Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnermittlung

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Verei... / 3 Grundsätze der Gewinnverteilung

Je nach Gesellschaftsform wird der Gewinn gemäß den handelsrechtlichen Grundsätzen verteilt, wenn keine anderen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag getroffen sind. Wichtig Was laut HGB für die Gewinn- und Verlustverteilung gilt Ist eine vertragliche Regelung zur Gewinn- und Verlustverteilung nicht getroffen worden, gilt für die Gesellschaftsformen z. B. folgendes: Gemäß § 12...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.1 Einzelunternehmen

Rz. 252 Für Einzelunternehmen verweist § 95 Abs. 1 BewG auf die ertragsteuerliche Beurteilung. Das Betriebsvermögen umfasst danach alle Teile eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Dies sind die Wirtschaftsgüter des notwendigen und des gewillkürten Betriebsvermögens. Wirtschaftsgüter des ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Passivseite

Rz. 258 Schulden und sonstige Abzüge werden bei der Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[1] Damit besteht bei bilanzierenden Gewerbebetreibenden und freiberuflich Tätigen auch auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.4 In die Ermittlung einzubeziehende Schulden

Rz. 304 Der Kreis der in die Ermittlung des Substanzwerts einzubeziehenden Schulden und sonstigen Abzüge bestimmt sich nach § 103 BewG. Danach sind alle Passivposten zu berücksichtigen, die mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in Zusammenhang stehen und bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist auch ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.8 Ermittlung des Betriebsergebnisses bei Einnahmen-Überschussrechnung (§ 202 Abs. 2 BewG)

Rz. 372 Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses vom Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben auszugehen.[1] Damit die Ermittlung des Jahresertrags nach denselben Grundsätzen wie bei bilanzierenden Stpfl. erfolgt, müssen steuerfreie E...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.8 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auf ausländische Kapitalgesellschaften und auf ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 378 Nach Auffassung der FinVerw ist das vereinfachte Ertragswertverfahren grundsätzlich auch auf die Bewertung ausländischer Kapitalgesellschaften und ausländischen Betriebsvermögens anwendbar.[1] Soweit es sich um Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften handelt, folgt diese Auffassung unmittelbar aus dem Gesetz. Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften sind...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.3 Zurechnung des Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG)

Rz. 400 Die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters werden nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG nicht in die Ermittlung des Gesamtwerts des Gesellschaftsvermögens einbezogen, sondern gesondert erfasst und dem jeweiligen Gesellschafter zugerechnet. Die Einzelbewertung hat nach den für die betreffenden Wirtschaftsgüter und Schulden jeweils gelte...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5.2 Ausdrückliche Übernahme eines handelsrechtlichen Bewertungswahlrechts

Das handelsrechtliche Bewertungswahlrecht für Fremdkapitalzinsen [1] wird durch R 6.3 Abs. 5 EStR für die steuerliche Gewinnermittlung übernommen. R 6.3 Abs. 5 Satz 2 EStR schreibt unter Hinweis auf das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz EStG vor, dass in den Fällen, in denen handelsrechtlich die Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen w...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Herstellungskosten

Herstellungskosten ermitteln sich aus den Einzelkosten (Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten) sowie die darauf entfallenden Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr von Anlagevermögen). Sie entstehen bei Herstellung eines Wirtschaftsguts, bei seiner Erweiterung oder im Rahmen einer für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.4 Gründe für Korrekturen des Ausgangswerts

Rz. 351 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 BewG ist der nach Satz 1 ermittelte Ausgangswert um die in § 202 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1–3 BewG vorgesehenen Hinzurechnungen und Abzüge zu korrigieren. Der Zweck dieser Korrekturen besteht in erster Linie darin, den Ausgangswert der einzelnen Betriebsergebnisse um solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zu bereinigen, die entweder einmali...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5.1 Gesetzliche Klarstellung des Ansatzwahlrechts für bestimmte Herstellungskosten

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016[1] wurde mit § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG ein Ansatzwahlrecht für Herstellungskosten gesetzlich abgesichert, das bis dahin nur aufgrund langjähriger Verwaltungspraxis[2] zulässig war. Danach brauchen bei der Bemessung der Herstellungskosten angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie ang...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.3 Aufzeichnungspflicht

Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass der Steuerpflichtige Wirtschaftsgüter, die in der Steuerbilanz bzw. in der steuerlichen Gewinnermittlung mit einem von der Handelsbilanz abweichenden Wert angesetzt werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufnimmt. Darin sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herst...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Im Rahmen der Gewinnermittlung mindern Betriebsausgaben den Gewinn, es sei denn, es handelt sich um nicht abzugsfähige Aufwendungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG definiert. Kosten der privaten Lebensführung sind in ...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 3.6 Anwendungsregelungen

Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens zu den Abschreibungserleichterungen für Computerhardware und Software finden erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG

Rz. 515 Betriebsgrundstück i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb zum Grundvermögen gehören würde. Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich.[1] Die Voraussetzungen, unter denen Grundbesitz zu einer wirtschaft...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Abschreibungen

Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die sich zur Erzielung von Einkünften im Betriebsvermögen befinden, mindern sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um laufende Abschreibungen. Zur Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern auf die jeweilige Nutzungsdauer verteilt und nach den Vorschri...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.2 Stichtag

Rz. 301a Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft bzw. das Betriebsvermögen zum Bewertungsstichtag[1] zugrunde zu legen.[2] Für den Fall, dass die Steuer zu einem Zeitpunkt entsteht, der nicht mit dem Abschlussstichtag der Gesellschaft bzw. des Betriebs übereinstimmt, und die Gesellschaft bzw. der Betrieb keinen Zwischenabschluss erstellt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 620 Gem. § 12 Abs. 7 ErbStG werden ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögen nach § 31 BewG bewertet. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 12 Abs. 6 ErbStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung überein. Allerdings hat sich die sachliche Bedeutung der Vorschrift insofern verändert, als der Bewertungsgrundsatz des gemeinen Werts, der sich aus der W...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 1. Grundsatz

Minderabführungen sind inzwischen[6] – unabhängig von ihrer zeitlichen Zuordnung – als Einlage durch den Organträger in die Organgesellschaft zu behandeln. Es handelt sich um eine Einlagefiktion.[7] Die Minderabführung führt auf Ebene des Organträgers zu einer Erhöhung des Buchwerts der Beteiligung an der Organgesellschaft und sogleich zu einer außerbilanziellen Kürzung in gle...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) TW-Abschreibung einer bestrittenen Forderung

Für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich sind die Bewertung zum Bilanzstichtag und der Ansatz in der Steuerbilanz zu diesem Stichtag und nicht der unterjährige Ansatz in der Buchführung maßgebend. Maßgebend für eine Aktivierung ist nicht, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig oder ein Recht realisierbar ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzb...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8 Besonderheiten des Umlaufvermögens in der E-Bilanz

Rz. 76 Spätestens seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Durch die Bekanntgabe von Kern- und Branchentaxonomien hat die Finanzverwaltung von der Ermächtigung des § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG Gebrauch gemach...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung erfolgt gem. § 19 Abs. 1 InvStG i.V.m. § 20 Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung der angesetzten Vorabpauschalen. Sowohl für sämtliche Alt- und Neuanteile ist der Gewinn nach dem InvStG 2018 zu ermitteln und steuerpflichtig. Die Gewinnermittlung erfolgt daher grundsätzlich gem. diesem Schema:mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Fiktiver Veräußerungsgewinn für nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile

Bei nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen (i.d.R. Anschaffung nach 2008 oder bestimmte Fonds nach § 21 Abs. 2a, 2b InvStG a.F.) ist zusätzlich der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 zu ermitteln und im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Investmentanteile zu versteuern. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei gem. dem abgebildeten Schema (i.E. s. hierzu ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Auswirkungen der Übergangsregelungen vom 31.12.2017 auf den 1.1.2018

Anschaffungs- und Veräußerungsfiktion: Um Wertveränderungen, die bereits unter der vorherigen Rechtslage nach dem InvStG 2004 entstanden sind, von den ab 2018 entstehenden Wertveränderungen nach dem InvStG 2018 abzugrenzen und einen einheitlichen Übergang auf diese Rechtslage sicherzustellen, gelten Investmentanteile, welche vor dem 1.1.2018 erworben wurden, zum 31.12.2017 a...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Einzelfragen zu Eintragungsmodalitäten

Eintragungen in den Zeilen 4 bis 28 haben stets vor Anwendung des ggf. einschlägigen Teilfreistellungsverfahrens zu erfolgen. Die Zeilen sind entspr. gekennzeichnet (s. Abb. nächste Seite). Exemplarischer Auszug aus der Anlage KAP-INV Beraterhinweis Die Eintragung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt hier abweichend von den Eintragungsmodalitäten in den Anlagen KAP und KAP-BET; ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / f) Darstellung in der Anlage KAP-INV 2024

Die Angaben in den Zeilen 46 bis 56 dienen der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns und Verlusts aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Bitte beachten Sie, dass in Zeile 53 Angaben zur angesetzten Vorabpauschale gemacht werden müssen, denn i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns werden angesetzte (= versteuerte) Vorabpauschalen gewinnmindernd berücksichtigt. Die Ei...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Einnahmen-Überschussrechnun... / 10 Keine Hinzuschätzung bei nicht fortlaufenden Rechnungsnummern bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 des UStG muss eine Rechnung eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen enthalten. Das FG Köln hat aber ein anderes System anerkannt.[1] Verwendet danach ein Unternehmer ein System mit nicht lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, kann das Finanzamt diesen Umstand allein nicht zu einer Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines Sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. IFRS als Maßstab steuerlicher Gewinnermittlung?

Schrifttum: Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Grenzen der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich

Schrifttum: Ludwig Schmidt, Unternehmerische Rechnungslegung, FS Goerdeler, 1987, 93; Hartung, Die Sozialplanrückstellung als Bsp für die Bilanzierung und Bewertung eines Einzelrisikos, BB 1988, 1421, 1423f; Clemm, Jahresbilanzen – Ein Gemisch von Wahrheit und Dichtung?, DStR 1990, 780; Clemm, FS Ludwig Schmidt 1993, 177; Hoffmann, Das abschließende Beurteilungsvermögen des Absch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Verluste aus der StB während des Zeitraums der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rn. 210 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vorangeht, sind die verrechenbaren Verluste nach § 15a Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Diese verrechenbaren Verluste sind im Weiteren nach § 15a Abs 2 EStG auch während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Verrechenbare Verluste aus der Zeit vor Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rn. 208 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vorangeht, sind die verrechenbaren Verluste nach § 15a Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Diese verrechenbaren Verluste sind im Weiteren nach § 15a Abs 2 EStG auch während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Wechsel zur herkömmlichen Gewinnermittlung

Rn. 212 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Endet der Zeitraum der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage und wechselt der StPfl zur herkömmlichen Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG zurück, ist der Unterschiedsbetrag in den folgenden fünf Wj ratierlich zu mindestens einem Fünftel dem Gewinn hinzuzurechnen (s Rn 146). In der Bilanz zum Schluss des Wj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zielkonflikte der Gewinnermittlung

1. Zielkonflikt: Vorsichts- versus Leistungsfähigkeitsprinzip Rn. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zweck steuerlicher Gewinnermittlung ist die Messung des "vollen"/"wirklichen" Gewinns als Indikator steuerlicher Leistungsfähigkeit (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen, insb gleichmäßigen Besteuerung (BFH v 02.03.1969, GrS 2/68, BStBl II 1969, 291; BFH v 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen bilanzieller Gewinnermittlung (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Schrifttum: Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS, 13. Aufl 2018; Adler/Düring/Schmalz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl 1995ff; Ballwieser, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, in Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung B 105; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Einzelabs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einlage und Art der Gewinnermittlung

Rn. 277 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Einlagevorschriften gelten unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Sie gelten also auch bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (BFH v 31.10.1978, VIII R 196/77, BStBl II 1979, 401; BFH v 22.01.1980, VIII R 74/77, BStBl II 1980, 244). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangega...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1657e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die S 1–5 des § 4 Abs 4a EStG sinngemäß anzuwenden, dh, auch bei der Einnahme-Überschussrechnung sind die nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen entsprechend zu ermitteln (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 40). Entnahmen und Einlagen von Geld sind für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinnermittlung durch GuV-Rechnung

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bilanzierungspflichtige Kaufleute haben handelsrechtlich neben der Bilanz zwingend eine GuV aufzustellen; Bilanz u GuV bilden zusammen den JA (§ 242 Abs 2 u 3 HGB). Der Saldo von Erträgen u Aufwendungen in der GuV muss zwingend mit dem Ergebnis identisch sein, das der bilanzielle BV-Vergleich (nach Korrektur um erfolgsneutrale Einlagen/Entna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs 3 EStG (Nacke)

Schrifttum: Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Überblick zur steuerlichen Gewinnermittlung (Briesemeister)

A. Gewinnermittlungsmethoden Schrifttum: von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018; Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung; Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XVII. Gewinnermittlung durch Schätzung (Nacke)

Schrifttum: Schuhmann, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, DStZ 1986, 161; Schmidt-Liebig, Neuere Rspr des BFH zum Schätzungsrecht, StBp 1993, 10; Dörn, Geldverkehrsrechnung und Vermögenszuwachsrechnung, Stbg 1994, 366; Scherer, Kassenberichte – Fehlerquellen und Kontrollmöglichkeiten, StBp 1995, 193; Ruppel, Beweismaß bei Schätzung aufgrund ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vor- und Nachteile der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1520 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es lassen sich folgende Entscheidungskriterien für oder gegen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG nennen: Zunächst ist – wie schon oben erwähnt – die Überschussrechnung buchungstechnisch einfacher, da sie keine Kassenführung, Bestandskonten und keine Inventur erfordert. Bei der Überschussrechnung kann der StPfl die Zahlungsströme steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

Schrifttum: Neemann, Planungssicherheit für Reedereien 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 7/1997, 6; Bartholl, Offene Fragen zur Tonnagesteuer 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 10/1998, 14; Voss/Steinborn 1998, Besteuerung von Schifffahrtsgewinnen, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 8/1998, 14; Kreutziger, Festlegung des Mittelpunktes der geschäftlichen Oberleitung ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinnermittlung nach amtlichem Vordruck "EÜR"

Rn. 1518 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ab VZ 2005 ist der Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu ermitteln (§ 60 Abs 4 EStDV iVm § 84 Abs 3eEStDV (vormals Abs 3d; davor sAbs 3c); BMF BStBl I 2005, 320). Diese Verpflichtung gilt nach § 84 Abs 3c EStDV aF für Wj, die nach dem 31.12.2004 beginnen, so dass bei einem kj-abweichendem Wj die Neuregelung er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach §§ 5a und 13a EStG

Rn. 1657f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die FinVerw geht davon aus, dass bei der Gewinnermittlung nach § 5a EStG und § 13a EStG der § 4 Abs 4a EStG keine Anwendung findet (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 42). Hinsichtlich § 5a EStG ist der Auffassung der FinVerw zuzustimmen, da es bei dieser Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht auf die tatsächlichen Schuldzinsbelastungen anko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Pauschale Gewinnermittlung nach der Tonnage ab Betriebseröffnung

Rn. 221 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In den Fällen, in denen das Jahr der Betriebseröffnung identisch ist mit dem Erstjahr iSd § 5a Abs 3 EStG (s Rn 120ff), besteht die Möglichkeit, ohne vorherige herkömmliche Gewinnermittlung den Gewinn ausschließlich pauschal nach der Tonnage zu ermitteln. Von Beginn an werden ausschließlich Gewinne der Besteuerung unterworfen. Soweit aus de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zusätzliche Berücksichtigung zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rn. 220 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ebenfalls aus den StB abzuleiten und anzuwenden ist § 15a Abs 3 EStG. Die daraus resultierenden fiktiven Gewinne sind zusätzlich zum pauschal ermittelten Gewinn der Besteuerung zu unterwerfen. Verfahrensrechtlich ist zunächst die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Einkommensbesteuerung nach §§...mehr