Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / b) Gruppenträger

Rz. 196 [Autor/Zitation] Der Gruppenträger steht an der Spitze der Unternehmensgruppe. Der Gruppenträger hat das steuerliche Ergebnis der gesamten Gruppe zu versteuern (öKStR 2013 Rz. 1021). Eine Körperschaft kann nur Mitglied einer Unternehmensgruppe sein und nicht zugleich Gruppenträger (vgl. VwGH v. 26.7.2017, Ro 2016/13/0007; öKStR 2013 Rz. 1031). § 9 Abs. 3 öKStG enthält...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, deren Bewertung und Berichtigung, insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung

Rz. 396 Forderungen aus Lieferung- und Leistungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, Damit...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 3. Gewinnermittlung beim Organträger

Rz. 106 [Autor/Zitation] Das Einkommen des Organträgers setzt sich zusammen aus dem eigenen Einkommen und den Einkommen der Organgesellschaften, die aufgrund des Gewinnabführungsvertrags abzuführen waren. Hierfür spricht der Wortlaut des § 14 Abs. 1 KStG. Dies ist im Ergebnis auch die Auffassung der Finanzverwaltung (R 7.1 KStR; aA Ebber in BeckOK KStG17, § 14 Rz. 539), nach ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Betriebsaufspaltung

Rz. 204 Zur Aufdeckung von stillen Reserven und somit zu Veräußerungsgewinnen kann es auch kommen, wenn eine Betriebsaufspaltung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beendet wird. Rz. 205 Hinweis Durch Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, auch bei Güterstandesschaukel entsteht zwar keine Schenkungsteuerpflicht, es sind aber die ertragssteuerlichen Konseque...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vermögenausweis bei Personengesellschaften

Rz. 32 [Autor/Zitation] Auch der Steuerbilanz (s. Rz. 42 ff.) liegt die Abgrenzung des auszuweisenden Betriebsvermögens vom Privatvermögen zugrunde, wobei die Trennlinie nicht immer gleich verläuft. Bei Personengesellschaften sind zwei wesentliche Abweichungen von der steuerrechtlichen Behandlung zu beachten: Zunächst ist das steuerliche Sonderbetriebsvermögen handelsrechtlic...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Gewinnermittlung bei der Organgesellschaft

Rz. 96 [Autor/Zitation] Für die Einkommensermittlung auf der Ebene der Organgesellschaft gilt folgendes Schema (Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 202 [12/2021]):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Fallgruppen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Bei Ist-Kaufleuten (§ 1 Abs. 1) beginnt das Handelsgewerbe zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen (Drüen in KKD10, § 242 HGB Rz. 1a; Kleindiek in BeckOGK HGB, § 242 Rz. 22 [6/2022]). Dieser Zeitpunkt muss sich immer mit dem Zeitpunkt des Beginns der vollkaufmännischen Tätigkeit decken, weil letzterer bereits mit den ersten nach a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gewährleistungen für fremde Leistungen

Rz. 107 [Autor/Zitation] Zu den sonstigen Gewährleistungen (zum Begriff vgl. Rz. 81) werden Kurs- und Ausbietungsgarantien gerechnet. Durch eine Kursgarantie übernimmt der Garant die Verpflichtung, den Garantieempfänger von Nachteilen freizustellen, die diesen als Inhaber von Wertpapieren infolge von Kursschwankungen treffen. Die Ausbietungsgarantie enthält die Zusage, dafür ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 143 [Autor/Zitation] § 189 Abs. 1 Z 3 öUGB definiert iVm. § 189 Abs. 4 öUGB die Rechnungslegungspflicht für jene Unternehmer, die nicht schon gem. § 189 Abs. 1 Z 1 oder 2 öUGB oder aufgrund anderer gesetzlicher Sonderbestimmungen rechnungslegungspflichtig sind. Damit werden insbes. Einzelunternehmer und die unternehmerisch tätige nicht-kapitalistische OG/KG mit zumindest ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Steuerrecht

Rz. 225 [Autor/Zitation] Steuerrechtlich richtet sich der Ansatz der übergegangenen Wirtschaftsgüter nach dem UmwStG . Dieses lässt – abhängig von der Art des übergegangenen Vermögens bzw. der beteiligten Rechtsformen – idR eine Buchwertfortführung zu, sofern die Besteuerung der stillen Reserven in Deutschland sichergestellt ist. Der sachliche Anwendungsbereich des UmwStG best...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufwendungen für die Eigenkapitalbeschaffung

Rz. 225 [Autor/Zitation] Aufwendungen für die Eigenkapitalbeschaffung umfassen alle Aufwendungen, die zum Zweck der Ausstattung eines Unternehmens mit Eigenkapital geleistet werden (insbes. Kosten für die Erstellung und Prüfung von Prospekten, Ausgestaltung und Druck von Aktienurkunden, Presse- und Fernsehwerbung, Emissionskosten usw.; s. dazu auch Rz. 61), wobei davon nur di...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Interner Betriebsvergleich durch Nachkalkulation

Rz. 1098 Bei einer Nachkalkulation werden betriebsinterne Daten wie Wareneinsatz und vorgegebene Verkaufspreise in Beziehung gesetzt und hochgerechnet. Die Nachkalkulation führt aber zu großen Unschärfen, wenn ein Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen arbeitet, viele verschiedene Warengruppen im Sortiment hat oder sehr unterschiedliche Dienstleistungen erbringt. Die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Einfache Buchführung

Rz. 162 Die einfache Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Geschäftsvorfälle lediglich mit einer Buchung, d.h. ohne Gegenbuchung erfasst werden. In einer Grundaufzeichnung (heute meist Excel-Tabelle) werden die Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge meist differenziert nach Ertrag- und Aufwandverbuchungen aufgezeichnet. Ein Kassenbuch dient der Doku...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Abweichendes wirtschaftliches Eigentum an der Personengesellschaftsbeteiligung

Rz. 157 [Autor/Zitation] Rechtlich geschützte Position: Eine Zuordnung der Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Betriebsvermögen ist, losgelöst von der Erfüllung der gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen, (schon) dann vorzunehmen, wenn ein abweichendes wirtschaftliches Eigentum gegeben ist. So ist es insbes. möglich, dass das wirtschaftliche Eigentum an einem Gese...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 548 Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung, die grundsätzlich nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG bestimmt wird, d.h. durch Zu- und Abfluss von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Rz. 549 Hinweis Aufgrund der Einführung des Formulars "EÜR"(ab VZ 2005, § 60 Abs. 4 EStDV) besteht die Möglichkeit, wieder auf die einfache Buchführu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Gliederung der Verbindlichkeiten

Rz. 94 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die unter das PublG fallen, sowie Personengesellschaften iSd. § 264a haben bei der Gliederung der Verbindlichkeiten § 266 Abs. 3 C. 1.–8. zu beachten. Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 ist der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr einerseits und einer Restlaufzeit von mehr als einem Jah...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt der Darstellung

Rz. 41 [Autor/Zitation] § 247 Abs. 1 nennt die gesondert auszuweisenden Bilanzposten, gibt damit aber keine Mindestgliederung der Bilanz vor, wie sich aus dem Zusatz "und hinreichend aufzugliedern" ergibt. Als Mindestgliederung ist der Ausweis von Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden und RAP nicht hinreichend (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 247 Rz. 8 [1/2022]; Klei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abgrenzung von Rücklagen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Rücklagen gehören anders als die Rückstellungen nicht zu den Schulden des Bilanzierenden (vgl. Rz. 4, 11), sondern sind Teil des Eigenkapitals (Kirsch, Rechnungslegung, § 249 Rz. 16 [10/2020]; Scheffler in Beck HdR, B 233 Rz. 15 [1/2021]). Sie stammen aus nicht ausgeschütteten Gewinnen oder aus Leistungen der Gesellschafter in das Eigenkapital einer Ge...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / I. Kapitalmarktbilanzrecht (IFRS)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die handelsrechtliche Rechnungslegung nach den Vorschriften des Dritten Buchs und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung steht, wie die Jahresabschlussrichtlinie, in einem engen nachbarschaftlichen Verhältnis zu den IFRS. Beide Systeme bestehen sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene nebeneinander. Sie beeinflussen sich durch den Aus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Rangrücktritt

Rz. 106 [Autor/Zitation] Eine mit einem einfachen Rangrücktritt versehene Schuld beeinflusst die Passivierung der Schuld in der Handels- und Steuerbilanz nicht (vgl. BMF v. 8.9.2006 – IV B 2 - S 2133 – 10/06, BStBl. I 2006, 497 Rz. 4). Insbesondere greift das steuerbilanzielle Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG nicht, da durch die Tilgungsmöglichkeit aus sonstigem freie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Differenzierung zwischen vermögensverwaltenden Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften

Rz. 150 [Autor/Zitation] Im Ertragsteuerrecht stellt ein Anteil an einer Personengesellschaft kein Wirtschaftsgut dar. Die steuerbilanzielle Behandlung der Anteile hängt grundlegend davon ab, ob die Personengesellschaft ein steuerrechtliches Betriebsvermögen bildet, weil sie Gewinneinkünfte erzielt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Von besonderer Bedeutung ist hier das Vorliege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Steuerliches Verfahrensrecht

Rz. 214 [Autor/Zitation] Auch steuerverfahrensrechtlich wird der speziellen Verbindung und dem etwaigen Bedürfnis nach Wahrung des Steuergeheimnisses durch eine eigene gesonderte Feststellung der Einkünfte der Hauptgesellschaft und der atypischen Unterbeteiligungsgesellschaft Rechnung getragen. Besteht allgemeines Einverständnis der Feststellungsbeteiligten (auch in der Haupt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Nießbrauch im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rz. 216 [Autor/Zitation] Sollen im Bereich des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts die Begünstigungen für die Übertragung von Beteiligungen an einer Personengesellschaft als Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch genommen werden, so darf ein an der Beteiligung bestellter Nießbrauch nicht eine Mitunternehmerstellung begründen, die der Gesellschafter und Schenker...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff und Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 48 [Autor/Zitation] Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der GuV. Danach verkörpert diese eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen eines GJ, die vom Kaufmann für den Schluss eines jeden GJ aufzustellen ist. Damit handelt es sich bei der GuV um ein zeitraumbezogenes Informationsinstrument (Böcking/Gros in EBJS4, § 242 HGB Rz. 13; Kahle/Wildermuth in HKMS...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 33. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 103 Mit dem MoPeG[52] wird die von der Rechtsprechung bereits anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR in allen Regelungen des BGB konsequent umgesetzt. Die GbR wird dabei nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern praxisnah am Leitbild eines auf Dauer angelegten Zusammenschlusses ausgerichtet. Es wird künftig eine rechtsfähige und eine nicht rechtsfähi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des § 259 bezieht eine Vorlagepflicht nach § 258 mit ein, ist aber nicht darauf beschränkt (Paulus/Leinen in Haufe BilKomm. (online), § 259 Rz. 1 [11/2021]; Reich/Szczesny/Voß in Heidel/Schall3, § 259 Rz. 5; Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 259 HGB Rz. 1; anders Bartone in BKT, Bilanzrecht, § 259 HGB Rz. 2 [5/2020]). Rz. 4 [Autor/Zi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 385 [Autor/Zitation] § 196 öUGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen dürfen nicht mit Ert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 139 [Autor/Zitation] § 189 öUGB schränkt die Rechnungslegungspflicht, die zu einer verpflichtenden Buchführungs- und Bilanzierungspflicht führt, auf folgende Unternehmer ein:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Verlustzuweisung auf nicht beherrschende Anteile

Tz. 421 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.B94 regelt grundsätzlich die beteiligungsproportionale Zuweisung des Periodenergebnisses sowie sämtlicher Bestandteile der "übrigen Gesamtleistung" (other comprehensive income) konsolidierter Tochterunternehmen auf nicht beherrschende Anteile im Konzernabschluss. Tz. 422 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Gesamtleistung der Periode (total ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fruchtgenuss

Rz. 439 [Autor/Zitation] Das Fruchtgenussrecht ist eine Personaldienstbarkeit und in §§ 509 bis 520 öABGB geregelt. Das Zivilrecht umschreibt den Fruchtgenuss als ein "Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen" (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 183). Jede fremde unverbrauchbare, unbewegliche oder bewegliche Sache kann Gegenstand...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Unterzeichnungspflicht

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Unterzeichnung des JA ist als Bestandteil der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten öffentlich-rechtlicher Natur (Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 245 Rz. 2; Justenhoven/Meyer in Beck BilKomm.13, § 245 HGB Rz. 9; insoweit auch Merkt in Hopt41, § 245 HGB Rz. 1 f.) und dient somit den Interessen der Jahresabschlussadressaten, insbes. de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 51 [Autor/Zitation] Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens dürfen nach § 248 Abs. 1 Nr. 1 grds. nicht aktiviert werden; sie sind unmittelbar aufwandswirksam zu erfassen. Da Gründungsaufwendungen regelmäßig weder zu einem Vermögensgegenstand führen noch die Ansatzvoraussetzungen eines aktiven RAP erfüllen (kein Aufwand für eine "bestimmte Zeit" nach dem Bilanzsti...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / Schrifttum:

Rittner, Die sogenannte wirtschaftliche Betrachtungsweise in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 1975; Lange, Bilanzrecht und Ökonomische Theorie des Rechts, 1999; Icking, Die Rechtnatur des Handelsbilanzrechts – zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht, 2000; Hennrichs/Schubert, EG-Rechtswidrigkeit übermäßiger Angabepflichten nach IFRS,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 39 [Autor/Zitation] § 194 öUGB Unterzeichnung 1 Der Jahresabschluß ist vom Unternehmer unter Beisetzung des Datums zu unterzeichnen.2 Sind mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 4–24, 39–51) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 4–...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Tatsächlicher Vollzug trotz zivilrechtlicher Verstöße

Rz. 215 [Autor/Zitation] Hat der Nießbraucher eine gesicherte rechtliche Position und die erforderliche Mitunternehmerinitiative sowie das Mitunternehmerrisiko zurückbehalten und so sein wirtschaftliches Eigentum an der Beteiligung begründet (dazu Rz. 193 ff.), so ist eine etwaige zivilrechtliche Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Rechtsgestaltung nach § 41 AO unerheblich f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff

Rz. 74 [Autor/Zitation] Eine Legaldefinition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich im Gesetz nicht. Das Eigenkapital ist eine Residualgröße, nämlich der Saldo zwischen den Aktiv- und den weiteren Passivposten der Bilanz (Justenhoven/Roland in Beck BilKomm.13, § 247 HGB Rz. 130; Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 247 Rz. 14). Um das Eigenkapital zutreffend zu ermitteln, ist bei ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Bezugszeiträume

Rz. 638 Der laufende Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet (§ 11 Abs. 1 i.V.m. § 38a Abs. 1 S. 2 EStG), während die sonstigen Bezüge im Kalenderjahr bezogen werden, in dem sie dem Arbeitnehmer zufließen (§ 11 Abs. 1 i.V.m. § 38a Abs. 1 S. 3 EStG). Ein Bezug liegt beim Gesellschafter/Geschäftsführer bei Nichtauszahlung der vere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Form und Gliederung

Rz. 78 [Autor/Zitation] Die Beachtung der Grundsätze für die formelle Ordnungsmäßigkeit bedingt eine der Übersichtlichkeit dienende Gliederung. Diese muss dem in § 238 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck kommenden Kriterium der intersubjektiven Nachvollziehbarkeit genügen (vgl. dazu § 238 Rz. 101 f.). Da das Inventar der Erfassung von Posten der Bilanz dient, bietet sich eine – ggf. n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Sonstige Rechtsgrundlagen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Neben den bereits genannten enthält die österreichische Rechtsordnung zahlreiche privatrechtliche Bestimmungen, die die Vorlage von bzw. Einsichtnahme in Bücher(n) regeln – etwa Einsichtsrechte der Gesellschafter von Personengesellschaften oder im Bereich des Arbeits- und Immobilienrechts (s. hierzu ausführlich Steiner in Straube/Ratka/Rauter3, § 213 R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Personengesellschaft

Rz. 398 [Autor/Zitation] Die OG und die KG haben uneingeschränkte eigene Rechtsfähigkeit und sind somit Träger des Gesellschaftsvermögens (§ 105 und § 161 Abs. 2 öUGB; Siller, FJ 2013, 387), welches der Personengesellschaft zuzurechnen ist. Dieses Gesellschaftsvermögen ist zu unterscheiden vom Privatvermögen der Gesellschafter, das diese im Rahmen von Leistungsbeziehungen der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Kapitalkonsolidierung

Tz. 252 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.B86 (b) verweist bzgl. der Einzelheiten der Kapitalkonsolidierung sowie der Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Goodwills auf die detaillierten Regelungen des IFRS 3. In der allgemein gehaltenen Regelung des IFRS 10.B86 (b) wird lediglich gefordert, Kapitalverflechtungen zwischen dem Mutterunternehmen und se...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gliederung

Rz. 120 [Autor/Zitation] Für Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die unter das PublG fallen, sowie Personengesellschaften iSd. § 264a gilt die Gliederung des § 266 Abs. 2 A. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen allerdings nur nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen aufzugliedern. Kleinstkapitalgesellschaften gem. § 267a dürfen das gesamte A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Eingetragene Personengesellschaften

Rz. 158 [Autor/Zitation] Eine eingetragene Personengesellschaft (insbes. OG/KG) entsteht als solche mit der Firmenbucheintragung; zuvor besteht eine GesbR (vgl. Koppensteiner/Auer in Straube/Ratka/Rauter4, § 123 Rz. 10 mwN), wobei deren sämtlichen Rechte und Pflichten mit der Firmenbucheintragung automatisch auf die eingetragene Personengesellschaft übergehen. Der Wechsel der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beizulegender Wert

Rz. 500 [Autor/Zitation] Einlagen und Zuwendungen sowie Entnahmen sind beim übernehmenden Rechtsträger mit dem beizulegenden Wert anzusetzen, soweit sich nicht aus der Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen ein geringerer Wert ergibt (§ 202 Abs. 1 öUGB). Der Ansatz des beizulegenden Werts ist – abgesehen vom Wahlrecht in § 202 Abs. 2 öUGB – verpflichtend; Unterbewertungen oder Zw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Adressatenkreis

Rz. 98 [Autor/Zitation] Jeder rechnungspflichtige Unternehmer ist zur Aufbewahrung verpflichtet (vgl. Hilber in U. Torggler3, § 212 Rz. 4). Des weiteren ist § 212 öUGB auf jene Rechtsträger anzuwenden, für die der Erste Abschnitt des Dritten Buches kraft Verweises gilt, insbes. auf Privatstiftungen (§ 18 öPSG), Genossenschaften mit einem kaufmännisch eingerichteten Geschäftsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Rz. 300 Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind...mehr