Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Abgabe einer Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

Rz. 32a Eine Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) braucht der gelegentliche Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG nicht abzugeben. Die Kontrolle der Erwerbsbesteuerung des neuen Fahrzeugs in dem EU-Mitgliedstaat des Abnehmers soll vielmehr durch eine besondere Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern – BZSt – (Rz. 33f.) sichergestellt werden. Rz. 33 MWv 1.7.2010 sind – nebe...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.1 Allgemeine Gesetze

Die Betriebsvereinbarung darf nicht gegen zwingende (Gegensatz: "abdingbare" oder "dispositive") gesetzliche Vorschriften verstoßen. Beispiele: keine Betriebsvereinbarung über Wegfall von Urlaubsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen: Verstoß gegen § 14 BUrlG, keine Betriebsvereinbarung über Bezahlung der Teilnehmer bei Teilnahme an einem Warnstreik, da dies gegen die Neutra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / I. Gesetzgebung – Auswahl (Stand: 15.11.2023)

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Betriebsvereinbarungen / 5.1 Unmittelbare Wirkung

Regelt eine Betriebsvereinbarung den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse, werden diese entsprechend umgestaltet bzw. ausgestaltet. Die Normen der Betriebsvereinbarung wirken also wie ein Gesetz auf die Arbeitsverhältnisse ein. Abweichendes wird verdrängt, Fehlendes ergänzt. Auch sog. negative Inhaltsnormen, z. B. ein Verbot der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf, sind mög...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.3 § 87 Abs. 1 BetrVG

§ 87 Abs. 1 BetrVG regelt generell den Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag. Eine tarifliche Regelung in diesem Sinn ist aber nur dann von Bedeutung, wenn sie für den Betrieb gilt[1], die dortige Regelung abschließt ("… soweit …") und keine Öffnungsklausel vorhanden ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 2.6 Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht

Als besonderes handelsrechtliches Sicherungsmittel gewährt § 369 HGB Kaufleuten bei beiderseitigen Handelsgeschäften ein spezielles kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht, zusätzlich zum Zurückbehaltungsrecht des BGB. Letzeres setzt Gegenseitigkeit, Fälligkeit und Konnexität voraus (§ 273 BGB). Fälligkeit des Anspruchs des Schuldners und eine Verbindung zwischen beiden Forderun...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.4 Schriftform der Betriebsvereinbarung

Gem. § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bedürfen Betriebsvereinbarungen der Schriftform. Die Betriebsvereinbarung ist von beiden Seiten, also von Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch den Vorsitzenden vertreten ist (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG), zu unterzeichnen (§ 77 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Es genügt also nicht, dass Urkunden ausgetauscht werden, die nur von je einer Seite unterzeichne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Betriebsvereinbarungen / 2.2 Die Einberufung der Sitzung, die zum Betriebsratsbeschluss führt

Voraussetzung ist eine Ladung zur Betriebsratssitzung unter Mitteilung der Tagesordnung. Der Betriebsrat kann durch Beschluss (Geschäftsordnung § 36 BetrVG) festlegen, dass die Betriebsratssitzungen in einem bestimmten Rhythmus turnusmäßig abgehalten werden. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Ladung der Mitglieder, wohl aber der u. U. gem. § 25 BetrVG heranzuziehenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 3.1.2 Untersuchungs- und Rügepflicht

Nach bürgerlichem Recht kann der Käufer einer Ware Mängel innerhalb einer Verjährungsfrist von zwei Jahren nach Ablieferung geltend machen (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BGB). Eine besondere Untersuchungspflicht der Waren besteht nicht. Anders ist es beim beiderseitigen Handelskauf. Gem. § 377 Abs. 1 HGB hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Anspruchsentstehung und -verjährung

Pflichtteilsansprüche entstehen nach § 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, wenn Abkömmlinge, Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner (im Fall der Lebenspartnerschaft gilt § 10 Abs. 6 LPartG) durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Anteil am Nachlass geht – anders als bei der Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB – nicht ohne we...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaubsabgeltung – Anrechnung von Urlaub bei Doppelarbeitsverhältnis

Leitsatz 1. Geht ein Arbeitnehmer nach einer rechtswidrigen Kündigung einer anderen Beschäftigung nach, entstehen für den Zeitraum der zeitlichen Überschneidung beider Arbeitsverhältnisse auch dann ungeminderte Urlaubsansprüche sowohl gegenüber dem alten als auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht hätte kumulativ erfüllen können. 2. In einem solchen Fall ist jedoch zur Vermeidung doppelter Urlaubsansprüche der Urlaub, den der...§ 11 Nr. 1 KSchG§ 615 Satz 2 BGBmehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Durchführung eines BGM: Unt... / 1 Das Präventionsgesetz

In den letzten Jahren hat sich ein Wandel in der Arbeitswelt vollzogen. Von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft bedeutet dies für Beschäftigte Arbeitsverdichtung, steigender Leistungs- und Zeitdruck und ständige Erreichbarkeit.[1] Aber nicht nur die Digitalisierung wird weiterhin für Veränderungen in der modernen Arbeitswelt sorgen, sondern auch die Beschleunigung...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2 Abgrenzung zu leitenden Angestellten

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist leitender Angestellter jemand, der als Angestellter Führungsfunktion hat. Auch außertarifliche Angestellte können eine Führungsposition innehaben. Die Abgrenzung ist jedoch wichtig, weil verschiedene Gesetze die Arbeitnehmergruppe der leitenden Angestellten aus dem Geltungsbereich nehmen, nicht jedoch die AT-Beschäftigten. Ein Angestellter, ...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2.2 Weitere gesetzliche Regelungen

Weitere gesetzliche Regelungen enthalten im Hinblick auf die in den jeweiligen Gesetzen verfolgten Zwecke Definitionen, die teilweise von § 5 Abs. 3 BetrVG abweichen. § 14 Abs. 2 KSchG enthält eine Definition, die teilweise enger und teilweise weiter ist. Enger ist die Vorschrift, soweit eine Stellung gefordert wird, die der eines Geschäftsführers oder Betriebsleiters zuminde...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 8 Auslegung von Betriebsvereinbarungen

Auslegung im rechtlichen Sinne (und darum handelt es sich hier) ist die Frage nach dem Inhalt einer Vereinbarung, wenn der Text nicht ganz eindeutig ist, d. h. was haben die Parteien, die diese Regelung vereinbart haben, gemeint? Was wollten sie? Betriebsvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Maßgeblich ist der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gekommene Wi...mehr

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Kfz-Handel / Zusammenfassung

Überblick Im Kfz-Handel bzw. in der Kraftfahrzeugwirtschaft treten neben der Differenzbesteuerung noch einige Besonderheiten auf. Es handelt sich insbesondere um Gewährleistungsansprüche und Freiinspektionen, um Garantiezusagen, um das Austauschverfahren bei Ersatzteilen und um den verdeckten Preisnachlass beim Verkauf von Neufahrzeugen bei Inzahlungnahme eines gebrauchten F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / Zusammenfassung

Begriff Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Sie können ein- oder beiderseitig sein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Geschäfte von Kaufleuten und deren spezifische Voraussetzungen sind im HGB gesondert geregelt. Die allgemeinen Regelungen über Handelsgeschäfte finden sich in den §§ 343-372 HGB. Als ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fitnessstudio / Zusammenfassung

Überblick Die vielfältigen Leistungen eines Fitnessstudios sind grds. einzeln zu beurteilen. Danach können steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze vorkommen. Die steuerpflichtigen Leistungen können im Ausnahmefall dem ermäßigten Steuersatz, im Übrigen dem Regelsteuersatz unterliegen. Allerdings kann im Falle einer Bündelung eines Leistungsangebots auch eine einheitliche Beu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Besteuerung international tätiger Freiberufler-Personengesellschaften nach dem DBA-USA 1989/2008

Leitsatz 1. Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen "Betriebsstättenmodell" (zur Zuordnung nach dem "Ausübungsmodell" auf Grundlage des im DBA-USA 1989/2008 aufgehobenen Art. 14 DBA-USA 1989 vgl. Senatsurteil vom 25.11.2015 – I R 50/14, BFHE 253, 52, BStBl II...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.6 Schweigepflicht

Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Bei Verstößen läuft der Personalrat rasch Gefahr, das Vertrauen der Beschäftigten in seine Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit zu...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2 Personalvertretung

Personalvertretung ist der Oberbegriff für die Beschäftigtenvertretungen bei der Dienststelle.[1] Zur Personalvertretung zählen (örtlicher) Personalrat, Gesamtpersonalrat, Ausbildungspersonalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat usw. 3.2.1 Personalrat In allen Dienststellen, beim einstufigen Aufbau und beim mehrstufigen Aufbau in den Dienststellen aller Stufen, werden Pers...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.3 Ernster Wille zur Einigung

Sowohl beim Vierteljahresgespräch als auch im Rahmen ihrer sonstigen Zusammenarbeit – etwa im Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsverfahren – müssen Dienststelle und Personalrat mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten machen (§ 65 Satz 3 BPersVG). Das Gesetz beinhaltet also die Verpflichtung zur Kompromissbereitsc...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5.2 Besonderer Kündigungsschutz

Personalratsmitglieder im Arbeitsverhältnis[1] genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz: Ihre ordentliche Kündigung ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung ist – sofern der hierfür erforderliche wichtige Grund überhaupt vorliegt – zulässig, wenn die zuständige Personalvertretung zustimmt oder das Verwaltungsgericht die nicht erteilte Zustimmung ersetzt. Das Verbot d...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.8.3 Die Mitwirkungstatbestände des § 84 BPersVG

Folgende Tatbestände unterliegen der Mitwirkung: Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereichs, wenn nicht nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung zu beteiligen sind (§ 84 Abs. 1 ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 1 Sinn und Zweck von Personalvertretungen

Die Wahl der Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen soll ein Repräsentativorgan schaffen, welches die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen wahrt. Den Beschäftigten einer Dienststelle soll durch die Personalvertretung gegenüber der Dienststellenleitung die Möglichkeit gegeben werden, an der Gestaltung des Dienstbetriebs ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4 Wahl des Personalrats

Die Wahl der Personalvertretung ist in den Vorschriften der §§ 13–26 BPersVG geregelt und wird hinsichtlich Vorbereitung und Durchführung ausgestaltet durch die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz . Das Gesetz geht davon aus, dass Personalrat, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat zu wählen sind, sobald die Voraussetzungen für deren Errichtung in der jeweiligen ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.3 Wählbarkeit

Die Wählbarkeit bestimmt sich nach § 15 BPersVG. Danach sind wählbar alle wahlberechtigten Beschäftigten gemäß § 14 BPersVG, die seit 6 Monaten Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar hingegen sind der Dienststellenleiter und sein ständiger Vertreter. Deren Ausschluss ergibt sich zwingend aus dem zu vermeidenden K...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.2 Das Monatsgespräch

Der Dienststellenleiter oder sein Beauftragter und der Personalrat sollen nach § 65 BPersVG mindestens einmal im Monat zu einer gemeinsamen Besprechung zusammenkommen. Sinn und Zweck ist die Wahrung des Informationsaustauschs unter den Beteiligten vor dem Hintergrund der Überlegung, dass vertrauensvolle Zusammenarbeit ohne einen solchen nur schwerlich vorstellbar scheint. Ge...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.1 Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetze

Infolge der Föderalismusreform von 2006[1] liegt die Gesetzgebungskompetenz für das jeweilige Landespersonalvertretungsrecht bei den Ländern. Demnach bestehen im Bundesgebiet 16 Landespersonalvertretungsgesetze (in Schleswig-Holstein Mitbestimmungsgesetz genannt), welche für die Beschäftigten der Einrichtungen der jeweiligen Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie K...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.3 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Personalrats ( § 34 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ). Hierzu zählen vor allem die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Personalrats, vorbereitende Verhandlungen, Ausarbeitung und Beschaffung der für die Beratung und Beschlussfassung des Personalrats nötigen Unterlagen, Organisation des Verwaltungs- und Bürobetriebs des Personal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.3 Nichtöffentlichkeit – Teilnahme anderer Personen

Die Sitzungen des Personalrats sind nicht öffentlich. Dieser Grundsatz der Nichtöffentlichkeit wird jedoch an einigen Stellen im Gesetz aufgeweicht: Der Dienststellenleiter nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt worden sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen wurde, teil (§ 37 Abs. 3 BPersVG). Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ode...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.1 Beschlussfähigkeit

Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass der Personalrat beschlussfähig ist. Dazu muss mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein (§ 39 Abs. 2 BPersVG). Geladene Ersatzmitglieder sind für den Vertretungsfall vollwertige Personalräte in diesem Sinne. Die Zahl der Personalräte bemisst sich nach dem tatsächlichen Ist-Bestand und nicht nach dem sich aus d...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.3 Gemeinsame Beratung – getrennte Beschlussfassung

Die Beschlussfassung erfolgt durch das gesamte Gremium, es sei denn, dass ausschließlich eine Gruppe betroffen ist, dann wird gemeinsam beraten, die Gruppe fasst ihren Beschluss jedoch alleine (§ 40 BPersVG). Hintergrund ist die Tatsache, dass das Gesetz den Personalrat zwar als ein einheitliches, für alle Beschäftigtengruppen zuständiges Gremium betrachtet, den teilweise un...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Mit dem Programmsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit soll dem...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7.1 Zusammensetzung der Personalversammlung

Die Personalversammlung besteht aus den Beschäftigten der Dienststelle ( § 57 BPersVG ). Aus der Vorschrift ergibt sich, dass die aktive Wahlberechtigung keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Personalversammlung ist. Ist es aus Gründen des Dienstablaufs nicht möglich, alle Beschäftigten gleichzeitig die Teilnahme an einer Personalversammlung zu ermöglichen, erlaubt das Geset...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auf Richter findet das BPersVG nur in Ausnahmefällen Anwendung (vgl. näher § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Nur Beschäftigte der Diensts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.2 Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht

Findet das Betriebsverfassungsrecht auf eine Einrichtung Anwendung, ist grundsätzlich kein Raum für die gleichzeitige Geltung des Personalvertretungsrechts. Die jeweiligen Gesetze enthalten Kollisionsvorschriften, aus denen sich dieser Grundsatz ergibt (z. B. § 130 BetrVG und §§ 1 BPersVG). Zwischen beiden Rechtsgebieten bestehen deutliche Unterschiede. Diese sind offensichtl...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.5 Grundzüge des Wahlverfahrens

Wie bereits zuvor erörtert, obliegt die Entscheidung, ob eine Wahl der Personalvertretung durchgeführt wird, zuvorderst den Beschäftigten. Da bis auf den Fall der Wahlmüdigkeit der Beschäftigten in einer nach § 13 BPersVG personalratsfähigen Dienststelle stets ein Personalrat gewählt werden soll, stellt sich die Frage, wer die Wahl einzuleiten und durchzuführen hat. In Diensts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.3 Freistellung von Personalratsmitgliedern

Mitglieder des Personalrats müssen auf Antrag des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 52 Abs. 1 BPersVG). Freistellung bedeutet eine Befreiung von dienstlicher Tätigkeit, die generell – also nicht jeweils für den Einzelfal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.9 Zustimmungsverweigerungsgründe bei personellen Einzelmaßnahmen

§ 78 Abs. 5 BPersVG benennt abschließend die Gründe, die eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen der Dienststelle nach den § 78 Abs. 1 BPersVG rechtfertigen können. Der Personalrat ist also wegen der nur wenigen gesetzlich vorgegebenen Gründe in der Möglichkeit, die Zustimmung zu verweigern, relativ stark eingeschränkt. Dabei wird man in ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalrat/Personalvertretung / 9.6 Überblick über die Formen und Verfahren der Beteiligung

Mitbestimmung und Mitwirkung sind die stärksten Beteiligungsrechte. Daneben räumt das Gesetz dem Personalrat auch noch Anhörungs- und Beratungsrechte ein. Eingehende Verfahrensregeln stellt das BPersVG jedoch nur für das Mitbestimmungsverfahren (§ 70 ff. BPersVG) und das Mitwirkungsverfahren (§ 81 ff. BPersVG) auf. Das Verfahren zur Anhörung und dessen Voraussetzungen sind ü...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.3.1 Beschäftigteneigenschaft

Die Beschäftigteneigenschaft setzt grundsätzlich das rechtliche Bestehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers oder Beamten zur Dienststelle voraus. Jedoch ist dessen rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich, um die Beschäftigteneigenschaft festzustellen. Das heißt, auch sogenannte faktische Arbeitsverhältnisse oder Beamtenverhältnisse, deren Nichtigke...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalrat/Personalvertretung / 3.1 Dienststelle

Entscheidend dafür, ob eine Verwaltungseinheit eine eigene Dienststelle sein kann, ist die Frage, ob sie einen eigenständigen Aufgabenbereich hat und organisatorisch sowie personalrechtlich verselbstständigt ist. Fehlt dem Leiter der Dienststelle in organisatorischen und personellen Angelegenheiten ein eigener Handlungs- und Entscheidungsspielraum, so liegt keine Dienststell...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalrat/Personalvertretung / 9.5 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

§ 62 Abs. 1 BPersVG ist eine Ausgestaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BPersVG. Geregelt werden sogenannte nichtförmliche Beteiligungsrechte. Die Vorschrift erweitert den engen und detailliert ausgestalteten Handlungsrahmen der §§ 78ff. BPersVG über die Einzelfallbeteiligung hinaus und weist dem Personalrat einen Katalog allgemeiner Aufgaben...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalrat/Personalvertretung / 9.4 Primäre und sekundäre Zuständigkeit

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Zuständigkeit des Personalrats grundsätzlich allein entscheidend, ob der Dienststellenleiter beabsichtigt, eine der Beteiligung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen. Ob der Dienststellenleiter nach der Behördenorganisation und den gesetzlichen Vorschriften für die beabsichtigte Maßnahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 8. Sonstige den Nachlassgerichten durch Gesetz zugewiesene Aufgaben (§ 342 Abs. 1 Nr. 9 FamFG)

Rz. 159 Das Nachlassinsolvenzverfahren nach den §§ 315 ff. InsO. gehört jedenfalls nicht zu den Nachlasssachen, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Insolvenzgerichte.[357]mehr