Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilienmakler

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 12.2 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet die Bestimmung des § 87 Abs. 1 GEG den Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler, soweit die jeweilige Person die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantwortet. EnEV 2014 / GEG 2020 / GEG 2024 Gegenüber der Regelung in § 16a EnEV 2014 wurde auch der Immobilienmakler im GEG 2020 ausdrücklich in den Geltungsbere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 8.3 Verpflichtete

Zur Vorlage verpflichtet sind neben Verkäufern bzw. Vermietern oder Verpächtern auch die Immobilienmakler. Bereits unter dem Geltungsbereich der EnEV wurde, ohne ausdrücklich benannt zu sein, auch der Makler als Vorlagepflichtiger angesehen. Die nicht unverzügliche oder unterlassene Vorlage des Energieausweises stellt nach § 108 Abs. 1 Nr. 23 und Nr. 24 GEG eine bußgeldbeweh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 8.2 Zeitpunkt

Der Energieausweis muss den Interessenten nach § 80 Abs. 4 Satz 1 GEG spätestens im Rahmen des Besichtigungstermins zumindest in Kopie vorgelegt werden. Die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, hat der Verkäufer nach § 80 Abs. 4 Satz 3 GEG den ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 1 Überblick

Das GEG regelt den Energieausweis in den §§ 79 ff. Diese Bestimmungen sind im Wesentlichen von den Änderungen des GEG 2024 nicht betroffen. Lediglich der Katalog des § 85 Abs. 1 GEG bezüglich der Pflichtangaben in Energieausweisen wurde in Nr. 15 insoweit modifiziert, als die Art der genutzten erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Abs. 1 GEG anzugeb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verantwortliche nach GEG / 1 Grundsätze

§ 8 GEG – Verantwortliche (1) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes ist der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich, soweit in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet ist. (2) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einführung zum GEG 2024 / 2 Überblick

Das GEG ist in 9 Teile gegliedert: Aufbau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Teil 1: Allgemeine Vorschriften In einem 1. Allgemeinen Teil (§§ 1 bis 9 GEG) werden zunächst u. a. Ziel und Zweck des Gesetzes in § 1 GEG definiert, sein Anwendungsbereich in § 2 GEG umrissen, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in § 5 GEG verankert, eine Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Heizk...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 3 Wann die deutsche Umsatzsteuer berechnet werden muss

Eine sonstige Leistung unterliegt nur dann der Umsatzsteuer, wenn sie im Inland ausgeführt wird.[1] Liegt der Leistungsort in einem anderen Land, handelt es sich um einen Vorgang, der nicht im Inland steuerbar ist. Bei der Bestimmung, wo der Ort der sonstigen Leistung liegt, kommt es auch darauf an, ob der Unternehmer seine sonstigen Leistungen gegenüber Privatkunden oder Un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermittler / 3 Ort der Vermittlungsleistung

Der Leistungsort einer Vermittlungsleistung bestimmt sich nur bei Leistungen an Nichtunternehmer nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG. Vermittlungsleistungen werden bei Leistungen an Nichtunternehmer grds. dort erbracht, wo der vermittelte Umsatz bewirkt wird. Hierunter fällt auch die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensionen, von Frem...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Maklergebühren / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Maklergebühren für die Anschaffung eines neuen Bürogebäudes

Unternehmer Hans Groß ist auf der Suche nach einem neuen Bürogebäude. Immobilienmakler Wolfgang Müller (Kreditorenkonto 78888) vermittelt den Erwerb eines Bürogebäudes. Die Maklergebühren betragen 20.000 EUR. Folge: Da die Maklergebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bürogebäudes entstanden sind, zählen sie zu dessen Anschaffungskosten, sie stellen Anschaffungsnebenkosten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das berechtigte Interesse

Rz. 5 § 12 GBO setzt für die Gewährung der Einsicht das Bestehen eines berechtigten Interesses und dessen Darlegung voraus. Der Begriff des berechtigten Interesses ist weiter gefasst, als der des rechtlichen Interesses. Während letzteres regelmäßig eine Beziehung zu einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis, eine Beeinflussung der privat- oder öffentlich-rechtlichen Situati...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1a UStG

Rz. 337 § 15 Abs. 1a UStG gilt seit dem 19.12.2006.[1] Er regelt den Ausschluss des Vorsteuerabzugs ausnahmslos bei bestimmten Aufwendungen, die als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 EStG aufgeführt sind oder unter das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 1 EStG fallen. Der Gesetzgeber hat damit die in Art. 176 MwStSystRL [2] vorgesehene Belastungsmethode von Aufwendungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 IT-Recht / C. Muster: Pflichtangaben für ein Impressum

Rz. 4 Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie baten mich, die gesetzlichen Pflichtangaben für ein Impressum auf Ihrer Webseite zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. 1. Wie und wo muss ein Impressum platziert sein? Ein Impressum muss auf den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertretung / 6.2 Selbständige Vertreter des Kaufmanns

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ein- und Zweifamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die erste Grundstücksart im § 181 BewG ist die der Ein- und Zweifamilienhäuser. Dies sind gem. § 181 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die bis zu zwei Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 101 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Ein- oder Zweifamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 % der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH: Mieter muss Vermieter ... / 3 Das Problem

Die Vermieter einer Wohnung verlangen von der Mieterin, ihnen Zutritt zur Wohnung zwecks Besichtigung mit Kaufinteressenten zu gewähren. Der im Jahr 2017 geschlossene Formularmietvertrag enthält u. a. folgende Regelung: "Dem Vermieter oder seinem Beauftragten oder beiden steht aus besonderem Anlass (insbesondere im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses zwecks anderweitiger...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH: Mieter muss Vermieter ... / 4 Die Entscheidung

Der BGH hebt das Urteil des Landgerichts auf und verweist den Rechtsstreit dorthin zurück. Zwar ist während des Mietverhältnisses das alleinige und uneingeschränkte Gebrauchsrecht an der Wohnung dem Mieter zugewiesen. Zudem steht die Wohnung des Mieters als die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet, unter dem Schutz von Art. 13 Abs. 1 GG ("Wohnungsgrundrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Begriffsbestimmungen (§ 1 GwG)

Rz. 306 [Autor/Stand] § 1 GwG definiert u.a. die folgenden Begriffe: Geldwäsche (Abs. 1), Terrorismusfinanzierung (Abs. 2), Identifizierung (Abs. 3), Geschäftsbeziehung (Abs. 4), Transaktion (Abs. 5), Trust (Abs. 6), Vermögensgegenstand (Abs. 7), Glücksspiel (Abs. 8), Güterhändler (Abs. 9), Hochwertige Güter (Abs. 10), Immobilienmakler (Abs. 11), Politisch exponierte Persone...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10–17 GwG)

a) Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) Rz. 331 [Autor/Stand] Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im Abschnitt 3 des GwG ergeben sich weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände: § 10 GwG normiert allgemeine Sorgfaltspflichten, die in Abs. 1 Nr. 1–5 aufgezählt werden. Des Weiteren regelt § 10 GwG den Umfang der Sorgfaltspflichten (Abs. 2), den Anlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Einwilligung zur Eingehung einer Verbindlichkeit (§ 2206 Abs. 2 BGB)

Rz. 120 Muster 13.25: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Einwilligung zur Eingehung einer Verbindlichkeit (§ 2206 Abs. 2 BGB) Muster 13.25: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Einwilligung zur Eingehung einer Verbindlichkeit (§ 2206 Abs. 2 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, in seiner ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 3.2.2 Beteiligungen von Wohnungsgenossenschaften

Rz. 88 In den Satzungen der Wohnungsgenossenschaften ist aufgrund der Empfehlung in der Mustersatzung (§ 2 Abs. 4 MS) in der Regel ausdrücklich vorgesehen, dass Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG übernommen werden können. Auch in solchen Fällen müssen jedoch die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes zwingend beachtet werden, unter denen Beteiligungen zulässig si...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zuschüsse / 3.9 Wohnungsbeschaffungszuschuss

Zu den Kosten der Wohnungsbeschaffung gehören insbesondere die Gebühren von Immobilienmaklern. Übernimmt der Arbeitgeber diese Maklergebühren ganz oder teilweise stellt diese Übernahme steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar, da sie im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. ABC der Teilbetriebe

Rn. 212 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindung für die Einschränkung eines Gewerbebetriebs gehören zum laufenden Gewinn u sind keine Teilbetriebsveräußerung (BFH v 26.06.1975, BStBl II 1975, 832). Appartementhaus u Hotelbetrieb können jeweils einen Teilbetrieb darstellen (BFH v 23.11.1988, BStBl II 1989, 376; BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 69). Aufbau-Teilbetrieb Aufbau-Teilbetrieb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 2 Einbeziehung des Notars und des Immobilienmaklers

2.1 Geldwäscherelvante Geschäfte Die Sorgfaltspflichten beginnen bereits mit der Begründung einer Geschäftsbeziehung.[1] Notare unterliegen den allgemeinen Identifizierungspflichten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit[2], wenn sie für ihre Mandanten an der Planung oder Durchführung von geldwäscherelevanten Geschäften mitwirken, so bei Kauf und Verkauf von Immobilien od...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durch Notare und Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Zusammenfassung Überblick Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten (Gesetz v. 23.6.2017, BGBl I Nr. 39 S. 1822 ff.). Ab 1.1.2020 ist das Gesetz verschärft worden. Das Gesetz soll dazu beitragen zu verhindern, dass die wahre Herkunft von illegal erwirtschafteten Geldern oder Gegenständen durch Transport, Transformierung, Überweisung, Konvertierung oder...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 2.1 Geldwäscherelvante Geschäfte

Die Sorgfaltspflichten beginnen bereits mit der Begründung einer Geschäftsbeziehung.[1] Notare unterliegen den allgemeinen Identifizierungspflichten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit[2], wenn sie für ihre Mandanten an der Planung oder Durchführung von geldwäscherelevanten Geschäften mitwirken, so bei Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben (einschließl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 3 Transparenzregister

3.1 Einsicht in das Transparenzregister Ab 1.1.2020 besteht die Pflicht, bei juristischen Personen des Privatrechts (etwa AG, GmbH) oder eingetragenen Personengesellschaften (z. B. OHG oder KG, nicht aber GbR), die dem Verpflichteten noch keinen Auftrag vor dem 1.1.2020[1] erteilt haben, einen Transparenzregisterauszug einzuholen.[2] Dabei ist stets auch die Staatsangehörigke...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 7 Anzeigepflicht (§ 43 f. GwG)

7.1 "Wissensanzeige" – Verdachtsanzeige Besondere Verdachtsmomente können aufgrund des internationalen Hintergrunds, Auffälligkeiten bei den Beteiligten und bei ungewöhnlichen Vertragsgestaltungen bestehen. Der Verpflichtete soll einen Sachverhalt nach allgemeinen Erfahrungen und seinem beruflichen Erfahrungswissen unter dem Blickwinkel seiner Ungewöhnlichkeit und Auffälligke...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 2.3 Identifizierungspflicht

Zu identifizieren ist immer nur die formell beteiligte Person, also die Person, die vor dem Notar oder dem Immobilienmakler auftritt. Tritt ein Vertreter für eine Vertragspartei auf, so ist nach §§ 11 Abs. 4 Nr. 1, 12 Abs. 1 und 13 Abs. 1 GwG nur dieser zu identifizieren, da sich die Identifizierungspflicht immer nur auf die formell Beteiligten, also die Erschienenen, bezieht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 3.2 Unstimmigkeitsmeldung

Bei Unstimmigkeit muss eine Meldung an das FIU ergehen. Von Unstimmigkeiten ist auszugehen, wenn Eintragungen nach § 20 Abs. 1 Satz 2 GwG sowie nach § 21 Abs. 1 und 2 GwG fehlen, einzelne Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach § 19 Abs. 1 GwG abweichen oder wenn abweichende wirtschaftlich Berechtigte ermittelt werden. Der Notar ist aber hierzu nur verpflichtet, wenn ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 4.1 Fehlende Eigentums- und Kontrollstruktur

Kann der Verpflichtete seine allgemeinen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, darf er die Geschäftsbeziehung nicht begründen bzw. nicht fortsetzen.[1] Dies gilt ungeachtet anderer gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen. Das bedeutet für den Notar: Ohne Vorlage einer schlüssigen Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur von Gesellschaften darf er nicht beurkunden. Da...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / Zusammenfassung

Überblick Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten (Gesetz v. 23.6.2017, BGBl I Nr. 39 S. 1822 ff.). Ab 1.1.2020 ist das Gesetz verschärft worden. Das Gesetz soll dazu beitragen zu verhindern, dass die wahre Herkunft von illegal erwirtschafteten Geldern oder Gegenständen durch Transport, Transformierung, Überweisung, Konvertierung oder Vermischung mi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 1 Vorbemerkung

Im Jahr 2017 gab es laut Bericht der Financial Intelligence Unit (FIU) in Deutschland insgesamt 59.845 Verdachtsanzeigen (dabei nur 5 von Notaren). 2010 waren es noch rd. 12.000 Anzeigen. 2019 waren es bereits 77.252 Verdachtsfälle. Der Anteil der Verdachtsmeldungen von Notaren und Immobilienmaklern war allerdings verschwindend gering. Gleichwohl vermutet die FIU gerade in d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 4 Beurkundungsverbot und Verbot weiterer Geschäftsabwicklungen (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG)

4.1 Fehlende Eigentums- und Kontrollstruktur Kann der Verpflichtete seine allgemeinen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, darf er die Geschäftsbeziehung nicht begründen bzw. nicht fortsetzen.[1] Dies gilt ungeachtet anderer gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen. Das bedeutet für den Notar: Ohne Vorlage einer schlüssigen Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 5 Hinweise zum Verwahrungsgeschäft

5.1 Wirtschaftlich Berechtigter Als "Vertragspartner" der Bank im Sinne des GwG wird aus deren Sicht der Notar für einen oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte tätig.[1] Diese sind bei beidseitiger Verwahrung beide Anweisenden (z. B. bei einer Kaufvertragsabwicklung: Verkäufer und Käufer), bei einseitiger Verwahrung nur der Anweisende. Keine Mitteilungspflicht besteht hinsic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 7.2 Form der Anzeige an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Die Anzeige ist an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu richten. Eine Anzeige hat elektronisch zu erfolgen, nur bei Störung der elektronischen Übermittlung auf dem Postweg.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 7.4 Sachverhaltsmitteilung durch den Notar

Der Notar hat stets eine Meldung zu erstatten, wenn ein Sachverhalt (geldwäscheanfällige Fallgestaltungen bei Immobiliengeschäften) vorliegt, der aufgrund der Rechtsverordnung gem. § 43 Abs. 6 GwG an die FIU zu melden ist ("Sachverhaltsmeldung"). Diese Rechtsverordnung ist noch nicht erlassen, wird jedoch alsbald erwartet.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 2.3.3 Identifizierungpflicht der wirtschaftlich Berechtigten (§ 11 Abs. 5 GwG)

Gibt der zu Identifizierende an, nicht auf eigene Rechnung zu handeln, muss die Feststellung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten nach § 11 Abs. 5 GwG erfolgen. Hier muss der Verpflichtete feststellen, welche natürliche Person letztlich der Nutznießer des Amtsgeschäfts ist. Wirtschaftlich Berechtigter i. S. d. § 3 Abs. 1 GwG ist jede natürliche Person, in deren Eigentu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 2.3.2 Identifizierung juristischer Personen und Personengesellschaften

§ 11 Abs. 4 Nr. 2 GwG regelt die Angaben zur Identifizierung von juristischen Personen und Personengesellschaften. Danach müssen Firma, Rechtsform, Registernummer (soweit vorhanden), Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und Namen des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter festgestellt werden. Zur Feststellung der Namen der Vertreter dürfte es bei jurist...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 2.3.1 Identifizierung natürlicher Personen

Identifizieren nach § 11 GwG bedeutet, bei natürlichen Personen grundsätzlich durch angemessene Prüfung des vor Ort vorgelegten Dokuments[1] aufgrund eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses[2] festzustellen: den Namen (Nachname und mindestens ein Vorname) das Geburtsdatum den Geburtsort die Staatsangehörigkeit die Wohnanschrift.[3] Zur Überprüfung dieser Angaben sind fes...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 7.1 "Wissensanzeige" – Verdachtsanzeige

Besondere Verdachtsmomente können aufgrund des internationalen Hintergrunds, Auffälligkeiten bei den Beteiligten und bei ungewöhnlichen Vertragsgestaltungen bestehen. Der Verpflichtete soll einen Sachverhalt nach allgemeinen Erfahrungen und seinem beruflichen Erfahrungswissen unter dem Blickwinkel seiner Ungewöhnlichkeit und Auffälligkeit im jeweiligen geschäftlichen Kontext...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 4.2 Fehlende Eintragung einer ausländische Immobilien erwerbenden Gesellschaft im Transparenzregister

Sobald eine ausländische Gesellschaft Grundbesitz erwerben will, darf der Verpflichtete die Beurkundung bzw. den Geschäftsvorgang nur vornehmen, wenn diese im Transparenzregister Deutschland oder eines EU-Mitgliedstaates registriert ist. Der Nachweis der Registrierung muss vor Beginn der Geschäftstätigkeit vorliegen oder der Verpflichtete muss selbst Einsicht genommen haben....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 6 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Nach § 8 GwG besteht eine detaillierte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Die jeweilige konkrete Risikoanalyse und die Entscheidungsgründe zur Risikobewertung sind zum jeweiligen Geschäftsvorfall aufzubewahren. Die Anfertigung und Aufbewahrung einer Kopie des Ausweises ohne Zustimmung des Betroffenen oder des Registerauszugs ist zulässig, ebenso die Speicherung auf Date...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 5.1 Wirtschaftlich Berechtigter

Als "Vertragspartner" der Bank im Sinne des GwG wird aus deren Sicht der Notar für einen oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte tätig.[1] Diese sind bei beidseitiger Verwahrung beide Anweisenden (z. B. bei einer Kaufvertragsabwicklung: Verkäufer und Käufer), bei einseitiger Verwahrung nur der Anweisende. Keine Mitteilungspflicht besteht hinsichtlich des den Kaufpreis finanz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 7.3 Verhalten nach der Meldung

Von der Anzeige darf der Verpflichtete seinen Mandanten nicht unterrichten.[1] Nach der Anzeige darf die angetragene Finanztransaktion nicht ausgeführt werden. Die Zentralstelle kann die weitere Durchführung der Transaktion untersagen, um den Anhaltspunkten nachzugehen und die Transaktion zu analysieren. Sie ist auch berechtigt, "anderweitige Anordnungen" in Bezug auf die Tr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 8 Interne Sicherungsmaßnahmen

Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und die nach dem Geldwäschegesetz bestehenden Pflichten unterrichtet werden. Die Mitarbeiter können unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften an geeigneten Stellen berichten, so z. B. an den Notar...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 5.2 Geldwäscheverdacht

Da dem Notar verboten ist, Bargeld anzunehmen[1], werden insoweit nur ausnahmsweise Geldwäschegeschäfte infrage kommen. Aber bei Zahlungen über Anderkonto ist dies nicht ausgeschlossen. Vorsicht ist geboten bei ungewöhnlicher Vertragsgestaltung, z. B. bei unnötiger Abwicklung über Notaranderkonto, bei Wunsch ohne Rücksicht auf kostenrechtliche Auswirkungen oder Rückzahlung auf D...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 9 Mitwirkungspflichten mit der Aufsichtsbehörde

Nach § 52 GwG hat der Verpflichtete bestimmte Mitwirkungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden. Die Pflichten überschneiden sich mit denen für Notare bereits in § 93 Abs. 4 BNotO vorgesehenen umfassenden Mitwirkungspflichten. Die Aufsichtsbehörde hat weitgehende Befugnisse. Nach § 51 Abs. 5 Satz 1 GwG kann sie u. a. einem "Verpflichteten, dessen Tätigkeit einer Zulassung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 2.2 Risikoanalysen

§ 5 GwG verlangt, dass jeder geldwäscherelevante Vorgang bei Beginn der Tätigkeit auf das konkrete Geldwäscherisiko zu prüfen ist. Dabei sind insbesondere die in den Anlagen 1 und 2 zu dem Gesetz genannten Risikofaktoren sowie die Informationen, die auf Grundlage der nationalen Risikoanalyse zur Verfügung gestellt werden, zu berücksichtigen. Der Umfang der Risikoanalyse rich...mehr