Fachbeiträge & Kommentare zu Fristversäumnis

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4 Anrechnung nur bis zur vom DBA vorgesehenen Höchstgrenze (Dividenden/Zinsen/Lizenzgebühren), weitere Begrenzungen

Tz. 220 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die tats gezahlte ausl St erfüllt nicht in allen Fällen in voller Höhe die Anrechnungsvoraussetzungen. Denn in den DBA wird in jeweils unterschiedlichem Umfang dem Quellenstaat bei bestimmten Eink nur ein der Höhe nach begrenztes Besteuerungsrecht zugebilligt (bei Dividenden – s Art 10 Abs 2 OECD-MA – durchgängig, bei Zinsen – s Art 11 Abs 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägunge...mehr

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AGS 10/2019, Verwirkung ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger stand im hier interessierenden Zeitraum als Erster Polizeihauptkommissar im Dienst der Beklagten beschäftigt, als er sich am 29.4.2010 auf einen von Europol in Den Haag (Niederlande) ausgeschriebenen Dienstposten bewarb. Seine Bewerbung wurde am 11.5.2010, da Unionsrecht hierfür die Benennung einer zentralen "nationalen Stelle" vorschrieb, vom Bundespolizeipräsidi...mehr

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zfs 09/2019, Inhalt der Hin... / 1 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung des Kl. bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil. Auch andere Gründe gebieten eine mündliche Verhandlung nicht." Der Kl. hat keinen Ans...mehr

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zfs 09/2019, Inhalt der Hin... / Leitsatz

1. Der im Rahmen einer Unfallversicherung gebotene Hinweis auf die Vorlage einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung muss sich nicht im Einzelnen dazu verhalten, welche inhaltlichen Anforderungen an eine solche Feststellung zu stellen sind. 2. Auch eine Aufklärung, dass und unter welchen Voraussetzungen der VN dem Einwand der Fristversäumnis Gegenrechte entgegenhalten kann, i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Fristversäumnis

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Erklärungsfrist ist eine Ordnungsfrist, die der Durchführung der Veranlagung dient. Die Versäumnis der Frist zieht keine materiell-rechtlichen Nachteile nach sich, zB Verlust etwaiger im Veranlagungsverfahren zu stellender Anträge oder zu beantragender Steuervergünstigungen. Das FA kann aber zur Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen...mehr

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zfs 08/2019, Keine Hinweisp... / 2 Aus den Gründen:

"… Das BG hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Kl. zwar zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs berechtigt ist, es aber an einer fristgerechten ärztlichen Feststellung der Invalidität fehlt und die Bekl. sich auf diese Fristversäumnis berufen kann." a) Bei der vom BG festgestellten Versicherung für fremde Rechnung ist die versicherte Person nach Ziff. 12.1 AUB 200...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5.1 Kein Erstattungsanspruch bei "schuldhaftem" Fristversäumnis

Rz. 22 Leitet der erstangegangene Rehabilitationsträger den Antrag auf eine Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung nicht spätestens am nächsten Arbeitstag nach Ende der 14-Tage-Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 2 weiter, hat er innerhalb der Fristen des Abs. 2 über den Antrag zu entscheiden. Mit einem Fristversäumnis zur Weiterleitung wird gesetzlich die Zuständigke...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.5.2 Erstattungsanspruch bei fehlerfreiem Verhalten des erstangegangenen Rehabilitationsträgers

Rz. 23 Der erstangegangene Träger ist nicht in der gleichen Weise schutzwürdig wie der zweitangegangene Träger i. S. d. § 16. Er ist nämlich nicht einer "aufgedrängten" Zuständigkeit aus § 14 Abs. 1 ausgesetzt, der er sich nicht zu entziehen vermag, sondern kann vielmehr seine Zuständigkeit prüfen und verneinen. Gleichwohl sind ausnahmsweise Fallkonstellationen denkbar, in d...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 14 Abs. 4; § 16 regelt jedoch erheblich mehr Fallgestaltungen u...mehr

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AGS 06/2019, Bewilligung de... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG, § 569 Abs. 2 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist unbegründet. Das ArbG hat der Erinnerung des Beschwerdeführers zu Recht nicht abgeholfen. Der Beschwerdeführer hat gegen die Landeskasse keine Gebührenansprüche, die nach § 55 RVG festzusetzen wären. Der Klägervertreter hat ab der Beiordnung und vor...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.3 Beginn, Ruhen und Ende der Versicherung (Abs. 3 bis 5)

Rz. 13 Eine freiwillige Weiterversicherung konnte nicht vor dem 1.2.2006 beginnen. Für Zeiten davor fehlte es im SGB III an einer Rechtsgrundlage. Bei Fristversäumnis ohne Verschulden und Nachholung der Antragstellung binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Das gilt nicht bei Zuwarten auf eine Statusfeststel...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.3 Antrag und Antragsfristen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 33 Mit Satz 3 wird bestimmt, dass die (isolierte) Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung von einem Antrag abhängig ist und dieser Antrag innerhalb der Antragsfrist von 3 Monaten nach dem Ende der Pflegeversicherungspflicht, dem Ende der Familienversicherung oder der Geburt des Kindes zu stellen ist. Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 4.2.1 Zulässigkeit und Klageform

Rz. 33 Nach Ausschöpfung des genossenschaftsinternen Rechtsschutzes steht dem ausgeschlossenen Mitglied der Klageweg offen. Dies gilt grundsätzlich auch insoweit, wie die Möglichkeit eines ›zweitinstanzlichen‹ Verfahrens – wie im Bereich der MusterS durch Anrufung des Aufsichtsrats – infolge Fristversäumnis (vgl. § 11 Abs. 5 S. 1 MusterS) ausgeschlossen ist (oben 4.1). Insbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 8.5 Hinzuziehungsantrag

Rz. 46 Der Antrag des Mitberechtigten bei der zuständigen Finanzbehörde auf Hinzuziehung nach der finanzbehördlichen Beschränkungsentscheidung ist eine Verfahrenshandlung, die die Hinzuziehungspflicht bewirkt, sofern der Antrag zulässig und begründet ist. Er ist wie die Einlegung eines Einspruchs entsprechend § 357 AO aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich oder zu Prot...mehr

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AGS 02/2019, Voraussetzunge... / Leitsatz

Im Kostenrecht sind für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer gesetzlichen Frist die Vorschriften der §§ 56 Abs. 2 S. 1, 1 Abs. 3, 33 Abs. 5 RVG maßgebend. Diese gehen als spezialgesetzliche Regelung den allgemeinen Bestimmungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in §§ 66, 67 SGG vor. Bei unverschuldeter Fristversäumnis ist dem Beschwerdeführer ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Familienrechtliche Fristen

Rz. 495 Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[422] Die Wichtigsten sind bereits unter Rdn 281 aufgeführt, auf welche hier verwiesen wird.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Fristen

Rz. 281 Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[213] Wenige besonders relevante Fristen sollen hier aufgezeigt werden.mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Einbeziehung des Versicherers

Rz. 34 Über die vorstehend geschilderten Obliegenheiten zur Anzeige potentieller Schadenfälle hinausgehend ist von Anwälten allerdings zu berücksichtigen, dass sie nicht einfach die Ansprüche ihrer Klientel unstreitig stellen und anerkennen. Denn wirtschaftlicher (Haupt-)Betroffener ist nach einem Schadenfall meist die Berufshaftpflichtversicherung, weshalb dieser ein Weisun...mehr

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zfs 11/2018, Keine Verwerfu... / Leitsatz

1. Verwirft das Tatgericht eine Rechtsbeschwerde vor Ablauf der Begründungsfrist gem. § 346 Abs. 1 StPO und geht noch innerhalb der Begründungsfrist die Begründung samt Antrag ein, bedarf es einer Wiedereinsetzung – mangels Fristversäumnis – nicht und der Verwerfungsbeschluss ist aufzuheben. 2. Ergibt sich ein möglicher Entschuldigungsgrund für das Ausbleiben des Betr. im Hau...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fahrlässige Fristversäumnis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt. Dabei ist auf die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen abzustellen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff). Der BFH geht in st. Rspr. davon aus, dass fahrlässig und damit schuldhaft i. S. des § 110 AO handelt, wer die für einen gewissenhaft und sachgem...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorsätzliche Fristversäumnis

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer eine Frist bewusst und gewollt verstreichen lässt (z. B. weil er den befristeten Rechtsbehelf für aussichtslos hält), handelt nicht unverschuldet. Ein eventueller Irrtum über den Beweggrund (das Motiv) für diese vorsätzliche Fristversäumnis ist unbeachtlich. Ein Rechtsirrtum kann für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verhinderung ohne Verschulden

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann zu gewähren, wenn der Beteiligte an der Einhaltung der Frist (s. Rz. 2 f.) ohne Verschulden verhindert war. Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antragsbefristung und Antragsinhalt

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt grundsätzlich einen darauf gerichteten Antrag des Betroffenen voraus. § 110 Abs. 2 Satz 1 AO setzt für den Antrag eine Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses. Dies bedeutet gegenüber der entsprechenden Regelung in der FGO (§ 56 Abs. 2 Satz 1 FGO: zwei Wochen) eine Ausdehnung z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Nachholung der versäumten Handlung

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 110 Abs. 2 Satz 3 AO ist innerhalb der Antragsfrist die versäumte Handlung nachzuholen, z. B. der versäumte Rechtsbehelf einzulegen. Häufig wird sich in vernünftiger Auslegung des Wiedereinsetzungsantrags schon aus diesem die Nachholung der versäumten Handlung ergeben. Wird kein Wiedereinsetzungsantrag gestellt, die versäumte Han...mehr

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zfs 10/2018, Fristgemäße är... / 2 Aus den Gründen:

"… a) Nach § 7 I. (1) AUB 96 genügt das Vorliegen einer durch den Unfall verursachten dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit für sich allein nicht. Für den Anspruch auf Invaliditätsleistung bedarf es vielmehr zusätzlich der Beachtung bestimmter Fristen. So muss die Invalidität binnen eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhal...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Antrag (§ 56 Abs. 2 FGO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag des Beteiligten zu gewähren (aber s. Rz. 11). Der Antrag ist fristgebunden: Er ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Abweichend davon beträgt die Frist bei Versäumung der Frist zur Begründung der Revision (§ 120 Abs. 2 Satz 1 FGO) oder der NZB ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 10. Mandatsniederlegung

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Mandatsniederlegung des Bevollmächtigten schließt ein Verschulden des Steuerpflichtigen an einer Fristversäumnis jedenfalls dann nicht aus, wenn dieser rechtzeitig von der Mandatsniederlegung unterrichtet wird (BFH v. 22.02.1968, V R 130/67, BStBl II 1968, 312).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Einzelfälle

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen nur im Einzelfall zu treffenden Beurteilung, ob eine verschuldete Fristversäumnis hat sich eine umfängliche Kasuistik herausgebildet. Beispielhaft seien folgende typische Fallgruppen genannt: I. Allgemeine Verschuldensfragen 1. Arbeitsüberlastung Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Arbeitsüberlastung ist in der Regel kein Grund fü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wiedereinsetzung (§ 126 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Versäumt ein Beteiligter (§ 78 AO) die rechtzeitige Anfechtung eines Steuerverwaltungsakts deshalb, weil dem Verwaltungsakt die nach § 121 AO erforderliche Begründung fehlt oder die nach § 91 AO erforderliche Anhörung unterblieben ist, so gilt nach § 126 Abs. 3 AO die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Diese gesetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Kausalität

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischen der Versäumung der Frist und der schuldlosen Verhinderung muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen; d. h. es muss davon ausgegangen werden können, dass für den Fall des Fehlens des nicht verschuldeten Hindernisses die Frist gewahrt worden wäre. Steht jedoch fest, dass der Betroffene die Frist auch ohne die geltend gemachten ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die Frage der Frist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rechtsbehelfsfrist für Steueranmeldungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Steueranmeldung steht nach § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzungswirkung tritt mit Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde ein, ohne dass ein Verwaltungsakt ergeht. Da es an einer Bekanntgabe i. S. von § 355 Abs. 1 Satz 1 AO fehlt, wurde in diesen Fällen der Ta...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 133 Antrag auf Entscheidung des Gerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 133 FGO folgt, dass gegen die Entscheidung des beauftragten (mit Mitglied des erkennenden Gerichts) oder ersuchten Richters (Mitglied eines anderen Gerichts; s. § 81 Abs. 2 FGO) sowie des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (s. § 149 FGO) keine Beschwerde zulässig, sondern nur der Antrag auf Entscheidung des FG statthaft ist: Der au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Belehrung über die Folgen der Fristversäumung (§ 79b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinzutreten muss, dass der Beteiligte über die Folgen der Fristversäumnis in der Anordnung eindeutig und in verständlicher Weise belehrt worden war. Es bietet sich z. B. folgender Text an: "Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne wei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Arbeitsüberlastung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Arbeitsüberlastung ist in der Regel kein Grund für Wiedereinsetzung (BFH v. 20.06.1968, II R 8/68, BStBl II 1968, 659; BFH v. 15.07.1999, V R 52/98, BFH/NV 2000, 98; FG SchlH v. 21.06.2017, 5 K 7/16, EFG 2017, 1405). Dies gilt sowohl für den Stpfl. selbst als auch für dessen Bevollmächtigten. Letzterer kann insb. nicht geltend machen, d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Hinblick auf die grundgesetzlich geschützte Rechtschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bedarf es einer Möglichkeit, Rechtsnachteile zu vermeiden, die in Folge einer unverschuldeten Fristversäumnis entstehen können. Diesem damit verfassungsrechtlich gebotenen Bedürfnis trägt die Mög...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 9. Sprachschwierigkeiten

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sprachschwierigkeiten machen eine Fristversäumnis nicht generell unverschuldet. Vielmehr ist der Betroffene verpflichtet, sich ggf. eine Übersetzung zu beschaffen und die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen (BFH v. 18.09.2001, VII B 133/01, BFH/NV 2002, 209; BFH v. 17.03.2010, X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239; FG Ha v. 24.11.2016, 4 K 143/...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständigkeit, Entscheidungsart

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist diejenige Finanzbehörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat (§ 110 Abs. 4 AO). In der Regel wird über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Rechtsbehelf oder sonstigen befristeten An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einlegung der Revision

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einmonatige Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) beginnt für jeden Beteiligten mit der Zustellung des vollständigen, d. h. mit Tatbestand und Entscheidungsgründen sowie den sonstigen in § 105 Abs. 2 FGO bezeichneten Bestandteilen versehenen Urteils. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, ist an diesen zuzustellen. Die Zustellung an e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 116 Abs. 1 FGO normiert die NZB als selbstständiges Rechtsmittel. Nach § 116 Abs. 2 FGO ist die NZB innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim BFH (nicht dem FG!) einzulegen. Eine Einlegung der Beschwerde beim FG wahrt die Frist nicht. Leitet des FG die Beschwerde weiter, ist der Tag des Eingangs beim BFH maß...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen bei unterlassener Anhörung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Unterlassen einer gebotenen Anhörung stellt einen Verfahrensverstoß dar, der den Verwaltungsakt jedoch nicht nichtig, sondern nur rechtswidrig macht. In der Praxis führt eine fehlende Anhörung aber nur selten zu einer Aufhebung des Verwaltungsaktes. Denn gem. § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO ist eine unterlassene Anhörung unbeachtlich, wenn sie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Voraussetzungen bei Steuererklärungsfristen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 109 Abs. 2 AO ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) in das Gesetz eingefügt werden. Die Regelung findet erstmals Anwendung auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen; faktisch gilt die Regelung also ab 2018. Die Norm beschränkt die Möglichkeiten eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 8. Unverschuldeter Rechtsirrtum

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein unverschuldeter Rechtsirrtum kann nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn er sich auf die rechtlichen Vorschriften über die einzuhaltende Frist oder die Form des fristgebundenen Handelns bezieht, nicht jedoch auf das materielle Recht (BFH v. 29.08.2017, VIII R 33/15, BStBl II 2018, 69). Bei Letzterem wird ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Auswirkungen auf Fristen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 Abs. 3 und 4 AO behandeln den Einfluss fremdsprachlicher Anträge, Anzeigen oder Willenserklärungen auf den Beginn bzw. Lauf von Fristen. Soll durch das fremdsprachliche Vorbringen ein fristgebundenes Tätigwerden der Finanzbehörde ausgelöst werden, beginnt der Lauf der Frist nach § 87 Abs. 3 AO erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Fina...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Entscheidungsmöglichkeiten des BFH

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Lehnt der BFH die Zulassung der Revision ab, wird das Urteil des FG mit der Ablehnung rechtskräftig (§ 116 Abs. 5 Satz 3 FGO). Maßgeblich ist nicht die Bekanntgabe oder Zustellung an die Beteiligten, sondern die Herausgabe des Beschlusses zur Versendung. Für den Eintritt der Rechtskraft ist es ohne Belang, ob die Beschwerde als unzuläss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Hinzuziehung im Masseverfahren (§ 360 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 360 Abs. 5 AO trifft Regelungen über die Hinzuziehung von mehr als 50 Personen. Dabei ist der § 360 Abs. 5 AO ein besonderer Fall der notwendigen Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO. Die Regelung entspricht weitgehend der Vorschrift des § 60a FGO für das finanzgerichtliche Verfahren, wobei dort die Möglichkeit einer Einzelbekanntgabe ni...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fehlerhafte Verfahrenshandlungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entspricht eine Prozesshandlung nicht den persönlichen, formellen oder inhaltlichen Erfordernissen (Rz. 2 ff.) und verstößt deshalb gegen die Verfahrensvorschriften, so ist sie deshalb nicht unwirksam oder nichtig, sondern lediglich fehlerhaft. Dabei ist zwischen heilbaren und unheilbaren Fehlern zu unterscheiden. So kann die Unzulässigk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Büroversehen

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kommt es trotz einer ordnungsgemäßen Büroorganisation infolge eines "Büroversehens" zu einer Fristversäumnis, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, und zwar auch dann, wenn es sich um fristgebundene Handlungen des Berufsträgers selbst handelt, deren Durchführung er seinem eigenen Büro übertragen hat. Voraussetzung ist, ...mehr