Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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zfs 09/2023, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

II. …“ Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Obwohl die sofortige Beschwerde vom 1.6.2017 durch den Klägervertreter in missverständlicher Weise scheinbar im eigenen Namen erhoben wurde, ist im Wege der Auslegung davon auszugehen, dass dieser nicht im eigenen Namen, sondern namens und im Auftrag des Beklagten handelte. Nur die Partei selbst, nich...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 & 1. Die Monatsfrist für den Widerspruch ist in § 70 VwGO und die Frist für die Klage in § 74 VwGO geregelt. Für den Beginn und die Berechnung der Fristen gilt § 57 VwGO, der auf die ZPO verweist. Bei Zugang am 31. muss die Klage daher bis zum 30., bzw. im Februar zum 28., des Folgemonats eingehen. Der Zugang des Verwaltungsakts ist geregelt in § 41 VwVfG (Bekanntgabe)....mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr (Nr. 4124 VV)

Für seine Tätigkeiten im Berufungsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[15] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Beginn des Berufungsverfahrens (s. III., 1.). Auch die Be...mehr

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AGS 09/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Man mag es nicht glauben Wenn man es gelesen hat, mag man es nicht glauben. Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG KV soll beim ortsansässigen Verteidiger nicht erstattungsfähig sein. Man fühlt sich zurückgesetzt ins vorige Jahrhundert, als um diese Frage gestritten worden ist. Was bei dem Beschluss vor allem sauer aufstößt, ist der Umstand, dass der entscheidende Amts...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 21 & Vorbemerkung Die gesetzliche Regelung zur Feststellung einer Schwerbehinderung findet sich in § 69 SGB IX, wobei das Ziel nicht in der Durchsetzung einer Geldleistung, sondern in der Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z.B. erweiterter Kündigungsschutz, zusätzlicher Sonderurlaub, steuerliche Entlastungsbeträge, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Parkberechti...mehr

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§ 11 Strafrecht / D. Muster: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung

Rz. 4 Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, im vorliegenden Strafverfahren werde ich beim Gericht beantragen, mich Ihnen als Pflichtverteidiger/-in gem. § 140 StPO beiordnen zu lassen. Das Gesetz sieht mehrere Gründe vor, d...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 3 Das Beratungshilfegesetz sieht auch die Möglichkeit vor, dass der Rechtsanwalt bei Gericht die Aufhebung der Beratungshilfe beantragt, wenn der Mandant durch seine Beratung oder Vertretung etwas erlangt hat, was seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert. Allerdings muss der Anwalt auf diese Möglichkeit hingewiesen haben. In der Literatur wird di...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 3. Muster Berechnungsbogen Quotenvorrecht

Rz. 35 Muster 5.18: Berechnungsbogen Quotenvorrecht Muster 5.18: Berechnungsbogen Quotenvorrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anhand nachfolgendem Berechnungsbogen können Sie sehen, wie sich die Schadensabrechnung mit und ohne Einbeziehung Ihrer Vollkaskoversicherung darstellt: Berechnungsbogen Quotenvorrechtmehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 34 & Zu 3. Wenn die Rechtsanwaltskosten vom Schuldner getragen werden sollen, ist es wichtig zu prüfen, ob sich der Schuldner bereits in Verzug befindet. Ist dies nicht der Fall, würde der Rechtsanwalt den Schuldner durch seine Tätigkeit erst in Verzug setzen. Zahlt dann der Schuldner, müsste der eigene Mandant die Kosten für die Einschaltung des Rechtsanwaltes selber tra...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 31 Bei Fernabsatzverträgen, also solchen, bei denen das Mandat per Telefon, E-Mail, Post oder Telefax von einem Verbraucher übernommen wird, zudem bei Verträgen, die außerhalb der Kanzlei geschlossen wurden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht während der Dauer von 14 Tagen zu (§§ 312b f., 355 f. BGB). Auf das Widerrufsrecht kann er nicht wirksam verzichten. Die Fri...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 8 Bei Abschluss eines Owi-Verfahrens wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h sollte der Mandant auf das Regelfahrverbot gem. § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalogverordnung sowie auf die Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 5 StVG und die Möglichkeiten zum Punkteabbau gem. § 4 Abs. 7 StVG (beachte zu den Maßnahmenstufen und der Abkehr von der Warn- und Erziehungsfunktion BV...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 2 & Zu 2. Die Erteilung der Vollstreckungsklausel erfolgt im Klauselerteilungsverfahren nach den §§ 724 ff. ZPO. Die Vollstreckungsklausel besteht gemäß § 725 ZPO aus dem amtlichen Vermerk "Vorstehende Ausfertigung wird dem (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt." Insbesondere bei Vollstreckungsbescheiden ist die Erteilung einer Klausel nicht no...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 21 1. Gegen die passive Streitverkündung kann man sich fast nicht wehren, sodass im Streitverkündungsprozess zunächst nur die Entscheidung über den Beitritt zu treffen ist. An sich gibt es wenig Argumente gegen den Beitritt, aber mehrere dafür. Dagegen spricht nur das Risiko, die eigenen Anwaltskosten tragen zu müssen, wenn die unterstützte Hauptpartei unterliegt. Dafür sp...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht

Rz. 12 Muster 6.9: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht Muster 6.9: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Das Familienrecht ist grundsätzlich von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Bei neueren Rechtsschutzvers...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 9 Nach Ansicht des Autors spielen "Kamerafälle" eine außerordentlich große Bedeutung, wenn es um die ersten "touch points" mit der zuständigen Landesdatenschutzbehörde geht. Dies ist der Bereich, in dem anwaltliche Berater nicht nur von Unternehmensmandanten, sondern zunehmend auch Privatmandanten beauftragt werden, wenn beispielsweise Nachbarn sich über Kameraüberwachun...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Zu 1. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist möglich, wennmehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 24 & Zu 1. Die Kündigungsschutzklage ist bei jeder Art von Kündigung möglich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund ...mehr

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 12 & 1. Vor Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens sind die Chancen und Risiken für den Mandanten abzuwägen und mit diesem zusammen mit alternativen Vorgehensweisen zu erörtern. Da das selbstständige Beweisverfahren gegenüber der sofortigen Klagerhebung mit einem zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist, spricht zunächst einmal viel für das Klageverfah...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 18 & Zu 1. Die Klage ist bei jeder Art von Kündigung erforderlich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund angegeben i...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 15 & 1. Einstweiliger Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht ist bekanntlich entweder im Verfahren über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO oder im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO möglich. Der Rechtsschutz nach §§ 80 und 80a VwGO ist vorrangig, siehe § 123 Abs. 5 VwGO. Das Wichtigste – neben der Pr...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 37 Gewisse Vorgaben gegenüber den Mandanten erleichtern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kanzlei die Arbeit erheblich.mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 33 Bei der Erstberatung handelt es sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung (vgl. BGH v. 3.5.2007 – Az. I ZR 137/05, AnwBl 2007, 870). Die Vergütung für ein "erstes Beratungsgespräch" mit einem Verbraucher ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf 190 EUR zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Obergrenze, die nichts darüber aussagt, ob üb...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 42 Soweit auf Grundlage des Schadensgutachtens abgerechnet wird, sind grundsätzlich die Reparaturkosten nach den Tarifen einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu erstatten. Bei technischer Gleichwertigkeit kann der Geschädigte aber gem. § 254 Abs. 2 S. 2 BGB auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn dies zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist zu verneinen, wenn das ...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 1. Beginn

Das Berufungsverfahren beginnt mit der Einlegung der Berufung nach § 314 StPO. Die Einlegung der Berufung selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges.[4] Jede danach für den Mandanten erbrachte Tätigkeit führt aber zur Verfahrensgebühr Nr. 4...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 Aus Sicht des Autors stellen mehr oder weniger offene Anfragen seitens (neuer) Mandanten, ob nun ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, einen häufigen Anwendungsfall eines neuen datenschutzrechtlichen Mandats dar. Wie so oft kann diese Frage nur selten pauschal beantwortet werden, sondern ist von weiteren Informationen seitens der Mandantschaft abhängig. Das o.g....mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 11 Das vorliegende Muster hat den Anwendungsfall einer Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (im deutschsprachigen Raum oft auch "Data Breach" genannt) an die zuständige Aufsichtsbehörde vor Augen. Der Verantwortliche hat einen solchen Data Breach nach Art. 33 DSGVO unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufs...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 60 & Zu 2. Für Kündigungen gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Schriftform gilt für jede Art der Kündigung. Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 1 BGB, sodass die eigenhändige Unterschrift auf der Kündigung erforderlich ist. Die elektronische Form ist nach § 623, 2. Hs. BGB nicht ausreichend. Auch Telefax oder E-Mail genügen der gesetzlic...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 2. Terminsgebühr (Nr. 4126 VV)

Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Berufungsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4126 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr aus Vorbem. 4 Abs. 3 VV.[24] Finden während des Berufungsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung oder eine kommissarische V...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 27 & 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch (siehe Muster Widerspruchsverfahren) Für das Widerspruchsverfahren gelten sowohl VwGO als auch VwVfG nach Maßgabe des § 79 VwVfG. Rz. 28 & 2. Formlose Rechtsbehelfe a) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 32 VwVfG. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen, § 32 Abs. 1 S. 2 VwVfG. b) Ant...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 12 & 1. Allgemeines Bei Vollstreckungsmaßnahmen in Grundstücke ist zuvor eine Sicherungshypothek rangwahrend ins Grundbuch eintragen zu lassen. Leistet der Gläubiger regelmäßig seinen Kapitaldienst, ist es nicht unrealistisch, dass bei einer Veräußerung des Grundstücks, auch wenn die Veräußerung erst viele Jahre später erfolgt, die Forderung noch realisiert werden kann. R...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / a) Anwaltliche Mitwirkung

Erforderlich für das Entstehen der Zusätzlichen Gebühr Nr. 4141 VV ist eine anwaltliche Mitwirkung. Die damit zusammenhängenden, in Rspr. und Lit. z.T. umstrittenen, Fragen können hier nicht alle dargestellt werden. Wegen der Einzelh. wird daher verwiesen auf die Ausführungen in der Kommentarliteratur[40] Hingewiesen werden soll jedoch auf folgende Grundsätze:mehr

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zfs 09/2023, Hemmung der Ve... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen, denn die Bekl. darf wegen des streitgegenständlichen Schadensereignisses die Leistung aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrag dauerhaft verweigern, da etwaige Ansprüche des Kl. insoweit verjährt sind. Das Berufungsvorbringen führt zu keiner abweichenden Beurteilung. a) Das LG hat zutreffend angenommen, dass sich...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Geldwäscheprävention

Rz. 34 Muster 1.16: Geldwäscheprävention Muster 1.16: Geldwäscheprävention _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Da...mehr

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Werkunternehmer sind oft schnell dabei, behauptete Mängel zu ignorieren, ohne sich näher damit beschäftigt zu haben. Vor allem, wenn noch Vergütungsforderungen im Raum stehen, verweigert jede Seite den nächsten Schritt aufeinander zu. Bauherren neigen in einer solchen Situation dazu, gezielt nach möglichen Mängeln zu suchen, um den Einbehalt zu rechtfertigen. Sofern ni...mehr

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§ 13 Urheberrecht / D. Muster: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung

Rz. 4 Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Si...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 & Zu 1. Zweck der Abmahnung: Die Abmahnung ist eine Reaktion auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie soll dem Arbeitnehmer einerseits Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verändern, um weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu vermeiden. Andererseits ist sie eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigu...mehr

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AGS 09/2023, Anfall der Ein... / II. Anfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Nach Nr. 4142 VV falle eine besondere Verfahrensgebühr als Wertgebühr an, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (BGH, Beschl. v. 29.11.2018 – 3 StR 625/17). Die Verfahrensgebühr werde auch durch eine bloß beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst. Erforde...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 3. Erläuterungen

Rz. 45 In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung ergeben sich die vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheiten vor allem aus Abschnitt D Muster-AKB-KH 2008. Hierbei können die fünf Obliegenheiten gem. § 5 Kfz-PflichtversicherungsV (Verwendung, Schwarzfahrt, Führerschein, Rennveranstaltung, Fahruntüchtigkeit) vereinbart werden. Die nach dem Versicherung...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 2. Ende

Das Berufungsverfahren endet mit dem Abschluss der Berufungsinstanz. Das ist nicht die Verkündung des Urteils, die Rücknahme der Berufung oder die Einstellung des Verfahrens. Vielmehr werden auch darüber hinausgehende Tätigkeiten noch von der Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV als sog. Abwicklungstätigkeiten erfasst.[9] Dies kann z.B. die Beratung des Mandanten über die Einlegung ...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 4 Laien neigen dazu, ihren Nachlass nach Gegenständen zu verteilen. Dies führt regelmäßig in der Auslegung zu großen Problemen, ob eine Teilungsanordnung, Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen gewünscht waren. Insbesondere wird es problematisch, wenn wesentliche Wertgegenstände im Erbfall nicht mehr vorhanden sind. Als Berater sollten Sie darauf dringen, dass klargestellt w...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 6 Die gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 ZPO einzusetzenden Abzugsbeträge wurden durch Bekanntmachung des BMJ vom 22.12.2022 für das Jahr 2023 wie aus dem Muster ersichtlich konkretisiert. Für die Folgejahre ist die jeweils aktuelle Prozesskostenhilfebekanntmachung (PKHB) zu konsultieren. Für bestimmte Regionen (München nebst Umgebung) gibt es etwas höhe...mehr

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§ 13 Urheberrecht / II. Erläuterung

Rz. 6 Im Urheberrecht gilt die Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG nach wohl herrschender Meinung weder direkt noch analog. Damit sollte der Antragssteller die Dringlichkeit/den Verfügungsgrund sicherheitshalber gesondert darlegen und glaubhaft machen. Ebenso besteht Streit darüber, welche Fristen für die Geltendmachung für die Antragsstellung im einstweiligen Verfahren gelten. Die...mehr

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FoVo 09/2023, Arbeitshilfe für ReFa

Carmen Wolf Arbeitshilfen für Rechtsanwaltsfachangestellte Arbeitshilfe, 8. Aufl. 2023 261 Seiten, 59,00 EUR ZAP Verlag – eine Marke der Juristische Fachmedien Bonn GmbH ISBN 978-3-7508-0026-7 Der Arbeitsalltag einer Rechtsanwaltsfachangestellten ist prall gefüllt. Dabei sind reihenweise Routinearbeiten zu erledigen, aber immer wieder auch die Besonderheiten des konkreten Ein...mehr

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AGS 09/2023, Fragen und Lös... / III. Entscheidung des Beklagtenvertreters

Anders sieht dies möglicherweise der Prozessbevollmächtigte des Beklagten. Stützt sich der Beklagtenvertreter auf die Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg und des BAG, je a.a.O., wird der zulasten seines Mandanten ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss auf seinen Rechtsbehelf hin aufgehoben. Folgt das Berufungsgericht dem BAG und berichtigt die beiden unzulässigen Teilko...mehr

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FF 09/2023, Mitgliederumfra... / 1. Kindesunterhalt

Auf die Frage, wie häufig die Erhaltung bzw. Erlangung eines Anspruches auf Kindesunterhalt für den eigenen Haushalt bei sorge- und umgangsrechtlichen Konflikten in der jeweiligen anwaltlichen Praxis eine Rolle spielt, gaben 74 % der Teilnehmer an, dies sei oft der Fall. Für 5 % der Kolleginnen und Kollegen war das unterhaltsrechtliche Interesse der Mandanten in kindschaftsr...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 5 Anwaltliche Beratung

OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.2.2023 – 24 U 125/21 1. Die Vertretung von Eheleuten in Bezug auf eine zu treffende Scheidungsfolgenvereinbarung kann gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gemäß § 43a BRAO verstoßen. Denn die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rec...mehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 Anwälte sind verpflichtet, Ihren Mandanten den kostengünstigsten Weg zur Vertretung ihrer Interessen zu weisen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zur Haftung führen, insbesondere aber zum Verlust des Vergütungsanspruches für die geleistete Tätigkeit. Bei wachsendem Umfang der Hinweispflichten des Anwalts sollten die bisher gedanklich vernachlässigten Leistungen der...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 16 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist in erster Linie dessen Ausgleichsfunktion zu berücksichtigen. Dabei kommt es auf die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung an. Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychische Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Za...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Verteidiger nicht Vollverteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, ist zu unterscheiden:mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 35 Die Rechtsanwaltskammern sind nach §§ 50 Nr. 3, 51 GWG zur Aufsicht über ihre Mitglieder im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach GWG berufen. Sie sind zugleich Bußgeldbehörde (§ 56 Abs. 5 GWG). Zu diesem Zweck führen sie sog. anlasslose Kontrollen durch. Dabei kann es sein, dass die kontrollierten Kammermitglieder sämtliche Akten vorlegen m...mehr