Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Relativierung des Kostenbegriffs

Rn. 145 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber hält nach wie vor am Begriff der HK fest, obwohl er nicht von jenem Kostenbegriff ausgeht, wie er allg. üblich in der Betriebswirtschaftslehre definiert und verwendet wird. Während bei "Kosten auf den bewerteten sachziel-(leistungs-)bezogenen Güterverbrauch" (Küpper, in: LdB (2004), S. 393) abgehoben wird, stellt der Gesetzge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 372 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Es ist davon auszugehen, dass aus ökonomischen Überlegungen ein UN sein externes Rechnungswesen grds. nicht auf die Fixierung der bilanziellen HK ausgerichtet hat; denn die Finanzbuchhaltung dient primär der Erfassung externer Geschäftsvorfälle. Jene Erfassung erfolgt jedoch nicht outputbezogen, sondern differenziert nach Aufwandsarten. Dies...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 388 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Abschaffung des Bilanzierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sah der Gesetzgeber eine "Anhebung des Informationsniveaus" (BT-Drs. 16/10067, S. 50). Ein Mehr an Informationen, die – angeblich – insbesondere von am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung stehenden UN dazu verwendet werden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zeitlicher Umfang

Rn. 396 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bezüglich des zeitlichen Beginns der Aktivierung könnte aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 2a S. 1 die vollumfängliche Aktivierung der in der Entwicklungsphase angefallenen Aufwendungen zur Herstellung eines immateriellen VG abgeleitet werden. Der Wortlaut legt nahe, dass die während der Entwicklung anfallenden Aufwendungen zu aktiviere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausweis, Berichterstattung und Dokumentation

Rn. 403 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die GuV stellt sich die Frage, ob der Ausweis der FuE-Aufwendungen in einer gesonderten Position vorgenommen werden sollte. Da der Gesetzgeber der Bereitstellung von Informationen im Bereich der immateriellen VG durch den Bilanzierenden eine gesonderte Bedeutung zukommen lässt, erscheint eine solche Vorgehensweise gerechtfertigt (vgl. da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Ermittlungsmethode

Rn. 313 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine einfache Methode zur Ermittlung der anteiligen FK-Zinsen (Fiktion: Fremdfinanzierungsquote der Vorräte = Fremdfinanzierungsquote des Gesamt-UN), die in die HK eines VG einbezogen werden dürfen, kann in Anlehnung an Selchert (DB 1985, S. 2413 (2416ff.)) wie folgt abgeleitet werden: Rn. 314 Stand: EL 41 – ET: 12/2023mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Arten und Gegenstand des Herstellungsvorgangs

Rn. 130 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Gesetz führt in § 255 Abs. 2 Satz 1 erschöpfend drei Herstellungsvorgänge auf und zeigt damit gleichzeitig die Tatbestände auf, die eine Ermittlung der HK erforderlich machen können: Der Hauptanwendungsfall zur Bestimmung der HK dürfte in aller Regel die sog. Erstherstellung sein. D.h., ein bislang nicht existierender VG wird erstmalig ne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zulagen, Zuschüsse und Subventionen

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die bilanzielle Behandlung von Subventionen, Zuschüssen und Zulagen war in der Vergangenheit überaus uneinheitlich. Zulagen wurden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 13 InvZulG (2010)) i. d. R. nicht als AK-Minderung erfasst. Bei Subventionen in direkter Form und Zuschüssen war es grds. zulässig, einen Abzug von den AH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 255 im Rahmen der Bewertungsregeln (Rn. 1–387 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 255 (i. d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.)) war zunächst mit "Anschaffungs- und Herstellungskosten" überschrieben, bevor im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) die Überschrift in der Weise geändert wurde, als nunmehr von "Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.1.6 Feststellung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum

Rz. 128 Durch VO v. 22.10.1990[1] ist eine weitere Möglichkeit der gesonderten Feststellung für Zwecke der Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums geschaffen worden. Durch G. v. 15.12.1995[2] ist die Vorschrift an die Umstellung der Eigenheimförderung vom Sonderausgabenabzug nach § 10e EStG auf eine eigenständige EigZul nach dem EigZulG angepasst worden. Die EigZul w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.2 Geltungsbereich der Feststellungen

Rz. 137 Der persönliche Geltungsbereich der Feststellungen nach § 1 VO zu § 180 Abs. 2 AO umfasst die Personen, die die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betreiben, nutzen oder unterhalten bzw. denen die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesamtobjekts zuzurechnen sind. Es sind dies diejenigen Personen, denen die festgestellten Besteuerungsgrundlagen steuerlich zuzure...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.5 Gesonderte Feststellung bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall zu Finanzierungszwecken, § 9

Rz. 184 Die VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 ist durch VO v. 16.12.1994[1] um § 9 ergänzt worden. Betroffen sind Versicherungsverträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Festgestellt wird die ESt-Pflicht der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Renten- und Kapitalversicherungen, wenn die Zinsen ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung, Klei... / 3 Berichtigung der Vorsteuer bei Kleinunternehmern bei Wechsel zur Regelbesteuerung

Zu einer Berichtigung der Vorsteuer kann es also kommen, wenn Kleinunternehmer zur normalen Umsatzbesteuerung wechseln oder umgekehrt.[1] Der Unternehmer kann freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Wenn sein Vorjahresumsatz 22.000 EUR (ab 2025: 25.000 EUR) übersteigt, hat er keine Wahl. Er muss zur Regelbesteuerung wechseln.[2] Bei der Vorsteuerkorrektur ist die Bagatellgr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 5 Was der Leistungsempfänger beim Austauschverfahren berücksichtigen muss

Ist der Leistungsempfänger eine Privatperson, sind keine Besonderheiten zu beachten, da Privatpersonen weder eine Buchführung erstellen noch Vorsteuer geltend machen können. Ist der Leistungsempfänger ein umsatzsteuerlicher Unternehmer, der steuerfreie Leistungen ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, braucht er keine Besonderheiten zu beachten. Er bucht den Bruttobe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach

Wird eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach installiert, entstehen hierfür auch Kosten. Die Frage ist, ob auch alle Kosten tatsächlich abzugsfähig sind? Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Betriebsgebäude und wird die Anlage für den Betrieb genutzt, sind die Aufwendungen entweder Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Fotovoltaikanlage oder, wenn sie nicht im direkten Zus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.5 Zuschüsse für Anschaffung oder Herstellung von Fotovoltaikanlagen

Versteuerung bei Zusage Erhält man Zuschüsse aus öffentlichen Förderprogrammen (z. B. BAFA, KfW oder der Bundesländer) oder privaten Mitteln, so besteht bezüglich der Einnahmeermittlung ein Wahlrecht. Die Zuschüsse sind bereits im Jahr der Zusage zu versteuern. Auf das Jahr der Auszahlung kommt es nicht an.[1] Wahlrechte Wahlrecht 1: Die Zuschüsse sind bei Zufluss eine Betriebs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 7.2 Wahlrecht Kleinunternehmerregelung

25.000 EUR Gerade Anlagenbetreiber von kleinen Fotovoltaikanlagen werden bei der derzeitigen geringen Höhe der Einspeisevergütungen nur geringe Einkünfte erzielen können. Betragen die Umsatzerlöse einschließlich der Umsatzsteuer nicht mehr als 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer im Kalenderjahr, besteht die Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige die umsatzsteuerliche Kleinunternehme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.4 Überführung des erzeugten Stroms in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen

Verwendet der Steuerpflichtige den Strom in einem seiner anderen Unternehmen, so liegt bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung (Fotovoltaikanlage) eine Entnahme vor. In dem anderen Betrieb kommt es zu einer Einlage. Die Überführung ist mit dem Buchwert zu bewerten.[1] Praxis-Beispiel Umsatzsteuer: Innenumsatz Ist der Gewerbebetrieb Stromerzeugung zum Umsatzsteuerausweis verpflic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.2 Entnahme des Stroms

Entnahmewert Wie oben bereits erwähnt, liegt hinsichtlich des für eigene private Zwecke verbrauchten Stroms eine Entnahme vor. Der Wert der Entnahmen berechnet sich aus dem Teilwert.[1] Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, den Entnahmewert zu ermitteln. Grundsätzlich bestimmt sich der Teilwert der Entnahme nach den anteiligen Herstellungskosten des selbstproduzierten Stroms ab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.2 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

50 % Neben der 40%igen Sonderabschreibung ist auch der Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer nicht ertragssteuerlich begünstigten Fotovoltaikanlage als Ansparung vor der Anschaffung oder Herstellung möglich. Grundsätzlich kann der Investitionsabzugsbetrag gebildet werden, wenn die Fotovoltaikanlage dem Betriebsvermö...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.1 Sonderabschreibung nach § 7g EStG

40 % Sonder-AfA Werden die Voraussetzungen des § 7g EStG für eine nicht begünstigte Fotovoltaikanlage erfüllt, kann die 40%ige Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden 4 Jahren in Anspruch genommen werden (bis 1.1.2024 = 20 %). Verlangt wird neben den Gewinnvoraussetzungen, dass die Fotovoltaikanlage ausschließlich oder fast ausschließlich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 4 Allgemeines: Betriebsvermögen oder unselbstständiger Gebäudebestandteil

Strom für den Betrieb Je nachdem wie die Fotovoltaikanlage genutzt wird, kann es sich um Betriebsvermögen oder ein unselbstständiges Gebäudeteil handeln. Als Betriebsvorrichtungen gelten dabei alle Vorrichtungen, die dem Gewerbebetrieb dienen. Eine Fotovoltaikanlage, die ihren Strom für den Gewerbebetrieb erzeugt, ist als solche zu bezeichnen. Die steuerlichen Folgen hieraus ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 5.1 Zuordnung zu bereits bestehenden Gewerbetrieben

Gewerbebetrieb durch Einspeisung Hat der Steuerpflichtige bisher noch keinen Gewerbebetrieb, wird durch eine Fotovoltaikanlage mit Einspeisung in das Netz eines Energieunternehmens ein solcher begründet. Besteht aber bereits ein Gewerbebetrieb, weil der Steuerpflichtige Unternehmer ist, ist zu überlegen, ob sich durch die Fotovoltaikanlage 2 Unternehmen ergeben. Die Frage: Li...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 31 in Form von Absetzungen auf Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte , ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 32 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 33 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 55 und 56 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Deckungsbeitragsrechnung: M... / 6.2 Stufen der Deckungsbeitragsrechnung

Die Stufen einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung sind die Bruttoumsatzerlöse als Ausgangsbasis, die Nettoumsatzerlöse sowie die einzelnen Deckungsbeitragsstufen. Bruttoumsatzerlöse Der Ausweis erfolgt ohne Berücksichtigung des Abzugs der Umsatzsteuer. Erlösschmälerungen Dazu zählen Rabatte, Skonti, Boni, Preisnachlässe, z. B. wegen Reklamationen. Nettoumsatzerlöse Die Nettou...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mittelfristige Einsparpoten... / 4 Einfluss der Entwicklungskosten

Die Herstellkosten werden vor allem bestimmt von den Materialkosten und den Fertigungskosten. Beide, Material und Fertigung, werden bestimmt durch die Konstruktion der Produkte. Damit hat die Entwicklungsabteilung einen großen Einfluss auf die Kosten, ganz abgesehen davon, dass die Abteilung selbst auch Kosten verursacht. 4.1 Kostengünstigere Materialien in der Herstellung nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.2 Working Capital optimieren

Unternehmen sollten versuchen, die Forderungen und Vorräte zu minimieren und die Lieferantenkredite zu nutzen, also das Working Capital zu optimieren. Die Maßnahmen sind vielversprechend, wenn bisher wenig Augenmerk auf diese Kennzahl gelegt wurde. Auf die Kosten wirken sie indirekt. Die Entwicklung einzelner Kostenarten hat an verschiedenen Stellen Einfluss auf das Working ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mittelfristige Einsparpoten... / 2.6 Sortiment bereinigen

Eine wichtige Aufgabe im Marketing ist die Sortimentspolitik, die gemeinsam mit dem Vertrieb umgesetzt wird. In Krisenzeiten, in denen der Umsatz zurückgeht, ist der Vertrieb froh über jedes Produkt, das verkauft wird. Dabei wird in der Praxis nicht beachtet, dass nicht jeder Umsatz auch profitabel ist. Die Kostenstruktur vieler Artikel lässt keine ausreichende Marge zu. Der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 24 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude ohne die Regelung in § 262 Satz 2 BewG zuzurechnen wäre, A 262 Abs. 2 AEBewGrSt. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. § 95 BGB sowie Rz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 11.2 Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt

Die Agentur für Arbeit muss der Vorfinanzierung von Arbeitsentgelten zustimmen, die vor dem Insolvenzereignis übertragen oder verpfändet wurden. Anderenfalls hat der neue Gläubiger oder Pfandgläubiger keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für diese Arbeitsentgeltansprüche. Die Agentur für Arbeit darf der Übertragung oder Verpfändung nur zustimmen, wenn Tatsachen die Annahme rech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.2 IDW RS IFA 1 n. F.: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (Stand: 6.11.2024)

Die neu gefasste IDW Stellungnahme IDW RS IFA 1 n. F. ist am 6.11.2024 vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) verabschiedet und am 14.11.2024 vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) billigend zur Kenntnis genommen worden. Der neu gefasste Standard ist erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Damit ist h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.1 Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz

Das sicherlich wichtigste Gesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung war im Jahr 2024 das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108). Das Wachstumschancengesetz hat hierbei im Gesetzgebungsverfahren einiges an Bedeutung verloren. Die endgültige Gesetzesfassung stellt einen Kompromiss dar, der kaum in der Lage sein dürfte, die g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.4 Steuerfortentwicklungsgesetz

Wichtiger für die steuerliche Gewinnermittlung sind die Änderungen, die im Steuerfortentwicklungsgesetz vorgesehen sind. Allerdings bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang dieses Gesetz umgesetzt wird. Von den vorgesehenen Maßnahmen sind die folgenden Gesetzesänderungen zu nennen: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)/Sammelposten § 6 Abs. 2a EStG Für abnutzbare bewegliche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 13–16 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 34. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Innere Kündigung: Ursachen,... / 4 Folgen der inneren Kündigung

Die Folgen innerer Kündigung sind in jeder Hinsicht erschreckend und zeigen sich auf vielen Ebenen: Anstieg des Krankenstandes Verschlechterung des Arbeitsklimas Rückgang der Produktivität Verminderung der Qualität Steigerung der Personalkosten Ggfs. Imageschaden Sinkende Kundenzufriedenheit Die Folgen können durch das negative Arbeitsklima multipliziert werden, indem immer mehr Mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 44 Zeile 44 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.4 Steuerbegünstigung nach § 10f EStG

Die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG ermöglicht einen Sonderausgabenabzug für bestimmte Maßnahmen, nämlich für Herstellungskosten[1] oder für Erhaltungsaufwendungen[2] , an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich [3] sowie an Baudenkmalen. [4] Es müssen zudem die Voraussetzungen des § 7h oder §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.8 Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Hierzu zählen auch Schuldzinsen, soweit diese mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Der notwendige Veranlassungszusammenhang ist als gegeben anzusehen, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder-AfA für den Neubau wird angepasst

Die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für den Bau neuer Mietwohnungen ist zuletzt mit dem Wachstumschancengesetz noch einmal verbessert worden – mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wurde nun noch eine Vorschrift angepasst. Die Bedingungen für die zeitlich befristete Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Bau neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG wurden mit dem Wachstumsch...mehr