Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / d) Bezeichnung der Vergütungsvereinbarung

Rz. 82 In § 3a Abs. 1 S. 2 RVG stellt der Gesetzgeber klar, dass die Vergütungsvereinbarung als solche, oder "in vergleichbarer Weise" bezeichnet werden muss. Der Gesetzgeber hält in seiner Begründung zu dieser Neuregelung fest, dass auch die Bezeichnung "Honorarvereinbarung" zulässig ist.[57] Der Begriff Beratervertrag sollte vermieden werden.[58] Rz. 83 Die Aufnahme der Verg...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XII. EuGH zur Transparenz von Stundensatzvereinbarungen

Rz. 306 Der Europäische Gerichtshof hat am 12.1.2023 in einem Vorab-Entscheidungsverfahren über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (hier: Stundensatzvereinbarung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung eines litauischen Rechtsanwalts) entschieden. Diese Entscheidung soll, aufgrund ihrer Bedeutung für die Praxis, umfangreich dargestellt werden. Rz. 307 Der EuGH: Zi...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 5. Erfolgshonorar und VKH und/oder Beratungshilfe

Rz. 159 Nach der Einfügung des § 4a Abs. 1 S. 3 RVG durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[104] (seit 1.10.2021 in § 4a Abs. 1 S. 3 RVG geregelt) kann der Rechtsanwalt auch dann ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten vereinbaren, wenn der Mandant einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe hätte. Dies gilt aber nur in den Fälle...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 4. Zeitpunkt des Abschlusses

Rz. 26 Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.[12] Rz. 27 Eine Vergütungsvereinbarung kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt des Mandats abgeschlossen werden. Oft stellt sich erst im Laufe des Mandats h...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Einleitung, Geltungsbereich und Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 229 Der Inhalt einer Vergütungsvereinbarung lässt sich in der Übersicht wie folgt festhalten:mehr

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Steuerkanzleimanagement: St... / 3.2.2 Organisationsanpassung: Umbau der Kanzlei bei laufendem Geschäft

Geradezu zwangsläufig ergibt sich aus einer neuen, für die Zukunft angestrebten strategischen Positionierung, dass die Strukturen und Prozesse der Kanzlei angepasst werden müssen. Je nachdem, auf welchem Niveau von Organisiertheit sich Ihre Kanzlei vor einem Strategieprozess befindet, ergeben sich aus Ihrer Strategie unterschiedliche Teilprojekte der organisatorischen Anpass...mehr

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Steuerkanzleimanagement: St... / 1.1 Beschäftigung mit Strategie – Luxus oder Notwendigkeit?

Nimmt man allein die Nachfrage nach Steuerberatungsdienstleistungen als Erfolgskriterium, müsste man sagen, der Branche geht es ausgesprochen gut! Der Bedarf insbesondere nach fundierter Beratung ist gerade in Krisenzeiten seitens der Unternehmen und Selbstständigen hoch. Z. B. in der Corona-Krise waren die Mandanten auf Steuerkanzleien angewiesen, was die Unterstützung von ...mehr

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Steuerkanzleimanagement: St... / 3.2.1 Strategische Positionierung – Ein detailliertes Zukunftsbild zeichnen

Nach der Entscheidung für ein Zukunftsszenario geht es darum, dieses Zukunftsbild zu verfeinern und weitere Details auszuarbeiten. Es bietet sich an, für verschiedene Themenbereiche auch gesonderte Projektpläne zu erarbeiten, um den Überblick über verschiedene strategische Initiativen zu behalten und Verantwortung für unterschiedliche Themen auf mehrere Schultern zu verteile...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.1 Kern-Werte als Teil der Kern-Ideologie

Kern-Werte sind die essenziellen, beständigen Grundsätze der Kanzlei. Sie sind eine kleine Sammlung von zeitlosen Prinzipien, die keiner Begründung außerhalb der Kanzlei bedürfen. Sie haben deshalb intrinsischen Wert für alle innerhalb der Kanzlei – und brauchen deshalb auch nicht zwangsläufig nach außen kommuniziert werden. Es gibt ein sehr einfaches Mittel, wie Sie erkennen...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / Zusammenfassung

Überblick Die Branche Steuerberatung sowie der gesamte Berufsstand sind von fundamentalen Umwälzungen geprägt, deren Auswirkungen sich erst erahnen lassen – die KI-Technologierevolution wirft ihre Schatten voraus. Die Corona-Krise hat Kanzleien die nötigen Anpassungen an die Zukunftfähigkeit wie unter einem Brennglas aufgezeigt. Insgesamt erfordert die Situation für die meis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 3.2 Der detaillierte Dienstleistungskatalog als Ausgangspunkt jeder Produktkommunikation

Wenn Sie eine detaillierte Bestandsaufnahme Ihrer Dienstleistungen vornehmen, werden Sie feststellen, dass Grund- und Zusatzleistungen bzw. die Pakete jeweils einen erheblichen Umfang haben. Wenn Sie eine Übersicht für Ihre Kanzlei definieren, arbeiten Sie zunächst an der internen Voraussetzung für hohe Qualität der Dienstleistung. Denn Sie schaffen eine Sollvorstellung, ein...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 2.4 Mandanten(-markt) und Empfehler

Die meisten Neumandate in Steuerkanzleien kommen über Empfehlungen, weil Vertrauen am effektivsten persönlich übertragen wird. Es ist wichtig, dass Sie Know-how, Lösungskompetenz und konkrete Ausgestaltung Ihrer Dienstleistungen an ganz spezifischen Mandantenbedürfnissen orientieren. Diese unterscheiden sich je nach Personengruppe (Zielgruppe) durchaus erheblich. Strategisch...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 3.5 Die gute Strukturierung Ihrer Dienstleistungsangebote und Honorarmodelle erhöht die Chance, neue Mandanten zu akquirieren

Eine klare Gestaltung der Honorare durch Honorarmodelle und durch die Strukturierung Ihrer Dienstleistungsangebote wird Ihnen das Marketing und damit auch die Neumandantenakquise vereinfachen. In der Umsetzung kommt es auf Details an, wie z. B.: Dienstleistungsgestaltung: Welche Buchungen nehmen Sie schon in der laufenden FiBu vor und welche nicht? Welche Art von Kommunikation...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 1.2 Hören Sie nie auf, exzellente Arbeit für Ihre Mandanten zu leisten!

Neuen Mandanten wird berechtigterweise viel Aufmerksamkeit und Zeit gewidmet. Vergessen Sie darüber hinaus nicht, weiterhin exzellent für Ihre aktuelle Mandantschaft zu arbeiten. Denn nichts ist ineffektiver, als neue Mandanten zu akquirieren und aufgrund von mangelnder Organisation, zu wenig Kapazitäten oder zu wenig bzw. zu schlechter Delegation die vorhandenen Aufträge zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 3.4 Grundregeln für die Honorargestaltung und Honorargespräche

Sie sollten generell immer vorbereitet sein. Sie können dies durch eine klare und transparente Dienstleistungs- und Honorarpolitik innerhalb der Kanzlei erreichen, wofür der Dienstleistungskatalog und die Beschreibung der Leistungsprozesse im Rahmen Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS) die Grundlagen bilden. D. h., Sie und Ihre Mitarbeiter haben so eine positive Einstellun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Fü... / 2 Führen als Lösung von Herausforderungen

Die beschriebenen Herausforderungen haben gemeinsam, dass sie so grundlegend für die (künftige) Arbeit in einer Steuerkanzlei sind, dass sie nicht operativ angegangen werden können. Wenig Erfolg versprechend sind also Aktivitäten, die in Richtung Prozessoptimierung oder "effektiveres, schnelleres Arbeiten" gehen: Für sich genommen gibt es hier sicherlich wichtige und sinnvol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / I. Recherche

Rz. 6 Ein Vollmachtgeber, der anwaltliche Beratung sucht, wird in der Regel alle Informationen über die erteilten Vollmachten bereithalten können bzw. die fehlenden oder abhanden gekommenen Unterlagen leicht besorgen können.[3] Die Erben wissen zwar in den meisten Fällen, wer bevollmächtigt wurde und im Verdacht steht, eigenmächtig gehandelt zu haben, gleichwohl sind Kopien d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Op... / 1.1 Warum professionelle operative Steuerung der Kanzlei?

Man könnte meinen, dass Steuerkanzleien als freiberufliche Organisationen – wie Arztpraxen – sich relativ wenig Gedanken über die Steuerung des Tagesgeschäfts machen müssen. Getreu dem Motto "unsere Fachkompetenz und qualitätsvolle Arbeit sorgt für reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts" werden in der Praxis eher betriebswirtschaftliche oder Managementansätze der operativen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstelle / 4 Kosten

Nach § 76a BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Einigungsstelle. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift erhalten diejenigen Beisitzer, die dem Betrieb angehören, für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sind aber von ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Arbeitsvergütung entsprechend § 37 Abs. 2 BetrVG freizustellen. Der Vorsitzende und der Beisitzer, die nicht dem Be...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / Leitsatz

Beauftragt der Hauptbevollmächtigte einer Partei gegen ein Honorar einen Terminsvertreter, um den Anfall von abrechenbaren Kosten in einer das Honorar übersteigenden Höhe zu vermeiden, stellt das vereinbarte Honorar die Gegenleistung allein für die Wahrnehmung des Termins im eigenen Gebühreninteresse des Hauptbevollmächtigten dar und kann der Partei nicht als Aufwendung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / F. Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung

Rz. 216 Bereits ein kurzer Blick auf seinen Inhalt zeigt, dass das RVG ganz überwiegend die herkömmlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Prozessvertreter und Strafverteidiger regelt. Das RVG räumt der Vergütung der forensischen Tätigkeit breiten Raum ein. Der Anwalt, der vor allem rechtsberatend, wie etwa bei der Gestaltung von Stiftungen, tätig ist,[239] findet nur wen...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kritik Ich halte die Entscheidung des BGH nach wie vor für unzutreffend. Soweit der BGH der Auffassung ist, der Anwalt würde den Terminsvertreter eigennützig beauftragen, so ist dies meiner Auffassung nach nicht zutreffend. Der Anwalt braucht den Terminsvertreter nicht, um die Terminsgebühr zu verdienen. Der Terminsvertreter wird eingeschaltet, um dem Mandanten die höheren ...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / III. Keine Auslagen des Hauptbevollmächtigten

Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass die von den Hauptbevollmächtigten geschuldeten Pauschalhonorare auch keine erstattungsfähigen gesetzlichen Auslagen der Hauptbevollmächtigten i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO darstellen. Nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV kann der Rechtsanwalt, soweit nichts anderes bestimmt ist, Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 67...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / II. Kein Vergütungsanspruch des Terminsvertreters gegenüber dem Kläger

Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der Kläger an die Terminsvertreter keine Vergütungen zu entrichten habe, die mit Blick auf von den Hauptbevollmächtigten ersparte Reisekosten zu erstatten sein könnten. Hat die Partei selbst oder in ihrem Namen ihr Prozessbevollmächtigter einen Rechtsanwalt mit der Terminsvertretung beauftragt, so fallen zulast...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Herbert Schons, The never ending story: Das anwaltliche Erfolgshonorar, AnwBl. 2023, 289 In seinem Beitrag berichtet der Autor zunächst über die Entwicklung des nunmehr in § 4a RVG geregelten und unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Erfolgshonorars. Viele Jahrzehnte war die Vereinbarung eines Erfolgshonorars schlechthin verboten. Erst das BVerfG hat dieses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / 3. Bestehen eines Lebensversicherungsvertrags

Rz. 8 Der Anspruch auf Leistung setzt zunächst einen wirksam geschlossenen Versicherungsvertrag voraus. Der Lebensversicherungsvertrag kommt nach den allgemeinen Regeln durch Annahme des vom Antragsteller an die Versicherung gerichteten Antrags zustande, §§ 145 f. BGB. Es gilt aber die Besonderheit, dass der Versicherungskunde sich für die Dauer von sechs Wochen vertraglich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des für Kostensachen zuständigen 6. ZS des OLG Brandenburg, den ich sonst sehr schätze, bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Nachfestsetzung Insoweit ist der Entscheidung des OLG in vollem Umfang zuzustimmen. a) Grundsätze Die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht einer erneuten Kostenfestsetzung, also einer Nachfestsetzung, n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Erteilung der ... / 1 Sachverhalt

Die L. GbR hatte den Rechtsanwalt im Jahr 2013 mit mehreren Rechtsanwaltsdienstleistungen beauftragt, die dieser im selben Jahr erbracht hatte. Mit Wirkung vom 9.6.2015 war der Rechtsanwalt aus der Anwaltschaft ausgeschieden. Für die gegenüber der L. GbR erbrachten Leistungen erstellte der Rechtsanwalt am 28.12.2015 zwei Rechnungen und am 27.12.2016 17 weitere Rechnungen. Au...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / IV. Keine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften

Sofern die Prozessbevollmächtigten eigene Anreisen zu den Verhandlungsterminen, verbunden mit dem Anfall von gesetzlich vorgesehenen Reiseauslagen, vermeiden wollten, stand es ihnen frei, in Absprache mit dem Kläger die Terminsvertreter in dessen Namen zu beauftragen. In diesem Fall hätten zwar nicht die Hauptbevollmächtigten, sondern die Terminsvertreter die Terminsgebühren...mehr

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Genossenschaftsgründung und... / 1.1.3 Gutachten des Prüfungsverbands

Rz. 24 Das Genossenschaftsgesetz regelt nicht die Einzelheiten der Gründungsprüfung.[1] Der Prüfungsverband hat jedoch eine gutachterliche Äußerung dahin gehend abzugeben, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen – insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft – eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.2.3 Besonderheiten bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern (Beratungsverträge)

Rz. 500 Auch in der Praxis der Wohnungsgenossenschaften kommt es durchaus häufiger vor, dass Verträge mit dafür qualifizierten Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen werden, z. B. für bestimmte Dienst- oder Werkleistungen für das Unternehmen, etwa im Bereich der Rechts- oder Steuerberatung oder der Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Für den Abschluss solche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.7 Vertragsanpassung nach rechtskräftiger Feststellung des Arbeitnehmerstatus

Stellt sich heraus, dass der freie Mitarbeiter in Wirklichkeit Arbeitnehmer ist, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vergütungsrechtlich so stellen, wie dies bei rechtzeitiger, korrekter Einordnung des Rechtsverhältnisses der Fall gewesen wäre. In diesem Fall hat der Mitarbeiter nach § 612 BGB Anspruch auf Vergütung nach dem sachlich einschlägigen Tarifvertrag. Lässt sich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.1 Betriebsausgabenabzug

Zu den Betriebsausgaben gehören wie erwähnt auch die Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verzicht auf die Übungsleiterentschädigung mit gleichzeitigem Spendenabzug

Tz. 62 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Lässt sich der Übungsleiter sein Honorar auszahlen und spendet er diesen Betrag anschließend an den Verband/Verein zurück, kann der zugewendete Betrag unter folgenden Bedingungen als Spende i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10) zum Abzug gelangen: Der Übungsleiter muss einen Rechtsanspruch auf die Vergütung haben (Präsidiums-/Vorstandsbeschluss, Sa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Übersicht

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die nachstehende Übersicht (s. Tz. 20) zeigt, welche Einnahmen bei einem steuerbegünstigten Zwecken dienenden Musikverein der Körperschaft-, ggf. Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegen. Ist ein Musikverein nicht wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke anerkannt, sind alle Einnahmen steuerpflichtig, allerdings dann auch Verluste steuerlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dae) Zusammenhängende Leistungen

Rn. 131 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Erfasst werden auch Leistungen, die keine Darbietungen im oben genannten Sinne darstellen, jedoch mit diesen im Zusammenhang stehen. Sinn und Zweck dieser Ergänzung ist die Erfassung von Nebenleistungen bei der Organisation ganzer Veranstaltungen durch KapGes (BT-Drucks 10/1636, 64). Erfasst werden das Vorbereiten, Unterstützen und Nachbere...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / I. Sachverhalt

Die L. GbR hatte den Rechtsanwalt im Jahr 2013 mit mehreren Rechtsanwaltsdienstleistungen beauftragt, die dieser im selben Jahr erbracht hatte. Mit Wirkung vom 9.6.2015 war der Rechtsanwalt aus der Anwaltschaft ausgeschieden. Für die gegenüber der L. GbR erbrachten Leistungen erstellte der Rechtsanwalt am 28.12.2015 zwei Rechnungen und am 27.12.2016 17 weitere Rechnungen. Au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuer

Tz. 4 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Honorare (Gagen) der Musikkapellen, Musik- und Spielmannszüge, der Solisten und Dirigenten sind umsatzsteuerbar, aber u. U. nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit, wenn dem zuständigen Finanzamt durch Vorlage einer Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die gleichen kulturellen Aufgaben wahrgenommen werden wie d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die steuerliche Behandlung nebenberuflicher Musiker, die in Gaststätten oder bei Vereinsveranstaltungen auftreten, gilt nach dem Urteil des BFH vom 10.09.1976, BStBl II 1977, 178: Ein Arbeitsverhältnis zum Veranstalter liegt nicht vor, wenn der Musiker oder die Kapelle, der er angehört, nur gelegentlich – etwa nur für einen Abend oder an ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikvereine

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Musikvereine können steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften sein, wenn sie die Kunst und Kultur fördern (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Kunst und Kultur werden beispielsweise von Musik-, Spielmannszügen, Orchestern und Trachtenkapellen gefördert. Professionelle (gewinnorientierte) Musikgruppen sind jedenfalls keine...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bezahlte Mitarbeit im Verei... / 2.4 Honorarkräfte

Honorarkräfte oder freiberufliche Mitarbeiter sind im Grunde Selbstständige oder nebenberuflich Tätige, die für ihre für den Verein erbrachten Leistungen ein Honorar erhalten, ohne dass sich daraus eine Form der Anstellung begründet. Sie sind vor allem für punktuelle Einsätze, zum Beispiel spezielle Kurse oder bestimmte Projekte, eine gute Alternative.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.2 Steuerabzug bei Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten

Rz. 56 § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ordnet den Steuerabzug an für Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "Rechten, insbes. von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten". Die Begriffe "Urheberrechte" und "gewerbliche Schutzrechte" werden sonst, insbes. in § 49 EStG, als einkommensteuerliche Tatbestandsmerkmale nicht verwandt; sie stammen a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Steuerabzug auf der zweiten Stufe (Abs. 4)

Rz. 134 Der Steuerabzug nach Nr. 1 oder Nr. 2 erfolgt nicht nur bei der ausführenden Person selbst, sondern auch bei Veranstaltern und anderen zwischengeschalteten Gesellschaften, unabhängig davon, ob Gesellschafter dieser zwischengeschalteten Gesellschaften die ausübenden Personen selbst oder Dritte sind, und auch unabhängig davon, ob diese Personen im Inland oder im Auslan...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Eine Vereinsauflösung – hat... / Zusammenfassung

"… und der Letzte dreht das Licht aus". Diese Floskel ist sehr bekannt und steht für die "Abwicklung" einer Organisation. Aber alleine mit dem Licht ausmachen ist es nicht getan. Neben den reichhaltigen juristischen Aspekten sind mit der Vereinsauflösung auch andere wichtige Aufgaben verbunden. Gerade um das Ende seines Vereins "mit Anstand" zu gestalten, muss auch diese Auf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Zinsgünstige Darlehen Es werden zinsgünstige Darlehen in Höhe von 5.000 bis 25.000 EUR gewährt. Für die Beratung und Begleitung einer Finanzierung werden Gebühren in Höhe von 2 % des Gesamtinvestitionsvolumens zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Es gilt folgende Honorartabelle:mehr