Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Neuregelungen für K... / III. Sonstige Änderungen

Innergemeinschaftliche Erwerbe: Da der Kleinunternehmer systematisch nunmehr steuerfreie Umsätze erbringt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen (vgl. auch § 15 Abs. 3 Satz 2 UStG n.F.), wurde § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG aufgehoben. Der Kleinunternehmer fällt aufgrund seiner unechten steuerfreien Umsätze daher ab 1.1.2025 bezüglich der innergemeinschaftlichen Erwerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Neuregelungen für K... / 2. Besonderes Meldeverfahren nach § 19a UStG für Steuerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten

Allgemeines zum besonderen Meldeverfahren: Möchte ein inländischer Kleinunternehmer die Steuerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen,[19] so muss er am besonderen Meldeverfahren nach § 19a UStG teilnehmen.[20] Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind in § 19a Abs. 1 UStG normiert, u.a. darf der Kleinunternehmer in keinem anderen Mitgliedstaat als Kleinunte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis Versicherungsteuer – Umsatzsteuer

Rz. 25 VersSt und USt sind nach Unionsrecht voneinander unabhängig. Die Festsetzung und Erhebung der VersSt verstößt nicht gegen Art. 401 MwStSystRL .[1] Hiernach sind die Mitgliedstaaten der EU ausdrücklich nicht daran gehindert, u. a. nationale Steuern oder Abgaben auf Versicherungsverträge, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Nicht steuerfreie Umsätze

Rz. 49 Nicht unter § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG fallen Umsätze, die nicht auf einem Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG beruhen. Dies gilt insbesondere für sog. Kautionsversicherungen, durch die sich der Versicherer verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten. Diese Verträge gelten nach § 2 Abs. 2 VersStG nicht als Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Buch- und Belegnachweis / 3.1 Gelangensvermutung

Aufgrund der zuvor unterschiedlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten zur Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wurde Art. 45a MwStSystRL-DVO als unmittelbar geltendes Recht EU-weit mit Wirkung ab 1.1.2020 normiert. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorschrift wortgleich in § 17a UStDV übernommen. Danach wird "vermutet", dass die Liefergegenstände in den...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung eines Dritten für Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Leitsatz Dranken Van Eetvelde [1] Sachverhalt Bei dem belgischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 205 MwStSystRL (gesamtschuldnerische Entrichtung der MwSt durch eine andere Person als den Steuerschuldner). Streitig war die Vereinbarkeit von Art. 51bis § 4 des Belgischen Btw-wetboek (BE-Mehrwertsteuergesetzbuch, im Folgenden: WBTW) mit dem Verhältni...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand

Leitsatz Die Lieferung einer Waschkommode, die sich aus einer (ohne Recht zum Vorsteuerabzug von einer Privatperson erworbenen) Kommode und aus (mit Recht zum Vorsteuerabzug erworbenen) Sanitärgegenständen (Waschbecken, Armaturen et cetera) zusammensetzt, unterliegt nicht der Differenzbesteuerung, weil der Liefergegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat (Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Bawaria Motors vom 19.07.2012 ‐ C‐160/11, EU:C:2012:492). Normenket...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Erlangung eines KWK‐Bonus zwar nicht steuerbar, jedoch vorsteuerschädlich

Leitsatz 1. Eine unentgeltliche Wärmelieferung im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mit in seinem Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugter Wärme in seiner Trocknungsanlage Holzhackschnitzel für ein verbundenes Unternehmen ohne Gegenleistung trocknet, um bei der Einspeisung des in seinem BHKW produzierten Stroms einen erhöhten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) -Bonus zu erlangen. 2. Mit der insoweit erbrachten unentgeltlichen Trocknungsleis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ort der sonstigen Leistung / 2.3 Abgrenzung und Nachweise für die Eigenschaft des Leistungsempfängers

Entscheidendes Kriterium für die richtige Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung ist nach den Grundsätzen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht oder nicht. Wichtig Einheitlicher Ort von sonstigen Leistungen Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich auch dann einheitlich nach § 3a Abs. 2 U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.3 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsprinzip). Der Grundstücksbegriff bestimmt sich dabei nicht nach nationalen zivilrechtlichen Grundsätzen, sondern ist unionsrechtlich auszulegen.[1] Grundstücke i. S. d. Regelung sind: ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ort der sonstigen Leistung / 3.11 Elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer

Der Ort von elektronischen Dienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen, die gegenüber einem Nichtunternehmer ausgeführt werden, ist mit Ausnahme einer Bagatellregelung dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist (Bestimmungslandprinzip).[1] Praxis-Tipp Unterschiede bei der Steuerschuldnerschaft beachten! Da bei diesen Leistun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ort der sonstigen Leistung / 3.9 Einräumung von Eintrittsberechtigungen

Eine Sonderregelung besteht für die Einräumung von Eintrittsberechtigungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche oder ähnliche Leistungen. Werden Eintrittsberechtigungen gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen oder einer nichtunternehmerisch tätigen juristischen Person, der aber eine USt-IdNr. erteilt worden ist, ausgeführt, ist der Ort der Leistung reg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 4.3 Leistungen an steuerpflichtige Auftraggeber

Sobald der Auftraggeber bei der Bestellung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderungsleistung eines sog. Vor- und Nachlaufes einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung einer damit zusammenhängenden Umschlags- und Lagerleistung oder der Vermittlung einer der o. g. Leistungen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet oder als Unternehmer im Drittlandsgebiet ansässi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.5 Kulturelle, künstlerische u. ä. Leistungen

Bestimmte kulturelle, künstlerische und ähnliche Leistungen, sowie auch Leistungen in Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, die weder an einen Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer juristischen Person ausgeführt werden, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, werden von einem Unternehmer dort erbracht, wo er diese Leistung tatsächlich ausführt.[1] Praxi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ort der sonstigen Leistung / 2.1 Leistungsempfänger ist Unternehmer

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer und bezieht er die sonstige Leistung für sein Unternehmen, ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.[1] Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger aus dem Gemeinschaftsgebiet oder aus dem Drittlandsgebiet kommt. Dies gilt entsprechend, wenn die sonstige Leist...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Reemtsma-Direktanspruch

Leitsatz Der sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – C‐35/05, EU:C:2007:167 ergebende Direktanspruch setzt voraus, dass eine Steuer in einer Rechnung für eine – bereits erbrachte oder noch zu erbringende – Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen wurde (Festhalten am BFH-Urteil vom 22.08.2019 ‐ V R 50/16, BFHE 266, 395, BStBl II 2022, 290, Leitsatz). Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, Art. 167, Ar...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei der Verwaltung "unselbstständiger Stiftungen"

Leitsatz Für eine steuerbare Verwaltungsleistung reicht es aus, dass diese sich auf ein Sondervermögen bezieht, ohne dass es für die Bejahung eines verbrauchsfähigen Vorteils beim Leistungsempfänger darauf ankommt, ob dieser entgeltlich eigene Vermögensinteressen oder die Vermögensinteressen Dritter – wie etwa gemeinnützige Interessen – verfolgt. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9a Satz 1 UStG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § 675 BGB Sachverhalt Der gemeinnützige Kläge...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

Leitsatz 1. Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.4 Unionsrechtliche Regelungen

Das nationale Umsatzsteuerecht ist wesentlich von den Vorgaben des Unionsrechts abhängig. In bestimmten Fällen können Mitgliedstaaten aber von den Vorgaben der MwStSystRL abweichende Regelungen treffen. Dazu bedarf es aber einer Genehmigung des Rates der EU. Genehmigungen für abweichende Maßnahmen können befristet oder unbefristet erteilt werden. Deutschland hatte sich eine G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.4 Ausblick auf Änderungen zum 1.1.2026 und 1.1.2028

Durch das JStG 2024 werden auch weitere Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen, die allerdings erst zum 1.1.2026 bzw. zum 1.1.2028 in Kraft treten werden. Obwohl dies zum Jahreswechsel 2024/2025 damit noch nicht zu berücksichtigen ist, sollte mittelfristig zur Anpassung der praktischen Umsetzung darauf schon geachtet werden. Zum 1.1.2026 wird die 2004 in das nationale Um...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.3 Umfassende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025

Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur Kleinunternehmerbesteuerung Die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 ist ein vielschichtiges Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden an dieser Stelle deshalb nur die wichtigsten Punkte dargestellt. Bis zum 31.12.2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung ausschließlich national aufgestel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 7 Branchenlösung weiter anwendbar

Branchenlösung Telekommunikation: Nimmt ein Endnutzer über seinen Teilnehmernetzbetreiber Leistungen vorgelagerter Unternehmer in Anspruch, konnte schon bisher für umsatzsteuerliche Zwecke eine Dienstleistungskommission angenommen werden. Dies regelt mit Wirkung ab dem 1.1.2015 die neue Vorschrift des § 3 Abs. 11a UStG. Diese häufig als Branchenlösung bezeichnete Gestaltung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Dienstleister / 1.3 Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen

Elektronisch erbrachte Dienstleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass ihre Erbringung ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre. Der Inhalt elektronischer Dienstleistungen, der mittels Telekom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.2 Anwendungsbereich

Den Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen und damit den Anwendungsbereich der im Folgenden erläuterten Leistungsortbestimmungen hat die Verwaltung, gestützt auf Art. 7 MwStSystRL-DVO, näher ausgelegt.[1] Es handelt sich um Leistungen, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Richtlinie 2006/112/EG – MwSt-Systemrichtlinie

Rz. 570 Der Rat hatte am 28.11.2006 die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem[1] – sog. MwSt-Systemrichtlinie (MwStSystRL) – verabschiedet.[2] Diese neue Richtlinie ersetzte die vorherige 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt[3] einschließlich der später dazu ergangenen Änderungsrichtlinien. Darüber hinaus wurden auch die bis dahin noch gelten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.44 Durchführungsverordnung (EU) 2022/432 – Bescheinigungsverfahren bei MwSt-Befreiungen nach Art. 151 MwStSystRL

Rz. 763 Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/432[1] v. 15.3.2022 wurde die derzeit in der Praxis verwendete Bescheinigung[2] über die Befreiung von der MwSt i. S. d. Regelungen des Art. 151 MwStSystRL (und/oder Befreiung von der Verbrauchsteuer) aktualisiert. Hintergrund der Änderungen ist, dass Art. 51 MwStSystRL-DVO (Bescheinigung nach Anhang II der VO 282/2011 als Na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.6 Richtlinien- und Verordnungsvorschlag Finanzdienstleistungen

Rz. 1133 Die Begriffsbestimmungen der steuerbefreiten Versicherungs- und Finanzdienstleistungen in Art. 135 MwStSystRL sind veraltet und haben vielfach zu einer unterschiedlichen Auslegung und Anwendung der Steuerbefreiungen durch die Mitgliedstaaten geführt. Die Verwaltungspraxis ist daher in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich, was für die Betroffenen die rechtli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Wesentliche Merkmale des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems

2.3.1.1 Grundprinzipien Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28 Fakultatives Reverse-Charge-Verfahren und Schnellreaktionsmechanismus

Rz. 721 Am 6.11.2018 hat der Rat die RL 2018/1695[1] angenommen. Damit wurden die zeitlich befristeten Regelungen zur fakultativen Umkehr der Steuerschuldnerschaft in Art. 199a MwStSystRL und zum Schnellreaktionsmechanismus in Art. 199b MwStSystRL bis zum 30.6.2022 verlängert. Gemäß Art. 199a MwStSystRL können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die MwSt von dem steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32 Brexit – Austrittsabkommen

Rz. 727 Die EU hatte gemäß Art. 50 EUV mit dem VK ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts ausgehandelt, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des VK zur Union berücksichtigt wurde (Austrittsabkommen). Am 11.1.2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Austrittsabkommens.[1] Nach weiteren Verhandlungen wurde Einvernehmen über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.4.1 Richtlinie 2019/1995

Rz. 679 Die RL (EU) 2019/1995[1] stellt eine Ergänzung zu dem sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL Richtlinie (EU) 2017/2455[2] dar. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattformen in die mehrwertsteuerliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.15 Vervollständigung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems

Rz. 1015 Nach Art. 403 MwStSystRL erlässt der Rat zu gegebener Zeit auf Vorschlag der Kommission Richtlinien, die darauf hinzielen, das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zu vervollständigen und insbesondere die Sondermaßnahmen der Mitgliedstaaten schrittweise einzuschränken oder zu beseitigen. Diese Harmonisierungsabsicht kann als Generalklausel verstanden werden, aufgrund der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36 Richtlinie – Kleinunternehmerregelung

Rz. 736 Mit der Richtlinie (EU) 2020/285[1] die zum 1.1.2025 in nationales Recht umzusetzen ist, wurde die vorherige Sonderregelung für Kleinunternehmen [2] grundlegend reformiert. Gleichzeitig wurde die sog. Zusammenarbeits-Verordnung (EU) Nr. 904/2010 [3] entsprechend angepasst. Nach der vorherigen Sonderregelung für Kleinunternehmen können nur Unternehmen, die in dem Mitglie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29 Ermäßigter Steuersatz für elektronische Publikationen

Rz. 722 Der Rat hat am 6.11.2018 die RL 2018/1713[1] angenommen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, ermäßigte Mehrwertsteuersätze auch auf die Bereitstellung elektronischer Publikationen anzuwenden. Nach vorherigem Recht der MwStSystRL galt, dass elektronisch erbrachte Dienstleistungen, einschließlich elektronisch bereitgestellter Veröffentlichungen, zum Normalsatz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die 1. EWG-Richtlinie

Rz. 41 Mit der Ersten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern[1] wurde das Grundprinzip des heutigen gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug eingeführt. Wesentliches Ziel war es, das in den meisten Mitgliedstaaten bekannte kumulative Mehrphasensteuersystem durch ein System zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.2 Kleinunternehmen (Rechtslage ab 1.1.2025)

Rz. 345 Mit der Richtlinie (EU) 2020/285[1] wurde die Kleinunternehmerregelung zum 1.1.2025 EU-einheitlich festgelegt (vgl. im Einzelnen Abschn. 4.39).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38 Richtlinie 2020/2020 – Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie

Rz. 756 Mit der Richtlinie 2020/2020[1] wurde es den EU-Mitgliedstaaten gestattet, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und damit zusammenhängende Dienstleistungen anzuwenden oder eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug (sog. Nullsatz) auf die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Durchführungsverordnung 2020/21 zum Digitalpaket

Rz. 735 Die von der EU-Kommission am 14.1.2020 erlassene DVO (EU) 2020/21[1] steht im Zusammenhang mit dem ab 1.7.2021 geltenden sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL 2017/2455[2] bzw. den damit geschaffenen neuen Fernverkaufsregelungen. Um dem erweiterten Anwendungsbereich der Sonderregelungen des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34 Richtlinie 2019/2235 – GSVP-Streitkräfte

Rz. 731 Mit der vom Rat am 16.12.2019 verabschiedeten RL 2019/2235[1] wurde eine der bisherigen Steuerbefreiung der Umsätze an Streitkräfte der NATO-Vertragspartner für Zwecke der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung (und deren Einfuhren)[2] vergleichbare Steuerbefreiung geschaffen für den Fall, dass die Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats an Maßnahmen im Rahmen der Gemeins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45 Richtlinie (EU) 2022/890

Rz. 763a Der Rat hat am 3.6.2022 die RL (EU) 2022/890[1] verabschiedet. Damit ist die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, um Betrug bei den unter Art. 199a Abs. 1 MwStSystRL fallenden Umsätzen zu bekämpfen, bis 31.12.2026 verlängert worden. Außerdem ist die Möglichkeit, den Schnellreaktionsmechanismus gem. Art. 199b MwStSystRL in seh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30 Befristetes generelles Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 723 Mit der RL (EU) 2018/2057[1] wurde in die MwStSystRL ein neuer Art. 199c aufgenommen. Danach war es den Mitgliedstaaten erlaubt, bis zum 30.6.2022 ein generelles Reverse-Charge-Verfahren auf nicht grenzübergreifende Lieferungen oder Dienstleistungen (also Binnenumsätze) einzuführen, wonach die MwSt von dem Steuerpflichtigen geschuldet wird, an den Gegenstände geliefe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.43.1 Allgemeines

Rz. 761 Der Rat hat am 5.4.2022 die Richtlinie (EU) 2022/542 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/285 in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze angenommen.[1] Neben den Regelungen zu den Steuersätzen wurden auch bestimmte Vorschriften über den Ort von Dienstleistungen geändert. So findet nach dem neuen Art. 53 Abs. 2 MwStSystRL (Ort der Dienstleistung betreffend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.5 Sonstige Änderungen der MwStSystRL

Rz. 749 In den Art. 292a – 292d MwStSystRL sind Vereinfachungen hinsichtlich der Erklärungspflichten von Kleinunternehmern geregelt. Eine Reihe von Vorschriften, die vorher einen Verweis auf die Kleinunternehmerregelung a. F. enthielten, wurden entsprechend redaktionell angepasst (z. B. Nichtanwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen für Kleinuntern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7 Richtlinien- und Verordnungsvorschläge der EU-Kommission "VAT in the Digital Age"

Rz. 1179 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 8.12.2022 insgesamt 3 Rechtsetzungsvorschläge zur Modernisierung der Mehrwertsteuer "im digitalen Zeitalter" (VAT in the Digital Age – ViDA) vorgelegt. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale ...mehr