Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

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§ 39 Steuerrecht / c) Einspruch

Rz. 37 Beim Einspruch gegen den Grundlagenbescheid ist zu beachten, dass die Rechtsbehelfsbefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden (für Mitunternehmerschaften) gem. § 352 AO eingeschränkt ist.[58] Einspruch können regelmäßig nur die geschäftsführenden Gesellschafter für die Gesellschaft einlegen. Ausnahmen gelten für ausgeschiedene Gesellschafter un...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 148 Dem persönlich haftenden Gesellschafter obliegt die Vertretung und Geschäftsführung der KGaA, § 278 Abs. 2 AktG i.V.m. §§ 164, 170, 116, 124 HGB. Der persönlich haftende Gesellschafter bedarf aber nach § 278 Abs. 2 AktG i.V.m. §§ 164 116 Abs. 2 S. 1 HGB für außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen eines Hauptversammlungsbeschlusses; abweichende Satzungsgestaltunge...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Erteilung und Erlöschen

Rz. 75 Die Prokura kann wegen ihrer weit reichenden Konsequenzen nur ausdrücklich und nur durch den Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinen gesetzlichen Vertreter erteilt werden, § 48 Abs. 1 HGB. Sie kann nur von Kaufleuten erteilt werden (§ 48 HGB), insbesondere Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB), eingetragenen Genossenschaften (§ 42 GenG) sowie juristischen Personen (...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Erstanmeldung einer Zweigniederlassung

Rz. 45 Die Errichtung einer Zweigniederlassung wird behandelt wie eine Erstanmeldung und Ersteintragung eines Unternehmens. Daher sind die Errichtung sowie Ort und Firma der Zweigniederlassung bei der Anmeldung anzugeben. Da die Zweigniederlassung rechtlich nicht selbstständig ist, hat die anmeldepflichtige Person [195] die Eröffnung der Zweigniederlassung bei dem für die Hau...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Nach § 105 Abs. 2 HGB kann eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, als OHG in das Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Er bedarf der notariellen Beurkundung, wenn Verpflichtungen übernommen werden, deren Vereinbarung formbe...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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Insolvenzgeld / 2 Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dabei ist vom allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 7 SGB IV der nichtselbstständig Beschäftigte, insbesondere Beschäftigte in persönlicher Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 1.2 Geteilter Gewinn

Typisch für eine Gesellschaft ist nicht nur das geteilte Risiko, sondern dementsprechend auch ein zu teilender Gewinn. Doch gerade dies kann bei einer Familiengesellschaft ganz gezielt steuerlich vorteilhaft genutzt werden. Meist weisen Familienangehörige, z. B. Kinder oder Großeltern, einen deutlich geringeren persönlichen Steuersatz auf. Damit wird eine Teilung des Gewinns...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.1 Annahme der Selbstständigkeit

Ein großer Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist, dass unter Umständen gar keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vermeintliche Arbeitgeber/Auftraggeber davon überzeugt ist, dass der Geschäftsführer oder Ehegatte selbstständig tätig ist. Ohne Anmeldung wird in der Regel auch kein obligatorisches Statu...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.1 Keine Erfassung aller Personenkreise

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird durch die Meldung eines Arbeitnehmers zur Sozialversicherung ausgelöst. Dies bedeutet aber auch, dass Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und selbstständigem Auftragnehmer hiervon in der Regel nicht erfasst werden, da bei selbstständig Tätigen keine Meldung zur Sozialversicherung und somit kein Statuskennzeichen zu ...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.3 Beitragsnachforderung bei fehlendem Statuskennzeichen

Wurde es in der Vergangenheit bei der Meldung versäumt, das Statuskennzeichen anzugeben oder sind die Vertragsparteien fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen, so werden diese Fälle eventuell erst bei einer späteren Betriebsprüfung aufgegriffen. Hierbei können dann erhebliche Beitragsnachforderungen für den Arbeitgeber fällig werden. Es sollte bei g...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 1 Formen des Statusfeststellungsverfahrens

Derzeit existieren folgende Verfahren zur Festlegung des versicherungsrechtlichen Status: Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner, Abkömmlinge sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Optionales Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Prognoseentscheidung. Gruppenfeststellung. Statusfes...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VI. Haftung des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 52 Der Alleingesellschafter (maßgebend hierfür ist die wirtschaftliche Stellung als Alleingesellschafter, vgl. BGH GmbHR 1993, 39), der zugleich Alleingeschäftsführer der GmbH ist, haftet dieser weder aus § 43 noch aus unerlaubter Handlung für Schäden, die durch sein Verhalten der GmbH zugefügt werden (vgl. Rz. 40; OLG Karlsruhe DStR 2000, 1024; Burgard/Heimann NZG 2018,...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VIII. Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung (Nr. 6)

Rz. 72 Die Gesellschafterversammlung (in ihrer Gesamtheit) hat das Recht zur Kontrolle der Geschäftsführer. Eine Aufsichtspflicht erwächst daraus nicht (Drenckhan GmbHR 2006, 1297). Davon zu unterscheiden ist das Auskunfts- und Informationsrecht des einzelnen Gesellschafters nach § 51a (zum Verhältnis zu § 51a vgl. Keßler GmbHR 2000, 71, 75). Die Rechte der Gesellschafterver...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Verschulden des Geschäftsführers

Rz. 15 Der Geschäftsführer haftet, wenn er nicht die Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in verantwortlich leitender Position bei selbstständiger Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen zu beachten hat, an den Tag legt (MüKo GmbHG/Fleischer § 43 Rz. 308; Altmeppen § 43 Rz. 3 f.). Diese Sorgfaltspflicht geht über die eines ordentlichen Kaufmannes hinaus (OLG Zweibrüc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Ausschluss des Gesellschafters

Rz. 52 Auch der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund ist – selbst ohne Satzungsregelung – zulässig (Noack Anh. § 34 Rz. 2 f.; Scholz/Seibt Anh. § 34 Rz. 25; ferner Lutter/Hommelhoff § 34 Rz. 111 f. – hierzu instruktiv BGH v. 24.1.2012 – II ZR 109/11 – satzungsgemäße Einziehung wegen wichtigen Grunds und Verlust der Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkun...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Haftung bei Handlungen auf Weisung der Gesellschafter

Rz. 51 Handeln die Geschäftsführer auf Weisung der Gesellschafter (Geschäftsführer dürfen gesetzwidrige Handlungen nicht befolgen, vgl. Rz. 20 ff.), tritt eine Beschränkung der Haftung ein: sie beschränkt sich auf den Betrag, der zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist. Die Beweislast trägt die Gesellschaft bzw. der Gläubiger, der sich den Anspruch nach Pfändung hat ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Abstimmung und Gegenstand der Feststellung – Nichtigkeit des Feststellungsbeschlusses

Rz. 12 Der Feststellungsbeschluss ist mit einfacher Mehrheit zu fassen, soweit die Satzung nicht eine abw. Mehrheit vorsieht. Stimmberechtigt sind auch die Gesellschafter-Geschäftsführer (Noack § 46 Rz. 9; Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 16; Rowedder/Pentz/Koppensteiner § 46 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 46 Rz. 4). Rz. 13 Gegenstand des Feststellungsbeschlusses sind die Jah...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / III. Anforderungen an die Person des Aufsichtsratsmitglieds

Rz. 8 Aufsichtsratsmitglied kann nur eine natürliche Person sein, die voll geschäftsfähig ist (§ 100 Abs. 1 S. 1 AktG). Die Einschränkung für Betreute (§§ 1896 ff. BGB) in § 100 Abs. 1 S. 2 AktG – Betreute die bei Besorgung ihrer Vermögensangelegenheiten ganz oder tlw. einem Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB unterliegen – gilt nicht für die GmbH. Rz. 9 Dem Aufsichtsrat k...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / I. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Offenlegung der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft dient der Sicherheit des Rechtsverkehrs. § 39 ist insoweit die Fortsetzung zu § 10 Abs. 1 – Vertretungsverhältnisse bei Gründung der Gesellschaft –, als spätere Änderungen betroffen sind. Abs. 1 ist seit 1898 unverändert geblieben, Abs. 2 beruht auf gesetzlichen Vorgaben aus 1937 (vgl. MüKo GmbHG/Stephan/Tieve...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Abschluss, Aufhebung, Kündigung und Änderung des Anstellungsvertrags

Rz. 58 Die Zuständigkeit zu Abschluss, Aufhebung, Kündigung oder Änderung des Anstellungsvertrags der Gesellschafterversammlung umfasst nicht nur die Willensbildung, sondern auch die Vertretung der GmbH (allg. M., vgl. BGH v. 3.7.2018 – II ZR 452/17; BGH GmbHR 1991, 363; DStR 1997 m. Anm. Goette und DStR 1997, 1053 m. Anm. Goette; OLG Schleswig-Holstein GmbHR 1993, 156; OLG ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Bestellung und Abberufung

Rz. 50 Die grds. Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung kann durch die Satzung anders geregelt werden. Für die mitbestimmte GmbH bestehen Sonderregelungen. Zur Bestellung sog. Mehrfachgeschäftsführer vgl. van Venrooy GmbHR 2006, 485. Rz. 51 Die Satzung kann auch die Zuständigkeit eines Dritten begründen, der damit zum Organ der Gesellschaft wird, mit den entspr. Pflichte...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Inhalt des Rechts auf Auskunft und Einsicht

Rz. 20 Der Begriff des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht ist weit auszulegen. Es soll den Gesellschafter in den Stand setzen, seine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschafterversammlung verantwortungsbewusst und sachgerecht auszuüben und zugleich seine Individualrechte zu wahren (vgl. BGHZ 135, 51; BGH GmbHR 2003, 297; BayObLG NZG 2000, 100). Das Auskunfts- und Einsichtsr...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / XI. Vertretung der Gesellschaft in Prozessen mit dem Geschäftsführer (§ 46 Nr. 8, 2. Alt)

Rz. 111 Den Gesellschaftern (Gesellschafterversammlung) obliegt die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen (in allen Angelegenheiten, ausgenommen normale Verkehrsgeschäfte – Noack § 46 Rz. 89) mit einem Geschäftsführer, soweit nicht ein Aufsichtsrat besteht, dem die Vertretung übertragen ist (Noack § 46 Rz. 94; KG NZG 2000, 143). Das gilt auch für bereits ausgeschiedene Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Entlastung der Geschäftsführer

Rz. 61 Die Entlastung ist die Billigung der Geschäftsführung für die Vergangenheit; mit ihr wird gleichzeitig für die künftige Geschäftsführung das Vertrauen ausgesprochen, soweit sich nicht aus den Umständen ergibt, dass nur eine Entlastung für die Vergangenheit gewollt ist (z.B. bei Ausscheiden des Geschäftsführers, vgl. BGH GmbHR 1985, 357). Bei der Entscheidung über die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Nebenleistungs- und Sonderpflichten

Rz. 69 Im Gegensatz zu der AG (vgl. § 55 AktG) sieht das GmbHG keine Einschränkung der Neben- oder Sonderpflichten einzelner oder aller Gesellschafter vor, soweit sich nicht aus gesetzlichen Bestimmungen Entgegenstehendes ergibt. Mithin ist hier für die an sich "kapitalistisch" gedachte Gesellschaftsform der GmbH Raum geschaffen, der durch personalistisch orientierte Abreden...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die das BetrA...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tantieme / 3 Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Werden Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gezahlt, stellt sich die Frage, ob eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Beschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.1 Grundsätzliche Voraussetzungen

Der Unternehmer erhält aus Rechnungen für seine betrieblich veranlassten Kosten anlässlich einer von ihm bzw. vom Gesellschafter einer Personengesellschaft durchgeführten Geschäftsreise oder einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit den vollen Vorsteuerabzug. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer als Empfänger der Übernachtungsleistungen anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.1.2 Erste Tätigkeitsstätte durch arbeitsrechtliche Zuordnung

Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte[1] dauerhaft zugeordnet ist. Bei einer vorübergehenden Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Angemessene Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft bei Lohnsumme (§ 13a ErbStG) zu berücksichtigen

Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i.S.d. § 13a Abs. 4 ErbStG sind die Vergütungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (ertragsteuerrechtliche Sonderbetriebseinnahmen) mit zu berücksichtigen (entgegen H E 13a.5 ErbStH 2020). FG Münster v. 15.4.2025 – 3 K 483/24 F, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 28/25mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Übernahme einer Pensionsverpflichtung bei Teilbetriebsübertragung auf ausgegründete GmbH

Verfall der Pensionszusage bei Ausscheiden des GGF: Scheidet der mit einer noch nicht unverfallbaren Pensionszusage ausgestattete Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH anlässlich der Übertragung eines Teilbetriebs auf eine ausgegründete GmbH aus dem bisherigen Dienstverhältnis aus und übernimmt unter Erteilung einer inhaltlich gleichlautenden Pensionszusage die Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2025, 215), die für die GmbH, den Geschäftsführer und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1]: der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzsicherung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur Insolvenzsicherung bei der > Betriebliche Altersversorgung > Pensions-Sicherungs-Verein und > Contractual Trust Arrangement. Außerdem > Arbeitszeitkonto Rz 22, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 79, > Vermögensbeteiligungen Rz 23, 59 und 62, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 18/1. Zur tarifvertraglichen Insolvenz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Beteiligte

Rz. 13 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nur Beteiligte sind auskunftsberechtigt (vgl BMF vom 12.12.2017, Rz 1, BStBl 2017 I, 1656, > Rz 5 aE). Das ist vor allem der > Arbeitgeber , ggf vertreten durch seine Organe und bevollmächtigten Mitarbeiter, oder aber auch der die Pflichten des ArbG erfüllende Dritte iSd § 38 Abs 3a EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Darüber hinaus k...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / F. Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG)

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). Rz. 21 Stand: EL 144...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Sachliche Bindung

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Bindung des FA an die Anrufungsauskunft beschränkt sich aber auf das Lohnsteuer-Abzugsverfahren. Sie erstreckt sich nicht auf die Festsetzung der > Einkommensteuer iRd Veranlagung (BFH 244, 572 = BStBl 2014 II, 894; BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751). Dies gilt auch dann, wenn der ArbN selbst (> Rz 14) diese Auskunft eingeholt hat. Das e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Direktversicherung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Direktversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der > Arbeitgeber als VN auf das Leben eines > Arbeitnehmer eine Lebensversicherung abschließt, deren Bezugsberechtigte der ArbN oder dessen Hinterbliebene sind. Zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 71 ff sowie > Alterseinkünfte, > Ausländische Versicherungsunternehmen, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 bis 7 AO

Rz. 55 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit § 89 Abs 2 AO wurde eine allgemeine verbindliche Auskunft für das Besteuerungsverfahren (> Rz 56) eingeführt (Gesetz vom 05.09.2006, BGBl 2006 I, 2098 = BStBl 2006 I, 506; Bruschke, DStZ 2007, 267; Dißars/Bürkle, StB 2007 54; Brühl/Süß, DStR 2016, 2617; Dannecker/Werder, BB 2017, 284; grundlegend zB Horst, Die verbindliche Auskunft nach ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. § 50d Abs 10 EStG (Sondervergütungen für Gesellschafter)

Rz. 375 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen des Gesellschafters einer PersGes oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, die dieser für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Satz 1 und Nr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / C. Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a EStG)

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auf der Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns (siehe Rn. 5 bis 8) wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtv...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3 Besonderheit bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Während der steuerliche Arbeitnehmerbegriff eigenständigen Abgrenzungskriterien folgt und weder mit der im Arbeitsrecht noch im Sozialversicherungsrecht geltenden Definition übereinstimmt, sind Entscheidungen der Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Frage zu beachten, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine beherrschende Stellung innehat. E...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Das Steuerrecht verwendet einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht gehören zu den Arbeitnehmern z. B. auch Beamte, Richter und Soldaten. Entgegen dem Sozialversicherungsrecht gelten auch solche Personen als Arbeitnehmer, die aus einem früheren Besch...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Bei Einstellung eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber zahlreiche lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Anders verhält es sich dagegen bei selbstständigen Mitarbeitern, die als Honorarkräfte eingesetzt werden. Soweit die Arbeitnehmereigenschaft bejaht wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden, dort die elektronischen Lohnst...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.3 Statusfeststellungsverfahren

Im Statusfeststellungsverfahren wird geklärt, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung anzugeben, ob zum Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht. Die Verpflichtung besteht auch, wenn es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter...mehr

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Gesellschafter / 3 Sozialversicherungsrecht

Auch wenn ein Gesellschafter bei der Gesellschaft mitarbeitet, ist dieser sozialversicherungsrechtlich nicht immer als Arbeitnehmer anzusehen. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsbegriff im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV). Danach erfordert ein Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Abhängigkeitsverhältnis von der Gesellschaft als Arbeitgeber. Wesentlich dafür ist e...mehr