Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Passive Einkünfte einer ausländischen Enkelgesellschaft als niedrigbesteuerte Einkünfte

Streitig ist, ob es sich bei den Zinseinkünften einer ausländischen Gesellschaft, an der die klagende GmbH mittelbar beteiligt ist, zu den Zurechnungszeitpunkten 31.12.2006 und 31.12.2007 um niedrig besteuerte Einkünfte i.S.d. § 8 Abs. 1 und 3 des AStG handelt. Das FG entschied: Keine Berücksichtigung der von der ausländischen Tochtergesellschaft entrichteten Hinzurechnungsst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / f) Erstattungszinsen (Zeile 26)

Erstattungszinsen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG – gezahlt vom FA – sind gesondert in Zeile 26 zu erfassen. Bitte beachten Sie: In dieser Zeile sind ausschließlich erhaltene Erstattungszinsen einzutragen. An das FA zurückgezahlte Erstattungszinsen (s. BFH v. 1.8.2023 – VIII R 8/21, BStBl. II 2023, 1043 = ErbStB 2023, 321 [Günther]) dürfen nicht mit erhaltenen Erstattun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Entwurf eines G... / 1 Bundesrat Drucksache 773/25 (Beschluss) v. 30.1.2026

Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30.1.2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 51 Absatz 1 Nummer 9 AufenthG) In Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 1 Nummer 9 ist nach der Angabe "der Aufenthaltstitel" die Angabe "unmittelbar oder mittelbar" einzufügen. Begründung: Die Erw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Patt/Rasche, Zur Frage des Sonder-BV bei Vermietungen zwischen Schwester-PersGes, DStR 1995, 401; Rose, Gelungene Klärung des Bilanzkonkurrenz-Problems bei Schwester-PersGes, FR 1995, 763; Schulze zur Wiesche, Die steuerliche Behandlung der Rechtsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften – Erlass vom 28.04.1998, StBp 1998, 314; Ley, Gesellschafterkonten bei Doppelstock- und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Neuregelung von... / 1 Gesetzentwurf der Bundesregierung

Neu geregelt wurde die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.4.2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017 / 21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artike...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerschaft, DB 1984, 2424; Terhart, Investitionsrechnung zur Feststellung der Liebhaberei, DB 1985, 2587; Rose, Einkünfteerzielungsabsicht, StbJb 1985/86, 177; Bartholl, Kritische Stellungnahme zum Begriff "Gewinn" in der Definition des BFH und der FinVerw, BB 1985, 1521; Pferdmenges, Einkünfteerzielungsabsicht, Düsseldorf 1990; Jakob/H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Wert der Beschw... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller wendet sich in einer Güterrechtssache gegen die Verwerfung seiner Beschwerde, die sich gegen seine Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gerichtet hatte. [2] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten. Zwischen ihnen ist beim Amtsgericht ein Scheidungsverbundverfahren mit den Folgesachen Versorgungsausgleich und Güterr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1673 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insbesondere folgende verfassungsrechtliche Fragen stellen sich zu § 3 Nr 45 EStG: Vereinfachungsfunktion: Unter dem Gesichtspunkt, dass eine Erfassung der sonst stpfl Vorteile mit vertretbarem Aufwand kaum möglich wäre, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch s Rn 5. Nutzerkreis: Die Vorschrift befreit nur die Privatnutzung bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2050 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 59 EStG befreit konstitutiv (Übersicht).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht – Ungleichbehandlung

Rn. 371 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass Beihilfeleistungen iSd § 3 Nr 11 EStG steuerfrei sind, andere krankheitsbedingte Ersatzleistungen dagegen als Einkünfte behandelt werden müssen und die ihnen zugrunde liegenden Aufwendungen lediglich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (BVerfG 1 BvR 1231/85, DStR 1991, 741; FG D'dorf 12 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 193. Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397

Rn. 213 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Verwaltungsanweisung: BMF v 31.07.2013, BStBl I 2013, 940 (Änderung der Schreiben des BMF v 20.12.2012, BStBl I 2013, 36; BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953) zu AbgSt, Freistellungsaufträgen u Steuerbescheinigungen. Betrifft die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck der Vorschrift

Rn. 180a Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift soll dazu dienen, dass Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Landwirtschaft zu deren Ungunsten entgegengewirkt wird. Mit dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs 4 S 1 u 2 EStG wird der Schutz der traditionellen Tierzucht und Tierhaltung auf selbstbewirtschafteten ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen vor der industr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Anspruch eines Ehegatten auf Änderung der Nutzung einer zu Wohnzwecken vermieteten Immobilie

BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2 § 745 Abs. 2, FamFG § 74 Abs. 5, GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 Leitsatz 1. Haben Ehegatten, die keine Ehegatteninnengesellschaft bilden, eine Immobilie zu hälftigem Miteigentum erworben und gemeinsam zu Wohnzwecken vermietet, ist jeder Teilhaber berechtigt, eine Änderung der bisherigen Verwaltungs- und Benutzungsregelung zu fordern, wenn tatsächliche Veränderun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / E. § 1684 BGB

Das Jahr 2025 war geprägt durch zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen des BVerfG zum Umgangsrecht. Die erste stammt aus dem Januar 2025[34] und führt auf verfassungsrechtlicher Ebene die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2024[35] fort. Hintergrund der Verfassungsbeschwerde war ein erstinstanzlich angeordneter Umgangsausschluss mit Kontakt- und Näherungsverbot. Auf die B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 67. Fünftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1988, BGBl I 88, 2615

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Artikel 4 des 5. Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze wurde § 10b EStG wie folgt geändert: Gemäß Urteil des BVerfG vom 14.07.1986–2 BvE 2/84, BGBl I 86, 1279, war die bisherige Fassung von § 10b Abs 1 S 1 des EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1983 (vgl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verfassungsrecht

Rn. 1246b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch gegen die Neufassung nicht. Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines Spielraums schon allein wegen des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) sozialpolitische Ziele iRd Steuergesetzgebung verfolgen und deswegen auch nur ArbN begünstigen (s Rn 1235 und 1210a zu § 3 Nr 33 EStG) und auch nur Leistungen des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) § 3 Nr 13 und 16 EStG

Rn. 494 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Unterschiede zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG sollten, da eine öffentlichen Kasse der staatlichen Aufsicht unterliegt, sachlich iSd Art 3 Abs 1 GG gerechtfertigt sein (aA Völlmeke, DB 1993, 1590, 1592). BFH BStBl II 1995, 877 (BFHE 178, 359) konnte die Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offenlassen, BFH BFH/NV 2011, 983 bejahte die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Verfassungsrecht

Rn. 1231 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken bestanden nicht. Der Gesetzgeber konnte im Rahmen seines Spielraums schon allein wegen des Sozialstaatsprinzips (Art 20 GG) sozialpolitische Ziele iRd Steuergesetzgebung verfolgen und deswegen auch nur ArbN begünstigen (BFH BStBl II 2012, 816 zu § 3 Nr 33 EStG) und auch nur Leistungen des ArbG und nicht auch ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erziehung

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Förderung der Erziehung ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b). Erziehung soll der Formung junger Menschen dienen, um sie zu befähigen, selbständig und verantwortlich die Aufgaben des Lebens zu bewältigen. Dazu gehören Wissensvermittlung, Willens- und Charakterbildung u. a. mehr. Die Erziehung umfass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2440e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BFH/NV 2013, 536 sah keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nach 1921 geborene (im Urteilsfall: 1938) Mütter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr 67 Fall 5 EStG kommen. Der Gesetzgeber habe mit dem Stichjahr 1921 im Rahmen seiner gesetzgeberischen Gestaltungs- bzw Entscheidungsfreiheit gehandelt. Auch s Rn 2446.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 21. Steueränderungsgesetz 1971 vom 23.12.1970, BStBl I 71, 8

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die bedeutsamsten Änderungen sind der Wegfall des Satzes 2 in § 9 Abs 1 Nr 4, also die Entfernungsbegrenzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Neufassung des § 34a, die bis zum 31.12.1973 gilt und auf den BVerfGBeschl 15.01.1969, BStBl II 69, 253 zurückgeht, wonach es mit Art 3 Abs 1 GG nicht vereinbar war, daß § 34a ES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 163 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, insbesondere nicht, dass nicht auch Rentenabfindungen auf privatrechtlicher Grundlage von § 3 Nr 3 EStG steuerfrei gestellt sind (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 1). Rn. 163a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass § 3 Nr 3 EStG aF nicht (auch nicht: § 3 Nr 3 EStG nF)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Nachprüfungsrecht des FA, ob die erstatteten Reisekosten tatsächlich WK sind

Rn. 512 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Ansicht des BFH ging seit BFH BStBl II 1995, 17 (ebenso BFHE 178, 359; BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; 2009, 405; BFH/NV 1997, 286; FG SchlH DStRE 2015, 1473, Rev, Az des BFH VIII R 58/14, Erledigung der Hauptsache durch Beschluss vom 14.02.2017, FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr) davon aus, dass für § 3 Nr 13 ES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen

Rn. 402 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b S 2 EStG definiert den Kreis der Einrichtungen, in denen die ArbN tätig sein müssen (sog Einrichtungsbezug), damit sie in den Genuss der Steuerfreiheit der Vorschrift kommen. Zum Kreis der begünstigten Einrichtungen s Rn 409h ff. Im Umkehrschluss sind ArbN, die in den in s Rn 409l genannten Einrichtungen tätig sind, nicht begünst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 19. Erstes Steueränderungsgesetz 1968 vom 20.02.1969, BStBl I 69, 116

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Erstmalig wird der Abzug von Berufsausbildungskosten des Steuerpflichtigen selbst sowie seines Ehegatten als Sonderausgaben (§ 10 Abs 1 Nr 9) zugelassen. Der Abzug ist nach oben begrenzt (900 DM bzw bei auswärtiger Berufsausbildung 1 200 DM). Begünstigt sind auch Weiterbildungsaufwendungen in einem nicht ausgeübten Beruf (zB verheirateter Fra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ica) Der Grundsatz

Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 Abs 1 GG (BFH BStB...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 30 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 EStG stellt bestimmte staatliche Leistungen aus dem sozialen Bereich steuerfrei. Dass § 3 Nr 1 Buchst a EStG nur die Leistungen aus der gesetzlichen, nicht aber aus der privaten Unfallversicherung steuerfrei stellt, soll nach BFH BStBl II 1972, 536 nicht verfassungswidrig sein (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1 EStG Rz 13). Auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdc) Kinderzuschüsse (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 42 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Kinderzuschüsse (§ 270 SGB VI) erhielten Berechtigte, die vor dem 01.01.1992 einen Anspruch auf einen Kinderzuschuss hatten, und zwar unter den dort genannten Voraussetzungen. Art 4 Nr 18 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze (vom 11.11.2016, BGBl I 2016, 2500) hob § 270 SGB VI mit Wirkung ab 17.11.2016 (Art 23 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 759 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die gemeinsame Bezugnahme auf § 9 EStG werden alle in § 3 Nr 16 EStG nF genannten Fallgruppen gleich behandelt. Art 3 Abs 1 GG ist damit beachtet. Rn. 759a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 (EStG) nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 596 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass die private Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel außerhalb des ÖPNV oder erst recht die private Nutzung privater Verkehrsmittel nicht begünstigt ist (s BT-Drucks 19/5595, 75), liegt im gesetzgeberischen Spielraum und ist nicht zu beanstanden. Dass nur ArbN begünstigte Zuschussempfänger sein können, ist ebenfalls verfassungsrechtlich unb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ungleichbehandlung mit ArbN, die nicht bei einem Träger inländischen öffentlichen Gewalt in Dienst stehen

Rn. 422 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1983, 219 sah zutreffenderweise (betreffend ArbN bei den US-Streitkräften) keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nur ArbN, die bei einem inländischen Träger öffentlicher Gewalt im Dienst stehen, von § 3 Nr 12 S 2 EStG begünstigt werden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ada) § 3 Nr 2 Buchst e EStG

Rn. 72 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG stellt nicht alle den dort aufgeführten inländischen Leistungen gleich, sondern nur, wenn der Sitz des ausländischen Rechtsträgers sich im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz befindet. Leistungen eines US-amerikanischen Rechtsträgers wären daher zB nicht steuerfrei (s Rn 119h, 119i; R 3.2 EStR 2012: wiederkehrende Bezü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1247c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Förderungszweck des Gesetzgebers begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, er ist vielmehr durch das Sozialstaatsprinzip (Art 20 Abs 1 GG) gedeckt. Dass Buchst a des § 3 Nr 34a EStG keine, wohl aber Buchst b eine betragsmäßige Begrenzung der Steuerfreiheit vorsieht, ist mE nicht zu beanstanden, da Buchst b "atypische" Kosten be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ungleichbehandlung Abgeordneter und Nichtabgeordneter?

Rn. 424 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Entscheidungsfall BFH BStBl II 2008, 928 mit Anm Bode, FR 2008, 1174; Balke, NWB Nr 47/2008, 4371 konnte der BFH die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr 12 S 1 EStG offenlassen. Er hielt es für unbedenklich, dass sich ein StPfl, der kein Abgeordneter ist, sich nicht auf eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1210 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit seit VZ 1992 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der ArbN (iSd § 1 Abs 1 LStDV) in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Ob die Unterbringung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten erfolgt,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2574 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aus sozialen Erwägungen heraus konnte der Gesetzgeber (auch mit echter Rückwirkung, da begünstigend) eine solche Steuerfreistellung vornehmen. Eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen an diese Personengruppe (s Rn 2575) ist möglich; Art 3 Abs 1 GG verlangt nicht, sämtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1892 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtlich unproblematisch ist, dass § 3 Nr 51 EStG nur ArbN begünstigt, dh, Trinkgelder an Selbstständige sind nicht steuerfrei (aA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 170, 41. Aufl 2022). Rn. 1893 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1999, 361 entschied, dass – was mit § 3 Nr 51 EStG nur indirekt zu tun hat – die Besteuerung von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Sonstige Fälle

Rn. 122 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Existenzgründungszuschüsse nach dem Sofortprogramm des Landes Brandenburg "Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" (BFH BStBl II 1997, 125). Zu beachten ist aber, dass Existenzgründungszuschüsse nach § 421l SGB III steuerfrei waren (s Rn 105). Existenzgründungszuschüsse aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln iR...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verfassungsrecht

Rn. 964 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1994, 944 hielt es für verfassungsrechtlich zulässig (Art 3 Abs 1 GG), dass der Gesetzgeber nur Aufwandsentschädigungen aus pädagogischen Einnahmen, nicht aber aus sonstigen karitativen Tätigkeiten steuerfrei stellte. Zu beachten ist allerdings, dass sich diese Entscheidung auf die VZ 1987–1989 bezog, also auf den Zeitraum vor ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überblick über die Vorschrift

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verfassungsrecht

Rn. 1515a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Förderung von Wagniskapital durch § 3 Nr 40a EStG ist als volkswirtschaftlich wichtiges Ziel, außerhalb der Börse Unternehmensfinanzierungen zu ermöglichen, anzusehen. Die Privilegierung des Carried Interest ist daher ein sachlicher Differenzierungsgrund iSd Art 3 Abs 1 GG . Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 (Buchst a) EStG iHv damals 1 000 E...mehr