Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entschädigungs-ABC für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 36 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung für die Reduzierung der Arbeitszeit: Zahlt der ArbG seinem ArbN eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG liegen (BFH vom 25.08.2009, IX R 3/09, BStBl II 201...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ausnahmeregelung für selbst genutztes Wohneigentum (§ 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist die Veräußerung von WG iSd Abs 1 Nr 1 von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, wenn diese zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (1. Alt) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eig...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 UmwStG in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden Gesellschaft sowie das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH, steht § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG der Annahme von Unternehmensidentität i.S. des § 10a GewStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC bei den Einkünften aus KapVerm, VuV und den sonstigen Einkünften

Rn. 37 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindungszahlung Erhält der Mieter eines Gebäudes anlässlich der Kündigung seines Mietverhältnisses vom Grundstückserwerber eine Abfindung für dessen Übernahme eines Untermietverhältnisses, liegt eine Entschädigung für entgehende Mieteinnahmen iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG und kein veräußerungsähnliches Entgelt vor (BFH vom 26.10.2004, IX R 10...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensfragen

Rn. 10 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften iSd § 24 EStG muss nach § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren über die Einkunftsart, die Höhe, die Zurechnung der Einkünfte auf die einzelnen Feststellungsbeteiligten und über die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG entschieden werd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nahestehende Personen

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist auch gegeben, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Körperschaft zugunsten einer nahestehenden Person erfolgt (R 8.5 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Zur Begründung des Nahestehens reicht jede Beziehung des Mitglieds oder Gesellschafters zu einer anderen Person au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Veräußerung nach vorgelagerter Einlage (§ 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in ein BV führt nach § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG dann zu einem steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäft, wenn die Veräußerung aus dem BV innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren seit der Anschaffung – im PV – erfolgt. Die Regelung ist erstmals auf Einlagen anzuwenden, die nach dem...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einzelfälle

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zu Fragen der vGA in Zusammenhang mit der Vereinsführung ergingen einige Entscheidungen: Die verbilligte Überlassung von Eintrittskarten an Mitglieder von Vereinen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen weder eine vGA noch ein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit i. S. v. § 55 AO (Anhang 1b), wenn im Kalenderjahr der Erm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 52 und Zeile 60)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.9 Entgelt

Rz. 43 Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG enthält die Rechnung das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung und sonstige Leistung. In der Rechnung ist also zwingend das Nettoentgelt anzugeben. Sind in einer Rechnung verschiedene Steuersätze anzuwenden oder gelten unterschiedliche Steuerbefreiungen, ist das Entgelt auf die e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.8.2 Anwendung der § 14 ErbStG i. V. m. § 15 Abs. 4 ErbStG

Nach § 15 Abs. 4 ErbStG ist bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. Hierbei gilt in diesem Fall die Schenkung bei der Zusammenrechnung früherer Erwerbe nach der Regelung des § 14 ErbStG al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.3 Anfall von derselben Person

Damit § 14 ErbStG zur Anwendung kommt, müssen dem Erwerber die Vermögensvorteile von derselben Person anfallen (vgl. auch R E 14.1 Abs. 1 Satz 1 ErbStR 2019). Wenden z. B. die Eltern ihrem Kind Vermögen zu und nimmt ein Elternteil zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der 10-Jahresfrist) eine weitere Schenkung an das Kind vor, wird eine Zusammenrechnung nur mit dessen erste...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Fällen räumt der vermögendere Ehegatte dem anderen Ehegatten die Verfügungsmöglichkeit an seinem Konto ein, d. h. das bisherige Einzelkonto wird in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt. Ziel ist meist die Absicherung des nicht vermögenden oder nicht verdienenden Ehegatten. Hieraus können sich jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Probleme ergeben. Das ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Übernahme ... / Zusammenfassung

Überblick Kann der Beschenkte bzw. der Erbe die Schenkung- oder Erbschaftsteuer nicht selbst aufbringen, übernimmt möglicherweise der Schenker diese neben der eigentlichen Schenkung oder der Erblasser auferlegt einem anderen die Entrichtung der Steuer. Diese Vorgehensweise eignet sich darüber hinaus auch, um gezielt die Steuer zu reduzieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.3 Angabe des Steuerschuldners (persönlicher Regelungsbereich)

Rz. 26 Steuerbescheide müssen angeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich) und damit Inhaltsadressat des Steuerbescheids ist; diese Angabe ist konstituierender Teil jedes Steuerbescheids.[1] Wer Steuerschuldner ist, ergibt sich aus § 43 AO i. V. m. den Einzelsteuergesetzen.[2] Das bedeutet, dass sich die Bezeichnung des Steuersubjekts, d. h. der steuerrec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.17 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformwechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / Zusammenfassung

Überblick Häufig wird bei einer Schenkung vereinbart, dass der Beschenkte bestimmte Gegenleistungen zu erbringen hat, welche geringer sind als der Wert der Leistung. Diese können darin bestehen, dass bestehende (nicht betriebliche) Verbindlichkeiten des Schenkers zu übernehmen sind oder ein Gleichstellungsgeld an andere Personen zu zahlen ist. Möglich ist aber auch, dass der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berücksich... / Zusammenfassung

Überblick Fallen einer Person innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren von derselben Person mehrere Vermögensvorteile an, schreibt das Gesetz eine in § 14 ErbStG normierte Zusammenrechnung dieser einzelnen Erwerbe vor. Diese Zusammenrechnung bewirkt, dass die persönlichen Freibeträge innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nur einmal zur Verfügung stehen. Auch verhindert die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / Zusammenfassung

Überblick Vermögensübergänge, die in der engeren Familie innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrfach stattfinden, führen in der Regel zu einer erheblichen Steuerbelastung für dieses Vermögen. Diese erhöhte Steuerbelastung soll durch § 27 ErbStG abgemildert werden. Diese Vorschrift sieht für Vermögen, welches innerhalb eines 10-Jahreszeitraums mehrfach den Vermögensinhaber wechs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / Zusammenfassung

Überblick Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft ermöglicht dem Erblasser, die Nachfolge über sein Vermögen für einen längeren Zeitraum festzulegen. Während die Vor- und Nacherbschaft zivilrechtlich eine interessante Alternative zum Berliner Testament und zum Nießbrauchsrecht darstellen kann, ist sie erbschaftsteuerlich nicht immer empfehlenswert. Das Erbschaftsteuerrecht ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.2.1 Allgemeines

Die Anwendung des § 27 ErbStG setzt voraus, dass der Letzterwerber im Verhältnis zum Vorerwerber der Steuerklasse I angehören muss, wie auch der Vorerwerber im Verhältnis zum ursprünglichen Schenker oder Erblasser der Steuerklasse I anzugehören hat. Hierunter fallen u. a. der Ehegatte (§ 15 Abs. 1 Stkl. I Nr. 1 ErbStG), die Kinder und Stiefkinder (§ 15 Abs. 1 Stkl. I Nr. 2 E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 92-99)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.6.2 Personengesellschaften

Hier ist zwischen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel sowie der Eintrittsklausel zu differenzieren.[1] einfache Nachfolgeklausel Zunächst wird der Vorerbe Gesellschafter der Personengesellschaft. Bei Eintritt der Nacherbfolge geht dann der Gesellschaftsanteil auf den Nacherben über. qualifizierte Nachfolgeklausel Ist im Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 57 Schulden mehrere Stpfl. eine Steuer als Gesamtschuldner, kann die Finanzbehörde nach § 155 Abs. 3 S. 1 AO gegen sie zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Die Regelung knüpft an die Regelung über die Gesamtschuld nach § 44 AO an und setzt eine Gesamtschuld mehrerer Steuerschuldner voraus. Das ist u. a. der Fall, wenn mehrere Personen denselben bestimmten Steuertat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 4 Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Wird ein Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (beispielsweise von einer Grundstücksgesellschaft in Form einer GbR oder KG) erworben, dann gelten folgende Grundsätze (vgl. auch § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).[1] Die Besitzposten und Gesellschaftsschulden der Gesamthandsgemeinschaft können nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Den Gese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 5.4 Gewinnvorab (Zeilen 6, 20, 43)

Vergütungen, die Gesellschafter auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage als Gewinnvorab, z. B. in Form von Tätigkeitsvergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage sowie Zinsen für Kapitalanteile, erhalten, sind Bestandteil des dem Gesellschafter zustehenden Gewinnanteils[1] und dürfen im Gesellschaftsgewinn nicht erfasst werden. Deren gesonderte Zurechnung in den Zeilen 6...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 3.2 Empfangsvollmacht bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen (Zeilen 26-34)

Die Zeilen 26-34 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Regelungen hierzu enthält der neue § 183a AO. Der Anwendungsbereich der Vorsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 5.3 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen (Zeilen 5, 19, 42, 56)

In Zeilen 5, 19, 42 und 56 sind Gewinne und Verluste aus evtl. für einzelne Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen/Ergänzungsvermögen (bei Vermietungseinkünften) zu erfassen (Summenspalte) und den jeweiligen Gesellschaftern (Gesellschafterspalten) zuzurechnen. Sofern hier der Fall eintritt, dass bei der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 5.7 Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer (Zeilen 35-39/91-95)

Die Angaben in Zeilen 35-39 werden benötigt, um die dem jeweiligen Gesellschafter zustehende Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln. Der auf die jeweiligen Mitunternehmer entfallende anteilige Gewerbesteuermessbetrag ist grundsätzlich nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels zu ermitteln. Unberücksichtigt bleiben Vorabgewinnanteile, gewinnunabhängige So...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 6.3 Anlage FE 4

Die Anlage FE 4 trägt der Regelung in § 34a EStG Rechnung (Thesaurierungsbegünstigung), wonach der nicht entnommene Gewinn auf Antrag begünstigt (mit einem Steuersatz von 28,25 %) berechnet wird. Diese Regelung gilt auch für Mitunternehmer, deren Anteil am Gewinn mehr als 10 % beträgt oder 10.000 EUR übersteigt. Der Antrag auf ermäßigte Besteuerung ist bei dem für die Einkom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 6.5 Anlage FE 6

Die Anlage FE 6 wird benötigt, wenn die Gesellschaft oder Gemeinschaft die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG (Aufwendungen im Zusammenhang mit zu eigenen Wohnzwecken (eines Gesellschafters) genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen), nach § 10g EStG (Aufwendungen für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunfts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 5.1 Verbilligter Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch Geschäftsführer

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert.[1] Im entschiedenen Fall war A Geschäftsführer der X-GmbH. an der er zu 5 %, C zu 10 % und die Y-GmbH zu 85 % beteiligt wa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.3 Behandlung bei den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 169 Nach § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert. Die an ihre Stelle tretenden Anteile (Surrogation) gelten entsprechend als mit diesem Wert angeschafft. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit voller Aufdeckung der stillen Reserven i. S. d. § 6 Abs. 6 EStG.[1] Wirksam wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.3 Bilanzierungskonzept

Rz. 8 Grundlage etwa für eine Verschmelzung bildet die Erstellung einer Schlussbilanz beim übertragenden Rechtsträger. Darüber hinaus ist im Zuge der Verschmelzung ein Verschmelzungsvertrag auszufertigen, der ggf. einer Prüfung unterzogen werden muss und erst durch Beschluss der Anteilsinhaber wirksam wird, sowie ein Verschmelzungsbericht aufzustellen, bevor die Einreichung zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.2 Verschmelzungsvertrag

Rz. 4 Für den Verschmelzungsvertrag besteht grundsätzlich das Erforderniss der notariellen Beurkundung, § 6 UmwG, allerdings wird dieser Formmangel durch Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geheilt. Der Verschmelzungsvertrag hat nach Maßgabe der §§ 5 und 29 UmwG sowie bei Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften auch nach Maßgabe von § 40 UmwG f...mehr