Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: En... / 2.6 Analyse je Geschäftsfeld der Kanzlei

Aus unternehmerischer Sicht ist es sinnvoll, jedes der vorhandenen oder potenziellen Geschäftsfelder der Kanzlei gesondert zu analysieren. Denn im unternehmerischen Leistungsprozess könnten Sie je Geschäftsfeld verschiedene Bedingungen vorfinden – am Personal- und Mandantenmarkt. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht, mit welchen Analysemethoden Sie je Geschäftsfeld...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.1 Direkter Kontakt und systematisches Nachfassen

Diese Strategie beinhaltet persönlichen Eins-zu-eins-Kontakt mit potenziellen Mandanten – oder bestehenden Mandanten, denen Sie Zusatzleistungen anbieten wollen. Das können persönliche Gespräche, Telefonate oder individuelle Schreiben sein. Der Kontakt muss persönlich sein und auf Interessen und aktuelle Bedürfnisse Ihrer Zielperson bezogen sein. Entscheidend ist, dass Sie d...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.5 Veranstaltungen und Promotion

Wenn Sie schon einmal einen Mandantenabend in der Kanzlei veranstaltet haben, dann wissen Sie, wie viel Arbeit die Vorbereitung, Einladung und Durchführung selbst eines einfachen Events mit 45 Minuten Fachnews, Jazz-Band und gutem Catering macht – zumal Sie Ihre Mitarbeiter gut einweisen sollten, sich unter die Mandanten und Geschäftspartner, die Ihre Mandanten mitgebracht h...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.2 Networking und Empfehlungen

Über ein Netzwerk von persönlichen Kontakten kommen Sie potenziell nicht nur an neue Mandanten, sondern auch an neue Ideen, Informationen, andere Perspektiven oder Bausteine für Ihr Marketing. Erfolgreiches Networking beinhaltet auch gegenseitige Empfehlungen – Einbahnstraßen funktionieren selten. Viele Steuerkanzleien haben in Rechtsanwälten und – meist branchenspezialisier...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 2 Die 5 strategischen Kräfte zur Beurteilung jedes Geschäftsfelds

Die skizzierten Veränderungen im Steuerberatungsmarkt erfordern eine Entwicklung und Diversifizierung der Dienstleistungen der Steuerkanzlei in den einzelnen strategischen Geschäftsfeldern. Etwas praktischer ausgedrückt geht es dabei um die Frage, was tut die Kanzlei für wen (welche Mandantengruppen) wie (auf welche Art und Weise). Es geht dabei auch um eine genaue Betrachtu...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 5 Schritte nach der Erarbeitung strategischer Geschäftsfelder

Bei der Erarbeitung strategischer Geschäftsfelder ist es wichtig, die Balance zwischen pragmatischer und schneller Entwicklung sowie zwischen ausreichender Informationssammlung und Analyse zu halten. Bei zu wenig Recherche, Analyse und kreativem Freiraum für Überlegungen kommen Sie möglicherweise auf zu wenig weiterführende Ansätze und Ideen. Letztlich ist das der größte Sto...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 3.3 Die wichtigsten Regeln zur Honorargestaltung

Egal, ob Sie nach Vergütungsverordnung, Stundensatz, Buchungszeilen oder fixen Preisen je Mandantengruppe (z. B. nach Größe des Unternehmens oder Gegenstandswert) verrechnen: Das Wichtigste für Ihre Mandanten ist, dass sie im Vorhinein Klarheit darüber haben, was sie in Ihre Dienstleistungen investieren. Das ist nur verständlich, denn auch Sie selbst wissen gern im Vorhinein...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 4.4.2 Beispiel Kanzlei-Positionierung 2 – interdisziplinäre Kanzlei

Ziel des Marketings von XYZ ist es, die Kanzlei langfristig als eine der 3 führenden Kanzleien in ABC in der interdisziplinär ausgerichteten Steuer-, Rechts- und betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmern zu etablieren. Wir streben ein jährliches Wachstum von 5 % an. Das soll dadurch erreicht werden, dass sich die Kanzlei — auf der Basis persönlicher und individueller ...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.7 Marketing-Intelligenz aufbauen

Mit Ihrem schriftlichen Plan haben Sie eine Basis geschaffen, Ihre Marketing-Aktivitäten von Mal zu Mal zu verbessern – indem Sie auf die Planung des Vorjahres blicken und beurteilen, welche Maßnahmen sich nicht ausgezahlt haben und daher angepasst werden sollten. Sie bauen echte Marketing-Intelligenz in Ihrer Kanzlei auf: Sie, Ihre Partner und Ihre Mitarbeiter werden mit de...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 2.5 Wettbewerb je strategischem Geschäftsfeld

Der Vorteil der Aufstellung des Dienstleistungsportfolios mit unterschiedlichen strategischen Geschäftsfeldern besteht darin, dass Sie die Marktsituation unterschiedlich ausnutzen und z. B. in den Geschäftsfeldern aktiv Marketing betreiben, in denen keine Wettbewerber unterwegs sind und Sie Wettbewerb vorfinden, vielleicht eher auf interne Qualität und persönliche Empfehlung...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 4.4.1 Beispiel Kanzlei-Positionierung 1 — die lokale Steuerberatungsgesellschaft

Der Zweck des Marketings von XYZ ist es, die Kanzlei zum Marktführer im Ort ABC zu entwickeln und bis 2028 einen Umsatz von jährlich X EUR zu erwirtschaften. Das soll dadurch erreicht werden, dass XYZ im Vergleich zum Wettbewerb merklich kreativer, proaktiver und qualitativ hochwertiger seine Mandanten — mittels steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung und Dienstleis...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 1 Führen als unternehmerische Priorität

Die fachlichen Anforderungen an Steuerkanzleien und ihr Personal sind nicht nur ungebrochen hoch, sondern mit steigender Komplexität des Steuerrechts und der Rechtsprechung sind allein diese fachlichen Fragen für eine einzelne Person nicht mehr zu bewältigen. Viele Kanzleien spüren schon seit Jahren, dass das Modell Einzelkanzlei nicht mehr der unternehmerische Standard für ...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.2 Kern-Zweck (Mission) als Teil der Kern-Ideologie

Ein sinnvoller Kern-Zweck – üblicherweise auch Mission genannt – reflektiert die idealisierte Motivation aller Personen der Kanzlei, ihre Arbeit jeden Tag zu tun. Er hält die Seele einer Organisation im Kern fest und kann somit auch als Existenzgrund dieser bezeichnet werden. Der Kern-Zweck befasst sich nicht nur mit den zu produzierenden Ergebnissen der Arbeit der Kanzlei, ...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / Zusammenfassung

Überblick Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass Veränderungen und unerwartete Krisen "das neue Normal" bestimmen. Dadurch sind auch Steuerkanzleien veranlasst, ihre Dienstleistungen zu überdenken und weiterzuentwickeln. Das können digitalere Dienstleistungsangebote und fachliche neue Beratungsangebote für Mandantenunternehmen sein, oder auch künftig Beratung unterstü...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / Zusammenfassung

Überblick Die Branche Steuerberatung sowie der gesamte Berufsstand sind von fundamentalen Umwälzungen geprägt, deren Auswirkungen sich erst erahnen lassen – die KI-Technologierevolution wirft ihre Schatten voraus. Die Corona-Krise hat Kanzleien die nötigen Anpassungen an die Zukunftfähigkeit wie unter einem Brennglas aufgezeigt. Insgesamt erfordert die Situation für die meis...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 4.4 Die strategische Positionierung eines Geschäftsfelds in 7 Sätzen

Die Positionierung bezeichnet das gezielte, planmäßige Schaffen und Herausstellen von Stärken und Qualitäten, durch die sich Geschäftsfelder klar und positiv vom Wettbewerb unterscheiden. Sie ist Kern der Marketing-Kommunikation sowie der Dienstleistungsentwicklung der Kanzlei. In der Praxis wird überwiegend mit der Idee eines "kontinuierlichen Verbesserungsprozesses" an der...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4 Leitbild entwickeln

Durch das Selbstmanagement auf der persönlichen Ebene der Kanzleileitung ist die Basis gelegt, dass auch Werte und Ziele für die Kanzlei als Organisation (weiter-)entwickelt werden können. Für diese wichtigste Führungsaufgabe wird im Folgenden das praxisorientierte Instrumentarium vorgestellt, das Sie für Ihre Kanzlei in der vorgestellten oder abgewandelter Form anwenden kön...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.3 Öffentliches Reden

Wenn Sie als Fachexperte o. Ä. dazu eingeladen werden, einen Vortrag oder Workshop auszurichten, ist das für Sie die effektivste Form des Netzwerkens. Auch mit eigenen Einladungen ein Publikum zu aktivieren ist ein Weg – dessen Vorbereitung in Zeitvorlauf und Aufwand allerdings nicht zu unterschätzen ist. Wenn Sie kein geübter Redner sind, können Sie auch als "Zeremonienmeis...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / Zusammenfassung

Überblick Wie nie zuvor besteht für die Steuerberatungsbranche der von außen getriebene Zwang, die Dienstleistungen in Steuerkanzleien hinsichtlich der Anforderungen von Mandantenbedürfnissen und der Positionierung gegenüber externen Wettbewerbern fortzuentwickeln. Gerade die Corona-Krise zeigte, dass sich einerseits auf die wichtigsten Dinge fokussiert, andererseits flexibe...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 3.4 Grundregeln für die Honorargestaltung und Honorargespräche

Sie sollten generell immer vorbereitet sein. Sie können dies durch eine klare und transparente Dienstleistungs- und Honorarpolitik innerhalb der Kanzlei erreichen, wofür der Dienstleistungskatalog und die Beschreibung der Leistungsprozesse im Rahmen Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS) die Grundlagen bilden. D. h., Sie und Ihre Mitarbeiter haben so eine positive Einstellun...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4 6 Bewährte Marketing-Strategien für Kanzleien aus "Get Clients Now!"

Nicht jedem liegt jede Marketingstrategie. Wählen Sie deshalb die zu Ihnen und Ihren Zielgruppen passenden und entwickeln Sie Ihre Fähigkeiten darin permanent weiter. Die Praxis beweist, dass es für finanziellen Erfolg nicht auf werbemäßige Perfektion ankommt, sondern auf einfache und effektive Maßnahmen, die Sie und Ihr Team in der Kanzlei idealerweise täglich, aber mindest...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 2 Führen als Lösung von Herausforderungen

Die beschriebenen Herausforderungen haben gemeinsam, dass sie so grundlegend für die (künftige) Arbeit in einer Steuerkanzlei sind, dass sie nicht operativ angegangen werden können. Wenig Erfolg versprechend sind also Aktivitäten, die in Richtung Prozessoptimierung oder "effektiveres, schnelleres Arbeiten" gehen: Für sich genommen gibt es hier sicherlich wichtige und sinnvol...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.3 "GHWZ": großes, haariges waghalsiges Ziel als Teil der Vision

Die erfolgreichsten Organisationen der Welt verfolgen langfristige visionäre Ziele, die weit über ihre aktuellen Möglichkeiten hinausgehen und die fast lächerlich erscheinen: Wenn Leute diese Ziele das erste Mal hören, halten sie die Luft an. Allerdings sind diese GHWZ auch nicht für die Außenkommunikation bestimmt! Es ist höchstens etwas, über das man sich mit anderen Unter...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.2 Leitbild in der Kanzlei einführen und täglich leben

Entscheidend für den Einführungsprozess Ihres Leitbilds in der Kanzlei bleibt der Grundsatz: Ein Leitbild kann nicht verordnet werden. Ihr Team muss es von sich aus verstehen, akzeptieren, fühlen, voller Energie dahinter stehen. Teile des Leitbilds – die Ideologie aus Kern-Zweck und Kern-Werten – können nur intern erforscht werden. Die Vision aus GHWZ und feuriger Beschreibu...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 1.1 Zu viel zu tun – leider keine Zeit für Marketing!

Die Marketing-Ikone Philip Kotler hat bereits 1977 einen Aufsatz im Journal of Marketing veröffentlicht, der sich mit Marketing speziell für Kanzleien befasst. Auch heute hat dieses grundlegende Werk bemerkenswerte Aktualität und ist eine exzellente Handlungsanleitung für Praktiker. Einer der wesentlichen Punkte ist folgende Erkenntnis: Marketing sollte denjenigen Personen i...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.4 Übersetzung des GHWZ in eine emotionale, "feurige" Beschreibung

Emotionen und Leidenschaft sind die Essenz einer feurig beschriebenen Vision: Wenn man andere motivieren will, muss man selbst Emotionen ausdrücken! Das zweite Element der Vision ist deshalb die Übersetzung des GHWZ in ein lebendiges, emotionales Bild. Dann ist die Vision von der Zukunft der Kanzlei geschaffen und fixiert! In der Praxis hat es sich bewährt, in Workshops zunäc...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.2 Elemente des "Get Clients Now!"-Marketing-Maßnahmenplans

Steuerberater profitieren von dem "Get Clients Now!"-Ansatz in doppelter Hinsicht: Zum einen bietet der Ansatz viele praxiserprobte Ideen und Maßnahmen zum sofortigen Umsetzen, und ist gleichermaßen für alte Marketing- und Vertriebsprofis wie für Anfänger in Sachen Marketing geeignet. Darüber hinaus ermöglicht die kurzfristige Perspektive von einem Monat und die übersichtlic...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.4 Schreiben und Publicity

Aufsätze, Kolumnen oder Blogs zu schreiben, ist besonders geeignet, um fachliche Glaubwürdigkeit in Ihrem Spezialgebiet aufzubauen, die Sie anders nicht bekommen würden. Die Königsdisziplin ist die Veröffentlichung eines eigenen Buchs. Sie können natürlich viel kleiner anfangen und für Blogs oder Newsletter von Netzwerk- oder Kooperationspartnern schreiben. Außerdem können S...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Zahlungsansprüche

Rz. 93 Bei Geldansprüchen kann es oft vorkommen, dass ein Teil der Forderungen, die gegen den Bevollmächtigten erhoben werden, schon sehr früh feststeht und ein anderer Teil erst nach einem langwierigen Auskunftsverfahren zu beziffern ist. Ob man dann schon vorab einen Teil der Forderungen geltend machen soll oder bis zum Ende der Auskunftserteilung abwartet, ist eine Entsch...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / I. Allgemeines

Rz. 50 Es kann im Einzelfall sehr zeitintensiv und aufwändig sein, halbwegs genaue Feststellungen über die Vertretergeschäfte zu treffen. Dies hängt nicht nur davon ab, über welchen Zeitraum und wie viele Konten verfügt wurde, auch die mehr oder weniger kooperative Zuarbeit des Bevollmächtigten ist ein entscheidender Faktor. Erfahrungsgemäß lassen sich Vertreter entweder in ...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Notare

Rz. 20 Möglicherweise hatte der Erblasser auch einer oder mehreren Personen notarielle Vollmachten erteilt. Falls es keinen "Hausnotar" des Erblassers gibt, können nicht nur alle Notare am Wohnort des Erblassers, sondern auch am Wohnort des vermutlichen Bevollmächtigten angeschrieben werden. Schließlich kommt es nicht selten vor, dass bei Besuchen "mal eben" ein Termin beim ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / E. Nutzung weiterer Informationsquellen

Rz. 99 Der Auskunftsanspruch gegenüber dem Bevollmächtigten scheitert oft an rechtlichen und tatsächlichen Hürden und gibt den Erben des Vollmachtgebers nur ein bruchstückhaftes Bild von den Verfügungen. Diese Defizite kann man teilweise kompensieren, indem man weitere Erkenntnisquellen zu erschließen versucht. Im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist dabei zu klär...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Herausgabeansprüche

Rz. 97 Die Herausgabe von Sachen des Vollmachtgebers hat gem. § 269 Abs. 1 BGB grundsätzlich am Wohnort des Schuldners, also des Bevollmächtigten zu erfolgen. Dies kann allerdings problematisch sein, wenn der Bevollmächtigte weit entfernt wohnt. Rz. 98 Beispiel Der Bevollmächtigte B war für seinen in Köln lebenden Vater V Vorsorgebevollmächtigter und hat sich um dessen Vermög...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / 1. Widerruf durch Alleinerben/Erbengemeinschaft

Rz. 32 Wer als Rechtsanwalt einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft[22] vertritt, kann für den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger gem. § 1922 BGB ohne rechtliche Probleme den Widerruf der Vollmacht erklären.[23] Rz. 33 Es besteht allerdings das praktische Problem, dass die Erbenstellung meist nicht so schnell nachgewiesen werden kann wie der Erbe sich das wünscht...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 2. Bevollmächtigter

Rz. 12 Wer den Bevollmächtigten kennt bzw. ihn zu kennen glaubt, kann ihn direkt anschreiben und mit dem Widerruf die Rückgabe der Vollmachtsurkunde verlangen. Rz. 13 Muster 1.1: Widerruf der Vollmacht und Rückgabe der Urkunde Muster 1.1: Widerruf der Vollmacht und Rückgabe der Urkunde An Herrn _________________________ Widerruf der Vollmacht von Herrn _________________________...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / III. Antrag auf Nachlassverwaltung

Rz. 69 Steht offenkundig fest, wer Erbe geworden ist, kann man allenfalls versuchen, eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Die Nachlassverwaltung ist gem. § 1975 BGB eine Sonderform der Nachlasspflegschaft, die zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger angeordnet wird. Antragsberechtigt ist gem. § 1981 Abs. 1 BGB der Erbe. Hierzu muss man also substantiiert vortragen, dass ...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 3. Banken

Rz. 16 Sofern die Bankverbindungen des Vollmachtgebers bekannt sind, können die Banken entsprechend angeschrieben und um Mitteilung von bestehenden Vollmachten gebeten werden. Im Erbfall geht mit dem Tod des Kunden auch dessen aus der Geschäftsverbindung mit der Bank herrührender Auskunftsanspruch gem. §§ 675, 666 BGB gegen die Bank auf den Erben über. Die Bank kann sich also...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / 2. Widerruf durch einen Miterben

Rz. 35 Erbengemeinschaften sind häufig Konfliktgemeinschaften, die auch in der Frage des Widerrufs einer Vollmacht zerstritten sein können. Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft Bevollmächtigter ist und sich erwartungsgemäß gegen die Absetzung wehrt. Die nach wie vor überwiegend vertretene Auffassung[26] seit dem Reichsgericht[27] gibt jedem Miterben ei...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Eidesstattliche Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB

Rz. 80 Ein stumpfes Schwert im Kampf gegen unbefriedigende Antworten auf angeforderte Bestandsverzeichnisse und Rechenschaftsberichte ist die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB. Die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen bei Falschangaben macht vielleicht Eindruck beim Mandanten. Der anwaltlich beratene Bevollmächtigte wird wissen, dass die Gef...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Berechnung der Verzugszinsen

Rz. 73 Es gibt wenige Sachverhalte, in denen eine fehlerhafte Zinsberechnung so große Schäden anrichten kann, wie bei der Inanspruchnahme von Bevollmächtigten. Grob fehlerhaft sind Zahlungsaufforderungen, bei denen Zinsen erst nach Ablauf der durch Rechtsanwaltsschreiben gesetzten Frist oder – noch schlimmer – erst ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden.[44] Rz. 74 Um den...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / a) Fehlende Geschäftsfähigkeit

Rz. 28 Bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung fehlt es an einer Willenserklärung, so dass die Vollmacht unwirksam ist. Gerade im Bereich der Vorsorgevollmachten kommt es nicht selten vor, dass geistig hinfällige Menschen noch zur Unterschrift unter eine Vollmacht gebracht werden, um eine Betreuung zu verhindern. Unleserliche ...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine einmal erteilte Vollmacht ist gem. § 168 S. 2 BGB grundsätzlich frei widerruflich, und zwar unabhängig vom Bestand des Rechtsverhältnisses, aufgrund dessen sie erteilt worden ist. Nur soweit in diesem Rechtsverhältnis besondere Widerrufsvoraussetzungen oder -fristen vorgesehen sind, müssen diese beachtet werden.[1] Rz. 2 Der Widerruf der Vollmacht kann nur ausnahms...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Anhörung/Parteivernehmung des Bevollmächtigten

Rz. 167 Es gibt zudem noch eine prozessuale Möglichkeit, mit der sich ein redlicher Bevollmächtigter vom Vorwurf, er habe vereinnahmte Gelder nicht ausgekehrt, entlasten kann: Da Streitigkeiten um den richtigen Gebrauch der Vollmacht überwiegend familiäre Streitigkeiten sind, neigen viele Gerichte dazu, einen frühen ersten Temin zu bestimmen, zu dem das persönliche Erscheinen...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Erfüllung

Rz. 170 Der Bevollmächtigte wird sich oft darauf berufen, dass er die Auskunftspflichten bereits erfüllt hat. Für diesen Umstand ist er allerdings voll beweispflichtig.[146] Die Einrede der Erfüllung wird oft durch Vorlage einer Ausgleichsquittung des verstorbenen Vollmachtgebers bekräftigt. Als Rechtsanwalt der Erben des Vollmachtgebers hat man in dieser Situation zwei Mögli...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / II. Mandatsannahme/Vergütung

Rz. 5 Der Rechtsanwalt, dem ein Mandat im Zusammenhang eines möglichen Vollmachtsmissbrauchs angetragen wird, muss sich zur Ermittlung des Anspruchsgegners zunächst einen Überblick über den Bestand und die Reichweite der erteilten Vollmachten verschaffen. Zuvor ist aber unbedingt die Vergütungsfrage zu klären. Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG, die sich im Wesentlichen n...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / I. Recherche

Rz. 6 Ein Vollmachtgeber, der anwaltliche Beratung sucht, wird in der Regel alle Informationen über die erteilten Vollmachten bereithalten können bzw. die fehlenden oder abhanden gekommenen Unterlagen leicht besorgen können.[3] Die Erben wissen zwar in den meisten Fällen, wer bevollmächtigt wurde und im Verdacht steht, eigenmächtig gehandelt zu haben, gleichwohl sind Kopien d...mehr