Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Kinderbetreuungskosten

Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht, stellen abzugsfähige Sonderausgaben dar. Der Abzug ist seit 2025 beschränkt auf 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 EUR pro Kind.[1] Bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2024 war der Abzug beschrä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Schulgeld

Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule können mit bis zu 5.000 EUR als Sonderausgabe beantragt werden. Dieser Höchstbetrag gilt für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld besteht.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zu versteuerndes Einkommen:... / 5 Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen[1] ist Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer und ist das Ergebnis des Rechenvorgangs Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder[2] sowie evtl. dem Härteausgleich.[3] Wichtig Besonderheit bei der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen Das EStG legt fest, dass bei der Verwendung des Begriffs "zu versteuerndes E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Kirchensteuer

Zu den abziehbaren Kirchensteuern gehören die Geldleistungen, die eine steuerberechtigte Religionsgemeinschaft aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von ihren Mitgliedern erhebt. Zusätzliche freiwillige Zahlungen an die Religionsgemeinschaft können nicht im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag) abgezogen werden, sondern allenfalls im Rahmen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Fuhrmann/Heine, Wunsch- und Wahlrechte contra Bedarfsplanung in der medizinischen Rehabilitation, SGb 2014, 297. Jabben, Wunsch- und Wahlrechte in der Rehabilitation contra Rehabilitationsbudget am Beispiel der Rentenversicherung, NZS 2003, 529. Neumann, Selbstbestimmte Leistungsgestaltung im SGB IX: Wunsch und Wahlrechte, Geldleistungsoption und persönliches Budget, Zf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Inhaltlich darf nur überprüft werden, ob, wann, und wie viele andere Leistungen der Bürgergeldbezieher von der Berufsgenossenschaft oder dem Rentenversicherungsträger erhalten hat und welche Leistungsbezugszeiträume mit Versicherungspflichtzeiten und Zeiten geringfügiger Beschäftigung übereinstimmen. Weiterhin kann beim Bundesamt für Finanzen der Datenabgleich nach § ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.3 Ausbildung: 25. Lebensjahr (Nr. 3)

Rz. 63 Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Kinder versichert sein, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Hier ist, jedenfalls vom Grundsatz her, die tatsächliche Ausbildung erforderlich, die die Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt. Eingeschlossen in die Ausbildung sind auch die Zeiten der Schul- oder Semesterferien. Die Ausbildu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld

1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraus...mehr

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Kindergeld / 3.5 Kindergeld nicht abtretbar oder pfändbar

Kindergeld ist für die Eltern bestimmt; es soll die Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes sichern einschließlich des Bedarfs für seine Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Aus diesem Grund kann das Kindergeld grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten oder gepfändet werden. Wichtig Pfändung nur wegen gesetzlicher Unterhal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.2 Kindergeld und Kinderfreibeträge

Gemäß § 31 EStG wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes entweder durch die Freibeträge für Kinder nach § 32 oder durch Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG bewirkt. Die Freibeträge nach §§ 32, 66 EStG: Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein jährlicher Freibetrag für das "sächliche ...mehr

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Kindergeld / 3.4.8 Verjährung der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld

Begeht ein Kindergeldberechtigter eine Steuerhinterziehung, indem er es unterlässt, der Familienkasse mitzuteilen, dass Kindergeld für dieses Kind von einer anderen Stelle gezahlt wird (z. B. weil der Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und das Kindergeld über seinen Arbeitgeber bezieht), so kann die Festsetzung des Kindergeldes nachträglich aufgehoben werden. Dab...mehr

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Kindergeld / 3.3 Die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld

Hinweis Grundsätzlich müssen nur die Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) die Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs im Einzelnen kennen. Die nachstehenden Ausführungen richten sich jedoch auch an Betriebe in privater Rechtsform – als Hilfestellung bei der Festsetzung der kinderbezogenen Besitzstan...mehr

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Kindergeld / 2.2 Verzicht des öffentlichen Dienstes auf die Zuständigkeit für das Kindergeld

In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 % aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gab es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 % (Kinder von öffent...mehr

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Kindergeld / 3.3.5 Kindergeld nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes

Vom gesetzlichen Grundgedanken her gilt: Kann ein Kind durch eigene Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt erwirtschaften, ist es nicht mehr auf Unterhaltsleistungen seiner Eltern oder anderer Personen angewiesen. Aus diesem Grund endet die Kindergeldberechtigung grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Eine Berücksichtigung erfolgt nur noch, wenn die b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.9 Abrechnung des Kindergelds durch den öffentlichen Dienst

Wird das Kindergeld zusammen mit den Bezügen oder dem Arbeitsentgelt ausgezahlt, so ist das Kindergeld in den Abrechnungen der Bezüge und des Arbeitsentgelts gesondert auszuweisen (§ 72 Abs. 7 Satz 1 EStG). Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber hat die Summe des von ihm für alle Berechtigten ausgezahlten Kindergelds dem Betrag, den er insgesamt an Lohnsteuer einzubehalten hat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.7 Höhe des Kindergelds, Zahlkinder und Zählkinder

Das Kindergeld beträgt gemäß § 66 Abs. 1 EStG monatlich[1] Darüber hinaus wurde im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes für das Ja...mehr

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Kindergeld / 1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender

Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen Kindergeld auszahlen (zur Möglichkeit des Verzichts der öffentlich-rechtlichen Einrichtung auf die Kind...mehr

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Kindergeld / 3.4.2 Beginn und Ende der Kindergeldzahlung, der Kindergeldantrag

Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Es wird gezahlt bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen (§ 66 Abs. 2 EStG). Kindergeld wird also für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben, gewährt. Praxis-Beispiel Für ein am 31.1. geborenes...mehr

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Kindergeld / 2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse

Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeit...mehr

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Kindergeld / 2 Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds durch öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Verzicht auf die Zuständigkeit

2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Diens...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.2 Das "Ausbildungskindergeld"

Bis zum 31.12.2011 wurde ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 oder Ziffer 2 EStG erfüllte (Arbeit suchend, Berufsausbildung, Übergangszeit, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres etc.), bei der Kindergeldzahlung nur berücksichtigt, wenn es "Einkünfte und Bezüge, die zur Best...mehr

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Kindergeld / 3.3.2 Voraussetzungen beim Antragsteller

In der Regel ist nicht das Kind selbst anspruchsberechtigt, sondern Vater oder Mutter oder eine andere Person, die für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommt (vgl. § 6 SGB I). Nur in Ausnahmefällen (z. B. sonstige Anspruchsberechtigte sind nicht vorhanden) hat ein Kind Anspruch auf Kindergeld für sich selbst. Weiter kann das für ein Kind festgesetzte Kindergeld an das Kind ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.3 "Kind"-Begriff

Anspruch auf Kindergeld besteht nach § 63 Abs. 1 i. V. m. § 32 EStG grundsätzlich für im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder, Kinder des anderen Ehegatten/Lebenspartners, sofern sie in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen sind, Pflegekinder, sofern die in § 32 Abs. 1 Ziffer 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, sowie vom Berechtigten in seinen Haushal...mehr

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Kindergeld / 3.3.8 Mehrere Anspruchsberechtigte

Für jedes Kind wird immer nur einer Person Kindergeld gewährt (§ 64 Abs. 1 EStG). Doppelzahlungen sollen dadurch vermieden werden. Erheben mehrere Personen Anspruch auf Kindergeld für dasselbe Kind – besteht also eine sog. Anspruchskonkurrenz –, bestimmt § 64 Abs. 2 EStG, wer vorrangig berechtigt ist und damit das Kindergeld erhält. Bei den nachrangigen Berechtigten wird das...mehr

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Kindergeld / 3.4.1 Zahlungszeitraum

Das Kindergeld wird monatlich gezahlt (§ 71 EStG).mehr

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Kindergeld / 3.3.5.2.2 Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung/eines Erststudiums

Nach erfolgreichem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung/eines Erststudiums besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst finanziell zu unterhalten. Absolviert das Kind nach Abschluss einer Erstausbildung/eines Erststudiums jedoch eine weitere Berufsausbildung/ein weiteres Studium oder befindet es sich z. B. in einer Übergangszeit von h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.2.3 Der Kindergeldanspruch von Ausländern

Wegen des Territorialprinzips steht grundsätzlich auch Ausländern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, Kindergeld zu. Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörigen der Schweiz, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in die Bundesrepublik einreis...mehr

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Kindergeld / 3.3.6 Altersgrenzen

Das Kindergeldrecht kennt im Wesentlichen 3 Altersgrenzen: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird für jedes Kind – ohne weitere Voraussetzungen – Kindergeld gezahlt (sog. Regelkindergeld), Arbeit suchende Kinder werden längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt, Anspruch auf das sog. Ausbildungskindergeld besteht längstens bis zur Vollendung des 25. ...mehr

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Kindergeld / 3.4.5 Der Kindergeldbescheid

Das Kindergeld wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Bescheid festgesetzt. Bis zur Änderung des § 70 EStG im Jahr 2006 konnte von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids abgesehen werden (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.), wenn dem Antrag in vollem Umfang entsprochen wurde, der Berechtigte anzeigte, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes nicht mehr er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.1 Überblick

Bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs ist zu unterscheiden zwischen Voraussetzungen, die in der Person des Antragstellers, also z. B. bei Vater oder Mutter, vorliegen müssen (Einzelheiten unten, Ziffer 3.3.2), und Voraussetzungen, die das Kind erfüllen muss (Einzelheiten unten, Ziffer 3.3.3 ff.). Nach § 62 EStG hat Anspruch auf Kindergeld, wer in der Bundesrepublik Deutschland...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.4.1 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Nach § 68 EStG ist der Berechtigte verpflichtet, "Änderungen in den Verhältnissen", die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse[1] mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind sämtliche kindergeldrelevanten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Antrags...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.2.1 Kindergeldanspruch bei erstmaliger Berufsausbildung/Erststudium

Seit 1.1.2012 besteht Anspruch auf Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes, wenn das Kind eine erstmalige Berufsausbildung/ein Erststudium absolviert. Das Kind wird also bis zum erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums ohne weitere Voraussetzungen bei der Kindergeldgewährung berücksichtigt. Hinweis Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes nicht er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.3 Kindergeldanspruch bei Ableistung von Freiwilligendiensten

Wichtig Leistet das Kind Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr ab, so haben die Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld. Bestimmte Freiwilligendienste wurden in den Katalog der begünstigten Dienste für die Kindergeldberechtigung aufgenommen (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). Wird der Freiwilligendienst nach A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.2.1 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Grundsätzlich ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Aufenthalt des Berechtigten entscheidend für den Anspruch auf Kindergeld (sog. Territorialitäts-, Wohnlandprinzip). § 8 und § 9 Abgabenordnung (AO) enthalten eine Legaldefinition der genannten Begriffe: "Einen Wohnsitz begründet jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen

Nach § 1 Abs. 2 EStG sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig insbesondere im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richter, Soldaten oder Arbeitnehmer bei einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt sind und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bezie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.7 Aufhebung oder Änderung des Bescheids

– Änderung in den für den Kindergeldanspruch maßgeblichen Verhältnissen Treten in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, Änderungen ein, so ist die Festsetzung des Kindergelds mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an aufzuheben oder zu ändern (§ 70 Abs. 2 Satz 1 EStG). Von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheids ka...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.1 Die Anspruchstatbestände

Überblick Kinder, die das 18 Lebensjahr vollendet haben, werden nur berücksichtigt (§ 63 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 32 Abs. 4 EStG), wenn sie Ziffer 1: nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchende gemeldet sind längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.[1] Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.3 Anzeigepflicht bei Vollendung des 18. Lebensjahres

Ein Kind kann nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur berücksichtigt werden, wenn der Berechtigte der zuständigen Stelle schriftlich anzeigt, dass die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 oder 5 EStG – z. B. eine Erstausbildung oder ein Erststudium – vorliegen. Praxis-Tipp Die Kindergeldzahlung endet automatisch, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Weiterzahlung i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.1 Zielsetzung, Rechtsgrundlagen

Zielsetzung Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat zu besonderem Schutz von Ehe und Familie. Dieser Aufgabe kommt der Staat unter anderem durch die Zahlung von Kindergeld nach. Familienstand und Kinderzahl haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe des Erwerbseinkommens. Erwerbstätige mit Kindern sind deshalb finanziell in doppelter Hinsicht benachteiligt: Kinder führen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.4 Kindergeldanspruch für eine Übergangszeit

Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden kindergeldrechtlich auch berücksichtigt, wenn sie sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten befinden, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit oder der A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.4 Das "Regelkindergeld"

Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt (§ 32 Abs. 3 EStG). Damit besteht der Anspruch auf das sog. Regelkindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, ungeachtet etwaiger eigener Einnahmen des Kindes. Die Berücksich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.4.2 Mitwirkungspflichten des Kindes

Nach § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG ist ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, auf Verlangen verpflichtet, an der Aufklärung des für die Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts mitzuwirken. Damit darf die Kindergeld zahlende Stelle Auskünfte und Nachweise direkt beim Kind einholen. Nach dem Grundsatz des § 93 Abs. 1 Satz 2 AO kommt eine direkte Inanspruchnahme des Kindes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3 Die Einzelheiten des Kindergeldrechts

3.1 Zielsetzung, Rechtsgrundlagen Zielsetzung Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat zu besonderem Schutz von Ehe und Familie. Dieser Aufgabe kommt der Staat unter anderem durch die Zahlung von Kindergeld nach. Familienstand und Kinderzahl haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe des Erwerbseinkommens. Erwerbstätige mit Kindern sind deshalb finanziell in doppelter Hins...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4 Verfahrensrechtliche Regelungen

3.4.1 Zahlungszeitraum Das Kindergeld wird monatlich gezahlt (§ 71 EStG). 3.4.2 Beginn und Ende der Kindergeldzahlung, der Kindergeldantrag Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Es wird gezahlt bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen (§ 66 Abs. 2 EStG). Kindergeld wird also für jede...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.4 Mitwirkungspflichten

3.4.4.1 Mitwirkungspflichten des Antragstellers Nach § 68 EStG ist der Berechtigte verpflichtet, "Änderungen in den Verhältnissen", die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse[1] mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind sämtliche kindergeldrelevanten Änderunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.4.3 Auskunft der Familienkasse an die Bezügestellen im öffentlichen Dienst

Die Familienkassen dürfen den Stellen, die die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisen, den für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalt durch automatisierte Abrufverfahren übermitteln oder Auskunft über diesen Sachverhalt erteilen (§ 68 Abs. 4 EStG). Die Voraussetzungen, unter denen ein automatisierter Datenabruf erfolgen darf, sind in der Verordnung über den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.6 Rechtsmittel gegen die Entscheidung

1. Vorverfahren Ist der Mitarbeiter mit der Entscheidung des Arbeitgebers über den Kindergeldantrag nicht einverstanden, so kann er gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Arbeitgeber erhoben werden. Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Soweit der E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Allgemeines

Rz. 47 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten für mindestens einen Monat des Beitragsjahres Kindergeld festgesetzt worden ist. Die Kinderzulage beträgt ab dem Jahr 2008 für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind 185 EUR und für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind 300 EUR jährlich. A...mehr