Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2 Steuerliche Bedeutung der Rechtsnachfolge

Rz. 342 Der Rechtsnachfolger des Einbringenden gilt als (derivativ) Einbringender i. S. d. § 22 Abs. 1 bis 5 UmwStG, während der Rechtsnachfolger der übernehmenden Gesellschaft als (derivativ) übernehmende Gesellschaft "nur" i. S. d. § 22 Abs. 2 UmwStG gilt. Rz. 342a Umstritten ist, ob die Besteuerungsfolgen beim originär Einbringenden oder beim Rechtsnachfolger eintreten. Na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Qualifizierter Anteilstausch

Rz. 103 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UmwStG ist Voraussetzung für das Bewertungswahlrecht der übernehmenden Gesellschaft, dass sie aufgrund ihrer Beteiligung einschließlich der übernommenen Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft hat, deren Anteile eingebracht werden. Rz. 104 Zweck der Beschränkung der Steuervergünstigung auf mehrheitsv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Besteuerung eines Einbringungsgewinns (§ 21 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 228 Der Anteilstausch ist grundsätzlich als Veräußerung der eingebrachten Anteile zu beurteilen, mit den Besonderheiten, dass die Höhe des Einbringungsgewinns in Abhängigkeit von der Ausübung der Bewertungswahlrechte variieren kann und die Anwendung einiger Steuervergünstigungen durch § 21 Abs. 3 UmwStG reglementiert wird. Rz. 229 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich aus d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 1.2 Übersicht über die Regelung

Rz. 3 Die Auflösung einer Körperschaft erfolgt typischerweise durch Beschluss der Gesellschafter. Mit dem Auflösungsbeschluss wird die Abwicklung eingeleitet, bei der es zur Zerschlagung des Vermögens der Körperschaft kommt. Hierbei wird das Betriebsvermögen veräußert oder an die Gesellschafter verteilt. Schließlich wird das Rechtssubjekt aus dem Handelsregister gelöscht un...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft als Gegenstand der Einbringung

Rz. 29 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt nach § 21 Abs. 1 UmwStG grundsätzlich immer in den Anwendungsbereich des § 21 UmwStG, ungeachtet dessen, ob es sich um mehrheitsvermittelnde Anteile, um Anteile in einem Privat- bzw. Betriebsvermögen oder um Anteile an einer inl. bzw. ausl. Gesellschaft handelt. Die Frage der mehrheits...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 66 Die hier vertretene inhaltliche Gleichsetzung von "Veräußerung" und "entgeltlicher Übertragung auf einen anderen Rechtsträger" steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Gesellschaftsanteilen auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen ist.[1] Rz. 67 Gegen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.4 Gewinnkorrekturen (Abs. 6)

Rz. 83 Auf die Gewinnermittlung sind nach § 11 Abs. 6 KStG im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit diese sich nicht bereits bei der Ermittlung des Bestandsvergleichs ausgewirkt haben. Nicht hierzu gehören die steuerfreien Vermögensmehrungen, da sie bereits das Abwicklungs-Endvermögen und damit den durch Bestandsvergleich ermittelten Gewinn gemindert h...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3 Einbringender als Empfänger der neuen Anteile

Rz. 58 In den Fällen, in denen Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person oder Körperschaft ist, ist unstreitig der Ausgangsrechtsträger zugleich auch Einbringender und werden zweifelsfrei dem Einbringenden die neuen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt. Rz. 59 In den Fällen, in denen Ausgangsrechtsträger eine Personengesellschaft ist, sind nach der hier vertret...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5 Nachweiserbringer

Rz. 318 Den Nachweis hat der originär Einbringende bzw. in den Fällen des § 22 Abs. 6 UmwStG der Rechtsnachfolger zu erbringen. In den Fällen des § 22 Abs. 7 UmwStG geht die Nachweispflicht nicht auf den wirtschaftlichen Eigentümer der mitverstrickten Anteile über. Daher sollte der Einbringende auch in diesen Fällen vertraglich sicherstellen, dass er seiner Nachweispflicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 5.2 Liquidation

An die Auflösung schließt sich die Abwicklung der GmbH an, die sog. Liquidation. Der Firmierung der GmbH wird der Zusatz "in Liquidation" (kurz: i.L.) angefügt. Mit der Auflösung verliert der bisherige Geschäftsführer seine Organstellung, er wird aber oftmals sogleich zum Liquidator der GmbH bestimmt und im Handelsregister eingetragen. Seine Aufgabe ist es, die Abwicklung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind nach ständiger Rechtsprechung Vermögensminderungen bzw. verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang zu einer of...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.3.2 Originär Einbringender

Rz. 30 Nach der hier vertretenen Auffassung sind für den Fall, dass übertragender Rechtsträger ("Ausgangsrechtsträger") eine Personengesellschaft ist, immer auch die Gesellschafter der Personengesellschaft (mittelbar) Einbringende und zwar auch dann, wenn – wie z. B. im Falle der Ausgliederung – die Personengesellschaft weiter besteht und die neuen Anteile der Personengesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.3.4 Nicht-Einbringender

Rz. 35 Die Veräußerung durch einen anderen Rechtsträger als den originär oder derivativ Einbringenden kann nicht den Grundtatbestand des § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG erfüllen. Die Veräußerung durch einen Nicht-Einbringenden kann nur dann eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I auslösen, sofern dies in einem der in § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG genannten Ersatztatbeständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 134 Da § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG anders als § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG keine einheitliche Ausübung des Bewertungswahlrechts vorschreibt, stellt sich diese Problematik im Rahmen des § 21 UmwStG nicht. Das Bewertungswahlrecht ist immer nur für die Anteile an einer Gesellschaft eines Ausgangsrechtsträgers einheitlich auszuüben.[1] Je Ausgangsrechtsträger besteht für jede Beteili...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.4 Abgrenzung zur mittelbaren Veräußerung über eine Personengesellschaft

Rz. 121 Der Tatbestand der Veräußerung ist auch erfüllt, wenn die dem Einbringenden zuzurechnenden sperrfristverstrickten Anteile mittelbar über eine Personengesellschaft auf einen anderen Rechtsträger entgeltlich übertragen werden. Rz. 122 Für Zwecke des § 24 UmwStG wird beim Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine bereits bestehende Personengesellschaft angenommen, das...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 55 Damit die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG erfüllt sind, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren.[1] Rz. 56 Damit verstößt die Regelung gegen die Fusionsrichtlinie, die auch die Gewährung eigener, also nicht "neuer" Anteile erfasst.[2] Rz. 57 Neben den...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.2 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Rz. 74 Vor der Durchführung des Bestandsvergleichs ist das Abwicklungs-Endvermögen nach § 11 Abs. 3 KStG um die steuerfreien Vermögensmehrungen zu vermindern, die dem Steuerpflichtigen im Abwicklungsbesteuerungszeitraum zugeflossen sind. Durch diese Kürzung wird erreicht, dass steuerfreie Vermögensmehrungen nicht der KSt unterliegen. Dieses Ergebnis wäre aber auch ohne die i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Bescheinigung der Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 22 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 330 § 22 Abs. 5 UmwStG regelt die Bescheinigung der Einbringungsgewinnbesteuerung für Zwecke des § 23 Abs. 2 UmwStG . Diese Bescheinigung ist gem. § 23 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 und S. 3 Hs. 2 UmwStG tatbestandliche Voraussetzung für die (nachträgliche) Buchwertaufstockung auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft in den Fällen der nachträglichen Besteuerung eines Einbringungs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1 Ausgangsrechtsträger

Rz. 12 Ausgangsrechtsträger ist nach der hier verwendeten Terminologie derjenige Rechtsträger, der zivilrechtlicher und/oder wirtschaftlicher Eigentümer der einzubringenden Anteile ist und der diese Anteile in das zivilrechtliche und/oder wirtschaftliche Eigentum der übernehmenden Gesellschaft überträgt. Der Ausgangsrechtsträger ist nicht zwangsläufig identisch mit der Perso...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 8 Behandlung der Abwicklung bei der Kapitalgesellschaft (Beispiel)

Rz. 98 Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt: Die Gesellschaft wird am 31.3.02 au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.6 Wegfall der allgemeinen persönlichen Anwendungsvoraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 i. V. m. Abs. 8 UmwStG)

Rz. 189 Gem. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 UmwStG kommt es auch dann zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns, wenn entweder der Einbringende selbst oder im Fall einer Weitereinbringung die übernehmende Gesellschaft i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG die Voraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt. Rz. 190 Da es sich bei der im Rahmen einer We...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.2 Sacheinlage oder Anteilstausch unter dem gemeinen Wert

Rz. 242 Die Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG setzt zunächst voraus, dass zuvor Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) nach § 20 oder § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) (mit) eingebracht wurden. Rz. 243 Für die Frage, ob ein Ansatz unter dem gemeinen Wert vorliegt, kommt es grundsätzlich auf den tatsächlich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8.1 Anwendungsbereich

Rz. 348 § 22 Abs. 7 UmwStG soll die bereits zu den einbringungsgeborenen Anteilen ergangene Rechtsprechung umsetzen[1] und kommt zur Anwendung, wenn stille Reserven von den sperrfristverstrickten Anteilen oder von auf diesen Anteilen beruhenden Anteilen (quasi-sperrfristverstrickte Anteile) auf andere Anteile verlagert werden. "Unter Beobachtung" stehen mithin stille Reserven...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.4 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 168 Nach § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 3 UmwStG löst auch die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos i. S. d. § 27 KStG eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I aus. Rz. 169 Unklar ist hierbei zum einen, ob jede Minderung des steuerlichen Einlagekontos eine Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlageko...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 4.2 Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer haftet[1] zunächst einmal bei nicht ordnungsgemäßer Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern, denn er disponiert ja sozusagen über deren, in der Gesellschaft vorhandenes, Vermögen. Dann kann er gegenüber dem Finanzamt haften gemäß §§ 34, 69 AO. Außerdem haftet er, auch strafrechtlich, bei verzögerter Insolvenzantragstellung, § 15a InsO. Bei Insolvenz de...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.2 Einsicht in die Insolvenzakte

Die Einsicht in die konkrete Insolvenzakte des Schuldners kann für den Gläubiger wichtig sein, um zu erkennen, ob es sinnvoll ist, einen Kostenvorschuss zu zahlen, um damit die Abweisung mangels Masse zu verhindern (§ 26 InsO), ob er als Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren überhaupt mit der Befriedigung seiner Ansprüche rechnen kann etc., zur Überprüfung der Hin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 335 § 22 Abs. 6 UmwStG regelt die unentgeltliche Rechtsnachfolge in die erhaltenen Anteile durch den Einbringenden und die unentgeltliche Rechtsnachfolge der (mit) eingebrachten Anteile durch die übernehmende Gesellschaft. Abgesehen von dieser Differenzierung sind die im Folgenden erörterten Anwendungsvoraussetzungen identisch. Rz. 336 Die unentgeltliche Rechtsnachfolge i. S...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.3 Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

Die Hinzurechnung bei den Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters erfolgt uneingeschränkt.[1] Es ist unerheblich, ob beim Empfänger der Gewinnanteil erneut der Gewerbesteuer unterliegt. Der Gesetzeswortlaut spricht nur vom Gewinnanteil. Die Hinzurechnung gilt auch für Verlustanteile. Das bedeutet praktisch eine Kürzung der Finanzierungskosten nach § 8 Nr. 1 GewStG. Unter ...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.2.2 Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.[1] Der BFH führt hiermit seine Rechtsprechung zur Anerkennung nachträglicher Anschaffungskosten fort.[2] Nachtr...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.3 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung (§ 31 GewStG)

Arbeitslöhne sind die Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den Arbeitslöhnen. Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt w...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6.1 Sonderregelung für Personengesellschaften

In den Fällen des Wechsels von Gesellschaftern bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften muss für die Beurteilung der Unternehmergleichheit auf jeden einzelnen Gesellschafter abgestellt werden, weil insoweit der Verlust an die Person des Mitunternehmers geknüpft ist, der den Verlust erlitten hat. Praxis-Beispiel Vortragsfähiger Gewerbeverlust Die A + B OHG ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.4 Gewinnausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften

Die Regelung des § 9 Nr. 2a GewStG soll dem Grunde nach die Doppelbesteuerung bei der Gewerbesteuer sowohl auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als auch auf der Ebene des Gesellschafters vermeiden. Hauptanwendungsfall sind Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.3 Gewinnanteile an gewerblichen Personengesellschaften

Der im Gewinn des Gewerbebetriebs enthaltene Anteil am Gewinn einer oder mehrerer Personengesellschaften ist für die Ermittlung des Gewerbeertrags wieder zu kürzen.[1] Der Grund liegt wie bei der Hinzurechnung der Verlustanteile in der objektbezogenen Ermittlung der Gewerbesteuer (keine Doppelerfassung zur Gewerbesteuer). Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Gewinnantei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.2.3 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

Seit 2010 müssen nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital auf der Passivseite der Bilanz (Nettoausweis) gesondert ausgewiesen werden.[1] Sowohl das "Gezeichnete Kapital" als auch die "Nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital" werden auf der Passivseite der Bilanz in einer Vorspalte dargestellt und sind vom Posten "Geze...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.7 Gewinnausschüttungen von ausländischen Kapitalgesellschaften in Staaten ohne DBA

Die Regelung des § 9 Nr. 7 GewStG entspricht dem Grundsatz, dass bei der Gewerbesteuer nur das inländische Ergebnis erfasst werden soll. Hauptanwendungsfall sind Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter. Dabei wurde bis 2019 zwischen EU-Staaten und Drittstaaten unterschieden, wobei es bei allen Varianten erforderlich war, dass die Betei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 13 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurde zum Ausgleich die tarifliche Körperschaftsteuer nochmals gesenkt. Als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG haftungsbeschränkt).[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zust...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 3 Die Kapitalgesellschaft zahlt Körperschaftsteuer

Der Steuerbilanzgewinn ist nicht den Gesellschaftern, sondern der Kapitalgesellschaft als Steuersubjekt zuzurechnen.[1] Die Kapitalgesellschaft zahlt auf ihren steuerlichen Gewinn Körperschaftsteuer. Erst die Ausschüttungen der Gesellschaft führen bei den Gesellschaftern zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen,[2] die der Abgeltungssteuer unterliegen.mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 7 Behandlung von Genussrechtskapital bei der GmbH

Der Begriff des Genussrechtskapitals ist gesetzlich nicht definiert. Hierdurch entstehen schuldrechtliche Gläubigerrechte, durch die dem Rechteinhaber grundsätzlich Vermögensrechte zugestanden werden, die typischerweise nur Gesellschaftern zustehen. Diese Rechte werden dem Gläubiger im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung eingeräumt. Eine Genussrechtsvereinbarung darf je...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / Zusammenfassung

Überblick Eigenkapital ist das Reinvermögen eines Unternehmens und damit das eingesetzte Kapital zu Buchwerten. In der Bilanz ergibt sich die Position Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva – den positiven Vermögensgegenständen) und den Schulden (Passiva– den negativen Vermögensgegenständen). Zum Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden wird al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 10 Steuerschuldner

Aus dem Grundsatz, dass die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, bedarf es einer ausdrücklichen Bestimmung des Steuerschuldners. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] In den überwiegenden Fällen lässt sich der Unternehmer ohne Schwierigkeiten bestimmen. Der Einzelunternehmer ist für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz entfällt. Die Regelung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 4 Je Gesellschafter sind mehrere Kapitalkonten möglich

Sowohl für die persönlich haftenden Gesellschafter alle Gesellschafter der GbR und OHG Komplementäre der KG als auch für die nicht persönlich haftenden Gesellschafter Kommanditisten der KG können mehrere Kapitalkonten geführt werden. 4.1 Kapitalkonto I: Festkapital In diesem Konto wird das Festkapital, d. h. das von jedem Gesellschafter aufzubringende und einzulegende Kapital laut ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Zusatzbilanzen der Gesellschafter

Der steuerliche Gewinn der Personengesellschaft setzt sich zusammen aus den Werten: der Gesellschafts-/Gesamthandsbilanz der/den Sonderbilanz(en) der Gesellschafter der/den Ergänzungsbilanz(en) der Gesellschafter Der so ermittelte Gesamtgewinn ist auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen. Bei der Gewinnverteilung wird der Gewinn laut Gesellschaftsbilanz (auch Gesamthandsbila...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5.2 Sonderbilanzen beinhalten Wirtschaftsgüter der Gesellschafter

Sonderbilanzen enthalten Wirtschaftsgüter, die rechtlich einem oder mehreren Gesellschaftern und nicht zum Gesamthandsvermögen gehören, aber von der Personengesellschaft zur Erzielung von Einkünften entgeltlich oder auch unentgeltlich genutzt werden.[1] Dieses Vermögen wird als Sonder-Betriebsvermögen bezeichnet. Achtung Buchführungspflicht für Sonder-Betriebsvermögen Für die Mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 4.2 Kapitalkonto II: variables Kapital

Dieses Konto ist vergleichbar mit dem Kapitalkonto des Einzelunternehmers. Hier werden alle ausstehenden Einlagen Gewinn-/Verlustanteile Privatentnahmen Privateinlagen des einzelnen Gesellschafters verbucht. Achtung Gutschrift auf Kapitalkonto II einer Personengesellschaft bedeutet keine Gewährung von Gesellschaftsrechten Nach der bisherigen Rechtslage war ein Vorgang entgeltlich, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 4.3 Kapitalkonto III: entnahmefähiges Kapital

Der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft kann Vorschriften enthalten, die die Entnahme von Gewinnanteilen beschränkt. In diesem Fall ist der Wert des Kapitalkontos II beschränkt auf die nicht entnahmefähigen Gewinnanteile. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Gesellschaft zu viel Liquidität entzogen wird. Alle Werte, die sonst auf dem Kapitalkonto II erfasst we...mehr