Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / VI. Überziehungszinsen

Rz. 387 Streitfragen betreffen aktuell vor allem Überziehungszinsen: Obwohl die AGB der Banken und Sparkassen seit 35 Jahren Gegenstand der Inhaltskontrolle sind, haben die jüngsten Entscheidungen zu Zinsklauseln, Entgeltklauseln und Abschlussgebühren gezeigt, dass die Bereinigung der unwirksamen Bedingungen offensichtlich ein langatmiger Prozess ist.[771] Hierbei fragt es s...mehr

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Lexikon / 2. Abräumrecht bei fehlender Rentabilität

Rz. 342 Ein jederzeitiges Abholungsrecht des Aufstellers bei Unrentabilität (Rentabilitätsklausel) ist als außerordentliches Kündigungsrecht stets unwirksam. Die Klausel ist wegen fehlender Bestimmtheit und Transparenz nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu beanstanden, weil der Gastwirt von sich aus überhaupt nicht in der Lage ist, die Rentabilität eines Automaten aufgrund des Texte...mehr

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Lexikon / a) Der unternehmerische Handelsvertreter (§ 84 HGB)

Rz. 1084 Handelsvertreter i.S.d. § 84 HGB ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften für einen Dritten betraut ist. Auf solche Handelsvertreter (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB) finden die §§ 305 Abs. 2 und 3, 308 und 309 BGB grundsätzlich keine Anwendung. Etwas anderes soll nach teilweise vertretener Ansicht für sozial...mehr

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Lexikon / VI. Übertragungsrecht für den Getränkelieferanten

Rz. 653 Zunächst ist zu prüfen, ob das Recht des Getränkelieferanten zur Übertragung seiner Rechte auf einen Dritten in den sachlichen Anwendungsbereich des § 305 Abs. 1 BGB fällt.[1306] Wenn sich auch aus der äußeren Form des Vertragstextes sowie aus dem Umstand, dass der Geschäftsführer des beklagten Getränkelieferanten den Vertragstext zu einem Notartermin mitgebracht hat...mehr

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Lexikon / II. Leistungsfrist und unangemessene Länge der Frist

Rz. 1356 Als Leistungsfrist i.S.v. § 308 Nr. 1 BGB sind alle Fristen zu verstehen, die nach dem Inhalt der AGB verstreichen müssen, bevor die Leistung fällig wird und deren Ablauf Voraussetzung dafür ist, dass der Vertragspartner den Verwender in Verzug setzen kann.[2758] Wenn zwischen den Parteien keine Absprache getroffen wird, gilt § 271 BGB. Eine Leistungsfrist i.S.v. § ...mehr

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Lexikon / 3. Grundsätzliche Zulässigkeit

Rz. 660 Der BGH hatte Nachfolgeklauseln zunächst als besonders drückend, wenn auch nicht schlechthin zu beanstanden bewertet,[1316] im Hinblick auf die Fluktuation im Gaststättengewerbe und die Gefahr des Leerlaufens der Bezugsbindung bei Weiterübertragung der Gaststätte, sei es schuldrechtlich, sei es sachenrechtlich, aber für unverzichtbar gehalten.[1317] Letztlich entsche...mehr

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Lexikon / V. Kollidierende AGB ("battle of forms")

Rz. 2134 Das UN-Kaufrecht enthält keine besonderen Regelungen für "battle of forms".[3968] Da die Sachfrage aber zweifelsfrei in den Regelungsbereich des UN-Kaufrechts fällt, muss das Problem kollidierender Geschäftsbedingungen nach Maßgabe des Art. 19 CISG gelöst werden.[3969] Rz. 2135 Nach der Theorie des letzten Wortes ("last shot rule") sollen diejenigen AGB Bestandteil d...mehr

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Lexikon / V. Haftung

Rz. 554 Es ist zulässig, sich als Unternehmer formularmäßig von der Haftung für vom Bauherrn angestrebte steuerliche Effekte freizuzeichnen.[1086] Der Bauherr hingegen kann keine Klausel aufnehmen, nach der der Unternehmer Bedenken gegen die Pläne und das Leistungsverzeichnis noch vor Vertragsschluss[1087] mitzuteilen hat und nach Vertragsschluss mitgeteilte Bedenken ihn nic...mehr

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Lexikon / 1. Verwirkungstatbestand

Rz. 171 Zunächst muss eine Vertragsstrafenklausel transparent formuliert, also klar und verständlich gegliedert sein. Die Fälle, in denen die Vertragsstrafe verwirkt sein soll, müssen präzise beschrieben sein. Allgemeine Formulierungen wie die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für alle beliebigen oder "gravierenden" Arbeitsvertragsverstöße reichen nicht aus.[377] Gleiches gi...mehr

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Lexikon / I. Beschränkungen der Aufrechnungsbefugnis

Rz. 251 Die Aufrechnung hat zwei Funktionen, die in erster Linie den Interessen des Aufrechnenden dienen. Sie ist zum einen ein Erfüllungssurrogat; zum anderen ist die Aufrechnung ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe,[552] die insbesondere im Fall der Insolvenz des Aufrec...mehr

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Lexikon / Bausparkassen

Rz. 480 In einem Bausparvertrag mit einem Verbraucher kann nicht vorgesehen werden, dass dieser mit allen Kosten der Abwicklung belastet wird; insbesondere darf die Wertermittlung des Beleihungsobjekts nicht auf den Kunden abgewälzt werden.[931] Die Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme unterliegt zwar der Inhaltskontrolle, ist aber im Ergebnis nicht zu beanstanden.[932] ...mehr

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Lexikon / VI. Befristung von Arbeitsbedingungen

Rz. 55 Neben der Befristung des Arbeitsverhältnisses insgesamt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einzelne Arbeitsbedingungen befristet zu ändern. Häufigster Anwendungsfall sind die vorübergehende Erhöhung der Arbeitszeit und die Übertragung höherwertiger Aufgaben. Rz. 56 Die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB wird hierbei nicht durch die für die Befristung von Arbeitsverträ...mehr

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Lexikon / XII. Vertragsstrafe

Rz. 1147 Vertragsstrafen (§§ 339 ff. BGB) sind ein anerkanntes Instrument zur Sanktionierung von Vertragsverstößen auch in Handelsvertreterverhältnissen. Die häufigsten Fälle sind Verstöße des Handelsvertreters gegen das aus dem Interessenwahrungsgebot fließende Verbot, dem Prinzipal während der Dauer des Handelsvertreterverhältnisses Konkurrenz zu machen;mehr

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Lexikon / 1. Ausgleichsanspruch

Rz. 1155 Hinsichtlich der Möglichkeit den Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB gegenüber Handelsvertretern auszuschließen, die ihren Tätigkeitsbereich außerhalb der EU und des EWR haben, wird teilweise vertreten, dass dies AGB-rechtlich nur möglich sei, wenn der Ausschluss nach dem Recht des Einsatzlandes zulässig ist.[2403] Dies kann bei Anwendbarkeit deutschen Rechts, was Vo...mehr

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Lexikon / I. Der Begriff und das Wesen des Franchise

Rz. 887 Infolge der Pronuptia-Entscheidung[1855] hatte die Kommission im Jahr 1988 (siehe hierzu Rdn 927 f.) eine eigene Franchise[1856]-GVO[1857] erlassen.[1858] In dieser wurden Franchisevereinbarungen an bestimmte Mindestvertragsbestandteile, wie die "Benutzung eines gemeinsamen Namens oder Zeichens" oder die "Mitteilung von Know-how durch den Franchisegeber an den Franch...mehr

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Lexikon / 2. Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 559 Im Rahmen einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist es zulässig, hierzu eine selbstschuldnerische Bürgschaft in den AGB zu vereinbaren.[1103] Hingegen ist es unzulässig, den Verzicht auf die Einreden gemäß § 768 BGB zu fordern.[1104] Ebenso wenig kann die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderun...mehr

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Lexikon / XI. Werkstattverträge

Rz. 2264 Der BGH wendet hier die gleichen Grundsätze bei Kündigungen durch den Hersteller an wie bei Vertragshändlern. Dem kann nicht gefolgt werden: In drei Urteilen hat sich der BGH mit der Strukturkündigung von Autohäusern befasst, wobei zwei Händlerbetriebe und eine Werkstatt den sonst gleichlautenden Urteilen zugrunde lagen.[4232] Rz. 2265 Hinsichtlich der Händler erleic...mehr

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Lexikon / H. Luftfrachtrecht nach dem Montrealer Übereinkommen

Rz. 2067 Das MÜ gilt nach seinem Art. 1 für die internationale Beförderung von Gütern; das ist eine solche, bei der Abgangsort und Bestimmungsort in den Vertragsstaaten liegen. Es ist unerheblich, ob dazwischen eine Unterbrechung der Beförderung oder ein Flugzeugwechsel stattfindet; sie kann auch dann als einheitliche Leistung vereinbart werden, wenn sie von mehreren aufeina...mehr

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Lexikon / I. Maßstab der Inhaltskontrolle

Rz. 1150 Gemäß § 92c Abs. 1 HGB kann im Verhältnis zu Handelsvertretern, die ihren Tätigkeitsbereich außerhalb der EU und der weiteren Staaten des EWR haben (Island, Norwegen, Liechtenstein), von allen Bestimmungen der §§ 84–92b HGB abgewichen werden. Sie stehen also zur Disposition der Parteien. § 92c HGB findet nur Anwendung, wenn der Handelsvertretervertrag deutschem Sach...mehr

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Lexikon / II. Klauseln zu Abschlagszahlungen, Vorleistung und Kostenabwälzung

Rz. 507 MaBV konforme AGB-Klauseln zu Abschlagzahlungen sind wegen des gesetzlichen Leitbildcharakters des Verordnungsinhalts nach überwiegender Auffassung wirksam. Abweichungen sind somit nur in den Grenzen des § 3 bzw. des § 7 MaBV zulässig. Rz. 508 Die Frage, ob eine Vorleistungspflicht in Form einer Klausel, nach der der gesamte Erwerbspreis nach Übergabe einer Sicherheit...mehr

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Lexikon / B. AGB-Begriff, insbesondere "Stellen" der AGB, falls der andere Teil das Formularwerk des Verwenders wünscht?

Rz. 350 Die Vereinbarung eines bestimmten Formulars[707] – auch bei Auswahlmöglichkeiten – führt nicht dazu, Bankenbedingungen dem AGB-Recht zu entziehen. Rz. 351 Dies gilt auch wenn die Bedingungen von einem Dritten (Verband u.a.) erstellt wurden. Nur in engen Sonderfällen führt eine Vorabeinigung der Parteien auf ein bestimmtes Formular dazu, dass die hierin enthaltenen Reg...mehr

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Lexikon / a) Beurteilungsgrundsätze

Rz. 619 Ob eine die Laufzeit eines Vertrages betreffende Klausel den Vertragspartner des Verwenders in diesem Sinne entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, ist mit Hilfe einer umfassenden Abwägung der schützenswürdigen Interessen beider Parteien im Einzelfall festzustellen.[1240] Es bedarf einer Würdigung des Einzelfalls nach Inhalt, Motiv und Z...mehr

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Lexikon / XXIV. Widerrufsvorbehalte

Rz. 179 Die Vereinbarung von Widerrufsvorbehalten in Arbeitsverträgen soll dem Arbeitgeber ermöglichen, einmal zugesagte Leistungen zu widerrufen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, die zur früheren Zusage geführt haben. Bei der Gewährung von Leistungen unter Widerrufsvorbehalt erwächst dem Arbeitnehmer im Gegensatz zur Gewährung freiwilliger Leistungen (zum Freiwilligk...mehr

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Lexikon / A. Bedeutung

Rz. 2153 Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt gemäß § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung. Nach deren Eintritt ist der Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern; die Verjährung führt daher faktisch zu einem Untergang des Anspruchs. Durch das im Jahre 2001 erlassene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ...mehr

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Lexikon / I. Seefrachtrecht (Seehandelsrecht)

Rz. 2073 Dieses ist seit 21.4.2013[3785] in den §§ 481–535 HGB geregelt. Seefrachtrecht ist auch anzuwenden, wenn der Frachtvertrag die Beförderung des Gutes ohne Umladung sowohl auf Binnen- als auch auf Seegewässern zum Gegenstand hat und entweder ein Konnossement ausgestellt oder die auf Seegewässern zurückzulegende Strecke die größere ist (§ 450 HGB). Rz. 2074 Im Seefracht...mehr

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Lexikon / VIII. Kündigung durch Auftraggeber

Rz. 565 Bei Bauverträgen ist es nicht möglich, in AGB des Unternehmers das freie Kündigungsrecht des Auftraggebers aus § 649 S. 1 BGB auszuschließen und auf eine Kündigung aus wichtigem Grund zu beschränken.[1130] Ebenfalls nicht auszuschließen ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 649 BGB, da dies einen Verstoß gegen § 307 BGB darstellt.[1131] Rz. 566 Weiterh...mehr

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Lexikon / III. Verzicht auf die Einrede der Sicherheitenaufgabe (§ 776 BGB)

Rz. 828 Gibt der Gläubiger eine ihm zur Sicherung der Hauptforderung eingeräumte akzessorische Sicherheit, also eine Hypothek, ein Schiffspfandrecht, ein Pfandrecht oder das Recht gegen einen Mitbürgen, auf, so wird er gemäß § 776 S. 1 BGB insoweit frei, als er aus diesem Recht gemäß § 774 BGB einen Ausgleich hätte verlangen können. Dem Bürgen steht damit ein Verwirkungseinw...mehr

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Lexikon / 3. Fingierte Erklärungen

Rz. 189 Eine ähnliche Interessenlage liegt bei Vereinbarungen über fingierte Erklärungen vor. Tritt ein bestimmtes Ereignis ein, auf das der Arbeitnehmer nicht reagiert, soll nach diesen Klauseln eine bestimmte Rechtsfolge trotz des Schweigens des Arbeitnehmers eintreten. Bekanntester Anwendungsfall ist die bis vor einiger Zeit vom BAG noch anerkannte sog. gegenläufige betri...mehr

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Lexikon / II. Ausschluss der Gesamtschuldnerschaft bei Mitbürgen (§ 769 BGB)

Rz. 825 Gemäß § 769 BGB haften mehrere Bürgen einer Hauptforderung gegenüber dem Gläubiger entsprechend § 774 Abs. 2 BGB als Gesamtschuldner gemäß § 426 BGB. Dies gilt auch, wenn sie sich nicht gemeinschaftlich i.S.d. § 421 BGB verbürgt haben. Der BGH hält eine Klausel für wirksam, wonach diese Regelung und damit die gesamtschuldnerische Haftung von Mitbürgen ausgeschlossen ...mehr

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Lexikon / 5. Verweisung auf Betriebsvereinbarungen

Rz. 78 Betriebsvereinbarungen gelten nach § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer. Diese Regelung wird durch das Günstigkeitsprinzip ergänzt, d.h. günstigere einzelvertragliche Vereinbarungen gehen den belastenden Regelungen einer Betriebsvereinbarung vor. Die arbeitsvertragliche Inbezugnahme v...mehr

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Lexikon / D. Sonderregelungen

Rz. 1441 Für die Darlehensvermittlung ist § 655a zu beachten.[2908] Ebenso kann es sich bei einem Verbraucherdarlehen, das im Zusammenhang mit einem Restschuldversicherungsvertrag abgeschlossen wurde um ein verbundenes Geschäft i.S.v. § 358 BGB handeln. Dies ist der Fall, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge ein...mehr

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Lexikon / II. Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 837 Alternativ zur Gewährleistungsbürgschaft ist es auch zulässig, eine Vertragserfüllungsbürgschaft bis zu einem Umfang von 10 % der Auftragsnettosumme formularmäßig zu vereinbaren, soweit es nicht durch Bestellung anderer Sicherheiten zu einer Übersicherung kommt.[1741] Für die Vertragserfüllungsbürgschaft gelten allerdings andere Grundsätze als bei der AGB-Prüfung ein...mehr

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Lexikon / II. Einbeziehung einzelner Vertragsklauseln/Verwendungsabsicht

Rz. 1461 Wie bereits erwähnt, geben die vorab definierten Formularmietverträge in der Regel auch Möglichkeiten für von den Bestimmungen des Formularvertrages abweichende oder sie ergänzende Vertragsregelungen. Diese Möglichkeit besteht in der Regel durch Einträge in die Rubrik eines Vertrages mit der Überschrift "Sonstige Vereinbarungen" oder "Verschiedenes". Oft wird auch a...mehr

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Lexikon / 1. Klauseln zu Mängelansprüchen

Rz. 513 Der Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung aus § 634 BGB (bzw. § 437 BGB) ist gemäß § 309 Nr. 8b aa BGB unwirksam. Darüber hinaus darf der Bauträger die Mängelansprüche des Bestellers nicht dadurch beschränken, dass er klauselmäßig auf seine Subunternehmer verweist, sog. Subsidiaritätsklausel. Der wesentliche Vorteil des Bauträgermodells liegt für den Erwerber ger...mehr

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Lexikon / A. Übersicht

Rz. 2375 In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen Vollmachtsklauseln in zwei Varianten vor. Einmal kann der Verwender zum eigenen Vorteil regeln, dass der Vertragspartner Vollmachten erteilt (vollmachtserteilende Klauseln); zum anderen kann der Verwender regeln, dass gesetzlich oder rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten – die in der Regel seinen Bereich betreffen – besch...mehr

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Lexikon / J. Speditionsrecht des HGB

Rz. 2080 Die zentrale Vorschrift ist hier § 466 HGB. Sie ist in ähnlicher Weise abgestuft wie § 449 HGB (siehe oben Rdn 2014 ff.). Auch hier haben sich durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts[3797] Änderungen mit Wirkung ab 21.4.2013 ergeben. Rz. 2081 Demnach besteht für Briefe und briefähnliche Sendungen ebenfalls volle Vertragsfreiheit. Für alle anderen Güter gilt ...mehr

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Lexikon / X. Kostenübertragung auf Auftragnehmer

Rz. 571 Bei Klauseln zur Kostenbeteiligung ist zu prüfen, ob die Kostenlast nicht für eine vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht und daher gemäß § 307 Abs. 3 BGB nicht der Inhaltskontrolle unterliegt.[1147] Dies gilt etwa für die Beteiligung an Aufschließungs- und Nebenkosten,[1148] Bauwasser,[1149] und einer Bauwesenversicherung.[1150] Ein deutlich überhöhter Um...mehr

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Lexikon / 3. Unwirksame Klauseln – Rechtsfolgen

Rz. 1094 Eine intransparente oder inhaltlich unangemessene AGB-Klausel ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Es ist nicht möglich, eine unangemessene Klausel durch einschränkende Auslegung auf den Inhalt zurückzuführen, mit dem sie noch wirksam wäre. (Verbot der "teleologischen Reduktion" von AGB).[2294] Der Verwender soll das Risiko dafür tragen, dass eine von ihm verwandte AGB...mehr

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Lexikon / 1. Sonderzahlungen mit Vergütungscharakter

Rz. 83 Nach der Rechtsprechung des BAG sind formularvertragliche Bindungsklauseln immer dann unzulässig, wenn die Sonderzahlung als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit erbracht wird und die Klausel beim Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt zum Wegfall der Leistung führt, zu dem er die vergütete Arbeitsleistung bereits erbracht hat. Das BAG sieht hierin einen ...mehr

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Lexikon / II. Rechtsnatur der VOB/B

Rz. 2317 Bei der VOB/B handelt es sich nicht um eine Rechtsnorm.[4328] Die Rechtsnormqualität kommt der VOB/B auch nicht über die Bezugnahme auf die Regelung des § 8 Abs. 3 VOB/A zu.[4329] Dies beruht darauf, dass die VOB/B nicht vom Gesetzgeber[4330] geschaffen wurde bzw. wird, sondern vielmehr von dritter Seite, dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistunge...mehr

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Lexikon / b) Beurteilungskriterien

Rz. 621 Zunächst ist der Umstand von Bedeutung, dass die Finanzierung des Gastwirts häufig dem Aufbau und der Fortführung der Gastwirtschaft dient. Es liegt dabei in der Natur der Sache und entspricht den legitimen Interessen der Getränkelieferanten an der Möglichkeit eines wirksamen Durchgreifens bei Leistungsstörungen – insbesondere in Zeiten einer stärkeren Fluktuation im...mehr

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Lexikon / 2. Transparenz

Rz. 1090 AGB müssen "klar und verständlich" sein. Erfüllen sie das Transparenzgebot nicht, können sie schon deshalb die andere Vertragspartei unangemessen benachteiligen und sind dann unwirksam (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Die Klausel muss die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen, die sich daraus für die andere Vertragspartei ergeben, soweit erkennen lassen, "wie dies nach...mehr

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Lexikon / 1. Haftung dem Grunde nach

Rz. 672 Auch in Getränkelieferungsverträgen scheitert eine Schadensersatzhaftung ohne Verschulden [1336] an § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sich ein Schadensersatzverlangen des Getränkelieferanten regelmäßig nur auf § 281 Abs. 1 BGB gründen lässt und das Verschuldenserfordernis zum gesetzlichen Leitbild dieser Vorschrift gehört (§§ 280 Abs. 1, 276 BGB).[1337] Rz. 673 Da das Versc...mehr

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Lexikon / IV. Inhaltskontrolle

Rz. 2098 Hier ist auf einige Besonderheiten hinzuweisen: Zunächst findet keine Inhaltskontrolle statt, wenn die Einbeziehung der ADSp in den Vertrag nachweislich dem Willen beider Parteien entspricht, sodass sie nicht mehr von einer Partei der anderen "gestellt" sind. Dies folgt schon aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB,[3823] ist aber in dieser Branche besonders häufig.[3824] Rz. 2099...mehr

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Lexikon / B. "Höhere Gewalt" – Klauseln im Einzelnen

Rz. 1164 Im Falle höherer Gewalt scheidet eine Haftung in der Regel aus. Dies spricht daher zunächst dafür, Klauseln, die den Verwender im Falle von höherer Gewalt von Lieferpflichten oder einer Schadensersatzhaftung freistellen, als wirksam anzusehen, da sie nur die gesetzliche Wertung wiedergeben und damit kontrollfrei gemäß § 307 Abs. 3 BGB sind.[2425] Der Leistungsschuld...mehr

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Lexikon / X. Freiwilligkeitsvorbehalte

Rz. 95 Das BAG erkennt Freiwilligkeitsvorbehalte in Bezug auf Sonderzahlungen, die einen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Sonderzahlung bei wiederholter Zahlung von Anfang an nicht entstehen lassen, auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich als zulässig an.[231] Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt weicht nicht von § 611 Abs. 1 BGB ab und verstößt, sofern es s...mehr

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Lexikon / II. Gesetzliche Schranken

Rz. 2284 Zum Schutz des Schuldners vor überhöhten Vertragsstrafeforderungen sieht § 343 BGB vor, dass unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafen durch Urteil herabgesetzt werden können. Diese Vorschrift findet auf Vertragsstrafeversprechen, die von Kaufleuten im Betrieb ihres Handelsgewerbes abgegeben werden, allerdings keine Anwendung (§ 348 HGB). Rz. 2285 Erhebliche Risiken für...mehr

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Lexikon / 2. Unangemessene Klauseln gemäß § 307 BGB

Rz. 1036 Gerichtsstandsklauseln unterliegen auch der Angemessenheitskontrolle des § 307 BGB. Sie verstoßen dann nicht gegen diese Vorschrift, wenn für sie ein berechtigtes Interesse besteht oder ein entsprechender Handelsbrauch zugrunde liegt.[2121] In gleicher Weise sind Erfüllungsortvereinbarungen zu beurteilen, die den Gerichtsstand verändern.[2122] Zulässig ist etwa die ...mehr

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Lexikon / B. Einzelfälle

Rz. 854 Die Zulässigkeit des einfachen Eigentumsvorbehalts in AGB des Verkäufers ist allgemein anerkannt.[1771] Dieser ist ein angemessener Ausgleich für die aus dem Zahlungsaufschub resultierende Vorleistungspflicht des Verkäufers und das hierdurch entstehende Risiko. Rz. 855 Umgekehrt kommt es im unternehmerischen Geschäftsverkehr vor, dass der Käufer in seinen Einkaufsbedi...mehr

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Lexikon / X. Ausgleichsanspruch

Rz. 1961 Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH hat der Tankstellenbetreiber für das von ihm als Handelsvertreter betriebene Kraftstoffgeschäft einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB, und zwar auch bei der Selbstbedienungstankstelle.[3616] Gemäß § 89b Abs. 4 S. 1 HGB ist der dem Tankstellenbetreiber zustehende Ausgleichsanspruch zwingend. Eine Beschränkung desselben im ...mehr