Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 6 Buchführung ist notwendig

Werden Vermögenswerte zu Sonder-Betriebsvermögen, muss zuerst einmal eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Unterliegen die Wirtschaftsgüter Wertveränderungen (z. B. der Abschreibung) oder werden die Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist es auch ratsam eine laufende Buchführung einzurichten. Die Wirtschaftsgüter ...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 4.1 Kapitalkonto I: Festkapital

In diesem Konto wird das Festkapital, d. h. das von jedem Gesellschafter aufzubringende und einzulegende Kapital laut Gesellschaftsvertrag ausgewiesen. Hier wird der Anteil am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft dargestellt. Dieser Wert ändert sich i. d. R. nicht. Eine Ausnahme besteht nur bei Kapitalerhöhungen oder -minderungen.mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / 4. Teils unmittelbare, teils mittelbare Anteilsvereinigung

Zu beachten ist, dass auch teils unmittelbare und teils mittelbare Erwerbe zu einer Anteilsvereinigung führen können (BFH v. 4.3.2020 – II R 2/17, BStBl. II 2020, 511 = ErbStB 2020, 211 [Marfels]). Der unmittelbare Erwerb liegt vor, wenn der Erwerber zivilrechtlich Gesellschafter dieser Gesellschaft wird; dies gilt auch für einen Treuhänder, der die Anteile für Rechnung sein...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / 3. (Junges) Verwaltungsvermögen und ausgewählte Umstrukturierungen

Folglich ist im Vorfeld einer Übertragung an die nächste Generation (Schenkung oder Erbfall) zwingend zu prüfen, ob durch eine vorangegangene Etablierung einer Holdingstruktur und der damit einhergehenden Umstrukturierungen und Umwandlungen (nachfolgend kurz Umstrukturierung) junges sonstiges Verwaltungsvermögen sowie junge Finanzmittel entstanden sind. Junges sonstiges Verw...mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / b) Sonderfall: Konkurrenz von § 1 Abs. 3 und § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG ab 1.7.2021

Bei zeitgleichem(r) Anteilskauf und Anteilsübertragungen (auf einen neuen Gesellschafter) greift nur die Besteuerung nach § 1 Abs. 2b ggf. Abs. 2a GrEStG. Erfolgt die Anteilsübertragung auf den neuen Gesellschafter später, sind der Anteilskauf nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG und die spätere Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 2b ggf. Abs. 2a GrEStG zu besteuern (Doppelbesteuerung)...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 7 Besonderheiten beim Sonder-Betriebsvermögen

Das Sonder-Betriebsvermögen teilt sich auf in notwendiges Sonder-Betriebsvermögen: Dies sind Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 50 % durch die Personengesellschaft genutzt werden, sind zwingend in vollem Umfang notwendiges Sonder-Betriebsvermögen.[1] Grundstücke oder Grundstücksteile müssen nur mit dem betrieblichen Anteil a...mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / I. Einführung

Der Grunderwerbsteuer unterliegen seit Jahrzehnten unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigungen, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen (Anteilsvereinigungen i.S.v. § 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 GrEStG). Von der Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität kann ausgegangen werden, vgl. BFH v.15.5.2019 – II B 55/18, BFH/NV 2019, 927; BVerfG v. 10.6.1963 – 1 B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 3.2 Betriebsvermögen – ein steuerrechtlicher Begriff

Der Begriff Betriebsvermögen kommt aus dem Steuerrecht. Bei einem gewerblichen Betrieb, für den die Verpflichtung besteht, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen oder für den freiwillig Bücher geführt und regelmäßig Abschlüsse gemacht werden, muss der Gewerbetreibende den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG ermitteln...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / 2. Unmittelbare Anteilsvereinigung

Eine unmittelbare Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG liegt vor, wenn sich in der Hand eines Erwerbers unmittelbar mind. 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft vereinigen oder schon zu mind. 90 % vereinigte Anteile übergehen. Der Erwerber der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft muss diese unmittelbar selbst erwerben und zivilrechtlich Gesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Welche Gesellschaftsformen als Personengesellschaften beurteilt werden

Zur Gruppe der Personengesellschaften zählen die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) OHG (offene Handelsgesellschaft), auch als GmbH & Co. OHG KG (Kommanditgesellschaft), auch als GmbH & Co. KG Partnerschaftsgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Daneben sind als Personengesellschaft noch folgende Gesellschaftsformen möglich: stille Gesellsch...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 5.1 Ergänzungsbilanzen korrigieren die Werte der Gesamthandsbilanz

Ergänzungsbilanzen enthalten keine Wirtschaftsgüter. Diese Bilanz dient lediglich dazu, Korrekturen aus den Wertansätzen in der Gesamthandsbilanz darzustellen, soweit sie aus der Anschaffung des Mitunternehmeranteils Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter in die Personengesellschaft Einbringung eines (Teil)Betriebs stammen oder von personenbezogenen Steuervergünstigungen herrühre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 2.2 Bedeutung für den Jahresabschluss

Die Unterscheidung ist insbesondere in folgenden Fällen von Bedeutung[1]: Gliederung der Bilanz: Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen gehören als Anlagevermögen zu den Finanzanlagen.[2] Gehören die Anteile zum Umlaufvermögen, sind sie als Wertpapiere zu erfassen.[3] Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen.[4] Haftung: Unter ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 9.1 Nicht rechtsfähige GbR

Eine nicht rechtsfähige GbR regelt nur das Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander. Diese Gesellschaft tritt nicht nach außen auf. Eine Innen-GbR besitzt keine Rechtsfähigkeit und kein Gesellschaftsvermögen [1]. Diese Gesellschaftsform eignet sich für Unterbeteiligungen an Gesellschaftsanteilen und ähnlichen Verhältnissen.mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / 7. Sonderfall: Treuhand

Erwirbt ein Gesellschafter etwa 85 % der Anteile an einer GmbH direkt und weitere 15 % als "Treuhänder" von einem anderen Gesellschafter, liegt scheinbar kein Anteilserwerb von mind. 90 % vor (treuhänderischer Erwerb von Anteilen). Der BFH hat aktuell entschieden, dass in vergleichbaren Fällen die Beteiligungsquote von mind. 90 % erreicht wird (BFH v. 10.4.2024 – II R 34/21,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.2 Ausweis des Kapitalkontos

Wie auch der Einzelunternehmer weist die Personengesellschaft das positive und negative Kapitalkonto in der Bilanz aus. Jedoch ist das Kapitalkonto bei Personengesellschaften differenzierter. Hier hat jeder Gesellschafter zusätzlich eigene Kapitalkonten. Die Kapitalkonten der Vollhafter sind im Wesentlichen mit denen eines Einzelunternehmers vergleichbar. Bei den Kommanditist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 9.2.2 Vorteile durch die Eintragung im Gesellschaftsregister

Für die eGbR gilt dann auch das Umwandlungsgesetz. Hierdurch ist eine Umwandlung der GbR in eine andere Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft möglich.[1] Für ausscheidende Gesellschafter entfällt nach fünf Jahren die Haftung.mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / 1. Berechnung der Quote

Die Grunderwerb-Besteuerung einer Anteilsvereinigung kommt nur in Betracht, wenn ein inländisches Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört und 90 % der Anteile der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar in einer Hand vereinigt (Anteilsvereinigung) oder 90 % der Anteile der Gesellschaft übertragen werden (Übertragung vereinigter Anteile). Es werden alle Gesellschaftsant...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.3 Die Gesellschaft kann das Eigenkapital mindern/erhöhen

Das Eigenkapital kann nicht nur durch Gewinne/Verluste, sowie Privatentnahmen und -einlagen der Gesellschafter beeinflusst werden. Die Gesellschaft kann auch durch die Bewertung von Aktiva und Passiva das Eigenkapital beeinflussen. Wenn bspw. Aktien niedriger bewertet werden, da sich der Kurswert/Börsenkurs dauerhaft mindert, wird auch das Eigenkapital niedriger. Sind die Grü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 2.1 Das Kapitalkonto ist je nach Rechtsform des Unternehmens veränderlich

Der Einzelunternehmer weist in der Bilanz das positive Kapitalkonto auf der Passivseite aus. Ein negatives Kapitalkonto wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Es kann aber auch auf der Passivseite als Minuswert bilanziert werden. Je nach Unternehmensform kann das Eigenkapital veränderlich oder unveränderlich sein. Bei Einzelunternehmen ist das Kapital immer veränderlich (variabe...mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / bb) Aufschiebend bedingte Erwerbe

Verschiebungen in die Zukunft sind insb. durch Bedingungen (BFH v. 11.12.2014 – II R 26/12, BStBl. II 2015, 402, m. Komm. Harlacher, BB 2015, 487) möglich (§ 14 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 4 BewG), z.B. aufschiebend bedingter Anteilskauf oder sofortiger Anteilskauf von mind. 90 % (Signing) und späterer Übertragung (Closing) unter aufschiebender Bedingung; auch möglich durch Hinaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 3.2.1 Mutterunternehmen

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein können nur Kapitalgesellschaften oder Kapitalgesellschaften & Co.[1] Ist das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, sind in den ersten 4 bzw. 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr ein Konzernabschluss und -lagebericht aufzustellen, wenn das Mutterunternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Gewinnanteile, Dividenden, Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus GmbH-Anteilen usw. einschließ...mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / II. Gesetz zur Änderung des GrEStG v. 12.5.2021: Verhältnis des § 1 Abs. 3 GrEStG zur vorrangigen Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG

Die Besteuerung von Anteilsvereinigungen, Gesellschafterwechseln bei Personengesellschaften und durch die neu eingeführte Besteuerung von Gesellschafterwechseln bei einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft wurde durch das Gesetz zur Änderung des GrEStG v. 12.5.2021 deutlich verschärft (Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v. 12.5.2021, BStBl. I 2021, 986; insb...mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / aa) Anteilserwerb

Die Zugehörigkeit bei einer Anteilsübertragung richtet sich nach dem Tag des zivilrechtlich wirksamen Anteilskaufs (Übertragung/Abtretung); s. BFH v. 16.3.2022 – II R 24/20, BFH/NV 2022, 1196 = ErbStB 2022, 333 [Günther], FG Münster v. 26.4.2007 – 8 K 1069/04 GrE, EFG 2007, 1895. Auch eine im Ausland getroffene und beurkundete Vereinbarung über die schuldrechtliche Verpflich...mehr

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Kapitalkonto / 2.2 Privatvermögen ist dem Handelsrecht fremd

Das Handelsrecht kennt keine Regelungen zum Privatvermögen.[1] In der Handels- und Steuerbilanz dürfen private Vorgänge den Gewinn nicht beeinflussen. Aus diesem Grund müssen diese gewinnneutral behandelt werden. Handelsrechtlich werden Privateinlagen und -entnahmen des Kaufmanns außerhalb der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung über das Kapitalkonto gebucht. Werden ...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / Zusammenfassung

Überblick Eigenkapital ist das Reinvermögen eines Unternehmens und damit das eingesetzte Kapital zu Buchwerten. In der Bilanz ergibt sich die Position Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva – den positiven Vermögensgegenständen) und den Schulden (Passiva – den negativen Vermögensgegenständen). Zum Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden wird a...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / c. Zustimmungsvorbehalte/Haftung im Einverständnis der Gesellschafter

Rz. 29 Die Satzung der GmbH, eine Geschäftsordnung, der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers oder auch einzelne Beschlüsse der Gesellschafter oder bei entsprechender Zuständigkeit Beschlüsse des Aufsichtsrats können Zustimmungsvorbehalte festlegen. Dann hat der Geschäftsführer die geplante Maßnahme vor ihrer Vereinbarung und erst recht vor ihrer Ausführung dem zuständigen...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / a. Grundsatz: haftungsentlastende Wirkung – Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 18 Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Dies lässt sich aus § 37 Abs. 1 GmbHG ableiten, wonach u. a. die Beschränkungen einzuhalten sind, die durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind. Soweit die Weisungsabhängigkeit betroffen ist, hat der Geschäftsführer keinen eigenen Ermessensspielraum. Führ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Verstoß gegen § 30 Abs. 1 GmbHG (verbotene Auszahlungen)

Rz. 78 Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Dieses Auszahlungsverbot hat der Geschäftsführer einzuhalten, sonst haftet er. Dies ordnet § 43 Abs. 3 Satz GmbHG an. Danach sind die Geschäftsführer zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erh...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / e. Einwand Zustimmungspflicht der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats bzw. hypothetische Zustimmung

Rz. 36 Der Einwand der hypothetischen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats ist in engen Grenzen zulässig.[1] Gerade bei kleineren oder mittelständischen Gesellschaften werden häufig Zustimmungskataloge, die in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung verankert sind, nicht praktiziert (siehe bereits die Ausführungen unter d.). Oft sind sie den Bet...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / f. Grenze der haftungsentlastenden Wirkung bei unzureichender Information

Rz. 38 Zu Recht wird angenommen, dass sowohl bei einer Weisung als auch bei einem Zustimmungsvorbehalt, die haftungsentlastende Wirkung dann entfällt, wenn der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung die Tatsachengrundlage nicht ausreichend vermittelt, nicht ausreichend über Risiken oder sonstige Bedenken hinsichtlich der betroffenen Maßnahmen informiert oder sonst wie...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren. D...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Haftung für Zahlungen an Anteilseigner soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten

Rz. 30 Einen eigenen Haftungstatbestand enthält § 15b Abs. 5 Satz 1 InsO. Danach haften die Geschäftsleiter soweit sie Zahlungen an Anteilseigner vornehmen, die zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Personen führen mussten. Rz. 31 Praxis-Beispiel Darlehen für Ware[1] Die Gesellschafterin Martina Maus (M) gewährt ihrer GmbH, die mit Leiterplatten handelt, ein Darlehen über 1...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 77 Die Organhaftung wird auf Tatbestände der Kapitalerhaltung erstreckt, die originär die Gesellschafter und nicht den Geschäftsführer betreffen. Das Stammkapital ist gegenüber den Gesellschaftern geschützt. Dieser Schutz ist allerdings nicht umfassend. Wichtige Regelungen hierzu finden sich in den §§ 30, 31 GmbHG und § 33 GmbHG. Im Wesentlichen soll das Stammkapital nic...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VIII. Entlastung des Geschäftsführers

Rz. 98 Die Entlastung des Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann zu einem Ausschluss des Anspruchs aus § 43 Abs. 2 GmbHG führen. Die Gesellschafterversammlung ist gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG für die Entlastung zuständig. Die Entlastungswirkung wird wie folgt formuliert: "Die Entlastung schließt solche Ansprüche aus, die innerhalb des Entlastungszeitra...mehr

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A. Einleitung / 3. KG a. A.

Rz. 54 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die eng mit der AG verwandt ist. Sie ist ebenfalls im Aktiengesetz geregelt (§§ 278 bis 290 AktG). Beteiligt sind jedoch nicht nur Aktionäre, die bei der KGaA Kommanditaktionäre genannt werden, sondern mindestens auch ein persönlich haftender Gesellschafter, der sog. Komplementär. Dieser haftet ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1]. Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z. B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats

Rz. 87 Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung oder bei entsprechender Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Die Gesellschafter bzw. der Aufsichtsrat sind für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig und entscheiden, ob sie diese seitens der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies gilt auch gegenü...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Vertretung der GmbH

Rz. 96 Nach § 46 Nr. 8 GmbHG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einschließlich der Frage, wer die GmbH in dem Haftungsprozess vertritt. Hierfür kann die Gesellschafterversammlung Prozessvertreter bestellen, sie kann die Prozessführung aber auch dem aktuellen Geschäftsführer überlassen. Dieser ist a...mehr

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B. AVB D&O / A-4 Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmen im Sinne von §§ 290 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 1 bis 3, 271 Abs. 1 HGB, bei denen der Versicherungsnehmer unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, entweder durch die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter, das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichts-, des Verwaltungsrats oder...mehr

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A. Einleitung / aa. Bei Fehlen einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 37 Der GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber der GmbH aufgrund seiner Organstellung bzw. seines Anstellungsvertrags keinen Anspruch auf Abschluss einer D&O-Versicherung.[1] So weit gehen die Treuepflicht oder die Fürsorgepflicht der Gesellschaft nicht.[2] Dem Geschäftsführer bleibt die Möglichkeit sich eine persönliche D&O-Versicherung zu beschaffen. Zu Recht wird geltend g...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / Teil 2: Außenhaftung

Von Außerhaftung spricht man, wenn das Organmitglied nicht von der Gesellschaft, bei der es Organ ist, sondern von anderen Personen wegen seines Verhaltens oder Unterlassens als Organmitglied in die Haftung genommen wird. Dies können außenstehende Dritte, wie Gläubiger, Arbeitnehmer, sonstige Vertragspartner der Gesellschaft, Konkurrenten derselben, aber auch sonstige Dritte...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer – Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z. B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat ein...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / d. Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts

Rz. 31 Die Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts der Gesellschafterversammlung ist per se pflichtwidrig.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das konkrete Geschäft im Interesse der GmbH liegt. In diesen Fällen wird es allerdings häufig an einem Schaden fehlen, den die GmbH erlitten hat. Dies ist aber nicht zwingend. Rz. 32 Praxis-Beispiel Kauf einer Maschine ohne Zustimmung Der Ge...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Schaden und Kausalität

Rz. 63 Der Geschäftsführer hat den durch sein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten entstandenen Schaden am Gesellschaftsvermögen zu ersetzen. Nur wenn ein Schaden am Gesellschaftsvermögeb eingetreten ist, besteht eine Haftung.[1] In der Praxis gestaltet sich häufig die Ermittlung des ursächlichen Schadens und seine Höhe schwierig. Ob wirklich ein Vermögensschaden bei d...mehr

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B. AVB D&O / II. Versicherungsnehmerin

Rz. 2 Versicherungsnehmerin wird bei der sog. gesellschaftsfinanzierten D&O die Gesellschaft, bei der das Organ bestellt ist bzw. die Konzernobergesellschaft. Die Musterbedingungen setzen keine bestimmte Rechtsform für die Versicherungsnehmerin voraus. Versichert werden vor allem Körperschaften. Die D&O-Versicherung hat in erster Linie für die Vorstände der Aktiengesellschaf...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.2 § 64 GmbHG Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

"Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Die gleiche Verpflichtung trifft die Geschäfts...mehr