Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilienfonds

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.4 Ausnahmen der Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 32 Die Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht gilt nur für die Vermietung von Gebäuden, nicht aber für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. In diesen Fällen ist immer die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.[1] Sie gilt auch nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Auch hier ist die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall festzustellen (Rz,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.6 Personengesellschaften

Rz. 41 Eine Personengesellschaft, z. B. GbR, ist insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands, z. B. § 21 EStG, verwirklicht, die den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.[1] Bei einer Personengesellschaft oder Gemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.2 Abgrenzung Bauherren – Erwerberfonds

Rz. 255 Ein geschlossener Immobilienfonds ist regelmäßig Erwerber, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen. Ein einheitliches Vertragswerk besteht i. d. R. aus mehreren aufeinander abgestimmten Verträgen, die der Sicher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.1 Allgemeines

Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inländisches Grundvermögen (Nr. 2)

Rz. 106 [Autor/Stand] § 121 Nr. 2 BewG ist als Rechtsgrundverweisung aufzufassen, die in Bezug auf den Begriff des Grundvermögens auf § 176 BewG verweist. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Vermögensgegenstände, die nicht zum Inlandsvermögen i.S.d. Vorschrift (Nrn. 1 bis 9) gehören

Rz. 516 [Autor/Stand] Nicht zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehören alle diejenigen Vermögensgegenstände und organisatorischen Einheiten, die sich nicht unter eine der Ziffern 1 bis 9 dieser Vorschrift einordnen lassen. Rz. 517 [Autor/Stand] So gehören beispw. die folgenden Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht dem inländischen Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3 BewG) oder land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung ab 2018

Rz. 741 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 185 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 186 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 194 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 195 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nach Ansicht des Gesetzgebers betroffene Gestaltungen

Rn. 6 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Betroffen sind nach Ansicht des Gesetzgebers (BT-Drucks 16/107, 7) insb Verluste aus Medienfonds (glA BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 7; Gragert, NWB 39/2007, 3413), Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), New Energy Fonds (glA BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 7; Gragert, NWB 39/2007, 3413), Leasingfonds, Wertpapie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht

Rn. 73 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt (BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 vor Tz 1):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 96 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 1 Nr 7 des G zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683) ordnet die entsprechende Anwendung des § 15b EStG auch für Einkünfte aus VuV an. Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/107, 11) will damit genauso wie bei § 18 EStG "Umgehungsgestaltungen" vermeiden. Insb (abe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg Aussagen zur Modellhaftigkeit

Rn. 102 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die FinVerw (BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 9) unterstreicht die Schädlichkeit von Zusatz- oder Nebenleistungen (zB Vermietungsgarantien), die zur Modellhaftigkeit führen. Die FinVerw vertritt hier eine sehr restriktive Auffassung zur Person des Leistenden der Zusatz- oder Nebenleistungen, zur Frage, ab wann bereits schädliche Zusatz-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.4 Gebäude

Rz. 88 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 51. Die Übertragungsmöglichkeit besteht nicht nur für Gebäude im Ganzen, sondern auch für selbstständige Gebäudeteile. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Grund und Boden, auf dem sich das Gebäude befindet, miterworben wird; der Erwerb wirtschaftlichen Eigentums an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden genügt. Wohnungseigentum steht ei...mehr

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Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

Leitsatz Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs ("negativ thesaurierte Erträge") führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfängers nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten; vielmehr ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der im Zeitpunkt der Rückgabe/Veräußerung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Investmentanteile (Buchst c)

Rz. 23 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Seit Juli 2013 sind die bis dahin in Bezug genommenen §§ 46 bis 65 und §§ 83 bis 86 Investmentgesetz formal aufgehoben und die Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgegangen (vgl das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds – AIFM-UmsG vom 04.07.2013, BGBl 2013 I, 1981). Das VermBG ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.3 Verlagerung der Anwendung von Regelungen des InvStG auf den Organträger (§ 15 S 1 Nr 2a S 2, 3 KStG)

Tz. 66c Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Erträge iSd § 16 oder § 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten, sind gem § 15 S 1 Nr 2a S 2 KStG die §§ 20, 21, 30 Abs 2, die §§ 42, 43 Abs 3, § 44 sowie § 49 Abs 1 InvStG bei der Ermittlung des Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.2 Nichtanwendung von Regelungen des InvStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG)

Tz. 66b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG sind § 20 Abs 1 S 1–3 und Abs 2–4, die §§ 21, 30 Abs 2, die §§ 42 und 43 Abs 3, § 44 und § 49 Abs 1 InvStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. GlA s Frotscher (in F/D, § 15 KStG Rn 100d). Die Nichtanwendung betrifft die bzw das i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der erweitert beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht-

Rz. 119 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht erstreckt sich über das in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG genannte Inlandsvermögen hinaus, letztendlich auf alles, was kein im Ausland befindliches Vermögen ist[2] (s.a. § 121 BewG Rz. 645 ff.)mehr

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Abgeltungsteuer / 4.2 Rechtslage ab 2018

Zum 1.1.2018 wurde das InvStG reformiert. Privatanleger versteuern die Investmenterträge als Kapitaleinkünfte[1] , womit diese auch der Abgeltungsteuer unterliegen. Hierbei zählen zu den Investmenterträgen nach § 16 InvStG die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und der Veräußerungsgewinn. All diese Einkünfte unterliegen bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds einer (je nach "Fo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.4 Anreicherung steuerfreier Einkünfte

Auch im outbound-Fall werden gewerblich geprägte Personengesellschaften genutzt, um höhere steuerfreie Einkünfte durch "Anreicherung" zu schaffen. Praxis-Beispiel Anreicherung steuerfreier Einkünfte Der Steuerinländer D beteiligt sich an einem US-Immobilienfonds in der Rechtsform einer US Limited & Co. Die Gesellschaft hat in ihrem Vermögen je zur Hälfte Immobilien und US-Wert...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland erwirtschaftete Mieteinkünfte sind nach dem in § 2 Abs. 1 EStG verankerten Welteinkommensprinzip grundsätzlich im Inland steuerpflichtig. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob die Einkünfte aus einer individuell vermieteten Wohnung in einem konkreten Staat oder z. B. bei einem ausländischen Immobilienfonds aus verschiedenen Staaten bzw. Quellen stammen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Wohnbesitzwohnung

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Rechtsinstitut "Wohnbesitzwohnung" ist durch das Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau[2] geschaffen und in die Neufassung des II. WoBauG v. 1.9.1976[3] übernommen worden. Das Rechtsinstitut "Wohnbesitzwohnung" hat praktisch keine Bedeutung erlangt. So ist es verständlich, dass durch das Gesetz zur Vereinfac...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.8 Vor Zeilen 9–26

In den Zeilen 9–26 werden die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus Investmentfonds entfallen, erfasst. Diese sind nach der Art des Fonds unterteilt: Aktienfonds (Zeilen 9–11), Aktienfonds, an denen Lebens- oder Krankenversicherungen oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind (Zeilen 12–14), Mischfonds (Zeilen 15–17), Mischfonds, an denen Lebens- oder Krankenversicherungen...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.8 Zeile 42

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die der alternative Abzug gem. § 34c Abs. 2 EStG beantragt wird. Es handelt sich um ausländische Steuern, die auch angerechnet werden könnten. In dieser Zeile sind nicht nur die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus eigener Tätigkeit des Stpfl. erhoben werden, einzutragen, sondern auch die ausländischen St...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.14 Zeilen 21–23

In den Zeilen 21–23 sind die Erträge aus Immobilienfonds mit überwiegend inländischem Immobilienbesitz und darauf entfallenden ausländischen Steuern zu erfassen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 9–11.mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solche aus ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.15 Zeilen 24-26

In den Zeilen 24–26 sind die Erträge aus Immobilienfonds mit überwiegend ausländischem Immobilienbesitz und darauf entfallenden ausländischen Steuern zu erfassen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 9–11.mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Forderung

Rz. 3 Vermächtnisgegenstand ist der Anspruch auf Übertragung der vermachten Forderung (§ 398 BGB) des Erblassers nebst Zinsen seit Anfall des Vermächtnisses (§ 2184 BGB) und etwaigen Nebenrechten (§§ 401, 402 BGB). Bei der Forderung kann es sich auch um eine künftige, bedingte oder betagte Forderung handeln. Der Übertragung kann jedoch ein Abtretungsverbot entgegenstehen. Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.5 Fondsbeteiligungen

Rz. 18a Bei Beteiligung an einer Gesellschaft oder Gemeinschaft aufgrund eines vorgefertigten Konzepts kann es als Indiz für die Modellhaftigkeit auch angesehen werden, dass der Anleger vorrangig eine kapitalmäßige Beteiligung ohne Interesse an einem Einfluss an der Geschäftsführung anstrebt. Bei geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft, die ihren Anl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Grundtatbestand

Rz. 13 Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Wie bei § 15a EStG kann man von verrechenbaren Verlusten sprechen, Abs. 4 S. 2, da sie nach § 15b Abs. 1 S. 2 EStG mit zukünftigen Gewinne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1b § 15b EStG ist im Aufbau ähnlich wie § 15a EStG, im Inhalt ähnlich wie § 2b EStG, und verbietet den sofortigen Verlustausgleich oder den Verlustausgleich nach § 10d EStG der Einkünfte aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (§ 15b Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 EStG), soweit die Verluste 10 % des g...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 87 Eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht (§ 4 AStG) kommt ausschließlich im Hinblick auf die Person des Erblassers/Schenkers in Betracht. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen hier keine Rolle. Erste Voraussetzung ist, dass der Erblasser/Schenker den Regelungen des § 2 AStG unterliegt. Er muss also in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug a...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IV. Verschulden

Rz. 16 Das für eine Prospekthaftung erforderliche Verschulden (§§ 276 bis 278 BGB) wird durch die Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen indiziert.[61] Dieser hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[62] Welche Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prospektverantwortlichen zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.[63] Für den Verantwor...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / II. Zeitliche Komponente

Rz. 113 Der Unterschied hat erhebliche praktische Auswirkungen, weil Ursache und Schadensfolge zeitlich weit auseinanderliegen können.[264] Mit der Definition des § 5 AVB als "Verstoß" (des Rechtsanwalts gegen seine Berufspflichten) knüpft die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an den frühestmöglichen Zeitpunkt an. Der Anwalt, der falsch berät, hat im Zeitpunkt der Fal...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunft und Anlageberatung

Rz. 24 Ein eigenständiger Vertrag eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, einen Anlageinteressenten bzgl. einer Kapitalanlage zu beraten, kann eine (echte) berufstypische Vereinbarung[51] oder ein (unechter) berufsuntypischer Vertrag[52] sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Rz. 25 Ein Rechtsberater kann eine Anlageberatung auch als unselbststän...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine – in letzter Zeit vielfach erweiterte[1] – gesetzliche Prospekthaftung [2] ergibt sich – nach dem bis 31.5.2012 maßgeblichen Recht – aus §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes (BörsG) [3] und §§ 13, 13a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz)[4] sowie aus § 127 des Investmentgesetzes (InvG).[5] Letztgenannte Bestimmung galt bis 21.7.2013. Nunmehr r...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / I. Treuhandverhältnis

Rz. 2 Ein rechtsgeschäftliches Treuhandverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Treugeber dem Treuhänder einen Gegenstand (Treugut) überträgt oder über eine Bevollmächtigung oder Ermächtigung Rechtsmacht über sein Vermögen einräumt und die sich daraus nach außen ggü. Dritten ergebende Rechtsstellung des Treuhänders gemäß der schuldrechtlichen Treuhandabrede – im Innen...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Rechtsnatur

Rz. 22 Die Treuhandtätigkeit gehört zum Berufsbild der Rechtsanwälte.[64] Ein Rechtsanwalt kann als Treuhänder für einen oder mehrere Treugeber tätig werden im Rahmen eines echten Anwaltsvertrages, der die anwaltstypische Aufgabe des rechtlichen Beistandes umfasst (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO)[65] oder ohne eine solche Verpflichtung aufgrund eines unechten Anwaltsvertrages (vgl. § ...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / D. Auskunft bei vertraglicher Anlageberatung oder -vermittlung

Rz. 23 Eine hohe Gefahr, aus einem stillschweigend abgeschlossenen Vertrag wegen fehlerhafter Auskunft in Anspruch genommen zu werden, droht einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dann, wenn er – häufig im Zusammenhang mit Steuerberatung – als Anlageberater oder -vermittler tätig wird. Es kann sich dann um einen – auch "stillschweigend" geschlossenen – selb...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Inhalt und Umfang der Pflicht

Rz. 44 Inhalt und Umfang der hauptsächlichen Pflicht des Treuhänders, das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen (§§ 662, 675 Abs. 1 BGB), richten sich nach der im Einzelfall getroffenen Treuhandvereinbarung; ein typischer Treuhandvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Im Allgemeinen hat der Treuhänder Vermögensinteressen des Treugebers und/oder eines n...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Immobilienfonds

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > Vermögensbeteiligungen Rz 27; ergänzend > Sachbezüge Rz 9.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Investmentsteuerrecht – DBA-Freistellung für Dividenden – anlegerbezogene Betrachtung

Leitsatz § 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist. Normenkette § 4, § 15 InvStG 2004, Art. 10 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 Buchst. a DBA Polen 20...mehr