Fachbeiträge & Kommentare zu Kaufvertrag

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§ 27 Kaufrecht / (2) Pflichten des Käufers

Rz. 16 Haupt- und Gegenseitigkeitspflicht des Käufers ist die Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). Die ebenfalls in § 433 Abs. 2 BGB erwähnte Pflicht zur Abnahme der Kaufsache ist nach h.M. regelmäßig nur eine Nebenpflicht, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.[22] (a) Kaufpreiszahlung Rz. 17 Die Kaufpreiszahlung wird mit Abschluss des Kaufvertrags (§ 271 Abs. 1 BGB) fällig... mehr

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§ 27 Kaufrecht / (b) Abnahme

Rz. 18 Durch die Abnahme befreit der Käufer den Verkäufer vom Besitz der Ware und damit von der Pflicht zur Übergabe und Übereignung. Die Abnahmepflicht setzt voraus, dass der Verkäufer oder ein herausgabebereiter Dritter zur Besitzübertragung imstande ist und die Kaufsache dem Käufer angeboten wird. Die Sache muss zudem in vertragsgemäßem Zustand, insbesondere mangelfrei se... mehr

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§ 27 Kaufrecht / b) Handelskauf

Rz. 25 Die Einordnung erfolgt durch den Begriff des Handelsgeschäfts (§§ 343 ff. HGB). Für den Handelskauf (siehe Rdn 23) gelten die §§ 373–381 HGB ergänzend. mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
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Kein Werbungskostenabzug für in einem Immobilienverkaufvertrag vom Veräußerer übernommene Verpflichtung zur Renovierung einer instandsetzungsbedürftigen Wohnung

Leitsatz Wird eine vermietete Immobilie verkauft und im Kaufvertrag vereinbart, dass der Veräußerer eine instandsetzungsdürftige Wohnung entrümpelt, wieder mietgerecht herstellt und bis zum Einzug eines Nachmieters Miete an den Käufer zahlen muss, so ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die diesbezüglichen Aufwendungen des Veräußerers durch den Verkauf der Immobilie veranlasst sind und folglich nicht der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen und damit nicht als nachträg... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 3. Checkliste: Arten des Kaufs

a) Verbrauchsgüterkauf Rz. 24 Ein Verbrauchsgüterkauf (siehe Rdn 95) besteht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache kauft (§ 474 Abs. 1 BGB). Auf ihn finden grds. die §§ 433 ff. BGB Anwendung. Ergänzend gelten die besonderen Vorschriften der §§ 474 Abs. 2–479 BGB. Bei Verbraucherverträgen über den Verkauf digitaler Inhalte find... mehr

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§ 27 Kaufrecht / l) Vorkauf

Rz. 35 Vorkauf (§§ 463–473 BGB) ist die Befugnis, einen Gegenstand durch Kauf vorrangig zu erwerben, wenn der Vorkaufpflichtige diesen Gegenstand an einen Dritten verkauft.[40] mehr

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§ 28 Leasing / 3. Haftung des Leasinggebers für vorvertragliches Aufklärungsverschulden des Lieferanten

Rz. 47 Der Lieferant ist nicht bevollmächtigt, den Leasinggeber bei Abschluss des Leasingvertrages zu vertreten. Er kann daher keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben, die den Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer unmittelbar rechtlich binden. Darauf wird in den Leasingverträgen regelmäßig ausdrücklich hingewiesen (sog. Vollmachtsklausel). Der Leasinggeber haftet ab... mehr

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§ 27 Kaufrecht / j) Umtauschvorbehalt

Rz. 33 Unbedingter Kauf, bei dem der Käufer lediglich das Recht hat, den Kaufgegenstand umzutauschen.[38] mehr

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§ 27 Kaufrecht / 4. Checkliste: Rechtskauf

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§ 28 Leasing / aa) Vertrag mit Andienungsrecht

Rz. 7 Bei dem Vertragsmodell mit Andienungsrecht hat der Leasinggeber die Möglichkeit, die Vollamortisation dadurch zu erreichen, dass er dem Leasingnehmer den Vertragsgegenstand zum kalkulierten Restwert bei Vertragsende andient. Durch die Ausübung des Andienungsrechts kommt ein Kaufvertrag zustande, der den Leasingnehmer verpflichtet, den bereits bei Abschluss des Leasingv... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 10. Muster: Beschaffenheitsgarantie

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.4: Beschaffenheitsgarantie § _________________________ Beschaffenheitsgarantie Der Verkäufer garantiert, dass das Motorrad unfallfrei ist und (mit Ausnahme von _________________________) keine sonstigen Beschädigungen erlitten hat. Ferner garantiert er, dass das Motorrad mit einem Originalmotor ausgestattet is... mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließli... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 4. Muster: Klage auf Schadensersatz

Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.22: Klage auf Schadensersatz An das Landgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Schwarz, _________________________ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Frau Grün, _________________________ (Anschrif... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 191 Gegenstand des UN-Kaufrechts sind Kaufverträge über Waren, soweit sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.[361] Bei einem nicht erkennbaren Kauf für den persönlichen Gebrauch findet das UN-Kaufrecht jedoch Anwendung.[362] Das UN-Kaufrecht gilt auch für über das Internet abgeschlossene Geschäfte, nicht jedoch Online-Auktionen.[363] Für das UN-Kaufrecht i... mehr

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§ 28 Leasing / c) Leistungsverweigerungsrecht bis zur Klärung der Gewährleistungsansprüche mit dem Lieferanten

Rz. 72 Erkennt der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers nicht an, darf der Leasingnehmer die laufenden und rückständigen Raten, die er nach den oben dargestellten Grundsätzen im Falle der erfolgreichen Geltendmachung vom Leasinggeber zurückverlangen könnte, erst dann vorläufig einstellen, sobald er die ihm übertragenen Rechte gegen den Lieferanten klageweis... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Muster: Klage auf Übereignung und Übergabe

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe An das Landgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Carl Clever, _________________________ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn Bert Bau, ________________... mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Garantie

Rz. 70 § 443 Abs. 1 BGB definiert die Garantie als jede zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Verkäufers, des Herstellers oder eines sonstigen Dritten, den Kaufpreis zu erstatten oder die Waren auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder... mehr

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§ 22 Internationales Privat... / aa) Typischer Sachverhalt zum Vertragsrecht – Internetauktion (Tatbestandsprüfung)

Rz. 112 A ist Franzose und lebt im Elsass. Er hat ein gebrauchtes Segelboot auf einer Internetauktion von B ersteigert. Der Verkäufer B ist ein Privatmann aus Düsseldorf. Der Plattformbetreiber ist eine spanische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.). Das Segelboot ist nicht gebrauchsfähig. Rz. 113 Ansprüche des A gegen B aus dem Kaufvertrag.[247] mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 14 Weil es häufig an schriftlichen Vereinbarungen fehlt, ist der stillschweigende Maklervertrag äußerst praxisrelevant und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen: Ein konkludenter Maklervertrag kommt zustande, mehr

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§ 27 Kaufrecht / (c) Weitere Nebenpflichten

Rz. 19 Weitere Nebenpflichten können sich aus dem Vertrag unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und aus dem Gesetz ergeben. So trägt der Käufer von der Übergabe der Kaufsache an die Lasten der Kaufsache (§ 446 S. 2 BGB), wie z.B. den Erhaltungsaufwand oder etwaige Steuern.[25] Ihm fallen auch die Kosten der Abnahme und der Versendung der Kaufsache nach einem anderen Ort a... mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Verbrauchsgüterkauf

Rz. 24 Ein Verbrauchsgüterkauf (siehe Rdn 95) besteht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache kauft (§ 474 Abs. 1 BGB). Auf ihn finden grds. die §§ 433 ff. BGB Anwendung. Ergänzend gelten die besonderen Vorschriften der §§ 474 Abs. 2–479 BGB. Bei Verbraucherverträgen über den Verkauf digitaler Inhalte finden nach § 475a Abs. 1 ... mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Verbraucherverträge über digitale Produkte

Rz. 32 Seit dem 1.1.2022 gelten die neuen Regelungen der § 327 ff. BGB, welche besondere Regelungen über Verbraucherverträge über digitale Produkte enthalten. Der Gesetzgeber hat sich dagegen entschieden, einen eigenen Vertragstypus im Besonderen Teil des BGB einzufügen und stattdessen die Vorgaben der zugrundeliegenden Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte un... mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Handelskauf

Rz. 23 Auch für den Handelskauf gelten Sonderregeln: Aufgrund der nach § 346 HGB zu beachtenden, in den jeweiligen Geschäftskreisen üblichen Handelsbräuche, kann dem aktiven und dem passiven Verhalten des Kaufmanns eine besondere Bedeutung zugemessen werden. Gesetzlich geregelte Folgen des Schweigens eines Kaufmanns finden sich in §§ 75h, 91a HGB (Schweigen als Genehmigung d... mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Rechtskauf

Rz. 26 Für den Kauf von Rechten finden die §§ 433 ff. BGB entsprechende Anwendung (§ 453 Abs. 1 BGB). Zu beachten sind die Sonderregelungen in § 453 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (siehe Rdn 8, 14 f.). Bei Verbraucherverträgen über den Verkauf digitaler Inhalte finden nach § 453 Abs. 1 S. 2, 3 BGB verschiedene kaufrechtliche Vorschriften, insbesondere die §§ 434–442 BGB, keine Anwend... mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Rechtsmängel

Rz. 69 Eine Sache ist gem. § 435 S. 1 BGB frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Zu den Rechtsmängeln zählen absolute Rechte, dingliche Rechte (z.B. Nutzungsrechte,[88] Vorkaufsrecht, Beschlagnahme im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[89] oder Eintragung des ... mehr

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§ 27 Kaufrecht / m) Weiterverkauf oder Streckengeschäft

Rz. 36 Beim Weiterverkauf vereinbart der Käufer einer noch nicht übergebenen Sache mit einem Dritten, dass dieser den Vertrag mit dem Verkäufer übernimmt (§§ 398 ff., 414 ff. BGB).[41] Ein Streckengeschäft liegt vor, wenn dieselbe Ware, auch schon vor Konkretisierung (§ 243 Abs. 2 BGB), vom Käufer an den Letztkäufer weiterverkauft wird. Die Kaufvertragspflichten bestehen nur... mehr

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§ 27 Kaufrecht / g) Zwingende Käuferrechte

Rz. 114 § 476 BGB erklärt in bestimmten Fällen gesetzliche Käuferrechte für unabdingbar. Der Unternehmer kann sich hier auf eine anderweitige Gestaltung nicht berufen, d.h. der Kaufvertrag bleibt wirksam und es gelten die gesetzlichen Vorschriften. aa) Grundsätzliches Verbot abweichender Vereinbarungen Rz. 115 Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433–43... mehr

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§ 28 Leasing / IV. Lieferung und Abnahme des Leasingguts

Rz. 50 Mit der Lieferung des Leasinggegenstands unmittelbar vom Lieferanten an den Leasingnehmer erfüllt der Lieferant seine Verpflichtung zur Übergabe und Übereignung gegenüber dem Leasinggeber aus dem Kaufvertrag und zugleich der Leasinggeber seine Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung an den Leasingnehmer. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Übernahmebest... mehr

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§ 27 Kaufrecht / III. Checkliste: UN-Kaufrecht

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§ 27 Kaufrecht / 11. Anmerkungen zum Muster

Rz. 44 Werden die Rechtsfolgen einer Garantie – wie hier – vertraglich nicht festgelegt, stehen dem Käufer im Zweifel sämtliche Rechte aus §§ 437 ff. BGB zu.[46] Die Garantierechte können jedoch auch gem. § 443 BGB vertraglich festgelegt bzw. begrenzt werden (z.B.: "Im Falle einer Garantieverletzung ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder innerhalb angemessen... mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande... mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Zur Rechtswirksamkeit des Ratenplans (zu Nr. 4 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 49 Von erheblichem Belang insbesondere für die Interessen des Bauträgers ist die Beantwortung der Frage, welche rechtlichen Folgen ein unwirksamer Ratenplan hat. Der für Bauträgerverträge zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urt. v. 22.12.2000 entschieden, dass eine Zahlungsvereinbarung, die gegen § 3 Abs. 2 MaBV verstößt, nichtig ist. An ihre Stelle treten dann ab... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 15. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Muster: Materielle Klageerwiderung

Rz. 125 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.28: Materielle Klageerwiderung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ vertreten wir den Beklagten. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen, mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 4. Grundbuchstand

Rz. 10 Unabhängig von der Verpflichtung des Notars gem. § 21 BeurkG, vor der Beurkundung von Grundstücksgeschäften das Grundbuch einzusehen und die Beteiligten über den Inhalt zu belehren, ist es hilfreich, den Inhalt des Grundbuches bereits vor Abschluss des Vertrages zu kennen. Die Kenntnis schafft Klarheit über die Grundbuchberechtigten und gibt Aufschluss über mögliche P... mehr

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§ 27 Kaufrecht / (b) Eigentumsverschaffung

Rz. 12 Der Verkäufer muss dem Käufer (oder einem von ihm benannten Dritten, § 328 BGB) das Eigentum an der Kaufsache übertragen (nach den §§ 929 ff., 873, 925 BGB). Bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts (§ 449 Abs. 1 BGB) hat der Verkäufer erst mit dessen Erlöschen erfüllt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Auch der nichtberechtigte Verkäufer kann einem gutgläubigen K... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 21. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / c) Digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen

Rz. 20 Sonderregeln sind zu beachten, wenn es um einen Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte oder Waren mit digitalen Elementen geht. Für digitale Produkte wurden in Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in § 327 ff. BGB umfassende vertragsübergreifende neue Regelungen in das BGB eingeführt. Soweit ein Verbrauchervertrag über ein digitales Produkt i.S.d. § 327... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers An das Amtsgericht Musterstadt – Vollstreckungsgericht – in _________________________ Erinnerung nach § 766 ZPO In Sachen Gläubiger _________________________ ./. Schuldner _________________________ überreiche ich das vollstreckba... mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Tierkauf

Rz. 27 Der Käufer von Tieren kann unter denselben Voraussetzungen Mängelrechte geltend machen wie der Käufer von Gebrauchsgegenständen.[31] Beschaffenheiten i.S.d. § 434 BGB betreffen vor allem die Gebrauchsmöglichkeit, die Abstammung, die Trächtigkeit[32] und den gesundheitlichen Zustand des Tieres.[33] Schwierigkeiten bereitet es, die Unterscheidung zwischen neuen und gebr... mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Verbrauchsgüterkauf, Kauf einer Ware mit digitalen Elementen

Rz. 5 Bei Verbrauchsgüterkaufverträgen sind unbedingt die Sonderregeln der §§ 474 ff. BGB zu beachten (ausführlich siehe Rdn 95 ff.). Die §§ 475a ff. BGB enthalten Sonderregelungen für Verbrauchsgüterkaufverträge über digitale Produkte bzw. über Waren mit digitalen Elementen (siehe hierzu Rdn 20 ff., 111 ff.). mehr

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§ 27 Kaufrecht / 8. Muster: Haltbarkeitsgarantie

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.3: Haltbarkeitsgarantie § _________________________ Haltbarkeitsgarantie Neben der Mängelhaftung gewährt der Verkäufer eine Garantie gegen Durchrostungsschäden (Korrosion der Karosserie von innen nach außen), beginnend mit der Übergabe des Fahrzeugs und für die Dauer von fünf Jahren. Diese Korrosionsschutzgara... mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Ausnahme beim Erwerb eines GbR-Anteils

Rz. 4 Eine weitere – wenn auch nicht unproblematische – Ausnahme vom Formerfordernis stellt der Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil an einer GbR dar, der auch dann nicht der notariellen Form bedarf, wenn das Gesellschaftsvermögen im Wesentlichen aus Grundbesitz besteht.[4] Die zur Berichtigung des Grundbuches erforderlichen Bewilligungen bedurften bis zum 31.12.2023 a... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 6. Muster: Rücktritt/Aufwendungsersatz

Rz. 89 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.13: Rücktritt/Aufwendungsersatz Wegfrei GmbH _________________________ (Anschrift) Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________, am _________________________ habe ich bei Ihnen ein Navigationsgerät der Marke _________________________, Typ _________________________ zum Preis von _________________________ E... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 4. Muster: Minderung

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.12: Minderung Herrn Dieter Dachs _________________________ (Anschrift) Sehr geehrter Herr Dachs, hiermit zeigen wir an, dass wir die Interessen des Herrn Sorglos vertreten. Eine Originalvollmacht fügen wir unserem Schreiben bei. Am _________________________ kaufte unser Mandant bei Ihnen das Fahrzeug ____________... mehr

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§ 27 Kaufrecht / (e) Nebenpflichten des Verkäufers

Rz. 15 Nebenpflichten des Verkäufers können sich aus dem Gesetz oder aus dem Vertrag unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ergeben. Eine ausdrückliche Regelung enthält das Gesetz in den §§ 241 Abs. 2, 448 Abs. 1, 453 Abs. 2 BGB. Der Verkäufer trägt die Kosten für die Übergabe der Sache (§ 448 Abs. 1 BGB) und die Kosten für die Begründung und Übertragung des verkauften ... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 16. Muster: Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 15 Abs. 5 FZV

Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.7: Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 15 Abs. 5 FZV An die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge _________________________ (Anschrift) Hiermit zeige ich _________________________ (Name), wohnhaft in _________________________ (Anschrift), an, dass ich am _________________________ mein Kraftfahrzeug,... mehr

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§ 27 Kaufrecht / I. Einführung: Warenkaufrichtlinie, Digitale-Inhalte-Richtlinie

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2022 traten als "Schuldrechtsreform 2022" zahlreiche Änderungen im BGB in Kraft, die wesentliche Auswirkungen auf das bisherige Kaufrecht haben und entscheidende Neuerungen, insbesondere für Verbrauchsgüterkaufverträge, bringen. Die Neuregelungen gehen zurück auf das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Asp... mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Auktion mit Sofort-Kauf-Option

Rz. 176 Die "Auktion mit Sofort-Kauf-Option" ergänzt die Auktion um die Möglichkeit, den Artikel zum angegebenen Festpreis sofort zu erwerben. Wird diese Möglichkeit ausgeübt, findet keine Auktion statt. Allerdings steht die Option nur bis zur Abgabe des ersten Gebots oder – solange abgegebene Gebote unter dem Mindestpreis liegen – nur bis zum Erreichen des festgelegten Mind... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 173 Gegenstand rechtlicher Streitigkeiten sind häufig Verträge, die über sog. Internetauktionen, vor allem "eBay", zu Stande kommen. Die verwendeten Begriffe "Auktion", "Bieter" und "Gebot" sind irreführend, haben sich umgangssprachlich gleichwohl etabliert und werden daher auch im Folgenden verwendet. Rechtlich sind derartige Verträge allerdings als Kaufverträge zu qual... mehr