibung bzw. Leasingaufwendungen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode.[1]mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.3 Rechtliche Einordnung von auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen und deren Folgefragen

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstigte Leistungen I.S.v. § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 3 UStG bzw. Art. 58 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL und Art. 7 Abs. 1 MwSt-DVO muss eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.1 Genereller Rahmen für die Mehrwertsteuerbarkeit von Krypto-Transaktionen

Neben der direkten Besteuerung von Blockchain-Transaktionen kann auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge auch Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer[1] anfallen. Im Unterschied zur direkten Besteuerung werden nicht die Erträge, sondern die einzelnen Transaktionen betrachtet. In der EU ist die Mehrwertsteuer harmonisiert und es existiert ein einheitlicher grundlegender rechtlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 5 Umsatzsteuer

5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 5.3 Umsatzsteuer und Schätzungsmethode

Bei einer betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Bei einer Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen stellen die gesamten Fahrzeugaufwendungen Betriebsausgaben dar. Wird kein Fahrtenbuch geführt, kann die private Nutzung in diesen Fällen durch Schätzung der auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten erfol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.1 Einführung und internationale Einordnung

Aufgrund der fehlenden Fungibilität von Non-Fungible-Token (NFT) ist eine Verwendung als alternatives Zahlungsmittel und damit eine Mehrwertsteuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwSt-SyStRL bzw. § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG nicht möglich. Ist ein NFT mit einem Gegenstand oder einem physischen Gut verknüpft, könnte theoretisch eine Lieferung vorliegen. In diesem Fall kön...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.4 Einordnung der finanzgerichtlichen Entscheidung

Die Entscheidung des FG Niedersachsen ist insofern bemerkenswert, da es sich zum einen um das dezidiert erste deutsche umsatzsteuerliche Urteil im Blockchain-Bereich handelt und zum anderen zentrale Fragestellungen der Umsatzsteuer entscheidet. Dies beginnt bereits mit der – im Urteil unstreitigen – Einordnung der Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG. Grundsätzl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.4 Weitere Token und deren Verwendungsmöglichkeiten

Bei ICO ist nach der Art des jeweiligen Token zu unterscheiden. Currency-Token sind ein umsatzsteuerbefreiter Vorgang. Security-Token dienen der Kapitalgenerierung und sind aufgrund ihrer Beteiligungs- bzw. Partizipationsrechten eher mit Aktien vergleichbar. Sie stellen keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar.[1] Werden die Currency-Token zum Lending eingesetzt, wird es sich hä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.1 Mehrwertsteuerbarkeit von Kryptowährungen

Die Bestimmung der Mehrwertsteuerpflichten und insbesondere die wichtige Qualifikation der jeweiligen Leistungsart ist stark von individuellen Gegebenheiten abhängig. Unabhängig davon, sollen einige wichtige Leitlinien für eine bessere Orientierung vorgestellt werden. Eine wichtige Orientierung für die Qualifikation von Leistungsarten bei Blockchain-Transaktionen erfolgte im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.3 Leistungen in virtuellen Welten

Damit ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vorliegt, benötigt es einen gegenseitigen Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung. In diesem Zusammenhang gibt es eine interessante BFH-Entscheidung vom 18.11.2021 zur Umsatzsteuerbarkeit der Vermietung von virtuellem Land. Dies ist insbesondere für virtuelle Metaverse-Transaktionen relevant, die für den Handel ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.3.4 Potenziale im Bereich des Zolls

Die Dokumentation von Transaktionsströmen ist nicht nur ein Kerngedanke in der Mehrwertsteuer, sondern wird auch auf den Zoll-Bereich übertragen. Wichtige Elemente sind erneut die fälschungssichere Dokumentation bzw. der Nachweis von zollrelevanten Informationen. Vor diesem Hintergrund wurde eine technische Lösung im Bereich von Langzeit-Lieferantenerklärungen entwickelt. Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.2 Mining-Aktivitäten

Mining steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistung des Miner, daher liegt kein Leistungsaustauschverhältnis vor und eine Umsatzsteuerbarkeit wird verneint. Hingegen wird die Leistung von Walletbetreibern als eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG qualifiziert.[1] Praxis-Beispiel Mehrwertsteuer und Mining Amali...mehr