Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften als Vorerben/Nacherben

Rz. 279 [Autor/Stand] Neben natürlichen können auch juristische Personen zu Vorerben und, selbst wenn sie erst nach dem Erbfall entstehen (§ 2101 Abs. 2 BGB), auch zu Nacherben eingesetzt werden. Es ist daher durchaus möglich, dass Kapitalgesellschaften an Schenkungsvorgängen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG als Vorerben und/oder Nacherben beteiligt sind. Sollte z.B. eine GmbH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Der Klageantrag.

Rn 20 Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass das im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte klägerische Begehren und seine Rechtsbehauptung nach wie vor entscheidend für die Bestimmung des Streitgegenstandes sind (weitergehend Althammer Streitgegenstand und Interesse 12, der über den Antrag hinaus auf das klägerische Interesse abstellt; dazu Prütting FS Pekcanitez 15, 301). Dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beteiligung durch das Gericht.

Rn 2 Im Unterschied zu anderen Verfahrensordnungen sieht die ZPO nur ausnw die Verpflichtung des Gerichts vor, vAw Dritte in den Prozess einzubeziehen (§ 856 III). Aus Art 103 I GG wird die weitergehende verfassungsrechtliche Pflicht hergeleitet, solche Dritte, die zwar nicht förmlich am Verfahren beteiligt sind, denen ggü die gerichtliche Entscheidung aber materiell-rechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 8 Besonders zweifelhaft und umstr war seit jeher die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei AG und GmbH iRv §§ 241 ff AktG. Das hängt mit der Rechtskraftwirkung der §§ 248, 249 AktG zusammen, die im Gegensatz zu § 1055 steht. Ursprünglich hatte der BGH diese Streitigkeiten für nicht schiedsfähig angesehen (BGH NJW 66, 2055 [BGH 11.07.1966 - II ZR 134/65]; ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Verhältnis von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 9 Das Verhältnis des Gesellschafts- zum (deutschen) Erbrecht regelt Art. 2 Abs. 1 EGHGB mit einem generellen Vorrang des Handels- und Gesellschaftsrechts vor den erbrechtlichen Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB.[10] Wiederum gehen gesellschaftsvertragliche Regelungen den gesetzlichen Vorschriften vor, soweit es sich nicht um zwingendes Recht handelt. Konflikte zwischen bei...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 164 Liegt eine einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel vor, rücken die vom Erblasser eingesetzten Erben automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge in dessen Gesellschaftsanteil nach. Umstritten ist dabei, ob der Erblasser durch testamentarische Anordnung die Teilungsquote hinsichtlich seines Gesellschaftsanteils abweichend von der im Übrigen geltenden Erbquote bemesse...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (2) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln

Rz. 38 Von den erbrechtlichen Nachfolgeklauseln zu trennen sind die rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklauseln. Hier erfolgt der Gesellschafterwechsel nicht nach den erbrechtlichen Regelungen, sondern durch ein aufschiebend auf den Todesfall bedingtes Verfügungsgeschäft unter Lebenden.[26] Da es sich bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel dogmatisch betrachtet um eine A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung.

Rn 31 Fehlt das Rechtsschutzinteresse ist die Klage grds als unzulässig abzuweisen, kann bei Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen aber auch als unbegründet abgewiesen werden (BGHZ 12, 308). Wird Ersatzpflicht künftigen Schadens zugesprochen, muss die Mitverschuldensquote des Kl festgestellt werden (BGH NJW 78, 544 [BGH 25.11.1977 - I ZR 30/76]). Ist die streitige Verpfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 3 Der Antragsteller muss nur sein Rechtschutzziel angeben; es ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert, eine konkrete Maßnahme zu beantragen (Stuttg GRUR-RR 14, 454; Musielak/Voit/Huber Rz 3; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 3). Ausnahmen gelten für die Leistungsverfügung. Hier muss der Antragsteller die Leistung, die er anstrebt, genau bezeichnen. Der zu zahlende Betrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO (Nr 3).

Rn 9 § 86 I Nr 3 FamFG nimmt die Regelung in § 794 ZPO in Bezug, wobei der Verweis aber nur für die in Nr 1 (gerichtliche Vergleiche) und die in Nr 5 (vollstreckbare Urkunden) erwähnten Titel Bedeutung erlangt (MüKoFamFG/Zimmermann Rz 20). Einschränkende Voraussetzung ist zudem, dass der Vergleich bzw die Urkunde ein Verfahren betrifft, über dessen Gegenstand die Beteiligten...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / VI. Checkliste vor der Erstellung eines Unternehmertestaments

Rz. 67 Alle vorgenannten Aspekte sind bei der Erstellung eines Unternehmertestaments zu bedenken und zu berücksichtigen. Zusammenfassend ergibt sich folgende Checkliste:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Formulierung.

Rn 9 Die genaue Abfassung des Tenors ist vielfach Geschmackssache. Die Befehlsform (›Die Klage ist abzuweisen‹) empfiehlt sich aber nicht. Begründungselemente sind aus dem Tenor grds herauszuhalten, anders aber wegen § 850f II bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen (Bsp: ›Der Beklagte wird wegen einer vorsätzlich unerlaubten Handlung verurteilt, …‹), doch es reicht auch Fe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausscheiden bei negativem Kapitalkonto aufgrund ausgleichs-/abzugsfähiger Verluste

Rn. 52 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Scheidet ein Kommanditist gegen Übernahme eines negativen Kapitalkontos durch den Erwerber aus der KG aus, entsteht grundsätzlich in Höhe eines negativen Kapitalkontos ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn, zu dessen Höhe im Einzelnen s Rn 50 (soweit nicht schon zuvor ein Wegfall wegen fehlender Gewinnprognose eingetreten war: s Rn 6c). Zur En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Organstreitigkeiten.

Rn 19 Als gesetzliche Vertreter der juristischen Person haben deren Organe keine Parteistellung. Ihnen wird verbreitet die Parteistellung zugebilligt, sofern sie eigenen Rechte gg ein anderes Organ oder die Gesellschaft verfolgen (Zö/Vollkommer Rz 25; Hommelhoff ZHR 143 [79], 305 ff; abl BGHZ 122, 342, 345). Eher dürfte sich in diesen Fällen eine Feststellungsklage des Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 213 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelung betrifft nur den Erstattungsanspruch aufgrund eines DBA. Nicht einbezogen sind Erstattungsansprüche zB gem §§ 43b und 50g EStG (nach Maßgabe der entsprechenden EU-Richtlinien) oder § 44a Abs 9 EStG (zu Letzterem im Einzelnen Scheuch/Schiefer, Ubg 2016, 263). Insoweit kann es zu einem Nebeneinander von unionsrechtlichen und abko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 3 § 772 wird sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung angewendet. Rn 4 Diese Vorschrift gilt nur für relative gesetzliche und behördliche Veräußerungsverbote. Gesetzliche Veräußerungsverbote enthalten bspw die §§ 88, 156 VVG, 21 I InsO (Musielak/Voit/Lackmann Rz 1; Zö/Herget Rz 1). Behördliche Veräußerungsverbote sind solche nach §§ 938 II, 101...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einstellung des Verfahrens

a) Überblick Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Leistung ohne Gegenleistung

Rz. 60 [Autor/Stand] Leistungen werden entweder entgeltlich, unentgeltlich oder teilweise entgeltlich/unentgeltlich erbracht. Wer für seine Leistung eine (Gegen-)Leistung erhält, leistet gegen Entgelt, also entgeltlich. Wer seine Leistung ohne Gegenleistung erbringt, leistet ohne Entgelt, also unentgeltlich.[2] Es entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie, den gerade das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sachliche Zuständigkeit des Commercial Court.

Rn 22 Die Grenzen der sachlichen Zuständigkeit des Commercial Court in erster Instanz zieht § 119b Abs 1 S 1 und S 4 GVG. Die den Landesregierungen nach § 119b Abs 1 S 2–3 GVG eingeräumten Gestaltungsspielräume lassen es nicht zu, dass einem Commercial Court Streitigkeiten auf anderen Sachgebieten als den in § 119b Abs 1 S 1 GVG genannten oder über die Beschränkungen des § 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe und Zuwendungen der Gütergemeinschaft

Rz. 255 [Autor/Stand] Infolge der Gütergemeinschaft fällt jeder zusätzliche Vermögenserwerb beider oder nur eines Ehegatten im Zweifel ins Gesamtgut (§ 1416 Abs. 1 Satz 2 BGB) und ist ihnen daher für steuerliche Zwecke nur hälftig zuzurechnen (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Faktisch verdoppeln sich dadurch ihre persönlichen Freibeträge. Beispiele: Steht der Ehegattenfreibetrag noch o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stille Reserven niedriger als das negative Kapitalkonto

Rn. 51b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die übergebenen anteiligen stillen Reserven einschließlich anteiligem Geschäftswert niedriger als das negative Kapitalkonto und erfolgt die Übertragung unentgeltlich durch vorweggenommene Erbfolge (oder von Todes wegen), so steht das negative Kapitalkonto der Unentgeltlichkeit grundsätzlich nicht im Wege – indisponibler Buchwertübergan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; WM 23, 525; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 24, 1292 Rz 16; 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vor § 239 Rn 1. § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich Vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kost...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 7. Notare

Rz. 119 Notare (und Notarvertreter, vgl. § 41 Abs. 2 BNotO) können grundsätzlich und ohne Genehmigung der Dienstaufsichtsbehörde (§ 8 Abs. 4 BNotO) Testamentsvollstrecker sein.[139] Die Führung eines Einzelunternehmens als Testamentsvollstrecker oder die Verwaltung eines Gesellschaftsanteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft bedarf jedoch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

§ 119b GVG(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, jeweils durch Rechtsverordnung einen oder mehrere Senate bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht als Commercial Court einzurichten, der im ersten Rechtszug zuständig ist für folgende Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 Euro:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Auflösende Bedingung (Satz 2)

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach Satz 2 gilt die Bereicherung (i.S.d. Satzes 1) als auflösend bedingt erworben, soweit sie den Buchwert des Kapitalanteils übersteigt. Die tatsächliche Bereicherung des Erwerbers entspricht somit diesem Buchwert im Schenkungszeitpunkt.[2] Er bildet die Bemessungsgrundlage der endgültigen Steuerberechnung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Rz. 513 [Autor/St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 210 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im internationalen Bereich kommt es aufgrund der unterschiedlichen Steuerrechtsordnungen häufig zu Situationen, in denen die Steuerrechtssubjektivität eines Rechtsträgers im Sitzstaat anders beurteilt wird als im jeweiligen Ausland. Bei der Anwendung eines DBA kann es in solchen Fällen dazu kommen, dass Deutschland und der andere Vertragsst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzung: Haftungsminderung

Rn. 41 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Definition: "Wird der Haftungsbetrag iSd Abs 1 S 2 gemindert (Haftungsminderung) ...". Eine Haftungsminderung liegt nur vor, wenn die Herabsetzung des Haftungsbetrages spätestens am Schluss des Wj im HR eingetragen und bekannt gemacht ist (§ 174 HGB iVm § 15 HGB: glA Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 102 (43. Aufl 2024)). Der BGH v 04.05.2021, ...mehr

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§ 1 Vorfragen / II. Vermögensanalyse

Rz. 9 Neben der Aufstellung der für den Erblasser wichtigsten Personen ist auch die Analyse des später im Nachlass befindlichen Vermögens elementar, wenn die Vermögensnachfolgeplanung reibungslos ablaufen soll (vgl. auch § 2 Rdn 28). Unterschieden werden sollte nach folgenden Kategorien:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vermögensrechtliche Ansprüche (Abs 1 S 1).

Rn 3 Schiedsfähig sind alle vermögensrechtlichen Ansprüche jeglicher Art. Vermögensrechtlich ist ein Anspruch dann, wenn er auf Zahlung von Geld oder Leistung geldwerter Gegenstände im weitesten Sinn gerichtet ist. Die Natur des dabei zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses ist ohne Bedeutung (BGHZ 14, 72). Ohne Bedeutung ist ferner die Klageart. Ein vermögensrechtlicher Ans...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 7. Zuwendung einer Unterbeteiligung am Personengesellschaftsanteil

Rz. 187 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft eine unmittelbare Beteiligung des vom Erblasser erwünschten Nachfolgers nicht zulässt und diese auch nicht erwirkt werden kann, ist die Unterbeteiligung eine in Betracht kommende Gestaltungsoption des Unternehmertestaments, denn die Begründung einer Unterbeteiligung ist ohne besondere Zulassung...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 205 Da die im Personengesellschaftsrecht geltende Sonderrechtsnachfolge im Kapitalgesellschaftsrecht nicht gilt, gehen Anteile an Kapitalgesellschaften bei mehreren Erben auf die Erbengemeinschaft über. Die Miterben können die Rechte aus dem ererbten Gesellschaftsanteil gem. § 18 Abs. 1 GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben. Häufig enthält der Gesellschaftsvertrag bzw. die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 6 Die Formerfordernisse des Art 25 enthalten eine abschließende Regel, die ergänzendes nationales Recht ausschließt (Rn 3). Die Formerfordernisse gelten für den Abschluss der Vereinbarung selbst. Inwieweit die Gerichtsstandsvereinbarung weitere Wirkungen entfaltet, ist eine Frage von Auslegung und Inhalt. Deshalb kann eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten Dri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 239 ff finden Anwendung im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJW 12, 3725 [BGH 31.10.2012 - III ZR 204/12]), auch bei Beschlussklagen (Hügel/Elzer § 44 WEG Rz 121; s.a. BGH NZG 18, 32 [BGH 24.10.2017 - II ZR 16/16] Rz 15 – Insolvenz über Vermögen eines GmbH-Gesellschafters), und zwar unabhängig davon, ob eine mündliche Verh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Identitätswahrende Umwandlung einer GbR/OHG in eine GmbH & Co KG (bzw der Komplementärstellung in die eines Kommanditisten)

Rn. 68 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine GbR identitätswahrend (wirtschaftliche Beteiligungsidentität, s Rn 59a) in eine GmbH & Co KG umgewandelt, ist dies weder ein Fall des § 15a Abs 1 S 1 EStG , weil es nicht aufgrund von Verlusten zur Entstehung bzw Erhöhung eines negativen Kapitalkontos gekommen ist, noch ein Nachversteuerungstatbestand des § 15a Abs 3 S 3 EStG , weil we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36 f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gg ihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfechten...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / a) Überblick

Rz. 61 Auch unter Geltung des MoPeG bleiben Nachfolgeklauseln notwendig, sollen die Erben nicht lediglich infolge des todesbedingten Ausscheidens des Gesellschafters auf die nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrags bestehenden Abfindungsansprüche verwiesen sein. § 711 Abs. 2 S. 1 BGB (i.V.m. §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB) enthält die Klarstellung, dass abweichend von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Widerspruchsfreiheit; Unabhängigkeit des Teil- vom Schlussurteil.

Rn 9 Das Teilurteil ist unzulässig, wenn es davon abhängig ist, wie über den restlichen Streitgegenstand entschieden wird (BGH NJW 04, 1452 [BGH 25.11.2003 - VI ZR 8/03]; BAG NJW 24, 1764 Rz 15: ›materielle Verzahnung‹). Zu praktisch bedeutsamen Ausn oben Rn 5. Zur Heilung durch Rechtskraft unten Rn 21. Im umgekehrten Fall ist das Teilurteil grds möglich; das Teilurteil darf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie – das Widerspruch...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügung von Todes wegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine (entsprechende) Anwendung von § 727.

Rn 4 Die Vorschrift ist weder direkt noch analog anwendbar, wenn an die Stelle der alten Partei keine neue in deren Rechtsstellung eintritt, also kein Fall von Sukzession, sondern zT immer noch Identität vorliegt. Vielmehr muss hier idR die Parteibezeichnung geändert oder berichtigt werden. In die Klausel ist ein klarstellender Vermerk aufzunehmen, wenn der wirkliche Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belegenheit des Vermögens oder des Klagegegenstandes (§ 23 S 2).

Rn 8 Bei körperlichen Gegenständen (§ 90 BGB) ist die Belegenheit einfach anhand der tatsächlichen Umstände zu bestimmen. So können bereits inländische Büroräume mit entspr Ausstattung für das Eingreifen des § 23 genügen (BAG RIW 13, 803 ff; LAG Hessen IPrax 01, 461, 464; Frankf NJW-RR 96, 186, 187). Gleiches gilt für im Inland verwahrte Inhaberpapiere, deren sachenrechtlich...mehr