Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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zfs 11/2016, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Mit deutlichen Worten hat das OLG München der nicht haltbaren Auffassung des BGH in seinem Beschl. v. 25.2.2016, RVGreport 2016, 186 (Hansens) widersprochen, wohingegen andere Gerichte (neulich OLG Hamburg RVGreport 2016, 388 (ders.)) der Auffassung des BGH kritiklos gefolgt sind; im Fall des OLG Hamburg war dies allerdings nicht entscheidungserheblich. Die Gebührenreferente...mehr

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AGS 11/2016, Ablehnung der ... / 3 Anmerkung

Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch ist ein gewöhnlicher Zahlungsanspruch und unterliegt daher den allgemeinen Verjährungsvorschriften.[1] Grundsätzlich richtet sich die Verjährung nach § 195 BGB. Danach verjähren auch Kostenerstattungsansprüche innerhalb von drei Jahren beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Ist der Kostenerstattungsansp...mehr

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AGS 11/2016, Anwaltsgebühre... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Auch Teilbeschlüsse sind Endentscheidungen i.S.d. § 38 FamFG, da sie hinsichtlich des beschiedenen Teils das Verfahren in der Hauptsache abschließen. Der Anwalt erhält hier gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens, also eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV sowie eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV...mehr

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AGS 11/2016, Schadensreguli... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. Die Klägerin hat aufgrund des Verkehrsunfalls den verfolgten Schadensersatzanspruch nach §§ 7 Abs. 1 StVG, 18 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 249 BGB i.H.v. 83,54 EUR. Nach §§ 7, 15 RVG kann ein Rechtsanwalt, der in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird, nur einmal eine Gebühr verlangen. Hier ist der Klägervertreter sowohl f...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / I. Dieselbe Rechtssache

Die für das Vorliegen des Tatbestandes erforderliche Rechtssache ist jede rechtliche Angelegenheit, die zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt und erledigt werden soll.[11] Maßgebend dafür, ob die Rechtssache dieselbe ist, ist der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Angeleg...mehr

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zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 1

Häufig begegnet dem Erbrechtsanwalt der Beratungswunsch seines Mandanten, wie bei einer klammen Erbschaft zu verfahren sei. Mangels Erfahrung und auch aufgrund der Kosten wird die Möglichkeit einer Nachlassverwaltung schnell verworfen. Der sicherste Weg sei eine Ausschlagung, wobei die Zeit eile (§ 1944 BGB). Im Notfall, so der weiter ausgesprochene Rat, könne man die Aussch...mehr

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AGS 11/2016, Keine Kürzung ... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Aufgrund der Festsetzung vom 13.10.2010 steht dem Antragsteller eine – bereits gezahlte – Vergütung von 1.884,96 EUR zu; die nachträglich bekannt gewordenen Zahlungen der Mandantin von insgesamt 2.332,60 EUR sind im Ergebnis auf diese Vergütung nicht anzurechnen. 1. Die am 13.10.2010 v...mehr

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AGS 11/2016, Keine Anrechnu... / 1 Aus den Gründen

Der Erinnerungsführer wendet sich gegen die Höhe der Kostenfestsetzung zugunsten der Erinnerungsgegnerin. In dem zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren ging es um eine Untätigkeitsklage wegen eines durch den Erinnerungsgegnervertreter eingelegten Widerspruchs. Die vom 2.8. datierende Klage ging bei Gericht am 7.8.2013 ein. Zuvor hatte der Erinnerungsgegnervertreter dem Erinner...mehr

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AGS 11/2016, Umfang der zu ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist begründet. Es entspricht der hiesigen Spruchrichterpraxis, dass Gesprächsinhalte, tatsächliche Feststellungen, Veränderungen pp. betreffend Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Polizei, Zeugen pp. nicht chronologisch, sondern jeweils konkret und auch nachträglich an der Stelle in der Akte vermerkt werden, wo sie relevant sind, mithin in der gesamten ...mehr

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Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

Leitsatz 1. Eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO ist bei einer unbefugten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen unabhängig davon gerechtfertigt, ob die hilfeleistende Person oder Vereinigung als Bevollmächtigte oder – wegen fehlender Vollmacht – als Beistand tätig geworden ist. 2. Steuerberatungsgesellschaften, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelass...mehr

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Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

Leitsatz Wird gegen eine Entscheidung, mit der ein Landgericht im Berufungsverfahren die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG abgeändert hat, ein Rechtsmittel eingelegt, so handelt es sich hierbei um eine weitere Beschwerde, die entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG der Zulassung bedarf. Normenkette GKG §§ 68, 66, 63, 49a; RVG § 32 Abs. 2 Da...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / Leitsatz

1. Eine Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten über die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe kommt nicht in Betracht, wenn sich nach den Umständen und den wirtschaftlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Stellung des Scheidungsantrags eine anwaltliche Beratung über die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe nicht aufgedrängt hat. 2. Die Mandatsniederlegung e...mehr

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AGS 10/2016, Berechnung der... / 2 Anmerkung

Nach überwiegender Auffassung hat im Falle einer Teilbewilligung die Landeskasse die volle Vergütung aus dem bewilligten Teil zu zahlen, so dass die bedürftige Partei nur die Mehrkosten zu tragen hat, dann allerdings nach der Wahlanwaltstabelle. Das folgt letztlich aus § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, wonach der Anwalt die bedürftige Partei im Rahmen der Bewilligung nicht in Anspruch...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

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AGS 10/2016, Vorsteuerabzug... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Zutreffend führt die Kammer aus, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei, der der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, sich auf die Höhe der Festsetzung der Prozesskostenvergütung gegenüber...mehr

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zfs 10/2016, van Bühren/Held: Unfallregulierung, Deutscher Anwaltverlag, 8. Aufl. 2016, 232 Seiten, 39 EUR, ISBN 978-3-8240-1470-5

Verkehrsunfallregulierung in einem DIN-A5-Büchlein von gerade einmal 228 Seiten. Geht das? Ja, das geht! Nicht ohne Grund erfreut sich das Werk "Unfallregulierung" seiner achten Auflage. "Unfallregulierung auf den Punkt gebracht" sowie "hohe Aktualität und Praxisnähe der Beiträge" verspricht der Verlagstext und übertreibt damit nicht. Die grobe Aufteilung von der Mandatsübern...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 4.3 Vergütungsfestsetzungsverfahren (§ 11 RVG)

Die in dem Schiedsstellenverfahren entstandenen Anwaltskosten kann dieser nur dann gegen den eigenen Mandanten nach § 11 RVG festsetzen lassen, wenn ein gerichtliches Verfahren nach §§ 128 ff. VGG stattgefunden hat.[11]mehr

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zfs 10/2016, Einzelfallgere... / V. Verzicht auf Herstellung als Konsequenz

Aufgrund der beschriebenen Rechtsunsicherheit wird es für den Geschädigten als sinnvoll erachtet, von einer Anmietung Abstand zu nehmen und stattdessen Nutzungsausfall zu beanspruchen.[49] Den gleichen Gedanken hatte der BGH bereits in den sechziger Jahren. Damals hatte der BGH die Zubilligung eines Nutzungsausfallschadens damit begründet, dass anderenfalls für die Schädiger...mehr

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zfs 10/2016, Übergangsrecht... / Leitsatz

1. Hat der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbekl. den Mandanten bereits in der Vorinstanz vertreten, berechnet sich seine Vergütung für die Berufungsinstanz nach dem ab dem 1.8.2013 geltenden Gebührenrecht, wenn ihm der Auftrag für die Berufungsinstanz nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2. Macht der Berufungsbekl. in einem solchen Fall seinen K...mehr

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FoVo 10/2016, Die Kosten de... / II. Die Lösung

Befriedigt der Schuldner die offene Forderung nicht zeitnah, so kann sich die Situation ergeben, dass auf Seiten des Gläubigers ein Fall der Rechtsnachfolge eintritt. Neben den Fällen des gesetzlichen Forderungsübergangs, etwa nach § 86 VVG, ist der Erbfall ebenso wie gesellschaftsrechtliche Vorgänge der Schmelzung oder die Abtretung aufgrund eines Forderungskaufvertrages (N...mehr

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinen Erfolg. Die vom Rechtspfleger durchgeführte Nachfestsetzung ist rechtsfehlerfrei erfolgt. 1. a) Es besteht in Rspr. und Lit. Einigkeit darüber, dass versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren n...mehr

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zfs 10/2016, Übergangsrecht... / 2 Aus den Gründen

" … II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinen Erfolg." Die vom Rechtspfleger durchgeführte Nachfestsetzung ist rechtsfehlerfrei erfolgt. 1. a) Es besteht in Rspr. und Literatur Einigkeit darüber, dass versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzu...mehr

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AGS 10/2016, Freistellung v... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Pflicht der Berufungsklägerin als Rechtsschutzversicherer des Berufungsbeklagten zur Freistellung von den Kosten außergerichtlicher Rechtsverfolgung. Der Berufungsbeklagte unterhält bei der Berufungsklägerin eine Rechtsschutzversicherung. Dem streitigen Leistungsverlangen liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Unter dem 14.12.2013 bestellte der Ber...mehr

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AGS 10/2016, Freistellung v... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Der Berufungsbeklagte hat über die von der Berufungsklägerin bereits erbrachten Zahlungen hinaus keinen weiteren Kostenfreistellungsanspruch mehr. 1. Die Regelung in § 2 Abs. 3a) ARB 75 ist auch auf den streitgegenständlichen außergerichtlichen Vergleich anwendbar. Die Kammer schließt sich insoweit der Rspr. des BGH an, wonach die streitge...mehr

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zfs 10/2016, Übergangsrecht... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung nicht in allen Punkten für zutreffend. I. Übergangsrecht Das OLG geht zu Recht davon aus, dass die Vergütung der Prozessbevollmächtigten der Bekl. nach dem neuen Recht berechnet wird. Dies folgt aus § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, wonach auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung abzustellen ist. Den unbedingten Auftrag zur Vertretung im Berufungsverfahren hat di...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / II. Rechtslage

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich zwischen dem Innen- (Mandant – Anwalt) und dem Außenverhältnis (Mandant – Dritter) zu unterscheiden. Im Innenverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes der Auftrag des Mandanten maßgeblich (Auftragswert). Für die Höhe bestimm...mehr

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zfs 9/2016, Erledigungswert bei Abtretung von Ansprüchen

Hinweis "Soweit Sie in der im Betreff genannten Schadensache lediglich einen Teil der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten ausgeglichen haben, geschah dies zu Unrecht." Zwar trifft es zu, dass mein Mandant seinen Anspruch auf Ausgleich der … an … i.H.v. … EUR abgetreten hat. Die Abtretung hat jedoch keine Auswirkung auf den unfallbedingten Schaden unseres Mandanten und damit...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / IV. Lösungen

Für die nach Nr. 2300 VV RVG anzusetzende Geschäftsgebühr ist der Wert maßgeblich, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 RVG). Im Innenverhältnis ist zunächst klar, dass sich der Gegenstandswert zwischen Anwalt und Mandant nach dessen Auftrag richtet. Da es sich um (zunächst) berechtigte Ansprüche handelt, ist der Anwalt ohne konkreten (bezifferten) Auftrag ...mehr

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zfs 9/2016, Nachholung der ... / 3 Anmerkung:

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Gerichte in der Hektik des Alltags eine Entscheidung über einen Teil des ihnen unterbreiteten Sachverhalts vergessen. Dies kann einen Teil der Hauptsache, aber auch eine Nebenentscheidung betreffen, etwa Zinsen oder Kosten. Besonders gern wird eine Entscheidung über die Kosten des Streithelfers vergessen. Auch der BGH ist – wie der Bes...mehr

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zfs 9/2016, Adressat des ge... / 3 Anmerkung:

Ein rechtlicher Hinweis auf eine Vorsatztat ist nur dann entbehrlich, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der typischerweise nur vorsätzlich begangen werden kann (zu § 23 Abs. 1a StVO: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.8.2013 – 2 (6) Ss 377/13, juris; AG Landstuhl, Urt. v. 2.4.2015 – 2 OWi 4286 Js 1076/15, juris). Sollte der Betr. entbunden sein, kann der Richter dem vertretun...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / I. Einleitung

Die den Versicherern durch die Rechtsprechung des BGH eingeräumte Möglichkeit, den Geschädigten im Totalschadensfall auf höhere Restwerte[1] oder im Reparaturfall auf günstigere Werkstätten[2] zu verweisen, führt zu einer paradoxen außergerichtlichen Regulierungspraxis. Im Auftrag des Geschädigten macht dessen Anwalt auf der Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Jedes Insolvenzverfahren setzt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 einen schriftlichen Insolvenzantrag voraus. So auch ein Nachlassinsolvenzverfahren. Nahezu selbstverständlich sollte zu Eingang des Antrags klargestellt werden, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag nicht um den Antrag in einem Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern um den Antrag auf Eröffnung eines Nachlass...mehr

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zfs 9/2016, May/Voigt (Hrsg.): Lexikon Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 1. Aufl. 2016, 603 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-406-59569-1

Ganz neu – so scheint es – ist der Gedanke, das Verkehrsrecht einmal in der Form eines Lexikons zu veröffentlichen, gegliedert nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben. Jeder von uns schaut auf der Suche nach der Lösung für ein Problem meistens als erstes in das Stichwortverzeichnis eines Buches und lässt sich dann von dort hin zu den Ausführungen der Autoren leiten. Auch im In...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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FF 9/2016, Hört Ihr die Engel rufen?

Inge Saathoff Startet der Amerikaner seine Rundreise "Deutschland in 4 Tagen" oder begibt sich der Japaner auf Reisen in Deutschland auf der ständigen Suche nach passenden Fotomotiven, so werden sie beide, wenn sie zur richtigen Zeit unterwegs sind, einen Besuch in Nürnberg auf dem Christkindlmarkt nicht auslassen. Wenn Sie, liebe Kollegin, lieber Kollege, diesen Ausflug auch...mehr

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FoVo 9/2016, Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Brutto oder netto? Das ist hier die Frage Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet (BAG NJW 2001, 3570; BAG AP Nr. 20 zu § 611 BGB; OLG Frankfurt DB 1990, 1291 = OLGZ 1990, 328; LG Berlin DGVZ 1993, 27; LG Mainz Rpfleger 1998, 530). Haben Arbeitgeber und Arb...mehr

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Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach britischem Recht

Leitsatz Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dessen Recht eröffnet worden ist. Normenkette § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG, Art. 3 Abs. 1, Art. 1...mehr

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ZAP 24/2015, Umsatzsteuer b... / IV. Fallgruppe 4: Der Mandant ist umsatzsteuerlicher Unternehmer mit Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet und verwendet gegenüber dem Rechtsanwalt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Der Mandant ist ein umsatzsteuerlicher Unternehmer, der die Rechtsanwaltsleistung für sein Unternehmen bezieht. Der Sitz des Unternehmers bzw. der leistungsempfangenden Betriebsstätte liegen im übrigen Gemeinschaftsgebiet (EU-Mitgliedstaaten) z.B. in Frankreich. Gleichgestellt ist ein Mandant, der eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der eine USt-IdNr. e...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / d) Der Mandant hat seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk

aa) Überblick Hat der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk, beauftragt er aber einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnt, so greift die Rechtsprechung des BGH zum Anwalt am Sitz der Partei (s.o. b) nicht. Es ist jetzt eine weitergehende Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Die Rechts...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / nn) Inhaftierter Mandant – Entpflichtung

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn dem Beschuldigten keine ausreichende Gelegenheit gegeben wurde, zur Bestellung des Pflichtverteidigers Stellung zu nehmen (LG Landau StV 2015, 23 = NStZ-RR 2015, 117 [Ls.]; LG Siegen, Beschl. v. 20.8.2015 – 10 Qs 57/15).mehr

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ZAP 24/2015, Umsatzsteuer b... / I. Fallgruppe 1: Der Mandant ist eine Privatperson mit Wohnsitz im Drittlandgebiet

Der Mandant ist eine Privatperson mit Wohnsitz im Drittlandgebiet (z.B. USA, Schweiz) oder aber ein Unternehmer, der die Rechtsanwaltsleistung nicht für sein Unternehmen, sondern für sich als Privatperson bezieht. Abweichend von der Grundregel, dass der Ort der sonstigen Leistung der Sitz des Leistungserbringers ist (§ 3a Abs. 1 UStG), wird die Rechtsanwaltsleistung gem. § 3a...mehr

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ZAP 24/2015, Umsatzsteuer b... / III. Fallgruppe 3: Der Mandant ist eine Privatperson mit Wohnsitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet

Der Mandant ist ein Privatperson mit Wohnsitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet (z.B. Frankreich) oder ein Unternehmer mit Sitz im Gemeinschaftsgebiet, der aber die Rechtsanwaltsleistung nicht für sein Unternehmen, sondern für sich als Privatperson bezieht. Eine Ausnahmeregelung zu der Grundregelung des § 3a Abs. 1 UStG greift nicht ein, auch nicht diejenige des § 3a Abs. 4 S. 1...mehr

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ZAP 24/2015, Umsatzsteuer b... / II. Fallgruppe 2: Der Mandant ist Unternehmer mit Sitz im Drittlandgebiet

Der Mandant ist ein Unternehmer, der die Rechtsanwaltsleistung für sein Unternehmen bezieht. Der Sitz bzw. die leistungsempfangende Betriebsstätte des Unternehmers liegen im Drittland, z.B. in den USA oder in der Schweiz. Die Rechtsanwaltsleistung wird gem. § 3a Abs. 2 UStG im Drittland ausgeführt und ist damit im Inland nicht steuerbar. Folge: Die Rechnung an den Mandanten er...mehr

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ZAP 24/2015, Umsatzsteuer b... / 2. Var. 2: Der Mandant teilt dem Rechtsanwalt keine USt-IdNr. mit

Es ist die Ortsregelung für Nichtunternehmer anzuwenden, d.h. die sonstige Leistung wird gem. § 3a Abs. 1 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Rechtsanwalt sein Unternehmen betreibt. Bei kammerzugehörigen Rechtsanwälten liegt regelmäßig eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung vor, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Folge: Die Rechnung an den Mandanten erfo...mehr

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ZAP 24/2015, Umsatzsteuer b... / 1. Var. 1: Der Mandant teilt dem Rechtsanwalt erst einige Monate nach Ausführung der Leistung und Ausstellung der Rechnung eine USt-IdNr. mit

Verwendet der Leistungsempfänger erst nachträglich eine USt-IdNr. oder ersetzt sie durch eine andere, muss ggf. die Besteuerung in dem einen EU-Mitgliedstaat rückgängig gemacht und in dem anderen EU-Mitgliedstaat nachgeholt und ggf. die abgegebene ZM berichtigt werden. In einer bereits erteilten Rechnung sind die USt-IdNr. des Leistungsempfängers (vgl. § 14a Abs. 1 UStG) und...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / 2.1.3.13 mm) Inhaftierter Mandant – Beiordnungsverfahren

Das Gebot der "Unverzüglichkeit" der Pflichtverteidigerbestellung in zeitlichem Zusammenhang mit der Verkündung eines Haftbefehls besagt nur, dass die Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern zu ergehen hat. Eine Orientierung hierfür ergeben die Gemeinsamen Empfehlungen der Strafverteidigervereinigungen, wonach einem Beschuldigten eine Regelfrist von zwei Wochen eingeräumt werd...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ll) Inhaftierter Mandant – Allgemeines

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO gilt auch dann, wenn gegen den Beschuldigten in einem anderen Ermittlungsverfahren Untersuchungshaft vollstreckt wird (LG Trier, Beschl. v. 5.6.2015 – 5 Qs 34/15, StRR 2015, 346; enger LG Bonn NStZ-RR 2012, 15 = StRR 2012, 103 m. Anm. Heydenreich). Die im Bestellungsbeschluss gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ausgesprochene Begrenzung der Verteidigerbestel...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.14 • Inhaftierter Mandant, Allgemeines

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO gilt auch dann, wenn gegen den Beschuldigten in einem anderen Ermittlungsverfahren Untersuchungshaft vollstreckt wird (LG Halle, Beschl. v. 18.1.2016 – 3 Qs 2/16; a.A. LG Osnabrück, Beschl. v. 6.6.2016 – 18 Qs 17/16; vgl. zu der Problematik Burhoff, EV, Rn 2848 m.w.N.). Allerdings soll es nicht in jedem Fall der Beiordnung eines Verteidigers in andere...mehr

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ZAP 13/2015, Pflichtverteidiger: Zeitpunkt der Bestellung; inhaftierter Mandant

(LG Trier, Beschl. v. 5.6.2015 – 5 Qs 34/15) • Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist jedenfalls dann rückwirkend nach Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO zulässig, wenn der Antrag auf gerichtliche Beiordnung vor Verfahrensabschluss gestellt wurde und die Voraussetzungen des § 140 StPO zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen haben. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / b) Der Mandant hat seinen Sitz oder Wohnsitz am Ort der Kanzlei des Anwalts

Beauftragt eine Partei einen an ihrem Sitz oder Wohnsitz niedergelassenen Anwalt, ist zunächst die Grundsatzentscheidung des BGH zu beachten (AGS 2003, 97 m. Anm. Madert = Rpfleger 2003, 98 = BGHR 2003, 152 = MDR 2003, 233 = FamRZ 2003, 441 = JurBüro 2003, 202 = AnwBl 2003, 309 = WM 2003, 1617 = NJW 2003, 898 = RpflStud 2003, 89 = BB 2003, 72 = BRAGOreport 2003, 13 = VersR 2...mehr