Fachbeiträge & Kommentare zu Instandhaltungsrücklage

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Vermächtnisregelung in Berliner Testament bei vermögenden Ehegatten

Rz. 10 Muster 2.2: Vermächtnisanordnung bei Berliner Testament Muster 2.2: Vermächtnisanordnung bei "Berliner Testament" § _________________________ Vermächtnis über Vermögenswerte aus den jeweiligen Familien (1) Der Erstversterbende der Ehegatten wendet jeweils die Vermögenswerte, die er aus seiner Familie zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen erhalten hat bzw. noc...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 5. Erbfolgeregelungen

Rz. 138 Die Erbfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen für einen Familienpool sollen meist sicherstellen, dass die Gesellschaftsbeteiligung immer nur an Abkömmlinge der Gründungsgesellschafter oder andere Gesellschafter vererbt werden können. Ist der Familienpool als Personengesellschaft ausgestaltet, kann dieses Ziel durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel erreicht werd...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.3 Qualifikationskonflikt im engeren Sinn

Dieser liegt vor, wenn die Vertragsstaaten über Art. 3 Abs. 2 OECD-MA Abkommensbegriffe nach dem innerstaatlichen Recht auslegen. Praxis-Beispiel Qualifikationskonflikt – Grundbeispiel Deutschland behandelt Sondervergütungen, die der Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft von der Gesellschaft bezieht (z. B. Zinsen für ein Darlehen) als Unternehmenseinkünfte (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Instandhaltungsrücklage nicht Bestandteil des Wohnungseigentums

Rz. 6.9 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Urteil v. 9.10.1991[2] entschieden, dass das mit einer Eigentumswohnung gleichzeitig erworbene Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage nicht in die grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung einzubeziehen ist. Die Instandhaltungsrücklage ist demnach nicht Bestandteil des Wohnungseigentums, sondern als Kapitalforderung gesondert zu erfa...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 309 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag anzusetzen,[834] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[835] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier di...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsatz: Bewertung mit dem Nennbetrag

Rz. 212 Kapitalforderungen und Schulden werden gem. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG grundsätzlich mit ihrem jeweiligen Nennbetrag bewertet. Korrekturen können aber erforderlich sein, wenn beispielsweise Forderungen uneinbringlich sind oder ihre Fälligkeit – bei niedriger Verzinsung – über einen längeren Zeitraum hinausgeschoben ist. Rz. 213 Kapitalforderungen i.S.v. § 12 Abs. 1 BewG si...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 435 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Rz. 436 Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinand...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 186 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 795 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.4 Ausleihungen

Rz. 213 Der Begriff "Ausleihungen" ist außerhalb des HGB nicht gebräuchlich. Er bezeichnet langfristige Darlehen, die als Finanz-(Geld-)Anlagegeschäfte anzusehen sind. Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gehören nicht hierher, auch wenn sie eine längere Laufzeit haben. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Bete...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Gemeinschaftsbezogen: Schadenersatzanspruch – aber nicht immer!

Leitsatz Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums gestützt werden, kann ein einzelner Wohnungseigentümer einklagen, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen. Das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherige...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rückübertragungsansprüche des Übergebers

Rz. 658 In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade bei einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz (vorweggenommene Erbfolge) ein Bedürfnis für den Vorbehalt von Rückforderungsrechten besteht. Das gilt insbesondere für die Fälle, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, der Übernehmer über den Übergabegegenstand ohne Zustimmung des Übergebers verfügt oder über das...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft – Betrieb eines Blockheizkraftwerks

Leitsatz 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist. 2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche T...mehr

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Abrechnung: Umgebuchte Gelder

Leitsatz Umgebuchte Gelder bleiben der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erhalten. Sie können daher in der Abrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten behandelt werden. Normenkette WEG § 28 Abs. 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen den ehemaligen Verwalter B auf Schadensersatz in Höhe von 18.000 EUR wegen Verletzung des Verwaltervertr...mehr

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Umlageschlüssel: Änderung und Ordnungsmäßigkeit

Leitsatz Die Änderung eines Umlageschlüssels ist nicht ordnungsmäßig, wenn der neu beschlossene Umlageschlüssel zu einer "erheblichen Mehrbelastung" einzelner Wohnungseigentümer führt. Normenkette WEG § 16 Abs. 3 Das Problem Nach der ursprünglichen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung gibt es in der Anlage 163 "Einheiten", nämlich 153 Teileigentums- und 10 Wohnungseigentumsr...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 174 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag angesetzt.[458] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[459] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Einzelfall: Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum

Rz. 180 [Autor/Stand] Zur Behandlung von Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum: OFD Hannover v. 26.8.2008 – S 3800–83-StO 261, UVR 2008, 363 Rz. 181 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Genehmigung der Abrechnung: Bestimmtheit des Beschlusses

Leitsatz Die Formulierung "Die vorgelegte Gesamtjahresabrechnung mit den Einzelabrechnungen vom (...) für das Wirtschaftsjahr (...)" ist hinreichend bestimmt, wenn es keine weiteren Abrechnungsentwürfe gab und das Abrechnungswerk in der Versammlung vorlag oder allen bekannt war. Normenkette WEG § 28 Abs. 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: Die vorge...mehr

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Abrechnung: Anforderungen

Leitsatz Sind in einer Gesamtabrechnung nicht erkennbar alle Einnahmen genannt, ist diese nicht ordnungsmäßig. Normenkette WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer fassen Ende 2015 folgenden Beschluss: Die allen Eigentümern mit der Einladung zu dieser Versammlung übersandte Jahresabrechnung für das Jahr 2014 mit Gesamtkosten von 12.197,01 EUR sowie die Einzela...mehr

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Bestimmtheit von Beschlüssen

Leitsatz Beschlüsse über Instandsetzungsmaßnahmen müssen grundsätzlich hinreichend bestimmt sein. Es muss erkennbar sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Dabei müssen in der Regel die Grundfragen der Art und Weise der Durchführung, also Umfang, Finanzierung, Ablauf und Kostenanschläge geregelt werden. Normenkette WEG §§ 21 Abs. 3, 23 Abs. 1 Das Problem Di...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Grundsätze zur Abrechnung und Darstellung der Instandhaltungsrückstellung

Leitsatz Die Abrechnung muss vollständig, übersichtlich und verständlich gegliedert sein und die Wohnungseigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind. Der Verwalter hat im Rahmen der Darstellung der Instandhaltungsrückstellung anzugeben, ob Mit...mehr

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ZAP 14/2015, Wohnungseigentum: Getrennte Instandhaltungsrücklagen in einer Mehrhausanlage

(BGH, Urt. v. 17.4.2015 – V ZR 12/14) • Es ist zulässig, für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung buchungstechnisch getrennte Rücklagen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude ist. Da die Gemeinschaftsordnung getrennte Instandhaltungsrücklagen vorsieht, entbehrt die den Eigentümern auferlegte Zahlungspflicht der erforderliche...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / b) Individualvereinbarung

Durch Individualvereinbarung ist eine weitergehende Übertragung möglich (BGH, Urt. v. 26.11.2014 – XII ZR 120/13, NJW-RR 2015, 615). Literaturhinweis: Zur Übernahme der Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei der Anmietung von Wohnungs- und Teileigentum s. Schmid/Riecke, Handbuch der Mietnebenkosten, 15. Aufl., Rn 1153; zum Ganzen s. Harz, Handbuch des Fachanwalts Miet- und ...mehr

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§ 1 Einführung / b) Nebenkosten und Instandhaltungskosten

Rz. 151 Hauslasten, mit Ausnahme von verbrauchsabhängigen Kosten (etwa Heizung, Strom, Gas, Wasser) sind nur dann vom Wohnwert abzuziehen, wenn es sich um nicht umlagefähige Kosten i.S.d. § 556 Abs. 1 BGB, §§ 1, 2 BetrKV handelt. Der BGH hat mit Urt. v. 27.5.2009 seine bislang praktizierte Unterscheidung nach der Verbrauchsabhängigkeit der Nebenkosten aufgegeben, da sie nich...mehr

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Abschluss eines Darlehensvertrags: Ordnungsmäßigkeit

Leitsatz Die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Normenkette §§ 10 Abs. 6 Satz 1, 21 Abs. 4 WEG Das Problem In Pforzheim gibt es eine Wohnungseigentumsanlage mit 201 Wohnungseigentumsrechten. Die Wohnungseigentümer beschließen in 2013, die Fassade zu dämmen. Die mit ca. 2.000.000...mehr

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Instandhaltungsrückstellung in Mehrhausanlagen: Verbuchung

Leitsatz Es ist zulässig, für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung buchungstechnisch getrennte Rückstellungen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude ist. Normenkette § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es mehrere Gebäude: die Häuser 1, 3 und 5, die Hochhäuser 4 und 6 und eine zwischen den be...mehr

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Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den Wert der Instand-haltungsrücklage auch bei Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren?

Leitsatz Auch im Falle des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch Meistgebot bei der Zwangsversteigerung ist eine übergehende Instandhaltungsrücklage von der Bemessungsgrundlage (also vom Meistgebot) abzuziehen. Sachverhalt Der Kläger war Meistbietender bei einer Zwangsversteigerung über eine Eigentumswohnung. In diesem Zusammenhang ging auch die Instandhaltungsrücklage über, o...mehr

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Instandhaltungsrückstellung; Anteil mitverkauft?

Leitsatz Die Instandhaltungsrückstellung steht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der einzelne Wohnungseigentümer hat hieran keinen Anteil. Normenkette §§ 433, 437, 443, 444 BGB; § 10 Abs. 7 WEG Das Problem K nimmt B auf Schadensersatz in Höhe von 2.499,77 EUR in Anspruch, hilfsweise auf Einzahlung dieses Betrags als Anteil an der Instandhaltungsrückstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.3 Begünstigung ohne eigene Belastung bzw. Rechnungsstellung gegenüber dem Stpfl.

Rz. 98a Der BFH lässt im Bereich der Sonderausgaben und Werbungskosten in Sonderfällen den Abzug von Aufwendungen zu, die der Stpfl. nicht selbst getragen hat. Diese Ausnahmen sind m. E. auf § 35a EStG übertragbar, wenn eine Belastung des Stpfl. vorliegt und die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind[1]. So lässt der BFH die einem Gesellschafter als verdeckte Gew...mehr

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Zwangsversteigerung: Bestehende Instandhaltungsrücklage mindert nicht die Grunderwerbsteuer

Leitsatz Anders als beim rechtsgeschäftlichen Erwerb mindert beim Erwerb von Wohneigentum im Wege der Zwangsversteigerung eine bestehende Instandhaltungsrücklage die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht. Sachverhalt Die Klägerin erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren mehrere Wohnungen. Das Finanzamt setzte für die jeweiligen Objekte Grunderwerbsteuer fest, ohne da...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 7. Verbesserungen

Rz. 510 An den Kosten der Instandhaltung beteiligt sich der Verwalter zunächst dadurch, dass im laufenden Hausgeld (das er aus Einnahmen oder einem Gläubigervorschuss) zahlt, Anteile zur Instandhaltungsrücklage enthalten sind. Es ist üblich und für den Zwangsverwalter problemlos, die Kosten der Instandhaltung aus dieser Rücklage zu zahlen. Dabei ergibt sich kein Unterschied,...mehr

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Darstellung der Hausgeldvorschüsse im Wirtschaftsplan

Leitsatz Im Gesamtwirtschaftsplan müssen die künftigen Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden. Sachverhalt Wohnungseigentümer wenden sich mit der Anfechtungsklage gegen einen (mehrheitlichen beschlossenen) Beschluss über einen Wirtschaftsplan. In der Eigentümerversammlung stand Folgendes zur Abstimmung: "Beschlussfassung ü...mehr

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WEG darf über Rauchwarnmelder entscheiden

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum. Sachverhalt Die Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft in Hamburg beschlosss...mehr

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Beschluss über Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen

Leitsatz Eine Gemeinschaft kann den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls mit bestehender Entscheidungskompetenz beschließen, wenn das betreffende Landesbauordnungsrecht eine solche eigentumsbezogene Pflicht vorsieht Aufgrund eines bestandskräftigen Beschlusses der Eigentümer angebrachte Rauchmelder stehen nicht im Sondereigentum Normenkette §§ 5 Abs. 1, 2, 10 Ab...mehr

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AGS 09/2013, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Von Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen. Verlag C. H. Beck, 7. Aufl., 2013. XXII, 411 S. 35,00 EUR.

Einmal jährlich muss die Gemeinschaft über die gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres abrechnen. Die Abrechnung ist gem. § 28 Abs. 3 WEG die Aufgabe des Verwalters. Die Bestandteile einer vollständigen Jahresabrechnung sind die Hausgeldabrechnung, die Kontenentwicklung und die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Zu Letzterer hat der BGH in seiner grundl...mehr

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Erneuerung von Fahrblechen von im Sondereigentum stehenden Mehrfachparkern

Leitsatz Fahrbleche einer als Sondereigentum begründeten Doppelstockgarage stehen ebenfalls grundsätzlich im Sondereigentum, da sie nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen Normenkette §§ 3 Abs. 1 und 5 WEG; §§ 93, 94, 139 BGB Kommentar In einer Tiefgarage wurden Mehrfachparker als Sondereigentum begründet, wenn auch durch gemeinsame Hydraulikanlage betrieben. Im Wesentlic...mehr

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Abrechnung und Anfechtungsklage bei vereinbarten Untergemeinschaften

Leitsatz Gesamtjahresabrechnung sowie Gesamtwirtschaftsplan betreffen grundsätzlich die Gesamtgemeinschaft als Verband, selbst wenn Untergemeinschaften kraft Vereinbarung begründet sein sollten Eine Anfechtungsklage ist gegen alle restlichen Mitglieder der Gemeinschaft selbst bei vereinbarter Beschlusskompetenz von Untergemeinschaften zu richten Eine vereinbarte partielle Komp...mehr

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Kostentragungspflicht des Verwalters bei fehlerhafter Abrechnung

Leitsatz Fehlerhafte Abrechnung (insbesondere Verstöße gegen die BGH-Rechtsprechung zur Instandhaltungsrücklage und zu korrekten Heizkostenabrechnungen) Verfahrenskostentragung des Verwalters nach § 49 Abs. 2 WEG wegen verwalterseits gezeigter "Beratungsresistenz" Normenkette §§ 28, 49 Abs. 2 WEG Kommentar Der Beschluss "Genehmigung der Abrechnung 2010 (Gesamt- und Einzelabrech...mehr

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Instandhaltungsrücklage - Wirtschaftsplan ist nicht Jahresabrechnung

Leitsatz Die Darstellung der Instandhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan muss nicht den Vorgaben des BGH mit Urteil vom 4.12.2009 vollkommen entsprechen. Fakten: Eine Wohnungseigentümerin hatte den Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplans angefochten. Sie bemängelt, dass die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage nicht der aktuellen BGH-Rechtsprechu...mehr

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Nachträgliche Änderung eines im Erstbeschluss bestandskräftig festgelegten Verteilerschlüssels durch Zweitbeschluss

Leitsatz Gültiger Zweitbeschluss nur bei Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse in einem wesentlichen Punkt Berücksichtigung schutzwürdiger Belange aus Inhalt und Wirkungen eines Erstbeschlusses (hier: zur Kostenverteilung instandsetzungsbedürftiger Ladenfenster) Normenkette § 16 Abs. 2 und 4 WEG Kommentar 2008 hatte die Gemeinschaft Erneuerung der Fenster eines Laden-Teile...mehr

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Beschlussanfechtung - Rechtsschutzbedürfnis auch noch nach Beschlussdurchführung

Leitsatz Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Anfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind. Ein Eigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfecht...mehr

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Keine Alternativangebote bei Wiederbestellung des Verwalters notwendig

Leitsatz Für die Wiederbestellung eines bisher zu allgemeiner Zufriedenheit amtierenden Verwalters bedarf es zuvor keiner alternativen Verwalterangebote Eigentümern steht nicht nur bei der Bestimmung der Höhe einer Instandhaltungsrücklage, sondern auch bei der Bestimmung des Zeitraums für die Zahlung ein Ermessen in den Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung zu Normenkette §§ 21 A...mehr

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Weiter Gestaltungsspielraum der Eigentümer zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Leitsatz Grundsätzlich weiter Gestaltungsspielraum der Eigentümer zur Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG Alle Ausgaben sind abzurechnen Noch nicht bereinigte Abrechnungssoftware nach Geboten des BGH zum Thema Rücklagenzuführung entschuldigt den Verwalter nicht Normenkette § 16 Abs. 3 WEG Kommentar In einer Wohnungseigentümergemeinschaft waren nach der Teilun...mehr

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Änderung der Kostenverteilung für Betriebskosten

Leitsatz Den Wohnungseigentümern steht ein weiter Ermessens- und Gestaltungsspielraum zu, wenn sie den Umlageschlüssel für Betriebskosten für verschiedene Positionen durch Beschlussfassung mehr nach Wohnfläche, sondern nach Einheiten abrechnen wollen. Sachverhalt Ein Wohnungseigentümer richtet sich mit der Anfechtungsklage gegen Beschlüsse, durch die für einige Betriebskosten...mehr

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Jahresabrechnung - Keine "Verrechnung" von Einnahmen und Ausgaben

Leitsatz Einnahmen und Ausgaben sind in der Jahresabrechnung einander gegenüberzustellen, da nur so dem Transparenzgebot Rechnung getragen werden kann. Eine Saldierung von Einnahmen und Ausgaben widerspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung. Fakten: Die Gemeinschaf hatte Einnahmen in Form von Waschmarken sowie Versicherungsleistungen erlöst. Beide Positionen wurden in der Jah...mehr