Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / a) Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG

Rz. 7 Vertritt der Anwalt den Mandanten außergerichtlich und betreibt er ein nach außen gerichtetes Geschäft für den Mandanten, entsteht regelmäßig die Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG. Diese Gebühr wird zudem ausgelöst, wenn der Anwalt an der Gestaltung eines Vertrags mitwirkt. Rz. 8 Für alle in einer Angelegenheit anfallenden Tätigkeiten fällt eine Geb... mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Einigung der Beteiligten i.S.v. Nr. 1000 VV

Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV lässt es zur Entstehung der Terminsgebühr auch genügen, wenn in der von § 155 Abs. 2 FamFG erfassten Kindschaftssache mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV erfolgt.[6] Beispiel 3: Beschlussvergleich gem. § 36 Abs. 3 FamFG, § 278 Abs. 6 ZPO In dem Umgangsregelungsverfahren stimmen die Beteiligten dem Verglei... mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / b) Beratungsgebühr gem. § 34 RVG

Rz. 10 Die außergerichtliche Beratung definiert sich als die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft. Ein Rat ist die Empfehlung, wie sich der Mandant in einer bestimmten Situation oder Lage verhalten soll. Beim Rat kommt es dem Mandanten nur auf das Ergebnis, nicht aber auf die rechtlichen Erwägungen, die zu diesem Ergebnis geführt haben, an.[1... mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Vorschuss

Rz. 14 Der wirtschaftlich orientierte Rechtsanwalt ist daran interessiert, die Gebührenforderung sicherzustellen. Wichtigstes Instrument ist dabei § 9 RVG. Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss vom Mandanten fordern. Der Zeitpunkt der Vorschussforderung ist dabei unerheblich.[17] Bei ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 12 Das Beschwerdeverfahren ist nach §§ 18 I Nr 3 RVG eine eigene Angelegenheit. Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3500, 3513 VV RVG. Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht die Gebühr nach Nr 3502 VV RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Forderungssperre.

Rn 8 Nr 3 bestimmt, dass der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gg die Partei nicht geltend machen darf. Der beigeordnete Rechtsanwalt erhält gem § 45 I RVG seine Vergütung nur aus der Staatskasse, wobei der Umfang der Vergütung durch die Beiordnung des Anwalts bestimmt ist, § 48 RVG. Nachdem – und in dem Umfang, in welchem – PKH bewilligt ist, darf der Anwal... mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 4. Zusammenfassung

Rz. 31 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist maßgebliches Abgrenzungskriterium zwischen anwaltlicher Beratung und Geschäftsbesorgung, ob der Anwalt aufgrund des ihm erteilten Auftrags nach außen tätig werden soll. Daher ist auch die Mitwirkung an der Errichtung eines Testaments bzw. die Gestaltung eines entsprechenden Entwurfs für den Mandanten nicht als Geschäftst... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 12 Keine zusätzlichen Gebühren (§ 19 I 2 Nr 6 RVG). Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Darlegung des Kostenansatzes.

Rn 4 Im Kostenfestsetzungsverfahren gelten die Anforderungen des Strengbeweises nicht. Vielmehr ist der Kostenansatz glaubhaft zu machen, II, 1, § 294 I. Dieses Erfordernis bezieht sich sowohl auf die Entstehung als auch auf die Notwendigkeit (§ 91 I 1) der Kosten (Ddorf FamRZ 10, 63, 64). Können Entstehung, Notwendigkeit und Höhe der geltend gemachten Gebühren und Auslagen ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 23 Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sind gem § 17 Nr 4b RVG ggü dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit iSd § 15 RVG. Mehrere durch gesonderte Anträge eingeleitete Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren gelten jeweils als besondere Angelegenheiten. Mehrere Angelegenheiten liegen auch dann vor, ... mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XLIII. Zurückverweisung

Wird ein Verfahren nach dem Stichtag zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht,[30] und zwar in allen Verfahren, also auch in Strafsachen.[31] In Verfahren nach Teil 3 VV ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht die Anrechnung der (alten) Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 6 VV... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 35 Das Verfahren ist gebührenfrei. Lediglich Auslagen können erhoben werden. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 36 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Ge... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 9 Das Verfahren ist gebührenfrei. Lediglich Auslagen können erhoben werden. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 36 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Geb... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 36 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, dass eine Gebühr nicht zu erheben ist (Anm zu Nr 2121 KV). Im Rechtsbeschwerdeverfahre... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 17 Hier ist zu differenzieren: In Verfahren über Beschwerden nach §§ 71 II, 91a II, 99 II, 269 V und 494 II 2 wird nach Nr 1810 KV eine Gebühr iHv 108 EUR erhoben. Diese Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1811 KV bei Rücknahme oder übereinstimmender Erledigungserklärung mit Kostenregelung auf 72 EUR. Sonstige Beschwerden lösen nach Nr 1812 KV eine Gebühr iHv 72 EUR aus, soweit di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Für ein Verfahren nach Abs 2 wird eine 2,0-Gebühr nach Nr 1621 KV erhoben. Wird der Antrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr nach Nr 1627 KV auf 1,0. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Gerichtsgebühren entstehen nicht. Das Verfahren wird durch die jeweilige Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen mit abgegolten. Im Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr iHv 108 EUR nach Nr 1810 KV. Die Gebühr kann sich nach Nr 1811 KV auf 72 EUR ermäßigen. Im Verfahren der Rechtsbeschwerde entsteht eine Festgebühr iHv 216 EUR nach Nr 1823 KV. Diese Gebühr kann s... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 27 Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt eine Gebühr von 72 EUR gem 1811 KV-GKG an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 216 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 24 2,3 Gebühr, Vorbemerkung 3.2.2, 1c) iVm Nr 3208 VV-RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gericht.

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AGS 08/2025, Höhe der Vergü... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Prozessuale Ausgangslage Mit Zustellung der Klageschrift kann das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnen (§ 276 Abs. 1 S. 1 ZPO). Gleiches gilt bei Zustellung der Anspruchsbegründung nach einem Mahnverfahren (§ 697 Abs. 1 ZPO). Das Gericht setzt dann dem Beklagten eine nicht verlängerbare Frist von zwei Wochen, seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Binnen ein... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskosten.

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXVII. Straf- und Bußgeldverfahren

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren bzw. das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10a und Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden V... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 20 Urkunden- und Wechselprozess einerseits und Nachverfahren bzw ordentliches Verfahren andererseits sind nach § 17 Nr 5 RVG zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten. Der Anwalt erhält seine Gebühren im Urkunden- und Wechselprozess sowie im Nachverfahren bzw im ordentlichen Verfahren nach Abstandnahme jeweils gesondert. Allerdings ist die im Urkunden-, Wechsel... mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / I. Allgemeines

Rz. 44 Nicht nur, aber insbesondere im Rahmen der anwaltlichen Beratung bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Verträgen, die zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen, stellt sich die Frage der dafür anfallenden Gebühren. Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amts und an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden. Dies gilt auch für die Vergütung... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 12 Keine zusätzliche Gebühr durch Verzicht oder Antrag nach Abs 5. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entspr zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteilig, ge... mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 112 Soweit Beratungshilfe gewährt wurde, muss der Rechtsanwalt jedoch nicht zwangsläufig auf die Geltendmachung der eher geringen Beratungshilfekosten beschränkt sein. Besteht ein Erstattungsanspruch der vorgerichtlichen Gebühren gegen die Gegenseite, ist wegen § 9 BerHG auch bei Beratungshilfe die Durchsetzung der Wahlanwaltsgebühren möglich. Dabei geht der Anspruch auf... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostendeckung (Nr 1).

Rn 13 Neu durch das PKHÄndG eingeführt ist, dass das Gericht die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen zukünftig erst dann anordnen darf, wenn die Zahlungen der Partei die voraussichtlich entstehenden Kosten decken. Die Kostendeckung muss zukünftig eingetreten und nicht nur absehbar sein. Die Partei hat höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, jedoch nicht mehr als die insgesa... mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 212 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[278] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 6 Die Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens nach den Nr 3100 ff VV RVG (s § 253 Rn 27). mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / b) Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung

Rz. 28 Bei der inhaltlichen Gestaltung eines Testamentsentwurfs stellt sich immer die Frage nicht nur nach der steuerlichen Auswirkung, sondern auch nach der Optimierung der Regelungen. Häufig ist der Anwalt selbst gefragt, wenn es um die steuerrechtliche Beratung geht. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Beratung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kommt nicht ... mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 1. Einführung/Grundlagen

Rz. 34 § 34 RVG enthält das Gebot, für die beratende Tätigkeit eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Für die genannten konkreten Tätigkeiten (mündlicher oder schriftlicher Rat bzw. Auskunft/Beratung) weist der Gesetzgeber auf die Notwendigkeit hin, wenn der Anwalt andere und insbesondere höhere Gebühren als Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts geltend ma... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 7 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 12 Für den Anwalt zählt jedes Verfahren über einen Antrag und jedes Verfahren über eine Abänderung der getroffenen Anordnung als besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 6 RVG) und löst die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG aus. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Für den Anwalt löst das Verfahren nach § 18 I Nr 8 RVG eine gesonderte Angelegenheit aus, in der er die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 RVG erhält. mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / VII. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4a und b RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist der Anwalt vor dem 1.6.2025 mit einem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren beauftragt worden und erst nach dem 31.5.2025 mit dem Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nac... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 17 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 12 Urteilsgebühren fallen nicht an. Die Verfahrensgebühr ist im ersten Rechtszug von 3,0 auf 1,0 Gebühren ermäßigt (KV 1211 Nr 2), von 4,0 auf 2,0 in der Berufungsinstanz (KV 1222), von 5,0 auf 3,0 in dritter Instanz (KV 1232). Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermäßigte Verfahrensgebühr). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 39 Auch für den Anwalt ist die Stufenklage eine einzige Angelegenheit. Auch für ihn gilt über § 23 I 1 RVG die Vorschrift des § 44 GKG. Hier kann es allerdings zu Stufenstreitwerten führen. Wird sowohl über die Auskunft als auch den Leistungsantrag verhandelt, entstehen die Gebühren aus dem Höchstwert. Wird nur über die Auskunft verhandelt und hiernach die Klage insgesamt ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 32 Sowohl das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 I als auch das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 II sind im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren jew eine selbstständige Gebührenangelegenheit, denn sie werden in § 19 RVG nicht als zum Rechtszug gehörig genannt. Deshalb können sowohl im selbstständigen Beweisverfahren als auch in dem parallel oder anschließend... mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / E. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 189 Nicht immer spiegeln die Gebühren des RVG den Aufwand, die Schwierigkeit und die Bedeutung der Angelegenheit wieder. Zahlreiche aufwändige Streitigkeiten – gerade im Mietrecht – um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen glänzen mit einem nahezu bescheidenen Gebührenaufkommen. Der Zwang zum wirtschaftlichen Denken macht es erforderlich, dass de... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 117. Prozesstrennung.

Rn 200 Für die Zeit danach ist Neubewertung geboten, soweit, zB für die Gebühren, noch relevant; erfallene Gebühren bleiben erhalten. Die Beschwer ist, wenn nicht die Trennung willkürlich war, getrennt zu ermitteln (BGH NJW 00, 217 [BGH 20.07.1999 - X ZR 139/96]). mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / d) Fazit

Rz. 26 Vor dem Hintergrund der Deregulierung im Vergütungsrecht und der o.a. Rechtsprechung muss man für die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Erbvertrags- und Testamentserrichtung schlussfolgern: mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / c) Checkliste:

Rz. 221 Inhalt einer Vergütungsvereinbarung Notwendige Inhalte mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 57 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). Wird nur die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 abgegeben, entsteht bereits die volle Verfahrensgebühr, selbst, wenn die Vollstreckungsgegenklage noch nicht zugestellt ist (Kobl JurBüro 16, 413 = AGS 16, 390). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 27 Für den Anwalt liegt im Fall der Klagenhäufung nur eine einzige Angelegenheit vor. Die Gebühren entstehen nur einmal, und zwar auch hier aus den nach § 39 I GKG zusammen gerechneten Werten (§ 23 I 1 RVG). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 9 Für den Anwalt zählt die Tätigkeit mit zum Rechtszug (§ 19 II 2 Nr 1, 3 RVG). Im Beschwerdeverfahren entstehen die Gebühren nach Nr 3500 ff VV RVG und im Verfahren der Rechtsbeschwerde nach Nr 3502, 3503, 3516 VV RVG. mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 61 Kosten, die nicht aus dem gerichtlichen Verfahren herrühren und bei denen die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG gescheitert ist, sind im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Mandanten durchzusetzen. Wegen § 11 Abs. 5 S. 2 RVG ist die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG oder die Erhebung von Einreden und Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Ar... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 21 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). mehr