Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.7 Schenkungen und Erbschaften

Rz. 87 Schenkungen und Erbschaften erfolgen aus privatem Anlass. Ertragsteuerlich kommt es zu einer nicht steuerbaren Vermögensmehrung, da die Einkommensteuer eine Erwerbseinkommensteuer und keine allgemeine Bereicherungssteuer darstellt.[1] Wird der Gegenstand nach der Schenkung/Erbschaft erstmals betrieblich genutzt bzw. dem Unternehmen zugeordnet, kommt es zu einer Einlag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Selbstständigkeit

Rz. 63 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 UStG kann nur eine selbstständige Tätigkeit zur Unternehmereigenschaft führen. Die Frage, wann eine Tätigkeit nicht selbstständig ausgeübt wird, wird im Umsatzsteuerrecht nicht positiv, sondern über § 2 Abs. 2 UStG negativ abgegrenzt. Die Tätigkeit wird danach in den folgenden Fällen nicht selbstständig ausgeführt: Eine natürliche Person ist in ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

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Taxonomien: Änderungen in d... / 2 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.1 Einlagen und Entnahmen

Rz. 8 Die außerbilanzielle Korrektur von Einlagen und Entnahmen hat mehrere Varianten. I. d. R. ist der Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung der handelsrechtliche Jahresüberschuss. Im System der doppelten Buchführung werden die Konten Privateinlage und Privatentnahmen ohne den Umweg über die Gewinn- und Verlustrechnung direkt auf das Eigenkapital abgeschlossen....mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.1 Liebhaberei

Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sich die Frage, ob der Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Fehlt es an dieser, liegt eine steuerlich irrelevante Betätigung im privaten Bereich vor. Wird z. B. eine unternehmerische Betätigung (z. B. Mitunternehmer einer Verlustzuweisungsgesellschaft) als Liebhaberei qualifiziert, fallen die Verluste im...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft

Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steuersubjekt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Sie ist allerdings Gewinnermittlungssubjekt[1] und Steuerschuldner der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Es gilt das Prinzip der 2-stufigen Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung. Das System der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen ist zwar eine Durchbr...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.5 Stille Gesellschaften nach § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG

Rz. 206 Der Gesetzgeber hat durch die Einführung von § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. und § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG die Verlustverrechnung im Kapitalgesellschaftskonzern über typische oder atypische stille Gesellschaften abgeschafft. Der aus einer solchen Gesellschaft zugewiesene Verlust ist beim Gesellschafter außerbilanziell hinzuzuaddieren.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.4 Kapitalrückzahlung aufgrund eines Besserungsscheins

Rz. 127 Der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein [1] führt 2-mal zu einer außerbilanziellen Korrektur. Im Zeitpunkt des Verzichts entsteht in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ein Ertrag. Soweit die Forderung werthaltig ist, ist eine verdeckte Einlage zu berücksichtigen. Kommt es später zum Besserungsfall, ist bilanziell i. H. d. auflebenden Verbindlichkei...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.5 Feststellungsmodalitäten

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.3 Dividenden, Zinsen und Lizenzentgelte nach EU-Richtlinien

Rz. 92 Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen in der EU sollen im Quellenstaat nicht besteuert werden. Dies ergibt sich aus der Mutter/Tochter-Richtlinie,[1] und der Zins-und-Lizenz-Richtlinie[2] die durch § 43b und § 50g EStG in nationales Recht umgesetzt wurden. Die Dividenden, Zinsen und Lizenzeinnahmen des beschränkt steuerpflichtigen Glä...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.5 Sanierungsertrag

Rz. 94 Von einem Sanierungsgewinn spricht man, wenn Gläubiger anlässlich der Krise auf die gesamten oder einen Teil ihrer Forderungen gegenüber dem Unternehmen verzichten. Die Befreiung von den Schulden ist handelsrechtlich und steuerlich ertragswirksam.[1] Der Sanierungsertrag ist nach § 3a EStG steuerfrei. Es kommt also zu einer außerbilanziellen Kürzung.[2] Rz. 95 Die Steu...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.4 Eigenkapitalspiegel

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Seit 2015 gibt es in § 3c Abs. 2 Sat...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, (§ 3 Nr. 40 Satz 1d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Unternehmereigenschaft bei Geschäftsführungsleistungen

Rz. 134 Umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten ergeben sich auch bei der Beurteilung der Geschäftsführungstätigkeit eines Gesellschafters gegenüber "seiner" Gesellschaft. Die Geschäftsführungsleistung bei einer Personengesellschaft – insbesondere auch durch eine juristische Person – wurde früher als nicht steuerbarer Gesellschafterbeitrag angesehen, auch wenn ein Sonderentgel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.4 Allgemeine Ansatzvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 9 Größenabhängige Erleichterung nach §§ 267 und 267a HGB

Rz. 27 Die größenabhängigen Erleichterungen beziehen sich auf die Gliederungstiefe und die Erstellungspflichten von Jahresabschlussbestandteilen sowie auf deren Prüfung und Offenlegung. Der Gesetzgeber hatte zuletzt mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte auf Basis euro...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Auslegungskriterien zur Nachhaltigkeit im nationalen Recht

Rz. 78 Während die frühere Rechtsprechung[1] eher von quantitativen Aspekten bei der Prüfung der Nachhaltigkeit ausging, wird in der aktuellen Rechtsprechung vermehrt auf qualitative Kriterien für die Nachhaltigkeit Bezug genommen. Unter Berücksichtigung quantitativer Aspekte ergab sich eine nachhaltige Tätigkeit bei Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen, bei Vornahme ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.2 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

Rz. 250 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt nicht voraus, dass der Organträger Inhaber aller Anteile an der Organgesellschaft ist. Da nach dem Gewinnabführungsvertrag der Organgesellschaft aber der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt werden muss, verlangt das Gesellschaftsrecht eine jährliche Ausgleichszahlung für Minderheitsgesellschafter, § 304 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.1 Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsanordnung (PA) i. S. d. § 196 AO bekanntgegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO). Dieser Ausschlussgrund greift nicht ein, wenn der Prüfer – wie oft – seine Prüfung und den Versand der PA zunächst telefonisch ankündigt. In der Zeit bis zur Bekanntgabe der PA ist daher die Selbstanzeige nicht gesperrt. Es ist umstritt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Organträger als Unternehmer

Rz. 207 § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bestimmt, dass Organschaft dann vorliegen soll, wenn eine juristische Person (zur Möglichkeit der Eingliederung einer Personenhandelsgesellschaft nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH vgl. Rz. 182a ff.) in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Damit ist vorgegeben, dass der Organträger selbst die Unternehmereigenschaft nach den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2 Verdeckte Einlage

Rz. 75 Steuerlich liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn die Gesellschaft für die Leistung des Gesellschafters keine oder keine gleichwertige Gegenleistung erbringt. In Höhe des unentgeltlichen Teils kommt es zu einer verdeckten Einlage. Die Rechtsfolgen einer verdeckten Einlage unterscheiden sich in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens, in das die Einlage erfolg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.5 Bewältigung von Konfliktsituationen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.3 Allgemeine Erläuterungen zu den Abschlussbestandteilen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Einfluss des Unionsrechts auf die nationale Anwendung des Unternehmerbegriffs

Rz. 10 Das Unionsrecht hat einen immer größeren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland, begründet durch den Anwendungsvorrang unionsrechtlicher vor den innerstaatlichen Normen, vgl. dazu ausführlich die Einführung in das EU-Recht. Es gibt kaum eine Entwicklung in der Rechtsauffassung bezüglich der Unternehmereigenschaft, die nicht durch die Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.7

Zusammen mit dem Schreiben vom 9.6.2023 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Kerntaxonomie-Version 6.7 vom 1.4.2023 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind weiter wie bisher unter www.esteuer.de abrufbar. Insofern wird an dieser Stelle nur auf die Änderungen zur jeweiligen Vorversion hingewiesen. Anzuwenden si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG) unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portfolioanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG vor. Rz. 212 Nach § 8b Abs. 4 KStG wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn zum Beginn des Veranlagungszeitraums eine unmittelbare Beteil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 125 Die GbR ist seit dem 1.10.2024 nicht mehr uneingeschränkt (teilrechts)fähig. § 705 Abs. 2 unterscheidet vielmehr die rechtsfähige GbR von der nicht rechtfähigen GbR. Rechtsfähig ist eine GbR nur, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Nur sie hat nach § 713 BGB eignes Gesellschaftsvermögen. Die GbR kann den Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / c) Fehlen eines (ordnungsgemäß geführten) Fahrtenbuchs

Sofern kein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch geführt wurde, ist oft der zentrale Diskussionspunkt, ob eine private Nutzung (und damit eine Entnahmebesteuerung) des betrieblichen Fahrzeugs deshalb ausgeschlossen wird, da der Gesellschafter ein anderes (mindestens gleichwertiges) Fahrzeug außerhalb des BV nutzen kann. Dies sind insbesondere Pkw, die dem Gesellschafter oder einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Vertreter

Rz. 17 Ist ein Wohnungseigentümer nicht voll geschäftsfähig, ist sein gesetzlicher Vertreter zu laden, etwa die Eltern. Steht das Wohnungseigentum mehreren Eigentümern als Bruchteilsgemeinschaft zu, sind sie alle zu laden, sofern die ­Gemeinschaftsordnung keine Sonderregelung (etwa die Vertretung durch einen Eigentümer) vorsieht. Bei Gesellschaften wie OHG oder KG ist der ve...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Zum prozessualen Begriff des Wohnungseigentümers

Rz. 9 Die Zuständigkeit für den besonderen Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 2 WEG) sowie die ausschließlichen Gerichtsstände nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und Nr. 4 WEG knüpfen an den Begriff des "Wohnungseigentümers" an. Rz. 10 Wer Wohnungseigentümer ist, stellt im Zusammenhang mit der Zuständigkeit eine sog. "doppelt relevante Tatsache" dar, d.h. eine solche Tatsache, die s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Wohnungseigentümer

Rz. 224 Schuldner der Beitragsforderung ist grundsätzlich der jeweilige im Grundbuch eingetragene Eigentümer der Wohnung. Mehrere Personen, die als Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft Eigentümer einer Wohnung sind, schulden die Beiträge als Gesamtschuldner. Mitglieder von Gesamthandsgemeinschaften schulden die Beiträge ebenfalls als Gesamtschuldner. Ist Wohnungseigentüme...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Schaden und Schadenszuordnung

Rz. 469 Für die Zeit vor dem 1.12.2020 war die Schadenszuordnung unproblematisch, weil unzweifelhaft nur die Wohnungseigentümer als Geschädigte anzusehen waren.[398] Nach den Neuregelungen im WEG wäre die strikte Differenzierung zwischen dem Vermögen der GdWE und dem Vermögen der Wohnungseigentümer wünschenswert und würde erheblich zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit beit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / II. Risiko der Ausschüttungsbesteuerung und Schenkungsteuer

Allerdings bringt auch die Bildung personenbezogener Kapitalrücklagen steuerliche Folgeprobleme mit sich: Besteuerung ohne tatsächlichen Geldzufluss: Zum einen droht ertragsteuerlich bei der gesonderten Zuweisung eines Gewinnanteils an einen Gesellschafter eine als "dry income" bezeichnete Besteuerung ohne tatsächlichen Geldzufluss. Denn insbesondere bei beherrschenden Gesell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Informationspflicht des Gerichts

Rz. 155 Auch das Gericht kann – in Ausnahmefällen – verpflichtet sein, die Wohnungseigentümer über die Erhebung einer Beschlussklage zu informieren. Der Gesetzgeber hat insofern in seiner Begründung auf eine Entscheidung des BVerfG vom 9.2.1982 Bezug genommen,[126] wonach eine Informationspflicht des Gerichts in bestimmten Fällen aus Art. 103 Abs. 1 GG folgen könne. Hierbei i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / 2. Klare Dokumentation und Umsetzung

Ferner ist darauf zu achten, dass die personenbezogenen Rücklagen klar dokumentiert und buchhalterisch zutreffend umgesetzt werden. Insbesondere bei der Feststellung des Jahresabschlusses ist auf einen entsprechenden Ausweis zu achten, denn dem Jahresabschluss kommt insoweit die Bedeutung einer Verbindlichkeitserklärung der Bilanz sowohl im Verhältnis der Gesellschafter zur Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 1. Pkw im Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften

Wenn die Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) die Eigentümerin eines Fahrzeugs (E-Autos) ist, braucht die betriebliche Nutzungsquote für die Zuordnung zu ihrem BV regelmäßig nicht näher geprüft zu werden, da ihr Gesellschaftsvermögen im Regelfall automatisch steuerrechtliches BV bildet.[8] Beachten Sie: Lediglich für den Fall der ausschließlichen Privatnutzung (oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / 1. Gesellschaftsrechtliche Aspekte disquotaler Einlagen

In der gesellschaftsrechtlichen Praxis zeigt sich jedoch, dass nicht sämtliche Gesellschafter in der Lage oder bereit sind, Zuzahlungen in gleicher Höhe zu leisten. Daraus resultieren disquotale Einlagen, bei denen die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft nicht im selben Verhältnis wie die Zuzahlungen in die Kapitalrücklage stehen.[2] Der zuzahlende Gesellschafter ha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Marc Nürnberger, RA/FASt/StB[*] In der Praxis ist gelegentlich erforderlich, dass Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Einlagen leisten, die nicht ihrer Beteiligungsquote entsprechen (sog. disquotale Einlagen). Damit der überquotale geleistete Betrag bei einer späteren Rückgewähr wieder zugunsten des Gesellschafters berück...mehr