Fachbeiträge & Kommentare zu Kaufvertrag

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gebührenstreitwert.

Rn 57 Für den GeS gilt bei vermögensrechtlichen Ansprüchen das gleiche wie zu a). Die Behandlung eines Antrags auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO ist uneinheitlich; teils wird (unter Rückgriff auf §§ 47 I, 52 I, II GKG) pauschal 5.000 EUR angesetzt (Köln MDR 19, 1403; AGS 20, 395, CR 21, 162), andere bewerten das Interesse gem § 48 II GKG individuell (Stuttg MDR 21, 1268: Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgegenstand.

Rn 5 Bestand oder Umfang des Rechts müssen Gegenstand des Rechtsstreits sein; das ist im Streit um Bestellung, Beseitigung (OLGR Celle 06, 534), Löschung, Bestehen oder Nichtbestehen der Fall, nicht hingegen, wenn alleine der Bekl sich zur Verteidigung gegen eine Klage auf Unterlassung von Eigentumsstörungen auf eine Grunddienstbarkeit beruft (BGH NJW-RR 86, 737; aA Anders/G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Legaldefinition.

Rn 3 Vier Voraussetzungen konstituieren gem I 1 den Verbrauchsgüterkauf: (1) ein Unternehmer als Verkäufer schließt mit einem (2) Verbraucher als Käufer einen (3) Kaufvertrag über eine (4) Ware iSv § 241a I. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt gem I 2 auch vor, wenn der Unternehmer neben dem Verkauf eine Dienstleistung schuldet (5). 1. Unternehmer. Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 55 Nebenpflichten betreffen die vom Verkäufer geschuldeten Leistungshandlungen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis des § 320 stehen, aber ebenfalls der Herbeiführung des Leistungserfolgs dienen (Grüneberg/Grüneberg § 241 Rz 5), zB Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen über die Kaufsache. Dazu gehören auch die als ›Schutz-‹, ›Rücksichtnahme-‹ oder ›Verhaltenspflichten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Abschreckungsvereinbarung.

Rn 15 Hierunter fallen zB persönliche Beratungsleistungen (München ZMR 99, 549) und sonstige Fremdkörper (Stuttg ZMR 98, 771) im Kaufvertrag, die den Vorkaufsberechtigten von der Ausübung seines Rechtes abhalten sollen (LG Berlin MM 96, 30). Ebenso die Beurkundung eines höheren Kaufpreises, um dem Mieter die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu verleiden. Dann ist es ausnahmswe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Öffentlich-rechtliche u privatrechtliche Genehmigungen.

Rn 10 Für den durch Ausübung entstandenen Vertrag (s.o. Rn 4) gelten grds die allg Regeln. Er ist, ungeachtet der Genehmigung des Erstvertrags, jedenfalls dann (erneut) genehmigungsbedürftig, wenn das Genehmigungserfordernis personenbezogen ist. Das ist der Fall bei § 12 WEG, § 5 I ErbbauRG, § 2 GrdstVG. Zweifelhaft ist es bei § 2 GVO, weil hier nur zu prüfen ist, ob ein anh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheiten bei verbundenen Verträgen (S 6).

Rn 16 S 6 bezieht sich auf verbundene Verträge (§ 358 III). Die Rücktrittsvermutung greift, wenn der Darlehensgeber die finanzierte Sache, etwa als Sicherungseigentümer, an sich nimmt. Er rückt dann ggü dem Verbraucher, der vor dem Aufspaltungsrisiko geschützt werden soll, in die Rechtsposition des Warenkreditgebers ein. Im Falle eines Rücktritts des Verkäufers beschränkt si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abstrakte Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt, Abs 2.

Rn 3 Konsequent stellt II 1 die abstrakten Sicherungsrechte wie insb Sicherungszession und Sicherungsübereignung den akzessorischen gleich. Nicht akzessorische Sicherheit idS ist auch die Sicherungsgrundschuld (§ 1192 Ia). Vertraglich können entspr Sicherheitsgestaltungen begründet werden (BGH NJW 00, 1331 f [BGH 17.02.2000 - VII ZR 51/98]; 17.9.13 – XI ZR 507/12: zu § 233)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vorschuss (Abs 4).

Rn 7 Im Anschluss an die Rspr (BGHZ 192, 148 Rz 49, BGH NJW 17, 2758 Rz 22, 29) stellt IV klar, dass der Verbraucher das Recht auf einen Vorschuss für die Aufwendungen nach § 439 II, III hat. Kein Vorschuss kann für die (beabsichtigte) Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware verlangt werden (BGH NJW 21, 2277, 2280 [BGH 07.04.2021 - VIII ZR 191/19]). Ein Anspruch nach IV sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 454 gilt für alle Kaufverträge einschl Verbrauchsgüterkauf.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. 2Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei ke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ansprüche wegen Verletzung des Erfüllungs- und Integritätsinteresses.

Rn 6 Eine Beschränkung von § 438 auf Ansprüche zur Liquidation des Erfüllungsinteresses mit der Folge, dass für Verletzungen des Integritätsinteresses die §§ 195 ff gelten, widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers (BRHP/Faust Rz 9; Staud/Matusche-Beckmann Rz 30; vgl BTDrs 14/6040, dass Nr 3 auch für Schadensersatzansprüche gilt; aA: Wagner JZ 02...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck, Rechtsfolgen.

Rn 2 Die Neufassung des vormaligen § 570b wurde (BTDrs 12/3254, 40) im Wesentlichen damit begründet, dass eine Ausweitung des Vorkaufsrechts zum Schutz auch der Mieter im freifinanzierten Wohnungsbau erforderlich sei (vgl Flomm Hambg GE 93, 321). Die Regelung sollte die Tendenz verstärken, dass der verkaufsbereite Vermieter die Eigentumswohnung in erster Linie seinem Mieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL, Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift wurde iRd Umsetzung der WKRL neu eingefügt. § 475c tritt ergänzend neben § 475b und § 434 u soll sicherstellen, dass auch Verträge, die eine dauerhafte Bereitstellungsverpflichtung zum Inhalt haben, trotz ihrer Atypik (für Kaufverträge ist grds ein einmaliger Leistungsaustausch charakteristisch) als Kaufverträge angesehen werden (BTDrs 19/27424, 34). Inso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachenrechtliche Vereinbarung.

Rn 6 Gem I Hs 1 wird der EV sachenrechtlich begründet, indem der Verkäufer sich bei Erfüllung des Kaufvertrags durch Übereignung das Eigentum vorbehält und der Käufer die Kaufsache annimmt. Nach der Auslegungsregel von I Hs 2 (BRHP/Faust Rz 11) liegt dann ›im Zweifel‹ eine Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Zur Abgre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis von den Abweichungen (Nr 1).

Rn 8a Die Abweichung muss dem Verbraucher ›eigens‹ zur Kenntnis gebracht werden, und zwar, bevor dieser seine auf Abschluss des Kaufvertrags gerichtete Erklärung abgibt. Was konkret unter dem Begriff zu verstehen ist, wurde nicht näher definiert. Zwar wird er im BGB (§ 632a I 6) bereits verwendet, jedoch kann aufgrund des völlig unterschiedlichen Regelungszusammenhangs keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm dient der Geltung des Halbteilungsgrundsatzes auch in den Fällen, in denen die beteiligten Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus Vereinbarungen zur anteiligen Übernahme der Maklerkosten durch die Partei treffen, die in keinem Vertragsverhältnis zu dem Makler steht. Dies betrifft sowohl Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrages...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Rn 2 Die Vorschriften des Untertitels 4 sind auf Maklerverträge beschränkt, die Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser betreffen. Ist eine Gewerbeimmobilie oder ein an eine Vielzahl von Parteien vermietetes Wohnhaus Gegenstand des Kaufvertrags, besteht grds keine vergleichbare Zwangslage des Kaufinteressenten (BTDrs 19/15827, 18). Die gesetzliche Regelung enthält ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängel des Grundgeschäfts.

Rn 20 Mängel des Grundgeschäfts lassen die Wirksamkeit der Vollmacht nach dem Abstraktionsprinzip (s Rn 4) grds unberührt (Bork Rz 1491). Ausnahmsweise kann sich ein Mangel des Grundgeschäfts aber auch auf die Vollmacht erstrecken. Anerkannt ist das bei der sog Fehleridentität, wenn der Grund für die Nichtigkeit des Grundgeschäfts auch die Vollmacht erfasst sowie in Fällen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderfall: Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Rn 24 In der Praxis bereiten die häufigen Fälle Probleme, in denen Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer (oft: Bauträger) wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Rede stehen (ausf zum Ganzen: Kniffka, FS Ganten, 125; Werner/Pastor Rz 464 ff). Dann stellt sich die Frage, ob und wenn ja, welche Mängelrechte den einzelnen Erwerbern oder der Gemeinschaft zusteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verwirklichung mehrerer Veräußerungstatbestände

Rn. 2014 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Sachverhalte, bei denen im Rahmen eines äußerlich einheitlichen Veräußerungsvorgangs mehrere betriebliche Sachgesamtheiten veräußert werden, müssen für die Berücksichtigung des Freibetrags näher betrachtet werden. Sofern Sachgesamtheiten zusammen veräußert werden, die, bei isolierter Betrachtung, jeweils zur Inanspruchnahme des Freibetrags...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf des Beschaffungsvertrages, I, IV.

Rn 17 Nach I soll der Widerruf des Beschaffungsvertrages zB nach §§ 312g, 355, 356 auch den damit verbundenen Darlehensvertrag erfassen; das Darlehen ist gleichsam bestandsakzessorisch ggü dem Beschaffungsvertrag. Für die Rückabwicklung dieses widerrufenen Vertrages gelten § 355 III sowie, je nach Art des Vertrags, die §§ 357–357c direkt, für diejenige des Darlehens entspr, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistung durch Dritte

Rn. 476 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei Leistungen eines Dritten kommt es nicht darauf an, ob sie auf oder ohne Veranlassung des Erwerbers erfolgen (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 271 (38. Aufl); aA (nur soweit Erwerber dies nicht veranlasst hat): BFH v 17.09.2014, IV R 33/11, BStBl II 2015, 717), entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang (s Rn 505). Gestattet der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die §§ 2371 ff regeln den Verkauf einer Erbschaft, von Erbteilen (vgl § 1922 II), von jeweiligen Bruchteilen oder von Vor- oder Nacherbschaften. Der praxisrelevante § 2385 erweitert ihre Anwendbarkeit auf ähnliche Verträge, die auf die Veräußerung einer Erbschaft gerichtet sind. Sie eröffnen dem Erben einen ggü der Einzelverwertung einfacheren Weg, den Wert des Nachlass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Akkreditiv.

Rn 20 Das Akkreditiv dient va der Zahlung eines vorzuleistenden Preises aus einem Rechtsgeschäft. Es gilt als abstraktes Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts, gegen bestimmte Dokumente unter Einhaltung bestimmter Bedingungen einen festgesetzten Betrag für Rechnung des Auftraggebers innerhalb einer bestimmten Frist an den Begünstigten zu zahlen (Ddorf ZIP 03, 1785, 1786;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweckvorbehalt.

Rn 16 Ein gesetzwidriges Rechtsgeschäft ist nach § 134 nichtig, falls sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Über die Rechtsfolge entscheidet damit in erster Linie der Verbotszweck. Sinn und Zweck des Gesetzes müssen eine Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts verlangen und dürfen sich nicht mit Wirkungen begnügen, bei denen die Gültigkeit des Geschäfts unberührt bleibt (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verdrängung und Ausschluss des Herausgabeanspruchs nach § 985.

Rn 22 1. § 985 ist bei einer Pfändung durch den Gläubiger des Besitzers subsidiär ggü § 771 ZPO. Der Gläubiger wird zwar durch die Pfändung mittelbarer Besitzer, der Eigentümer kann aber nicht unmittelbar vom Gläubiger die Herausgabe der Sache verlangen, sondern muss Drittwiderspruchsklage erheben und mit Hilfe eines Urteils nach §§ 775 Nr 1, 776 ZPO vorgehen. Gleichzeitig m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Option.

Rn 33 Eine Option vermittelt ihrem Inhaber das Recht, den Vertrag einseitig zustande kommen zu lassen. Insofern wird auch durch die Option ein Kontrahierungszwang begründet. Anders als der Vorvertrag vermittelt die Option aber nicht einen schuldrechtlichen Anspruch auf Abschluss des Hauptvertrags, sondern das Recht, unmittelbar durch die Ausübung der Option den Vertrag zusta...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3.3 Gegenleistung (Preis)

In den allermeisten Verträgen ist die Gegenleistung als Zahlung eines Preises ausgestaltet. Ist dieser Preis ausgehandelt und beziffert, wird es darum kaum Streit geben. Dennoch birgt auch die vertragliche Bestimmung des Preises Tücken. Auf diese Punkte sollte geachtet werden: Der Preis muss genau bestimmt sein. Die wörtliche Wiederholung der Ziffern kann sich empfehlen. Die W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. In lästige Verträge gekleidete Schenkungen

Rz. 426 [Autor/Stand] Schenkungsteuerbare Zuwendungen ereignen sich auch im Rahmen entgeltlich gestalteter Rechtsbeziehungen. Man denke insbesondere an teilunentgeltliche Zuwendungen und/oder gemischte Schenkungen (Anm. 64 f., 114 f.). Rz. 427 [Autor/Stand] Bisweilen bewusst durch solche "lästigen Verträge"[3] verborgen, sind sie als verdeckte Schenkungen selbstverständlich s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 9 Anspruchsziel ist die Vermittlung von Informationen, die der Verpflichtete hat oder sich auch erst beschaffen muss (Rn 1; BGH NJW 84, 487), zB durch Nachfrage bei der Bank und Einsichtnahme in die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen (Stuttg 26.1.16 – 19 W 78/15). Der Erbe hat sich anhand der für ihn erreichbaren Erkenntnisquellen b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Fehlen einer direkten Gegenleistung

Rn. 30 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Schwebende (nicht erfüllte), zweiseitig verpflichtende Geschäfte (vgl. zur Definition IDW RS HFA 4 (2012), Rn. 2ff.) fallen nicht unter die Haftungsverhältnisse und lösen keine Angabepflicht nach § 251 aus (vgl. HdJ, Abt. III/9 (2017), Rn. 152; Beck Bil-Komm. (2022), § 251 HGB, Rn. 5; Friederich (1976), S. 14f.). Allerdings können sich für mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gefahren der Vertragsdurchführung.

Rn 51 Ohne Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Maklers bleiben nachträgliche Geschehnisse mit Wirkungen auf den Hauptvertrag. Die Parteien des Hauptvertrags können sich dem Vergütungsanspruch insb nicht dadurch entziehen, dass sie den Vertrag einvernehmlich aufheben (BGH NJW-RR 93, 248 [BGH 11.11.1992 - IV ZR 218/91]; 02, 50 [BGH 27.09.2001 - III ZR 318/00]). Gleiches gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen und Anwendungsbereich.

Rn 7 Wortlaut und systematische Stellung der Norm legen auf erste Sicht den Schluss nahe, dass die Kondiktionssperre nur für den in 1 normierten Sondertatbestand der Leistungskondiktion gelten soll. Dann wäre sie allerdings wegen der regelmäßig durch §§ 134, 138 begründeten Nichtigkeit des solcherart gesetzes- oder sittenwidrigen Verpflichtungsgeschäftes und der sich daraus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vom Verwender gestellte Vertragsbedingungen.

Rn 6 Entscheidend ist, dass eine der Parteien selbst oder durch eine Hilfsperson die Einbeziehung der von ihr oder einem Dritten (Rn 7) vorformulierten Bedingungen verlangt, also ein konkretes Einbeziehungsangebot macht und auf diese Weise unter Ausschluss des anderen Teils einseitig rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht in Anspruch nimmt (BGHZ 130, 57; Hamm NJW-RR 99, 999). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abgrenzung.

Rn 6 Andere Rechte und Rechtsstellungen, die nicht Anspruch sind, verjähren grds nicht. Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten einseitig die Befugnis geben, ein Recht zu begründen, aufzuheben oder zu ändern, bspw Kündigung, Anfechtung, Widerruf, Aufrechnung und Anfechtung unterliegen nicht der Verjährung. IdR bestehen Ausschlussfristen. Im Extremfall kommt Verwirkung in Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 14 Die Garantie muss zu den Anforderungen an die Sache (§ 434) auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs (BRHP/Faust Rz 14) – in Abgrenzung zur Haltbarkeitsgarantie (II) – gegeben werden. Sie kann selbstständig oder unselbstständig sein (Rn 7, 10 f). Infolge des weiten Beschaffenheitsbegriffs (§ 434 Rn 12) kann sie zu allen mängelrechtlichen Anforderungen an die Kaufsache erk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste.

Rn 11 Der sachliche Anwendungsbereich der ersten Alternative erfasst das Einkommen des Schuldners, welches dieser durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielt. Die Regelung schützt den Schuldner bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste. Diese Formulierung entspricht der bisherigen Regelung in § 850 I 1 aF. Einbezogen werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 243 enthält Regelungen für die häufig vorkommende Gattungsschuld als Gegenbegriff zur das Grundmodell des Schuldrechts bildenden Stückschuld. Ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 300 II, 524 II, 2155, 2182 f und für das Handelsrecht in §§ 360, 373 ff HGB. Ihre Funktion erhält diese Begrifflichkeit insbes bei der Verteilung der Leistungsgefahr nach § 275: Diese tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grundstück.

Rn 5 Grundstück iSd § 925 ist zunächst das Grundstück im Rechtssinne (s § 873 Rn 2), auch wenn es nach § 3 II GBO buchungsfrei oder öffentlich-rechtlich gewidmet (BGH NJW 69, 1437 [BGH 25.04.1969 - V ZR 18/66]) ist. Buchungsfreie Grundstücke müssen zunächst im Grundbuch gebucht werden, es sei denn der Erwerber ist nach § 3 II GBO ebenfalls vom Buchungszwang befreit (vgl Art ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabe und Räumung.

Rn 20 § 41 II 1 GKG begrenzt den Gebührenwert auf den Jahresbetrag; zum Entgelt zählt auch der nach § 41 I 2 GKG anzusetzende Betrag (Ddorf NZM 10, 600 [OLG Düsseldorf 20.10.2009 - I-10 W 102/09]). § 41 II 2 GKG geht Abs 1 vor; stützt sich die Klage auch auf Eigentum, findet mithin eine Wertbegrenzung nach Abs 1 S 1 nicht statt (KG MDR 11, 287); bei einem zeitweiligen Nutzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interpretationsfragen bei vertraglichen Rechtsbeziehungen.

Rn 18 Auch in dem Zusammenhang gelten zunächst die allg Grundsätze der Abgrenzung. Im Verhältnis der §§ 13 GVG, 40 I VwGO ist daher – stets vorbehaltlich gesetzlicher Sonderzuweisungen – entscheidend auf die Rechtsnatur des Vertrages abzustellen, dh ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist (BGH NVwZ 09, 1054 [BGH 20.05.2009 - XII ZB 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umstände.

Rn 8 Als Umstände des Vertrags zu beachten sind Natur und Charakter des Schuldverhältnisses, besondere Begebenheiten des Einzelfalls sowie Verkehrssitte und Handelsbrauch (BGH NJW-RR 07, 778 [BGH 24.01.2007 - XII ZR 168/04]; Staud/Bittner/Kolbe § 269 Rz 18; Lorenz JuS 14, 9 f). Für Unterlassungsansprüche bestimmt sich der Leistungsort nicht nach dem Ort der Zuwiderhandlung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Bezugnahme auf ein Recht, Vorverträge.

Rn 15 Wird die Interpretation eines Vertrages einem bestimmten Recht unterstellt (›construction clause‹), wird dies als ausdrückliche Rechtswahl verstanden (München IPRax 89, 42; offen gelassen: Ddorf 20 U 59/05 v 24.1.06), jedenfalls kann man von einer stillschweigenden Rechtswahl ausgehen (Staud/Magnus Art 3 Rz 89; MüKoIPR/Martiny Art 3 Rz 58; AnwK/Leible Art 27 Rz 43, so ...mehr