Fachbeiträge & Kommentare zu Instandsetzung

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.3 Sonderfälle

Rz. 170 Zu den Kosten der Unterkunft i. S. v. Abs. 1 Satz 1 gehören grundsätzlich die tatsächlich für den Wohnbedarf anfallenden Kosten, soweit diese angemessen sind. Aus einem Vergleich mit den Nebenkosten, die im Falle eines selbst genutzten Wohneigentums geltend gemacht werden können, ergibt sich, dass im Falle eines Wohnmobils als anerkannte Unterkunft (BSG, Urteil v. 17...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.6 Hausgrundstück, Eigentumswohnung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

Rz. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 schützt Vermögen, dessen Einsatz zu Wohnzwecken von Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen erforderlich ist. Diese müssen nicht selbst Inhaber des Vermögens sein. Sie müssen auch nicht die zukünftigen Eigentümer des Hausgrundstückes werden. Die Vorschrift nennt 2 Fälle: die baldige Beschaffung oder den Erhalt eines Hausgrundstüc...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 5, § 8 Bürgergeld–V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Vertikale Vereinbarungen im Kfz-Sektor

Rz. 50 Vertikale Vereinbarungen im Kfz-Sektor, welche die Bedingungen betreffen, zu denen die Parteien Kfz-Ersatzteile oder Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen für Kfz (sog. Kfz-Anschlussmarkt) beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen können, können nach der GVO 461/2010 freigestellt sein.[111] Für vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf oder Weiterverkauf...mehr

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AGS 01/2024, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war mit Bußgeldbescheid vom 22.2.2022 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 22 km/h eine Geldbuße von 120,00 EUR festgesetzt worden, was nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister zur Folge gehabt hätte. Der Verteidiger hat für den Betroffenen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 12. Gewährleistung und Mängelbeseitigung

Rz. 291 Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt vier Jahre, wenn keine andere Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart ist. Entsprechend kann eine längere Verjährungsfrist als diejenige des § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B auf fünf Jahre vereinbart werden. Rz. 292 Für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Fun...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 15. Gewährleistung und Mängelbeseitigung

Rz. 181 Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt vier Jahre, wenn keine andere Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart ist. Entsprechend kann eine längere Verjährungsfrist wie diejenige des § 634a BGB auf fünf Jahre vereinbart werden. Rz. 182 Für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigke...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum

Rz. 23 Der Erwerber kann Mängel am Sondereigentum selbstständig geltend machen, sofern nicht ausnahmsweise gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer beeinträchtigt sind. Mängel am Gemeinschaftseigentum kann der einzelne Erwerber geltend machen, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung der Ansprüche nicht an sich gezogen hat.[33] Der einzelne Er...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / b) Klagebefugnis der Eigentümergemeinschaft

Rz. 29 Die Eigentümergemeinschaft übt gem. § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung auch die ordnungsgemäße ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VI. Zulassung zur Vertragswerkstatt

Rz. 314 Der BGH ist der Auffassung, eine freie Werkstatt habe i.d.R. keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Vertragswerkstättennetz eines Herstellers von Nutzfahrzeugen. Denn sie betreffe einen dem Endkundenmarkt zur Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge vorgelagerten Markt. Dieser umfasse alle Produkte, Dienstleistungen und Rechte, ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund

Rz. 107 Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Die Stadt _________________________, vertreten durch den (Ober-)bürgermeister, nachfolgend als "Stadt" bezeichnet, und _________________________ (Name, Adresse, vertreten durch _________________________) nachfolgend ...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / E. Muster: Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung

Rz. 15 Muster 15.4: Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung Muster 15.4: Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung Ingenieurvertrag Zwischen _________________________ (Name) – Auftraggeber (AG) – und _________________________ (Name) – Auftragnehmer (AN) – wird nachfolgender Ingenieurvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und Pflichte...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 162 Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 HGB müssen für Drohverluste aus einem schwebenden Geschäft Rückstellungen gebildet werden. Der Tatbestand knüpft an den Nichtausweis sog. schwebender Geschäfte (dazu o. Rdn 120 f.) an, bei denen eine Gleichwertigkeitsvermutung besteht. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Gleichwertigkeit im konkreten Geschäft nicht (mehr) ...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / L. Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung

Rz. 12 Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidu...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / D. Muster: Ingenieurvertrag – Tragwerksplanung

Rz. 14 Muster 15.3: Ingenieurvertrag – Tragwerksplanung Muster 15.3: Ingenieurvertrag – Tragwerksplanung Ingenieurvertrag Zwischen _________________________ (Name) – Auftraggeber (AG) – und _________________________ (Name) – Auftragnehmer (AN) – wird nachfolgender Ingenieurvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und Pflichten beider V...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / B. Muster: Architektenvertrag

Rz. 12 Muster 15.1: Architektenvertrag Muster 15.1: Architektenvertrag Objektplanung Gebäude und Innenräume Zwischen _________________________ (Name, Adresse) – Auftraggeber (AG) – und _________________________ (Name, Adresse) – Auftragnehmer (AN) – wird nachfolgender Architektenvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und Pflichten be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt

Rz. 139 Belastungsgegenstand des Dauerwohnrechts kann eine Wohnung sein, jedoch auch nur ein einzelner Raum oder ein ganzes Gebäude.[615] Belastungsgegenstand beim Dauernutzungsrecht ist jeder Raum, der Gegenstand von Teileigentum sein kann, daneben auch Wohnungen, beispielsweise bei vorübergehender, wenn auch längerdauernder beruflicher Nutzung als Büro. Beide Arten von Recht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung

Rz. 18 Es handelt sich um eine Gesamtheit von Anforderungen, die sich aus der Natur des maschinellen Grundbuchs ergeben, und die in Nr. 1, in §§ 64 bis 66 GBV sowie der Anlage zu Nr. 3 konkretisiert werden. Die Realisierung muss sich nicht an den optimalen, wohl aber an den üblichen Standards orientieren.[22] Rz. 19 Gefordert werden Vorkehrungen gegen den unbefugten Zugang vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Inhaltliche Ausgestaltung nach SachenR-DV

Rz. 16 Der Inhalt der kraft Gesetzes entstandenen Dienstbarkeit bestimmt sich nach der Art der Anlage und ihrer Nutzung. § 9 Abs. 1 GBBerG nennt keine inhaltlichen Bestimmungen. Selbstverständlich muss sich der Inhalt aber im Rahmen des nach § 1018 BGB für Dienstbarkeiten Zulässigen bewegen. Danach kann der Berechtigte zur Benutzung des Grundstücks in bestimmter Beziehung be...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Verjährung nach VOB/B

Rz. 66 Im Bereich der VOB/B gilt eine Verjährungsfrist für Bauwerke von vier Jahren, § 13 Abs. 4 VOB/B. Für andere Werke als Bauwerke sowie für feuerberührte Teile von Feuerungsanlagen beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Die kürzeren Fristen tragen dem reg...mehr

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§ 5 Architektenrecht / IV. Einwendungen des Architekten

Rz. 115 Grundsätzlich kann sich der Architekt zunächst in tatsächlicher Hinsicht gegen die Behauptung wenden, es liege ein Mangel vor. In Betracht kommt dies dann, wenn keine Abweichungen von vertraglich geschuldeten vereinbarten Beschaffenheiten vorliegen und keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Planung gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt oder ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 14. Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Rz. 55 Unter 14.1 ist der Fall des vertraglich vereinbarten Widerrufsrechtes geregelt. Daneben ist in bestimmten Fällen das gesetzliche Widerrufsrecht zu beachten, welches gilt, wenn Verbraucher am Bauvertrag beteiligt sind. Dies gilt besonders für den Verbraucherbauvertrag, aber auch in weiteren Fällen:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Verpflichteter: Auftraggeber

Rz. 74 Jeder Besteller, der werkvertraglich mit einem Unternehmer verbunden ist, ist zur Sicherheitsleistung nach § 650f BGB verpflichtet, unabhängig davon, ob er Eigentümer des Baugrundstücks ist. Daher gilt § 650f BGB auch für Werkverträge zwischen Hauptunternehmer und Subunternehmer unter der Voraussetzung, dass Gegenstand der Verträge Bauarbeiten an einem Bauwerk oder ei...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 78 Muster 3.13: Dienstwagen Muster 3.13: Dienstwagen (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen der _________________________ Klasse [ggf.: Kategorie/Typ konkretisieren] zur Verfügung. Dem Arbeitnehmer ist es gestattet, diesen Dienstwagen kostenlos auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Die ordnungsgemäße Versteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gemeinschaftseigentum

Rz. 28 Das Grundstück selbst und Grundstücksflächen im Freien sind grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG). An Flächen im Freien, z.B. Hof und Garten, Lager- oder Kfz-Stellplätzen war bis 30.11.2020 auch bei dauerhafter Markierung kein Sondereigentum denkbar, sondern nur die Bestellung eines Sondernutzungsrechts als Gebrauchsregelung möglich (siehe Rdn 110...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sanierung oder Renovierung

Rz. 47 [Autor/Stand] Zu vertreten hat der Steuerschuldner auch Mietausfälle infolge einer Sanierung oder einer Umgestaltung in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks.[2] Grundlegende Sanierungen, die typischerweise die Folge unterlassener rechtzeitiger und umfassender Instandhaltung sind, zählen ebenfalls dazu. Gleiches gilt für Umbaumaßnahmen, um die Vermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nicht zu vertretende Minderung der Ausnutzung des Grundstücks

Rz. 59 [Autor/Stand] Indem § 34 Abs. 2 an Abs. 1 anknüpft, setzt auch der Erlass bei eigengewerblicher Nutzung voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung der Ausnutzung nicht zu vertreten hat.[2] Das ist dann der Fall, wenn er sie weder selbst herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.[3] Nicht zu vertreten sind...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Berechtigter: Unternehmer eines Bauwerks

Rz. 19 Der Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek steht dem Unternehmer zu. Unternehmer i.S.d. § 650e BGB ist, wer Schuldner eines Bauvertrages ist, wie er in § 650a BGB legaldefiniert wird. Danach ist auch derjenige Unternehmer, der nicht nur mit der Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder dem Umbau eines Bauwerks oder eines Teils davon beauftragt ist (si...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksnutzung nach dem Recht der DDR

Rz. 1 Die Energieversorger der DDR hatten nach dem für sie geltenden Recht erheblich weitergehende Möglichkeiten, Grundstücke für ihre Zwecke zu nutzen als Unternehmen des bundesdeutschen Rechts. Dies war grundlegend in der Energieverordnung v. 1.6.1988[1] geregelt. Danach bestanden für die Unternehmen an den Grundstücken kraft Gesetzes Mitbenutzungsrechte. Die Unternehmen k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt der Reallast

Rz. 250 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Gegenstand der Reallast können wiederkehrende Leistungen jeder Art sein. Die Leistungen können in Geld,[886] Naturalleistungen oder in Dienstleistungen (Handlungen) bestehen.[887] Sie müssen in keinem Zusammenhang mit dem Grundstück stehen oder aus dem Grundstück erwirtschaftet werden.[888] Die Verpflichtung des Eigentümer...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / IV. Verbraucherbauvertrag

Rz. 14 Als Unterfall des Bauvertrags regeln §§ 650i ff. BGB den Verbraucherbauvertrag. Hierunter fallen Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, durch die ein Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Für den Begriff "Bau von neuen Gebäuden" kann an § 312b Abs. 3 Nr. 4 BGB a.F....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Technische Beschaffenheit des Datenspeichers

Rz. 5 Die zur Erfüllung der Anforderungen an ein zuverlässiges und leistungsfähiges maschinelles Grundbuch notwendigen Maßnahmen müssen angemessen umgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat jedoch davon abgesehen, bestimmte Speichertechnologien vorzuschreiben und Einzelheiten hinsichtlich deren Dimensionierung, Konfigurierung oder Aktualisierung festzulegen. Bei der Beschaffung, ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Wirtschaftliche Erwägungen aus der Sicht des Besitzunternehmens und der Betriebs-GmbH

Rz. 138 Der Verpächter in einer Betriebsaufspaltung wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und seiner zivilrechtlichen Pflicht zur Instandhaltung einen Pachtzins erwarten, der ihm eine Abschreibungsvergütung als Vergütung des Wertverzehrs und eine angemessene Kapitalverzinsung zur Erzielung Rendite oberhalb des Kapitalmarktzinses gewährleistet. Besteht allerdings eine S...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 88 Im Zusammenhang mit der Überlassung von Dienstwagen können sich vielfältige Regelungsfragen stellen. In der Praxis wird regelungstechnisch oftmals so verfahren, dass im Arbeitsvertrag nur recht knapp auf eine (oftmals durchaus umfangreiche) Dienstwagenrichtlinie ("Car Policy") des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe Bezug genommen wird (etwa wie folgt: "Dem Arbei...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / F. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Testamentsvollstreckung

Rz. 6 Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Wertsicherungsklausel, Testamentsvollstreckung (Erfüllung Vermächtnisse) Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Bewertungsgrundsätze

Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugangsbewertung) und der For...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Anspruchsberechtigter

Rz. 70 Nach dem BauVG ist Berechtigter der Sicherheitsleistung jeder Unternehmer, der einen Bauvertrag nach § 650a BGB abgeschlossen hat, d.h. einen Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Wer mit der Instandhaltung beauftragt ist, ist Unternehmer i.S.d. § 650f BGB, sofern d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / K. (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander

Rz. 11 Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Einleitung:[7] Wir sind im geset...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 2. Leasing

Rz. 248 Ein Leasingvertrag liegt vor, wenn der Leasinggeber eine Sache oder Sachgesamtheit dem Leasingnehmer gegen ein in Raten gezahltes Entgelt zum Gebrauch überlässt, wobei die Gefahr oder Haftung für Instandhaltung, Sachmängel, Untergang und Beschädigung der Sache allein den Leasingnehmer trifft.[184] Der Leasinggeber überträgt dafür seine Ansprüche hieraus gegen Dritte ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Konstruktive Gebäudeteile und Versorgungsanlagen

Rz. 40 Konstruktive Teile des Gebäudes, z.B. Fundamente, tragende Wände,[162] Außenwände, Decken,[163] Dächer, Schornsteine, Brandmauern,[164] Außenputz,[165] Isolierschicht am Flachdach,[166] schwimmender Estrich,[167] Schließanlagen[168] sind zwingend Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG), auch wenn mehrere selbstständige Gebäude auf dem gleichen Grundstück stehen, z.B. E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 111 Der Inhalt ist in § 1018 BGB geregelt. Gestattet ist erstens die sog. Benutzungsdienstbarkeit, zweitens die Unterlassungsdienstbarkeit und drittens die nachbarrechtliche Dienstbarkeit. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist sehr weit.[325] Zulässig ist eine Kombination der verschiedenen zulässigen Möglichkeiten zu einem einheitlichen Recht.[326] Rz. 112 Der Inhalt m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr