Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.3 Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft

Rz. 11 Die Pflicht zur Anhörung besteht bei allen Kündigungen von Arbeitnehmern, soweit sie zur Belegschaft i.S.d. Gesetzes gehören, somit auch bei Betriebsangehörigen, auf deren Arbeitsvertrag ausländisches Recht anzuwenden ist.[1] Rz. 12 Nicht zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft gehören die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Eine Kündigung dieser ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.7 Adressat der Mitteilung

Rz. 37 Der Arbeitgeber hat die Mitteilung gegenüber dem Betriebsrat abzugeben, d.h. gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung gegenüber seinem Stellvertreter (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG).[1] Sind diese Personen nicht zur Entgegennahme in der Lage und besteht keine Vertretungsregelung, so ist jedes Betriebsratsmitglied Empfangsberechtigter.[2...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Für eine Erbringung der allgemeinen und besonderen Leistungen müssen die Fördervoraussetzungen der im Zweiten bis Fünften Abschnitt genannten regulären arbeitsmarktpolitischen Förderleistungen vorliegen, sofern der Gesetzgeber nicht eine Abweichung in den §§ 116, 118 bis 128 normiert hat. Diese wären stattdessen anzuwenden, um den Eingliederungserfolg sicherzustellen (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 140a oder 119b SGB V (§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG)

Rz. 244 Im Rahmen eines Vertrags zur besonderen Versorgung nach §§ 73b, 140a und 119b SGB V wird die vollständige bzw. teilweise ambulante und/oder stationäre Versorgung der Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse auf eine Einrichtung i. S. d. §§ 73b Abs. 4, 140a Abs. 3 und 119b Abs. 1 SGB V übertragen mit dem Ziel, eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung zu e...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / IV. Was hat sich durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geändert?

Rz. 21 Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Seitdem ist in § 1809 BGB geregelt, dass wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger erhält. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungszweck

Rz. 6 Der Stiftungszweck ist das bestimmende und zentrale Element der Stiftung.[18] Er konkretisiert den Stifterwillen, was unmittelbar dazu führt, dass der Stiftungszweck die "Marschroute" der Stiftung vorgibt. Der Stiftungszweck bildet insoweit die Leitlinie für die gesamte künftige Stiftungstätigkeit.[19] Mitunter wird deshalb auch zutreffend vom Stiftungszweck als die "S...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 1 Rechtsgrundlagen

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien wie z. B. zur Gesundheit eines Mitarbeiters werden immer dann für den Arbeitgeber interessant, wenn sie in Bezug zum Beschäftigungsverhältnis stehen, die mangelnde Gesundheit eines Arbeitnehmers also zum Beispiel seine Arbeitsleistung dauerhaft gefährdet. Dem steht wiederum das Interesse des Mitarbeiters an der Geheimhaltung seine...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / B. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 11 Das Gesetz bietet für die hier abzuhandelnden Verzichtserklärungen ganze sieben Paragrafen, nämlich die §§ 2346–2352 BGB. Der siebte Abschnitt des fünften Buchs des BGB ist mit "Erbverzicht" überschrieben, handelt aber auch Pflichtteilsverzichte und Zuwendungsverzichte ab. I. Erbverzicht 1. Allgemeines Rz. 12 So wichtig die Einholung von Verzichtserklärungen für eine ver...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 6. Aufklärung und Beratung

Rz. 53 Nach dem Gesetz ist fachkundige ärztliche und rechtliche Beratung keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Betroffene, der eine Patientenverfügung ohne Beratung abschließt, trägt aber das Risiko einer fehlenden Bindungswirkung aufgrund nicht hinreichend konkreter Formulierungen. In einem solchen Fall ist der mutmaßliche Wille unter Heranziehung früherer Äußerungen des Bet...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Stiftungsorganisation

Rz. 22 Als letztes wesentliches Element der Stiftung ist die Stiftungsorganisation zu nennen.[59] Durch sie wird der Stiftung die notwendige Handlungsfähigkeit ermöglicht.[60] Der Begriff der Stiftungsorganisation findet sich nicht expressis verbis in den §§ 80–89 BGB. Auch in der neuen Fassung findet sich das Wort Stiftungsorganisation nicht explizit wieder, gleichwohl ist ...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 3. Aufhebung eines Verzichts nach dem Tod des Verzichtenden?

Rz. 21 Der BGH[15] hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Die am 10.6.1993 verstorbene Erblasserin hatte drei Kinder: den Kläger, einen schon 1984 ohne Kinder verstorbenen Sohn und den Vater der Beklagten. Dieser hatte am 30.8.1972 durch notariellen Vertrag mit der Erblasserin auf sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht gegen eine Abfindung verzichtet. Er starb am 17...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / b) Erstreckung auf Abkömmlinge in jedem Fall?

Rz. 39 Fraglich erscheint, ob die Erstreckungswirkung nur eintritt, wenn die Abkömmlinge nur aufgrund der Auslegungsregeln der §§ 2069, 2190 BGB berufen wären oder auch dann, wenn der Erblasser sie ausdrücklich – oder konkludent – zu Ersatzerben/Ersatzvermächtnisnehmern bestimmt hat. Das Gesetz schweigt dazu. Rz. 40 Zum Teil wird vertreten, § 2349 BGB müsse einschränkend dahi...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Bewahrung des Familienvermögens

Rz. 84 Soll mit der Stiftung der dauerhafte Vermögenserhalt sichergestellt werden, ist es zunächst ratsam, in der Stiftungssatzung eine entsprechende Vermögenserhaltungspflicht zu regeln. Fehlt eine solche Regelung, kann sich ansonsten die Frage stellen, ob der Verbrauch des Stiftungsvermögens bis hin zu seinem vollständigen Verzehr zulässig sein soll. Seit das Ehrenamtsstär...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / cc) Gesamtschuldnerschaft der Mitglieder der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung

Rz. 31 Damit stellt sich die Frage, ob die Problematik der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung nicht in Analogie zum Einzelunternehmer gelöst werden kann. Ist die Personenvereinigung mangels Rechtsfähigkeit nicht zu einem eigenen Handeln in der Lage, sind es ihre Mitglieder, die wie im Fall des neuen EuGH-Urteils im eigenen Namen tätig werden. Liegt eine derartige Tätigk...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Privatnützige Stiftungszwecke

Rz. 87 Da das geltende Recht grundsätzlich jeden Zweck zulässt, den das Gesetz nicht verbietet,[186] sind auch rein privatnützige Familienstiftungen zulässig. Ein rein gemeinnütziger Zweck ist nicht erforderlich.[187] Unter einer Familienstiftung ist eine Stiftung zu verstehen, deren Zweck ausschließlich oder zumindest überwiegend dem Interesse einer bestimmten oder mehrerer...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

Rz. 12 Der Testamentsvollstrecker erlangt sein Amt durch die Anordnung des Erblassers. Eine gesetzlich angeordnete Testamentsvollstreckung existiert nicht, die Testamentsvollstreckung kann nur in einer Verfügung von Todes wegen vom Erblasser angeordnet werden. Der vom Erblasser ernannte Testamentsvollstrecker ist Inhaber eines privaten Amtes.[10] Er übt kraft eigenen Rechts ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Rechtsfähige Stiftung als Leitgedanke

Rz. 30 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts stellt das Leitbild aller Stiftungen dar.[75] Als standardisierte Erscheinungsform fällt sie als Musterbeispiel unter den zuvor definierten Stiftungsbegriff. Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts ist abzugrenzen von der öffentlich-rechtlichen Stiftung, welche maßgebend durch den öffentlich-rechtlichen Status einer Stiftu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Die Regelung findet gemäß § 93 Abs. 3 SGB III auch bei Ansprüchen auf einen Gründungszu...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Überleitbarkeit des Pflichtteilsanspruchs?

Rz. 144 Bezieht der Pflichtteilsberechtigte bereits beim Erbfall Bürgergeld, geht der Pflichtteilsanspruch nach bislang überwiegender Auffassung mit dem Erbfall kraft Gesetzes und ohne, dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre, auf den Leistungsträger über (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II). Demgegenüber findet bei der Sozialhilfe kein Übergang kraft Gesetzes statt. Vielmehr b...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Anerkennung der Stiftung

Rz. 27 Mit Art. 3 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wird zum 1.1.2026 ein Stiftungsregister (§§ 82b–82d BGB n.F.) eingeführt, dessen Einzelheiten durch die §§ 1–20 des Stiftungsregistergesetzes (StiftRG) geregelt werden. Diese Übergangszeit soll genutzt werden, um die noch notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen für den Aufbau und den Bet...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 6.2.3 Speicherdauer

Der Arbeitgeber muss die erhobenen Daten nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO grundsätzlich dann löschen, wenn der Zweck für die Verarbeitung entfallen ist. Ungeachtet eines etwaigen Zweckentfalls sind die Daten spätestens dann zu löschen, wenn die entsprechende Rechtsgrundlage entfällt. Arbeitgeber müssen die zur Erfüllung des § 20a IfSG erhobenen Gesundheitsdaten ihrer Besc...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Überschuldete bzw. insolvente Angehörige

Rz. 130 Bei überschuldeten bzw. insolventen Angehörigen droht die Gefahr, dass die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter sich aus dem Erb- oder Pflichtteil befriedigen und dadurch die Vermögenssubstanz für die Angehörigen und ihre Nachkommen nicht mehr zur Verfügung steht.[166] Daher werden bei der Gestaltung von Testamenten zugunsten überschuldeter oder insolventer Angehöri...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 4.1 Wearables: Definition

Wearables sind tragbare Computersysteme, die während ihres Betriebs am Körper getragen werden. Wichtigster Unterschied gegenüber anderen mobilen Computersystemen, wie etwa Smartphones, ist dabei der Zweck. Bei Wearables ist nicht die Nutzung des Computersystems als solches die hauptsächliche Tätigkeit, sondern irgendeine Tätigkeit in der realen Welt, die von dem am Körper ge...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Erbschaftsteuerliche Schenkungsfiktionen bei Abfindungsmodifikationen

Rz. 143 Löst der Abfindungsverzicht (wie regelmäßig) noch nicht im Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus, so kann sich aber ein erbschafts- bzw. schenkungsteuerpflichtiger Erwerb im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft ergeben. Ist dem zu Lebzeiten aus einer Personengesellschaft ausscheiden...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungserrichtung von Todes wegen

Rz. 44 Die Möglichkeit einer Stiftungserrichtung von Todes wegen ist ausdrücklich im Gesetz geregelt, § 83 BGB (nach der Stiftungsrechtsreform nicht in einer eigenen Norm genannt, durch § 80 Abs. 2 S. 2 und § 81 Abs. 4 BGB n.F. wird die Zulässigkeit aber ersichtlich). Demnach obliegt es dem Stifter, das Stiftungsgeschäft in Form einer Verfügung von Todes wegen festzuhalten. ...mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 4.3 Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Möchte das Unternehmen tatsächlich Gesundheitsdaten seiner Mitarbeiter verwenden, muss eine rechtliche Grundlage dafür vorhanden sein. Da hier die Erfassung der Gesundheitsdaten nicht als "erforderlich" i. S. d. § 26 BDSG anzusehen sein wird, scheidet eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung aus. Eine Verarbeitung ist nur mit wirksamer Einwilligung der Beschäfti...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Anforderungen an die Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 42 Der Testamentsvollstrecker muss zum Zeitpunkt der Amtsannahme geschäftsfähig sein (§ 2201 BGB). Einschränkungen hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers sieht das Gesetz nicht vor. Insbesondere ist keine besondere Qualifikation für das Amt des Testamentsvollstreckers erforderlich.[25] Der Erblasser kann jede inländische oder ausländische, natürliche oder ju...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klageanbringung beim Finanzamt – Verhältnis zwischen § 47 Abs. 2 und § 52d FGO

Leitsatz 1. Ein Steuerberater, der eine Klage nach Inkrafttreten des § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gemäß § 47 Abs. 2 FGO in Papierform bei dem Finanzamt anbringt, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, würde sich – selbst wenn § 47 Abs. 2 FGO durch § 52d Satz 2 FGO suspendiert würde, was hier nicht zu entscheiden ist – bis zur Veröffentlichung der ersten Entscheidungen, in denen die Möglichkeit einer Klageerhebung nach § 47 Abs. 2 FGO verneint wird, in einem unverschuldet...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer OHG, KG oder GbR

Rz. 80 Das MoPeG [75] enthält zur Testamentsvollstreckung im Bereich der Personengesellschaften keine gesetzliche Regelung. Neu geregelt wird jedoch die Rechtsnachfolge in eine GbR. Bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 wurde gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. eine GbR beim Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht gesellschaftsvertraglich etwas anderes bestimmt war. Da...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / A. Einleitung

Rz. 1 Eine ungeschickte testamentarische Regelung birgt eine große Gefahr für das Familienvermögen, da sich z.B. bei widersprüchlichen oder nicht eindeutigen Formulierungen ein wertvernichtender Streit unter den Familienmitgliedern über die Auslegung des Testamentes entzünden kann. Gute testamentarische Regelungen hingegen sind das Herzstück jeder nachhaltigen Vermögensnachf...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 5. Stiftungen des öffentlichen Rechts

Rz. 48 Die Anzahl der Stiftungen des öffentlichen Rechts ist geringer als die der Stiftungen des bürgerlichen Rechts.[108] Dennoch übernehmen sie in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Bisweilen erreichen sie eine beachtliche Größe. Sie nehmen dabei einen hohen Stellenwert ein und erlangen Anerkennung in der Gesellschaft.[109] Rz. 49 Definiert wird die Stiftung des öffentli...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Laufzeitregelungen

Rz. 115 Die Vertragsfreiheit ist durch das MoPeG bei Regelungen zur Kündigung der Gesellschaft gestärkt worden, da § 725 Abs. 6 BGB und § 132 Abs. 6 HGB nunmehr nur Einschränkungen der Kündigung aus wichtigem Grund für unwirksam erklärt. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts können daher zukünftige nur noch einer Sittenwidrigkeitsprüfung...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / B. Wann eignet sich Mediation?

Rz. 3 Grundsätzlich eignet sich die Mediation immer dann, wenn versucht werden soll, trotz Bestehens von Uneinigkeiten den Familienfrieden weitestgehend zu wahren und ein Konzept zu erarbeiten, was für alle Beteiligten akzeptabel ist. Es geht dabei weniger um die Umsetzung geltenden Rechts oder die Anwendung der herrschenden Rechtsprechung als mehr um das langfristige Förder...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Verbrauchsstiftung, § 80 Abs. 2 S. 2 BGB

Rz. 34 Durch die Einfügung des neuen S. 2 in § 80 Abs. 2 BGB durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013[83] wurde die bis dahin umstrittene Frage, ob eine Verbrauchsstiftung zulässig ist, positiv beantwortet.[84] Unter einer Verbrauchsstiftung versteht man eine Stiftung, die auf einen Vermögensverzehr im Zuge der Zweckverfolgung ausgerichtet ist. Die Verbrauch...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Fassung des § 157 SGB III beruht im Wesentlichen auf einer Übernahme der Regelung aus § 143 SGB III a.F. durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011.[1] Der Gesetzeswortlaut ist lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern angepasst worden. Die Vorschrift des § 157 SGB III ist von dem Grun...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / I. Vermögenserhalt und Vermögensübertragung

Rz. 1 Vermögenserhalt ist Ziel vieler wohlhabender Familien. Für manche stellt es eher ein Minimalziel dar, für andere beschreibt es den Kern diesseits von unvertretbar hohem Risiko und moralischer Gradwanderung (Gier). Dabei kann man über den Begriff "Erhalt" vortrefflich streiten. Geht es um einen nominell gleichen Wert zu verschiedenen Zeitpunkten? Sind Inflation und Kauf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Auf keinen Fall darf der Steuerberater Gelder von Mandanten entgegennehmen und wie eine Bank Aktiv- und Passivgeschäfte eingehen. Eine umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien verstößt gegen § 5 Abs. 1 RDG, soweit es nicht primär um die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange geht, sondern rechtsbesorgende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.[1] Von ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Bürgerstiftungen

Rz. 68 Eine in Deutschland noch junge Erscheinungsform der Stiftung ist die sog. Bürgerstiftung.[167] Bei Bürgerstiftungen handelt es sich um Initiativen nach dem Vorbild der US-amerikanischen "Community Foundations". Die Grundlage der Bürgerstiftung bildet der Gedanke, dass die Stiftung von Bürgern für Bürger zur Förderung bestimmter Zwecke gebildet werden kann. So soll jed...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 13 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz[6] steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil an...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kein selbstständiges Beweisverfahren über ortsübliche Vergleichsmiete

Vermieter können nicht im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens die ortsübliche Vergleichsmiete oder einzelne Wohnwertmerkmale feststellen lassen. Dies liefe dem gesetzlich geregelten Mieterhöhungsverfahren zuwider. Hintergrund: Streit um Mieterhöhung Die Vermieter einer Wohnung in Berlin forderten vom Mieter eine Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete auf Basis der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Angemessenheit der Vergütung

Rz. 87 Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist im Gesetz nur unvollständig geregelt. Nach § 2221 BGB kann er für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nicht ein anderes bestimmt hat. Eine klare Regelung der Vergütungsfrage empfiehlt sich, da ansonsten oft Streit über den unbestimmten Rechtsbegriff der "Angemessenheit" entsteht. Trif...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Anrechnungsbestimmung

Rz. 58 Entscheidend ist, dass der Erblasser vor oder spätestens bei der Zuwendung eine Anrechnungsbestimmung getroffen haben muss, die sich als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die dem Empfänger rechtzeitig zugehen muss.[44] Diese Anrechnungsbestimmung ist nicht formgebunden, sie ist sogar konkludent möglich, wobei jedoch bloßes Stillschweigen nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.5 Treuhand und Grunderwerbsteuer

Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i. S. v. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen 5-Jahreszeitraum da...mehr