Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.3 Aufzeichnungspflichten / zu speichernde Daten

Rz. 755 Nach Art. 243b MwStSystRL verlangen die Mitgliedstaaten von den Zahlungsdienstleistern, dass sie hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über Zahlungsempfänger und Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalenderquartal erbrachten Zahlungsdienste führen, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, Lieferungen von Gegenständen und D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25 "Digitalpaket" v. 5.12.2017

Rz. 662 Der Rat hat am 5.12.2017 Maßnahmen zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels im B2C-Bereich (sog. Digitalpaket) verabschiedet. Dieses Digitalpaket besteht aus Änderungen der MwStSystRL, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010. Die Regelungen traten in zwei Schritten zum 1.1.2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13 Richtlinie zur Betrugsbekämpfung bei Einfuhren

Rz. 597 Ziel der am 25.6.2009 verabschiedeten Richtlinie 2009/69/EG[1] ist die Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen. Die Änderungen betreffen Angaben und Nachweise bei der Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung.[2] Rz. 598 Mit der Änderung in Art. 143 MwStSystRL wurden Mindestvoraussetzungen für die Gewä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.8 Sonderregelungen im Bereich des E-Commerce (Rechtslage ab 1.7.2021)

Rz. 377 Die Sonderregelungen in diesem Bereich sind ab 1.7.2021 in den Art. 358 bis 369zc MwStSystRL festgelegt. Diese Regelungen werden ergänzt durch die Art. 57a bis 63d MwSt-DVO.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Neudefinition des territorialen Anwendungsbereichs für bestimmte Gebiete

Rz. 1007 Nach Art. 8 MwStSystRL kann die Kommission dem Rat Vorschläge vorlegen, wenn sie der Meinung ist, dass die Regelungen in den Art. 6, 7 MwStSystRL (Ausschluss und Einbeziehung bestimmter Gebiete in den Anwendungsbereich) unerwünschte Einflüsse auf die Wettbewerbsneutralität oder die MwSt-Eigenmittel haben. Bisher hat die Kommission keine entsprechenden Vorschläge vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.4 Sonstige Übergangsregelungen

Rz. 383 Die Art. 370ff. MwStSystRL enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten bis auf Weiteres anwenden können. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen: Art. 391: bei den dort genannten von den Mitgliedstaaten befreiten Umsätzen können die Mitgliedstaaten weiterhin ein Optionsrecht regeln. Art. 372: Innerstaatliche Maßnahmen, die einen sofortigen Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18.1 Pflichten bei der Einfuhr

Rz. 339 Nach Art. 260 MwStSystRL bestimmen die Mitgliedstaaten die Einzelheiten für die Abgabe der Steuererklärungen und der Steuererhebung in Bezug auf die Einfuhr selbst. Im Übrigen sind nach den Art. 274ff. die entsprechenden Zollvorschriften in Bezug auf Formalitäten bei Einfuhren und Ausfuhren anwendbar.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.17 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 333 Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundatz der Neutralität der MwSt, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. Es ist Sache der Mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.4 Übersetzung von Rechnungen

Rz. 620 Zwar war mit der Richtlinie 2010/45/EU Art. 231 MwStSystRL gestrichen worden, wonach die Mitgliedstaaten zu Kontrollzwecken verlangen können, dass Rechnungen, die sich auf Leistungen in ihrem Gebiet beziehen, sowie Rechnungen, die von Steuerpflichtigen mit Sitz in ihrem Gebiet empfangen werden, in die Landessprache übersetzt werden. Jedoch gilt nach Art. 248a MwStSys...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.8 Zeitliche Verpflichtung zur Rechnungsausstellung

Rz. 625 Die EU-Kommission hatte in Art. 222 MwStSystRL die Einführung einer zeitlichen Verpflichtung zur Rechnungsausstellung spätestens am 15. Tag des Monats, der auf den Monat der Entstehung des Steuertatbestands folgt, vorgeschlagen. Der Rat hat sich jedoch darauf beschränkt, die Rechnungsstellungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt (am 15. Tag des auf den Steuert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.4 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 748 Unabhängig davon, ob er in dem Mitgliedstaat, der die Kleinunternehmerregelung gewährt, ansässig ist, kann nach Art. 288a Abs. 1 MwStSystRL ein Unternehmer die Regelung während eines Kalenderjahres nicht in Anspruch nehmen, wenn der Schwellenwert von 85.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten wurde. Der Mitgliedstaat, der die Kleinunternehmerregelung ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21 Richtlinie für einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug

Rz. 641 Mit der am 22.7.2013 verabschiedeten "Richtlinie 2013/42/EU"[1]"wurde die MwStSystRL in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug" geändert. Die Richtlinie galt (zunächst) bis zum 31.12.2018. Zur Verlängerung bis 30.6.2022 vgl. Abschn. 4.30. Zu der weiteren Verlängerung bis 31.12.2026 vgl. Abschnitt 4.48. Mit der Richtlinie wurde ein neuer A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.4.4 Durchführungsbeschluss 2021/942

Rz. 688 Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission v. 10.6.2021 mit Durchführungsbestimmungen zur MwStSystRL hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU des Rates und der VO (EU) Nr. 904/2010 des Rates ähnelt [1], wurde geregelt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.23 Mehrwertsteuer-Ausschuss

Rz. 390 Der Mehrwertsteuer-Ausschuss nach Art. 398 MwStSystRL besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission. Seine Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Auslegung geltenden Unionsrechts auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaats sowie der Durchführung von Konsultationsverfahren. Der Ausschuss ist ein beratendes Gremium, das die Regelungen der MwStS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die 8. EWG-Richtlinie

Rz. 416 In der 8. Richtlinie des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der MwSt an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die Richtlinie[2] ist mWv 1.1.2010 durch die Richtlinie 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.16 Aufbewahrung von Rechnungen

Rz. 330 Für Zwecke der USt kann der Steuerpflichtige grundsätzlich den Aufbewahrungsort der Rechnung bestimmen, sofern er den zuständigen Behörden auf deren Verlangen alle aufzubewahrenden Rechnungen oder Daten unverzüglich zur Verfügung stellt.[1] Die Mitgliedstaaten ihrerseits können den Steuerpflichtigen zur Auflage machen, ihnen den Aufbewahrungsort mitzuteilen, wenn sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen – Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 719 Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung ab 1.1.2020 ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11 Steuerbefreiungen

Rz. 202 Die Art. 131–137 MwStSystRL (Steuerbefreiungen im Inland) enthalten eine abschließende Aufzählung von Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, sonstige Steuerbefreiungen für bestimmte Umsatzarten (insbesondere Versicherungs-, Finanz- und Vermietungsumsätze) sowie ein Optionsrecht. Die Befreiungen schließen das Vorsteuerabzugsrecht aus. Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.4 Besondere Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr

Rz. 258 Nach Art. 154 bis 166 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten Umsätze, die im Rahmen besonderer Zollverfahren erbracht werden, von der USt befreien. Die Umsätze dürfen allerdings nicht für eine endgültige Verwendung oder einen Endverbrauch bestimmt sein. Nach der Protokollerklärung des Rates und der Kommission können die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung des Ziels der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Richtlinie 2003/92/EG – Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität

Rz. 477 Mit der Richtlinie 2003/92/EG[1] wurde die Ortsbestimmung dieser Umsätze insbesondere mit dem Ziel geändert, dass eine Besteuerung von Energie im Land des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Rz. 478 Hinsichtlich der Bestimmung des Lieferorts von Gas – soweit es über das Erdgasverteilungsnetz geliefert wird – bzw. Elektrizität ist maßgeblich, ob der Empfänger der Liefer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.2 Steuerbefreiungen

Rz. 380 Nach Art. 371 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil B der Richtlinie aufgeführten Umsätze weiterhin befreien. Die Liste dieser Umsätze ist bereits durch die 18. EG-Richtlinie verkürzt worden. Ein Mitgliedstaat, der von einer Steuerbefreiung nach Anhang X Teil B MwStSystRL keinen Gebrauch macht oder sie nur eingeschränkt anwendet, kann diesen Befr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15 Elektronische Rechnungen (bisherige Rechtslage)

Rz. 327 Die Rechnungen können sowohl auf Papier als auch auf elektronischem Weg übermittelt werden.[1] Elektronische Rechnungen müssen bisher seitens der Mitgliedstaaten unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden. Dies wird unterstellt, wenn die Rechnungen mit einer fortgeschrittenen elekt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.4 Erweiterter Anwendungsbereich des One-Stop-Shop-Systems (OSS)

Rz. 674 Ab 1.7.2021 gilt der Anwendungsbereich des OSS für alle Dienstleistungen und Fernverkäufe an Nichtabnehmer, d. h. der OSS beschränkt sich nicht mehr wie vorher auf Digitalleistungen. Die MwStSystRL unterscheidet nunmehr zwischen folgenden verschiedenen OSS-Regelungen: für von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbrachte Dienstleistungen für innergem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.4.2 Verordnung (EU) 2019/2026

Rz. 684 Mit der DVO (EU) 2019/2026,[1] die die MwSt-DVO 282/2011 in der Fassung der VO (EU) 2017/2459[2] ergänzte, wurden insbesondere nähere Bestimmungen zu den Anwendungsfällen der Regelung über die elektronischen Marktplätze sowie zu den Aufzeichnungspflichten des Plattformbetreibers geschaffen. Die in der MwStSystRL enthaltenen Begriffsbestimmungen für "innergemeinschaft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2023

Rz. 1170 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Mehrwertsteuermaßnahmen, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in der EU, mit der überall in der Union Dienstleistungen erbracht und/oder Waren verk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41 Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission

Rz. 759 Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission v. 10.6.2021 mit Durchführungsbestimmungen zur MwStSystRL hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU des Rates und der VO (EU) Nr. 904/2010 des Rates ähnelt[1], wurde geregelt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19 Durchführungsverordnung zur einzigen Anlaufstelle

Rz. 632 Mit der vom Rat am 9.10.2012 verabschiedeten Verordnung (EU) Nr. 967/2012[1] wurde die DVO (EU) 282/2011 [2] hinsichtlich der Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, mWv 1.1.2015 geändert. Rz. 633 Die VO 96...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.6 Änderungen der Zusammenarbeitsverordnung (EU) 904/2010

Rz. 750 Ergänzend zu der Reform der Kleinunternehmerregelung wurde auch die Verordnung (EU) 904/2010 angepasst. Die Änderungen, die in den Mitgliedstaaten ab 1.1.2025 unmittelbar gelten, betreffen den Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf die dann grenzüberschreitend geltende Kleinunternehmerregelung. So muss nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. g DVO 904/2010 jed...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Noch nicht harmonisierte Bereiche

Rz. 1000 Zwar sind schon bemerkenswerte Fortschritte zur Harmonisierung des Mehrwertsteuerrechts in der Europäischen Union erzielt worden. Dennoch bringt die MwStSystRL in manchen Bereichen zum Ausdruck, dass der Rat weiteren Harmonisierungsbedarf sieht. In diesen Bereichen konnte der Rat bisher kein Einvernehmen erzielen. Meist bleibt es deshalb den einzelnen Mitgliedstaate...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Richtlinie 83/181/EWG – Bestimmte endgültige Einfuhren

Rz. 433 Die Richtlinie des Rates v. 28.3.1983 zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Art. 14 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen[1] legt den Anwendungsbereich sowie die praktischen Einzelheiten zur Durchführung der MwStSystRL hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Richtlinie 92/77/EWG – Steuersatz-Richtlinie

Rz. 456 Mit der Richtlinie 92/77/EWG[1] wurde erstmals eine Harmonisierung der Steuersätze in Angriff genommen, die allerdings nicht zu einer punktgenauen Festlegung der in den Mitgliedstaaten anwendbaren Steuersätze (Normalsteuersatz und ermäßigter Steuersatz) führte. Rz. 457 Die Richtlinie, die Art. 12 und Art. 28 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie im Wesentlichen neu fasste und e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Richtlinie 95/7/EG – 2. Vereinfachungs-Richtlinie

Rz. 462 Mit der Richtlinie 95/7/EG[1] wurden mWv 1.1.1996 weitere Vereinfachungen bei den Binnenmarktvorschriften der 6. EG-Richtlinie, Neuregelungen bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im Reiseverkehr und insbesondere eine Steuerlagerregelung aufgenommen.[2]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Richtlinien 96/95/EG, 1999/49/EG, 2001/4/EG, 2005/92/EG, 2010/88/EU, 2016/856/EU und 2018/912/EU – Höhe des Normalsteuersatzes

Rz. 463 Mit den vorgenannten Richtlinien, zuletzt 2018/912/EU[1] wurde die mit der Richtlinie 92/77/EWG (Abschn. 3.3) begonnene Harmonisierung der Steuersätze fortgesetzt. Durch die Änderung von Art. 97 MwStSystRL, wonach der Normalsatz der MwSt in den Mitgliedstaaten in der Zeit v. 1.1.2006 bis zum 31.12.2010 nicht niedriger als 15 % sein durfte, wurde bestimmt, dass der No...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.3 Verordnung (EU) 2017/2454

Rz. 678 Mit der Verordnung (EU) 2017/2454 wurde die Zusammenarbeitsverordnung Nr. 904/2010 zum 1.7.2021 geändert. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung des OSS in der MwStSystRL zum 1.7.2021 gelten dabei insbesondere entsprechende Regelungen und Verfahren für den elektronischen Austausch zwischen den Unternehmern/ggf. deren Vermittlern und der Verwaltung in dem Mitgliedstaat de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.13 Besteuerung von Reihengeschäften

Rz. 1013 Nach Art. 3 der 1. Vereinfachungs-Richtlinie (Abschn. 3.4) sollte der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission vor dem 30.6.1993 die Bestimmungen für die Besteuerung von Reihengeschäften mWv 1.1.1994 in Kraft setzen. Die EU-Kommission hatte zu keiner Zeit einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Der Harmonisierungsauftrag ist in der MwStSystRL nicht mehr enthalten u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Richtlinie 2001/115/EG – Rechnungstellung

Rz. 467 Mit der Richtlinie 2001/115/EG[1] waren die Vorschriften über die obligatorischen Angaben in der Rechnung für den Bereich des Umsatzsteuerrechts[2] weitest gehend harmonisiert worden. Darüber hinaus wurde u. a. für die Rechnungsstellung durch Dritte und die Abrechnung durch Gutschrift sowie die elektronische Rechnungsstellung ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42 Durchführungsverordnung (EU) 2021/1218 der Kommission

Rz. 760 Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1218 der Kommission v. 26.7.2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 hinsichtlich der Speicherung von Informationen über die mehrwertsteuerbefreiten Einfuhren im Rahmen der "Einfuhrregelung" und des automatisierten Zugangs zu diesen Informationen[1] wurde Art. 5a Abs. 1 der VO 79/2012 mWv 1.7.2021 neu ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.9 Cash accounting System

Rz. 626 Mit Art. 167a MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, bei Unternehmern, die für ihre Ausgangsumsätze die Istversteuerung anwenden (§ 20 UStG), auch bezüglich des Vorsteuerabzugs das Ist-Prinzip einzuführen. Die Mitgliedstaaten können in einem optionalen Verfahren regeln, dass der Vorsteuerabzug des Istversteuerers erst entsteht, wenn die Gegenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.4 Anwendungsbereich ermäßigter Steuersätze

Rz. 1128 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 16.7.2003 einen Richtlinienvorschlag zum Anwendungsbereich der ermäßigten MwSt-Sätze vorgelegt.[1] Mit dem Vorschlag reagierte die Kommission einerseits auf das (Ende 2005) auslaufende Experiment, wonach die Mitgliedstaaten auf sog. "arbeitsintensive Dienstleistungen" einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen . Andererseits schlu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten

Rz. 1001 Nach Art. 402 Abs. 1 MwStSystRL soll die Übergangsregelung durch eine endgültige Regelung abgelöst werden. Der Rat hat sich jedoch noch nicht auf ein endgültiges Konzept verständigt.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12 Richtlinie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Rz. 595 Ziel der vom Rat am 16.12.2008 angenommenen Richtlinie 2008/117/EG[1] war eine Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, die insbesondere durch folgende Regelungen erreicht werden sollte: Harmonisierung des Zeitraums für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und damit Verkürzung des Zeitraums auf einen Monat.[2] Harmonisierung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 1003 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung (Ausgangsland) besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Beschlussvorschlag: französische Sondersteuer "octroi de mer"

Rz. 1178 Die EU-Kommission hat am 3.3.2021 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates betreffend die Sondersteuer "octroi de mer" in den französischen Gebieten in äußerster Randlage und zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU vorgelegt.[1] Für die Gebiete der EU in äußerster Randlage gelten die Bestimmungen des AEUV. Die französischen Gebiete in äußerster Randlage ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Ausgaben

Rz. 1005 Nach Art. 176 Abs. 1 MwStSystRL soll der Rat über den Vorsteuerausschluss bei bestimmten Ausgaben entscheiden. Auf jeden Fall sollen Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen werden. Die EU-Kommission hatte am 25.1.1983 einen entspr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Ort der Lieferungen zum Verbrauch an Bord von Beförderungsmitteln

Rz. 1008 Nach Art. 37 Abs. 3 MwStSystRL soll die Kommission möglichst rasch[1] Vorschläge zum Ort der Lieferungen von Gegenständen zum Verbrauch an Bord eines Schiffs, eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn und zum Ort entsprechender Dienstleistungen (z. B. Bewirtung) vorlegen. Die Kommission hat bisher noch keinen Richtlinienvorschlag unterbreitet.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Richtlinie 2000/65/EG – Mehrwertsteuerschuldner

Rz. 465 Mit der Richtlinie 2000/65/EG[1] war Art. 21 der 6. EG-Richtlinie [2] in der während der Übergangszeit geltenden Fassung des Art. 28g dieser Richtlinie, der die Steuerschuldnerschaft bei der USt regelt, ab 1.1.2002 neu gefasst worden. Rz. 466 Zur Ausdehnung der Fallgruppen der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bzw. zur Verstetigung bestimmter Regelungen vgl. Abschn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Anwendungsbereich der ermäßigten Steuersätze

Rz. 1010 Nach Art. 100 MwStSystRL wird der Rat auf der Grundlage entsprechender Berichte ab 1994 alle zwei Jahre den Anwendungsbereich der ermäßigten Sätze überprüfen. Der Rat kann das in Anhang III der 6. EG-Richtlinie enthaltene Verzeichnis der Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, auf Vorschlag der Kommission ändern.[1]mehr