Fachbeiträge & Kommentare zu Grenzgänger

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Grenzpendler / 6 ELStAM nicht für Grenzpendler

Die Zuteilung einer persönlichen Identifikationsnummer kann seit 2020 auch bei beschränkt Steuerpflichtigen erfolgen, die nicht der inländischen Meldepflicht unterliegen. Der Personenkreis der Grenzpendler ist wegen der hierbei zu beachtenden Einkommensgrenzen aus technischen Gründen weiterhin ausgeschlossen.[1] Mit einer Realisierung des ELStAM-Verfahrens für Grenzpendler i...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1.3 Grenzpendler

Für die Beneluxstaaten sowie einige weitere Staaten, z. B. Frankreich[1] und Österreich, liegt das Besteuerungsrecht für Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in einem dieser Staaten innehaben und ihre Tätigkeit in bestimmten besonderen Grenzgebieten der anderen dieser Staaten ausüben, beim Wohnsitzstaat, wenn der Arbeitnehmer täglich zu seinem Wohnsitz zurückkehrt.[2]mehr

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Frankreich / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Grenzpendler / 7.1 Pflichtveranlagung bei Steuerklasse III

Eine Pflichtveranlagung besteht für im Inland wohnhafte verheiratete EU-/EWR-Arbeitnehmer, bei denen der Steuerabzug nach der Steuerklasse III erfolgt, wenn der Ehe-/Lebenspartner im EU-/EWR-Ausland lebt.[1] Dasselbe gilt für Grenzpendler, die im Ausland wohnhaft sind und für die im Rahmen des Antrags auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG durch das Betriebsstät...mehr

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Grenzpendler / 3.5 Nachweis der ausländischen Einkünfte

Aus Vereinfachungsgründen können in Fällen außerhalb der EU/EWR ausnahmsweise die von der ausländischen Steuerverwaltung bescheinigten Beträge übernommen werden.[1] Auch bei einkommenslosen Ehe-/Lebenspartnern ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung der jeweiligen Finanzbehörde im Ausland nicht ausreichend.[2] Für die Inanspruchnahme der Vorteile der unbeschränkten Steuerpfli...mehr

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Grenzpendler / 2 Unbeschränkte Steuerpflicht nur auf Antrag

Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht wird nicht von Amts wegen gewährt. Der Grenzpendler hat sie auf amtlichem Vordruck unter Vorlage der ausländischen Einkommensbescheinigung beim jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen. Auf die Vorlage der Bescheinigung kann für die Steuerklassenänderung verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde ...mehr

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Grenzpendler / 3.3 Berücksichtigung Grundfreibetrag nach Ländergruppeneinteilung

Für bestimmte Wohnsitze gelten je nach Ländergruppeneinteilung[1] niedrigere Grundfreibeträge[2]. Der Grundfreibetrag 2026 von 12.348 EUR[3] (2025: 12.096 EUR) ist in bestimmten Ländern entsprechend der für Unterhaltszahlungen geltenden Ländergruppeneinteilung zu kürzen.[4] Einteilung in 4 Ländergruppen Die meisten größeren EU-Länder, aber auch andere wichtige Staaten wie die ...mehr

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Grenzpendler / 7 Einkommensteuerveranlagung

7.1 Pflichtveranlagung bei Steuerklasse III Eine Pflichtveranlagung besteht für im Inland wohnhafte verheiratete EU-/EWR-Arbeitnehmer, bei denen der Steuerabzug nach der Steuerklasse III erfolgt, wenn der Ehe-/Lebenspartner im EU-/EWR-Ausland lebt.[1] Dasselbe gilt für Grenzpendler, die im Ausland wohnhaft sind und für die im Rahmen des Antrags auf unbeschränkte Steuerpflicht ...mehr

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Grenzpendler / 3 Ermittlung der Einkommensgrenze

3.1 Nach DBA beschränkt steuerpflichtige Einkünfte Bei der Berechnung der Einkommensgrenze von 90 % bleiben Einkünfte außer Ansatz, die nach den Bestimmungen eines DBA im Inland der Höhe nach nur beschränkt besteuert werden dürfen.[1] 3.2 Andere ausländische Einkünfte Ebenfalls außer Ansatz bleiben im Ausland nicht steuerpflichtige Einkünfte, wenn vergleichbare Einkünfte auch i...mehr

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Grenzpendler / 4 Besonderheit bei Arbeitnehmern aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten

4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Vorausset...mehr

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Grenzpendler / 4.2 Voraussetzungen

Die Ausdehnung der (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht auf den Ehe-/Lebenspartner ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates besitzen. Familienwohnsitz: Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt,...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 3 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die im Inland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Für diese Personen enthält das Einkommensteuergesetz aus verfassungs- und EU-rechtlichen Gründen eine Sonderregelung. Auf Antrag können sich diese als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen, obwohl sie im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Antrags...mehr

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Grenzpendler / 3.4 Kalenderjahrbezogene Berechnung

Ermittlungszeitraum bzgl. der 90-%- bzw. der 12.3486-EUR-Grenze[1] (2025: 12.096-EUR-Grenze) ist das Kalenderjahr. Beginnt oder endet die Einkommensteuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, sind deshalb auch die Einkünfte in die Berechnung einzubeziehen, die der Steuerpflichtige vor Beginn bzw. nach Beendigung der inländischen Tätigkeit erzielt hat. Die Einkünfte sind – auch...mehr

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Grenzpendler / 3.1 Nach DBA beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze von 90 % bleiben Einkünfte außer Ansatz, die nach den Bestimmungen eines DBA im Inland der Höhe nach nur beschränkt besteuert werden dürfen.[1]mehr

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Grenzpendler / Lohnsteuer

1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln (z. B. beim Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen). Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließli...mehr

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Grenzpendler / 1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln (z. B. beim Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen). Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es...mehr

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Grenzpendler / 3.2 Andere ausländische Einkünfte

Ebenfalls außer Ansatz bleiben im Ausland nicht steuerpflichtige Einkünfte, wenn vergleichbare Einkünfte auch im Inland steuerfrei sind. Ausländische Bezüge, die, wie z. B. das niederländische Arbeitslosengeld, im jeweiligen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind, müssen dagegen weiterhin in die Ermittlung der Einkommensgrenzen einbezogen werden.[1] Diese Regelung ergibt sich dur...mehr

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Homeoffice / 3 Grenzüberschreitende Tätigkeit

Bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen. Dementsprech...mehr

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Frankreich / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Frankreich hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz [2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt [3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ei...mehr

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Steuerklassen / 2.3.2 Ehe-/Lebenspartner lebt im EU-Ausland

Neben Arbeitnehmern mit gemeinsamem Wohnsitz im Inland können auch Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit der EU/EWR-Staaten die Steuerklasse III erhalten. Dadurch kann auch bei Arbeitnehmern mit Staatsangehörigkeit dieser Staaten die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für den Ehe-/Lebenspartner beantragt und daran anknüpfend das Splittingverfahren bei der Steuerberechnung...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1.2 Arbeitnehmer aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich

In Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer oder selbstständig erwerbstätige Personen aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich unterliegen nach der Verordnung (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen. Dies gilt auch für Personen, die in Deutschland arbeiten, in einem andere...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

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Grenzpendler / 5 Splittingtarif auch für EU- bzw. EWR-Gastarbeiter

Den Splittingtarif können neben den EU- bzw. EWR-Einpendlern auch die im Inland wohnhaften EU- bzw. EWR-Gastarbeiter erhalten, die den Familienwohnsitz am Wohnort des Ehe-/Lebenspartners in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz haben. Für den Personenkreis der unbeschränkt steuerpflichtigen EU-/EWR-Staatsangehörigen mit inländischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt[...mehr

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Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

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Grenzpendler / 7.2 Antragsveranlagung in übrigen Fällen

Wie für sämtliche inländischen Arbeitnehmer besteht für EU-/EWR-Arbeitnehmer, d. h. für Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind und in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, die Möglichkeit der Rückerstattung der Lohnsteuer in Form einer Antragsveranlagung.[1] Die Beschränkung der Antragsmöglichkeit auf Durchführung einer...mehr

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Albanien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Albanien hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz [2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt [3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesond...mehr

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Frankreich / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates, die auch in einem ...mehr

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BAV-Förderbetrag / 6.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der BAV-Förderbetrag zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung bei geringverdienenden Arbeitnehmern auszubauen. Der staatliche Zuschuss wird dem Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nur für Arbeitnehmer gewährt, deren steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht mehr beträgt als 85,84 EUR bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum oder 600,84 EUR bei einem wöchentlichen Lohnzahlun...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Hinweis Bescheinigung bei Auszahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt Bei Auszahlung von sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, ist der Monat, in dem der sonstige Bezug ausgezahlt wird, zu beschein...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Im Unterschied zum Wohnsitz muss zur Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts keine Wohnung als fester Lebensmittelpunkt unterhalten werden. Es muss nicht einmal ein gleichbleibender Aufenthaltsort bestehen. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 2 Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Voraussetzung für die beschränkte Einkommensteuerpflicht des Arbeitslohns ist, dass die nichtselbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Verwertung im Inland Dies trifft zu, wenn der Arbeitnehmer im Bundesgebiet persönlich tät...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 3 Arbeitnehmer mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit

Arbeitnehmer, die Staatsangehörige von EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind und ausschließlich oder fast ausschließlich Inlandseinkünfte beziehen, werden auf Antrag den unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern gleichgestellt.[1] Ausschließliche oder fast ausschließliche Inlandseinkünfte liegen bei Arbeitnehmern vor, wenn ihre Jahreseinkünfte mindestens zu 90 % der deutsch...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 4 Fiktive Steuerpflicht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Staates können in beschränktem Maße die Vorteile der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner oder der Zusammenveranlagung von Ehe-/Lebenspartnern (Splitting) in Anspruch nehmen, obwohl es an der dafür erforderlichen unbeschränkten Steuerpflicht des Ehe-/L...mehr

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Arbeitnehmer / 5.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Für die lohnsteuerliche Behandlung des Arbeitslohns ist von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind Arbeitnehmer, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sowie ggf. auf Antrag auch Grenzpendler. Einen Wohnsitz im Sinne der Steuergesetze hat jemand dort, ...mehr

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Lohnkonto / 4.1.2 Arbeitnehmer ohne Inlandswohnsitz

Auch für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ohne Wohnsitz im Inland oder für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ist ein Lohnkonto zu führen. Sie erhalten weiterhin in bestimmten Fällen (Grenzpendler nach § 1 Abs. 3 EStG oder bei Berücksichtigung von Lohnsteuer-Freibeträgen) eine besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Papierform.[1] Für die dort eing...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 4 ELStAM bei beschränkt Steuerpflichtigen

Inzwischen können die ELStAM auch für im Inland nicht meldepflichtige Personen (z. B. ausländische Arbeitnehmer) elektronisch über das ELStAM-Verfahren abgerufen werden. Hierzu benötigen die Arbeitgeber die Identifikationsnummer (IdNr) ihrer Arbeitnehmer. Die IdNr ist direkt beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu beantragen. Die Zuteilung einer IdNr kann auch der ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.5 Absicherung der Wegzugsbesteuerung

Art. 4 Abs. 4 DBA/Schweiz und vergleichbare Sonderregelungen in anderen DBA stellen die abkommensrechtliche Verbindung zum deutschen Außensteuergesetz – der Wegzugsbesteuerung – her. Die unbeschränkte Steuerpflicht muss zum Zeitpunkt des Wegzugs geendet haben; ansonsten ist Art. 4 Abs. 3 DBA/Schweiz einschlägig. Um die Voraussetzung der Wegzüglerregelung zu erfüllen, muss di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.6 Dreiecksfälle

Die deutschen DBA enthalten keine Regelungen zu sog. Dreiecksfällen. Ungeachtet dessen bestehen häufig bei Arbeitnehmern derartige Situationen. Praxis-Beispiel Dreiecksfall Arbeitnehmer A ist "Mehrfachgrenzgänger". Sein Familienwohnsitz ist in Österreich. Arbeitsort ist Deutschland. Wohnort während der Woche ist eine französische Gemeinde im Grenzgebiet zu Deutschland Das Finan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.4.3 DBA Schweiz: Konsultationsvereinbarung zu leitenden Angestellten

Die Sonderregelung in Artikel 15 Abs. 4 DBA Schweiz erfasst in einem Staat ansässige Personen, die im anderen Staat als Vorstand, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer dort ansässigen Kapitalgesellschaft tätig und keine Grenzgänger im Sinne des Abkommens sind. Liegen die Voraussetzungen vor, hat in der Regel der Sitzstaat der betreffenden Kapitalgesellschaft das Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 357 AO entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 238 RAO. Die Vorschrift wurde durch das Grenzpendlergesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1996 redaktionell an die Abschaffung der Beschwerde als außergerichtlichem Rechtsbehelf angepasst. Gleichzeitig wurde § 357 Abs. 2 S. 3 AO neu eingefügt, wonach der Einspruch gegen einen Verwaltungsakt, der bei gesetzlich zugelassen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 179. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386

Rn. 199 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Das Bundeskabinett hat am 16.11.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Im Einzelnen die Änderungen des EStG gem Art 1: (1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.3 Pauschaliertes Nettoentgelt

Zur Bildung der Nettoentgeltdifferenz sind Sollentgelt und Istentgelt auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag zu runden. Das diesen Beträgen zugeordnete pauschalierte Nettoentgelt ergibt sich – in Anlehnung an das für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgebliche Leistungsentgelt – indem die jeweiligen Bruttoentgelte für Sollentgelt und Istentgelt um gesetzlich bestimm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 364b AO ist durch das Grenzpendlergesetz[1] neu eingefügt worden und seitdem unverändert geblieben. Rz. 4 Die Vorschrift wird seit ihrer Einführung teils heftig kritisiert[2] und gilt – zu Recht – als gesetzgebungstechnisch missglückt. Kaum eine Vorschrift im Einspruchsverfahren ist sowohl in grundlegenden Punkten als auch bei der Anwendung im Detail so unklar und ums...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Grenzgänger.[1] Allgemein verstanden sind Grenzgänger grenzüberschreitende Beschäftigte.[2] Nach dem DBA sind Grenzgänger genauer Arbeitnehmer, die in dem einen Staat ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat ihren Arbeitsort haben und die regelmäßig von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren.[3] Eine bestimmte Entfernung von Wohn...mehr

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Niederlande / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und die täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren.[1] Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit an jedem Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in der Schweiz wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Besondere Personenkreise Diese Regelung gilt auch für selbstständige erwerbstätige Personen. Bei Beamten gelten die Rechtsvo...mehr