Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtkostenzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auswärtstätigkeit (Dienstreisen): Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN sind iRv § 3 Nr 13, 16 EStG steuerfrei, wenn sie zu den > Reisekosten gehören. Steuerfrei bleibt ein Fahrtkostenersatz iHd Aufwendungen für > Öffentliche Verkehrsmittel oder – bei Benutzung des ArbN-eigenen (privaten) Kraftfahrzeugs – idR der amtliche Km-Satz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Entschließungsermessen (Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit)

Rz. 105 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Rahmen des Entschließungsermessens prüft das FA, ob es überhaupt gegen den ArbG als Haftungsschuldner vorgehen kann. Das ist ausgeschlossen, wenn seine Inanspruchnahme unbillig ist, weil ein Haftungsbescheid dann von vornherein ermessensfehlerhaft wäre. Der ArbG haftet hier selbst dann nicht, wenn das FA die LSt beim ArbN zuvor erfolglos...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerhinterzieher (§ 71 AO)

Rz. 177 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wer Steuerhinterziehung (§ 370 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren) und nicht nur leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen iSd § 235 AO. Die Haftung nach § 71 AO erfasst neben dem ArbG a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 95 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN > Gesamtschuldner . Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Sätze 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Gesamtschuldner sc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Haftung der den Arbeitslohn auszahlenden Behörde

Rz. 150/6 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit eine > Öffentliche Kasse für eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts den > Arbeitslohn zahlt, sind dieser kraft Gesetzes die Pflichten des ArbG übertragen (> Behörden als Arbeitgeber). Dazu gehört der LSt-Abzug und – bei einer Pflichtverletzung – die Haftung gemäß § 42d Abs 1 EStG. Das schließt – uE aber nur im Auslegungs...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 239 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG kann gegen den Haftungsbescheid und das > Leistungsgebot (§ 218 Abs 1 AO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen (§ 347 Abs 1 Satz 1 Nr 1, § 355 AO). Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage (§ 40 FGO) gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 32 ff [40]). Ebenso können ArbN im Haftu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Haftung des fiktiven Arbeitgebers

Rz. 150/5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 In weiteren Fällen sind andere Personen als der eigentliche ArbG zum LSt-Abzug verpflichtet (> Arbeitgeber Rz 30 ff). Dementsprechend haften sie für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Das betrifft in den Fällen des § 3 Nr 65 EStG die Versicherung/Pensionskasse, der der PSV die Abwicklung von Versorgung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte (§ 69 AO ff)

a) Haftende Personen Rz. 155 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter, ein Vermögensverwalter oder ein Verfügungsberechtigter (§§ 34, 35 AO) hat die steuerlichen Pflichten der von ihm Vertretenen zu erfüllen. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch Vereinbarungen zwischen Vertreter und Vertretenem nicht beeinflusst werden (BFH 96, 39 = BStBl 1969 II, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Schuldhafte Pflichtverletzung

aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung Rz. 158 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Inanspruchnahme des Arbeitnehmers

1. Grundsätzliches Rz. 70 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kan...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Inanspruchnahme nach § 42d Abs 3 Satz 4 EStG

a) Nicht einbehaltene Lohnsteuer Rz. 80 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN kann im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft mit dem ArbG (> Rz 95 ff) in Anspruch genommen werden, wenn der ArbG die LSt nicht vorschriftsmäßig vom > Arbeitslohn einbehalten hat (§ 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG). Die Vorschrift knüpft offensichtlich an § 42d Abs 1 Nr 1 EStG an. Deshalb gelten die Erläuterun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Gesamtschuldner

1. Grundsätzliches Rz. 95 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN > Gesamtschuldner . Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Sätze 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Inanspruchnahme nach pflichtgemäßem Ermessen

a) Allgemeines Rz. 100 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsbehelfe

1. Grundsätzliches Rz. 239 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG kann gegen den Haftungsbescheid und das > Leistungsgebot (§ 218 Abs 1 AO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen (§ 347 Abs 1 Satz 1 Nr 1, § 355 AO). Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage (§ 40 FGO) gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 32 ff [40]). Ebenso kö...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Haftung anderer Personen anstelle des Arbeitgebers nach der AO und anderen Gesetzen

I. Grundsätzliches Rz. 151 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nicht nur nach § 42d EStG (> Rz 150 ff), sondern auch nach anderen Vorschriften können andere Personen neben oder anstelle des ArbG für die richtige Einbehaltung und Abführung der LSt haften. Soweit eine Haftung des ArbG oder des ArbN normiert ist, haften sie gesamtschuldnerisch (> Rz 95 ff). In Betracht kommen gesetzliche...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeiner Überblick

I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauscha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerberechnung

Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zahlt der ArbG > Nettolohn oder übernimmt er im Haftungswege nachgeforderte Steuerabzugsbeträge oder werden nachzuerhebende Abzugsbeträge pauschal besteuert, wird die Praxis idR die > Maschinelle Lohnabrechnung oder zB einen der teils auch von der FinVerw im > Internet angebotenen Lohnsteuerrechner benutzen. Die zugrunde liegenden Berechnungs...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Einzelne Haftungstatbestände

Rz. 154 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der folgende Kurzüberblick stellt die wichtigsten in Betracht kommenden Haftungstatbestände nach der AO oder anderen Gesetzen vor. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den AEAO sowie die Kommentare zur AO verwiesen. 1. Gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte (§ 69 AO ff) a) Haftende Personen Rz. 155 Stand: EL 145 – ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Nachforderung des Finanzamts

1. Brutto-Einzelberechnung mit Übernahme der Steuer Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Will ein ArbG die Nachsteuern aufgrund einer > Außenprüfung nicht auf den ArbN als den > Steuerschuldner abwälzen, sondern selbst übernehmen, so handelt es sich bei der Übernahmeerklärung idR nicht um eine Nettolohnvereinbarung. Die Nachsteuern sind vielmehr zusätzlicher > Arbeitslohn (> Rz 4...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Haftungstatbestände

§ 42d Abs 1 EStG kennt folgende vier Haftungstatbestände: 1. Nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer Rz. 33 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der > Arbeitgeber (> Rz 2, 3) für > Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Form der Inanspruchnahme

1. Zuständiges Finanzamt Rz. 187 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldet...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haftungsbescheid

a) Allgemeines Rz. 190 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundlage für die Verwirklichung des Haftungsanspruchs ist (außer in den Fällen des § 42d Abs 4 EStG; > Rz 227 ff) ein schriftlicher Haftungsbescheid (§ 191 Abs 1, § 218 Abs 1 AO). Mit diesem Bescheid werden Ansprüche gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, dass er den Haftungstatbestand erfüllt (> Rz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Haftung des Arbeitgebers und Inanspruchnahme des Arbeitnehmers (§ 42d Abs 1–3 EStG)

I. Grundsätzliches 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Netto-Einzelberechnung

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Erklärt der ArbG bei einer > Außenprüfung von vornherein, dass er den ArbN von jeglicher Steuernachforderung freistellen, also sämtliche bei der Nachversteuerung anfallenden Steuerabzugsbeträge übernehmen will, und ist diese Erklärung auch dem ArbN gegenüber verbindlich (> Nettolohn Rz 3), so kann für die Übernahme der Steuerabzugsbeträge vo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feststellungsbescheid

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Feststellung der persönlichen ELSTAM > Lohnsteuerabzugsmerkmale, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 25. Ergänzend > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 1.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Faktorverfahren

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 110 ff, > Steuerklassen Rz 22 f sowie > Anh 2 Steuerklassenwahl.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flatrate

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 157/1; > Telekommunikationskosten Rz 17, 21.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftungsbescheid

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Haftung für Lohnsteuer Rz 190 ff. Ergänzend > Steuerbescheid.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Erweiterte Haftung für den Lohnsteuerabzug durch Dritte in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 53 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 In bestimmten Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und > Rz 150/4). Zusätzlich haftet aber auch der ArbG (BFH 245, 53 = BStBl 2014 II, 592). Diese Haftung erstreckt sich nicht nur auf die beim individuellen LSt-Abzug nicht einbehaltene, sondern auch auf die pausch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Haftung des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 150/2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 In den Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und > Rz 150/4) nach den das LSt-Verfahren betreffenden Vorschriften. Das ist § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Es besteht eine Gesamtschuldnerschaft (> Rz 95 ff) mit dem ArbN, aber auch mit dem eigentlichen ArbG (§ 42d Abs 1 Nr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (dem > Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtkosten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auslagenersatz, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Auswärtstätigkeit, > BahnCard, > Deutsche Bahn, > Doppelte Haushaltsführung, > Entfernungspauschale, > Fahrrad, > Fahrtenbuch, > Fahrtkostenzuschüsse, > Firmenrad, > Freifahrtberechtigung, > Jahresnetzkarte, > Job-Ticket, > Kilometer-Pauschalen, > Kraftfahrzeugkosten, > Kraftfahrzeuggeste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Verkürzung der Einkommensteuer aufgrund fehlerhafter Angaben des Arbeitgebers

Rz. 51 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG haftet für ESt (LSt), die bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in einer nach § 41b EStG der FinVerw zu übermittelnden > Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird (§ 42d Abs 1 Nr 3 EStG). Es kommt nicht darauf an, worauf der Fehler beruht (Irrtum, falsche Rechtsauffassung usw). Die Bes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten beim Nettolohn

Rz. 90 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der ArbG vertraglich die LSt (> Nettolohn ), so kann der ArbN nur in Anspruch genommen werden, wenn er weiß, dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht anmeldet und er die Mitteilung an das FA unterlässt (> Rz 83; BFH 106, 192 = BStBl 1972 II, 816; BFH 145, 198 = BStBl 1986 II, 186), oder er der Verpflichtung, seine elektronischen > Loh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Kleinbetragsgrenze

Rz. 225 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Steuer- oder Haftungsschuld darf nicht nachgefordert werden, wenn sie insgesamt 10 EUR nicht übersteigt (§ 42d Abs 5 EStG). Bei Inanspruchnahme des ArbG sind > Steuern für mehrere Kalenderjahre oder > Arbeitnehmer zusammenzufassen. Wird dagegen der ArbN im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft nach § 42d Abs 3 EStG (> Rz 95 ff) herangezogen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Haftung anderer Personen anstelle des Arbeitgebers nach § 42d Abs 1 EStG

Rz. 150 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 In bestimmten Fällen wird der > Arbeitslohn nicht unmittelbar vom ArbG gezahlt, sondern von einer anderen natürlichen oder > Juristische Person (Dritter). In diesen Fällen verpflichtet § 42d EStG den Dritten zur Wahrnehmung der ArbG-Pflichten, also vor allem zum LSt-Abzug und bürdet ihm die damit einhergehende Haftung auf. Damit folgt der G...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Haftung bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmer-Überlassung (§ 42d Abs 6–8 EStG)

Rz. 150/7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit einem Dritten (Entleiher) ArbN gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden, haftet er grundsätzlich neben dem ArbG für die Einbehaltung und Abführung von LSt und ggf anfallendem SolZ. Ist der Entleiher ausnahmsweise selbst ArbG, haftet der Verleiher wie ein Entleiher (§ 42d Abs 6, 7 EStG). Im Einzelnen > Arbeitnehmerüberlass...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übernahme der gesetzlichen Arbeitnehmer-Beitragsanteile

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, > Nettolohn, > Sozialversicherung, > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber und > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fehlerberichtigung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Änderung des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber, > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 20 ff, 26 ff, > Lohnsteuerbescheinigung Rz 4 aE, > Offenbare Unrichtigkeit, > Rechtsbehelfe, > Schlichte Änderung, > Vorbehalt der Nachprüfung, > Vorläufigkeit.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Haftung bei Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 150/1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum LSt-Abzug ist auch dasjenige im > Inland ansässige Unternehmen verpflichtet, das einen von seinem ArbG entsandten ArbN aufgenommen hat und das dessen > Arbeitslohn entweder unmittelbar auszahlt oder doch zumindest im Verhältnis zum ArbG wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen; es ist unerheblich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausschneiderin

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Hausschneiderin, die in der Wohnung des Auftraggebers ein bestimmtes Kleidungsstück gegen Stücklohn herstellt, ist selbständig und erzielt > Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Dagegen ist eine Hausschneiderin, die regelmäßig an bestimmten Tagen in der Wohnung des Auftraggebers Kleidungsstücke und Wäsche herstellt oder ausbessert u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die in § 42d EStG enthaltene Regelung geht zurück bis zu § 50 EStG vom 29.03.1920 (RGBl 1920 I, 359), der die Gesamtschuld von ArbN und ArbG für die einzubehaltende und abzuführende LSt einführte. § 38 Abs 3 EStG vom 27.02.1939 (RGBl 1939 I, 297) stellte klar, dass der ArbG für den richtigen Abzug der LSt und ihre Abführung haftet. Rz. 7 Stand...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbuchstaben

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Mit Großbuchstaben in der > Lohnsteuerbescheinigung oder dem > Lohnkonto werden bestimmte typisierte Tatbestände dokumentiert: E = Auszahlung der > Energiepreispauschale durch den > Arbeitgeber im Jahr 2022 (vgl § 117 Abs 4 EStG); F = beim LSt-Abzug ist der geldwerte Vorteil einer > Sammelbeförderung steuerfrei belassen worden (vgl § 41b Abs 1 Satz 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Goldmünzen

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Goldmünzen und Medaillen, mit denen einzelne > Arbeitnehmer zB bei einer Betriebsfeier für treue Pflichterfüllung belohnt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn, und nicht – schon wegen der Höhe ihres Werts – zu den > Aufmerksamkeiten (> Geschenke Rz 12 ff). Zur Besteuerung > Betriebsveranstaltungen Rz 12 ff; die > Lohnsteuer darf nicht nach § 40 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzsteuersatz

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wegen des progressiv ansteigenden Einkommensteuertarifs (> Lohnsteuertarif Rz 4 ff) entspricht die Belastung zB der letzten 1 000 EUR nicht dem > Durchschnittssteuersatz, sondern dem sog Grenzsteuersatz. Mithilfe des Grenzsteuersatzes lässt sich näherungsweise auch durch > Schätzung bestimmen, wie hoch die steuerlichen Auswirkungen von abzugsfähige...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Firmenrad

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der geldwerte Vorteil von ArbN aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrräder wird grundsätzlich besteuert. Das gilt für Firmenfahrräder aller Art, auch wenn sie verkehrsrechtlich ohne Kennzeichen und Versicherung betrieben werden (vgl Ländererlasse vom 09.01.2020, BStBl 2020 I, 174). Für besonders stark motorisierte Modelle, die verkehrsrecht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umsatzbeteiligung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wird die Entlohnung eines ArbN nach einer Beteiligung am Umsatz bemessen, unterliegt sie auch insoweit als stpfl > Arbeitslohn dem LSt-Abzug.mehr