Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Ursprung der Vorschrift ist in dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu suchen (v. 7.8.1974, BGBl. I S. 1881). Schon dieses Gesetz bestimmte für die Zeit ab 1.10.1974 die Beteiligung (des Vorgängers) der Bundesagentur für Arbeit durch die anderen Rehabilitationsträger vor der Einleitung berufsfördernder Maßnahmen. Ziel war es...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 2.1 Ausgangslage, Zuständigkeiten

Rz. 7 Die Vorschrift ist zunächst eine Maßgaberegelung zur Umsetzung der im SGB IX angelegten Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger. Bei der Prüfung der Sicherung der Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Bundesagentur für Arbeit in gebotenen Fällen sowohl schon bei der Einleitung als auch der Ausführung und nach d...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 38 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Umbenennung des Trägers der Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausgangslage, Zuständigkeiten Rz. 7 Die Vorschrift ist zunächst eine Maßgaberegelung zur Umsetzung der im SGB IX angelegten Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger. Bei der Prüfung der Sicherung der Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Bundesagentur für Arbeit in gebotenen Fällen sowohl schon bei der Einleitung a...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.2 Verantwortlichkeit

Rz. 4 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Aufgabenträger auch dann, wenn sie den Integrationsfachdienst mit der weiteren Betreuung eines schwerbehinderten Menschen beauftragt haben, für die Ausführung der Leistung weiter verantwortlich bleiben. Das heißt, dass der Integrationsfachdienst bei den Bemühungen zur Vermittlung eines schwerbehinderten Menschen die gleichen Grundsätze ...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, welche Leistungen der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung den allgemeinen Leistungen zuzuordnen sind. Sie benennt die in der Gesetzessystematik erstmal in § 113 Abs. 1 Nr. 1 genannten allgemeinen Leistungen und zählt diese abschließend auf: Nr. 1: Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§§ 44 bis 47), Nr. 2: Leistungen zur ...mehr

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Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 2.4 Berufung

Rz. 13 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Berufung der Mitglieder und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Das Integrationsamt beruft insgesamt 8 der 10 Mitglieder und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Das Berufungsrecht für das Mitglied, das das Land vertritt, obliegt ausschließlich der zuständigen obersten Landesbehörde, die diese Befugnis auf ein...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 2.2 Auftraggeber

Rz. 5 Die in Abs. 1 getroffene Regelung ermöglicht, Integrationsfachdienste bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu beteiligen. Rz. 6 In der durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 mit Wirkung zum 1.10.2000 geschaffenen und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommenen Vorgängervorschr...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.4 Arbeitsassistenz (Abs. 8 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 135 Unter Arbeitsassistenz wird die regelmäßig wiederkehrende Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der Ausübung ihres Berufs verstanden. Die Unterstützung geht über einzelne bedarfsbezogene Hilfestellungen hinaus, die Arbeitsassistenz fungiert mit Einverständnis des Arbeitgebers als eine von dem schwerbehinderten Menschen beauftragte Arbeitskraft oder wird aus de...mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.1 Erhaltung/Erlangung eines Arbeitsplatzes

Rz. 39 Die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 1 zielen auf Hilfen zunächst zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes. Das Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben ist erreicht, wenn der behinderte Mensch seine berufliche Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz (ungekündigt und unbefristet) fortsetzen kann. Für die Erhaltung des Arbeitsplatzes können die arbeitsmarktpolitischen Leistungen nach dem SG...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.4.1 Gewährung von Eingliederungszuschüssen

Rz. 23 Eingliederungszuschüsse sind Leistungen an den Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen des behinderten Menschen hauptsächlich in der ersten Phase einer Beschäftigung. Die Leistung ist an sich keine typische Leistung zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen. Vielmehr sind Eingliederungszuschüsse ein klassisches arbeitsmarktpolitis...mehr

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Sauer, SGB IX § 200 Entzieh... / 2.1 Entziehung der besonderen Hilfen

Rz. 2 Die Regelung gibt dem Integrationsamt die Befugnis, schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen (Abs. 1 Satz 2), die durch ihr Verhalten ihre Teilhabe am Arbeitsleben schuldhaft vereiteln, die besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen (bis 30.6.2001 in § 39 des Schwerbehindertengesetzes: "die Vorteile dieses Gesetzes") zeitweilig zu entzi...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.1 Beauftragung

Rz. 2 Die Vorschrift stellt klar, dass die Integrationsfachdienste im Auftrag tätig werden, und benennt die Auftraggeber. Auftraggeber sind die Integrationsämter als die für die Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zuständigen Behörden der Länder, ferner auch die Rehabilitationsträger. Durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderu...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.2.1.2 Berufsbildungsbereich

Rz. 7 Zur Durchführung der Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen und die Bundesagentur für Arbeit (als die für die Förderung der Maßnahmen in diesen Bereichen überwiegend zuständigen Rehabilitationsträger) im Jahre 1996 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die Vereinbarung über Ra...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.3.2 Soziale Pflegeversicherung

Rz. 15 Für die Entrichtung, die Tragung und die Erstattung der Beiträge gelten die Vorschriften des SGB V über die Krankenversicherung (§ 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Den mit dem Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung der sozialen Pflegeversicherung v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3448) eingeführten Beitragszuschlag für Kinderlose (§ 55 Abs. 3 SGB XI) i. H. v. 0,25 Prozentpun...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift befasst sich mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers und seinen Aufgaben. Der Inklusionsbeauftragte ist Ansprechpartner für schwerbehinderte Beschäftigte im Betrieb, für die Schwerbehindertenvertretung und für die Betriebs- und Personalräte und stellt eine Verbindungsperson zwischen Betrieb, Agentur für Arbeit und Integrations- bzw. Inklusionsam...mehr

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Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung ist nicht nur auf die Arbeitgeber beschränkt, die aufgrund ihrer Betriebsgröße zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber. Aufgabe des Inklusionsbeauftragten ist es, den Arbeitgeber in...mehr

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Sauer, SGB IX § 226 Blinden... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Obgleich Blindenwerkstätten in Kapitel 12 (Werkstätten für behinderte Menschen) des Teils 3 des SGB IX aufgeführt sind, sind sie keine anerkannten Werkstätten, es sei denn, sie sind in dem für die Werkstätten vorgesehenen Verfahren ausdrücklich (zusätzlich) von den zuständigen Anerkennungsbehörden, der Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem Träger der Einglie...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.3 Gemeinsame Empfehlungen der Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 16 Abs. 1 Satz 3 gibt den Rehabilitationsträgern auf, zu den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 Gemeinsame Empfehlungen zu formulieren. Dabei begrenzt der Gesetzgeber die insoweit Mitwirkenden von vornherein auf die zuständigen Rehabilitationsträger. Die Gemeinsamen Empfehlungen wurden dementsprechend (unter Beteiligung von Verbänden) von der Bundesagentur für Arbeit, den T...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 119 regelt als Grundsatzvorschrift die Voraussetzungen für das Übergangsgeld, welches als besondere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in § 118 Satz 1 Nr. 1 benannt wird. Die Norm fasst die Anspruchsvoraussetzungen kumulativ zusammen. Das Übergangsgeld, das nur für Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist, hat 2 Regelvoraussetzungen: Nach Satz 1 Nr. 1 muss die Vor...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte die Regelungen, die zur Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber vorsehen, zusammenfassen und verallgemeinern. Diese Leistungen hatten ihre Vorgänger in den Leistungsgesetzen der jeweiligen Rehabilitationsträger. Die Leistungen sollten entsprechend dem Einleitungssatz von Abs. 1 nur in ...mehr

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Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 und 4 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt. Mit dem Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 2.1 Definition der Integrationsfachdienste

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Integrationsfachdienste, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden können. Rz. 3 Ein Teil der schwerbehinderten Menschen lässt sich – selbst unter Einsatz aller vorhandenen Fördermöglichkeiten – auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann vermitteln, wenn bei der Eingliederung i...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.8 Finanzierung der Leistungen nach § 216 Satz 2

Rz. 15 Mit dem durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) angefügten neuen Abs. 2 wird klargestellt, dass eine Finanzierung der in § 216 aufgeführten Leistungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Inklusionsbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 200 Entzieh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 17 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Als Folge daraus, dass den früheren Landesarbeitsämtern gesetzlich keine Aufgaben mehr zugewiesen werden, tritt an die Stelle des Landesarbeitsamtes nunmehr die Bundesagentur für Arbeit. Mit Inkraftt...mehr

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Sauer, SGB IX § 201 Widersp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 18 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 2 an die neue Organisation der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.5 Vertragliche Regelung

Rz. 11 Abs. 4 bestimmt, dass Näheres zur Beauftragung und Zusammenarbeit sowie zur fachlichen Leitung und Aufsicht zwischen dem Integrationsfachdienst und dem Auftraggeber vertraglich zu regeln ist. Das gleiche gilt für die Qualitätssicherung und die Ergebnisbeobachtung (vgl. hierzu § 197). Bis zum 31.12.2004 war geregelt, welchen Grundsätzen diese Vereinbarungen zu folgen ha...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.7 Sonstige Hilfen

Rz. 55 Mit sonstigen Hilfen können alle Leistungen zur Zielerreichung nach Abs. 1 erbracht werden, die in Abs. 3 Nr. 1 bis 6, 7 und 8 nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Dazu gehören z. B. Mobilitätshilfen, die von den Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nicht erfasst werden, die Förderung eines Gebärdendolmetschers oder Kommunikationshelfers zum Berufss...mehr

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Sauer, SGB IX § 226 Blinden... / 2.1 Anerkennung

Rz. 3 Blindenwerkstätten unterliegen ansonsten einem eigenen Anerkennungsverfahren, welches sich nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz richtet. Die Anerkennung von Blindenwerkstätten ist dort in § 5 geregelt. Zuständig sind nicht Behörden des Bundes, sondern die Wirtschaftsministerien der Länder. Anerkannte Blindenwerkstätten sind in einem Verzeichnis aufgeführt. Das Verzeich...mehr

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Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Die Vorschrift bestimmt die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung des Ausschusses. Rz. 8 Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern, und zwar aus zwei Mitgliedern, die die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vertreten, zwei Mitgliedern, die die privaten und öffentlichen Arbeitgeber vertreten, vier Mitgliedern, die die Organisationen behinderter Menschen vertreten, einem ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.1 Übergreifendes

Rz. 11 Von § 50 betroffen sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung (Träger der Alterssicherung der Landwirte sind nicht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 5 Nr. 2 zuständig) sowie der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung. Rz. 12 Vergleichbare oder nahezu identische Regelungen enthalten z...mehr

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Sauer, SGB IX § 202 Widersp... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zusammensetzung des Widerspruchsausschusses. Er besteht aus 7 Mitgliedern. Aufgabe der Widerspruchsausschüsse ist die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Integrationsämter und der örtlichen Fürsorgestellen (§ 201 Abs. 1 Satz 1). Dem Widerspruchsausschuss ist ferner die Befugnis übertragen, das Erlöschen des Amtes einer Vert...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

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Sauer, SGB IX § 202 Widersp... / 2.3 Berufung

Rz. 7 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Berufung der Mitglieder und der Stellvertreter und Stellvertreterinnen. Das Integrationsamt beruft 5 der 7 Mitglieder sowie die jeweiligen Stellvertreter und Stellvertreterinnen auf Vorschlag. Für die Mitglieder der schwerbehinderten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen sind a...mehr

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Sauer, SGB IX § 202 Widersp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 19 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 die Bezeichnung "Landesarbeitsamt" in "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – B...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.1 Einkommensfreibeträge des behinderten Menschen

Rz. 13 Erhält der Mensch mit Behinderungen eine Waisenrente, Waisengeld oder eine Unterhaltsleistung sind diese Einkünfte nach § 67 als Einkommen beim Ausbildungsgeld (Bedarfsvarianten nach § 123 Nr. 1, 2 oder 3) zu berücksichtigen. Für die Waisenrente und das Waisengeld werden mit der Sonderregelung des § 126 höhere Freibeträge als bei der Berufsausbildungsbeihilfe berücksi...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 11 RehaAnglG. Dort wurden im früheren Abs. 1 die noch sog. berufsfördernden Leistungen nach ihrer Zielsetzung und Erfordernissen allgemein umschrieben und die wichtigsten Leistungen in Abs. 2 benannt. § 11 Abs. 3 RehaAnglG enthielt Bestimmungen zur Dauer der Leistung, die heute in § 53 enthalten sind. Rz. 3 Im SGB IX – Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.9 Beteiligung von Integrationsfachdiensten

Rz. 97 Die Möglichkeit der Beteiligung von Integrationsfachdiensten richtet sich nach § 193. Dort sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste geregelt. Nur in diesem Rahmen sind Beauftragungen durch die Rehabilitationsträger zugelassen. Die Beteiligung der Integrationsfachdienste ist auf die Unterstützung schwerbehinderter Leistungsberechtigter zu deren Teilhabe am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.5 Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 4), Technische Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 142 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 bestimmt die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, sofern keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können. Das betrifft die Ausübung eines bestimmten Berufs, die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.6 Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung

Rz. 38 Nach dem Recht der Arbeitsförderung können Probebeschäftigungen für Menschen mit Behinderungen gefördert werden. § 46 Abs. 1 SGB III bestimmt dazu, dass Arbeitgebern die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. d. § 2 bis zu einer Dauer von 3 Monaten erstattet werden,...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.4 Grundsätze der Leistungsauswahl

Rz. 58 Abs. 4 ist stets in Zusammenhang mit den Leistungen nach Abs. 3, Abs. 7 und 8 zu sehen. Satz 1 fordert, dass bei der Auswahl der Leistungen Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt werden. Zentraler Punkt ist dabei die angemessene Berücksichtigung. Rz. 59 In den Fällen des Abs. 4 Satz 2, in denen ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.2 Leistungen an Arbeitgeber (Überblick) nach Abs. 1, Abs. 2

Rz. 13 Abs. 1 benennt zunächst die Rehabilitationsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erbringen können (aus den Versicherungszweigen der Arbeitsförderung, Unfallversicherung – einschließlich der Träger für die Kinder, Schüler und Studierenden nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII, Rentenversicherung – auch Träger für die Alterssicherung der Landwirte, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.5 Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb

Rz. 33 Nach dem Recht der Arbeitsförderung sind Arbeitshilfen nach § 46 Abs. 2 SGB III möglich. Arbeitgeber können danach Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgeber...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 2.3.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 10 In Abs. 2 wird in einer nicht abschließenden Aufzählung ("insbesondere") der Personenkreis schwerbehinderter Menschen umschrieben, bei deren Eingliederung in das Arbeitsleben und Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ein Integrationsfachdienst beteiligt werden kann. Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betre...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in der Erstfassung des SGB III mit § 100, in Kraft ab 1.1.1998, eingeführt. Eine Vorschrift im AFG, die für die spätere Entwicklung wegbereitend war, gab es nicht. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) wurde mit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.4 Zusammenarbeit

Rz. 7 Die Vorschrift verpflichtet den Integrationsfachdienst zur Zusammenarbeit. Er muss, das ergibt sich bereits aus der Beauftragung, mit dem jeweiligen Auftraggeber zusammenarbeiten, also entweder dem Integrationsamt oder dem Rehabilitationsträger. Daneben muss er auch unabhängig von der jeweils konkreten Beauftragung mit den anderen in Nr. 1 bis 3 genannten Stellen zusam...mehr