Fachbeiträge & Kommentare zu Geringverdiener

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsausbildung / 4.2 Geringverdienergrenze

Der Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge (einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes) für zur Berufsausbildung Beschäftigte in voller Höhe allein, wenn die monatliche Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 EUR beträgt.[1] In der Sozialversicherung werden diese Personen auch als Geringverdiener bezeichnet. Dies gilt auch für den Beitragszuschlag f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in den einzelnen Zweigen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. I. d. R. werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Es gibt allerdings diverse Ausnahmen, z. B. Geringverdiener (zur Berufsausbildung Beschäftigte mit bis zu 325 EUR A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 5 Zahlung/ Tragung der Beiträge

Grundsätzlich sind die Beiträge von demjenigen zu zahlen, der sie zu tragen hat. Kinderlose Beschäftigte tragen den Beitragszuschlag grundsätzlich allein. Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, haben den Beitragszuschlag ebenfalls selbst zu tragen.[1] Für Geringverdiener zahlt der Arbeitgeber auch den Beitragszuschlag z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgelt / 1.2 Vereinbarung über Nettoarbeitsentgelt

Wird ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[1] Somit zählen auch der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und der Krankenkassen-Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V zum Arbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtskreis / 2 Versicherungsrecht

Die Versicherungspflicht ist für alle Bereiche der Sozialversicherung bundeseinheitlich geregelt. Für geringfügig Beschäftigte, Geringverdiener, Beschäftigte im Übergangsbereich oder mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelten in beiden Rechtskreisen die gleichen Verdienstgrenzen. Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen keine Unterschiede zwischen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragssätze / 1.3 Zusatzbeitrag

Zusatzbeiträge[1] werden nach einem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz berechnet.[2] Die Krankenkassen haben den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds zu erheben. Der Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Besondere Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung gibt es nicht. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuertabelle / 4 Allgemeine und besondere Lohnsteuertabelle

Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Dabei sind folgende Grundsätze maßgebend: Allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist zu verwenden für Arbeitnehmer, die in allen Sozialversicherungszweigen versichert sind (also Beiträge zur geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmeranteil / 1 Arbeitnehmeranteil vom Bruttolohn

Die Arbeitnehmeranteile zum (gesetzlichen) Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) einschließlich der Beitragszuschläge sind aus dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, welches i. d. R. mit dem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn übereinstimmt, zu bestreiten, maximal bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / 4 Steuerbefreiung beim Arbeitnehmer

Die durch den BAV-Förderbetrag zuschussfähigen Arbeitgeberbeiträge rechnen beim Arbeitnehmer zum steuerfreien Arbeitslohn. Der max. BAV-Förderbetrag für den Arbeitgeber beträgt 288 EUR (30 % der zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge). Beim Arbeitnehmer bleiben folglich Beiträge bis 960 EUR steuerfrei.[1] Liegen die Fördervoraussetzungen nicht vor, greift diese Steuerbefreiung nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 3.4 Arbeitgeberbeitragsanteile

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören grundsätzlich auch die auf das an Arbeiternehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Jedoch sehen die meisten Kassen per Satzungsbestimmung gar keine bzw. nur eine pauschale Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile vor. Im Zweifel ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / 2 Anrechnung des beitragsfreien Förderbetrags in der Sozialversicherung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberbeiträge, die durch den BAV-Förderbetrag begünstigt sind, kann neben der Steuerbefreiung von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 8.112 EUR; 2025: 7.728 EUR) in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber könnte demnach zusätzlich über 960 EUR hinaus steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersversorg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BAV-Förderbetrag: Erhöhung ... / Zusammenfassung

Der steuerliche Förderbetrag für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung von Geringverdienern wird ab 2027 erhöht und an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewinnbeteiligung / 3 Beitragsberechnung für Geringverdiener

Wird die Geringverdienergrenze bei Azubis nur dadurch überschritten, dass neben dem laufenden Arbeitsentgelt eine Gewinnbeteiligung (Einmalzahlung) gewährt wird, gilt eine besondere Regelung. In diesem Fall hat der Arbeitgeber die Beiträge bis zur Geringverdienergrenze allein zu tragen, unabhängig davon, wie hoch das laufende Arbeitsentgelt ist. Nur aus dem Anteil, welcher d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umlageverfahren bei Mutters... / 4 Erstattungsfähige Aufwendungen

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehört der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Erstattet werden kann allerdings nur der Zuschuss des Arbeitgebers aufgrund des § 20 Abs. 1 MuSchG. Hierbei handelt es sich um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen (bei Frühgeburten evtl. noch darüber hinaus) nach der En...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 4.2 Anhebung der Entfernungspauschale und Entfristung der Mobilitätsprämie

Die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers beträgt derzeit 0,30 EUR je vollen Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG). Für sog. Fernpendler erhöht sich dieser Betrag ab dem 21. Kilometer auf 0,38 EUR, bisher befristet für die Jahre 2022 bis 2026 (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG). Mit dem Steueränderungsge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.5 Mobilitätsprämie

Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (12.096 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 24.192 EUR) liegen, mit der Folge, dass keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 4 Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Zu den Vergütungsbestandteilen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen sind, gehören z. B. [1]: steuerfreie Jobtickets [2], steuerfreie Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder[3], steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge [4], steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Dienstfahrrädern inklusive Pedelecs[5], pauschal zu versteuernde Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / Zusammenfassung

Begriff Zahlreiche Steuerbefreiungen und Pauschalierungsvorschriften setzen voraus, dass der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen gewährt. Lange streitig war die Frage, ob dieses Kriterium auch bei vorheriger Entgeltumwandlung erfüllbar sein kann. Die Rechtsprechung hatte entsprechende Modelle im Grundsatz anerkannt. Eine gesetzliche Definition der Zusätzlichkeitsvoraussetzung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 5.5 Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Um vor allem die Einkommensverluste von Geringverdienern auszugleichen, wurde bereits im Mai 2020 die Erhöhung des Kurzarbeitergelds beschlossen. Bis zum 31.12.2020 und anschließend bis zum 31.12.2021 galten erhöhte Beträge für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstanden ist. Ab dem 1.1.2022 erhielten auch Arbeitnehmer, die erstmals s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 8 bAV-Förderbetrag: Staatlicher Zuschuss bei Geringverdienern

Einkommensschwache Arbeitnehmer sind besonders darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber die Leistungen zu einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Für diese arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen wird seit 2018 ein neues Fördermodell zur betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Der Arbeitg...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 8.2 Voraussetzungen des bAV-Förderbetrags

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags im Einzelnen ist, dass der Arbeitslohn des Arbeitnehmers im Lohnzahlungszeitraum, für den der Förderbetrag geltend gemacht wird, im Inland dem Lohnsteuerabzug unterliegt; der bAV-Förderbetrag setzt ein erstes Dienstverhältnis voraus (Steuerklassen I bis V oder die Bestimmung durch den Arbeitnehmer bei pauschal besteuerte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 8.3 Verfahren

Die verfahrenstechnische Abwicklung des bAV-Förderbetrags erfolgt über die Lohnsteuer-Anmeldung (Zeile "bAV-Förderbetrag"). Der Arbeitgeber entnimmt den monatlichen staatlichen Förderbetrag der an das Finanzamt abzuführenden Lohnsteuer. Ist keine Lohnsteuer einzubehalten oder ist die einzubehaltende Lohnsteuer geringer als der bAV-Förderbetrag, kommt es durch die Lohnsteuer-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / Zusammenfassung

Überblick Für sämtliche Altersvorsorgesysteme gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung als einheitlicher Besteuerungsgrundsatz. Für die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wird dies dadurch erreicht, dass seit 2005 die Pauschalbesteuerung für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge ausgeschlossen wird (§ 40b EStG i. d. F. des AltEinkG). Das B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 8.1 Staatlicher Arbeitgeberzuschuss

Der Zuschuss beträgt 30 % der Arbeitgeberbeitragsleistung zur betrieblichen Altersversorgung. Er setzt eine Mindestbeitragsleistung von 240 EUR pro Jahr voraus und ist auf eine Maximalbeitragsleistung von 960 EUR[1] pro Jahr begrenzt. Ab 2027 soll sich die Obergrenze auf 1.200 EUR erhöhen.[2] Der bAV-Förderbetrag beträgt demnach mindestens 72 EUR und höchstens 288 EUR, ab 20...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.2 Geringfügig Beschäftigte (Nr. 2)

Rz. 176 Nach Satz 2 Nr. 2 gelten geringfügig Beschäftigte gerade nicht als Arbeitnehmer (vgl. bereits oben Rz. 6). Die Regelung war erforderlich, um das geltende Recht bei der Versicherungspflicht von Selbstständigen aufrechtzuerhalten, da die damals in § 5 Abs. 2 Satz 2 geschaffene Möglichkeit von Geringverdienern, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, und die ab 1.1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / 2.4 Freie Wohnung

Wegen der unterschiedlichen Höhe im Wertansatz ist zwischen Gewährung lediglich freier Unterkunft und Überlassung einer freien Wohnung zu unterscheiden. Gewährung freier Wohnung liegt vor, wenn eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird. Wesentliche Merkmale einer solchen Wohnung sind Wasserve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.5 Ausnahmen

Rz. 34 Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2018 der Halbsatz ergänzt worden "außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes". Mit dieser Änderung möchte der Gesetzgeber die mit der Beitragszahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung in der Auszahlungsphase verbundenen F...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vor 1975 wurden > Sonderausgaben iSd §§ 10, 10b EStG pauschal mit 936 DM bei ArbN, 636 DM bei Rentnern und mit 200 DM bei anderen Stpfl abgezogen (§ 10c EStG aF). Besonders bei ArbN hatte der Pauschbetrag wegen der steigenden Beiträge zur > Sozialversicherung seine Vereinfachungswirkung verloren. Das führte zu einer besonderen Vorsorgepauscha...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Nach der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 505 Am 1.1.2007 ist das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) in Kraft getreten.[457] Hierdurch wurde die bisherige staatliche Familienförderung erheblich verändert. War das bisherige Erziehungsgeld noch als Sozialleistung im Kindesinteresse ausgestaltet, richtet sich das neue Elterngeld als Lohnersatzleistung vorwiegend nach dem Erwerbseinkommen der Eltern, um e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.1 BAV-Förderbetrag

Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beitrags auf seine Lohnsteuerschuld angerechnet (sog. BAV-Förderbetrag).[2] Die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag[3] sollen ab dem 1.1.2025...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / C. Versicherungsschutz

Rz. 30 Der Arbeitnehmer genießt auch bei Abrechnung seines Arbeitsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB IV (bisherige Gleitzone) den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz. Rz. 31 Die früheren Nachteile in der Rentenversicherung gibt es seit dem 1.7.2019 nicht mehr. Sie waren die Folge aus der verminderten Beitragsbemes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.5 Mobilitätsprämie

Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (11.784 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 23.568 EUR) liegen, mit der Folge, dass keine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Altersvorsorge: Auch für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen

Zusammenfassung Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden. Höherer Förderbeitrag Als Anreiz für den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung soll der BAV-Förderbetrag mit Wirkung ab 2025 von maximal 288 EUR auf maximal 360 EUR a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Altersvorsorge... / Höhere Einkommensgrenzen

Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von bisher unter 2.575 EUR im Monat profitieren von einer zusätzlichen staatlichen Förderung, wenn ihnen ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagt. Diese Einkommensgrenze soll ab 2025 auf 2.718 EUR monatlich erhöht (unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und durch eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze dynamisiert werden, sodass Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Altersvorsorge... / Höherer Förderbeitrag

Als Anreiz für den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung soll der BAV-Förderbetrag mit Wirkung ab 2025 von maximal 288 EUR auf maximal 360 EUR angehoben. Damit werden zusätzliche Arbeitgeberbeiträge bis zu maximal 1.200 EUR (statt bisher 960 EUR) gefördert.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Altersvorsorge... / Flexiblerer Rentenzugang

Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Betriebsrente künftig auch dann schon zu beziehen, wenn sie eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Altersvorsorge... / Zusammenfassung

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264b bestimmt als Übergangsregelung zu § 76b (vgl. dortige Komm.), dass diejenigen, die ihre geringfügig entlohnte versicherungsfreie Beschäftigung vor dem 1.1.2013 aufgegeben haben oder die nach § 230 Abs. 8 in ihrer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei bleiben, Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung erhalten (so ausdrüc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.2 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung bis 31.12.2012 (Satz 2)

Rz. 12 Für Arbeitsverdienste aus einer vor 2013 ausgeübten geringfügigen Beschäftigung kommen weiterhin Zuschläge (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.2) an Entgeltpunkten in Betracht, wenn das Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ggf. i. V. m. § 8a SGB IV (in der jeweiligen Fassung) gelegen und der Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1)

Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde (§ 230 Abs. 8 Satz 1), das Arbeitsentgelt daraus regelmäßig – auch ...mehr