Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Entgelt / 3.7.2 Beginn der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

3.7.2.1 Anwendung des § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 4a Satz 3, Abs. 4a.1 Satz 3 TVöD Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (zu den Ausnahmen bei stufengleicher Höhergruppierung Ziff. 3.7.1.3.2). Dies gilt sowohl bei der stufengleichen Höhergruppierung (hierzu ZIff. 3.7.1.3) als a...mehr

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Entgelt / 3 Grund- und Entwicklungsstufen (§§ 16, 17 TVöD)

3.1 Allgemeines 3.1.1 § 16 TVöD Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TVöD der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich 6 Stufen zu...mehr

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Entgelt / 3.4.2 Stufenzuordnung bei der Einstellung

3.4.2.1 Einstellung Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich bei der Einstellung von Beschäftigten tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TVöD handelt. § 16 (Bund) Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bzw. § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD spricht generell von der Einstellung von Beschäftigten. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteie...mehr

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Entgelt / 3.6 Übertarifliche Stufenzuordnung

Eine übertarifliche Stufenzuordnung in Form einer Vorweggewährung von Stufen hat der Bund für seinen Bereich zuletzt mit Rundschreiben vom 17.12.2024[1] ermöglicht (siehe Ziff. 12.1). Im Bereich der VKA kann eine Stufenvorweggewährung nach der „Richtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften“ (Fachkräfte-RL) erfolgen (siehe Ziff. 12.2.1).mehr

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Entgelt / 3.7.1.2 Garantiebetrag bis 28.2.2014 (Bund)/bis 28.2.2017 (VKA)

3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Ergab sich bei der oben d...mehr

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Entgelt / 12.1.2 Rahmenbedingungen

Von der Möglichkeit der Zahlung einer Fachkräftezulage und/oder der übertariflichen Stufenzuordnung kann in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31.12.2029 Gebrauch gemacht werden. 12.1.2.1 Fachkräftezulage Beschäftigten, die nach der Anlage A (Bund) zum TVöD in den Entgeltgruppen 9a bis 15 eingruppiert sind, kann eine Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.500 EUR und Beschäf...mehr

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Entgelt / 3.4.1.2 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter

Die ehemaligen Arbeiter wurden gem. § 7 TVÜ-Bund/VKA grundsätzlich auf Basis ihrer Beschäftigungszeit den Stufen zugeordnet (siehe Stichwort Überleitung Ziff. 2.2.4), sodass sie im Regelfall bereits eine reguläre Stufe hatten.mehr

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Entgelt / 12.1.2.2 Übertarifliche Stufenzuordnung

Mit der übertariflichen Stufenzuordnung können Beschäftigte, die über keine oder nur wenig Berufserfahrung verfügen, abweichend von § 16 (Bund) Abs. 2 TVöD der Stufe 2 oder 3 zugeordnet werden; Beschäftigte, die über mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder förderliche Zeiten (§ 16 (Bund) Abs. 2 Satz 2 und 3 TVöD) verfügen und die der Stufe 3 zuzuordnen wären, kö...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3 Sonderfälle bei der Einstellung und Stufenzuordnung

3.4.2.3.1 Übergeleitete Beschäftigte Grundsätzlich gilt seit dem 1.10.2005 der TVöD (§ 1 Abs. 3 TVÜ-Bund/VKA), sofern der TVÜ-Bund/VKA keine abweichende Regelung trifft. Hinsichtlich der Unterbrechung des Bestands des Arbeitsverhältnisses ist bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.10.2005 bestanden hat, eine Besonderheit zu beachten. Sofern das Arbeitsve...mehr

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Entgelt / 3.5.6.5 Erreichen der Stufenlaufzeit im laufenden Monat

Wird die Stufenlaufzeit im Laufe des Monats beendet, so wirkt dies gem. § 17 Abs. 1 TVöD auf den Beginn des Monats zurück (siehe Ziff. 3.5.4).mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.4 Entfallen des Garantiebetrags

Der Garantiebetrag für Höhergruppierungen bis 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) steht Beschäftigten nur für die Dauer der betreffenden Stufenlaufzeit zu, d. h. er entfällt mit dem Erreichen der nächsthöheren Stufe in der Entgeltgruppe.mehr

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Entgelt / 12.2.2.2 Genehmigungsvorbehalt

Da die Zulagenzahlung nicht im Tarifvertrag vereinbart wurde, handelt es sich um eine übertarifliche Zahlung, die je nach Gemeinde- bzw. Kommunalordnung neben dem Beschluss des jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverbands einer Genehmigung bedarf (z. B. Genehmigung durch das Innenministerium).mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.1 Zweckbestimmung

In § 18 (VKA) Abs. 1 ist der Zweck der leistungs- und/oder erfolgsorientierten Bezahlung dargestellt. Danach soll die variable, leistungsorientierte Bezahlung nicht Selbstzweck sein, sondern durch Stärkung der Motivation und Eigenverantwortung der Beschäftigten sowie Stärkung der Führungskompetenz darauf ausgerichtet sein, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Unt...mehr

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Entgelt / 3.4 Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle

3.4.1 Stufenzuordnung bei übergeleiteten Beschäftigten Für die Beschäftigten, welche aus dem BAT/BAT-O, BMT-G/BMT-G-O bzw. MTArb/MTArb-O in den TVöD übergeleitet wurden, wurde die Zuordnung zu den Stufen nach den §§ 6, 7 TVÜ-Bund/VKA vorgenommen. 3.4.1.1 Stufenzuordnung der Angestellten Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Bund/VKA für die Zuordnung zu den S...mehr

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Entgelt / 3.7.3.2 Zeitliches Zusammenfallen von Stufenaufstieg und Höhergruppierung

Eine Besonderheit ergibt sich auch, wenn ein Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe gem. § 16 Abs. 3 bzw. Abs. 4 TVöD mit der Höhergruppierung gem. § 17 Abs. 4 TVöD zeitlich zusammenfällt. In diesen Fällen ist zunächst der Stufenaufstieg und erst danach die Höhergruppierung vorzunehmen. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Reihenfolge der Ereignisse.mehr

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Entgelt / 3.7.5.1 Höhergruppierung und Herabgruppierung

Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass auch beim Tabellenwechsel hinsichtlich der Stufenzuordnung und -laufzeit die allgemeinen Regelungen zur Höhergruppierung und Herabgruppierung gelten. 3.7.5.1.1 Höhergruppierung Ergibt sich durch den Tätigkeitswechsel nach den Zuordnungstabellen in § 15 Abs. 2 TVöD-V, § 15 Abs. 2.1 TVöD-K, § 15 Abs. 2.1 TVöD-B eine Höherwertigkeit...mehr

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Entgelt / 3.5.5 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg

Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 TVöD kann der öffentliche Arbeitgeber bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung des Beschäftigten die erforderliche Zeit für das Erreichen bestimmter Stufen (Stufen 4 bis 6) verkürzen und bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängern. Damit besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Leistungen der Beschäftigten mit fin...mehr

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Entgelt / 12.2.1.3 Genehmigungsvorbehalt

Unter Umständen ist eine Genehmigung dieser übertariflichen Zahlung durch die kommunalen Aufsichtsbehörden notwendig, da es in Kommunalordnungen Regelungen geben kann, die die übertarifliche Leistung unter den Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörden stellen.mehr

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Entgelt / 3.7.1.4 Höhergruppierung auf Antrag

3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund) Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der...mehr

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Entgelt / 3.4.2.5 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Aus Gründen der Personalgewinnung kann der Arbeitgeber gem. § 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeiten für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind und die Anrechnung zur Deckung d...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund)

Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigke...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn

Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Ergab sich bei der oben dargestellten Zuordnung (siehe Ziff. 3.7.1.1) im Geltungsbereich des TVöD (VK...mehr

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Entgelt / 2.1.1 Entgeltgruppe und Eingruppierung

Beschäftigte nach dem TVöD sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Eingruppierung bedeutet die erstmalige Einreihung in ein Vergütungsschema und besteht in der Zuordnung eines Beschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe des Vergütungsschemas nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien.[1] Für die Eingruppierung hält der TVöD in § 12 TVöD an dem aus dem BAT bekannten Grund...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.5 Wegfall der Regelungen zum Garantiebetrag

Im Zuge der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung (zum 1.3.2014 beim Bund bzw. zum 1.3.2017 bei der VKA) wurden die Garantiebeträge abgeschafft, da der Höhergruppierungsgewinn durch die stufengleiche Höhergruppierung i. d. R. über den Werten der bisherigen Garantiebeträge liegt. Eine Ausnahme besteht im Geltungsbereich der VKA, wonach die Beschäftigten, welche nach ...mehr

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Entgelt / 3.7.2.1 Anwendung des § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 4a Satz 3, Abs. 4a.1 Satz 3 TVöD

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (zu den Ausnahmen bei stufengleicher Höhergruppierung Ziff. 3.7.1.3.2). Dies gilt sowohl bei der stufengleichen Höhergruppierung (hierzu ZIff. 3.7.1.3) als auch der betragsmäßigen Höhergruppierung (hierzu Ziff. 3.7.1.1.). Erfolgt die Hö...mehr

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Entgelt / 12.3 Mitbestimmung bei der Gewährung übertariflicher Zulagen

Da die Zulagenzahlung ins Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, ist grundsätzlich keine Mitbestimmung durch den Personalrat gegeben. Es handelt sich insoweit um eine Maßnahme der individuellen Lohngestaltung. Etwas anderes gilt, wenn das landesspezifische Personalvertretungsgesetz die Mitbestimmung vorsieht oder der Arbeitgeber zur Gewährung außertariflicher Zulagen abstra...mehr

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Entgelt / 3.7.4.3 Automatische Herabgruppierung

Änderungen der Eingruppierung, die zu einer Herabgruppierung führen könnten, setzen in der Regel eine Änderung der Tätigkeit oder eine Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung voraus. Der Arbeitgeber kann eine fehlerhafte Eingruppierung korrigieren, wenn diese nicht den tariflichen Vorgaben entspricht. Dies ist jedoch keine automatische Herabgruppierung, sondern eine korr...mehr

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Entgelt / 3.1.2 § 17 TVöD

§ 17 TVöD enthält allgemeine Regelungen zu den Stufen. Neben der Bestimmung, dass die Beschäftigten vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe erreichen (§ 17 Abs. 1), ist in § 17 geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Stufenlaufzeit verkürzt oder verlängert werden kann (siehe Ziff. 3.5.5 und Ziff. 4.1) und...mehr

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Entgelt / 3.5.6.4 Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

In § 17 Abs. 3 Satz 4 TVöD wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der Zeiten ununterbrochener Tätigkeit Zeiten der Teilzeitbeschäftigung nicht ratierlich gekürzt werden dürfen, sondern im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Eine andere Verfahrensweise wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde überdies zumindest dann zu einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung ...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1 Zulagen- und Prämiensystem, § 18 TVöD

Anders als in § 18 (Bund) ist in § 18 (VKA) das Leistungsentgelt abschließend tarifvertraglich geregelt. Zudem ist § 18 TVöD (VKA) im Gegensatz zu § 18 TVöD (Bund) nicht als Kann-Vorschrift ausgestaltet. Vielmehr besteht nach § 18 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2, Abs. 4 S. 1 TVöD (VKA) die Verpflichtung des Arbeitgebers zur jährlichen Auszahlung des Leistungsentgelts. Die Umsetzung kan...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.4 Methoden der Leistungsbewertung (§ 18 [VKA] Abs. 5 TVöD)

Hinsichtlich der Feststellung und Bewertung von Leistungen sind 2 Wege vorgegeben, der Abgleich zwischen Zielvereinbarung und Grad der Realisierung (Zielerreichung) und die systematische Leistungsbewertung. Zielvereinbarungen sind als freiwillige Vereinbarung zwischen der Führungskraft (Arbeitgeber) und einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen über objektivierbare Leis...mehr

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Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar.[1] Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[2] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neue...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.2 Definition und Volumen

Abs. 2 und die Protokollerklärung zu Abs. 3 Satz 1 des § 18 (VKA) sind wortgleich mit § 18 (Bund) Abs. 1 und der Protokollerklärung zu Abs. 1 Satz 1. Insofern wird auf die Erläuterungen zu Punkt 4.2.1 hingewiesen. Ergänzend sei vermerkt, dass im Bereich der VKA optional auch unständige Entgeltbestandteile in die Bemessung des Volumens für den Leistungstopf einbezogen werden ...mehr

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Entgelt / 3.2 Stufen der Entgeltgruppe 1

Gemäß § 16 (VKA) Abs. 4 bzw. (Bund) Abs. 5 TVöD weist die Tabelle (Anlage A) zu § 15 TVöD für die Entgeltgruppe 1 lediglich 5 Stufen, beginnend mit der Stufe 2 aus. Statt Stufe 1 stellt Stufe 2 die Eingangsstufe dar. Dies ist darin begründet, dass das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 1 "einfachste Tätigkeiten" erfordert, für deren ordnungsgemäße Ausübung bereits eine sehr...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7 Mitbestimmung

Die Rechtsprechung hat Kriterien entwickelt, nach denen sich beurteilt, ob bei der Einstellung neben der Eingruppierung auch die damit in Zusammenhang stehende Stufenzuordnung der Mitbestimmung unterliegt. Danach gilt Folgendes: Soweit die Stufenzuordnung nach den einschlägigen Tarifnormen trotz der Auslegungsspielräume, die durch die dort verwandten unbestimmten Rechtsbegri...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.4 Fehlen einschlägiger Berufserfahrung

Das Fehlen einer einschlägigen Berufserfahrung dürfte i. d. R. bei Berufsanfängern anzunehmen sein, im Übrigen nur dann, wenn der einzustellende Beschäftigte zwar zuvor in seinem Beruf tätig war, aufgrund der mit der Einstellung geforderten Tätigkeit die bisherige Berufserfahrung jedoch nicht einschlägig eingesetzt werden kann, da er nach der Einstellung andere Tätigkeiten a...mehr

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Entgelt / 3.1.3 Abweichungen von den §§ 16, 17 TVöD

Die Stufenzuordnung im TVöD erfolgt normalerweise nach den Vorgaben des § 16 TVöD, eine Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlaufzeiten nach Maßgabe des § 17 TVöD. Abweichungen von diesen Regelungen, wie die Stufenvorweggewährung, können in speziellen Vorschriften zum TVöD festgelegt sein, sie finden sich aber auch in Richtlinien oder Rundschreiben des Bundesministeriums d...mehr

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Entgelt / 12.2.1.2 Voraussetzungen

Die Zahlung einer Fachkräftezulage und/oder die Stufenvorweggewährung setzt voraus, dass diese zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachkräften erforderlich sein muss („soweit“). Der Begriff "zur Deckung des Personalbedarfs" beschreibt die Notwendigkeit, Personalengpässe zu beheben, die entweder quantitativ (keine genügende Bewerberanzahl) oder qualitativ (ein...mehr

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Entgelt / 3.7.5.1.1 Höhergruppierung

Ergibt sich durch den Tätigkeitswechsel nach den Zuordnungstabellen in § 15 Abs. 2 TVöD-V, § 15 Abs. 2.1 TVöD-K, § 15 Abs. 2.1 TVöD-B eine Höherwertigkeit der neuen Entgeltgruppe, werden die Beschäftigten in der höheren Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt...mehr

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Entgelt / 4.1.2.2 Bildung der Beschwerdekommission

Die Mitglieder der Kommission müssen dem Betrieb angehören und werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs- bzw. Personalrat benannt. Für den Fall, dass kein Betriebs- oder Personalrat besteht, enthält der Tarifvertrag keine Regelung. Es wird entweder keine Beschwerdekommission gebildet oder – insbesondere in kleinen Betrieben – es werden die Vertreter der Beschäft...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.1 Übergeleitete Beschäftigte

Grundsätzlich gilt seit dem 1.10.2005 der TVöD (§ 1 Abs. 3 TVÜ-Bund/VKA), sofern der TVÜ-Bund/VKA keine abweichende Regelung trifft. Hinsichtlich der Unterbrechung des Bestands des Arbeitsverhältnisses ist bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.10.2005 bestanden hat, eine Besonderheit zu beachten. Sofern das Arbeitsverhältnis bei diesen Beschäftigten zu...mehr

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Entgelt / 3.4.3.2 Unvollständige Stufenzuordnung

In der Praxis stellt sich mitunter die Frage, ob eine (weitere) Berücksichtigung "einschlägiger Berufserfahrung" oder "förderlicher Zeiten" auch noch nach der Einstellung vorgenommen werden kann bzw. werden muss, wenn der Beschäftigte z. B. nachträglich Unterlagen vorlegt, die die Zuordnung zu einer anderen (höheren) Stufe ermöglichen. Hiergegen spricht der Wortlaut des § 16...mehr

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Entgelt / 3.4.2.1 Einstellung

Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich bei der Einstellung von Beschäftigten tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TVöD handelt. § 16 (Bund) Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bzw. § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD spricht generell von der Einstellung von Beschäftigten. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteien nicht näher defin...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.3 Wiedereinstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Einen weiteren Sonderfall hinsichtlich der Stufenzuordnung stellt die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze dar. Sofern Beschäftigte auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden sollen, ist zunächst gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 TVöD ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen. Die Formulierung "ist ein neuer befristeter Arbeitsvertrag zu schlie...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.2 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Bei der Anerkennung der Berufserfahrung, welche für die wahrzunehmende Tätigkeit förderlich/von Nutzen ist (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD), hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang er die Berufserfahrung berücksichtigt. Ermessensausübung kann nicht Gegenstand der Mitbestimmung sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat inso...mehr

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Entgelt / 4.1.2 Stufenlaufzeitverlängerung

§ 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD lässt es zu, dass bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher Leistung die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 verlängert (ausgesetzt) werden kann. Die Verlängerung der Stufenlaufzeit kann als Maßnahme zur Reaktion auf schlechte Arbeitsleistungen statt einer Abmahnung eingesetzt werden. Allein die Auskunft des Vorgesetzten...mehr

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Entgelt / 3.7.4.1 Stufenlaufzeit nach Herabgruppierung

Es war lange umstritten, ob die in der bisherigen Stufe der höheren Entgeltgruppe erreichte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe und Stufe angerechnet wird. Das BAG hat für den Bereich der VKA mit Urteil vom 1.6.2017 zunächst entschieden, dass die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe neu zu laufen beginnt.[1] Diese Rechtslage gilt derzei...mehr

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Entgelt / 4.1.4 Verhältnis von leistungsbezogenen Stufenaufstiegen und materiellen Leistungsanreizen

Neben der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs sieht der TVöD auch die Zahlung eines Leistungsentgelts vor. Das Leistungsentgelt (§ 18) ist gegenwärtiger und dient der unmittelbaren Leistungsmotivation zur Steigerung der Effektivität und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen. In der Regel wird das Leistungsentgelt als jährliche Einmalzahlung erbracht. Leistungs...mehr

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Entgelt / 3.5.4 Stufenaufstieg am Beginn des Monats

Im TVöD wirkt das Erreichen der nächsthöheren Stufe während eines laufenden Kalendermonats auf den Beginn dieses Monats zurück, d. h., das höhere Tabellenentgelt steht der/dem Beschäftigten vom Beginn des entsprechenden Monats an zu (§ 17 Abs. 1 TVöD). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter wird am 1.7.2019 eingestellt und der Stufe 2 der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. Nach zwei Jahr...mehr

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Entgelt / 11.1 Einmalige Sonderzahlungen 2018

Anlässlich der Tarifrunde 2018 wurde für Beschäftigte in bestimmten Entgeltgruppen[1] eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 250 EUR als soziale Komponente vereinbart. Die Grundlagen hierfür lieferte der Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2018 (TV Sonderzahlung 2018) vom 18.4.2018. Dieser Tarifvertrag galt sowohl für die Beschäftigten des Bundes als auch die Bes...mehr