Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. ATE-Ausland

Rz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE gilt nicht, wenn die Tätigkeit in einem Staat ausgeübt wird, mit dem ein DBA besteht, in das die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen sind (Abschn V Nr 2 ATE). Ob der ATE für einen bestimmten Staat anwendbar ist, ergibt sich – negativ -- aus dem BMF-Schreiben zum Stand der DBA (zum jeweils aktuellen Stand > Anh 2 – Erlas...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anforderungen an eine Tätigkeitsstätte

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Voraussetzung für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte ist eine von der Wohnung der ArbN getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten. Folglich können Fahrzeuge wie zB Reise- oder Linienbusse, Züge, Flugzeuge, Hubschrauber, Straßenbahnen und die LKW von Fern...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.33 Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern (§ 3 Nr. 33 EStG)

(1) 1Steuerfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen (> Absatz 5) zur Unterbringung, einschl. Unterkunft und Verpflegung, und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. 2Dies gilt auch, wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt. 3Leistungen für die Vermittlung einer ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG kann dem ArbN notwendige Mehraufwendungen für beruflich veranlasste Übernachtungen bei Auswärtstätigkeit (> Rz 9) steuerfrei erstatten (§ 3 Nr 16 iVm § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Der Umfang der Steuerbefreiung entspricht dem, was der ArbN selbst ohne die Erstattung durch den ArbG als WK abziehen könnte (> Rz 52). Diese Regelung gil...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören die Kosten eines Zivilprozesses zu den WK, wenn sie unmittelbar und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit dem ArbG lassen einen konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften vermuten (BFH 237, 43 = BS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Form der Zuordnung

Rz. 12 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der ArbN durch den ArbG einer Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet ist. Die dauerhafte Zuordnung wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen des ArbG sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen bestimmt (§ 9 Abs 4 Satz 2 EStG). Die dienst- oder arbeitsrechtliche dauerhaf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unter > Rz 14 ff genannten Aufwendungen darf der ArbG steuerfrei erstatten, soweit es sich um Fahrten handelt, für die § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG gilt (Auswärtstätigkeit). Beispiel 1: ArbN D ist bei einem regional tätigen Bauunternehmen beschäftigt. Er ist keiner ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines ArbG zugeordnet, sondern wird jew...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dauerhaftigkeit der Zuordnung

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung des ArbG zu einer Tätigkeitsstätte muss – prognostisch betrachtet (Gesetzeswortlaut: "tätig werden soll") – auf Dauer angelegt sein. Typische Fälle einer dauerhaften Zuordnung sind laut Gesetz (§ 9 Abs 4 Satz 3 EStG): die unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung, die Zuordnung für die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung

Rz. 35 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei der > Entsendung von Arbeitnehmern kann beim aufnehmenden Unternehmen eine erste Tätigkeitsstätte gegeben sein, wenn der ArbN mit diesem Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließt und er dessen betrieblicher Einrichtung dauerhaft zugeordnet wird. IdR ruht das bisherige Arbeitsverhältnis mit dem entsendenden Unternehmen. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Gleichbleibender Ort der Arbeitsaufnahme, der keine erste Tätigkeitsstätte ist

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten eines ArbN zwischen seiner Wohnung und dem Ort, an dem er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen/Absprachen dauerhaft zur täglichen Arbeitsaufnahme verpflichtet ist, ohne dass dieser Ort seine erste Tätigkeitsstätte ist (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 Alt 1 EStG), gelten die Grundsätze der > Entfernungspauschale...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.65 Insolvenzsicherung (§ 3 Nr. 65 EStG)

(1) 1Die Steuerbefreiung gilt für etwaige Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung an eine Pensionskasse oder an ein Lebensversicherungsunternehmen zur Versicherung seiner Verpflichtungen im Sicherungsfall. 2Sie gilt auch für die Übertragung von Direktzusagen oder für Zusagen, die von einer Unterstützungskasse erbracht werden sollen, wenn die Betriebstätigkeit eingestellt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Inlandstätigkeit

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu den ‚Reisekosten’ gehören die bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit (> Rz 9) entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung. Das Gleiche gilt bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 125 ff. Der ArbG darf solche Aufwendungen steuerfrei nur bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschbeträge (> Rz 31) und beschränkt auf die ersten 3 Monate (> Rz 35) er...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN, dessen Arbeitslohn vom ATE begünstigt wird, muss mindestens drei Monate ununterbrochen eine begünstigte Tätigkeit (> Rz 15 ff) in einem oder mehreren vom ATE erfassten Staaten (> Rz 3 f) ausüben. Der ATE ist auch anwendbar, wenn die Tätigkeit im Ausland im Zusammenhang mit mehreren Vorhaben steht und nur dadurch die zeitliche Vorau...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Sammel-/Treffpunkt

Rz. 46 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Hat ein ArbN nach den vorstehenden Grundsätzen (> Rz 2–41) keine erste Tätigkeitsstätte, aber nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen/Absprachen/Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich einen festgelegten Ort aufzusuchen/sich dort einzufinden, werden die Fahrtkosten dahin wie bei Fa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.26 Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26 EStG)

Begünstigte Tätigkeiten (1) 1Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. 2Gemeinsames Merkmal der Tätigkeit ist eine pädagogische Ausrichtung. 3Zu den begünstig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuordnung zum Arbeitslohn

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sachbezug kann als Teil des Arbeitslohns im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart werden, bei Beamten, Richtern und Soldaten auch auf dem Dienstrecht beruhen. Das betrifft zB > Freianzeigen oder Freiexemplare im > Druckereigewerbe Rz 3, > Freitabak, > Freitrunk im Brauereigewerbe oder die Gestellung von Verpflegung und Unterkunft in...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung, persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einführung: Die Pauschalierung zu Lasten des Zuwendenden will – ebenso wie bei § 37a EStG (dazu > Rz 1) – eine steuerliche Belastung des Empfängers aus der Zuwendung des Unternehmens vermeiden. Die Umsetzung dieser einfach erscheinenden Zielsetzung hat – wie das Folgende zeigen wird – allerdings eine durchaus komplizierte Lösung zur Folge: R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Regelungsgehalt, Subventionscharakter

Rz. 8 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind Lohnzuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nacht- (kurz: SFN) arbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie bestimmte Prozentsätze des mit einem Stundenlohn von höchstens 50 EUR anzusetzenden Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b EStG). Da es sich um eine Ausnahme von der grundsätzlich besteh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.2 Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 3 Nr. 2 EStG)

(1) 1Steuerfrei sind das Arbeitslosengeld und das Teilarbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. 2Etwaige spätere Zahlungen des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit auf Grund des gesetzlichen Forderungsübergangs (§ 115 SGB X) sind ebenfalls steuerfrei, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder einer der Fälle des ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b EStG wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769) ab VZ 1975 in das EStG eingefügt. Die Regelung galt zunächst nur für die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte, um den in den DBA enthaltenen und von der FinVerw bereits früher angewandten Progressionsvorbehalt im innerstaatlichen Recht abzusichern (BT-Drs 7/218...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verpflegung

Rz. 21 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Sachbezugswerte sind für eine Beköstigung von längerer Dauer bemessen (> Rz 5). Wird die Verpflegung als Sachbezug zur Verfügung gestellt, ist ein monatlicher Sachbezugswert anzusetzen, der der Preisentwicklung angepasst wird. Dieser Wert ist auf Frühstück, Mittag- und Abendessen aufzuteilen, wenn Verpflegung nur teilweise zur Verfügung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wohnung

Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 1995 werden keine besonderen Sachbezugswerte für Wohnung mehr bestimmt. Vielmehr ist für den Sachbezug "Wohnung" (zum Begriff > Rz 28) als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen sowie unter entsprechender Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 12 EStG anzus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA; > Doppelbesteuerung) in Deutschland nicht besteuert werden können, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt wird unabhängig davon angewendet, ob dies in dem maßgebenden DBA vorgesehen ist. Er wird nur dann nicht angewendet, wenn ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.13 Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 13 EStG)

(1) 1Nach § 3 Nr. 13 EStG sind Leistungen (Geld- und Sachbezüge) steuerfrei, die als Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen oder Trennungsgelder aus einer öffentlichen Kasse gewährt werden; dies gilt nicht für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.28 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) (§ 3 Nr. 28 EStG)

(1) 1Aufstockungsbeträge und zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 sowie Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 2 AltTZG sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 2 AltTZG, z. B. Vollendung des 55. Lebensjahres, Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Hälfte, vorliegen. 2Die Vereinbarung über die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.11 Beihilfen und Unterstützungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden (§ 3 Nr. 11 EStG)

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln (1) Steuerfrei sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 17 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG nur für sämtliche dafür in Betracht kommenden Sachzuwendungen zulässig ist (zu Ausnahmen > Rz 46 ff), ist ihre Eingrenzung von erheblicher Bedeutung. Die Pauschalierung gilt für > Sachbezüge, und zwarmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführende Hinweise zum Reisekostenrecht

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vorbemerkung: Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) ist das steuerliche Reisekostenrecht weitgehend gesetzlich geregelt worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber zwar an der vorherigen Rechtsprechung des BFH orientie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 65 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerfreiheit der Zuschläge für SFN-Arbeit ist auf einheitliche Prozentsätze begrenzt (Höchstsatz). Das gilt unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag; > Rz 30 ff) die Zahlungen beruhen. Steuerfrei bleiben aber nur die tatsächlich im Einzelfall gezahlten Zuschläge. Rz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begünstigte Arbeitnehmer

Rz. 9 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Erste Tätigkeitsstätte bei vollzeitigen Bildungsmaßnahmen

Rz. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird (§ 9 Abs 4 Satz 8 EStG). Durch die gesetzliche Regelung seit 2014 ist die Rechtsprechung des BFH, wonach es sich bei vollzeitig besuchten Bi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsentwicklung

Rz. 2/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als AgB hatte der BFH in langjähriger Rechtsprechung drei Fallgruppen entwickelt, in denen er eine Zwangsläufigkeit bejahte und die Aufwendungen zum Abzug zuließ. Dies waren Aufwendungen für 1. > Ehescheidung, 2. Prozesse, die einen existenziell wichtigen Bereich oder 3. den Kernbereich menschlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerrechtlich relevante > Reisekosten entstehen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten (> R 9.4 Abs 1 LStR). Das ist die vorübergehende berufliche Tätigkeit des ArbN außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte (vgl § 9 Abs 4a Satz 2 EStG). Zu Einzelheiten > Reisekosten Rz 20 ff. Zur Bestimmung der > Erste Tätigkeitss...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff des Sachbezugs

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sammelbegriff Sachbezüge umfasst die unentgeltliche oder teilentgeltliche (verbilligte) Überlassung von Wirtschaftsgütern zu Eigentum (zB > Grundstück, > Aktien oder sonstige Wertpapiere, > Kleidung, > Mahlzeiten, > Getränke einschließlich Deputate [> Rz 7] und andere Waren wie > Zigaretten oder Treibstoff und Energie). Auch die Überlassu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Betriebsausgabenabzug beim Zuwendenden

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für den Abzug von > Betriebsausgaben beim zuwendenden Stpfl/ArbG gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze: Sie sind beim Zuwendenden entweder in voller Höhe abziehbar (Geschenke an eigene ArbN und Zuwendungen, die keine Geschenke sind) oder nach Maßgabe des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG beschränkt abziehbar (BMF vom 19.05.2015, Rz 24, BSt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bestimmte Sachzuwendungen kommen für eine Pauschalbesteuerung nicht in Betracht. Sie werden mithin auch durch die Ausübung des Wahlrechts für oder gegen eine Pauschalbesteuerung (> Rz 46 ff) nicht betroffen. Von einer Pauschalierung ausgeschlossen sind:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erforderlicher Tätigkeitsumfang

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung eines ArbN durch den ArbG muss sich auf einen Ort beziehen, an dem der ArbN auch tätig werden soll. Ein solches Tätigwerden setzt ein persönliches Erscheinen und die zumindest kurzfristige physische Anwesenheit des ArbN an diesem Ort voraus, sodass etwa rein die Abgabe von Krank- oder Urlaubsmeldungen durch Dritte (zB mittels P...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung, persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wer einem anderen im Geschäftsleben etwas ohne Entgelt zuwendet, löst idR beim Empfänger einen Besteuerungsvorgang aus. Für den Empfänger führt eine Zuwendung aus beruflicher/betrieblicher Veranlassung nämlich zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens oder zu einer Einnahme iSv § 8 Abs 1 EStG und damit grundsätzlich zu besteuerbaren Einkünfte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Quantitative Kriterien

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Fehlt es an einer Zuweisung durch den ArbG (> Rz 12 ff) zu einer betrieblichen Einrichtung oder ist sie nicht eindeutig, ist dennoch von einer ersten Tätigkeitsstätte an der ortsfesten betrieblichen Einrichtung (> Rz 7 ff) auszugehen, an der der ArbN typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Besonderheiten gelten auch, wenn ein ArbN arbeitsrechtlich gehalten ist, seine berufliche Tätigkeit dauerhaft in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet aufzunehmen, ohne dort die erste Tätigkeitsstätte zu haben (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 51 ff). In diesen Fällen sind Wegstrecken zwischen der Wohnung des ArbN und dem täglich aufgesuchten weitr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 47 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind nur Zuschläge, die für tatsächlich zu den begünstigten Zeiten geleistete Arbeit gezahlt werden. Daraus folgt, dass Zuschläge, für die SFN-Arbeit lediglich unterstellt wird, weil tatsächlich nicht zu den begünstigten Zeiten gearbeitet wird, steuerpflichtig sind. Deshalb sind solche Zuschläge nicht steuerfrei, die ein freigeste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Auslandstätigkeit

Rz. 38 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Was für den Verpflegungsmehraufwand im > Inland gilt, ist grundsätzlich auch bei einer Auswärtstätigkeit im > Ausland Rz 1 zu beachten. Der ArbG darf auch hier die Beträge steuerfrei erstatten, die der ArbN anderenfalls als > Werbungskosten abziehen dürfte (§ 3 Nr 16 iVm § 9 Abs 4a Satz 5 EStG). Bei Auswärtstätigkeiten, die den ArbN ins Ausl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wurde erstmals 1949 durch Einfügung eines § 34a EStG geregelt (2. StNG vom 20.04.1949 – WiGBl 1949, 69). § 34a EStG in der ab 1955 geltenden Fassung (vgl BGBl 1954 I, 373 = BStBl 1954 I, 575) stellte – wie schon frühere Regelungen (vgl RdF-VO vom 07.11.1940, RStBl 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 51 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet ist eine bestimmte Fläche, an bzw auf welcher der ArbN seine Tätigkeit ausübt. Während es sich früher (> Rz 1) auch bei einem weiträumigen Arbeitsgebiet um eine > Regelmäßige Arbeitsstätte handeln konnte, gilt seit 2014 das weiträumige Tätigkeitsgebiet nicht (mehr) als erste Tätigkeitsstätte. Folglich liegt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kosten des Strafverfahrens, vor allem die Aufwendungen für die Strafverteidigung, werden als BA/WK berücksichtigt, wenn die strafbare Handlung ausschließlich und unmittelbar aus dem Beruf des Stpfl erklärbar ist, weil der strafrechtliche Schuldvorwurf durch sein Verhalten bei Ausübung seines Berufes veranlasst ist (BFH 241, 355 = BStBl 2013 I...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gestellung der Unterkunft

Rz. 65 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anstatt dem ArbN seine beruflich veranlassten > Reisekosten zu erstatten, kann der ArbG dem ArbN die Unterkunft sowohl bei einer Auswärtstätigkeit wie auch in den Fällen der doppelten Haushaltsführung als Sachbezug zur Verfügung stellen. Soweit der ArbN die Unterkunft kostenlos oder teilweise unentgeltlich nutzen kann, dürfen ihm steuerfrei ...mehr