Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.3 Zerlegung in Anteile

Rz. 102 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO wird das Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen – soweit für steuerliche Zwecke eine getrennte Zurechnung erforderlich ist – den Beteiligten so zugerechnet, als wären sie nach Bruchteilen beteiligt. Durch diese Regelung wird das privatrechtliche Institut der Gesamthand, das keine rechnerischen Quoten der einzelnen Beteiligten am Gesamt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.1 Gesamthandsgemeinschaften und rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 93 Gesamthandsgemeinschaften sind Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen die Gemeinschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Träger der Rechte und Pflichten aus den die Gesamthand betreffenden Rechtsverhältnissen sind. Das Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft stellt Sondervermögen dar, über das die Gesamthänder nur gemeinschaftlich ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.1 Begriff

Rz. 66 Bei Treuhandverhältnissen sind nach der gesetzlichen Regelung in der ersten Alternative des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 die Wirtschaftsgüter dem Treugeber zuzurechnen. Der Begriff des Treuhandverhältnisses ist weder im Steuerrecht noch im Zivilrecht ausdrücklich geregelt und auch nicht eindeutig zu bestimmen. Es gibt keinen typischen Treuhandvertrag, sondern eine Vielzahl ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Regelzurechnung entsprechend dem Zivilrecht (Abs. 1)

Rz. 17 Nach der Grundregel des Abs. 1 sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht von dem Regelfall aus, dass der rechtliche Eigentümer zugleich der wirtschaftliche Eigentümer ist, weil er nicht i. S. v. Abs. 2 Nr. 1 für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausgeschlossen werden kann.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1 Zurechnung von Wirtschaftsgütern, die mehreren Personen zur gesamten Hand oder rechtsfähigen Personengesellschaften zustehen (Abs. 2 Nr. 2 S. 1)

Rz. 92 Wirtschaftsgüter, die mehreren Personen zur gesamten Hand oder rechtsfähigen Personengesellschaften zustehen, sind gem. Abs. 2 Nr. 2 S. 1 den Beteiligten oder Gesellschaftern anteilig zuzurechnen, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Auf Wirtschaftsgüter, die einer Kapitalgesellschaft gehören, ist Abs. 2 Nr. 2 nicht anwendbar.[1] Gegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Inhalt und Bedeutung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 AO ist eine Vorschrift des materiellen Steuerschuldrechts[1], die – mit Ausnahme des zum 1.1.2024 angefügten § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO – die persönliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern regelt. Diese bestimmt darüber, welche Person oder Personenvereinigung Steueransprüche zu erfüllen hat, die aus der Herrschaft über das Wirtschaftsgut hergeleitet werden.[2] Für di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.2.4 Tatsächlicher Vollzug

Rz. 74 Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist die tatsächliche Durchführung der Treuhandvereinbarung. Diese wird zwar nicht durch jede Abweichung von den getroffenen Abreden ausgeschlossen.[1] Unerlässliche Voraussetzung für die Durchführung der Treuhandvereinbarung ist jedoch die klare Trennung von Treugut und Eigenvermögen.[2] Das Han...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Zurechnung

Rz. 14 Der Begriff des Wirtschaftsguts selbst wird von der AO weder in § 39 AO noch an anderer Stelle definiert. In Übereinstimmung mit dem Bewertungsrecht[1] und dem Einkommensteuerrecht[2] umfasst er neben Sachen und Rechten (z. B. Forderungen, Immaterialgüterrechte, Anteile an Kapitalgesellschaften) wirtschaftliche Werte aller Art, die einer selbstständigen Bewertung zugä...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.5 Rückwirkende Neuverteilung des Gewinns

Rz. 182 Zivilrechtlich können die Gesellschafter einer Personengesellschaft über die Aufteilung des Gesellschaftsgewinns noch anlässlich der Bilanzfeststellung befinden.[1] Sie können dabei auch vom bisherigen Gewinnverteilungsschlüssel abweichen. Hierin liegt eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter, für die das Gewinnbezugsr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 138 Gründergesellschaft und nachfolgende KG sind auch für die GrESt als dasselbe Steuersubjekt zu behandeln, d. h. Komplementär-GmbH (auch: Vor-GmbH) und künftige Kommanditisten bilden zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die regelmäßig identisch mit der späteren GmbH & Co. KG ist.[1] Wurde gleichzeitig mit der Gründung ein Grundstück aufgelassen, so unterlieg...mehr

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Steuerrechtliche Anerkennun... / c) Quotennießbrauch

Mit Urteil vom 15.11.2022 – IX R 4/20, EStB 2023, 136 (Günther) hat der BFH nun erstmals über die steuerliche Anerkennung eines Quotennießbrauchs entschieden. Im Streitfall ging es um den Quotennießbrauch am Anteil eines Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Hier erzielt der Nießbraucher – anstelle des Gesellschafters – die auf den Gesellschaftsan...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.6 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 183 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist nach dem BFH-Urteil vom 28.5.2020[1] der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sond...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 169 Für eine (steuerliche) Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG genügt es nicht nur, dass die Gesellschafter ein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können. Die Annahme einer Mitunternehmerschaft, d. h. eines Gewerbebetriebes, setzt darüber hinaus eine Betätigung voraus, die mit Gewinnabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) unter...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG

Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 155 Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG ausnahmsweise bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage nach den Grundbesitzwerten bemessen. Eine Einbringung liegt nur vor, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück zur Erfüllung seiner Sachbeitragspflichten auf die Personengesellschaft überträgt. Erwerbsv...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.1 Formen der Unternehmensfinanzierung

Die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen können wie folgt systematisiert werden:mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.3 Angemessene Verteilung des Gewinns – Grundzüge der BFH-Rechtsprechung

Rz. 176 Ein wichtiges Problem der Besteuerung der GmbH & Co. KG liegt also darin, wie eine angemessene Verteilung des Gewinns zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten gestaltet sein muss. Der IV. Senat des BFH hat hierzu in der Grundsatzentscheidung vom 15.11.1967[1] sowie in 4 weiteren Urteilen vom gleichen Tage[2] Stellung genommen. Die Auffassung des BFH geht...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.1.2 Kapitalherabsetzung

Rz. 185 Die Kapitalherabsetzung stellt sich als Verringerung des gesellschaftsrechtlichen Haftkapitals dar. Werden dabei die Einlagen an die Gesellschafter zurückgewährt, spricht man von effektiver Kapitalherabsetzung. Im Gegensatz hierzu steht die nominelle Kapitalherabsetzung, bei der den Gesellschaftern die Einlagen nicht zurückgewährt werden.[1] Steuerlich ist gemäß § 17 ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2 Komplementär-GmbH

Rz. 131 Körperschaftsteuerliche Konsequenzen entstehen durch die Gründung der GmbH nicht unmittelbar. Die den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Einlagen der Gesellschafter sind steuerneutral. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Aufgeld (Agio) erhoben wird. Diese Vermögensmehrung stellt eine Einlage dar. Vorstehende Grundsätze gelten auch bei einer auslän...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.3.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht-börsennotierten Unternehmen, meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 – 40 %. Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten sowie um öffentliche Beteiligungsgesellschaften. Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteilige...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.2 Klassische Finanzierungsquellen für Klein- und Mittelbetriebe

Die Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben erfolgt i. d. R. durch folgende Finanzierungsarten: Einlagen des Inhabers bzw. der Gesellschafter Gewinnthesaurierung Kredite von Banken (Kontokorrentkredit, Darlehen) Leasing (statt Kauf durch Kreditaufnahme) Lieferantenkredite Anzahlungen von Kunden (Vorkasse) Darlehen von Freunden, Bekannten, Verwandten (z. B. bei Existenzgründern)...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.5 Umwandlung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine reguläre GmbH

Rz. 163 Wie unter Rz. 132 ausgeführt, hat eine UG (haftungsbeschränkt) ihr Eigenkapital aufzustocken, bis das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital von 25.000 EUR erreicht ist. Ist die für eine "reguläre GmbH" nötige Schwelle von 25.000 EUR erreicht, kann sich die UG (haftungsbeschränkt) zur "echten" GmbH umwandeln. Verpflichtend ist dieser Schritt nicht; das bedeutet: "...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften

Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tätig...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.2 Umsatzsteuer

Rz. 136 Bei der Gründung der GmbH & Co. KG treten umsatzsteuerbare Tatbestände in verschiedener Hinsicht auf. Unkompliziert ist der Fall der reinen Bargründung, sowohl der GmbH als auch der KG. Werden Gesellschaftsrechte, gleichgültig, ob an einer GmbH oder einer KG, gegen Barzahlung erworben, so handelt es sich um einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zwischen den Gese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 170 Für die GmbH & Co. KG, die nach feststehender Rechtsprechung sowohl für die handelsrechtliche als auch für die steuerrechtliche Beurteilung als Personengesellschaft anzusehen ist, gelten die Bestimmungen der §§ 105 ff. HGB. Diese handelsrechtlichen Vorschriften sind dispositiver Natur; sie greifen nur bei fehlenden vertraglichen Abreden ein. Für die Gesellschaftsform...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / Zusammenfassung

Überblick Der zwischen Ehegatten am häufigsten gewählte Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dieser kann entweder durch Vertrag vereinbart werden oder dadurch, dass die Ehegatten nichts vereinbaren, dann tritt er automatisch ein. Mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist eine Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Zugewinnausgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragung auf den Gesellschafter

Rn. 164 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei entgeltlicher Übertragung von WG von der KapGes an einen Gesellschafter liegt – soweit es sich um ein unter Fremden übliches Veräußerungsgeschäft handelt – eine Anschaffung des Gesellschafters vor. Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten unentgeltlichen Übertragungen wird die für § 23 EStG erforderliche Entgeltlichkeit der Anschaffung e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beherrschender Gesellschafter

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft (gGmbH) und ihrem beherrschenden Gesellschafter sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Ein Gesellschafter beherrscht seine Gesellschaft, wenn er in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschaft durchzusetzen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Stimmrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragungen zwischen Gesellschafter und PersGes

Rn. 176 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei der entgeltlichen Übertragung von Grundstücken oder anderen WG zwischen dem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden PersGes ohne steuerliches BV kommt es nur insoweit zu einer Veräußerung bzw zu einer Anschaffung bei den Mitgesellschaftern, als der Anteil des veräußernden Gesellschafters am übertragenen WG größer ist als seine Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Übertragung zwischen Gesellschafter und KapGes

a) Übertragung auf die KapGes Rn. 157 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Soweit ein WG während laufender Behaltefrist gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine KapGes eingelegt wird (sog offene Sacheinlage), ist der Tatbestand des § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 2 EStG verwirklicht, da es sich insoweit um einen tauschähnlichen Vorgang handelt. Rn. 158 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sondervergütungen von Mitunternehmern und persönlich haftenden Gesellschaftern einer KGaA (§ 15 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 6b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 15 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass Vergütungen für Tätigkeiten im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von WG an die Gesellschaft, die Mitunternehmer oder persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA erhalten, auch dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 Abs 1 Nr 2 und 3 EStG sind, wenn sie als n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche

Rn. 49 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Als Gewinnbeteiligungen iSv § 24 Nr 1 Buchst b EStG kommen nur Beteiligungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage in Betracht. Deshalb ist der gewinnabhängige Tantiemeanspruch eines leitenden Angestellten keine Gewinnbeteiligung iSd Bestimmung (BFH vom 10.10.2001, XI R 50/99, BStBl II 2002, 347). Er hat seine Grundlage im Arbeitsvertrag un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anschaffung von Beteiligungen an PersGes (§ 23 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 186 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Regelung, wonach auch die Anschaffung und Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer PersGes zu einem privaten Veräußerungsgeschäft führen kann, wurde im Zuge des StMBG vom 21.12.1993 (BGBl I 1993, 2310) eingeführt. Zur Rechtslage vor dieser Änderung hatte der BFH vom 04.10.1990, BStBl II 1992, 211 entschieden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entnahmen als Anschaffungsvorgänge (§ 23 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Während nach der Rspr des BFH vom 23.04.1965, BStBl III 1965, 477 zu § 23 EStG in der bis einschließlich VZ 1998 anwendbaren Fassung die Entnahme eines WG aus dem BV nicht als Anschaffungsvorgang im PV galt, bestimmt § 23 Abs 1 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002, dass auch die Überführung eines WG aus dem BV in das PV des StPfl im Wege der...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 3. Steuerrechtliche Analyse

Gem. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG sind Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind, nichtabziehbare Betriebsausgaben. Dies bedeutet, dass diese Aufwendungen außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft wieder hinzuzurechnen sind, soweit sie d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Anhang 7) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist, sich auf den Bilanzgewinn ausgewirkt hat und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (ständige Rechtsprechu...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / b. Anteile an Personengesellschaften

Ist im Gesellschaftsvertrag von OHG und KG vorgesehen, dass in diesem Fall der Gesellschaftsanteil auf alle Miterben übergeht (sog: einfache Nachfolgeklausel), erlangt nicht die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft die Gesellschafterstellung, wie es nach § 1922 BGB der Fall wäre. Denn eine Erbengemeinschaft kann nach Ansicht des BGH[18] nicht Mitglied einer Personen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils – Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte

Leitsatz 1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anerkannte Entschädigungen

Rn. 52 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung an einen typisch stillen Gesellschafter (s Rn 51); an eine Flugbegleiterin, die von dem ihr tarifvertraglich zustehenden Optionsrecht Gebrauch macht, mit Vollendung des 32. Lebensjahres gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis mit der Fluggesellschaft auszuscheiden (BFH vom 08.08.1986, VI R 28/84, BStBl II 1987, 106); a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 202 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Begriff der AK wird im EStG bei den Gewinn- und Überschusseinkünften einheitlich ausgelegt, dh er ist mit dem Begriff der AK in § 6 EStG identisch und deckt sich letztlich mit dem in § 255 HGB legal definierten Begriff (BFH vom 30.07.1965, BStBl III 1965, 663). Zu den AK rechnen folglich alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um ein W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übertragung auf die KapGes

Rn. 157 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Soweit ein WG während laufender Behaltefrist gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine KapGes eingelegt wird (sog offene Sacheinlage), ist der Tatbestand des § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 2 EStG verwirklicht, da es sich insoweit um einen tauschähnlichen Vorgang handelt. Rn. 158 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die verdeckte Einlage erfolgt dageg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Stiftungsbegriff

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung ist ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher die in einem Stiftungsgeschäft festgelegten Zwecke mit Hilfe eines dieser Zwecke gewidmeten Vermögens dauerhaft verfolgt (BVerwG 12.02.1998, 3 C 55/96, NJW 1998, 2545, 2546). Es handelt sich um eine verselbstständigte Vermögensmasse ohne Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC für Gewinneinkünfte

Rn. 33 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Alleinvertriebsrecht Zahlungen für den Wegfall eines Alleinvertriebsrechts sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen (BFH vom 02.12.1965, IV 55/64, BStBl III 1966, 91). Ausgleichsbetrag Ein nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG gezahlter Ausgleichsbetrag ist keine Entschädigung, weil er für den...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 1. Einführung und Problemstellung

Die Literatur geht einheitlich davon aus, dass das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 S. 1 KStG für Aufwendungen durch Stiftungsgeschäft[2] oder Satzung bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht anwendbar ist, weil der Zweck von Kapitalgesellschaften regelmäßig auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet sei und daher Aufwendungen i.S.d. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG regelmäßig nicht vork...mehr