Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der 1974 geborene Antragsgegner ist Vater der im Mai 2012 geborenen Tochter J., die seit der Trennung der Eltern im Jahr 2014 im Haushalt der Kindesmutter lebt. Nachdem der Antragsgegner zuvor länge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 6 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.3 Feststellungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 15 Abs. 3 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit zum Erlass eines Feststellungsbescheides, wenn der Arbeitgeber bis zum 30. Juni die nach Abs. 2 anzuzeigenden Daten nicht, nicht richtig oder nicht vollständig anzeigt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist an dieser Stelle die Bezeichnung "das Arbeitsamt" durch die Bezeichnung "die Bun...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.6 Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 20 Abs. 6 verpflichtet die Arbeitgeber, zur Führung des Verzeichnisses nach Abs. 1 und zur Durchführung des Anzeigeverfahrens (Abs. 2 und 4) Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden. Im Interesse der Abstimmung bei der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Integrationsämtern im Zusammenhang mit der Beschäftigungspflicht und der Ausgleich...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.9 Berichtspflicht der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 23 Angesichts der Vorbildfunktion aller Arbeitgeber der öffentlichen Hand bei der Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen ist eine Übersicht über die Beschäftigungsquote aller öffentlichen Arbeitgeber von besonderem Interesse. Deshalb war die Bundesagentur für Arbeit im ehemaligen Abs. 9 verpflichtet, jährlich eine entsprechende Übersich...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 redaktionell der Neubezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit angepasst. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde die Vor...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.2 Anzeige

Rz. 7 Arbeitgeber, die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, also jahresdurchschnittlich über wenigstens 20 Arbeitsplätze verfügen (§ 154 Abs. 1, § 160 Abs. 2 Satz 2), haben jährlich einmal der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit die Daten anzuzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.8 Benennung von Funktionsträgern

Rz. 22 Abs. 8 verpflichtet die Arbeitgeber, die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, also die Schwerbehindertenvertretungen und – je nach Art des Arbeitgebers und Anzahl der Betriebe und Dienststellen – Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung, sowie ihre Inklusionsbeauftragten unverzüglich nach ihrer Wahl als Vertretung bzw. ihrer Beste...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.1 Verzeichnis

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber zur Führung eines Verzeichnisses über die in ihren Betrieben und Dienststellen beschäftigten schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstigen anrechenbaren Personen (zu den sonstigen anrechenbaren Personen vgl. § 158 Abs. 3, 4). Die Verpflichtung besteht für alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie infol...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.7 Einblick in den Betrieb und in die Dienststelle

Rz. 21 Abs. 7 verpflichtet die Arbeitgeber, den Beauftragten der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt auf deren Verlangen Einblick in ihren Betrieb oder ihre Dienststelle zu gewähren, aber nur "soweit", also nur in dem Umfang, in dem es im Interesse der schwerbehinderten Menschen erforderlich ist. Diese Formulierung ist einengend gefasst, sie kann aber so ausgele...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Verpflichtungen der privaten und der öffentlichen Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern.mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.4 Anzeige nicht beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber

Rz. 17 Die Arbeitgeber, die zur Beschäftigung schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Menschen nicht verpflichtet sind, weil sie (jahresdurchschnittlich) über weniger als 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen eine Anzeige nicht jährlich, sondern nur auf Aufforderung durch die Bundesagentur für Arbeit alle 5 Jahre erstatten. Ziel ist, auch die Beschäftigung schwerbehi...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.2 Beitragsfreie laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistung

Das Gesetz erfasst folgende Sozialleistungen, neben denen laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen nach der Vergleichsberechnung nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträg...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.5 Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften

Rz. 19 Die Vorschrift bestimmt eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt, gleichzeitig einen Anspruch dieser Behörden gegenüber dem Arbeitgeber auf Auskunft in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der besonderen Regelungen des Schwerbehindertenrechts zur Teilhabe schwerbehinderter und ihnen g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.2 Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei Berufsorientierung und -beratung

Rz. 11a Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das Aufgabenspektrum der Integrationsfachdienste in Abs. 2 erweitert worden. Seitdem gehört es auch zu den ausdrücklichen Aufgaben der Integrationsfachdienste, die Bundesagentur für Arbeit (hier wohl die örtlichen Agenturen für Arbeit) bei ihren Maßnahmen zur Berufsorientie...mehr

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Sauer, SGB IX § 203 Widerspruchsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Erste Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde eine Verweisung in Abs. 4 berichtigt. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954, Art. 9 Nr. 20 des Gesetzes) wurden die Überschrift sowie Abs. 1 und 3 an die neue Organisation der Bundesage...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.2 Voraussetzung/Antragstellung

Rz. 7 Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach § 152 auf Antrag des behinderten Menschen die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist in dem damaligen § 68 die Bezeichnung "Arbeitsamt" nicht durch das Wort "Ag...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 2.4 Fremde Hilfskräfte von Hausgewerbetreibenden

Rz. 8 Abs. 4 regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die als fremde Hilfskräfte eines Hausgewerbetreibenden beschäftigt werden, auf Pflichtarbeitsplätze (zur Definition des Hausgewerbetreibenden s. § 2 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes). Sind diese Hausgewerbetreibenden als Arbeitgeber des schwerbehinderten Menschen in der Hauptsache, also überwiegend für einen Auftra...mehr

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Sauer, SGB IX § 203 Widersp... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass die Bundesagentur für Arbeit Widerspruchsausschüsse einrichtet, die aus 7 Mitgliedern bestehen. Abs. 1 ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wesentlich neu gefasst worden. Der Neuformulierung liegt der Grundsatz des Dritten und des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen zugrunde, wonach den Landesar...mehr

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Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Sauer, SGB IX § 213 Geheimh... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen die Beschäftigten der Integrations- bzw. Inklusionsämter und der Bundesagentur für Arbeit, diese Behörden sind in erster Linie mit der Durchführung der Aufgaben nach dem Teil 3 SGB IX befasst. Rz. 3 Über die in § 52 des Schwerbehindertengesetzes getroffene Vorgängerregelung hinaus sind ausdrücklich auch die Beschäftigten der Reh...mehr

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Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.3 Zuständige Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 17 Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist es nicht mehr möglich, den Landesarbeitsämtern gesetzlich Aufgaben zuzuweisen. Deshalb konnte die Aufgabe nicht den jetzigen "Regionaldirektionen"...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 2 Arbeitshilfen

Rz. 208 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, August 2020. Telearbeit und Mobiles Arbeiten – Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche Rahmenbedingungen, Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 10.7.2017, WD 6 – 3000 – 149/16. Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der DRV Bund und der Bundesagentur für Arbeit vom 2.11.2020: Altersteilzeitgesetz; Versich...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.3 Widerruf oder Rücknahme der Gleichstellung

Rz. 7 Die Regelung betrifft behinderte Menschen, die auf Antrag von der Agentur für Arbeit den schwerbehinderten Menschen unter den in § 2 Abs. 3 genannten Voraussetzungen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt worden sind. Die in Teil 3 SGB IX für diesen Personenkreis bestimmten Regelungen sind dann nicht mehr anzuwenden, wenn die Gleichstellung en...mehr

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Sauer, SGB IX § 196 Finanzi... / 2.1 Verwendung von Mitteln der Ausgleichsabgabe

Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Integrationsämter für die Vergütung der Inanspruchnahme des Integrationsfachdienstes Mittel der Ausgleichsabgabe verwenden können. Die Regelung, nach der auch die Arbeitsämter hierzu Mittel der Ausgleichsabgabe des Bundes, also Mittel aus dem Ausgleichsfonds, in Anspruch nehmen konnten, ist mit Wirkung zum 31.12.2004 aufgehoben worden. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 197 Ergebni... / 2.2 Angaben

Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang der zu übermittelnden Daten gemeinsame Maßgaben zu entwickeln. In den "Grundsätzen zur Nutzung und Mitfinanzierung der Integrationsfachdienste" (vgl. Komm. zu § 192...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1)

Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist gemäß § 35 SchwbAV ein "nicht rechtsfähiges Sondervermögen" auf Bundesebene, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zweckgebunden verwaltet und verwendet wird und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bestritten...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.3 Veränderung des Verteilerschlüssels und der Zuständigkeit für die Förderung

Rz. 6 Durch die Regelung in Nr. 3 wird die Bundesregierung – nicht in einer eigenständigen Verordnung, sondern in der Verordnung zu Nr. 2, also der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – in Buchst. a ermächtigt, für den an den Ausgleichsfonds weiterzuleitenden Anteil des Aufkommens an Ausgleichsabgabe und damit für die Verteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bun...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

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Sauer, SGB IX § 203 Widersp... / 2.3 Berufung

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Berufung der Mitglieder und der Stellvertreter und Stellvertreterinnen. Die Bundesagentur für Arbeit beruft, so sieht es Abs. 3 in der seit dem 1.1.2005 geltenden Fassung vor, 6 der 7 Mitglieder sowie die jeweiligen Stellvertreter und Stellvertreterinnen auf Vorschlag. Für die Mitglieder der schwerbehinderten Arbeitnehmer u...mehr

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Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 2.2 Pflichten des Integrationsamtes

Rz. 5 Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren, um seine Ermessensentscheidung in sachgerechter Weise treffen zu können, anknüpfend an den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung und von ihm ausgehend, von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen der schwerbehinderten Menschen und seines Arbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 198 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in Abs. 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über den Begriff und die Aufgaben des Integrationsfachdienstes, die für sie geltenden fachlichen Anforderungen und die finanziellen Leistungen zu regeln. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Erlass einer solchen Veror...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II infolge der Mitgliedschaft in einer Bedarfsgemeinschaft

Leitsatz 1. Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). 2. Ausnahmsweise sind Sozialleistungen dann nicht zu erfassen, wenn sie zur Deckung des Lebensunterhalts nicht best...SGB IImehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird mit Wirkung v. 1...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 22 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 4 Satz 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegeset...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.4 Anwendung der Vorschriften des Teils 3

Rz. 16 Für gleichgestellte behinderte Menschen sind die Vorschriften des Teils 3 des SGB IX anzuwenden mit Ausnahme des § 208 und der Vorschriften des Kapitels 13. Wesentlich sind Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze, Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf eine den Kenntnissen und Fähigkeiten gerecht werdende Beschäftigung, auf behinderungsrechte Einrichtung und Ausstattung des ...mehr

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Sauer, SGB IX § 204 Verfahr... / 2.1 Wahl des/der Vorsitzenden und Stellvertreter

Rz. 2 Die Vorschrift verweist auf § 189 Abs. 1 und 2. Diese Vorschriften gelten entsprechend. In § 189 Abs. 1 ist die Wahl der oder des Vorsitzenden sowie der Stellvertreterin oder des Stellvertreters der Beratenden Ausschüsse für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt (§ 186) und bei der Bundesagentur für Arbeit (§ 188) geregelt. Die dortigen Vorsitzenden und Stellvert...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.3 Verfahren

Rz. 9 Die Bundesagentur für Arbeit, die für die Mehrfachanrechnung zuständig ist (§ 187 Abs. 1 Nr. 8), ist zur Mehrfachanrechnung nicht verpflichtet, sie ist in ihr volles Ermessen gestellt ("kann zulassen"). Das Ermessen wird jedoch, was die in § 155 Abs. 1 und – aufgrund des Satzes 2 – die in § 178 Abs. 2 genannten Personengruppen angeht, im Hinblick auf eine Zweifachanrec...mehr

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Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.5 Tragung von Auslagen (Abs. 5)

Rz. 20 Der mit Art. 1 BTHG zum 1.1.2018 neu gefasste Abs. 5 trägt der Tatsache Rechnung, dass Sonderregelungen zur Vereinnahmung der Geldbuße (§ 90 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) nicht nur Begünstigungen umfassen (Einnahme der Geldbuße), sondern auch mit einer Ersatzpflicht verbunden werden. Deshalb ist in Satz 1 bestimmt, dass die Bundesagentur für Ar...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 2.2 Anerkennungsverfahren

Rz. 7 Eine Anerkennung kann nur auf Antrag ausgesprochen werden. § 18 Werkstättenverordnung regelt das Antragsverfahren im Einzelnen. Diese Vorschrift schreibt die Schriftform oder eine elektronische Form (Art. 167 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anforderungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017, BGBl. I S. 626) des Antrags vor; das Gleiche gilt ...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.1 Fähigkeiten bewerten und einschätzen

Rz. 6 Um eine zielgerichtete Vermittlung in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen, wird bei einer Vielzahl der schwerbehinderten Menschen, beispielsweise bei solchen, die über einen langen Zeitraum arbeitslos sind oder die nur über eine geringe berufliche Qualifikation verfügen, eine vollständige Erhebung individueller Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenp...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.5 Weitere gleichgestellte behinderte Menschen

Rz. 17 Abs. 4 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes) angefügt worden. Mit diesem Gesetz wird als ein Schwerpunkt das Ziel verfolgt, die Chancen behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Teilhabe a...mehr

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Sauer, SGB IX § 204 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt gemeinsame Verfahrensvorschriften für die Widerspruchsausschüsse beim Integrationsamt und bei der Bundesagentur für Arbeit.mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 2.1 Anerkennungsbehörden

Rz. 5 Anerkennungsbehörden sind die Bundesagentur für Arbeit und die jeweiligen für den Sitz der Einrichtung zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Die frühere Bezeichnung "überörtlichen Träger der Sozialhilfe" ist durch Art. 23 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2007 (BGBl. I S. 2541) durch die Bezeichnung "Tr...mehr

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Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 eine sprachliche Anpassung an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird mit Wirkung v. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2.1 Mehrfachanrechnung besonderes betroffener schwerbehinderter Menschen

Rz. 6 Der Gesetzgeber hat sich im Interesse der Verbesserung der Beschäftigungschancen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen in begrenztem Umfang für die Ermöglichung einer Mehrfachanrechnung entschieden, diese Möglichkeit aber auf einen eng definierten Personenkreis beschränkt. Dieser Personenkreis muss dadurch gekennzeich...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.1 Beteiligung

Rz. 2 In Übereinstimmung mit § 192 Abs. 1 spricht die Vorschrift von "Beteiligung" der Integrationsfachdienste. Das heißt, die Integrationsfachdienste nehmen keine eigenen Aufgaben wahr, sie werden im Auftrag der jeweiligen Träger zur Erfüllung der diesen obliegenden Aufgaben tätig, die Träger bleiben ausdrücklich für die Ausführung der Leistung, also die Erfüllung der Aufga...mehr

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Sauer, SGB IX § 196 Finanzi... / 2.3 Tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen (Abs. 2)

Rz. 8 Mit Art. 1 BTHG ist in § 196 ein Abs. 2 eingefügt worden. Mit ihm wird bestimmt, dass die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bei der Beauftragung von Integrationsfachdiensten nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Die Vorschrift entspricht der Regelung in Teil 1 in § 38 ...mehr