Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.3 Auswahl der Hilfe nach Satz 2

Rz. 96 Die Auswahl der Hilfe hat bedarfsgerecht und am Einzelfall orientiert zu erfolgen, wie Abs. 2 Satz 2 klarstellt. Das engere soziale Umfeld und damit wichtige Bezugspersonen des Kindes sind einzubeziehen. Hilfe soll insbesondere pädagogisch und therapeutisch orientiert sein, Abs. 3 Satz 1. Die aufgelisteten Hilfstypen sind nicht abschließend. Es können also auch andere...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift im Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) existiert nicht. Das JWG sah keine speziellen Vorschriften über den Sozialdatenschutz im Kinder- und Jugendhilferecht vor. Vielmehr galt der allgemeine Sozialdatenschutz.mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.3.2 Weitergabeverbot und Informationszugangsanspruch

Rz. 50 Das besondere Weitergabeverbot des § 65 steht einem Informationszugangsanspruch nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz) hier nach § 4 Abs. 1 IFG NRW entgegen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 7.11.2019, 15 E 863/19, Rz. 12, 18).mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.1 Grundsatz nach Halbsatz 1

Rz. 108 Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht infrage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden. Eine solche Regelung ist neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe v. 21.12.2022 (BGBl. I S. 2824) mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert. 1.1 Normzweck Rz. 2 Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 in Kraft getrete...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die mit dem SGB VIII in das Kinder- und Jugendhilferecht eingefügte Norm wurde zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2025 geändert. 1.1 Normzweck Rz. 2 Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber für den Bereich der persönlichen und erzieherischen Hilfen einen be...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.5 Eigene Elternschaft des Kindes oder des Jugendlichen nach Abs. 4

Rz. 127 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe – KICK (vgl. Rz. 1) – hat den neuen Abs. 4 geschaffen. Diese Vorschrift stellt klar, dass Hilfe zur Erziehung auch dann in Betracht kommt, wenn ein junges Mädchen, das selbst Leistungsempfängerin einer Hilfe zur Erziehung ist, Mutter eines Kindes wird. Ausgelöst wird dieser Anspruch allein durch die Geburt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.4 Geschwisterbeziehung nach Satz 3

Rz. 83 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 3 eingefügt, der der besonderen Bedeutung der Geschwisterbeziehung Rechnung trägt (vgl. zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 5/21 S. 81 = BT-Drs. 19/26107 S. 84 f.). Der gewachsenen Bindungen, die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.5 Sonderregelung – wissenschaftliche Analysen nach § 79a Abs. 2 (Abs. 2c)

Rz. 30 Durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) wurde mit Wirkung zum 1.7.2025 ein neuer Abs. 2c eingefügt. Rz. 31 Die Einfügung folgt dem Umstand, dass durch das Gesetz v. 3.4.2025 (vgl. insoweit Art. 2 Nr. 8 Buchst. b) auch ein neuer Abs. 2 in § 79a SGB VIII (Qualitätsentwicklung in der Kind...mehr

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Jung, SGB XII § 100 Zuständigkeit aufgrund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) mit Wirkung zum 1.4.2007 außer Kraft (Art. 3 Abs. 2 des genannten Gesetzes). Sie entsprach dem bisherigen § 146 BSHG, der seit Inkrafttreten des BSHG unverändert geblieben ist. Sie war als Art. 1 des Gesetzes zur Eino...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.3 Antragserfordernis und Auslegung

Rz. 45 Voraussetzung der rechtmäßigen Hilfegewährung ist ein Antrag des Anspruchsinhabers, also des insoweit Personensorgeberechtigten. Ein ausdrückliches gesetzliches Antragserfordernis für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung existiert nicht (zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.1.2022, 12 A 489/19). Daher ist ein förmlicher Antrag nicht erforderlich; der A...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1.3 Inhalt der Norm

Rz. 12 Abs. 1 sieht vor, dass der Personensorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung) hat, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 ordnet an, dass Hilfe zur Erziehu...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.7 Familienangehöriger einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (Abs. 7)

Rz. 72 Nach Abs. 7 gilt ein Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft i. S. d. SGB XI als Familienangehöriger des anderen Lebenspartners, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Rz. 73 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v. 20.7.2017 (BGBl. I S. 2787) zum 1.10.2017 ist eine...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.1 Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einfügung in das Jugendhilferecht mit dem Inkrafttreten des SGB VIII mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.3 Abschluss einer Vereinbarungstrias

Rz. 10 Eine Vereinbarung über Leistung nach Abs. 1 Nr. 1, Entgelt Abs. 1 Nr. 2 und Qualitätsentwicklung Abs. 1 Nr. 3, die sog. "Vereinbarungstrias" ist grundsätzlich zwingende Vorbedingung der Entgeltübernahme. Nur unter den engen Voraussetzungen des Abs. 3 kann hiervon eine Ausnahme zugelassen werden. Mit der Formulierung "abgeschlossen worden sind" bringt das Gesetz zum Au...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.13 Privilegierung der Krankenhäuser und vergleichbarer Einrichtungen

Rz. 31 Abs. 5 sieht im Gegensatz zu Abs. 1 eine Zulassung durch Gesetz vor. Mit diesem Absatz ist eine Privilegierung der Krankenhäuser und der sonstigen Einrichtungen geschaffen worden, weil sie von der Zulassung des Abs. 1, die durch Verwaltungsakt erfolgt, abweicht. Die Vorschrift erfasst die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser und die nicht näher definierten sonstigen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.6.1 Leistungs- und Entgeltvereinbarung

Rz. 16 Die Inhalte der Leistungs- und der Entgeltvereinbarung bestimmt das Gesetz im Einzelnen in § 78c , auf dessen Kommentierung insoweit verwiesen wird. Bezüglich der Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung ist § 78b Abs. 1 Nr. 3 die alleinige Rechtsgrundlage. Im sog. jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.2 Inhalt der Norm

Rz. 6 Die Norm wurde seit ihrer Einführung mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Rz. 7 Abs. 1 legt in den Nr. 1 bis 7 abschließend den sachlichen Anwendungsbereich für die Anwendung der §§ 78b bis 78g fest. Abs. 2 beinhaltet hinsi...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4 Beteiligung weiterer Personen nach Abs. 3

Rz. 89 Die ursprünglich in Abs. 2 Satz 3 allein enthaltene Regelung über die Beteiligung weiterer Personen ist durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 3 Satz 1 verschoben worden (vgl. auch: BT-Drs. 5/21 S. 81 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 85) u...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.4 Verhältnis zu § 74

Rz. 39 Umstritten ist unter dem missverständlichen Schlagwort der "Mischfinanzierung", ob neben der Entgeltvereinbarung nach §§ 78a f. zusätzliche Subventionen nach § 74 zulässig sind. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus § 78c Abs. 2 Satz 2, denn danach setzt das Gesetz voraus, dass § 74 von § 78a unberührt bleibt (vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 17, BT-Drs. 11/100030/1998)...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.2 Sozialdaten

Rz. 18 Der von Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff der Sozialdaten bestimmt sich nach § 67 Abs. 2 SGB X i. V. m. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679 (vgl. auch OLG Zweibrücken, Urteil v. 21.2.2013, 6 U 21/12, Rz. 24); danach sind Sozialdaten personenbezogene Daten i. S. v. Art. 4 Nr. 1 VO (EU) 2016/679, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach d...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.7 In der Einrichtung geborenes Kind (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 57 Wird in einer stationären Einrichtung ein Kind geboren, so geht bei der Frage der Zuständigkeit der Hinweis auf den gewöhnlichen Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung ins Leere. Daher knüpft in diesen Fällen das Gesetz die Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt der Mutter an. Hier gelten die generellen Regelungen. Nach seinem Sinn und Zweck ist Abs. 2 Satz ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3.2 Leistungserbringung in Form des Gruppenangebots = Pooling

Rz. 124 Diese in § 112 Abs. 4 SGB IX vorgesehene gemeinsame Erbringung – sog. Pooling – an mehrere Leistungsberechtigte sieht nunmehr auch ausdrücklich Satz 3 vor und betitelt diese Form der Leistungserbringung als Gruppenangebot. Rz. 125 Spezielle Voraussetzung für das Gruppenangebot ist, dass es dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht. Eine gemeinsa...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.2 Erbrachte Leistung

Rz. 9 Die Leistung muss "erbracht" werden. Damit bringt das Gesetz keine zeitliche, sondern eine sachliche Voraussetzung zum Ausdruck. Mit dieser Formulierung wird klargestellt, dass aus dem Abschluss einer Vereinbarung i. S. d. §§ 78a ff. noch keine Pflicht zur Inanspruchnahme bzw. (in früherer Terminologie) "Belegung" einer Einrichtung entsteht. Vielmehr bleibt es bei dem ...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.2 Vorrang der teilstationären Pflege = Prinzip der Wirtschaftlichkeit (Satz 2)

Rz. 32 Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor; Satz 2. Rz. 33 § 3 normiert nicht nur den Vorrang der häuslichen Pflege, sondern das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass die teilstationäre Pflege (§ 41) und die Kurzzeitpflege (§ 42) gegenüber der vollstationären Pflege (§ 43) insoweit ebenfalls vorrangig sin...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2 Anwendungsbereich – Abs. 1

Rz. 18 Der Anwendungsbereich des § 78a Abs. 1 für die bundesrechtlichen Rahmenvorschriften über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen wird auf teil-stationäre und stationäre Leistungen begrenzt, gleichzeitig wird den Ländern mit § 78a Abs. 2 die Möglichkeit eröffnet, weitere Leistungen in den Anwendungsbereich einzubeziehen (so ausdrücklich auch die Ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5 Wissenschaftliche Analysen nach § 79a Abs. 2 (Abs. 1 a. E.)

Rz. 13a Durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) wurde mit Wirkung zum 1.7.2025 in § 78b Abs. 1 a. E. eine Ergänzung der möglichen Vereinbarungen eingefügt. Danach zählen zu den Inhalten einer Vereinbarung nun auch die Mitwirkung an bestimmten wissenschaftlichen Analysen nach § 79a Abs. 2. Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.4 Verpflichtung zum Vereinbarungsabschluss (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 23 Abs. 2 verpflichtet dem Wortlaut nach zum Abschluss solcher Vereinbarungen mit Trägern, die zur Erbringung der Leistung geeignet sind ("sind zu schließen"). Daraus ergibt sich zugunsten der Träger der Einrichtungen oder Dienste ein einklagbarer Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung (so bereits bejahend Wiesner, ZfJ 1999, 79, 83; Baltz, NDV 1998, 377, 381; vgl. auc...mehr

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Jung, SGB XII § 105 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift schließt eine unter Geltung des BSHG gegebene Regelungslücke bei Doppelbezug von 2 jeweils rechtmäßigen Sozialleistungen. Sie trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch Art. 3 Abs. 8 des Neunten Gesetzes zur Ä...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz v. 20.2.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel, 5. Abschnitt SGB V, der mit "Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilm...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.4 Untersuchung- und Berichtspflicht nach Abs. 4

Rz. 27 Nach Abs. 4 trifft das BMFSFJ eine Berichtspflicht über die Wirkung des Gesetzes einschließlich der finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen gegenüber dem Deutschen Bundestag und den Bundesrat (diese Regelung ist erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) eingefügt worden, vgl. BT-Drs. 19/...mehr

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Jung, SGB VIII § 107 Überga... / 1.5 Normzweck

Rz. 9 Sinn der SER-Übergangsregelung des § 107 (wie auch aller anderen Übergangsregelungen) ist bzw. war es, den in der Übergangsvorschrift genannten Bezugsnormen in der jeweiligen Fassung mit Gültigkeit noch bis zum 31.12.2023 für die bestimmten Übergangsfälle weiter Anwendungsbefehl einzuräumen. Rz. 10 Eine weitergehende Begründung der jugendhilferechtlichen Übergangsregelu...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.1.1 Erziehungsgefährdung – ein unbestimmter Rechtsbegriff

Rz. 57 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist; Erziehungsgefährdung. Erforderlich ist das Vorliegen einer erzieherischen Mangellage (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 27 Rz. 41); Hilfe zur Erziehung setzt daher ein Erziehungsdefizit vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 6 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 155 Keine Zuordnungspflicht zu einem vorrangig gesetzlichen Leistungstypus oder dem offenen Leistungsspielraum des § 27 Abs. 2 SGB VIII: BVerwG, Beschluss v. 26.6.2025, 5 B 8.24, Rz. 6; vorgehend: VG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.2.2024, 12 S 3605/21. Zum rechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung, welche Hilfeform im Einzelfall ...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.2 Sozialdatenschutz im Rahmen der Vormund-, Pfleg- und Beistandschaft nach Abs. 2

Rz. 41 Gemäß § 61 Abs. 2 gilt für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung im Rahmen der Tätigkeit des Jugendamtes als Amtspfleger, Amtsvormund, und Beistand nur § 68; der Adressatenkreis ist abschließend geregelt. Rz. 42 Der Gegenvormund hingegen ist als Adressat in Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2023 aus dem Gesetzestext entfernt worden. Durch das Gesetz zur...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 51 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.12.2024 – SN_2024_2538 Bd, Nachweispflicht im Rahmen der Kostenerstattung, JAmt 2025, 134; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.2.2025 – SN_2025_0100 Bd – Information der nicht sorgeberechtigten Eltern über ein Strafverfah...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.9 Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für Heilmittelerbringer

Rz. 25 Nach § 124 Abs. 4 i. d. F. v. 10.5.2019 ist der GKV-Spitzenverband gehalten, Empfehlungen für die Zulassungen der Heilmittelerbringer herauszugeben. Die Formulierung "gibt ab" ist für den GKV-Spitzenverband zwingend, ein Dispositionsrecht steht ihm nicht zu. Bei der Erarbeitung der Zulassungsempfehlungen sollen die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen m...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; Binder, Die Rolle der Verfahrenslotsinnen im Kinderschutz, JAmt 2024, 626; DIJuF-Rechtsgutachten v...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.3 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 31 Die Zuständigkeit für eine stationäre Leistung in einer Einrichtung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Leistungssuchenden im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung oder in den 2 letzten Monaten vor der Aufnahme (Abs. 2 Satz 1). Das Gesetz verwendet die Begriffe gewöhnlicher Aufenthalt und gewöhnlicher Aufenthaltsort synonym, eine sachliche Unters...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.6 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 68 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 29 Zur Angleichung der Rechtskreise und zur geplanten Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab 1.1.2028 sind einige rechtliche Harmonisierungen notwendig. So sollte auch für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung nach § 35a ausdrücklich das Merkmal der "Wesentlichkeit der Behinderung" vorgesehen werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 1a § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrechte der Anspruchsberechtigten (zu einem möglichen idealtypischen Ablauf des Hilfeplanverfahrens, vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rz. 57). Das Hilfeplanverfahren dient dem Ziel, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27ff.) für einen jungen Menschen festzustellen und die für ihn notwendigen und geeigneten Hilfen zu be...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 Satz 1 normiert den Grundsatz, wonach der tatsächliche Aufenthalt des Hilfesuchenden für die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers maßgeblich ist. Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (BVerwG, Urteil v. 17.11.1994, 5 C 13/92; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2006, L 7 SO 4415/05). Daher ist eine schnelle, möglichst einfache ...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.2 Grundsatz der aktivierenden Pflege (Satz 2)

Rz. 28 Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424), in Kraft ab 1.1.2017, ergänzte in Abs. 1 Satz 2 die aktivierende Pflege (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BT-Drs. 18/5926 S. 107 = BR-Drs. 354/15 S. 112). Rz. 29 Die aktivierende Pflege ist anerkannter ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.2.1 Prinzip "offener Leistungskatalog"

Rz. 85 Der Begriff "insbesondere" macht deutlich, dass es sich um einen offenen Leistungskatalog handelt. Das Gesetz enthält keine abschließende Aufzählung möglicher Hilfeformen, vielmehr lässt der Wortlaut "insbesondere" Raum auch für andere, ungenannte Hilfeformen, auf die bei entsprechendem erzieherischen Bedarf ein Anspruch besteht. Deshalb kann auch eine atypische neue,...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.6.2 Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Rz. 17 Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung enthält die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, und zwar nicht nur im Sinne einer Beschreibung des bestehenden Zustandes, sondern auch mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Leistungsangebote. Die Sicherung der Qualität im Bereich des Sozialen und vor allem der Jugendhilfe ist ein ständige...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.2 Rechtsfolgen der Entgeltübernahme

Rz. 20 Obwohl der Wortlaut des Abs. 1 lediglich gesetzliche Voraussetzungen einer "Übernahme des Leistungsentgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten" regelt, betrifft die Entgeltübernahme sowohl die Rechtsbeziehungen im Verhältnis zwischen dem Jugendamt als öffentlichen Träger der Jugendhilfe und Leistungsberechtigten (Grundverhältnis) wie auch zwischen dem Jugendamt als K...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.6 Kurzer Überblick über andere Instrumente sozialrechtlichen Aushandelns

Rz. 18 In den Sozialgesetzbüchern finden sich eine Vielzahl an Regelungen zu Aushandlungsprozessen im Sozialrecht (vgl. auch bei Rixen, Sozialrecht aktuell Sonderheft 2024, 181; Siefert, Sozialrecht aktuell Sonderheft 2024, 216; Hollo, Sozialrecht aktuell Sonderheft 2024, 225; Becker, Sozialrecht aktuell Sonderheft 2024, 191; vgl. zusammenfassend auch Schnitzer, Sozialrecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.3 Gegenstand und Bestandteile des Hilfeplanverfahrens

Rz. 67 Gegenstand des Hilfeplans ist daher nach der gesetzgeberischen Intention nur die Hilfeartentscheidung. Nur die Hilfeartentscheidung im Hilfeplanverfahren setzt den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 voraus und ist damit zwingende Voraussetzung. Damit ist Voraussetzung für die Notwendigkeit der Erstellung eines Hilfeplans auch, dass eine Hilfe voraussichtlich für länger...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3 Sonderzuständigkeit bei Hilfe in stationären Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 23 Von der Grundregel der Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt gibt es eine weitere bedeutsame Ausnahme. Diese betrifft Leistungen in stationären Einrichtungen, dafür wird an den gewöhnlichen Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung angeknüpft (Abs. 2 Satz 1). Nach altem Recht galt auch für stationäre Leistungen in Einrichtungen die Zuständigkeit des tatsächl...mehr