Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.5 Verschmelzungsprüfung

Rz. 16 In § 9 Abs. 1 UmwG ist eine Prüfung der Verschmelzung (konkret des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs – nicht aber des Verschmelzungsberichts) festgeschrieben, die – in Abhängigkeit der Rechtsform der Rechtsträger – zum Tragen kommt, sofern in den jeweilig relevanten Abschnitten bzw. Unterabschnitten des UmwG auf die Regelung des § 9 UmwG Bezug genommen wird....mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.6 Schadensersatzansprüche, §§ 25 ff. UmwG u. a.

Rz. 64 Adressaten für etwaige aus Umwandlungen resultierende Schadensersatzansprüche sind allen voran die Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger. Die Mitglieder des Vertretungsorgans und ggf. des Aufsichtsorgans eines übertragenden Rechtsträgers sind nach § 25 Abs. 1 UmwG zum Schadensersatz in dem Umfang verpflichtet, den ihr Rechtsträger zu verantworten hat, sofer...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.3 Kapitalerhöhung bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Rz. 9 Handelt es sich nicht um einen der spezifischen, in § 54 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend GmbH oder § 68 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend AG mit einem Kapitalerhöhungsverbot belegten Fälle, besteht für die übernehmenden Kapitalgesellschaften die Möglichkeit respektive Notwendigkeit zur Erhöhung der Stammeinlage bzw. des Grundkapitals, etwa sofern sie keine bzw. nicht genügen...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.5 Vorrangige Straf- und Bußgeldvorschriften, § 333 HGB u. a.

Rz. 62 Mit § 349 ist dem UmwG eine Strafvorschrift für Pflichtverletzungen betreffend die Geheimhaltung im Zuge von Umwandlungen inhärent. Das Strafmaß umfasst entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Damit wird belegt, wer ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis eines an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträgers unbefugt offenbart, welches ih...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 1 Überblick

Rz. 1 Die Verschmelzung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem oder mehreren Rechtsträger(n) auf einen anderen (ggf. neu geschaffenen) Rechtsträger i. S. d. Gesamtrechtnachfolge. Als Rechtsträger einer Verschmelzung kommt dabei grundsätzlich ein Großteil der Rechtsformen des inländischen Rechts in Betracht. Die Vorschriften des UmwG beziehen ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.8.1 Verschmelzungsplan

Rz. 27 Bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung, die bisher im UmwG in den §§ 122a–122m a. F. festgeschrieben waren, wurden bisher nur jene zwischen Kapitalgesellschaften geregelt.Durch das UmRuG wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung in den §§ 305-319 UmwG neu geregelt. Diese sehen nun vor, dass neben EU/EWR Kapitalgesellschaften auch Personenhandelsgesellschaften,...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Verschmelzung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung zu erstellen, womit die Vor...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / j) Zuflussfiktion beim beherrschenden GmbH-Gesellschafter

Dem freiberuflich als Ingenieur tätigen beherrschenden GmbH-Gesellschafter fließt eine Forderung gegen die Gesellschaft, an der er beteiligt ist, bereits mit deren Fälligkeit zu, wenn der Anspruch eindeutig und unbestritten ist, sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet und sich bei der Ermittlung des Einkommens dieser Gesellschaft ausgewirkt hat. Nach Auffassung des F...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) § 3 Nr. 13 GewStG bei einer Einmann-GmbH

Der Gewinn aus Unterrichtserteilung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH kann nach § 3 Nr. 13 GewStG steuerfrei sein. Das FG gewährte die Steuerbefreiung in einem Fall, in dem ein nebenberuflich als Dozent tätiger Hochschullehrer seinen Lehrauftrag unter dem Mantel einer GmbH erbracht hatte. FG Düsseldorf v. 10.8.2023 – 9 K 1130/22 G, EFG 2023, 1789, Re...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / k) Ausfall der Regressforderung aus eigenkapitalersetzender Bürgschaft

Wird ein Gesellschafter aus einer eigenkapitalersetzenden (in der Krise stehen gelassenen) Bürgschaft in Anspruch genommen und fällt er mit seiner Regressforderung gegen die Gesellschaft aus, so kann dies bei ihm aus Vertrauensschutzgründen zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S.d. § 17 EStG führen. Beachten Sie: Hierfür ist erforderlich, dass der Eintritt der Krise noch v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausfall einer Darlehensforderung

Der Ausfall eines der Gesellschaft gewährten Darlehens kann auch bei einem nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG beteiligten Gesellschafter als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs. 4 EStG berücksichtigt werden. Zwar fehlt es bei einem Forderungsausfall an dem eine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG kennzeichnenden Rechtstr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Adressat bei rechtsfähigen Personenvereinigungen

Rz. 6 Steuerbescheide sind an die Personenvereinigung selbst zu richten und Bescheide, welche sich an den Gesellschafter richten, sind an diesen zu richten.[1] Die rechtsfähige Personengesellschaft als Steuerschuldner ist daher Inhaltsadressat. Für die Vollstreckung in das Vermögen einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt gegen dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Adressat bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen

Rz. 7 Der Verwaltungsakt muss an die Personenvereinigung gerichtet sein. Die Nennung der Gesellschafter erübrigt sich immer dann, wenn die Personenvereinigung unter einem Namen oder einer Bezeichnung eindeutig zu identifizieren ist. Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts – i. d. R. Steuerbescheid nebst Leistungsgebot – an einen Gesellschafter oder einen Bevollmächtigten genügt ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA

Leitsatz 1. Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) ist bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 267 AO regelt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen von Personenvereinigungen, Zweckvermögen und sonstigen einer juristischen Person ähnlichen Gebilde nach der AO und zieht damit die notwendige Konsequenz aus der Steuerrechtsfähigkeit und Steuerpflicht dieses Adressatenkreises. Ein nicht rechtsfähiges Gebilde hat nach bürgerlichem Recht grds. kein Vermögen, in das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 3 Der Begriff "nicht rechtsfähige Personenvereinigungen" umfasst die Gebilde, die zwar keine juristischen Personen sind, aber am Rechtsverkehr teilnehmen und steuerliche Rechte erwerben bzw. Verpflichtungen eingehen können.[1] In Betracht kommen hierbei namentlich der nicht rechtsfähige Verein [2], die OHG und die KG, die Partnerschaftsgesellschaft und die Europäische wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Vollstreckung bei nachträglicher Rechtsfähigkeit

Rz. 9 Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] wurde § 267 Abs. 2 AO zum Zwecke der Anpassung an die durch das MoPeG eingeführten Rechtsänderungen neu eingefügt. Der Absatz 2 bestimmt insbesondere die Zulässigkeit der Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. § 705 Abs. 2 BGB, wenn bereits ein vollstreckungsfähiger Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Konten-Modell / 6 Personen- und Kapitalgesellschaften

Die dargestellten Grundsätze gelten unverändert auch für Personengesellschaften, z. B. eine gewerblich tätige KG oder eine Freiberuflersozietät. Die Gesellschafter können sämtliche Betriebseinnahmen über das betriebliche Guthabenkonto entnehmen und sämtliche Betriebsausgaben mit Kredit finanzieren. Auch hier sind die Einschränkungen des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten, soweit e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.10 Datenerfassung, -zusammenstellung (Abs. 5)

Rz. 54 Die Technik, wie das tatsächliche und von den Krankenkassen geprüfte Ausgabenvolumen für die Leistungen nach § 31 festzustellen ist, beschreiben die Sätze 1 bis 3 des Abs. 5. Im Prinzip folgen die Bestimmungen zur Datenerfassung und Datenübermittlung bisherigem Recht. Wie bisher erfolgt die Erfassung arztbezogen, der Versichertenbezug, der für die Steuerung des Verord...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.2 Meldetatbestände

Rz. 82 Nach § 6 DEÜV ist eine Anmeldung zu erstatten, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die zumindest in einem Versicherungszweig der Versicherungspflicht unterliegt oder für die der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat. Auch geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV) sind anzumelden. Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn nach einer Unterbrechung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Hinterzieht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Steuern, welche die Gesellschaft als solche schuldet (z.B. KSt, GewSt, USt), erspart er selbst keine Aufwendungen für Steuern, sondern nur der Gesellschaft. Die ersparten Aufwendungen können dann bei der Gesellschaft als Dritteinziehungsbeteiligter nach § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 73c S. 1 StGB i.V.m. § ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 16.1 Ausscheiden aus dem Anwendungsbereich des § 264a HGB

Rz. 92 Da § 264a HGB nur für Personenhandelsgesellschaften gilt, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann die Anwendung des § 264a HGB dadurch vermieden werden, dass ein Rechtsformwechsel in eine klassische Personengesellschaft mit mindestens einer voll haftenden natürlichen Person vorgenommen wird oder in eine GmbH ...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 1 Rechtliche Einordnung

Rz. 1 Aus der Perspektive einer bilanzrechtlichen Kategorisierung rekurrieren Kapitalveränderungen auf die Veränderung des gezeichneten Kapitals i. S. d. § 272 HGB. Außerhalb des Bilanzrechts ist es durchaus üblich, derartige Veränderungen auch als Veränderungen des Nennkapitals zu bezeichnen. Nachfolgend soll allerdings bereits eine unmittelbare Anbindung an die Terminologi...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.3 Gespaltene Publizität

Rz. 29 Die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen bei der Offenlegung können gegenüber den Anteilseignern nicht in Anspruch genommen werden. Nach dieser sog. gespaltenen Publizität [1] bestehen im Verhältnis zu den Gesellschaftern weitergehende Offenlegungspflichten.[2] Rz. 30 Nach § 175 Abs. 2 AktG umfassen die vor der Einberufung der Haupt...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.3 Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 53 Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können gem. § 9 Abs. 2, und 3 PublG bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:[1] Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG eine Anlage zur Jahresbilanz veröffentlicht werden. In dieser Anlage sind folgende Angaben zu machen: die Umsatzerlö...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.2 Kapitalerhöhungen

Rz. 41 Die ordentliche Kapitalerhöhung (§§ 55 bis 57b GmbHG) setzt zunächst einen entsprechenden Kapitalerhöhungsbeschluss der Gesellschafter voraus, der notariell beurkundet sein muss und auf der Grundlage einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen ergangen ist (vgl. §§ 55 Abs. 1, 53 Abs. 1 und 2 GmbHG). Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG handelt es sich bei der Stammkapitale...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 39 Das gezeichnete Kapital der GmbH wird gem. § 42 Abs. 1 GmbHG als Stammkapital in dem nach §§ 242, 264 HGB aufzustellenden Jahresabschluss ausgewiesen. Dieses muss nach § 5 GmbHG mindestens 25.000 EUR betragen. Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG unterschreitet, muss gemäß § 5a Abs. ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.2 Offenzulegender Anhang

Rz. 27 Abweichend von den für die Aufstellung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften braucht der offenzulegende Anhang nach § 327 Nr. 2 HGB die folgenden Angaben nicht zu enthalten: die Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten;[1] bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens di...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.1 Art und Frist der Offenlegung

Rz. 47 Nach § 9 Abs. 1 PublG haben die gesetzlichen Vertreter eines unter das Publizitätsgesetz fallenden Unternehmens (§§ 1, 2 PublG) für dieses den Jahresabschluss und die sonst in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Unterlagen, soweit sie aufzustellen sind, in sinngemäßer Anwendung der §§ 325 Abs. 1–2b, 4–6, 328 HGB offenzulegen. Auch die Regelungen in § 329 Abs. 1, und 4 HGB ü...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 2.1.2 Genussrechtskapital

Rz. 6 Der BGH hat sich in einigen grundlegenden Urteilen der Herausarbeitung von Abgrenzungskriterien zwischen Eigen- und Fremdkapital gestellt. Ausgangspunkt und theoretische Grundlage kann dabei das "Klöckner-Urteil" des BGH[1] bilden. Kernbereich der Entscheidung ist die Formulierung von Abgrenzungskriterien zwischen Genussrechts- und Aktienkapital (= gezeichnetes Kapital...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.3 Kapitalherabsetzungen

Rz. 44 Das GmbHG sieht lediglich die ordentliche und die vereinfachte Kapitalherabsetzung vor. Bezüglich der Kapitalherabsetzung durch die Einziehung von Anteilen existieren im GmbH-Recht keine Regelungen. Das Stammkapital bleibt im Rahmen der Einziehung grundsätzlich unverändert, es sei denn die Einziehung wird mit der Herabsetzung verbunden.[1] Die ordentliche Kapitalherabs...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 5.1 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Rz. 53 Gemäß § 36a Abs. 1 AktG muss bei Bareinlagen der eingeforderte Betrag[1] mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen. Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2 Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Buchst. b)

Rz. 39 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG schließt den proportionalen Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG in bestimmten Fällen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung aus. § 32d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) S. 1 EStG sieht vor, dass § 32d Abs. 1 EStG nicht für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 u. 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 u. 7 EStG gilt, wenn sie von einer Kapitalgesellsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.3 Eigenverantwortliche Tätigkeit

Rz. 90 Eigenverantwortlich ist die Tätigkeit dann, wenn der Berufsträger auf der Grundlage eigener Fachkenntnisse in ausreichendem Maß an der praktischen Arbeit teilnimmt und nach außen hin die Verantwortung für die vereinbarungsgemäße Ausführung der Aufträge übernimmt. Er muss diejenige Arbeit leisten bzw. mitleisten, die den Kern des Tätigkeitsbereichs bildet, die diesen B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4.2 Missbrauchsregel i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG

Rz. 10 Auch die in § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG enthaltene Missbrauchsregel hält den Anforderungen der Verfassung stand. Zwar bewirkt § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG, s. dazu die Ausführungen oben unter Rz. 9. Hierdurch sollen jedoch missbräuchliche Steuergestaltungen verhindert werden, die darauf abzielen, Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 40a Die Tatsache, dass die Kapitalerträge von einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zumindest zu 10 % an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt ist, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Typisierte Missbrauchstatbestände, Nr. 1

Rz. 30 § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG sieht vor, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 u. 7 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, wenn der Stpfl. bei der Einkünfteerzielung einen in dieser Vorschrift genannten, typisierten Mis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3.1 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 57 Der Antrag i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG setzt das Vorliegen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft voraus, wobei es genügt, dass die Beteiligung zu irgendeinem Zeitpunkt in dem Vz, für den der Antrag erstmals gestellt wird, besteht.[1] Auch eine Beteiligung über einen sehr kurzen Zeitraum reicht damit aus. Eine Definition des Begriffs der Kapitalgesellscha...mehr