Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 25 Strafrecht / a) Verfolgbare Straftat

Rz. 66 Im vorliegenden Zusammenhang ist bei der Frage der verfolgbaren Straftat als Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen vor allem auf Verjährungsproblematiken und Strafantragserfordernisse einzugehen. Beide Aspekte (fehlender Strafantrag und eingetretene Verfolgungsverjährung) stellen nach der Terminologie des Gesetzes sogenannte Verfahrenshindernisse dar (vgl. §...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Kollektivrechtliche Aspekte

Rz. 322 Eine Regelung über das Verhältnis zu Tarifverträgen ist § 4a EFZG nicht zu entnehmen. Enthält ein vor Inkrafttreten des Gesetzes (1996) geschlossener Tarifvertrag eine andere Kürzungsobergrenze, so gilt nach dem Grundsatz des Tarifvorrangs diese Obergrenze, unabhängig davon, ob sie günstiger oder ungünstiger ist.[860] § 4a EFZG ist insoweit verfassungskonform zu redu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX

Rz. 346 Nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Der Anspruch besteht dann nicht, wenn die Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX ist der weite...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 135 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatzmehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung gem. § 176 Abs. 2 HGB a.F.

Rz. 123 Ob bis zur Eintragung als Kommanditist im Handelsregister noch eine vollständige Haftung der Gesellschafter-Erben für die Schulden zwischen Erbfall und Eintragung gem. § 176 Abs. 2 HGB besteht, war bereits zur Fassung des Gesetzes vor Einführung des MoPeG geklärt. Sowohl der BGH als auch die überwiegende Lehre nahmen an, dass für die in die Gesellschaft eintretenden ...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 Die gesetzlichen Regelungen zum Recht der Fahrerlaubnis sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die aufgrund von Ermächtigungen dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, speziell die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Anlagen hierzu, sowie das Fahrlehrergesetz. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit ergänzenden V...mehr

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§ 20 Mietrecht / IV. Rangfolge der eintretenden Personen

Rz. 47 § 563 Abs. 2 BGB legt ein Stufenverhältnis der Eintrittsberechtigten für den Fall, dass es mehrere Eintrittsberechtigte gibt, fest:[67]mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie v. 30.7.2009 mit Wirkung v. 1.9.2009, amtliche Überschrift ergänzt durch MoMiG v. 23.10.2008. Rz. 2 Die Vorschrift ist durch die Reform 2008 nicht geändert. Grds. nehmen die neuen Anteilsrechte am Gewinn des ganzen Geschäftsjahres teil, in dem die Kapitalerhöhung beschlossen wird. Die Jahresbilanz für d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Folge der Zahlung durch den in Anspruch Genommenen

Rz. 9 Gem. § 22 Abs. 4 erwirbt der Rechtsvorgänger ohne Rücksicht auf seinen Willen und mit allen Rechten und Pflichten den Geschäftsanteil, wenn er den rückständigen (auch z.B. den Rest-)Betrag zahlt, da dieser an ihn zurückfällt (vgl. BGHZ 42, 92; Wicke § 22 Rz. 4; Noack § 22 Rz. 10 f. m.w.N.). Die Zahlung durch einen Rechtsvorgänger, der nach der Reihenfolge noch nicht "d...mehr

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§ 6 Haftung / cc) Besondere Gläubigergruppen

Rz. 216 Umstritten ist die Frage, ob sich das Privataufgebot auch auf die in § 1972 BGB aufgezählten Gläubiger[396] bezieht. In § 2060 Nr. 1 BGB sind diese ausdrücklich aufgenommen. Die h.M. geht zu Recht davon aus, dass die Erwähnung dieser Gläubiger in § 2061 BGB nicht notwendig war, da § 1972 BGB selbst nur das gerichtliche Aufgebot meint. Dementsprechend war die Regelung...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 3. Pflegeleistungen nach § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 33 In der Praxis ist die Kategorie der Pflegeleistung nach § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB von erheblicher Bedeutung. Aufgrund einer steigenden Pflegebedürftigkeit und einer zunehmend längeren Lebenserwartung kommt es nicht selten vor, dass Abkömmlinge über einen langen Zeitraum hinweg die Pflege ihrer Eltern übernehmen. Unter Pflegeleistungen im Sinne von § 2057a BGB sind solch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlicher Personennahverkehr

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Begriff ÖPNV ist im Personenbeförderungsgesetz vom 08.08.1990 (BGBl 1990 I, 1690) definiert, das zuletzt durch Art 7 des Gesetzes vom 11.04.2024 (BGBl 2024 I Nr 119) geändert wurde (vgl auch > Job-Ticket Rz 17). Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten im ÖPNV sind ab dem VZ 2019 steuerfrei nach § 3 Nr 15 EStG, wenn sie...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / B. Stellung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 10 Der öffentliche Straßenverkehr ist ein sehr komplexes Zusammenspiel vieler verschiedener Teilnehmer und wird aufgrund seines hohen Gefährdungspotenzials stark reglementiert. Zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hierin ist für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen bindend festgelegt, wie si...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Allgemeine Folgen

Rz. 79 Ist eine landwirtschaftliche Besitzung zum Zeitpunkt des Erbfalles Hof i.S.v. § 1 HöfeO, richtet sich ihre Vererbung ausschließlich nach den Sondervorschriften der Höfeordnung. Es erfolgt zwingend ein direkter Übergang auf nur einen Erben gemäß § 4 S. 1 HöfeO. Der Hof gelangt nicht, wie bei einer Vererbung nach § 2049 BGB und im Anwendungsbereich des Grundstückverkehr...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / III. Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Anlagen

Rz. 12 Die Regelung des § 6 Abs. Nr. 1 StVG enthält die Ermächtigungsgrundlage zur Ausführung der Regelungen des StVG generell auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts und bildet somit die Grundlage für die FeV.[14] 1. Regelungsübersicht der FeV Rz. 13 Die Fahrerlaubnisverordnung enthält folgende Regelungstatbestände:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie v. 30.7.2009 mit Wirkung vom 1.9.2009, Änderung und amtliche Überschrift ergänzt durch MoMiG v. 23.10.2008. § 58 ist durch die Reform 2008 verändert worden (Abs. 2 S. 2). Er betrifft die Kapitalherabsetzung, die im Aktienrecht als ordentliche Kapitalherabsetzung bezeichnet ist – im Gegensatz zur verein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / m) Unfallversicherung

Rz. 820 Der Fremdgeschäftsführer und der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer, die in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind kraft Gesetzes Beteiligte in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasst.[1812] Ungeachtet dessen entspricht es allgemeiner Üblichkeit, dass die Gesellsc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 45 Die Abberufung des Geschäftsführers ist zum HR anzumelden (§ 39 Abs. 1), auch wenn Streit über die Wirksamkeit besteht (Saenger/Inhester/Lücke/Simon § 38 Rz. 80). Rz. 46 Ein in das HR eingetragener Gesellschafterbeschluss über die Abberufung eines Geschäftsführers kann als nichtig gelöscht werden, wenn er durch seinen Inhalt gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes ve...mehr

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§ 3 Entlohnung / V. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 33 Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Teilzeitarbeit ist vom Arbeitnehmer dazulegen. Nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast ist zu verfahren, wenn der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nachkommen kann, weil er ihm nicht zugängliche Tatsachen aus der Sphäre des Arbeitgebers darlegen muss. Der Arbeitgeber hat einen sachli...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Frist – Anspruch der Gesellschafter auf Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 67 Die Gesellschafter haben innerhalb der auch für die Feststellung des Jahresabschlusses geltenden Frist des Abs. 2 S. 1 über die Ergebnisverwendung zu beschließen. Vgl. die entspr. geltenden Ausführungen zu Rz. 35. Rz. 68 Die Gesellschafter haben einen klagbaren Anspruch darauf, dass ein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird. Die Klage ist nur auf die Beschlussfassung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 163 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Arbeitnehmer, so dass arbeitsrechtliche Vorschriften auf sie grds. keine Anwendung finden. Allerdings kann insbesondere die richtlinienkonforme Auslegung in Einzelfällen zu einem anderen Ergebnis führen, wie beispielsweise eine Entscheidung des BAG zum Arbeitnehmer im Sinne des EntgeltTranspG zeigt.[352] Verschiedene Gesetze s...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Pflichten nach dem BetrVG

Rz. 336 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft Verpflichtungen des Arbeitgebers, die im BetrVG oder im AGG begründet sind (§ 17 Abs. 2 AGG). Allerdings sind auch Verstöße, die andere Gesetze verletzen, z.B. die Beteiligung des Betriebsrats vor Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG oder im Schwerbehindertenrecht nach § 182 SGB IX (Zusammenarbeit zur Teilhabe schwerbehinderter Mensch...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / II. Der Widerspruch

Rz. 16 Das Widerspruchsverfahren gegen belastende Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde richtet sich nach den Vorschriften der §§ 68 ff. VwGO, § 79 VwVfG. Es ist allerdings zu überprüfen, ob das Widerspruchsverfahren nach den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer noch statthaft oder sofort Klage zu erheben ist.[16] In Nordrhein-Westfalen schließt z.B. § 110 JustG NRW das...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Rz. 11 Das noch aus dem Kaiserreich (1908) stammende Versicherungsvertragsgesetz ist umfassend reformiert und völlig neu gefasst worden. Berücksichtigt worden ist das Bedürfnis nach einem modernen Verbraucherschutz, die umfassende Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist in die Fassung des Gesetzes eingeflossen. Dieses VVG 2008 ist am 1.1.2008 in Kraf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Berufliche Verfügbarkeit/Nebentätigkeit

Rz. 85 Fragen zur räumlichen und zeitlichen Mobilität des Bewerbers (Außendienst, Schichtdienst, Einsatz an wechselnden Arbeitsorten) sind grds. zulässig, da sie das konkrete Arbeitsverhältnis betreffen und auch nicht gegen Vorschriften des AGG verstoßen.[186] Diskutiert wird im Zusammenhang mit Schichtdienst allenfalls ein denkbarer Bezug zu dem Diskriminierungsmerkmal "Ges...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Anrechnungsvereinbarung und betriebliche Altersversorgung

Rz. 290 In der betrieblichen Altersversorgung kann die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten zu einer Besserstellung des Arbeitnehmers bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit gem. § 1b BetrAVG wie auch bei der Höhe der Versorgungsleistungen führen. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Pensionssicherungsverein gem. § 7 BetrAVG...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuervergütung

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die AO bestimmt, dass zu den Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis auch Steuervergütungsansprüche gehören (vgl § 37 Abs 1 AO) und dass für die Festsetzung einer Steuervergütung die Vorschriften für die Steuerfestsetzung sinngemäß anzuwenden sind (vgl § 155 Abs 5 AO), definiert den Begriff jedoch nicht. Erst in den einzelnen Gesetzen wird gere...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung; Heilung von Fehlern

Rz. 1072 Die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB gilt nur für den Fall, dass tatsächlich ein Betriebsübergang erfolgt ist. Haben Veräußerer und/oder Erwerber irrtümlich einen Betriebsübergang angenommen, ist § 613a Abs. 6 BGB auch nicht analog anzuwenden.[2805] Nur eine vollständige und zutreffende Unterrichtung löst die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB aus.[2806]...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Zeitlich

Rz. 1151 In zeitlicher Hinsicht ist zwischen vor und ab dem 1.8.2022 begründeten Arbeitsverhältnissen zu differenzieren. Bei Neuverträgen ist stets ein Nachweis zu erbringen, der den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen des NachwG genügt. Bei Arbeitsverträgen, die bereits vor dem 1.8.2022 bestanden haben, hat der Arbeitgeber (nur) auf Verlangen des Arbeitnehmers – und n...mehr

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§ 6 Das Fahreignungsregiste... / A. Fahreignungsregister – Grundlagen und Zweckbestimmung

Rz. 1 Die Regelungen zum Fahreignungsregister (FAER) sind im IV. Abschnitt des Straßenverkehrsgesetzes, §§ 28 bis 30c StVG, enthalten. Zusätzlich trifft die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Regelungen in den §§ 59 bis 64 FeV. Das Fahreignungsregister wird, wie das frühere Verkehrszentralregister (VZR), beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Das seit 1.5.2014 gelten...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 4. Notwendiges Handeln des Verteidigers

Rz. 76 Kommt der Tatbestand der Verkehrsunfallflucht gem. § 142 StGB in Betracht, muss nach Gründen gesucht werden, die im Bereich des Vorsatzes liegen, die eine Strafbarkeit ausschließen. Erfahrungsgemäß ist sich nahezu kein Mandant im Klaren darüber, dass er sich strafbar gemacht hat, sondern hat aus einer Vielzahl von Motiven gehandelt. Hierbei ist an Feststellungen zur H...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Arbeitgeberstellung in der Insolvenz

Rz. 1107 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht und damit auch die Arbeitgeberstellung kraft Gesetzes vom Gemeinschuldner auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[2930] Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Eröffnungszeitpunkt noch fortbesteht. Der Gemeinschuldner behält nur ausnahmsweise bei Anordnung der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Unfallverhütungsvorschriften gem. § 15 SGB VII

Rz. 573 Die Unfallversicherungsträger können als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen. Die Zahl der UVV hat sich deutlic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 477 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1368] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite möglicher Regelungsgegenständen. Diese reichen vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Al...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Lebensversicherung im Aufsichtsrecht

Rz. 142 Der Betrieb der Lebensversicherung unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem VAG und den einzelne Teilbereiche regelnden Verordnungen. Versicherungsaufsichtsrecht ist Gewerbepolizeirecht.[66] Die BaFin überwacht den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen im Rahmen einer rechtlichen Aufsicht im A...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Auflösungsgründe

Rz. 2 Gesetzwidrige Beschlüsse der Gesellschafter: Es ist hierbei gleichgültig, gegen welche Gesetze verstoßen wird, z.B. Strafrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, öffentliches Recht. Verstöße allein gegen den Gesellschaftsvertrag reichen nicht aus (Noack § 62 Rz. 7, 8). Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Rz. 3 Wissentliches Geschehenlassen (Duld...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Kosten

Rz. 19 Eine Entscheidung über die Kosten der Gesellschafterversammlung ist nur in den Fällen der Einberufung durch die Gesellschafter erforderlich (Abs. 3 S. 2); bei einer Einberufung durch die Geschäftsführer trägt die Gesellschaft ohnehin die Kosten (vgl. Lutter/ Hommelhoff § 50 Rz. 18). Rz. 20 Als Kosten kommen z.B. Notarkosten, Aufwendungen für die Miete eines Versammlung...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / B. Entstehung der Erbengemeinschaft

Rz. 11 Hinterlässt der Erblasser keine letztwillige Verfügung von Todes wegen, ist der Alleinerbe die Ausnahme, eine Mehrheit von Erben hingegen die Regel. Aber auch bei gewillkürter Erbfolge erben meist mehrere Personen. Die Erbengemeinschaft entsteht unabhängig vom Willen der Erben kraft Gesetzes als Zufallsgemeinschaft mit dem Tod des Erblassers aufgrund gesetzlicher oder...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Erfolglose Verkaufsbemühungen

Rz. 17 Nach Abs. 3 fällt der Anteil der Gesellschaft zu, sofern ein Verkauf des Anteils nicht möglich ist. Dasselbe gilt, wenn sowohl Gesellschaft wie Gesellschafter gemeinsam auf einen Verkaufsversuch verzichten (Scholz/Emmerich § 27 Rz. 45). Bereits ein erfolgloser Verkaufsversuch ist ausreichend (Habersack/Casper/Löbbe/Leuschner § 27 Rz. 58; s. dazu auch Altmeppen § 27 Rz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Rechtsnatur des Durchführungsvertrags

Rz. 477 Unter den im ersten Bildungsweg durchgeführten dualen Studiengängen im engeren Sinne ist zwischen dem sog. ausbildungsintegrierenden dualen Studium, das eine auf einen IHK/HWK-Abschluss zielende Berufsausbildung mit einem Bachelorstudiengang kombiniert, und dem hier im Vordergrund stehenden praxisintegrierenden dualen Studium zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Rechnungsgrundlage Sterblichkeit

Rz. 147 Wesentlicher Vertragszweck der Lebens- bzw. der Rentenversicherung ist die Übernahme eines biometrischen Risikos. In beiden Fällen ist dies ein ungewisses Ereignis in Bezug auf die Lebensdauer der versicherten Person. Auf Grundlage des Gesetzes der großen Zahlen ergibt sich eine statistische Wahrscheinlichkeit des Eintritts des biometrischen Risikos, die in sog. Ster...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie v. 30.7.2009 mit Wirkung v. 1.9.2009, Änderung sowie Ergänzung der amtlichen Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008. Rz. 2 Durch die Reform 2008 ist § 58a Abs. 2 S. 2, S. 3 geändert (Anteile auf volle Euro, Streichung des S. 3). Die Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 58a–58f) sind...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Überblick über konstatierte Verstöße

Rz. 125 Verstöße gegen den deutschen ordre public wurden in den nachfolgenden Fällen festgestellt: Weitere Fälle sind die gese...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / I. Träger des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 33 Das bis zum Inkrafttreten der "Hartz-Gesetze" in Privathaushalten alternativ für versicherungsfreie geringfügige wie auch für versicherungspflichtige Beschäftigungen Anwendung findende Haushaltsscheckverfahren ist seit dem 1.4.2003 nur noch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten anzuwenden. Es ist obligatorisch, d.h. es ist dem Arbeitgeber nunmehr verweh...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 mit Wirkung v. 1.11.2008. Rz. 2 Die Änderung des Abs. 1 bezieht sich auf § 5 Abs. 4 sowie die in § 19 Abs. 2 S. 2 enthaltene Regelung zur Aufrechnung durch den Gesellschafter sowie die Rechtsfolgen bei verdeckten Sacheinlagen (§ 19 Abs. 4). Ferner h...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Eigene Anteile

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 mit Wirkung v. 1.11.2008. Rz. 2 Die Bestimmung wurde durch die Reform 2008 angepasst. Die von der Gesellschaft selbst innegehaltenen Geschäftsanteile nehmen an der Kapitalerhöhung teil. Die Gesellschaft erhält neue eigene Anteilsrechte; § 57j gilt a...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 22 Dank der EuErbVO können nun grundsätzlich auch Deutsche eine Rechtswahl treffen. Insoweit kann von einer echten Erweiterung in den Möglichkeiten bei der Gestaltung und Abfassung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen gesprochen werden. Kurz zur Erinnerung: Vor Einführung der EuErbVO war eine Rechtswahl, zumindest aus deutschen Gesetzen heraus, nur Ausländern ge...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 1. Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung sowie Aufteilungsplan, §§ 30 Abs. 3 S. 2, 7 Abs. 4 WEG

Rz. 21 Nach § 30 Abs. 3 S. 2 WEG gelten im Übrigen für Wohnungs- und Teilerbbaurechte die Vorschriften des WEG entsprechend, was die Notwendigkeit eines amtlichen[118] Aufteilungsplanes [119] (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG) und einer Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung der Baubehörde (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 WEG) bedeutet. Auf diese Weise wird die Abgrenzung von Sonder-...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 6. Stellung der Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 182 Grundsätzlich ist die Testamentsvollstreckung an Geschäftsanteilen der GmbH zulässig.[291] Dies gilt nach allgemeiner Auffassung nicht nur für die Abwicklungs-, sondern auch für die Verwaltungsvollstreckung, ohne dass es einer Zustimmung der Erben[292] oder der übrigen Gesellschafter bedarf.[293] Rz. 183 Die Testamentsvollstreckung kann durch den Gesellschaftsvertrag ...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 4. Wirtschaftswert

Rz. 76 Der Wirtschaftswert ist unter Zugrundelegung der Vorschriften §§ 46 bis 48 BewG zu bestimmen. Es ist bis zum 31.12.2024 auf den Einheitswert, sodann voraussichtlich auf den Grundsteuerwert abzustellen. Nach dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums[95] vom 21.3.2024 wird anstelle des Wirtschaftswertes von 10.000 EUR ein Grundsteuerwert von 54.000 EUR und anst...mehr