Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialabgabe

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Betriebsprüfung: Künstlersozialabgabe

Zusammenfassung Überblick Die Träger der Rentenversicherung haben einen umfassenden Prüfauftrag hinsichtlich der Künstlersozialabgabe. Das Thema Künstlersozialabgabe soll bei allen Arbeitgebern platziert werden. Daneben hat die Künstlersozialkasse (KSK) ein eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht für branchenspezifische Schwerpunktprüfungen bzw. anlassbezogene Prüfungen in begrenztem U...mehr

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Künstlersozialversicherung und Künstlersozialabgabe

Zusammenfassung Überblick Unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige selbstständige Künstler und Publizisten unterliegen der Besteuerung. Stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis, ist der Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Selbstständige Künstler/Publizisten sind bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung vers...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 9 Verjährung

Für die Verjährung der Ansprüche auf KSA gelten nach § 31 KSVG die Vorschriften des § 25 SGB IV. Ansprüche verjähren danach in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Praxis-Beispiel Berechnung der Verjährung Die Künstlersozialabgaben für das Jahr 2020 wurden spätestens am 31.3.2021 fällig. Aufgrund einer Verjährungsfrist von 4 Kalenderjahren ...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1.1 Zu prüfende Arbeitgeber

Die Prüfung bei den Arbeitgebern erfolgt bei Unternehmen, die als abgabepflichtige Unternehmen[1] bei der Künstlersozialkasse erfasst sind und bei Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten mindestens alle 4 Jahre sowie bei mindestens 40 % der im jeweiligen Kalenderjahr zur Prüfung anstehenden Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigung...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 11 Prüfung der Künstlersozialabgabe

11.1 Zuständigkeit der Rentenversicherung Die Rentenversicherungsträger prüfen im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch den Arbeitgeber.[1] Sie sind folglich für diese Prüfung nur zuständig, sofe...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 4 Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe

Bemessungsgrundlage sind alle an selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst gezahlten Entgelte.[1] Dazu gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die einem Künstler oder Publizisten erstattet werden, z. B. für Material, Transport, Telefon sowie nicht künstlerische Nebenleistungen. Nicht zur Bemessungsgru...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / Zusammenfassung

Überblick Die Träger der Rentenversicherung haben einen umfassenden Prüfauftrag hinsichtlich der Künstlersozialabgabe. Das Thema Künstlersozialabgabe soll bei allen Arbeitgebern platziert werden. Daneben hat die Künstlersozialkasse (KSK) ein eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht für branchenspezifische Schwerpunktprüfungen bzw. anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang. Eine Prü...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.1 Entgelt im Sinne des KSVG

Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was das abgabepflichtige Unternehmen aufwendet, um das künstlerische/publizistische Werk oder die künstlerische/publizistische Leistung zu erhalten oder zu nutzen.[1] Unbeachtlich für die Feststellung des maßgeblichen Entgelts ist die jeweilige Bezeichnung (z. B. Honorare, Gagen, Tantiemen oder Stipendien). Darüber hinaus sind Auslagen un...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3 Abgabepflicht

Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 24 KSVG verpflichtet. Im Gesetz werden dabei 3 Gruppen unterschieden. 3.1 Typische Verwerter Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig.[1] Eine Gelegentlichkeitsklausel (Bagatellgrenze) gibt es f...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3 Beauftragung von natürlichen und juristischen Personen

8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ...mehr

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Künstlersozialabgabe / 4 Auskunfts- und Vorlagepflicht

Neben der Meldepflicht besteht die Verpflichtung, der Künstlersozialkasse oder den Trägern der Deutschen Rentenversicherung auf Verlangen über alle Tatsachen Auskunft zu geben, die für die Feststellung der Abgabepflicht, die Höhe der Künstlersozialabgabe sowie die Versicherungspflicht und die Höhe der Beiträge und Beitragszuschüsse an Versicherte erforderlich sind. Die Pflichten d...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.2 Keine Abgabepflicht für Arbeitgeber eines Künstlers

Wer Arbeitgeber eines (nichtselbstständigen) Künstlers/Publizisten ist, muss für dessen Leistungen keine KSA zahlen, sondern Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle abführen.mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen

Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder eines inhabergeführten Unternehmens er...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 4 Finanzierung der Künstlersozialversicherung

Die KSV finanziert sich nach § 14 KSVG zur einen Hälfte (50 %) aus den (hälftigen) Sozialversicherungsbeiträgen der tatsächlich über die KSK versicherten selbstständigen Künstler/Publizisten (quasi Arbeitnehmeranteil) und zur anderen Hälfte (quasi Arbeitgeberanteil) aus der von den abgabepflichtigen Unternehmen zu zahlenden Künstlersozialabgaben (30 %) und dem Bundeszuschuss (2...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.2 Aufgaben der Prüfgruppe

Die Prüfgruppe der KSK führt branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durch. Weitere Aufgaben der Prüfgruppe sind, die Prüfer der Rentenversicherungsträger in Fragen der Künstlersozialversicherung zu beraten und an deren Fort- und Weiterbildung mitzuwirken, Informationen aus den Arbeitgeberprüfungen zusammenzuführen und für die Prüfpraxis aufzuberei...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 6 Verletzung der Auskunfts- bzw. Aufzeichnungspflichten

Einige dem Grunde nach zur Künstlersozialabgabe verpflichtete Unternehmen kommen der Auskunftspflicht – trotz Aufforderung – nicht (vollständig) nach oder erfüllen die Aufzeichnungspflichten nicht ordnungsgemäß. In diesen Fällen kann die Höhe der Künstlersozialabgabe geschätzt werden.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1.2 Sofortige Prüfpflicht

Ergeben sich im Rahmen der Prüfung von Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten, die nicht zur Prüfung der Künstlersozialabgabe ausgewählt worden sind, Hinweise auf eine Abgabepflicht nach dem KSVG, muss der Prüfer diesen Hinweisen sofort nachgehen.mehr

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Künstlersozialversicherung ... / Zusammenfassung

Überblick Unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige selbstständige Künstler und Publizisten unterliegen der Besteuerung. Stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis, ist der Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Selbstständige Künstler/Publizisten sind bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflich...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.1 Eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht

Die KSK hat ein eigenes Prüfrecht. Sie kann selbst prüfen, ob Arbeitgeber ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungsgemäß erfüllen und die Künstlersozialabgabe rechtzeitig und vollständig entrichten.[1]mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 10 Säumniszuschläge

Für die Erhebung von Säumniszuschlägen gilt nach § 30 KSVG die Vorschrift des § 24 SGB IV. Säumniszuschläge gehören insoweit zum Vermögen der Künstlersozialkasse. Insbesondere bei Betriebsprüfungen der DRV und KSK bei bisher noch nicht erfassten Unternehmen kommt es vor, dass ohne weitere Nachfragen an die geprüften Unternehmen Säumniszuschläge festgesetzt werden. Das steht ...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3.2 Eigenwerber

Die Künstlersozialabgabe haben typische Verwerter und Unternehmen zu entrichten, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen (Eigenwerber).[1]mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2 Aufgaben der Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) überwacht die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Beitragsanteile der Versicherten und der Künstlersozialabgabe bei den Unternehmern ohne Beschäftigte und den Ausgleichsvereinigungen. 2.1 Eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht Die KSK hat ein eigenes Prüfrecht. Sie kann selbst prüfen, ob Arbeitgeber ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialvers...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 5 Ausgleichsvereinigungen

Die KSK kann mit einem Vertreter mehrerer Unternehmer die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vertraglich vereinbaren. Die Ausgleichsvereinigung erfüllt dann die Pflichten gegenüber der KSK, die ansonsten den Unternehmern obliegen. Sie entrichtet mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung muss dem Vertrag zus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Um die Meldungen überprüfbar zu machen, haben die abgabepflichtigen Unternehmen fortlaufende Aufzeichnungen über die an Künstler/Publizisten gezahlten abgabepflichtigen Entgelte zu führen.[1] Dabei ist das Zustandekommen der Ergebnisse des Meldebogens mit den zugrunde liegenden Unterlagen (Buchhaltung, Belege etc.) nachprüfbar darzustellen. Die abgabepflichtigen Entgelte müss...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.2 Beauftragung von juristischen Personen

Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen eines Auftraggebers an juristische Personen (z. B. eine GmbH, AG, e. V.). Zahlungen einer GmbH an ihre überwiegend künstlerisch/publizistisch selbstständig tätigen Gesellschafter und Geschäftsführer sind allerdings für die GmbH abgabepflichtig.[1] Kein Entgelt im Sinne des KSVG sind: Zahlungen für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 1 Melde- und Zahlungspflicht

Die Künstlersozialkasse (KSK) und die Deutsche Rentenversicherung stellen in einem 2-stufigen Verfahren zunächst die Abgabepflicht dem Grunde nach fest. Anhand eines vom abgabepflichtigen Unternehmen zu erstellenden Meldebogens über die Höhe der an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlten abgabepflichtigen Entgelte werden innerhalb der Verjährungsfristen die Künstl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 4.1 Schwerpunkte der Auskunftspflicht

Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Auskünfte zu erteilen.[1] Insbesondere ist Auskunft zu geben über Namen, Künstlernamen bzw. Pseudonyme sowie die Anschriften der Personen, an die sie Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, die Art und Weise, in der Künstler oder Publizisten für sie tätig geworden sind, die Ver...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 1 Künstler/Publizisten

Mit dem Merkmal "selbstständiger" Künstler/Publizist sind nicht solche Künstler/Publizisten gemeint, die beim abgabepflichtigen/auftraggebenden Unternehmen abhängig beschäftigt sind.[1] Praxis-Beispiel Künstlersozialabgabe für publizistische Leistung Der fest angestellte Redakteur einer Tageszeitung schreibt gegen Honorar für ein Wirtschaftsunternehmen einen Beitrag für die Ju...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.1 Pflichten

Die Ausgleichsvereinigung (AV) erfüllt die der KSK gegenüber bestehenden Pflichten. Insbesondere kann die AV mit befreiender Wirkung die KSA und die Vorauszahlungen entrichten. Die KSK kann vertraglich mit einer AV abweichend vom KSVG die Ermittlung der Entgelte i. S. d. § 25 KSVG unter Zugrundelegung von anderen für ihre Höhe maßgebenden Berechnungsgrößen und die Berücksich...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.3 Vorteile für Unternehmen als Mitglied einer Ausgleichsvereinigung

Unternehmen haben erhebliche verschiedene Vorteile durch die Bildung oder den Beitritt zu bereits bestehenden Ausgleichsvereinigungen: Keine Einzelfallentscheidung durch Mitarbeiter des Unternehmens (bei jeder Rechnung: was ist abgabepflichtig, was nicht?) Rechtssicherheit – Ergebnisse der Prüfungen der Ausgleichsvereinigung wirken nur für die Zukunft Kalkulationssicherheit Kein...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 2 Beispiele für (nicht-)selbstständige Tätigkeit

2.1 Spielzeitverpflichtete Bühnenkünstler Im Theater sind Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die auf Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag angestellt sind, in den Theaterbetrieb eingegliedert und damit nichtselbstständige Arbeitnehmer. Eine daneben gleichzeitig bestehende Gastspielverpflichtung, die der Künstler bei einem anderen Unternehmen eingegangen ist, ist f...mehr

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Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 3 Abhängig beschäftigte Künstler/Publizisten

3.1 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung einer künstlerischen Tätigkeit unterscheidet sich in einigen Fällen von der lohnsteuerrechtlichen.[1] 3.2 Begriff "Kunst" und Merkmale Das KSVG selbst enthält keine Definition des Begriffs "Kunst". In der Begründung zum KSVG heißt es: "Es wird darauf verzichtet, im Wege der A...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / Sozialversicherung

1 Prüfung der Künstlersozialabgabe Jeder Unternehmer, der nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten (natürliche Personen) vergibt, ist zur Meldung und zur Zahlung der Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet. Die Rentenversicherungsträger müssen bei den Arbeitgebern prüfen, ob diese ihre Meldepflichten nach dem Künstl...mehr

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Künstlersozialabgabe / Zusammenfassung

Begriff Für (fast alle) Unternehmen besteht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine gesetzliche Meldepflicht, wenn die Tatbestandsmerkmale des KSVG erfüllt sind. Abgabepflichtige Unternehmen werden durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung und durch die Künstlersozialkasse überwacht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Melde-, A...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5 Abgabepflichtige Unternehmen

5.1 Unternehmensbegriff des KSVG Nach ständiger Rechtsprechung des BSG werden vom Unternehmensbegriff des KSVG alle Unternehmen erfasst, sofern sie überhaupt ein Unternehmen in Deutschland betreiben, d. h. eine nachhaltige Tätigkeit ausüben. Da der Unternehmensbegriff im KSVG selbst nicht definiert wurde, ist der Unternehmensbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung zugrund...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / Lohnsteuer

1 Abgrenzung nichtselbstständige Tätigkeit Bei Künstlern ist nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden, ob eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit vorliegt. Für steuerliche Zwecke ist der sog. Künstlererlass maßgebend.[1] Im Übrigen gelten für die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit sowohl bei beschränkt al...mehr

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Künstlersozialabgabe / 2 Abgabebescheide

Abgabebescheide sind Verwaltungsakte, die für die Vergangenheit zu Ungunsten des abgabepflichtigen Unternehmens immer dann geändert werden können, wenn sie auf dessen falschen Angaben beruhen oder sich die von der Künstlersozialkasse vorgenommene Schätzung des Entgeltes (s. o.) als unrichtig erweist.[1] Achtung Korrektur des Abgabebescheids Die Korrektur eines Abgabebescheids is...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.2 Vereinbarung zur Bildung einer Ausgleichsvereinigung

Künftig kann die KSK vertraglich mit einem Vertreter mehrerer Unternehmen die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vereinbaren. Die Berücksichtigung der Verwaltungskosten dafür kann vertraglich vereinbart werden. Auch nicht abgabepflichtige Unternehmen können Mitglied einer Ausgleichsvereinigung werden und bleiben. Darüber hinaus können aus Verwaltungsvereinfachungsgründen vi...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 3 Lohnsteuerabzug

Bei Annahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit ist der Arbeitgeber zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Der Arbeitgeber trägt in diesen Fällen auch das Haftungsrisiko. Die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer richtet sich dabei nach der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum maßgebenden Lohnsteuertabelle. Bei täglicher Zahlung des Honorares ist grun...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3.1 Typische Verwerter

Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig.[1] Eine Gelegentlichkeitsklausel (Bagatellgrenze) gibt es für diese Gruppe nicht. Zu den typischen Verwertern zählen: Buch-, Presse- uns sonstige Verlage, Presseagenturen (auch Bilderdienste), Theater, Orchester, Chöre und vergle...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 7 Ordnungswidrigkeiten

Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Meldepflicht sowie gegen die Auskunfts- und Vorlagepflicht eines Abgabeverpflichteten sieht eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR vor.[1] Damit soll der Druck auf die zur Abgabe Verpflichteten erhöht werden.mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.6.1 Rechtsprechung zur mehrtägigen Veranstaltung

Das BSG hat im Falle eines Western- und Country-Vereins festgestellt, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen jede Veranstaltung gesondert gewertet werden muss. Das gilt dann nicht, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen besteht. So entschied das BSG im Falle des Western- und Country-Vereins, dass es sich bei der streitigen Wochenendveranstaltung über 3 Tage...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 6 Abgabepflicht kraft Gesetzes

Die Abgabepflicht tritt kraft Gesetzes ein, d. h. wenn die Tatbestandsmerkmale des § 24 KSVG – Betreiben eines der dort genannten Unternehmen unter den beschriebenen Bedingungen – erfüllt sind; vergleichbar dem Zustandekommen der Versicherungspflicht in der "klassischen" Sozialversicherung. Für jedes betroffene Unternehmen in Deutschland besteht daher eine Selbstmeldepflicht...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 3.2.2 Maß des Niveaus schöpferischer Gestaltung

Entsprechend dem Schutzzweck der Künstlersozialversicherung (KSV) reicht in jedem Fall ein relativ niedriges Niveau an freier schöpferischer Gestaltung aus. Im Sinne des KSVG ist jede Darbietung als Kunst anzusehen, bei der auch nur in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung zu erkennen ist. Der Begriff der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erfordert keine e...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.1 Unternehmensbegriff des KSVG

Nach ständiger Rechtsprechung des BSG werden vom Unternehmensbegriff des KSVG alle Unternehmen erfasst, sofern sie überhaupt ein Unternehmen in Deutschland betreiben, d. h. eine nachhaltige Tätigkeit ausüben. Da der Unternehmensbegriff im KSVG selbst nicht definiert wurde, ist der Unternehmensbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde zu legen.[1] Unerheblich ist, ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.3 "Typische" Verwerter

Abgabepflichtig sind diejenigen Unternehmen, die typischerweise als Verwerter/Nutzer künstlerischer/publizistischer Werke/Leistungen tätig werden. Dies sind nach § 24 Abs. 1 KSVG: Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste), Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen, deren Zweck überwiegend darauf ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 2.2 Gastspielverpflichtete Bühnenkünstler

Gastspielverpflichtete Künstler, die eine Gastspielverpflichtung eingehen, sind i. d. R. selbstständig tätig, da es schon wegen der regelmäßig kurzen Verpflichtung an diesem Theater an einer Eingliederung in den Theaterbetrieb fehlt. Maßgeblich ist hier, dass das Theater bei einer Gastspielverpflichtung nicht im Wesentlichen über die Arbeitskraft des Gastkünstlers verfügen k...mehr

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Künstlersozialabgabe / 4.2 Angaben im Zusammenhang mit Beitragszuschüssen

Die Künstlersozialkasse kann bezüglich der Beitragszuschüsse von den Versicherten und den Zuschussberechtigten bestimmte Angaben verlangen. Es wird ein Nachweis gefordert, in welcher Höhe Arbeitseinkommen aus künstlerischer, publizistischer und sonstiger selbstständiger Tätigkeiten in den vergangenen 4 Kalenderjahren erzielt wurde. Für den Nachweis der Angaben zur Höhe des A...mehr