Fachbeiträge & Kommentare zu Grenzgänger

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Krankengeld (Berechnung und... / 8.3 Grenzgänger

Bei Personen mit Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz oder im Vereinigten Königreich sowie in den Abkommensstaaten Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien, die in Deutschland versichert sind (Grenzgänger), ist das Nettoarbeitsentgelt zunächst fiktiv zu ...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1.3 Ausblick: ELStAM-Verfahren für Grenzpendler

Für den ELStAM-Abruf wird eine Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers benötigt. Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten diese automatisch. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nachgehen, haben hingegen erst einmal keine Steuer-Identifikationsnummer. Die Steuer-Identifikationsnummer ...mehr

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Grenzpendler / Zusammenfassung

Begriff Grenzpendler sind ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen. Grenzpendler fallen auf Antrag unter die unbeschränkte Steuerpflicht (= fiktive unbeschränkte Steuerpflicht). Soweit sie inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG beziehen, sind sie den inlän...mehr

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Grenzpendler / 6 ELStAM nicht für Grenzpendler

Die Zuteilung einer persönlichen Identifikationsnummer kann seit 2020 auch bei beschränkt Steuerpflichtigen erfolgen, die nicht der inländischen Meldepflicht unterliegen. Der Personenkreis der Grenzpendler ist wegen der hierbei zu beachtenden Einkommensgrenzen aus technischen Gründen weiterhin ausgeschlossen.[1] Mit einer Realisierung des ELStAM-Verfahrens für Grenzpendler i...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4 Grenzpendler

4.1 Beschränkte Steuerpflicht im Inland Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die in einem Nachbarstaat wohnen, in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten und täglich an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren. Demzufolge begründen Grenzpendler im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. Grenzpendler unterliegen den allgemeinen Regeln in Bezug auf die Steuerp...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1.3 Grenzpendler

Für die Beneluxstaaten sowie einige weitere Staaten, z. B. Frankreich[1] und Österreich, liegt das Besteuerungsrecht für Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in einem dieser Staaten innehaben und ihre Tätigkeit in bestimmten besonderen Grenzgebieten der anderen dieser Staaten ausüben, beim Wohnsitzstaat, wenn der Arbeitnehmer täglich zu seinem Wohnsitz zurückkehrt.[2]mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.2 Grenzzone und tägliche Rückkehr zum Wohnort

Die DBA mit mehreren Nachbarstaaten enthalten spezielle Grenzgänger-Regelungen. So sehen die DBA mit Frankreich[1] und Österreich im Grundsatz vor, dass das Besteuerungsrecht für Grenzgänger grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zusteht. Voraussetzung ist, dass die Grenzgänger innerhalb einer bestimmten Grenzzone im Tätigkeitsstaat arbeiten und innerhalb der Grenzzone im Ansässigk...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.4.1 Quellensteuerabzug von 4,5 %

Eine Sonderregelung zur Besteuerung von Grenzgängern besteht mit der Schweiz: Im Verhältnis zur Schweiz wurde die gültige Grenzzone von 30 km aufgegeben und dafür eine Abzugssteuer von 4,5 % eingeführt. Unter einem Grenzgänger ist nunmehr jede in der Schweiz wohnhafte Person, die in Deutschland arbeitet und von dort regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt, zu verstehen. Auf...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.4.3 Pauschale Abzugssteuer

Im Hinblick auf die Erweiterung der Grenzgänger-Regelung behält der deutsche Arbeitgeber im Gegenzug stets eine Abzugssteuer von 4,5 % des Bruttoarbeitslohns ein. Bei diesem pauschalen Steuerabzug bleiben die individuellen steuerlichen Verhältnisse des Grenzgängers unberücksichtigt. Dies gilt sowohl für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Unterha...mehr

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Frankreich / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Grenzpendler / 7.1 Pflichtveranlagung bei Steuerklasse III

Eine Pflichtveranlagung besteht für im Inland wohnhafte verheiratete EU-/EWR-Arbeitnehmer, bei denen der Steuerabzug nach der Steuerklasse III erfolgt, wenn der Ehe-/Lebenspartner im EU-/EWR-Ausland lebt.[1] Dasselbe gilt für Grenzpendler, die im Ausland wohnhaft sind und für die im Rahmen des Antrags auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG durch das Betriebsstät...mehr

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Grenzpendler / 3.5 Nachweis der ausländischen Einkünfte

Aus Vereinfachungsgründen können in Fällen außerhalb der EU/EWR ausnahmsweise die von der ausländischen Steuerverwaltung bescheinigten Beträge übernommen werden.[1] Auch bei einkommenslosen Ehe-/Lebenspartnern ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung der jeweiligen Finanzbehörde im Ausland nicht ausreichend.[2] Für die Inanspruchnahme der Vorteile der unbeschränkten Steuerpfli...mehr

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Grenzpendler / 2 Unbeschränkte Steuerpflicht nur auf Antrag

Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht wird nicht von Amts wegen gewährt. Der Grenzpendler hat sie auf amtlichem Vordruck unter Vorlage der ausländischen Einkommensbescheinigung beim jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen. Auf die Vorlage der Bescheinigung kann für die Steuerklassenänderung verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde ...mehr

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Grenzpendler / 3.3 Berücksichtigung Grundfreibetrag nach Ländergruppeneinteilung

Für bestimmte Wohnsitze gelten je nach Ländergruppeneinteilung[1] niedrigere Grundfreibeträge[2]. Der Grundfreibetrag 2026 von 12.348 EUR[3] (2025: 12.096 EUR) ist in bestimmten Ländern entsprechend der für Unterhaltszahlungen geltenden Ländergruppeneinteilung zu kürzen.[4] Einteilung in 4 Ländergruppen Die meisten größeren EU-Länder, aber auch andere wichtige Staaten wie die ...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.4.2 Nichtrückkehr an den Wohnsitz: 60-Tage-Grenze

Die Grenzgängereigenschaft hängt entscheidend von der regelmäßigen Rückkehr an den Wohnort in der Schweiz ab. Von einer regelmäßigen Rückkehr wird indes auch dann ausgegangen, wenn sich die Arbeitszeit (z. B. bei Arbeitnehmern mit Bereitschaftsdienst) über mehrere Tage erstreckt. Ferner ist es unschädlich, wenn der Grenzgänger aus beruflichen Gründen an bis zu 60 Arbeitstage...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.5 Anderweitige Regelungen

Die DBA mit Belgien, Dänemark, Luxemburg, den Niederlanden, Polen und Tschechien sehen keine besonderen Regelungen für Grenzgänger vor. Das Besteuerungsrecht steht daher grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu, in welchem diese Arbeitnehmer mangels eines Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts in aller Regel nur beschränkt steuerpflichtig sind. Mit Nachbarstaaten sind die nachst...mehr

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Grenzpendler / 7 Einkommensteuerveranlagung

7.1 Pflichtveranlagung bei Steuerklasse III Eine Pflichtveranlagung besteht für im Inland wohnhafte verheiratete EU-/EWR-Arbeitnehmer, bei denen der Steuerabzug nach der Steuerklasse III erfolgt, wenn der Ehe-/Lebenspartner im EU-/EWR-Ausland lebt.[1] Dasselbe gilt für Grenzpendler, die im Ausland wohnhaft sind und für die im Rahmen des Antrags auf unbeschränkte Steuerpflicht ...mehr

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Grenzpendler / 3 Ermittlung der Einkommensgrenze

3.1 Nach DBA beschränkt steuerpflichtige Einkünfte Bei der Berechnung der Einkommensgrenze von 90 % bleiben Einkünfte außer Ansatz, die nach den Bestimmungen eines DBA im Inland der Höhe nach nur beschränkt besteuert werden dürfen.[1] 3.2 Andere ausländische Einkünfte Ebenfalls außer Ansatz bleiben im Ausland nicht steuerpflichtige Einkünfte, wenn vergleichbare Einkünfte auch i...mehr

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Grenzpendler / 4 Besonderheit bei Arbeitnehmern aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten

4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Vorausset...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung von Arbeitslohn, der im Rahmen eines Auslandsaufenthalts anfällt, hängt u. a. davon ab, ob der Arbeitnehmer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Kommt eine Besteuerung in Betracht, stellt sich die Frage, inwieweit auch der ausländische Tätigkeitsstaat auf den Arbeitslohn zugreifen will. In diesen Fällen muss eine Doppelbesteuerung des Ar...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1.1 Begünstigte Personen

Das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, Auszubildende, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.[1] Im Zweifel ist eine Person Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, wenn sie a...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.7 Eintragung der Großbuchstaben FR

Die Bescheinigung der Großbuchstaben FR besteht für französische Grenzgänger, für die dem Arbeitgeber vom Betriebsstättenfinanzamt eine Freistellung für den Lohnsteuerabzug vorliegt.[1] In Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung sind die Großbuchstaben FR einzutragen, die um die Ziffern 1, 2 oder 3 zu ergänzen sind, je nachdem, ob das Grenzgängerarbeitsverhältnis zuletzt in Bade...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.1 Beschränkte Steuerpflicht im Inland

Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die in einem Nachbarstaat wohnen, in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten und täglich an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren. Demzufolge begründen Grenzpendler im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. Grenzpendler unterliegen den allgemeinen Regeln in Bezug auf die Steuerpflicht. Grenzpendler sind Personen, die...mehr

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Grenzpendler / 4.2 Voraussetzungen

Die Ausdehnung der (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht auf den Ehe-/Lebenspartner ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates besitzen. Familienwohnsitz: Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt,...mehr

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Grenzpendler / 3.4 Kalenderjahrbezogene Berechnung

Ermittlungszeitraum bzgl. der 90-%- bzw. der 12.3486-EUR-Grenze[1] (2025: 12.096-EUR-Grenze) ist das Kalenderjahr. Beginnt oder endet die Einkommensteuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, sind deshalb auch die Einkünfte in die Berechnung einzubeziehen, die der Steuerpflichtige vor Beginn bzw. nach Beendigung der inländischen Tätigkeit erzielt hat. Die Einkünfte sind – auch...mehr

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Grenzpendler / 3.1 Nach DBA beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze von 90 % bleiben Einkünfte außer Ansatz, die nach den Bestimmungen eines DBA im Inland der Höhe nach nur beschränkt besteuert werden dürfen.[1]mehr

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Grenzpendler / Lohnsteuer

1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln (z. B. beim Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen). Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließli...mehr

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Grenzpendler / 1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln (z. B. beim Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen). Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es...mehr

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Grenzpendler / 3.2 Andere ausländische Einkünfte

Ebenfalls außer Ansatz bleiben im Ausland nicht steuerpflichtige Einkünfte, wenn vergleichbare Einkünfte auch im Inland steuerfrei sind. Ausländische Bezüge, die, wie z. B. das niederländische Arbeitslosengeld, im jeweiligen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind, müssen dagegen weiterhin in die Ermittlung der Einkommensgrenzen einbezogen werden.[1] Diese Regelung ergibt sich dur...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 3 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die im Inland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Für diese Personen enthält das Einkommensteuergesetz aus verfassungs- und EU-rechtlichen Gründen eine Sonderregelung. Auf Antrag können sich diese als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen, obwohl sie im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Antrags...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.3 Weitere Vergünstigungen für EU-/EWR-Staatsangehörige

Handelt es sich bei dem Grenzpendler um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen, dann ergeben sich nach § 1a Abs. 1 EStG weitere Verbesserungen. So wird auch der in einem EU-/EWR-Staat lebende Ehegatte/Lebenspartner des EU- bzw. EWR-Grenzpendlers in die steuerliche Betrachtung miteinbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Ehegatte/Lebenspartner kein EU-/EWR-Staatsangehöriger ist. Ent...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.4 Besonderheiten im DBA-Schweiz

3.4.1 Quellensteuerabzug von 4,5 % Eine Sonderregelung zur Besteuerung von Grenzgängern besteht mit der Schweiz: Im Verhältnis zur Schweiz wurde die gültige Grenzzone von 30 km aufgegeben und dafür eine Abzugssteuer von 4,5 % eingeführt. Unter einem Grenzgänger ist nunmehr jede in der Schweiz wohnhafte Person, die in Deutschland arbeitet und von dort regelmäßig an ihren Wohns...mehr

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Homeoffice / 3 Grenzüberschreitende Tätigkeit

Bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen. Dementsprech...mehr

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Frankreich / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Frankreich hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz [2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt [3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ei...mehr

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Steuerklassen / 2.3.2 Ehe-/Lebenspartner lebt im EU-Ausland

Neben Arbeitnehmern mit gemeinsamem Wohnsitz im Inland können auch Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit der EU/EWR-Staaten die Steuerklasse III erhalten. Dadurch kann auch bei Arbeitnehmern mit Staatsangehörigkeit dieser Staaten die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für den Ehe-/Lebenspartner beantragt und daran anknüpfend das Splittingverfahren bei der Steuerberechnung...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.2.2 Rechtsfolgen

Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, kann der Grenzpendler einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht[1] stellen mit der Folge, dass die in der Bundesrepublik Deutschland erzielten Einkünfte in eine Veranlagung für diesen Grenzpendler einbezogen werden, innerhalb derer persönliche und familienbezogene Entlastungsmechanismen zum Tragen kommen und damit eine leistu...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung zulasten der Krankenkasse (z. B. voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung) ausgefallene und zuvor regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.3 Freistellungsbescheinigung

Die Freistellung des Arbeitslohns vom Lohnsteuerabzug im Tätigkeitsstaat setzt eine Freistellungsbescheinigung des Betriebsstättenfinanzamts voraus, die auf Antrag des Arbeitnehmers erteilt wird.[1] In dieser Freistellungsbescheinigung können auf Antrag folgende Eintragungen vorgenommen werden: Werbungskosten, die bei den Arbeitseinkünften anfallen, soweit sie den Arbeitnehme...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1.2 Arbeitnehmer aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich

In Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer oder selbstständig erwerbstätige Personen aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich unterliegen nach der Verordnung (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen. Dies gilt auch für Personen, die in Deutschland arbeiten, in einem andere...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.4 Eintragung Großbuchstabe FR

Für französische Grenzgänger mit Wohnort in Frankreich und Arbeitsort bei einem inländischen Arbeitgeber (jeweils in der Grenzzone) ist auf der Lohnsteuerbescheinigung für die Vornahme des Fiskalausgleichs zwischen Frankreich und Deutschland der Großbuchstabe FR in Nummer 2 zu bescheinigen. Zur Unterscheidung, in welchem Bundesland der Arbeitgeber seinen Sitz hat, ist ohne L...mehr

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Grenzpendler / 5 Splittingtarif auch für EU- bzw. EWR-Gastarbeiter

Den Splittingtarif können neben den EU- bzw. EWR-Einpendlern auch die im Inland wohnhaften EU- bzw. EWR-Gastarbeiter erhalten, die den Familienwohnsitz am Wohnort des Ehe-/Lebenspartners in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz haben. Für den Personenkreis der unbeschränkt steuerpflichtigen EU-/EWR-Staatsangehörigen mit inländischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt[...mehr

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Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

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Grenzpendler / 7.2 Antragsveranlagung in übrigen Fällen

Wie für sämtliche inländischen Arbeitnehmer besteht für EU-/EWR-Arbeitnehmer, d. h. für Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind und in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, die Möglichkeit der Rückerstattung der Lohnsteuer in Form einer Antragsveranlagung.[1] Die Beschränkung der Antragsmöglichkeit auf Durchführung einer...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.2.1 Antragsvoraussetzungen

Im Einzelnen setzt ein Antrag auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht voraus, dass die Einkünfte des Grenzpendlers mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten, im Kalenderjahr 2026 höchstens 12.348 EUR (2025: höchstens 12.096 EUR)[1], wobei sich dieser Bet...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.2 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen können gem. § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag – bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren – als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, wenn sie nahezu ihre gesamten Einkünfte in Deutschland erzielen und im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die familienbezogenen Steuervergünstigung...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 1 ELStAM-Verfahren

Bei der Lohnsteuerberechnung darf der Arbeitgeber nur die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZfSt) mitgeteilten ELStAM-Daten anwenden. Im elektronischen Lohnsteuerverfahren meldet der Arbeitgeber seinen neuen Mitarbeiter mit den erforderlichen Angaben bei der ELStAM-Datenbank an, die ihm die Steuerabzugsmerkmale des Mitarbeiters zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellt....mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.3 Pauschaliertes Nettoentgelt

Für die Zuordnung des pauschalierten Nettoentgelts zu den Bruttobeträgen des Soll- und Istentgelts sind beide Beträge auf den nächsten durch 20 EUR teilbaren Betrag zu runden. Für die Ermittlung des pauschalierten Nettoentgelts gelten die Regelungen zur pauschalierten Berechnung des Arbeitslosengeldes entsprechend.[1] Danach sind von dem jeweiligen Bruttobetrag abzusetzen: ei...mehr

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BAV-Förderbetrag / 6.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der BAV-Förderbetrag zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung bei geringverdienenden Arbeitnehmern auszubauen. Der staatliche Zuschuss wird dem Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nur für Arbeitnehmer gewährt, deren steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht mehr beträgt als 85,84 EUR bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum oder 600,84 EUR bei einem wöchentlichen Lohnzahlun...mehr