Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick und Regelung in den Ländererlassen

Rz. 74 [Autor/Stand] Eine Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden abweichend vom Nennwert ist zulässig, wenn "besondere Umstände" einen höheren oder geringeren Wert begründen (§ 12 Abs. 1 BewG). Eine begriffliche Bestimmung, was als besonderer Umstand i.S. dieser Vorschrift anzusehen ist, findet sich im Bewertungsgesetz nicht. § 12 BewG regelt ausdrücklich nur zwei Fäl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft bei Katalogtaten

Rz. 387 [Autor/Stand] Aus rechtswidrigen Taten herrührende Gegenstände werden zukünftig namentlich in Verfahren wegen des Verdachts aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus erfolgen. Aufgeführt sind insb. folgende Straftaten unter den weiter normierten Voraussetzungen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bildung krimineller Verein...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Sonderfall: Änderung der Steuerklasse vor oder nach erfolgter Pfändung, § 850h Abs. 2 ZPO analog

Rz. 181 Der Lohnverschleierung durch unentgeltliche oder unverhältnismäßig gering vergütete Tätigkeit kann der Fall gleichstehen (also § 850h analog), dass der Schuldner sich in eine ungünstige Steuerklasse einstufen lässt und dadurch sein der Pfändung unterliegendes Nettoeinkommen vermindert. Durch ein geringeres Nettoeinkommen ergibt sich in der Folge ein geringerer, wenn ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 30 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die bedeutsamsten Regelungen des § 46 EStG sind der Veranlagungszwang bei mehreren Dienstverhältnissen und bei Eintragung von Freibeträgen auf der Bescheinigung für den LSt-Abzug, die Veranlagung von Ehegatten und die Antragsveranlagung im Fall des § 46 Abs 2 Nr 8 und 9 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berichtigung der Anrechnung

Rn. 94 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sieht man in der Anrechnungsverfügung einen selbstständigen VA (hM), so kann dieser, unabhängig von der Bestandskraft der Steuerfestsetzung, nur nach den Vorschriften über die Rücknahme rechtswidriger VA (§ 130 AO) berichtigt werden (H 36 EStH 2023 "Anrechnung"). Wurde ursprünglich zu wenig LSt oder KapSt angerechnet, dürfte insoweit ein nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Antragsverfahren

Rn. 39 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung erfolgt nur auf besonderen Antrag des Entrichtungspflichtigen. Dieser geht dahin, entweder die KapSt-Anmeldung mit der KapSt auf die betroffenen KapErtr zu ändern oder bei der folgenden KapSt-Anmeldung die abzuführende KapSt um den entsprechenden Betrag zu kürzen. Rn. 40 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es handelt sich nicht um eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das StÄndG 2003, DB 2003, 2724; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Harder-Buschner, Aktuelle Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung, NWB F 6, 4469; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NW...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fälle der Antragsveranlagung

Rn. 73 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während die Amtsveranlagungstatbestände ein Unterschreiten der Jahressteuerschuld verhindern sollen, wird über die Antragsveranlagung Steuerübererhebungen entgegengewirkt. Gem § 46 Abs 2 Nr 8 EStG erfolgt eine Veranlagung, wenn sie vom ArbN beantragt wird. Die Antragsveranlagung ist gegenüber den Amtsveranlagungen subsidiär und setzt einen fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Becker, Die nachträgliche Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und anrechenbarer KSt, DStZ 1999, 933; Günkel/Fenzl/Hagen, Diskussionsforum Unternehmenssteuerreform: Steuerliche Überlegungen zum Übergang auf ein neues Körperschaftsteuersystem, insb zum Ausschüttungsverfahren bei KapGes, DStR 2000, 445; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Unfr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Grundsatz (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 1 SvEV)

Rn. 91 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 1 SvEV gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu den Löhnen oder Gehältern gewährt werden, grds nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Der Grundsatz besagt also: Aus der LSt-Freiheit folgt die Sozialversicherungsfreiheit.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

Rn. 93 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 56 ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anrechenbare Abzugsbeträge

Rn. 24 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die ESt wird grundsätzlich auf der Basis der Veranlagungsfestsetzung erhoben (§ 25 EStG). Lediglich in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen (§ 38 Abs 1 EStG für die LSt; § 43 Abs 1 EStG für die KapSt; § 50a Abs 1 Nr 1–4 EStG für die Steuerabzüge bei beschränkter StPfl) wird die ESt durch Steuerabzug erhoben. Die Wirkungen des Steuerabzugs s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abweichende Aufteilung bestimmter Frei- und Pauschbeträge bei Elternpaaren (§ 46 Abs 2 Nr 4a EStG)

Rn. 46 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der LSt-Abzug stellt nicht sicher, dass die Kindervergünstigungen insgesamt nur einmal berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde sind im Zusammenhang mit der geänderten Kinderzuordnung (BT-Drs 11/2226, 19 und 20) die Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 Nr 4a EStG eingefügt worden. Rn. 47 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Unter § 46 Abs 2 Nr 4a ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelung durch das StÄndG 1992

Rn. 70 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das StÄndG 1992 vom 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) wurde rückwirkend ab VZ 1991 (s § 52 Abs 27a, 29 EStG aF) die Zweigleisigkeit des LStJA durch das FA und die Veranlagung auf Antrag bei besonders normierten Tatbeständen abgeschafft. Ab VZ 1991 kann jeder ArbN, der nicht unter die Amtsveranlagungstatbestände (bis Kj 1995: § 46 Abs 1 und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Neuregelung des § 46 Abs 2 Nr 9 EStG

Rn. 72 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ab VZ 2020 enthält § 46 Abs 2 Nr 9 EStG eine Sonderregelung für die Fälle, in denen neben dem Antrag auf Veranlagung nach Nr 8 auch noch ein Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt StPfl nach § 1 Abs 3 EStG gestellt wird. In diesen Fällen ist das Betriebsstätten-FA des ArbG zuständig. Ist bereits im LSt-Abzugsverfahren ein derartiger An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der gesetzliche Härteausgleich gem § 46 Abs 3 EStG und die Härteminderung gem § 46 Abs 5 EStG wurden als Abs 2 und 4 durch StÄndG vom 16.12.1954 in § 46 EStG eingeführt. Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde in Abs 3 S 2 eingefügt, wonach sich der Ausgleichsbetrag nach S 1 um den anteiligen Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG mindert. Das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erstattung an den Gläubiger der KapErtr in sonstigen Fällen

Rn. 50 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auch der Gläubiger der KapErtr muss aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes selbst in der Lage sein, die Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen KapSt zu erreichen. Er darf nicht auf das Recht des Entrichtungspflichtigen nach § 44b Abs 5 EStG verwiesen werden; denn dieser muss den Antrag nicht stellen. Rn. 51 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis zu § 50 Abs 2 EStG

Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Unmittelbar gilt § 46 EStG nur für unbeschränkt StPfl. Bei beschränkt stpfl ArbN entfaltet der LSt-Abzug grds Abgeltungswirkung, s § 50 Abs 2 S 1 EStG. Die Abgeltungswirkung entfällt allerdings, wenn die Veranlagung zur ESt nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG beantragt wird (§ 50 Abs 2 Nr 4 Buchstabe b EStG) oder – ab VZ 2020 – in den Fällen des § 46 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Vorauszahlungen sind nach § 37 Abs 3 S 2 EStG grundsätzlich nach der ESt, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, vermindert um dort nach § 36 Abs 2 EStG berücksichtigte Steuerabzugsbeträge und (früher) anrechenbare KSt, zu bemessen. Diese (aus Vereinfachungsgründen) getroffene Vermutung gleichbleibender Verhältnisse (FG SchlH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Grundsatz des Einzelnachweises

Rn. 87 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Grundsätzlich ist eine Einzelaufstellung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht erforderlich (BFH BFH/NV 2005, 1925; BFH BStBl II 1991, 293; BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2018, 718; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entstehung der ESt (§ 36 Abs 1 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die materiellrechtliche Entstehung der ESt-Schuld ist in § 36 Abs 1 EStG normiert. Danach entsteht die ESt grundsätzlich mit Ablauf des VZ, in dem der StPfl einen Besteuerungstatbestand (§ 38 AO) verwirklicht hat, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist (wie zB in § 44 Abs 1 S 2 EStG für KapSt). VZ ist das Kj (§§ 2 Abs 7, 25 Abs 1 EStG). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen (§ 36 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 37 EStG werden für einen VZ regelmäßig vier Vorauszahlungen festgesetzt. Sie dienen der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens. Das FA kann bis zum Ablauf des auf den VZ folgenden 15. Kalendermonats die Vorauszahlungen an die voraussichtliche ESt anpassen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG). Die Zeitspanne für eine nachträgliche Anpassung der Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen und spätere Verrechnung

Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Anders liegt der Fall aber, wenn der StPfl neben seinem Grundlohn zunächst einen pauschalen Abschlag oder Vorschuss nach dem übereinstimmenden Willen von ArbG und ArbN für Überstunden und Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält (BFH v 07.07.2005, IX R 81/98, BStBl II 2005, 888; BFH v 08.12.2011, VI R 18/11, BStBl II 2012, 291 mit Anm Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerpflichtiger

Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unbeschränkt StPfl (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es gibt keine allg Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen gem § 37 Abs 3 S 1 EStG und die Anpassung (z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Durchführung der Erstattung

Rn. 110 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Feststellung einer Steuerüberzahlung setzt die Durchführung der Veranlagung voraus, auf die der StPfl einen Rechtsanspruch hat, weil sie entweder von Amts wegen oder auf Antrag des StPfl zu erfolgen hat (§ 46 EStG). Wird die Veranlagung durchgeführt, so hat die FinBeh nach Abschluss ihrer Sachaufklärung einen schriftlichen Steuerbeschei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 2 Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers

Der wohl für die Praxis bedeutsamste Fall einer Haftung nach dem EStG ist der Fall der Lohnsteuerhaftung nach § 42d EStG.[1] Hiernach haftet der Arbeitgeber insbesondere für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat. Der Grundgedanke ist, dass es sich bei der Lohnsteuer um eine Steuer handelt, die der Arbeitgeber treuhänderisch für einen Dritten, nämlich den Ar...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Haftungstatbestände behandelt, die sich direkt aus Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergeben. Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Haftung nach Steuerrecht finden sich in der Abgabenordnung (AO). Dort ist insbesondere auch die formelle Durchsetzung der Haftung geregelt, also die Art und Weise, wie der Staat sein...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.1 Grundsatz

Eine weitere Haftungsnorm nach dem EStG besteht für die abzuführende Kapitalertragsteuer. Die Regelung ähnelt von ihrer Grundstruktur der Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer nach § 42d EStG, da auch bei der Kapitalertragsteuer eine Steuer an das Finanzamt für einen Dritten abzuführen ist. Grundsätzlich sind dabei der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauft...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 22. Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42b EStG)

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von ausländischen Einkünften, von denen keine inländische Lohnsteuer einbehalten wurde (§ 42b Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG), wird ausgeschlossen. Außerdem soll § 42b Abs. 1 S. 4 EStG verhindern, dass Tatbestände, die außerhalb des konkreten Dienstverhältnisses verwirklicht werden, zum Ausschluss des Lohnsteuer-Jahresausgleichs führen. In Er...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 21. Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte (§ 40 Abs. 4 EStG)

Nach dem neu eingefügten Abs. 4 in § 40 EStG muss die Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte nunmehr grundsätzlich durch Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung erfolgen. Von der Ausübung des Wahlrechts zu trennen ist der ggf. vorher notwendige Antrag (§ 40 Abs. 1 und § 37a Abs. 1 EStG). Der Arbeitgeber kann jedoch für den Prüfung...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / c) KiSt-Ordnungen/-beschlüsse

Das staatliche KiSt-Recht wird durch kirchliche Bestimmungen sodann weiter ausdifferenziert. Diese Regelungen sind KiSt-Ordnungen und KiSt-Beschlüsse. Diese kirchlichen Bestimmungen bedürfen aber der staatlichen Anerkennung (§ 16 KiStG NRW und § 6 KiStGDV NRW). KiSt-Ordnungen: In den KiSt-Ordnungen sind geregelt: ob und welche Art der KiSt erhoben wird, wer Steuerschuldner ist, Beg...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 3. Sachliche Steuerpflicht

ESt als Maßstabsteuer: Da sich die KiSt vom Einkommen grundsätzlich gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KiStG NRW an der ESt als Maßstabsteuer nach einem festen Prozentsatz ausrichtet – in NRW 9 %, in Bayern hingegen 8 % –, bestimmt sich die Frage, was der KiSt vom Einkommen in sachlicher Hinsicht unterfällt, nach den Regelungen des EStG, denn § 5 Abs. 1 S. 1 KiStG NRW erklärt d...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 7. Stundung und Erlass/KiSt-Kappung

Die Finanzämter entscheiden in NRW insofern über Stundung und Erlass der KiSt vom Einkommen, als sie bei Stundung oder Erlass der ESt, LSt oder KapErtSt auch eine entsprechende Entscheidung hinsichtlich der KiSt vom Einkommen treffen können (§ 4 KiStGDV NRW). Ansonsten sind aber nach § 8 Abs. 4 KiStG NRW grundsätzlich die Kirchen selbst hierfür zuständig. In Rheinland-Pfalz ...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 6. Anzuwendende Vorschriften der AO und des EStG

Grundsätzlich finden die Vorschriften der AO auf die KiSt Anwendung (§ 8 Abs. 1 KiStG NRW). Gewisse Vorschriften sind ausgenommen, wie diejenige des Verspätungszuschlags (§ 152 AO), der Verzinsung, der Säumniszuschläge und die Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 8 Abs. 2 KiStG NRW; § 11 KiSt-Ordnung der Erzdiözese Köln). Was Letzteres anbelangt, so ist zwar inzwischen in allen Bund...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.2 Lohnsteuer-Jahresausgleich

In § 42b EStG wird rückwirkend zum 1.1.2024 die Ansicht der Finanzverwaltung gesetzlich konkretisiert, dass ein Lohnsteuer-Jahresausgleich ausgeschlossen ist, wenn für den Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr im Rahmen der Vorsorgepauschale im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung unterschiedliche Abschläge wegen der Anzahl der Kinder berücksichtigt wurden,[1] der Arbeitnehmer im ...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann:mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.11 Ausübung des Pauschalierungswahlrechts durch den Arbeitgeber

In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit einem festen Steuersatz erheben, z. B. für steuerpflichtige Leistungen bei einer Betriebsveranstaltung [1], Erholungsbeihilfen [2] oder Geschenken.[3] Der Arbeitgeber kann sein Pauschalierungswahlrecht durch Angabe der pauschalen Lohnsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung ausüben.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzl...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.1 Steuererstattung im Dezember 2024

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend für das Jahr 2024 von bisher 11.604 EUR auf 11.784 EUR [1] angehoben. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 3.192 EUR auf 3.306 EUR.[2] Hinweis Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteu...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.12 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten hat, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorsc...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch die beschlossenen Gesetze (Wachstumschancengesetz, Jahressteuergesetz 2024, Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums und Steuerfortentwicklungsgesetz) ergeben sich einige lohnsteuerliche Änderungen. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung steuerlicher Freibeträge rückwirkend zum 1.1.2024, sowie diverse Einzelmaßnahmen, die u. a. eine erweiterte Steuerbefre...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.2 Geänderter Programmablaufplan für 2025

Am 19.12.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen[1], welchem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat.[2] Durch dieses Gesetz erhöhen sich zum 1.1.2025 der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Zudem wird die sog. kalte Progressi...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.3 Qualifizierungsgeld

Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] wurde für die berufliche Weiterbildung ab dem 1.4.2024 das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[2] Dieses ist als Lohnersatzleistung steuerfrei[3] und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzlich klargestellt, dass der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld ab dem 1.1.2024 im Lohn...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 1.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Nach § 191 AO kann ein Haftungsbescheid ergehen, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob es sich bei der Haftungsgrundlage um ein Steuergesetz oder um ein zivilrechtliches Gesetz handelt.[1] Wie auch der Steuerbescheid wirkt der Haftungsbescheid nur deklaratorisch. Der Haftungsanspruch entsteht, sobald die gesetzlichen...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.1 Programmablaufplan vom 22.11.2024

Änderungen beim Steuertarif sind für die Arbeitnehmer regelmäßig bereits bei der Lohnzahlung ab Januar spürbar. Damit die Lohnabrechnungsprogramme der Arbeitgeber die Neuerungen zum Jahreswechsel 2024/2025 berücksichtigen können, hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 22.11.2024 einen geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzub...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die Bundesregierung hatte vorgeschlag...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.1 Wegfall Fünftelregelung ab 2025

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile für den Arbeitnehmer. Sind die Voraussetzungen für die ermäßigte Versteuerung erfüllt, hat der Arbeitgeber bis Ende des Jahres 2024 die F...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Verzögerungsgeld / 2.1 Auskunftserteilung nur im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung

Fraglich war, ob die Nichterteilung von Auskünften nur im Rahmen einer Außenprüfung nach § 146 Abs. 2c AO sanktioniert werden konnte. Es ist hier zunächst wichtig zu erkennen, dass die Bestimmung auf eine Außenprüfung abstellte, nicht allein auf eine Betriebsprüfung; dies hat zur Folge, dass alle Steuerpflichtigen hiervon betroffen sind, bei denen nach § 193 Abs. 2 AO eine s...mehr