Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 28 Streitwert: §§ 23 RVG ff der Wert der Hauptsache. 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500 und 0,5 Terminsgebühr nach VV 3513. Für das Rechtsbeschwerdeverfahren Verfahrensgebühr 1,0 nach VV 3502. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 Wird die Berufung vor Begründung zurückgenommen, ermäßigt sich die 4,0-Verfahrensgebühr auf 1,0 (Nr 1221 KV). Bei Rücknahme nach Begründung ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 2,0 (Nr 1222 KV). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 30 Nach § 19 I 2 Nr 3 RVG zum Rechtszug gehörender Zwischenstreit. Zu den Beschwerdegebühren s. BGH NJW 19, 428 [BGH 07.11.2018 - IV ZB 13/18] mwN. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückabtretungsverträge bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen.

Rn 17 Bei aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes oder des SGB II erbrachten Sozialleistungen gehen nach § 7 I UVG bzw § 33 I SGB II Unterhaltsansprüche des Hilfebedürftigen im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den jeweiligen Leistungsträger über. Dieser kann vertraglich die übergegangenen Ansprüche an den Hilfebedürftigen zur gerichtlichen Geltendmachung zurück... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 10 Keine Urteilsgebühren, auch dann nicht, wenn das Urt ausnw vollständig abgefasst wird. Das VU führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr (zur Anwendbarkeit von § 344 Köln BeckRS 19, 356; zu den Kosten der Säumnis generell Schneider NJW 19, 556); für das AU gilt KV 1211 Nr 2. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 Urkunden- und Wechselprozess einerseits und Nachverfahren bzw ordentliches Verfahren nach Abstandnahme andererseits sind ein Verfahren, so dass die Gerichtsgebühren nur einmal erhoben werden. Eine Gerichtskostenermäßigung scheidet im Nachverfahren bzw im ordentlichen Verfahren aus, wenn im Urkundenverfahren bereits ein nicht privilegiertes Urt ergangen ist. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm des § 14 dient ua der Umsetzung der Rl 97/5/EG über grenzüberschreitende Überweisungen sowie der Rl 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Sie soll die außergerichtliche Streitbeilegung im Bereich der Finanzdienstleistungen fördern. Die in Abs 1 Nr 3 genannten EG-Verordnungen betreffen zB die Gebühren für grenzüberschreitende Lastschriften u... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 2 Gem S 1, 1. Var sind v kostenpflichtigen Beteiligen die Gerichtskosten (Gebühren u Auslagen nach dem FamGKG) zu erstatten. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 5 Erhoben wird eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV. Der Wert ist nach § 3 auf einen Teil der Hauptsache zu schätzen (München OLGR 07, 189 = SchiedsVZ 07, 280 [OLG München 10.01.2007 - 34 SchH 08/06] – hier 1/3). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten des Vergleichs.

Rn 7 Nach S 1 sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Gericht hat diese Kostenfolge grds also auszusprechen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht auch eine andere Verteilung vornehmen. Zu einer anderen Verteilung ist das Gericht verpflichtet, wenn die Parteien ›e... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Das Verfahren über eine Austauschpfändung ist nach § 18 I Nr 7 RVG ein selbstständiges Verfahren und löst die Vollstreckungsgebühren der Nr 3309, 3310 VV RVG erneut aus. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 30 Die Gerichtsgebühren richten sich nach den Nr 1600–1629 KV. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die für die Partei bestellten Rechtsanwälte sind berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben. (2) 1Eine Einrede aus der Person der Partei ist nicht zulässig. 2Der Gegner kann mit Kosten aufrechnen, die nach der in demselben Rechtsstreit über die Kosten erlassenen Entscheidung von der Partei zu erst... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 20 Bei vollständiger (nicht bei teilweiser) Verwerfung oder Zurückweisung der Anhörungsrüge Festgebühr von 72 EUR (KV 1700, 2600). Für ein Anhörungsrügeverfahren kann grds PKH bewilligt werden, nicht aber im Anschluss an ein Prozesskostenhilfeprüfungs- oder -beschwerdeverfahren (Köln NJW-RR 15, 576 [OLG Köln 11.12.2014 - 7 W 52/14]). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Urteilsgebühren fallen nicht an, auch nicht bei einem Ergänzungsurteil (§ 321). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 14 Für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers und für das Erinnerungsverfahren nach Abs 2 iVm § 766 werden keine Gerichtsgebühren fällig. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen der Prozessbevollmächtigten, der Beistände, der Zustellungsbevollmächtigten und der Gerichtsvollzieher wegen Gebühren und Auslagen ist das Gericht des Hauptprozesses zuständig. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 29a In Verfahren nach § 1060 ist der Streitwert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich etwaigem Feststellungsausspruch sowie dem Wert von Widerklage oder Hilfsaufrechnung zu bestimmen (BGH v. 16.5.19 – I ZB 46/18 juris Rz 8). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 53 Nach Nr 2111 KV GKG fallen Gerichtskosten als Festgebühr iHv 24 EUR an. Daneben können Auslagen ersetzt werden, Nr 9000 ff KV GKG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 26 Da der Kostenausspruch erst im Endurteil erfolgt, stellen sich Grund- und Betragsverfahren als ein einheitlicher Rechtszug dar; wie § 302 Rn 18. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwalt.

Rn 31 1,3 Verfahrens- und ggf 1,2 Terminsgebühr Nr 3100 ff VV-RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 18 Der mit dem Vorbehaltsurteil endende Teil des Verfahrens und das Nachverfahren sind gebührenrechtlich einheitlich zu beurteilen (§ 35 GKG). Keine Urteilsgebühren. Zuständig nach Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung ist das Gericht des Nachverfahrens (Köln 27.8.24 – 17 W 138/24 = BeckRS 24, 21805). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 7 Die Tätigkeit gehört mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 6). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 13 Urteilsgebühren entstehen in keiner Instanz, dh es werden nur die üblichen Gerichtskosten nach GKG (KV 1210 ff) fällig. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 10 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG. mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Form und Inhalt

Rz. 21 Die Inhalte von Rechnungen nach dem RVG werden durch zwei Grundnormen bestimmt. Gebührenrechtlich ist dies § 10 RVG. Steuerrechtlich ist es § 14 UStG. § 10 RVG fordert vom Rechtsanwalt eine konkrete Mitteilung der Berechnung der Gebühren. Dabei sind anzugeben: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 18 Auch insoweit ist die Tätigkeit im Berichtigungsverfahren durch die Verfahrensgebühr (VV 3100) gedeckt. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Die Streitverkündung wird durch die jeweilige Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts mit abgegolten (§ 19 I 1b RVG). mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / II. Vergütungsvereinbarung

1. Einführung/Grundlagen Rz. 34 § 34 RVG enthält das Gebot, für die beratende Tätigkeit eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Für die genannten konkreten Tätigkeiten (mündlicher oder schriftlicher Rat bzw. Auskunft/Beratung) weist der Gesetzgeber auf die Notwendigkeit hin, wenn der Anwalt andere und insbesondere höhere Gebühren als Gebühren nach den Vorschriften des Bürger... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ersteinrichtung.

Rn 23 Unterhält der Kunde bislang kein Girokonto bei dem betreffenden Kreditinstitut, können Bank und Kunde einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gem § 675 f II BGB abschließen und die Einrichtung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto vertraglich vereinbaren. Da ein Verbraucher nach § 33 I 3 ZKG mit dem Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags verlangen kann, das Konto a... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 10 Für das gerichtliche Verfahren über den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fällt nach Nr 2115 KV GKG eine Festgebühr iHv 38 EUR an. Im Falle der Freiwilligkeit und damit des FamFG-Verfahrens (§ 410 Nr 1 FamFG) ist Nr 15212 Nr 1 KV GNotKG einschlägig. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 6 Erhoben wird im Verfahren nach Abs 1 S 2 eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 22 EuBVO – Kosten.

Gesetzestext (1) Die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme nach Artikel 12 begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder Auslagen. (2) Abweichend von Absatz 1 kann das ersuchte Gericht die Erstattung von Gebühren oder Auslagen verlangen. Falls das ersuchte Gericht das verlangt, stellt das ersuchende Gericht unverzüglich die Erstattung folgender Beträge si... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. RA als Beistand des SV.

Rn 31 Wie für einen Prozessbevollmächtigten (Vorb 3 I VV RVG), allerdings nur aus dem Wert des Zwischenstreits (s § 3 Rn 31). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 5 War die angefochtene Entscheidung zu Unrecht ergangen u ist das berechtigte Interesse gem I, II zu bejahen, stellt das Rechtsmittelgericht die Rechtsverletzung fest, anderenfalls wird der Antrag abgewiesen. Kosten u Gebühren entsprechen denen eines Beschwerdeverfahrens (§ 69 Rn 7). Der Verfahrenswert bemisst sich ab Antragstellung (Rn 3) nach dem Feststellungsinteresse. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 29 Ablehnungsantrag: Das Verfahren gehört zur Instanz und ist daher gebührenfrei. Beschwerdeverfahren: KV-GKG 1812; Rechtsbeschwerde: KV-GKG 1826; Ermäßigung: KV-GKG 1827. Der Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach dem Streitwert der Hauptsache, s.a. § 3 II, so zum Richterablehnungsverfahren BGH NJW 68, 796. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstige Tätigkeiten.

Rn 36 Für sonstige Tätigkeiten, etwa Terminsvertreter, Verkehrsanwalt, Einzeltätigkeiten, sind die Nr 3400 ff VV RVG anzuwenden. Die bisher fehlende Verweisung hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG nachgeholt. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nr 5.

Rn 18 Der Einzelrichter entscheidet über den Wert des Streitgegenstands unabhängig davon, ob dieser für die Zulässigkeit der Berufung oder für die Höhe der Gebühren von Bedeutung ist (§§ 24, 25 GKG BayObLG DB 95, 1169). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

1. Überblick. Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG eine gesonderte Regelung, die die Gebühren nach Teil 2 VV RVG ausschließt (Vorbem 2 I V... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten der Rechtsbeschwerde.

Rn 2 Die Gerichtskosten richten sich nach Nr 1821 KV GKG (5,0 Gebühren); die Anwaltsgebühren entsprechen denen eines Revisionsverfahrens (Vorbem 3.2.2 Nr 1e VV RVG). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 6 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anwaltswechsel.

Rn 14 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 II 2). Im Einzelnen gilt nach der Rspr Folgendes: Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen (Frankf AnwBl 80, 517 = MDR 80, 1026 = Rpfleger 81, 29 = ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 9 Verfahrens- und Terminsgebühren (auch unabhängig von Parteiantrag) nach allgemeinen Regeln, keine zusätzliche Vergütung für Teilnahme an einer Anhörung im Falle des Abs 1 S 2. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Im gerichtlichen Verfahren wird eine Festgebühr iHv 24 EUR nach Nr 2113 KV erhoben. mehr