Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialversicherung

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5 Abgabepflichtige Unternehmen

5.1 Unternehmensbegriff des KSVG Nach ständiger Rechtsprechung des BSG werden vom Unternehmensbegriff des KSVG alle Unternehmen erfasst, sofern sie überhaupt ein Unternehmen in Deutschland betreiben, d. h. eine nachhaltige Tätigkeit ausüben. Da der Unternehmensbegriff im KSVG selbst nicht definiert wurde, ist der Unternehmensbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung zugrund...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / Lohnsteuer

1 Abgrenzung nichtselbstständige Tätigkeit Bei Künstlern ist nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden, ob eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit vorliegt. Für steuerliche Zwecke ist der sog. Künstlererlass maßgebend.[1] Im Übrigen gelten für die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit sowohl bei beschränkt al...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2 Beispiele für (nicht-)selbstständige Tätigkeit

2.1 Spielzeitverpflichtete Bühnenkünstler Im Theater sind Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die auf Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag angestellt sind, in den Theaterbetrieb eingegliedert und damit nichtselbstständige Arbeitnehmer. Eine daneben gleichzeitig bestehende Gastspielverpflichtung, die der Künstler bei einem anderen Unternehmen eingegangen ist, ist f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 3 Abhängig beschäftigte Künstler/Publizisten

3.1 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung einer künstlerischen Tätigkeit unterscheidet sich in einigen Fällen von der lohnsteuerrechtlichen.[1] 3.2 Begriff "Kunst" und Merkmale Das KSVG selbst enthält keine Definition des Begriffs "Kunst". In der Begründung zum KSVG heißt es: "Es wird darauf verzichtet, im Wege der A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / Zusammenfassung

Überblick Unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige selbstständige Künstler und Publizisten unterliegen der Besteuerung. Stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis, ist der Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Selbstständige Künstler/Publizisten sind bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.1 Entgelt im Sinne des KSVG

Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was das abgabepflichtige Unternehmen aufwendet, um das künstlerische/publizistische Werk oder die künstlerische/publizistische Leistung zu erhalten oder zu nutzen.[1] Unbeachtlich für die Feststellung des maßgeblichen Entgelts ist die jeweilige Bezeichnung (z. B. Honorare, Gagen, Tantiemen oder Stipendien). Darüber hinaus sind Auslagen un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.3.2 Beauftragung von juristischen Personen

Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen eines Auftraggebers an juristische Personen (z. B. eine GmbH, AG, e. V.). Zahlungen einer GmbH an ihre überwiegend künstlerisch/publizistisch selbstständig tätigen Gesellschafter und Geschäftsführer sind allerdings für die GmbH abgabepflichtig.[1] Kein Entgelt im Sinne des KSVG sind: Zahlungen für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.6 Bagatellgrenzen für Eigenwerber und nach der Generalklausel

Die Abgabepflicht setzt voraus, dass die Summe der Entgelte für einen in einem Kalenderjahr erteilten Auftrag oder mehrere in einem Kalenderjahr erteilte Aufträge 1.000 EUR (2025: 700 EUR) übersteigt. Bleiben die Entgelte unter dieser Grenze, besteht keine Abgabepflicht.[1] Diese Regelung gilt nur für Eigenwerbung/Öffentlichkeitsarbeit betreibende Unternehmen und solche, die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 9 Verjährung

Für die Verjährung der Ansprüche auf KSA gelten nach § 31 KSVG die Vorschriften des § 25 SGB IV. Ansprüche verjähren danach in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Praxis-Beispiel Berechnung der Verjährung Die Künstlersozialabgaben für das Jahr 2020 wurden spätestens am 31.3.2021 fällig. Aufgrund einer Verjährungsfrist von 4 Kalenderjahren ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.6.2 Musikvereine

Aus dem KSVG ergibt sich, dass die Generalklausel keine Abgabepflicht von Musikvereinen wegen der Tätigkeit vereinseigener Chorleiter und Dirigenten begründet.[1] Im Jahr 2010 haben Gespräche zwischen KSK, Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und dem BMAS für die Abgrenzung der Abgabepflicht von (Laien-)Musikvereinen folgende Regelung ergeben:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2 Auslandsaufenthalt selbstständiger Künstler/Publizisten

Auslandsaufenthalte gehören gerade bei selbstständigen Künstlern/Publizisten zum Berufsalltag. Die Auswirkungen solcher Auslandstätigkeiten sind für die meisten Länder in Sozialversicherungsabkommen geregelt. Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist u. a., dass die überwiegende selbstständige künstlerische/publizistische Tätigkeit im Inland ausgeübt wird. Das ergibt si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 3.2.1 Merkmale einer künstlerischen Betätigung

Als wesentlich für eine künstlerische Betätigung wird vom BVerfG die freie schöpferische Gestaltung betont. In dieser werden Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht.[1] Nach der Intensität und dem Wert der gestalterischen Tätigkeit wird gesetzlich nicht unterschieden. Von der Ku...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 3.1 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung einer künstlerischen Tätigkeit unterscheidet sich in einigen Fällen von der lohnsteuerrechtlichen.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2.1 Spielzeitverpflichtete Bühnenkünstler

Im Theater sind Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die auf Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag angestellt sind, in den Theaterbetrieb eingegliedert und damit nichtselbstständige Arbeitnehmer. Eine daneben gleichzeitig bestehende Gastspielverpflichtung, die der Künstler bei einem anderen Unternehmen eingegangen ist, ist für die Beurteilung nicht entscheidend.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.2 Bedeutung von Status, Rechtsform oder Bezeichnung

Nicht eine Vermarktung künstlerischer/publizistischer Leistungen/Werke ist maßgebend, sondern deren Inanspruchnahme für eigene (Unternehmens-)Zwecke.[1] Auf die Bezeichnung oder Rechtsform kommt es nicht an.[2] Die Gemeinnützigkeit steht der Abgabepflicht nicht entgegen. Unternehmer sind also alle natürlichen und juristischen Unternehmen, deren Tätigkeit einem der in der Auf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2.3 Kulturorchester

Die Mitglieder von Kulturorchestern sind grundsätzlich nichtselbstständig tätig. Arbeitgeber ist der Träger des Orchesters (Theaterunternehmen, Stadtverwaltung, Musikverein usw.). Achtung Gastspielverpflichtung führt zur selbstständigen Tätigkeit Alle gastspielverpflichteten Künstler, z. B. Dirigenten, Vokal- und Instrumentalsolisten, sind immer selbstständig tätig. Dies gilt ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2.6 Synchronsprecher

Synchronsprecher sind regelmäßig selbstständig tätig. Das gilt nicht nur für Lippensynchronsprecher, sondern auch für Synchronsprecher für besondere Filme (z. B. Kultur-, Lehr- und Werbefilme), bei denen der in eine andere Sprache zu übertragende Begleittext zu sprechen ist. Das gleiche gilt für Synchronregisseure. Achtung Lohnsteuerrechtliche Bewertung gilt nicht für die Soz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.4 Unternehmen, die Eigenwerbung oder/und Öffentlichkeitsarbeit betreiben

Abgabepflichtig nach dem KSVG sind auch Unternehmen, die für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei Aufträge an selbstständige Künstler/Publizisten erteilen (sog. Eigenwerber).[1] Aufträge werden z. B. erteilt, um Geschäftsberichte[2], Verkaufskataloge[3] (Print oder Internet), Prospekte, Flyer, Zeitschriften, Broschüren, Zeitun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.5 Unternehmen, die unter die "Generalklausel" fallen

Ferner fallen Unternehmen unter die Abgabepflicht, wenn sie unter die sog. Generalklausel fallen; wenn sie also Aufträge an selbstständige Künstler/Publizisten erteilen, um deren Werke/Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen und im Zusammenhang damit Einnahmen erzielt werden sollen.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2.5 Film- und Fernsehproduktionen

Nichtselbstständig tätig als Arbeitnehmer ist Personal, das an Film- und Fernsehproduktionen teilnimmt, als Schauspieler, Regisseur, Kameraleute, Regieassistenten oder sonstiger Mitarbeiter in der Film- und Fernsehfilmproduktion. Diese Beurteilung ergibt sich daraus, dass diese Personen durch das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in den Organismus der Produktion eingegli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 3 Lohnsteuerabzug

Bei Annahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit ist der Arbeitgeber zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Der Arbeitgeber trägt in diesen Fällen auch das Haftungsrisiko. Die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer richtet sich dabei nach der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum maßgebenden Lohnsteuertabelle. Bei täglicher Zahlung des Honorares ist grun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 7 Ausgleichsvereinigungen

Die Neufassung der Regelungen zur Gründung von Ausgleichsvereinigungen soll deren Gründung erleichtern. Unternehmen, die Bürokratie deutlich verringern wollen, können sich zwischen dem Beitritt zu einer bereits bestehenden Ausgleichsvereinigung oder – gemeinsam mit anderen Unternehmen – zur Gründung einer neuen Ausgleichsvereinigung entscheiden. Mit Zustimmung der KSK können na...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / Sozialversicherung

1 Künstler/Publizisten Mit dem Merkmal "selbstständiger" Künstler/Publizist sind nicht solche Künstler/Publizisten gemeint, die beim abgabepflichtigen/auftraggebenden Unternehmen abhängig beschäftigt sind.[1] Praxis-Beispiel Künstlersozialabgabe für publizistische Leistung Der fest angestellte Redakteur einer Tageszeitung schreibt gegen Honorar für ein Wirtschaftsunternehmen ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 7.2 Vereinbarung zur Bildung einer Ausgleichsvereinigung

Künftig kann die KSK vertraglich mit einem Vertreter mehrerer Unternehmen die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vereinbaren. Die Berücksichtigung der Verwaltungskosten dafür kann vertraglich vereinbart werden. Auch nicht abgabepflichtige Unternehmen können Mitglied einer Ausgleichsvereinigung werden und bleiben. Darüber hinaus können aus Verwaltungsvereinfachungsgründen vi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8 Künstlersozialabgaben

Abgabepflichtige Unternehmen zahlen Entgelte für künstlerische/publizistische Leistungen/Werke an selbstständige Künstler/Publizisten. Darauf gründet sich die Verpflichtung zur Zahlung der KSA. Ist eines der Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, ist keine KSA zu zahlen. 8.1 Entgelt im Sinne des KSVG Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was das abgabepflichtige Unternehmen aufwend...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.2 Keine Abgabepflicht für Arbeitgeber eines Künstlers

Wer Arbeitgeber eines (nichtselbstständigen) Künstlers/Publizisten ist, muss für dessen Leistungen keine KSA zahlen, sondern Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle abführen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Künstler / 3 Beiträge zur Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven führt den Beitragseinzug durch. Sie ist organisatorisch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn angesiedelt. Leistungen aus den Sozialversicherungen werden durch deren jeweilige Träger erbracht. 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung Die Künstlersozialversicherung wird zur Hälfte durch Beitragsanteile der selbstständigen Künstler/Publiz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen

Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder eines inhabergeführten Unternehmens er...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.4 Abgabesatz der Künstlersozialabgabe

Die Summe der abgabepflichtigen Entgelte wird mit dem Abgabesatz multipliziert und ergibt die für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlende KSA. Der Abgabesatz wird vom BMAS im Einvernehmen mit dem BMF durch Rechtsverordnung bestimmt. Die Höhe wird dabei so bemessen, dass das Abgabeaufkommen zusammen mit den Beitragsanteilen der Versicherten und dem Bundeszuschuss ausreicht, um ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.6.1 Rechtsprechung zur mehrtägigen Veranstaltung

Das BSG hat im Falle eines Western- und Country-Vereins festgestellt, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen jede Veranstaltung gesondert gewertet werden muss. Das gilt dann nicht, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen besteht. So entschied das BSG im Falle des Western- und Country-Vereins, dass es sich bei der streitigen Wochenendveranstaltung über 3 Tage...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 10 Säumniszuschläge

Für die Erhebung von Säumniszuschlägen gilt nach § 30 KSVG die Vorschrift des § 24 SGB IV. Säumniszuschläge gehören insoweit zum Vermögen der Künstlersozialkasse. Insbesondere bei Betriebsprüfungen der DRV und KSK bei bisher noch nicht erfassten Unternehmen kommt es vor, dass ohne weitere Nachfragen an die geprüften Unternehmen Säumniszuschläge festgesetzt werden. Das steht ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 6 Abgabepflicht kraft Gesetzes

Die Abgabepflicht tritt kraft Gesetzes ein, d. h. wenn die Tatbestandsmerkmale des § 24 KSVG – Betreiben eines der dort genannten Unternehmen unter den beschriebenen Bedingungen – erfüllt sind; vergleichbar dem Zustandekommen der Versicherungspflicht in der "klassischen" Sozialversicherung. Für jedes betroffene Unternehmen in Deutschland besteht daher eine Selbstmeldepflicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 3.2 Begriff "Kunst" und Merkmale

Das KSVG selbst enthält keine Definition des Begriffs "Kunst". In der Begründung zum KSVG heißt es: "Es wird darauf verzichtet, im Wege der Aufzählung von Berufsbezeichnungen die künstlerische oder publizistische Tätigkeit im Einzelnen zu definieren." Einer solchen Aufzählung steht die Vielfalt, Komplexität und Dynamik der Erscheinungsformen künstlerischer und publizistische...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.1 Unternehmensbegriff des KSVG

Nach ständiger Rechtsprechung des BSG werden vom Unternehmensbegriff des KSVG alle Unternehmen erfasst, sofern sie überhaupt ein Unternehmen in Deutschland betreiben, d. h. eine nachhaltige Tätigkeit ausüben. Da der Unternehmensbegriff im KSVG selbst nicht definiert wurde, ist der Unternehmensbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde zu legen.[1] Unerheblich ist, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2.2 Gastspielverpflichtete Bühnenkünstler

Gastspielverpflichtete Künstler, die eine Gastspielverpflichtung eingehen, sind i. d. R. selbstständig tätig, da es schon wegen der regelmäßig kurzen Verpflichtung an diesem Theater an einer Eingliederung in den Theaterbetrieb fehlt. Maßgeblich ist hier, dass das Theater bei einer Gastspielverpflichtung nicht im Wesentlichen über die Arbeitskraft des Gastkünstlers verfügen k...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.3 "Typische" Verwerter

Abgabepflichtig sind diejenigen Unternehmen, die typischerweise als Verwerter/Nutzer künstlerischer/publizistischer Werke/Leistungen tätig werden. Dies sind nach § 24 Abs. 1 KSVG: Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste), Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen, deren Zweck überwiegend darauf ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 1 Abgrenzung nichtselbstständige Tätigkeit

Bei Künstlern ist nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden, ob eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit vorliegt. Für steuerliche Zwecke ist der sog. Künstlererlass maßgebend.[1] Im Übrigen gelten für die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit sowohl bei beschränkt als auch bei unbeschränkt steuerpflichtigen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 4 Künstler ohne Inlandswohnsitz

Künstler, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihre Tätigkeit im Inland ausüben, sind mit den hierfür gezahlten Vergütungen beschränkt steuerpflichtig. Es ergibt sich eine unterschiedliche steuerliche Behandlung, je nachdem, ob der Künstler als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig ist. Wird die Tätigkeit selbstständig ausgeübt, un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 7.1 Pflichten

Die Ausgleichsvereinigung (AV) erfüllt die der KSK gegenüber bestehenden Pflichten. Insbesondere kann die AV mit befreiender Wirkung die KSA und die Vorauszahlungen entrichten. Die KSK kann vertraglich mit einer AV abweichend vom KSVG die Ermittlung der Entgelte i. S. d. § 25 KSVG unter Zugrundelegung von anderen für ihre Höhe maßgebenden Berechnungsgrößen und die Berücksich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 7.3 Vorteile für Unternehmen als Mitglied einer Ausgleichsvereinigung

Unternehmen haben erhebliche verschiedene Vorteile durch die Bildung oder den Beitritt zu bereits bestehenden Ausgleichsvereinigungen: Keine Einzelfallentscheidung durch Mitarbeiter des Unternehmens (bei jeder Rechnung: was ist abgabepflichtig, was nicht?) Rechtssicherheit – Ergebnisse der Prüfungen der Ausgleichsvereinigung wirken nur für die Zukunft Kalkulationssicherheit Kein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 1 Künstler/Publizisten

Mit dem Merkmal "selbstständiger" Künstler/Publizist sind nicht solche Künstler/Publizisten gemeint, die beim abgabepflichtigen/auftraggebenden Unternehmen abhängig beschäftigt sind.[1] Praxis-Beispiel Künstlersozialabgabe für publizistische Leistung Der fest angestellte Redakteur einer Tageszeitung schreibt gegen Honorar für ein Wirtschaftsunternehmen einen Beitrag für die Ju...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2.4 Freie Mitarbeiter bei Funk und Fernsehen

Rundfunk- und Fernsehanstalten haben neben dem fest angestellten Personal auch Künstler und Angehörige von verwandten Berufen auf Honorarbasis (sog. freie Mitarbeiter) beschäftigt. Diese freien Mitarbeiter sind grundsätzlich Arbeitnehmer. Allerdings sind bestimmte Gruppen freier Mitarbeiter selbstständig tätig, soweit sie nur für einzelne Produktionen (z. B. ein Fernsehspiel,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Künstler / 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Künstlersozialversicherung wird zur Hälfte durch Beitragsanteile der selbstständigen Künstler/Publizisten (50 %) und zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen (30 %) sowie durch einen Zuschuss des Bundes finanziert (20 %). Der Beitragsanteil des Versicherten bemisst sich für die Krankenversicherung nach dem Arbeitseinkommen, und z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Künstler / Zusammenfassung

Begriff Künstler und Publizisten im Sinne der Künstlersozialversicherung sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend selbstständig erwerbstätig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren oder als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig sind oder Publizistik lehren. Für bestimmte, im KSVG genannte Unternehmen, beste...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.2 Aufgaben der Prüfgruppe

Die Prüfgruppe der KSK führt branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durch. Weitere Aufgaben der Prüfgruppe sind, die Prüfer der Rentenversicherungsträger in Fragen der Künstlersozialversicherung zu beraten und an deren Fort- und Weiterbildung mitzuwirken, Informationen aus den Arbeitgeberprüfungen zusammenzuführen und für die Prüfpraxis aufzuberei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung / 1 Zeitabstände

Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Künstler / 3.2 Rentenversicherung

Zur Rentenversicherung haben die Versicherten ebenfalls grundsätzlich Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung zu entrichten (2026: 8.450 EUR mtl.; 2025: 8.050 EUR mtl.). Übersteigt das Arbeitseinkommen die BBG, so bemisst sich der Beitragsanteil auch nach dem höheren Einkommen, jedoch höchstens bis zum 2-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtskreis / 3.1 Rechengrößen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie auch die Bezugsgröße unterschieden sich bis Ende 2024. Daraus folgten auch unterschiedliche Mindestbeitragsbemessungsgrenzen, z. B. für Auszubildende und Praktikanten, Menschen mit Behinderung, Entwicklungshelfer und Mitglieder geistlicher Genossenschaften ohne Anwartschaft auf Versorgung. Für das...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt ab 2026 4,9 %.[2] Die Erfüllung der Melde-...mehr